Monat: August 2016 (Seite 4 von 5)

AHA führt Fahrradexkursion zu den Niesauer Stillingen durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 20.08.2016 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zu den Niesauer Stillingen mit folgender Marschroute durch: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter auf der Zufahrtsstraße zur Siedlung „Am Busch“ in Richtung des alten Klärwerkes, anschließend weiter auf dem Fahrradweg entlang der Fuhne und entlang der Kleingartenanlage „Kochs Mühle“ in Richtung Jeßnitz, von Jeßnitz über die Raguhner Straße / K 2050 nach Raguhn, von Raguhn nach Marke auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ und anschließend über die Alte Leipziger Straße nach Schierau, weiter durch Schierau (Bahnhofstraße, K 2050, Niesauer Weg) nach Niesau und weiter zu den Niesauer Stillingen, Rückfahrt über Schierau, Priorau und Raguhn nach Wolfen.

Im Rahmen dieser Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der AHA Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. Im dem Zusammenhang möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitterfeld – Wolfen vorstellen und für eine Mitwirkung werben.
Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.

Wer noch mehr über die Aktivitäten über den AHA in der Region erfahren möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de; Internet: https://www.aha-halle.de
Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer: Tel.: 0173 – 9917836

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Die ca. 74 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10 m gewährleistet.

Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer –wie Zorge und Thyra- und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie einer Regionalgruppe Nordhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Diese Themen sind Inhalt einer ca. vierstündigen Fahrradexkursion Samstag, den 20.08.2016 entlang bzw. durch die Auen der Zorge ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra.
Die Fahrradexkursion beginnt 10:00 Uhr am Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz und endet am Bahnhof Berga-Kelbra.

Wer noch Fragen zur Fahrradexkursion bzw. Interesse an die AHA-Arbeit hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit Hochwasser der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich dieser Tage zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.

Im ersten Abschnitt nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 10 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.

4-Oberharz Am Brocken Stiege Blick Auf Hassel Abwärts Nach Westen (1)

4-Oberharz Am Brocken Stiege Blick Auf Hassel Abwärts Nach Westen (1)

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AHA fordert verstärkt, dass der Hufeisensee einer ökologisch verträglichen Entwicklung bedarf

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Rahmen einer Exkursion am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dient. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.

Nunmehr tut man verwundert, dass die Wasserqualität des Hufeisensees keinesfalls zum Baden geeignet ist. Diese Tatsache war schon zu DDR-Zeiten, aber im Zusammenhang mit der 1984 geschlossenen Mülldeponie Kanena bekannt. Der Deponiekörper hat direkten Kontakt mit dem Wasser im Hufeisensee und somit besteht die klare Möglichkeit der Einspülung von Schadstoffen. Die Gefährlichkeit nimmt noch zu, da niemand genau weiß, was für Materialien und Stoffe in der Deponie einst entsorgt worden.

Das erst das Umweltbundesamt kommen muss, um Vinylchlorid, Summenformel C2H3Cl, festzustellen ist skandalös. Warum haben diese Boden- und Wasseruntersuchungen nicht im Vorfeld der Erstellung des Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ stattgefunden ? Das man als mögliche zusätzliche Schadstoffquellen den ehemaligen Chemiehandel und angrenzende Bahnhofsanlagen vermutet, macht die Sache nicht besser.

Vinylchlorid hat eine stark reizende Wirkung auf Schleimhäute und Augen, eine leicht betäubende Wirkung sowie schädigt Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen sowie Haut und ist außerdem als krebserzeugend eingestuft.

Ferner gilt Vinylchlorid bei einer Zündtemperatur 415 °C als leicht entflammbar. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Zudem löst sich Vinylchlorid fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser. Bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme polymerisiert Vinylchlorid zu PVC.

Allein diese Fakten müssen zur Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sowie zu weiteren tiefgreifenderen Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft führen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA als problematisch an, wenn die Golfplatzbetreiber ihre Flächen mit dem belasteten Wasser beregnen. Abgesehen davon, dass der offenbar sehr hohe Wasserverbrauch zu nicht seltenen niederschlagsarmen Zeiten zu unverantwortlichen Absenkungen des Wasserstandes des Hufeisensees führt. Damit einhergehend könnte sich der Zustrom von Schadstoffen über Grund- und Schichtwasserleiter verstärken, was eine schnelle Ortung und Sanierung der Ausgangsstandorte und Ab- und Zuleiter sehr dringend erforderlich macht.

Die Einstellung des Baus und Betriebs der Golfanlage ermöglicht eine schrittweise sukzessive Renaturierung der Flächen. Der AHA sieht in der Ansiedlung von Uferseeschwalben in den Uferbereichen drei neu angelegter Seen einen hoffnungsvollen Neuanfang.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.

Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail aha_halle@yahoo.de

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Fasanerie 1

Daher ist nach Meinung des AHA alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

Fasanerie 2

In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat. Dabei hat man massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen-arten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.

Fasanerie 3

Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Nach Auffassung des AHA gilt es hier und in der Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.

Fasanerie 4

Daher fordert der AHA den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Köthen auf, eine wissenschaftliche Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile erstellen zu lassen. Als Partnerkäme u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken möchte.

Fasanerie 5

Fasanerie 6

Dies drückt sich im Konkreten darin aus, dass das Bürgerbündnis für Köthen und der AHA für den Donnerstag den 18.08.2016 gemeinsam zu folgenden Veranstaltungen einladen, um Alternativen zum Erhalt, Schutz, Betreuung und zur Pflege der Fasanerie in Köthen aufzeigen und diskutieren zu können:

Fachkundige Führung durch die Fasanerie durch Mitglieder der Bürgerbewegung und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Beginn: 18:00 Uhr
Treffpunkt: Ecke Fasanerieallee / Joachimiallee (Parkplatz Hochschule, Zufahrt Creperie)

Sach- und Fachinformationen mit Alternativen zum Erhalt und zur Pflege der Fasanerie, Diskussionen
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Creperie „Lorette“, Bernburger Str. 58A, Köthen
Es sind alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich zu den beiden, aufeinander aufbauenden Veranstaltungen eingeladen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit dem AHA über seine Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg in Kontakt zu treten. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Fotos Hartmut Stahl

Internationales Auen Symposium

Zons am Niederrhein
6. bis 8. September 2016

Öffentliche Einladung zur Teilnahme!

Hiermit laden die Organisatoren der Veranstaltung (Prof. Dr. Bernd Gerken von der Fördergemeinschaft Tierökologie und Martin Görner von der Arbeitsgemeinschaft Artenschutz Thüringen, AAT) zum Internationalen Auensymposium in Zons am Niederrhein vom 6.-8. September 2016 ein. Im Brennpunkt stehen Europäische Fließgewässer und ihre Auen.

Die Veranstaltung findet im Kreismuseum Zons, großer Vortragssaal, Schloßstraße 1, D-41541 Dormagen statt. (Tel: +49 2131 928 4119, Fax: +49 2131 928 84119, http://www.rhein-kreis-neuss.de/imagefilm).

23 Referentinnen und Referenten aus Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich aus staatlichen und kommunalen Behörden, nationalen und internationalen Verbänden, Ingenieurbüros und der Politik beziehen Position zu den wesentlichen Fragen um die Zukunft unserer Fließgewässer und der Auenlandschaften. Forschungsergebnisse und Visionen für die Zukunft des Lebens am fließenden Wasser werden ebenso betrachtet wie Aspekte und Abhilfemöglichkeiten der durchweg menschgemachten Hochwassergefahren.

Fließgewässer und ihre Auen sind Hotspots der Artenvielfalt, Lebensadern der Landschaft, Produktionsstätten der Natur für Holz, landwirtschaftliche und Gartenprodukte, Rohstofflagerstätten und dazu Lebens- und Wirkraum des Menschen, der Erholung gerne nahe am Wasser und bei alten, bizarren Bäumen sucht.

Das Symposium wird hauptsächlich im großen Saal der Feste Zons stattfinden. Es bietet Gelegenheit mit den Fachleuten persönlich zu sprechen und sich im Rahmen von Exkursionen über die Tätigkeit zweier Biologischer Stationen in den Auen des deutschen Niederrheins inmitten eines der größten Ballungsräume Europas zu informieren. Daher sei auch besonders auf die beiden Exkursionen in die nahe gelegene Rheinaue hingewiesen, die am Nachmittag des 7. und ganztags am 8.9. stattfinden.

Ergänzend zum Vortragspart des Symposiums gibt es einen gemütlichen Rahmen, in dem jeweils am 6. und 7.9. ein geselliger Abend mit weiteren Fachbeiträgen geboten wird.

Das Symposium klingt bei einer auentypischen Speise im Haus Bürgel in den Urdenbacher Kämpen bei Düsseldorf am 8. September aus.

Die Veranstalter bitten herzlich um Anmeldung bis zum 1. September. Kurz entschlossene Besucher sind dennoch willkommen, doch bietet der Vortragssaal nur für 100 bis max. 120 Teilnehmende Platz, und es könnte daher eng werden!

Die Anmeldung erfolgt am besten direkt formlos per e-mail an ag-artenschutz@freenet.de oder per Anruf unter Telefon +49 3641 605625, oder Post an AAT, Thymianweg 25, D – 07745 Jena.

Die Teilnehmergebühr beträgt Euro 40,- zugunsten Konto der AAT, Sparkasse Jena, IBAN DE52 8305 3030 0000 0531 20.

Der Besuch der Tagung wird auf Wunsch als Fortbildungsveranstaltung bescheinigt, sie ist Teil des Programms des Bildungswerks der AAT, Jena.

Aus dem Programm-Flyer entnehmen Sie bitte auch Kontakt-Anschriften zu Hotels und Privatunterkünften – eine frühzeitige Buchung wird dringend empfohlen!

Der Kreisverwaltung Neuss danken wir vielmals für die kostenlose Überlassung der Räumlichkeiten für die Vortrags- und Abendveranstaltungen.

Der regionalen und überregionalen Presse danken wir herzlich für die Bekanntgabe dieses Termins. Wir freuen uns über Ihre Berichterstattung zu Inhalten des Symposiums, in dessen Rahmen auch eine Resolution zur Zukunft der Nutzung, des Schutzes und der Entwicklung publiziert wird.

Gerne klären wir den Termin für eine Presseinformation, die am 6. oder 7.9. stattfinden kann. Kontaktaufnahme über die oben genannten Adress-Angaben bzw. per Email an Prof. Gerken (bghaliotis@gmail.com), der auch für telefonische Informationen zur Verfügung steht (Termin bitte vorher per e-mail vereinbaren).

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