Monat: Dezember 2016 (Seite 1 von 3)

Bäume pflanzen statt abholzen

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum neunten Mal auch am Karfreitag, den 14.04.2017 aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).

Mit der Aktion möchten beide Organisationen erneut ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.

1-Halle-Ziegelwiese Peißnitzstraße Blick Nach Südosten

1-Halle-Ziegelwiese Peißnitzstraße Blick Nach Südosten

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Gelände des künftigen Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee und des Gimritzer Damms massiv bedroht.

Erst jüngst holzte die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ohne erkennbare Gründen auf der Ziegelwiese an der Peißnitzstraße eine Roteiche sowie am Saaleufer mehrere Bäume Eschenahorn ab.

Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“.

In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
  • Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Dr. Friederike Fiedler und Andreas Liste

AHA fordert deutlichen Schutz des Naturschutzgebietes Brandberge in Halle (Saale)

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führten planmäßig im Hochherbst 2016 ihre gemeinsame mykologische Exkursion in das ca. 92 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Brandberge“ durch. Bekanntlich bildet das Naturschutzgebiet einen sehr wichtigen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum, welcher sich aus Trocken- sowie Halbtrockenrasen und Zwergstrauchheiden auf Porphyrkuppen, Kleingewässer und Röhrichte, Bruchwald, anmoorige Standorte, Ruderalstellen sowie magere Ackerflächen zusammensetzt. Neben dieser Bedeutung, dient das NSG als Biotopverbundraum zwischen den Landschaftsschutzgebieten „Dölauer Heide“ und Saaletal.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfuhren sehr viel Fachkundiges zu Pilzen, ihrer Vielfalt und ihrer ökologischen Bedeutung. Alleine an dem Tag entdeckte man 29 verschiedene Pilzarten.

Ferner hat die Sukzession seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu einem vielfältig strukturreichen Gehölzbestand entwickelt. Diese Gehölzbestände reihen sich in die obengenannte Vielfalt an Natur- und Landschaftsbestandteile und –strukturen ein.
Alle Anwesenden waren sich sehr schnell einig, dass das NSG Brandberge eines besonderen Schutzes bedarf. Dafür gilt es sich massiv einzusetzen.

Nunmehr sieht der AHA die Gefahr, dass durch verschiedene Eingriffe das vielfältige NSG in Gefahr gerät. Dazu zählen Überlegungen das NSG mit Militärtechnik sowie im begrenzten Umfang mit Mountainbike und mit Motocross zu befahren, um die Verbuschung einzudämmen und zurückzudrängen. Bei den Überlegungen bleibt unberücksichtigt, dass einhergehend mit Lärm sowie Belastungen mit Abgas und Feinstaub, ggf. Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften und Zwergstrauchheiden massiv Schaden nehmen können.

Nach Auffassung des AHA ist nunmehr dringend die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption erforderlich, welche sich auf der Basis vergangener und laufender Erfassungen von Fauna und Flora, mit der voranschreitenden Verbuschung und entsprechenden Lösungsansätzen und –vorschlägen befasst.

Darüber hinaus sieht der AHA mit großer Sorge den Halleschen Silvesterlauf durch das NSG zu führen. Es ist unverantwortlich womöglich mehrere hundert Läuferinnen und Läufer durch das NSG laufen zu lassen. Der AHA sieht zudem eine Verschärfung der Bedrohung des NSG, wenn zudem Zuschauer die Laufstrecke säumen. Neben umfassenden Trittschäden ist mit umfassenden Verlärmungen und gar Vermüllungen zu rechnen.

Dabei gilt es alles zu unterlassen ein NSG mit derartigen Störungen zu belasten.

In der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Brandberge“, Stadt Halle vom 24.05.1995 ist daher unter § 4 Verbote, Absatz 3 Nummer 15 vermerkt, Zitat:

„15. die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören (Zelten, Tonwiedergabegerät, Modellflugzeuge, Sportveranstaltungen, Bohrungen, Sprengungen etc.)“, Zitat Ende

Der AHA fordert daher die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) als zuständige Naturschutzbehörde auf, dass Befahren des NSG Brandberge mit Militärtechnik, Motocross und Mountainbike sowie die Einbeziehung in Sportveranstaltungen wie den am 31.12.2016 geplanten Halleschen Silvesterlauf zu unterbinden.

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Zum Schutz und Erhalt des ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.

Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.

Jedoch sieht der AHA aber auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.

Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der AHA vertritt ferner die Auffassung, dass das Naturschutzgebiet (NSG) Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.

So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Als erster Schritt im Jahre 2017 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, den 07.01.2017, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der AHA sowie die Bürgerinitiative Hakelwald aufrufen.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben

Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA fordert umfassenden Schutz der Fasanerie im Stadtgebiet von Merseburg

In den Auenlandschaften entlang der Saale im Bereich der Städte Merseburg und Leuna haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und viel zu häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Derartige Spuren sind am Kreypauer Holz und am Wald am Waldbad Leuna ebenfalls sehr deutlich zu erkennen. Jedoch zeigen auch beide Gehölzgebiete Ansätze einer Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Strukturen auf. Dies ist auch ganz deutlich in der Fasanerie zu erkennen.

In dem Blickfeld entstand ein „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, westlich des Mittelkanals (Landkreis Merseburg-Querfurt“, welcher am 02.10.2006 vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beschlossen wurde. Nunmehr liegt seit dem Jahr 2008 eine von der einstigen Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg erstellte fundierte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ vor.
Daran soll nun eine Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie anknüpfen.

Dazu beschloss der AHA am 10.10.2011 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“.

Die ca. 10 ha große Fasanerie befindet sich in der Gemarkung der Stadt Merseburg im Landkreis Saalekreis. Eingebettet zwischen den Stadtteilen Meuschau (nordwestlich) sowie Werder (südlich) und Trebnitz (südöstlich), begrenzen südwestlich der Deich zur Alten Saale und im Norden die B 181 den Auenwald.

45-Merseburg Südwestteil Fasanerie Blick Nach Nordwesten Auf Saaledeich (1)

45-Merseburg Südwestteil Fasanerie Blick Nach Nordwesten Auf Saaledeich (1)

Nach letzten Informationen aus dem Jahre 2004 ist das Land Sachsen-Anhalt Eigentümer des Restauenwaldes Fasanerie in der Stadt Merseburg.

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Die Initiative „Pro Baum“ sieht sehr großen Handlungsbedarf beim Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung des Gehölzbestandes in der Stadt Halle (Saale)

In den letzten Jahren muss man verstärkt feststellen, dass immer mehr Bäume und Sträucher an Straßen, Plätzen, in Parks und in Wohngebieten Baumaßnahmen oder bzw. und purem Vandalismus zum Opfer fallen. Aber auch zweifelhafte Einschätzungen zu Gesundheit und Standfestigkeit lösen den Einsatz von Säge und schwerer Technik aus. Insbesondere beherztes Eingreifen, Proteste und damit verbundene Öffentlichkeit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltvereinen und –verbänden konnten oft Schlimmeres, aber bei weitem nicht alle Fällungen und Verstümmelungen von Bäumen und Sträuchern verhindern. Derweil sind Bäume und Sträucher äußerst wichtige Lebewesen auf unserem Planeten. Ohne sie gebe es keinen Sauerstoff, hätten Tiere keine Lebens- und Nahrungsräume, sähen unsere Landschaften und Wohngebiete trostlos aus sowie schlüge unser Klima noch mehr Purzelbäume. Um sich nun noch mehr für den Schutz, Erhalt und Achtung unserer Bäume und Sträucher einzusetzen ergeht daher erneut der Aufruf an alle Bürger und Bürgerinnen, Einrichtungen, Firmen sowie Vereine und Verbände zur Mitwirkung in der am 11.05.2005 gegründeten Initiative „Pro Baum“ mitzuwirken.

Die Stadt Halle (Saale) hat sich mit der nunmehrigen Neuverordnung der Baumschutzsatzung in der Stadt Halle (Saale), Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 21.12.2011 eine stark verwässerte Rechtsgrundlage gegeben, welche klar und deutlich die Rolle des Schutzes von Gehölzen in der Stadt Halle (Saale) dokumentiert. Dieser weitgehende Freibrief zu behördlichen und privaten Abholzungen versteht die Initiative „Pro Baum“ auch als klare Antwort auf seinen Antrag vom 29.10.2007auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001. So sieht offenbar das Demokratieverständnis der politischen Verantwortlichen aus. Bürgerschaftliches Engagement sehen das hallesche Rathaus und offensichtlich eine sehr große Mehrheit der halleschen Stadtrat nur als sinnvoll an, wenn es systemkonform ist. Was das bedeutet zeigen die Massenabholzungen zum Beispiel in der Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Delitzscher Straße, Böllberger Weg, Beesener Straße, Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor sowie auf der Peißnitzinsel und auf der Ziegelwiese. Das ständige Zurückschneiden von Sträuchern im gesamten halleschen Stadtgebiet verschärft diese Situationen.

Bisherige Vorschläge der Initiative „Pro Baum“ zu Pflanzstandorten im Paulusviertel, in der Landsberger Straße, im Giebichensteinviertel und in der Wilhelm-Busch-Straße hat man entweder ignoriert oder mit vorgeschobenen, unhaltbaren Begründungen zurückgewiesen.

Dem gilt es durch verstärktes bürgerschaftliches Engagement in Form von konzeptionellen Vorschlägen, Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Exkursionen, aber auch mit Protesten und Petitionen zu begegnen.

Die Initiative „Pro Baum“ hat sich daher entschieden, mit folgenden Veranstaltungen das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Ausweitung der Gehölzbestände in der Stadt Halle (Saale) verstärkt im Bewusstsein der Bevölkerung sowie in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) zu verankern:

Veranstaltungsplan der Initiative „Pro Baum“ für das Jahr 2017

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
23.01.; 20.02.; 20.03.; 24.04.; 29.05.; 26.06.; 24.07.; 28.08.; 25.09.; 23.10.; 20.11.; 18.12.

II. Exkursion

Tag des Baumes:
Dienstag, den 25.04.2017, um 16.30 Uhr
Exkursion ab Peißnitzinsel durch das NSG Peißnitznordspitze, entlang von Teilen des Gimritzer Dammes und der Heideallee sowie des Saugrabens bis zum Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ in Halle (Saale)
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 5 Stunden

III. Aktion

Karfreitag, den 14.04.2017, um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen statt abholzen“ – eine gemeinsame Aktion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Treffpunkt: Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale)

IV. Kontakt:

Initiative „Pro Baum“ c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: https://www.aha-halle.de; E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de

AHA sieht in früherer Aschedeponie zwischen Halle und Sennewitz einen sehr sensiblen Landschaftsbereich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der ca. 14 ha großen früheren Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha ein sehr sensibles Teil des Landschaftsraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA ist diese einstige Aschedeponie einerseits als Belastung für die Umwelt zu betrachten. Dies ist insbesondere in der Auswaschung durch Niederschlagswasser und Eintrag in angrenzende oder tiefliegende Bodenschichten sowie Grund- und Schichtwasserbereichen zu sehen. Der nunmehrige fortgeschrittene Pflanzenbewuchs hat zu einer gewissen Stabilisierung geführt und verhindert u.a. eine Abdrift durch Wind und verringert möglicherweise die Auswaschung von Schadstoffen in den Untergrund.
Andrerseits dient das Gebiet, gerne als Brachland bezeichnet, als Lebens- und Rückzugsraum sowie Durchgangsbereich für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Auf Grund der obengenannten Ausgangsbedingungen gilt es nach Auffassung des AHA alles zu unterlassen, um bauliche Eingriffe jeglicher Art in den bzw. auf dem Deponiekörper vorzunehmen. Neben der Störung bzw. der Zerstörung der faunistischen und floristischen Funktionen, besteht die Gefahr der Erhöhung vermehrter Auswaschungen von belasteten Stoffen und Verbindungen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet eine Pflicht zur Verbesserung von Grund- und Oberflächenwasser. Im konkreten Fall ist eher mit einer Verschlechterung in so einem Fall zu rechnen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA das Vorhaben der Energieversorgung Halle (EVH) als sehr problematisch an, auf der Fläche 154 Solar-Wechselrichter und 38.280 Solarmodule zu errichten.

Vom Grundsatz her ist die Nutzung erneuerbarer Energien, wozu unweigerlich die Gewinnung von elektrischen Strom aus Sonnenkraft dazugehört, verstärkt zu befördern. Jedoch verliert ein derartiges Vorhaben die umweltpositiven Auswirkungen, wenn obengenannte Gefahren und Beeinträchtigungen drohen.

Abgesehen von der Tatsache, dass mehr verbaute Flächen auf Dächern, an Wänden und Plätzen als Baufläche für Solaranlagen dienen sollten, hält es der AHA für notwendig, dass im Rahmen eines Energiekonzeptes der Region geeignete Standorte zu suchen und zu prüfen sind, um Konflikte mit dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes auszuschließen. Eine Schmälerung des Wertes des Sinns und der Nutzung für die Nutzung von erneuerbaren Energien ist aus der Sicht des AHA inakzeptabel und auszuschließen.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, daran mitzuwirken. Dazu soll die im Aufbau befindliche ehrenamtliche Arbeitsgruppe Energie dienen.

Wer Interesse hat an dem Thema mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

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