Monat: September 2016 (Seite 1 von 4)

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

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Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist seit über 36 Jahren darauf hin, dass es die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher zu entwickeln gilt. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Natur-denkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neun-ziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild mas-siv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschafts-schutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.
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AHA fordert unverzügliche und vollständige Aufklärung der Interessenkonflikte im Zusammenhang der Bebauungsplanung zum Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Rahmen einer Exkursion am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dienen. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.

Nunmehr tut man verwundert, dass die Wasserqualität des Hufeisensees keinesfalls zum Baden geeignet ist. Diese Tatsache war schon zu DDR-Zeiten, aber im Zusammenhang mit der 1984 geschlossenen Mülldeponie Kanena bekannt. Der Deponiekörper hat direkten Kontakt mit dem Wasser im Hufeisensee und somit besteht die klare Möglichkeit der Einspülung von Schadstoffen. Die Gefährlichkeit nimmt noch zu, da niemand genau weiß, was für Materialien und Stoffe in der Deponie einst entsorgt worden.

Das erst das Umweltbundesamt kommen muss, um Vinylchlorid, Summenformel C2H3Cl, festzustellen ist skandalös. Warum haben diese Boden- und Wasseruntersuchungen nicht im Vorfeld der Erstellung des Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ stattgefunden ? Dass man als mögliche zusätzliche Schadstoffquellen den ehemaligen Chemiehandel und angrenzende Bahnhofsanlagen vermutet, macht die Sache nicht besser.

Vinylchlorid hat eine stark reizende Wirkung auf Schleimhäute und Augen, eine leicht betäubende Wirkung sowie schädigt Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen sowie Haut und ist außerdem als krebserzeugend eingestuft.

Ferner gilt Vinylchlorid bei einer Zündtemperatur 415 °C als leicht entflammbar. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Zudem löst sich Vinylchlorid fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser. Bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme polymerisiert Vinylchlorid zu PVC.

Allein diese Fakten müssen zur Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sowie zu weiteren tiefgreifenderen Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft führen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA als problematisch an, wenn die Golfplatzbetreiber ihre Flächen mit dem belasteten Wasser beregnen. Abgesehen davon, dass der offenbar sehr hohe Wasserverbrauch zu nicht seltenen niederschlagsarmen Zeiten zu unverantwortlichen Absenkungen des Wasserstandes des Hufeisensees führt. Damit einhergehend könnte sich der Zustrom von Schadstoffen über Grund- und Schichtwasserleiter verstärken, was eine schnelle Ortung und Sanierung der Ausgangsstandorte und Ab- und Zuleiter sehr dringend erforderlich macht.

Wie sich nun offenbar herausstellt gibt es in mehrfacher Hinsicht massive Interessenkonflikte. In diesen scheinen nicht nur bisher unbekannte Vertreter des halleschen Stadtplanungsamtes, sondern auch der frühere Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Leimbach (CDU) verstrickt zu sein.

Für den AHA fügen sich nunmehr noch mehr Puzzle zusammen, welche zu dem auf Ignoranz fachlicher Einwendungen beruhenden Beschluss des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ führte. Der AHA fordert eine externe Untersuchung unter Einbeziehung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ferner befürchtet der AHA mangelnden Aufklärungswillen oder gar Verdunklungsgefahr, wenn die Stadt Halle (Saale) und womöglich das Landesverwaltungsamt diese skandalösen Angelegenheiten selbst untersuchen. Darüber hinaus hält der AHA einen sofortigen Stopp aller Aktivitäten zur Umsetzung des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ für dringend geboten.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen und bürgerschaftlichen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen und Fließgewässer in Sachsen, Sachsen – Anhalt und Thüringen

Im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.

Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken dringend geboten.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises sowie der Städte Leipzig und Halle (Saale) auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern. Ein entscheidender Schritt dahin ist das Bestreben der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen zuzulassen, sich massiv für den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig einzusetzen und zusammen mit Sachsen-Anhalt die Fortführung des in der Potenzialanalyse Elster-Saale-Kanal aus dem Jahr 2011 mit 106.004.035 Euro veranschlagten Elster-Saale-Kanals zu befördern. In dem Rahmen ist zudem besorgniserregend, dass das mit 37.867.500 Euro veranschlagte Schiffhebewerk für Schiffe mit einer Länge von 45 m ausgelegt sein soll.

Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude in einem geplanten bzw. kalkulierten Kostenumfang in Höhe von 10.868.875 Millionen Euro. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.

Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 08.03.2016 auf Seite 13 berichtete, beabsichtigen nun offenbar die eifrigen Befürworter dieses ökonomischen und ökologisch unsinnigen Vorhabens Saale-Elster-Kanal, auch noch einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1934 auf Gültigkeit zu überprüfen. Neben der unfassbaren und vollkommen inakzeptablen Instinkt- und Geschmacklosigkeit in einer Zeit zunehmender rassistischer und faschistischer Aktivitäten im heutigen Deutschland, Nazidokumente heranzuziehen, ist davon auszugehen, dass dieses Machwerk ökologische Aspekte gar nicht berücksichtigt hat und die heutigen Aufwendungen überhaupt nicht darstellen kann. Hier fordert der AHA die öffentlichen und privaten Kanaleiferer auf, sich unverzüglich sowie unmissverständlich klipp und klar von solchen braunen Dokumenten zu distanzieren.
Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnte. Insbesondere Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weiße Elster und Pleiße sowie ihre Nebengewässer sind von massiven Ausbaumaßnahmen, Verlärmung und Abgasbelastungen von Motorbooten bedroht.

Eng damit verbunden sind die Belastungen und Bedrohungen der gesamten Planungsregion verbunden.

In der Neuseenlandschaft –ebenso wie in den Fließgewässern-, bedeutet zudem eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr aufgehoben wären. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden. Darüber hinaus würde das nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu einer erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten Beeinträchtigung von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.

Stattdessen sollten der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt alles tun, Umwelt, Natur und Landschaft eine weitere und nachhaltigere gesunde Entwicklung zu ermöglichen und in dem Zusammenhang den Tourismus einzuordnen.

Ferner ist es unverständlich, dass u.a. das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 an der Einstellung der Zugstrecken Klostermansfeld – Wippra (Wipperliese), Wittenberg – Bad Schmiedeberg sowie Merseburg – Schafstädt festhält. Diese drei Bahnstrecken gehören zu touristisch bedeutsamsten Strecken, welche zum Südharz führt, die Wiege der Reformation der Kirche, den Kuranlagen in Bad Schmiedeberg und zur Dübener Heide verknüpft sowie die historische Stadt Merseburg mit den Historischen Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt verbindet. Die Erhaltung der Bahnstrecken bildet ein Bindeglied zwischen landesspezifischen Tourismus und Beitrag zur Umsetzung notwendiger Ziele im Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz. Dazu ist es erforderlich alles zu unternehmen, um Touristen von der Straße auf die Schiene zu bringen. Dazu gehören z.B. Koppelung von Eintrittskarten zu Stätten und Veranstaltungen mit den Fahrkarten, die Einrichtung von Rabattsystemen, die Verbesserung von Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern sowie verstärk-te Werbung für diese Strecken.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.

Wer Interesse hat für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie an einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Seenlandschaft Mitteldeutschlands mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Schwabehaus
in der Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
Fax.: 0180 – 573 737 6961
(beide Verbindungen deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Dienstag: von 18.00 bis 19.00 Uhr
attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten mehr Biotop- und Grünverbund in Halles Norden für erforderlich

Halles Norden im Bereich der Stadtteile Frohe Zukunft, Seeben, Tornau und Mötzlich haben z.B. mit dem Gutspark Seeben, den Posthornteichen, den Gehölzflächen im Bereich des Zöberitzer Weges sowie den Landschafts- und Naturbestandteilen im Bereich des Goldberges ökologisch sehr wertvolle Bereiche aufzuweisen, welche bis zu den Auen von Saale, Götsche, Reide und Rieda heranreichen. Die Bedeutsamkeit ist auch deutlich in den Schutzausweisungen von 3 Naturdenkmalen und 2 geschützten Landschaftsbestandteilen erkennbar.

Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) war und ist sehr wichtig, dass zusammen mit dem Schutz, Erhalt und Entwicklungen einzelner Schutzgebiete, Natur- und Landschaftsbestandteile der Biotop und Grünverbund noch mehr Raum und Bedeutung erhält. Dazu ist es dringend erforderlich, den rechtlichen sowie fachlich-inhaltlichen Rahmen dafür zu schaffen, da es dringend geboten ist, neben dem Schutz und Erhalt von bestehendem und der Erweiterung von Wegbegleitgrün, Prüfung der Erweiterung des Gutsparkes Seeben sowie dem Schutz, Erhalt und Betreuung bestehender Streuobstflächen im Raum Seeben und die Entstehung einer Streuobstwiese auf der Fläche der einstigen Fasanerie, den Schutz und Erhalt der Gehölzflächen zwischen Posthornteichen und Froher Zukunft zu sichern. Dazu zählt nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA, dass hier sämtliche Baumaßnahmen unterbleiben sollten. Dazu zählt nach Meinung beider Organisationen das Vorhaben von Horst Mühlbach zwischen Wickenweg und Zöberitzer Straße einen neuen Weg zu errichten. Vorrangig aus Sicherheitsgründen, hatte im Rahmen einer Anwohnerversammlung am 19.06.2015, die Bevölkerung aus den angrenzenden Grundstücken ihre Bedenken und Einwände vorgebracht.

Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA schlossen sich bereits mit einer gemeinsamen Presseerklärung vom 27.09.2015 den Meinungen an und ergänzten dies mit der sehr großen Sorge, dass wieder sehr bedeutsame Rückzugsgebiete von Tieren und Pflanzen durch die angedachten Baumaßnahmen erheblichen Schaden nehmen.

Leider hat der hallesche Stadtrat mit Beschluss vom 30.09.2015 der Beschlussvorlage „Zustimmung zur Annahme einer Geld- und Sachspende zur Finanzierung und Herstellung eines öffentlichen Weges zwischen Wickenweg und Zöberitzer Straße in der Frohen Zukunft“ des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) und seine Verwaltung die mehrfach und deutlich vorgetragenen Einwände und Bedenken klar und deutlich ignoriert.

Somit lieferten beide Einrichtungen der Stadt Halle (Saale) ein weiteres erschreckendes Beispiel ab, wie Demokratie nicht funktionieren kann und welche Rolle hier der Schutz, Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft spielen. Ferner weisen die Initiative „Pro Baum“ und der AHA darauf hin, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht nur einen fachlichen und moralischen, sondern dazu auch einen gesetzlichen Auftrag haben.

Insofern fordern beide Organisationen den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und seine Verwaltung erneut mit Nachdruck auf, das Vorhaben endlich unverzüglich zu stoppen.

AHA hält anderen Umgang mit Wildtieren dringend geboten

Mit einer Mischung aus Verwunderung und Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den in den Medien ausgetragenen Umgang mit Wildtieren aufgenommen. So beklagt das „Neue Deutschland“ vom 24.08.2016 „die diebische Konkurrenz aus dem Tierreich…“ durch Brandenburgs Fischer und die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 29.08.2016 schreibt von „Plagen“.

Beide Beiträge gehen immer wieder von einen bisher nicht erfassten Anstieg von Wildtierbeständen aus. Jedoch blenden sie aus, dass beispielsweise der Waschbär –welcher ursprünglich aus Nordamerika stammte- im 20. Jahrhundert aus Pelztierfarmen kam oder gezielt ausgesetzt wurden.
Ferner beachten beide Artikel nicht, dass es der Mensch war und ist, welcher immer mehr durch Flächenversiegelungen sowie intensive Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in die Natur vordrangen bzw. vordringen und dabei immer mehr Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten eingeschränkt hat bzw. einschränkt. Hinzu kommt, dass die intensive Nutzung der bisher unverbauten Landschaft und Natur für übermäßigen Tourismus den Druck auf Fauna und Flora erhöhen. Freiherumlaufende und wildernde Hunde und Katzen verschärfen die Situation. Andrerseits erhöht sich für diese Haustiere auch die Infektionsgefahr.

Eine Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen engen zusätzlich den Bewegungsraum der Wildtiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt schlägt die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung mit etwa 80 ha zu Buche.

Mit dieser Entwicklung verbunden sind vermehrte Kontakte mit Wildtieren aller Art. Unqualifiziert lassen beide Presseartikel die sehr wichtige Rolle von Raubtieren wie z.B. Fuchs und Marder sowie der zurückkehrenden Luchse und Wölfe als Regulierer in der Tierwelt unerwähnt.
Die schrittweise Wiedereinstellung einer naturnaheren bis natürlichen Nahrungspyramide entspricht eher dem Ansinnen eines nachhaltigen Naturschutzes, als eine „Regulierung“ von Wild in die ausschließliche Hand des Menschen zu legen bzw. zu belassen.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.

In den Medien führen die falschen Ursachenbestimmungen und –bewertungen zu verheerenden Schlussfolgerungen. Anstatt endlich außerdem eine Wiedererhöhung der Artenvielfalt der Agrarlandschaft mit der Wiedererhöhung der Anzahl der Anbaukulturen sowie einer umfassenden Flurholzbegrünung, was übrigens bereits die Volkskammer der DDR sowie die Räte der Bezirke im Frühsommer 1989 in Form von Flurholzprogrammen verabschiedeten, in Gang zu setzen, setzt man die bisherige Praxis der Kultur- und Landschaftsarmut fort. Diese Maßnahmen lassen sich sehr gut mit der Schaffung von mindestens beidseitig 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang von Gewässern verbinden, welche im Komplex mit den vorgenannten Maßnahmen zur Verbesserung von Biotop- und Grünverbünden, zur Verringerung von Wind- und Wassererosion sowie als Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten beitragen können.

Nach Ansicht des AHA müssen ungehemmter Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.

Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein. Dazu haben aber auch Medien einen verantwortungsvollen Beitrag zu leisten.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA sieht dringende Notwendigkeit und hohe Verantwortung der Gemeinde Teutschenthal beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft!

Am Sonntag, den 25.09.2016 haben die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Teutschenthal mit 51 % den CDU-Politiker Ralf Wunschinski zum neuen Bürgermeister gewählt. Planmäßig soll der Amtsantritt am 22.01.2017 erfolgen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte Herrn Wunschinski zu der Wahl gratulieren und alles Gute für das verantwortungsvolle Amt in der fast 13.000 Einwohner großen Gemeinde wünschen.

Jedoch hält der AHA den Zeitpunkt angemessen, wieder einmal auf die Verantwortung der Gemeinde bei dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft hinzuweisen. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen. Desweiteren hält der AHA eine klare Positionierung der Gemeinde Teutschenthal zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.

In Folge dessen forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Verwendung der umliegenden Halden als Versatzmaterial zu prüfen. Es handelt sich hier um Aushub, der in den vergangenen Jahrzehnten aus der Grube gefördert wurde. Es ist wohl kaum zweifelhaft, dass dieses Material am besten geeignete wäre, um zu Sicherungszwecken. Dabei gilt es keine Kosten zu scheuen, insbesondere dann, wenn man a) Sicherheit schaffen kann und b) die Gefahr der Verseuchung der Umwelt verhindern kann.

Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist dagegen eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalziumkönnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben.

Aus dem Grund fordert der AHA weiter ganz massiv das Aus für das Projekt Dickstoffversatzanlage Angersdorf. Es gilt massiv alles Erdenkliche zu unternehmen, dass keine Verbringung gefährlichster Giftstoffe in Schächte bei Angersdorf erfolgt. Hier sieht der der AHA auch eine massive Verantwortung von Landtag und Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Landkreises Saalekreis.

Jedoch auch die Gemeinde Teutschenthal mit ihrem künftigen Bürgermeister Ralf Wunschinski tragen hier eine große Verantwortung. Insbesondere seine Erkenntnisse als Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt in den Jahren 2011 bis 2016 und ganz im Speziellen seine Erkenntnisse aus der Antwort der Landesregierung vom 03.11.2014 auf seine Kleine Anfrage „Aktueller Sachstand des Genehmigungsverfahrens der Grube Angersdorf“, Kleine Anfrage – KA 6/8523 können da sehr hilfreich sein.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten die Gemeinde Teutschenthal auch mit ihrem neuen Bürgermeister bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.

Selbstverständlich kann die interessierte Bevölkerung im Rahmen einer ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Teutschenthal daran mitwirken. Wer Interesse hat kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

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