Monat: Oktober 2016 (Seite 1 von 4)

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 31.10.2015 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.

Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.

Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.

Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.

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AHA fordert wissenschaftlich fundierte Konzeptionen für die Saale in der Stadt Halle (Saale)

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen. Ferner sorgen sie optisch zur grünen Auflockerung von Landschafts- und Ortsbildern.
Dazu zählt unweigerlich der zur Saale gehörende Mühlgraben, welcher am Ratswerder beginnt und nach einem Verlauf von 2,39 km an der Ziegelwiese in den momentanen Hauptstrom der Saale zurückkehrt. Auf dem Weg bis dahin ist das Fließgewässer weitgehend von einem umfassenden Gehölzbewuchs geprägt. Insbesondere in den Bereichen des Ratswerder, der Spitze, des Robert-Franz-Ring, der Würfelwiese und der Ziegelwiese reiht sich das Fließgewässer in bestehende Grünbereiche der Saaleaue ein. Somit fungiert der Mühlgraben als Grün- und Biotopverbund, Frisch- und Kaltluftkorridor sowie auch Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Belastung der Saaleschlämme u.a. mit Schwermetallen nicht unerheblich ist. Im Rahmen der „Umsetzung Sedimentmanagementkonzept – Vorplanung Mühlgraben Halle“ des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) ermittelte die Arcadis Deutschland GmbH am 07. und 11.07.2014 beispielsweise eine Belastung des Schlammes mit den Schwermetallen Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink, welche fast ausschließlich aus der jahrzehntelangen Chemieproduktion in Buna und Leuna stammen. Die Messungen ergaben u.a. eine weitgehende Überschreitung der Schwellenwerte der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Die von der Arcadis Deutschland GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen bedürfen nach Ansicht des AHA noch einer breitgefächerten und öffentlich geführten Diskussion.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Verwal-tung der Stadt Halle (Saale) mit eingeworbenen Fördermitteln in Höhe von 260.000,00 Euro zur Neugestaltung des Mühlgrabens entlang des Robert-Franz-Ringes zu einem Architektur-Wettbewerb aufruft.
Der AHA warnt davor den bisher entwickelten Grünbereich aus Bäumen und Wiesen zu entfernen und stattdessen weitere Flächen im halleschen Stadtgebiet teilweise bzw. vollständig zu versiegeln. Neben der bereits obengenannten ökologischen, hydrologischen und stadtgestalterischen Bedeutung dieses Abschnittes des Mühlgrabens, sind die Bedingungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu beachten. Alternativ schlägt der AHA vor, die Erarbeitung einer Studie zur Wiederfreilegung, Gestaltung und Entwicklung der Gerbersaale in Auftrag zu geben.

Der AHA fordert in dem Zusammenhang erneut eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Daher ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umwelt-verträgliches Entwicklungs- und Tourismuskonzeption für die Saale und ihrer Aue einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.

Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA: Mit Weiterbau der Osttangente setzt Stadt Halle (Saale) auf falsche Verkehrskonzepte

Im Zuge der sehr umstrittenen, ökologisch sehr fragwürdigen Osttangente gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bereits am 06.01.1999 folgende Stellungnahme ab, Zitat:

„Stellungnahme zum Entwurf des Planfeststellungsverfahrens Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle – Ost Industriestraße bis Dieselstraße

Im Zusammenhang der Errichtung der Straße sind folgende Maßnahmen als erforderlich anzusehen:

  1. Reduzierung der Merseburger Straße zwischen Industriestraße und Dieselstraße auf insgesamt 2 Fahrspuren zugunsten von Rad- und Fußwegen sowie eines üppigen Grünstreifens, da laut der vorliegenden Planungsunterlagen der betreffende Abschnitt künftig verkehrsreduziert sein soll.
  2. Fahrverbot für Schwerlastzüge aller Art in der Merseburger Straße zwischen In-dustriestraße und Dieselstraße
  3. Einrichtung einer 30 km/h – Zone in unter 1.) und 2.) genanntem Abschnitt
  4. In dem unter 1.) und 2.) genannten Abschnitt ist das Befahren nur für Anlieger zuzulassen.
  5. Auf Grund der Zusatzversiegelung von Bodenflächen sind andere Flächen zu entsiegeln, welche nicht mehr benötigt werden (z.B. im Bereich der Auenlandschaften). Geeignete Flächen sind in Zusammenarbeit mit interessierten Umweltvereinen heraus zu suchen.

Diese Forderungen stehen im Einklang mit den in der Agenda 21 formulierten Zielen, welchen nunmehr auch die Stadt Halle (Saale) beigetreten ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet hiermit seine Mitarbeit an.“, Zitat Ende

Aufbauend auf einer Stellungnahme vom 11.08.2009, gab der AHA am 06.12.2012 nachfolgende Positionierung ab, Zitat:

„Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Neubau des 4. Abschnittes der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost, Delitzscher Straße bis B 100″

I. Grundsätzliches

Es ist unumstritten, dass weltweit ein nicht mehr aufzuhaltender Klimawandel eingesetzt hat. Dieser Wandel dokumentiert sich durch Extremwetterlagen, welche sich gegenwärtig hauptsächlich bei Anrainern des Pazifischen und Atlantatischen Ozeans sowie in Ländern in der südlichen Hemisphäre durch langanhaltende Dürren, starke Stürme und Starkniederschläge. Aber auch in den gemäßigten Zonen zeichnen sich schrittweise ähnlich geartete Veränderungen ab. Die Konferenzen in Rio de Janeiro und in Kyoto haben leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Allein in Deutschland gehen täglich etwa 130 ha Boden für Baumaßnahmen –insbesondere für verkehrstrassen- verloren. Das entspricht in etwa 66 Fußballfelder und jährlich die Fläche der Stadt München. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren schrittweise der Eintrag von Stickstoff aus der Luft von jährlich 40 kg auf 50 kg erhöht. Entsprechende Veränderungen an der Vegetation sind deutlich zu erkennen. Die Stadt Halle (Saale) hatte sich Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zum Agenda 21 – Prozess und zum Klimabündnis bekannt. Jedoch zeugt das praktische Handeln eher von einer anderen Entwicklung, wie das konkrete Vorhaben erneut zeigt. Man setzt auf extensive „Verkehrslösungen“, welche auf mehr und nicht weniger Kfz.-Verkehr setzen. Dazu beabsichtigt man den Verkehr an den Rand der Stadt Halle (Saale) zu verlegen, ohne konkrete Maßnahmen zur Verkehrseinschränkung in den zentrumsnaheren Gebieten zu benennen und den Einwohnerschwund zu berücksichtigen. Landschaft, Natur, Erholungs- und Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze opfert man dafür ohne Rücksicht auf Verluste. Fakt ist, die Stadt Halle (Saale) hat in einem ernstgemeinten Klimabündnis nichts mehr zu suchen. In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 11.08.2009 wird folgende Stellungnahme abgegeben:

II. Erläuterungsbericht

Zu 1.1. und 2.2.:

Diese Darstellung beruht auf Mutmaßungen. Hier wäre aufzuzählen, welche Entlastungen schon die bereits bestehenden Straßenabschnitte gebracht haben. Darüber hinaus erscheint es wichtig zu benennen, welche verkehrsordnungspolitische Maßnahmen ergriffen worden, um den „Entlastungseffekt“ zu verstärken. Mutmaßungen und Wunschvorstellungen können nicht eine Sinnhaftigkeit eines derartigen Straßenbauvorhabens begründen.

Zu 2.1.:

Wie kann es sein, dass die Vorhabensbehörde auch die Behörde ist, welche dann die Abwägungen im Beteiligungsverfahren und letztendlich den Planfeststellungsbeschluss zu fassen hat. Als Einwender bezweifeln wir eindeutig die angemessene Objektivität.

Zu 2.3.:

Den Verkehr per Autobahnen an die Stadt Halle (Saale) heranzuführen, welcher die Stadt Halle (Saale) heranzuführen haben die Umweltverbände schon immer kritisiert. Stattdessen traten und treten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) genau für derartige unlogische Verkehrsvorhaben ein (siehe Unterschriftenkampagne der früheren halleschen Oberbürgermeisterin). Die bisherigen Erfahrungen und fehlenden Nachweise lassen daher die sogenannten Entlastungseffekte ernsthaft bezweifeln. Prognosen ersetzen keinesfalls die Darstellung der tatsächlichen Entlastungseffekte. Eine derartige Darstellung fehlt komplett.

Zu 2.5.:

Eine Behauptung, dessen Beweis fehlt. Eine wahre Umweltentlastung kann u.a. nur durch eine vollkommen geänderte Verkehrspolitik erfolgen. Dazu gehören Verkehrsvermeidung sowie die Beförderung von Schienenverkehr sowie ÖPNV. Des Weiteren gilt es großflächige Flächenentsiegelungen vorzunehmern.

Zu 3.:

Entgegen aller verbalen Darstellungen handelt es sich um das Gesamtgebiet, welches man mit einer weiteren Straße zerschneiden und auf ca. 5,4 ha neu versiegeln (einst 5,3 ha) möchte, um partiell schon existierende ökologisch wertvolle Bereiche sowie potenziell wertvolle Entwicklungsgebiete. Schwerpunkte sind dabei im weiteren und näheren Sinne die Reide und ihre Aue, der Sagisdorfer Park, die Dautzscher Felskuppe, der Goldberg, das Gehölz bei Büschdorf sowie die Gehölz- und Krautstrukturen im Bereich des Bahndammes und im Oberlauf des Diemitzer Grabens. Ein biotopverbindenes Entwicklungspotenzial bietet der Diemitzer Graben. Das weitgehend naturferne und stark eingetiefte Fließgewässer und Nebengewässer der Reide lässt aber Bemühungen einer naturnaheren Mäandrierung sowie Gehölz- und Krautbewuchs an den Ufern erkennen. Jedoch selbst die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von 5 m Breite beiderseitig der Ufer sind nicht umgesetzt. Als zuständige Behörde war die Stadt Halle (Saale) bisher nicht in der Lage diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Übrigen verpflichtet auch die WRRL der EU die Umsetzung von gewässerverbessernden Maßnahmen, wozu folgende Maßnahmen gehören sollten:

  • Einrichtung eines beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um Abdrift von den Äckern in das Gewässer zu mindern und Entwicklungsräume für eine sukzessive Pflanzenentwicklung zu ermöglichen.
  • Zulassung einer sukzessiven Pflanzenentwicklung. Keine Pflanzung und schon gar nicht Abholzungen, wie vom Unterhaltungsverband „Untere Saale“ gefordert.
  • Einbringen von Störsteinen und –hölzern, um bei strömungsstarken Zeiten eine Mäandrierung sowie die Schaffung wechselvoller Ufer –flach und steil- zu ermöglichen.

Die angedachte Straße versiegelt nicht nur ca. 5,4 ha der Gesamtfläche, sondern zerschneidet wichtigen Lebens- und Erholungsraum. Ferner belegen die vorliegenden Gutachten, dass sich der Lärm und die Abgasbelastungen empfindlich erhöhen. Die angedachten Lärmschutzwände bestätigen das Problem.

Zudem sprechen folgende Verluste ihre eigene Sprache:

  • 2,0 (einst 1,9 ha) weg- und straßenbegleitende krautige Vegetation, feuchte Hochstaudenfluren und Ruderalflächen
  • 275 m² Heckenbiotop
  • 190 m² Gebüsch
  • 2.495 m² Heckenbiotope an der B 100
  • 89 Einzelbäume (Laub- und Obstbäume)
  • 30 m² vom Diemitzer Graben
  • 15,5 ha (einst 15 ha) Ackerflächen
  • 0,1 ha diverse Gärten

Wie Landschaften zerschnitten und zerstört werden zeigt ganz deutlich der Straßenabschnitt westlich des Hufeisensees. Derartige Verluste können nicht „ausgeglichen“ oder „ersetzt“ werden, da sie überbaut werden sollen.

Daher gelten folgende Forderungen:

  • Kein Straßenbau mit den obengenannten und anderen bekannten Folgen
  • Verstärkung der Biotopfunktionen
  • Renaturierung des Diemitzer Grabens mit Schaffung bzw. Durchsetzung der Gewässerschonstreifen
  • Entwicklung von vielfältigem Wegbegleitgrün in Form von Pflanzungen und sukzessiver Entwicklung
  • Erhalt und Entwicklung eines sanften Tourismus
  • Erhalt des Gesamtgebietes als Nahrungs- und Lebensraum für zahlreiche Tiere
  • Nutzung der wertvollen Ackerböden für eine biologisch ausgerichtete Landwirtschaft
  • Im Bereich des Graebsees gilt es die angedachte Fläche zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Noch naturnaher und kostengünstiger geht es wahrlich nicht.

Gegenwärtig werden ein Großteil der Ackerflächen nicht den Bodenwerten angemessen genutzt. Nicht Monokulturen dürfen die Flächen prägen, sondern eine vielfältige und konsequente Fruchtfolge. Dies trägt u.a. zur Verbesserung der Bodenqualität, Verbesserung der ackerbaulichen Struktur sowie des Nahrungsangebotes für viele Tiere bei. Der Straßenbau würde auf einer Fläche von ca. 5,3 ha dem Boden genau diese Funktion nehmen. Es gilt zukunftsorientiert und nachhaltig zu denken und zu handeln.

Zu 4.2.:

Die Senkung der Prognosen für Kfz in 24 h in Höhe von z.B. 3.357, 3.434 und gar 6.176 lässt die Notwendigkeit des Vorhabens noch mehr bezweifeln. Nach der Auffassung des Einwenders scheinen die Bevölkerungsentwicklungen der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis bei den Prognosen zu wenig Berücksichtigung zu finden.

III. Schalltechnische Untersuchungen

Zu 5.3.:

Die beste Lärmvermeidung ist die Nichtdurchführung der Baumaßnahme. Im konkreten Fall ist keinesfalls die Notwendigkeit des Bauvorhabens plausibel nachgewiesen worden. Daher gilt es auch die Nullvariante aufzunehmen.

IV. Schadstoffuntersuchungen

Auf Grund der Existenz einzelner Straßenabschnitte dieser Umgehung wäre es auch mal ratsam gewesen aufzuführen die Schadstoffbelastungen dort geändert haben. Hier lassen sich durchaus Vergleiche zu dem Planungsgebiet ziehen.
Die Untersuchung erscheint hier wenig aufklärend.

V. Landschaftliche Beleitplanung

Siehe zu Punkt 3 des Erläuterungsberichtes. Hinweis: Ebereschen sind keine standortgerechten Gehölze !

VI. Zusammenfassung

Die Planungsunterlagen verdeutlichen erwartungsgemäß weiterhin keinesfalls die Notwendigkeit der angedachten Straße. Stattdessen setzt man traditionell auf eine Extensivierung des Straßenverkehrs. Dass damit bekanntermaßen eher eine Mehrung des Verkehrs erfolgt, findet keine Berücksichtigung.

Daher kann aus obengenannten Gründen das angedachte Straßenvorhaben keine Zustimmung finden.“, Zitat Ende

Der AHA betrachtet daher weiterhin mit großer Sorge den Baubeginn des letzten Abschnittes der Osttangente, da offenbar die vielfältigen Einwendungen –insbesondere von Anwohnern- keine ausreichende Berücksichtigung fanden.

AHA führt Exkursion in Leipzigs Pleiße-Elster-Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 05.11.2016 eine ca. dreieinhalbstündige Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieser Auenlandschaft sowie Möglichkeiten zu deren Schutz und Weiterentwicklung aufzuzeigen. Dazu gehört ferner über Potenziale der Ausweitung von Retentionsflächen, die naturnahe und standortgerechte Entwicklung des Auenwaldes sowie die Nutzung für Bildung, Naherholung und Tourismus zu beraten.

Dabei beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und zur Weiterentwicklung der Auenlandschaft darzulegen. Dazu zählen die Vorrangigkeit einer naturnahen Entwicklung, die Ausweitung von Retentionsflächen und das Ende flächendeckender Abholzungen.
Ebenfalls ist vorgesehen Vorstellungen zu den Gedanken zur Ausweisung der Elsteraue als UNESCO-Weltkulturerbe vorzustellen.

In dem Zusammenhang möchte der AHA Varianten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten aufzeigen und seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.

Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“. Enden wird die Exkursion spätestens am Hauptbahnhof Leipzig.

Wer mehr zu der Exkursion und des Aktivitäten des AHA in der Stadt Leipzig und ihrem Umland erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA warnt vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus im Saalekreis

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet mit großer Sorge die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen des Saalekreises zusammen mit zahlreichen Städten und Gemeinden entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten. Das jüngste Beispiel ist der flächendeckende bzw. teilweise asphaltierte Ausbau in der Stadt Wettin-Löbejün zwischen den Stadtteilen Brachwitz und Rothenburg.

Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit werden für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse geschaffen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.

In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden.

Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend bei, welcher besagt, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland tagtäglich zwischen 80 und 90 ha Boden neu versiegelt werden. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.

Es ist auch als Missbrauch anzusehen, wenn aus Mitteln des Hochwasserfonds des Landes Sachsen-Anhalt mit den Versiegelungen eine sehr entscheidende Ursache bei der Zunahme heftiger Hochwasser mit Steuermitteln noch eine weitere Verstärkung erfährt. Wenn sich Bürgermeisterin Antje Klecar dabei auf eine Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde beruft, macht das die ganze Situation nicht besser. Stattdessen ignoriert man weiter entsprechende Hinweise und setzt das Asphaltierungsprogramm zur Schaffung von Fahrradstraßen unvermindert bis verstärkt fort. Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.

(AHA) von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.

Ferner ist es notwendig die Beschilderung zu optimieren, mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.

Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung baulicher Schäden, Regelmäßiges Reinigen von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.

AHA fordert nachhaltigen Umgang mit Hochwasser

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert angesichts der wiederholt aufgetretenen starken Hochwasser in Folge von Schneeschmelzen in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen Hochwasserschutz, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.

So beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf im Landkreis Saalekreis einen insgesamt 3,6 km langen sowie zwischen 1,50 m und 2,80 m hohen Deich zu verlegen und verspricht somit den Anwohnern einen praktisch hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserfluten im Ausmaß des Jahres 2013. Ferner plant man einen 666 ha großen Polder in der Aue der Weißen Elster südlich von Oberthau zwischen der Grenze zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt mit einem Fassungsvermögen von 12,3 Millionen Kubikmeter Wasser zu errichten. Alle Planungsflächen befinden sich in Auenlandschaften, also den natürlichen Hochwasserräumen der Fließgewässer ! Daher sind Deichrückverlegungen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch als wesentlich günstiger anzusehen.

Was man den Menschen vor Ort offenbar immer wieder verheimlicht, dass sich Hochwasser nicht an die Statistiken der Menschen halten, das Wasser als Druck- bzw. Qualmwasser unter den Deichen hindurchfließt sowie ein Überschreiten des Hochwassers des Jahres 2013 in Höhe und Dauer noch im unendlichen Maße möglich sein kann. Ferner erklärt man den Leuten nicht, dass Qualmwasser hinter den Deichen schlechter abfließt, weil die Deiche den Abfluss behindern. In dem Blickfeld betrachtet ist es auch unverantwortlich den Menschen in Röpzig, ebenso denen im halleschen Planena, Maßnahmen zu einem hundertprozentigem „Hochwasserschutz“ zu versprechen. Warum schenken Landesregierung und sein Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) den Menschen vor Ort nicht reinen Wein ein und erklären ihnen, dass dies auf Dauer unrealistisch erscheint. Stattdessen erwecken diese Behörden unverantwortlicher Weise Hoffnungen, welche bei höheren und längeren Hochwassern wie im Jahr 2013 unnötigerweise Leben und Gesundheit der Menschen sowie deren Sachwerte einer nicht absehbaren Gefahr aussetzen. Jedoch stehen diese Politiker und Verwaltungen in einer Eidespflicht, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Gleiches ist beispielsweise für das Land Brandenburg aus Medienmeldungen zu entnehmen. Anstatt auch hier endlich u.a. den Flüssen Elbe, Havel, Oder, Neiße, Schwarzer Elster und der Spree ihren Großteil ihrer Aue oder gar den kompletten Umfang der zwischenzeitlichen Altaue zurückzugeben, schafft man auch hier wasserwirtschaftliche Kunstobjekte, welche ein Aufstauen von Hochwasserwellen verhindert, sondern erst reagiert, wenn das Hochwasser umfassend angestiegen ist. Ebenso bleiben vermehrte Ursachen für Hochwasser unbeleuchtet.

Dabei erfolgten bereits im Jahre 1994 Befliegungen, welche das Ausmaß des damaligen Frühjahrshochwassers aufnahmen und somit die Basis für entsprechendes Flutkartenmaterial bildeten. Diese Daten und die neueren Erkenntnisse müssen nach Auffassung des AHA als Basis für ein länderübergreifendes, nach Flussgebietssystem geordnetes Konzept zum Umgang mit Hochwasser dienen. Dazu empfiehlt es sich nach dem Prinzip der 5 bzw. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen aus DDR-Zeiten, länderübergreifende Fachbehörden einzurichten, welche genau nach diesem räumlichen Prinzip fungieren. Dazu gilt es zudem die Kommunen, die Bevölkerung sowie deren Vereine, Initiativen und Verbände mit einzubeziehen. Dies kann zum Beispiel in Form von Beiräten geschehen. Nur so lässt sich ein ordentlicher Umgang mit Hochwasser wissenschaftlich konzipieren und darauf basierend regeln und umsetzen.

Bisher missachten die Verantwortlichen nämlich die Tatsache, dass eingeengte Flüsse hohe Hochwasserpegel aufstauen und natürliche Retentionsräume wie die Flussauen erst gar nicht derartige Hochwasserwellen bzw.- pegel aufkommen lassen, da sich das Wasser vornherein in einem größeren Raum ausbreiten kann. Daher sind alle Anstrengungen u.a. verstärkt auf Deichrückverlegungen zu lenken, um genau diese Auen wieder an das Hochwasserregime der Flüsse und Bäche anzuschließen. Von einem derartigen Umgang mit Hochwasser profitiert ebenfalls die jeweilige Aue mit ihren Auenwäldern, Auenwiesen, Altarmen, Schlammflächen, Feuchtgebieten etc. Diese Natur- und Landschaftsräume sind geradezu auf diese Hochwasser angewiesen, da sie für deren lebenswichtige und –notwendige Durchfeuchtung sorgen. Als Basis für weitere Deichrückverlegungen sind die obengenannten Hochwasserkarten im Ergebnis der Kartierungen während des Hochwassers im Frühjahr 1994 sowie der Erfahrungen der jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zu nutzen. Somit hat es schon lange Zeit für die „gründlichen Vorbereitungen“ für die Deichrückverlegungen gegeben, welche nach Auffassung des AHA nicht effektiv genutzt wurden. Neben den Deichrückverlegungen gilt es verstärkt Versiegelungen aller Art auszuschließen, Entsiegelungen und Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Immerhin werden in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt täglich ca. bis 80 ha Boden neu versiegelt.

Das entspricht im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München. Ebenso sind weitere Fließgewässervertiefungen durch massive Ausbaggerungen zu unterbinden. Letzteres verringert den Ausbreitungsraum für Hochwasser, erhöht die Fließgeschwindigkeit und die damit verbundene Zerstörungskraft sowie entwässert in trockenen Jahreszeiten verstärkt die angrenzende Aue. Ferner sind auf zahlreichen Flächen die sukzessive Wiederentstehung von Auenwäldern zu zulassen, welche Hochwasser binden, Schwemmgut und Schlick herausfiltern, Fließgeschwindigkeiten reduzieren sowie einen portionierten Abfluss des Wassers ermöglichen.

Weiterhin gilt es zu prüfen, inwieweit die Wiedereinbindung von Altverläufen mit Einschluss von Altauen ein größeres Fassungsvermögen von Wasser ermöglicht. Selbstverständlich bedarf es einer Untersuchung von Fauna und Flora, um eine Zerstörung wertvoller, über Jahrzehnte entstandener Biotope weitgehend bis ganz auszuschließen. Auch das geht nur länderübergreifend.

Der AHA sieht in den derzeitigen Planungen und angedachte Maßnahmen im Freistaat Thüringen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“ ein sehr gutes Vorbild wie man länderübergreifend auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt verfahren sollte.

Eine Herangehensweise, welche der AHA im Übrigen u.a. auch für Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Unstrut, Helme und Schwarze Elster immer wieder anmahnt. Unverständlicherweise spart man auch das nicht gerade sehr populäre Thema der Umsiedelungen aus. Dazu zählen beispielsweise insbesondere Häuser, welche seit 1990 in die Auen gebaut wurden, aber auch in den Gebieten bestehende Kleingartenanlagen. Der AHA vertritt die Auffassung auch dieses Thema verstärkt in die Diskussion im Umgang mit dem Hochwasser einzubringen.

Leider muss der AHA feststellen, dass Bund, Länder und Kommunen weiter wertvolle Zeit verstreichen lassen, um einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser anzugehen. Dabei ist immer festzustellen, dass das die steuerfinanzierten Hochwasserbehörden bzw. – betriebe z.B. Sachsens, Sachsen-Anhalts und Brandenburgs permanent alternative Vorschläge und Mahnungen vollkommen ignorieren und dabei stattdessen weiter an wenig hilfreichen Ideen festhalten. Zusammengefasst erklärt: Polder in Altauen zu errichten hält an der Aufstauung von Hochwasser in den Fließgewässern fest und berücksichtigt nicht, dass weite Auen die Hochwasserwellen senken. Hochwasser, wie beispielsweise in den Jahren 1994, 1997, 2002, 2010, 2011 und 2013 können jederzeit wiederkommen. Bereits die Hochwasser im August 2010 und im September 2010 sowie die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zeigten dies wieder einmal ganz deutlich auf.

Daher fordert der AHA die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel, gekoppelt mit den Finanzierungen durch die Länder dahingehend zu nutzen, um endlich den Flüssen und Bächen mehr Aue als Überflutungsraum zurückzugeben. Der immer noch favorisierte technische Wasserbau in Form von Ausbau bestehender Deiche und sogenannter Hochwasserrückhaltebecken, aber auch die immer wieder als Wundermittel gepriesenen Polder, sind nicht geeignet nachhaltig mit künftigen Hochwasser umzugehen und schon gar nicht um die Ursachen der vermehrten Hochwasser anzugehen. Ferner bekräftigt der AHA die Notwendigkeit, die Verantwortung für Fließgewässer nicht nach Ländern, sondern nach deren Einzugsgebieten zu ordnen. Die großen Flüsse wie Donau, Rhein, Elbe und Oder gilt es in die entsprechende Verantwortung des Bundes zu übernehmen.

Auf Grund des permanenten Unvermögens seitens der politischen Verantwortlichen endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser voranzutreiben und umzusetzen sind nunmehr dringend die Bürgerinnen und Bürger gefordert. Der AHA beabsichtigt daher eine Arbeitsgruppe Hochwasser zu bilden, welche ehrenamtlichen Interessenten die Möglichkeiten bietet, Vorschläge und Gedanken zusammenzutragen und daraus konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten. Wer Interesse daran hat in so einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746; Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de; Internet: https://www.aha-halle.de
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