Monat: Mai 2016 (Seite 3 von 4)

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des 4. Planänderungs- und Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluß vom 18.05.2005

Planfeststellungsverfahren für die BAB 143 Westumfahrung Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD Halle-Nord

I. Grundsätzliches

  1. In der Bundesrepublik Deutschland werden nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes und des Umweltbundesamtes täglich 70 bis 80 ha Boden für Verkehrsprojekte sowie Gewerbe- und Wohnflächen neu versiegelt. Das entspricht in etwa 66 Fußballfeldern und im Jahr der Fläche der Stadt München. Im Jahre 1992 waren es „noch“ 120 ha pro Tag. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder hatte sich nach dem Regierungswechsel im Jahre 1998 das Ziel gestellt die tägliche Neuversiegelung auf 30 ha pro Tag zu senken. Wenn man den Planungsunterlagen Glauben schenken kann sollen mit der ca. 12,7 km langen BAB 143 Westumfahrung Halle (Saale) ca. 82,8 ha und mit dem Neubau der Ortsumfahrung Salzmünde – L 155n – ca. 3,0 ha Fläche neu versiegelt werden. Das umfasst eine Gesamtfläche von 85,8 ha (!). Eine Entwicklung, welche von wenig Zukunftsfähigkeit zeugt.
  2. Der AHA fordert ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen. Dies wäre auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
  3. Der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem eng verbundenen Eisenbahnnetz geprägt, welches direkte Anbindungen zu allen Regionen Deutschlands aufzuweisen hat. Bedauerlicherweise fanden schon bereits zu DDR-Zeiten Ausdünnungen im Bahnnetz (Hettstedter Bahn etc.) statt. Jedoch sind die Hauptstränge noch heute erhalten geblieben. Gemeinsam mit der Regionalisierung von Wirtschafts- und Stoffkreisläufen ist somit verstärkt auf dieses vorhandene Potenzial zurückzugreifen, anstatt neue Autobahnen zu errichten und Fließgewässer auszubauen. Im Jahr 1991 erklärte das Bundesverkehrsministerium, dass 50 % des Kfz.-Verkehrs nicht notwendig ist. Bereits an dieser Stelle anzusetzen wäre bereits der Schritt in die richtige Richtung.
  4. Immer wieder ziehen die steuerfinanzierten Projektträger das Totschlagargument Schaffung von Arbeitsplätzen heran. Das Forschungsvorhaben der Fachhochschule Erfurt vom Januar 2003 zum Thema: „Regionale Effekte der Fernstraßeninfrastruktur auf die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen“ stellt u.a. in den „Zusammenfassenden Schlussfolgerungen“ fest (Zitat):

    „Der Verkehrsinfrastrukturausstattung und besonders der Autobahnerreichbarkeit wird in der politischen Diskussion vor allem der Neuen Bundesländer großes Gewicht für die wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven beigemessen. Nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen treffen allerdings die Aussage, dass ein linearer Zusammenhang zwischen Infrastrukturausbau und regionaler Beschäftigungsentwicklung besteht. Unbestritten und empirisch belegt sind allein die direkten Beschäftigungseffekte aus dem Bau und dem Betrieb der Autobahnen“. Das diese jedoch keinen flächendeckenden und zahlenmäßig spürbaren Abbau der Arbeitslosigkeit zur Folge hat, liegt auf der Hand. Das Forschungsvorhaben führt weiter zum Thema aus (Zitat): Die Analyse der vorliegenden Fachliteratur verdeutlicht, dass auf Seiten der Regionalwissenschaft nach Abschluss der Bauphase großenteils kein direkter Einfluss des Autobahnbaus auf die wirtschaftliche Entwicklung gesehen wird. Vor allem mögliche sekundäre Beschäftigungswirkungen von Autobahnen infolge der verbesserten Erreichbarkeit von Regionen sind daher umstritten. Insbesondere für das Gebiet der alten Bundesländer ist in zahlreichen jüngeren Untersuchungen nicht mehr hinreichend belegbar, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit wirtschaftlichem Wachstum einhergehen muss.“ Abschließend gilt es nachfolgende Aussagen zu beachten (Zitat): …Als Ergebnis der regionalstatistischen Analyse haben sich Autobahnen als nicht unbedingt notwendig und keinesfalls als hinreichend für eine positive regionalwirtschaftliche Entwicklung erwiesen. In einem geeigneten wirtschaftlichen Umfeld strukturstarker Regionen können sie zahlreiche regionalwirtschaftliche Indikatoren positiv beeinflussen, in strukturschwachen Teilräumen besteht allerdings die Gefahr, dass sich durch den beschleunigten Anpassungs- und Modernisierungsdruck der regionalen Wirtschaft die Probleme des Arbeitsmarktes zunächst sogar weiter verschärfen.“

Jahr Einwohner
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705
2014 233.552
2015 238.321

Die Aufwärtsentwicklung der Einwohnerzahl in Halle (Saale) seit der letzten Stellungnahme vom 23.07.2012 im Umfang von 5.696 Personen lässt keinen grundlegenden Trendwechsel erkennen. Selbst der Einwohnerstand des Jahres 2001 ist noch nicht erreicht.

Selbst im Saalkreis zeichnet sich laut des damaligen Landrates Knut Bichoel (Interview in der Mitteldeutschen Zeitung vom 27.12.2002) seit dem Jahre 2000 bis Ende 2002 ein leichter Rückgang von 82.012 um 717 auf 81.295 Einwohner ab. Das ist ein sehr geringer Rückgang. Nur muss bedacht werden, dass bis zum Jahre 2000 die Einwohnerzahlen stiegen. Der nunmehrige Landkreis Saalekreis hatte noch Ende des Jahres 2009 199.025,00 Einwohner. Mit Stand 31.12.2012 waren es 189.217 Einwohner. Nunmehr umfasst die Einwohnerzahl des Landkreises Saalekreis mit Stand: 30.06.2015 185.987 Personen. Das ist ein Bevölkerungsrückgang von 10.959 Personen.

Wenn man den Bevölkerungsanstieg in der Stadt Halle (Saale) in Höhe von 5.696 Personen, den Bevölkerungsverringerungen im Landkreis Saalekreis im Umfang von 10.959 Einwohnern gegenrechnet, so beträgt im Berechnungszeitraum die Erhöhung der Einwohner in der Region gerade einmal 2.466 Einwohner. Diese Bevölkerungsentwicklungen gilt es zwingend zu berücksichtigen.

II. Natur- und Landschaftsschutz

Auf Grund der Lage des Planungsgebietes an der Nahtstelle von Landschaftseinheiten – „Östliches Harzvorland“, „Unteres Saaletal“ und „Hallesches Ackerland“ – sowie der damit verbundenen geologischen Entstehungsgeschichte haben sich wertvolle Landschafts- und Naturräume entwickelt. Dazu zählen Trockenrasen-, Halbtrockenrasen- und Heidegebiete auf Porphyrlandschaften sowie Trocken- und Halbtrockengesellschaften auf den Muschelkalkgebieten. Hinzu kommen die ausgedehnten Auenlandschaften im Einzugsgebiet der Saale sowie von Salza, Laweke und Würdebach. Zudem prägen vielfältige Streuobstbestände den Landschaftsraum. Diese Arten- und Strukturvielfalt ist europaweit einzigartig. Die Porphyrlandschaft westlich von Halle und das Muschelkalkgebiet stehen zudem unter europäischen Schutz. Schon mit der Planung derartiger Eingriffe in diesen beiden Gebieten stellt sich die Bundesrepublik offen gegen europäisches Recht – hier in der Gestalt der Flora-Habitat- (FFH) Richtlinie der Europäischen Union. Im übrigen auch ein klarer Verstoß gegen den einmütigen Beschluss aller EU-Mitgliedsstaaten europäisches in nationales Recht zu überführen. Zudem sind im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale, 4 geschützte Landschaftsbestandteile und ein künftiger Naturpark betroffen. Beim Autobahnbau direkt werden ein flächenhaftes Naturdenkmal, 2 geschützte Landschaftsbestandteile, ein Landschaftsschutzgebiet und der künftige Naturpark „Unteres Saaletal“ total zerschnitten. Besonders betroffen sind Porphyrlandschaft westlich von Halle, der Zorges und die Auenlandschaften an Saale, Salza und Benkendorfer Bach. Die massiven Zerschneidungen bewirken eine weiträumige Zertrennung wertvollster Naturlandschaften, Lebens- und Rückzugsräume wertvoller Tier- und Pflanzenarten, welche keinesfalls zum Beispiel durch Grünbrücken zu kompensieren sind. Mit den so entstandenen Barrieren ist neben der flächendeckenden baulichen Zerstörung ganzer Natur- und Landschaftsräume mit einer massiven Verinselung von Tier- und Pflanzenbeständen zu rechnen. Ein genetischer Austausch kommt weitgehend bzw. ganz zum Erliegen. Verlärmung und Geruchsstörungen bewirken ihr Übriges. Bereits im Raumordnungsverfahren wurde festgestellt, dass: „… im gesamten Untersuchungsraum kein durchgängiger konfliktarmer Korridor vorhanden ist“, und dass Aus Sicht des Naturschutzes … das Vorhaben nicht vertretbar ist.“

Neben den naturräumlichen Beeinträchtigungen und Zerstörungen bewirken insbesondere die 968 m lange Saalebrücke für die BAB 143 sowie die 200 m lange Salza-Brücke und die 250 m lange Brücke über den Benkendorfer Bach für die L 159n eine massive technische Überprägung einer ganzen Region. Nicht nur aus der Sicht des Landschaftsschutzes eine verheerende Aussicht, sondern auch hinsichtlich der Naherholung der Menschen aus der Region und darüber hinaus. Die nunmehr aufgeführten baulichen und geringfügigen räumlichen Veränderungen tragen keinesfalls zur Entschärfung des Gesamtproblems bei. Selbst die Umverträglichkeitsprüfung meldet unter Punkt 3, Seite 22 der Umweltverträglichkeitsprüfung berechtigterweise Zweifel an der Wirkung „grüner Brückenbauwerke“ an.

III. Umweltschutz

  1. Im Zusammenhang mit dem Bau und möglichen Betrieb der Autobahn und ihrer Nebenanlagen ist mit einer massiven Verlärmung zu rechnen. Insbesondere die Bewohner von Schiepzig haben mit massiven Lärmbelästigungen in Folge der Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Die Planungen weisen nachts nunmehr gar eine Steigerung des Lärmpegels von ursprünglich 70 dB auf zwischen 72,3 bis 73,6 dB aus. Bereits bei 45 dB ist nach DIN 18005 mit massiven Schlafstörungen zu rechnen. Auf Grund der vorrangigen Windrichtungen aus West, Nordwest und Südwest wird diese Tatsache noch weiter verschärft.
  2. Die Planungsunterlagen gehen von einer vermehrten Belastung mit Stickoxiden aus. Darüber hinaus ist mit einer rapide zunehmenden Gefährdung der Anwohner und der Umwelt mit Diesel, Ruß, Benzol, Blei, Kadmium und Toloul aus den Abgasfahnen zu rechnen. Da diese Abgasfahnen noch in 5 km nachweisbar sind ist mit einer weiträumigen Verseuchung zu rechnen. Zudem ist eine Verschmutzung der Kaltluftentstehungs- und Kaltluftsammelgebieten zu erwarten, welche durch Verwirbelung und thermische Prozesse in umliegende Gebiete verteilt werden können. Zudem besagen die Planungsunterlagen, dass mit massiven Schadstoffbeeinträchtigungen des Grundwassers zu rechnen ist. So sind von der 12.748 m Gesamtstrecke, allein mit ca. 6.700 m über die Hälfte der Strecke mit hoher Empfindlichkeit, ca. 4.300 m mit mittlerer Empfindlichkeit und ca. 1.000 m mit geringer Empfindlichkeit eingestuft worden. Unvorstellbar, welche Auswirkungen die langfristigen Einträge auf die Qualität des Grundwassers für die Nutzung durch die Menschen und die Natur der Region hat. Das insbesondere an heißen Tagen bodennah entstehende Ozon ist laut Deutscher Forschungsgemeinschaft begründet krebsverdächtig.

III. Umgang mit Hochwasser

Auf Grund der Erfahrungen der Sommer- und Winterhochwasser in den Jahren 2002/2003, 2011 und 2013 ist es erstaunlich, dass diese Möglichkeiten nur untergeordnet eine Rolle spielen. So fanden offenkundig keine Untersuchungen in Richtung Rückstau, Wasserverwirbelungen sowie der Möglichkeiten des Anstaus von Treibgut und Eisschollen statt. Die Kräfte die hier wirksam werden können sind nicht zu unterschätzen. Fakt ist auf jeden Fall das ein freier Abfluss des Hochwassers beim Bau der Saalebrücke erfahrungsgemäß eingeschränkt wird. Im welchem Umfang gilt es noch zu untersuchen.

V. Naherholung, Tourismus und Wohnqualität

  1. Infolge der zu erwartenden Lärmbelästigung, Luftverunreinigung sowie zunehmenden Belastungen von Böden und Grundwasser ist mit massiven Einbußen der Wohnqualität zu rechnen. Es ist mit der Zunahme von Atemwegs- und Krebserkrankungen, Kreislauf- und Herzbeschwerden, Schlafstörungen, Minderung des allgemeinen Leistungsvermögens und Wohlbefindens sowie gar Auswirkungen auf die Lebenserwartungen zu erwarten. In Folge dessen ist durchaus mit umwelt- und gesundheitlich bedingten Abwanderungen zu rechnen, welche bereits aus Gründen des Mangels an Arbeitsplätzen und der damit verringerten sozialen Sicherheit erfolgt. Die ebenfalls eintretende Wertminderung von Grundstücken führt zudem noch zu familiär-wirtschaftlichen Einbußen.
  2. Neben den unter 1.) Ursachen führen die Störungen landschaftlicher Zusammenhänge und Naturschönheiten zur erheblichen Minderung des Wertes für die Naherholung und den Tourismus. Die Umsetzung des im Landesentwicklungsplanes als „Vorsorgegebiet Erholung“ ist ebenso nicht möglich, wie die entsprechenden Zielstellungen für den Naturpark „Unteres Saaletal“. Die Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahrens sagt dazu aus: „Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, dass neben diesem punktuellen Risiko der Gesamtraum des geplanten Naturparks Untere Saale in seiner Entwicklung in Frage gestellt wird. Damit wird ein gesamtes raumordnerisches Konzept (Vorsorgegebiet Erholung) seiner Grundlagen –der landschaftlichen Unberührtheit- beraubt.“

VI. Landwirtschaft

Im Rahmen der Baumaßnahmen würden zahlreiche landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gehen. Eine Entwicklung, welche auch im Raum Halle seit dem Jahre 1990 bedrohliche Formen angenommen haben. Was einst mit der Schaffung von Satellitensiedlungen begann soll mit dem Bau der BAB 143 und der L 159n eine unrühmliche Fortsetzung finden. Dem Ziel des Schutzes des Bodens und der Entwicklung einer flächendeckenden nachhaltigen Landwirtschaft steht diese Entwicklung entgegen. Landwirtschaft, Bergbau und auch Fischfang stellten einst die Säulen der Tätigkeit der Menschen im Saalkreis dar. Bauliche und dokumentarische Zeugnisse weisen zur Genüge darauf hin.

VII. Archäologie und Denkmalpflege

Das Planungsgebiet stellte einst ein Grenzgebiet zwischen der fränkischen und sorbischen Macht- und Kulturbereiche dar. Zudem boten die natürlichen Rahmenbedingungen –ausgedehnte Wälder, Gewässer und fruchtbarer Boden- ideale Lebensbedingungen. Somit sind Denkmale und Fundstätten bis in die Steinzeit zurückreichend existent. Mit dem Bau dieses umfassenden Straßensystems ist mit endgültigen Verlusten entsprechender sächlicher Zeitzeugen zu rechnen.

VIII. Verkehr

Wie bereits unter I. dargelegt finden massive Abwanderungsbewegungen aus dem Land Sachsen-Anhalt statt, welche zumeist soziale Ursachen haben. Somit ist unverständlich, wie ohne Autobahnbau bis 2015 bzw. 2020 eine derartige Verkehrszunahme erfolgen soll. Es ist eher mit einer Sogwirkung in Folge des Autobahnbaus zu rechnen. In dem Zusammenhang sind die Prognosen des Raumordnungsverfahrens zu sehen, welche beispielsweise nach dem Bau und Inbetriebnahme der BAB 143 von einer Verdopplung der Verkehrsbelastung am Ortseingang von Halle (Knoten B 80) ausgeht. In dem Zusammenhang ist auch die Diskussion um einen neuen südlichen Saaleübergang im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Teutschenthal, Ortsteil Angersdorf zu sehen. Aber auch der angedachte Bau der L 159n ist in diesem Lichte zu sehen. Die Belastungen für die dort lebenden Menschen und für die Umwelt sind ähnlich einzuordnen, wie in den vorangegangenen Punkten geschildert.

Nach neuesten Erkenntnissen kann die A 143 die ihr zugedachte Aufgabe, die Stadt Halle vom Durchgangsverkehr zu entlasten, nicht erfüllen. Die detallierte Verkehrszählung der Stadt Halle (Saale) vom 06. Mai 2009 hat zutage gebracht: Selbst auf den Hauptverkehrsachsen der Stadt Halle (Saale) fließt nur ein überraschend geringer Anteil an Durchgangsverkehr.

Der innerstädtische Verkehr entsteht nahezu ausschließlich im Stadtgebiet von Halle (Saale) selbst. Eine Verlagerung dieses Verkehrs auf eine Ortsumgehung ist daher nicht möglich. Infolge dieser aktuellen Verkehrszahlen gehen nunmehr auch die halleschen Verkehrsplaner davon aus, dass die geplante A 143 praktisch keinen Beitrag zur Verkehrsentlastung der Stadt Halle leisten kann. Erschreckend dabei ist, dass die fortgesetzte Fehlentwicklung der Verkehrspolitik gegenüber überlebensnotwendigen Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz als höheres öffentliches Interesse eingestuft wird.

IX. Zusammenfassung

Das Vorhaben zur Errichtung der BAB 143 und des im Schlepptau angedachten Neubaus der L 159n zeugen von einer Verkehrs- und Umweltpolitik, welche nicht zukunftsfähig sein kann. Die Bundesrepublik Deutschland missachtet nicht nur Belange des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes, der Wohn- und Lebensqualität, der Landwirtschaft, der archäologischen Denkmale sowie des Naherholung und des Tourismus, sondern setzt sich zudem über europäisches Recht hinweg. Erschreckend dabei ist, dass die fortgesetzte Fehlentwicklung der Verkehrspolitik gegenüber überlebensnotwendigen Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes als höheres öffentliches Interesse eingestuft wird.

Auf Grund der bedrohlichen globalen, überregionalen und regionalen Umwelt- und Rohstoffsituation ist ein sofortiges Umdenken erforderlich. Dazu gehören gerechter Welthandel, Regionalisierung von Wirtschaftskreisläufen, Verringerung von Transporten, verstärkte Nutzung der Bahnstrecken sowie Beförderung des Schienen- und Personennahverkehrs.

Auf Grund der angeführten Bedenken gilt es beide steuerfinanzierte Vorhaben sofort zu stoppen.

Verkehrsplanerische Untersuchung vom 01.03.2012

Zu 1.:
Der Ansatz überörtliche Verkehre auf ein Ballungsgebiet zu verteilen ist schon die falsche Herangehensweise. Verkehrsvermeidung und andere Verkehrsträger wie die Bahn zu netzen werden unzulässigerweise ausgeblendet. Die Verkehrsbewältigung zeigt keine moderne, umwelt- und naturverträgliche Herangehensweise auf. Das zeigt sich u.a. darin, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt noch immer in Deutschland zwischen 70 und 80 ha Boden neu versiegelt wird.
Die getätigten Einwendungen kamen nicht nur vom NABU, sondern beruht auf einer sehr breiten Basis. Eine Reduzierung auf den NABU verzerrt somit unzulässigerweise die gesellschaftliche Ablehnung des Gesamtvorhabens.

Zu 2.1.:
Eine Ausdehnung des Untersuchungsraumes ist nicht nachvollziehbar dargelegt. Andrerseits verdeutlicht er aber auch, dass z.B. mit der BAB 38 die Gefahr einer Verkehrsmehrung in Folge einer Verkehrssogwirkung besteht.

Zu 2.2.:
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht die tatsächlichen Verkehrsströme der umliegenden Autobahnen zu Grunde gelegt werden.

Zu 3.1.:
Nunmehr liegen klare Bevölkerungsentwicklungen für die Zeiträume nach dem 31.12.2008 vor, welche es zu Grunde zu legen gilt.

Zu 3.2.:
Die erfassten Daten über das Verkehrsverhalten berücksichtigt nicht die Ursachen, warum verstärkt der MIV genutzt wird. Dazu könnten nämlich starke Preissteigerungen, Ausdünnungen in den Netzen und Verringerung von Taktzeiten liegen. Eine ernsthafte Beratung über Verteilung der Kosten des ÖPNV auf die Gesamtbevölkerung und somit keine Erhebung mehr von gesonderten Gebühren gilt es verstärkt zu prüfen.

Zu 3.3.:
Es fehlen die Vergleichsdaten zu anderen Jahren. Somit sind die Aufzählungen unvollständig.

Zu 3.4.:
Die dort aufgeführten Verkehrsmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf Aus- und Neubau des Autobahn- und Straßennetzes. Eine unverantwortliche Herangehensweise angesichts der klimatischen Veränderungen und der tagtäglichen deutschlandweiten Versiegelung von 100 und 120 ha Boden

Zu 4.1.:
Das nur das Analysejahr 2009 zu Grunde gelegt wird, lässt überhaupt keine Vergleichsmöglichkeit zu anderen, eng aufeinander folgenden Jahren zu. Somit ist der wert der Analyse nur als sehr begrenzt einzuschätzen.

Zu 4.2.1.:
Die Ausführungen bestätigen nur, dass erst der Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen und Straßen zur Mehrung von Verkehren beitragen. So ist davon auszugehen, dass der Weiterbau der BAB 143 diesen Prozess nur verstärken würde.
Verkehrsvermeidung und die Beförderung anderer Verkehrsträger wie Bahn spielen bei den Überlegungen überhaupt keine Rolle. Eine derartige Herangehensweise ist nicht akzeptabel und nicht zeitgemäß.

Zu 4.2.2.:
Es erfolgt eine unzulässige und unverantwortliche Ausblendung des Faktors Verkehrsvermeidung und Nutzung anderer Verkehrsträger.
Nach der eigenen Prognose wäre sogar mit einer Mehrbelastung im Umfang von 71.9000 Kfz/24 h zu rechnen.

Zu 4.2.4.:
Hier wird deutlich, dass diese Ortsumgehung Salzmünde im engen Zusammenhang zur nicht benötigten Erweiterung der BAB 143 steht. Zudem verdeutlicht dieses Vorhaben die anziehende, verkehrsvermehrende Wirkung im falle der Umsetzung des Vorhabens.

Zu Zusammenfassung:

Eine Verkehrssogwirkung auf die vorhandenen Autobahnen und Straßen sind deutlich erkennbar, während der Nachweis über eine angebliche Verkehrsentlastung ausbleibt. Die Planer vernachlässigen, neben den fehlenden Beweisen einer Verkehrsentlastung, dass die Stadt Halle (Saale) als Oberzentrum immer wieder angefahren wird. Eine Entlastung ist nur bei Verkehrsvermeidung und Umlagerung auf andere Verkehrsarten möglich. Diese Alternativen fanden keinen Eingang in die Verkehrsprognosen. Insofern zeigt die nunmehrige Untersuchung keine neuen Erkenntnisse auf und trägt somit nicht zur Änderung des Planungsverfahrens bei.

AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten.

Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.
Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt.

Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hochseilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf. Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen.

Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört.

Alle bisherigen Gesprächsangebote sind leider vom Landkreis Saalekreis und der Stadt Landsberg ausgeschlagen worden.
Daher hat der AHA nunmehr eine Petition gestartet, welche Forderungen beinhaltet:

  • Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz
  • Unterlassen derartiger „Durchforstungs“-Maßnahmen
  • Lückenlose, öffentliche und transparente Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf und Quetz zu schweren ökologischen Schäden geführt haben.

Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung der Umstände, welche zur Abholzung führten, sowie bei Fortsetzung dieser Form der Schädigung des Gutsparks Dammendorf und Quetz gilt es nach Ansicht des AHA die strafrechtliche Relevanz zu prüfen!

Der ruft nun die Öffentlichkeit auf, ebenfalls die Petition zu unterzeichnen, welche unter folgendem Link zu erreichen ist:

https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-erhalt-betreuuung-und-entwiclkung-des-geschuetzten-gutsparks-dammendorf

Wer Interesse an einer Mitwirkung in einer ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: www.aha-halle.de

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:

Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster

Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Die Fällungen von Pappeln entlang der Reideburger Straße zeugen davon, dass man sich über die vielfältigen Bedenken hinwegsetzen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.

Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.

06 Büschdorf - Das Teilnehmerfeld

06 Büschdorf – Das Teilnehmerfeld


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Evangelisches Kirchspiel Wolfen und AHA führen gemeinsame Fahrradexkursion zum Muldensteiner Berg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt gemeinsam mit dem Evangelischen Kirchspiel Wolfen am Pfingstmontag, den 16.05.2016, ca. vierstündige Fahrradexkursion zum Muldensteiner Berg durch.
Fahrtroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Muldental-Radwanderweg durch den Salegaster Forst und über die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr, anschließend durch Muldenstein und am Fuße des Muldensteiner Berges entlang – vorbei an Meisels Grab, dem Standgewässer „Walm“, Aufstieg mit anschließendem Aufenthalt auf dem Muldensteiner Berg.

Mit der gemeinsamen Fahrradexkursion möchten das Evangelische Kirchspiel Wolfen und der AHA auf die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Einzugsgebietes der Mulde, der angrenzenden Landschaften und Biotope sowie der Biotop- und Grünverbundräume hinweisen. Darauf aufbauend beabsichtigen beide Veranstalter Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung aufzeigen sowie Möglichkeiten darlegen, wie jeder Einzelne daran mitwirken kann. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der AHA seine im Aufbau begriffene Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen vorstellt.

Die Fahrradexkursion startet um 14.00 Uhr vor dem Gemeindebüro des Evangelische Kirchspiel Wolfen in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Leipziger Straße 81.

Für weitere Nachfragen zur Fahrradexkursion am Pfingstmontag, den 16.05.2016 sowie zur Arbeit der und Möglichkeit der Mitwirkung in der ehrenamtlichen AHA- Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen besteht die Kontaktmöglichkeit unter folgender Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält Überprüfung der Wohnungspolitik in Deutschland für dringend geboten

Im Blickpunkt des Zustroms von Flüchtlingen nach Europa, insbesondere nach Österreich, Deutschland und den skandinavischen Ländern, verstärkt sich momentan der Ruf nach Wohnungsneubau. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgt dem grundsätzlichen Verständnis ebenfalls für asylrechtlich anerkannte Migranten ausreichend und umfassend angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Laut „Asylgeschäftsstatistik für den Monat Februar 2016“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben alleine im bisherigen Berichtsjahr 2016 insgesamt 120.642 Personen einen Asylantrag gestellt, davon 117.392 als Erstantrag und 3.250 Folgeanträge. Davon traf man bisher im Jahr 2016 für 100.977 Personen eine Entscheidung, wovon 64.670 eine Rechtsstellung als Flüchtling, 465 Personen nach § 4 Asylgesetz (AsylG) Subsidiären Schutz und 555 Personen Abschiebungsverbot erhalten haben.

Dagegen steht laut vom Statistischem Bundesamt für Statistik zusammengetragener Daten in „Gebäude und Wohnungen Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden Bauabgang von Wohnungen und Wohngebäuden Lange Reihen ab 1969 – 2014“ ausschnittsweise im Zeitraum der Jahre 1993 bis 2014 deutschlandweit ein Abgang 190.994 ganzer Wohngebäude. Allein im Jahr 2014 ist die Zahl mit 6 421 Wohngebäuden beziffert. Im Rahmen einer jüngst abgehaltenen Konferenz in Gotha bekräftigen laut „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) vom 11.03.2016 und „Neues Deutschland“ vom 12.03.2016 ostdeutsche Oberbürgermeister, dass der Wohnungsabriss weitergehen muss. Die weiteren Angaben in der SZ beinhalten weiter, dass der Leerstand im Osten bis 2030 nahezu flächendeckend deutlich über zehn Prozent, vielerorts sogar über 20 Prozent liegen soll.

Daraus leitet man einen Bedarf an Rückbau mit rund 624 000 Wohnungen im Osten und 60 000 Wohnungen im Westen ab. In den Zahlen sei die Nachfrage nach Wohnungen für Flüchtlinge allerdings noch nicht berücksichtigt. Die SZ sei weiter folgendermaßen zitiert,

„Nach Angaben des Deutschen Städtetages flossen in beide Programme 2015 jeweils 105 Millionen Euro, für dieses Jahr seien jeweils rund 98 Millionen vorgesehen. Anders als im Westen wird das Programm Ost ausschließlich von Bund und Land finanziert – die Kommunen brauchen keinen Eigenanteil zu leisten.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA gilt es vorrangig diesen Prozess zu stoppen, um den Sozialwohnungsbestand auf diesem Weg zu erweitern. Weiter gibt der AHA zu bedenken, dass laut Statistischem Bundesamt eine „Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche um 73 ha pro Tag von 2010 bis 2013“ erfolgte. Ein sehr besorgniserregender Prozess, was den zunehmenden Ruf nach vermehrtem Wohnungsneubau in einem sehr umstrittenen Bild erscheinen lässt.

Laut Ausführungen des „Neuen Deutschland“ vom 16./17.04.2016 stellte am 15.04.2016 der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin Andreas Geisel SPD zwölf große Wohnungsbaustandorte vor, in welchen nach Fertigstellung in rund 45.000 neuen Wohnungen etwa 100.000 Menschen wohnen sollen.

Für den AHA besonders auffällig und problematisch zugleich erscheint die angedachte Bebauung eines ca. 73 ha großen Feldes in der Elisabeth-Aue im Norden Berlins. Eingebettet in das „Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde“ und in das europäischen Natura 2000-Schutzgebiet „Tegeler Fließtal“ sowie als Teil des „Naturparks Barnim“ ist eine Bebauung hier vorzunehmen als denkbar ungünstig anzusehen. Die Planungsfläche gilt es stattdessen als ein sehr wichtiges Teil eines Biotop- und Biotopverbundes zwischen den obengenannten Schutzgebieten, zum Botanischen Volkspark, über den Nordgraben zur 29 km langen Panke sowie nicht zuletzt in die umgebenen Wohngebiete zu erhalten und zu entwickeln. Dazu gehört die Tatsache, dass die Sicherung als Kaltluftgebiet mit entsprechenden Ventilationsbahnen in die Umgebung dringend erhalten bleiben muss. In dem Blickfeld betrachtet ist nach Auffassung des AHA beispielsweise ebenfalls einer erneuten Forcierung von Bebauungen auf dem 280 ha großen Gelände des einstigen Berliner Flughafen Tempelhof eine Abfuhr zu erteilen. Pläne in einem Gesetzentwurf des Senates verpackt am Rand des Gebietes auf 30 ha 4.700 Wohnungen und Bürokomplexe zu errichten, erhielten im Mai 2014 per Volksentscheid eine deutliche Absage. Dieses Votum zu respektieren gebietet schon alleine die Achtung demokratisch zu Stande gekommener Entscheidungen.

In dem Blickfeld fordert der AHA Berlins Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel auf demokratisch zu handeln, klar und deutlich jegliche Bebauungsstandorte auf den Prüfstand zu stellen. Jegliche Zurückweisung diesbezüglicher Diskussion sind einfach inakzeptabel und bedürfen starken bürgerschaftlichen Widerstandes.

Der AHA vertritt nachhaltig die Auffassung, dass wir nicht weniger, sondern mehr Grüngebiete aller Größen benötigen, welche es gilt in Biotop- und Grünverbünde zusammenzufassen. Derartige Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und –bildes, einer hohen Wohn- und Lebensqualität, einer umfassenden Naherholung und Entspannung der Bevölkerung sowie nicht zuletzt als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.

Daher begrüßt der AHA auch Verhandlungen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg zur Unterbringung von Flüchtlingen. Fragen von sozial verträglichen Wohnen sowie Erhalt, Schutz und Weiterentwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft dürfen keine weitere Zuspitzung erfahren. Daher sind bundesweite sowie länder- und kommunalübergreifende Lösung mehr denn je erforderlich und dringend geboten.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Entwicklung in Bund, Ländern und Kommunen beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Wohngebieten im Verhältnis zu Umwelt, Natur und Landschaft zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746; Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Der Hufeisensee bedarf einer ökologisch verträglichen Entwicklung

In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 02.05.2016 war auf Seite 9 mit der Überschrift „Das Runde muss ins Loch“ eine sehr umfassende Darstellung von Katja Pausch des gegenwärtigen Standes der Entwicklung des Golfplatzes am Hufeisensee enthalten. Wie gehabt, vermittelte die sehr wohlwollende Darstellung ein Bild von Golf als Volkssport. Dass es nicht an dem ist, beweist unter anderem ein Online-Beitrag im „Manager Magazin“ von Peter Henke vom 23.01.2015. Aus dem Beitrag sei zur Akzeptanz in der Bevölkerung folgendes zitiert:

„Mit aktuell knapp 638.000 organisierten Golfern betreiben dieses Spiel in Deutschland gerade einmal 0,79 Prozent der Bevölkerung. „ Zitat Ende

Das Magazin spricht offen vom wirtschaftlichen Niedergang. Nun versuchen Golfclubs mit großen Werbeoffensiven ihren wirtschaftlichen Stand zu verbessern. So führt das „Manager Magazin“ abschließend dazu folgendes aus, Zitat:

„Die ersten Negativschlagzeilen sind schon da: Laut Billion gab es 2013 gleich acht Insolvenzen von deutschen Golfanlangen.“, Zitat Ende

Bei allen Versuchen die eigentlich „Elite“-Sportart Golf volkstümlicher zu gestalten, ist davon auszugehen, dass auch der Golfklub Halle seine Preise anziehen wird, wenn er nicht ausreichend Mitglieder bekommt.

In dem Zusammenhang ist es sehr interessant, wie sich die angeblich überparteiliche und unabhängige „Mitteldeutsche Zeitung“ ins Zeug wirft, um dem Golfklub in Halle (Saale) zu helfen. Der Kommentar von Katja Pausch auf Seite 10 steigert sich zudem darin hinein zu behaupten, dass Umweltzerstörungen und das Golf ein elitärer Sport ist, eigentlich nur Unterstellungen seien. Eine derartige Herangehensweise lässt sehr stark eine dringend notwendige seriöse und fachlich fundierte journalistische Arbeit vermissen. Pressefreiheit darf nicht dazu führen, dass man die gesellschaftliche Verantwortung als öffentliche Medien vernachlässigt. Nicht ein einziges Mal hat sich offenbar ein Vertreter dieser Zeitung ernsthaft und tiefgreifend mit den Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft auseinandergesetzt, welche bereits stattgefunden haben bzw. noch zu erwarten sind. Bei den Protestexkursionen der Initiative „Pro Baum“ und des AHA am 14.07.2015 und am 29.09.2015 glänzten die „unabhängigen“ und „überparteilichen“ Journalisten mit Abwesenheit. Stattdessen gibt man sich kräftig Mühe ehrenamtlich Umwelt-Organisierte permanent und unverantwortlich als „Nein“-Sager zu verunglimpfen und deren Anliegen viel zu oft sinnentstellt verkürzt darzustellen.

Frau Pausch hat am Beispiel Golfplatz Hufeisensee in ihrem Beitrag und in ihrer damit verbundenen Kommentierung sehr deutlich bekundet und begründet, auf welcher Seite sie die „Mitteldeutsche Zeitung“ positioniert. Daher möchte der AHA noch einmal nachfolgend seine fachlich-inhaltliche Position dazu darstellen und bringt seinen dringenden Wunsch zum Ausdruck, diese Darstellung vollumfänglich und nicht sinnentstellt in der „Mitteldeutschen Zeitung“ veröffentlicht zu bekommen. Wie heißt es so schön, was dem einen Recht ist, ist dem anderen billig.

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Rahmen einer Exkursion am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dient. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen. Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

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