Monat: Dezember 2015 (Seite 2 von 2)

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 21.12.2015 findet mit dem 129., das zwölfte und letzte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den oben genannten Deich zu betrachten.

Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten.

Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren.

Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.
Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.
Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die laufenden Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale). Ebenso stehen die Planungen für das Jahr 2016 auf der Tagesordnung. Als Schwerpunkte gelten dabei die gemeinsamen Veranstaltungen mit dem AHA zur Durchführung der 8. Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 25.03.2016 und zum Tag des Baumes am 25.04.2016.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wie viel Tourismus verträgt die Saale und ihre Aue in Halle

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaft als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.

Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen. Nur in welchem Umfang kann diese besondere, sensible Natur und Landschaft menschlichen Tourismus verkraften ? Ab welcher Intensität fängt der Mensch an Fluss und Aue zu schädigen ? Kann ich die Saale in Halle (Saale) überhaupt „vermarkten“ ? Hier könnte übrigens ein sehr wichtiges Aufgabenfeld eines Saalebeauftragten der Stadt Halle (Saale) liegen, welcher sich gepaart aus Interesse und fachlich-inhaltliche Kompetenz der Sache annimmt und auf der Basis den Kontakt zwischen allen Verantwortlichen und Interessenten sucht und pflegt.

Wie Medienmeldungen seit März 2015 zu entnehmen sind, hat die Stadt Halle (Saale) ein Wassertourismuskonzept erarbeitet. Offenbar eingebettet in das im Dezember 2014 vorgelegte Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen, fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen.

Der AHA stellt sich natürlich als zu aller erst die Frage, was kann man von einer Stadt Halle (Saale) dahingehend erwarten, welche sich immer wieder massiv und mit federführend für den Bau des Saaleseitenkanals, den Weiterbau der Bundesautobahn 143 durch arten- und strukturreiche, besonders schützenswerte Landschaften im Unteren Saaletal und angrenzenden Kalk- und Porphyrlandschaften, das zerstörerische Werk des Neubaus der ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig – Berlin durch die Saale-Elster-Luppe-Aue sowie im Verbund z.B. mit den Städten Leipzig, Merseburg und Leuna für den Weiterbau des Saale-Elster-Kanals einsetzt und somit als massiver Förderer des motorisierten Bootsverkehrs im mitteldeutschen Raum auftritt. Nicht unerwähnt bleiben sollten auch beispielhaft nachfolgend einseitig festgelegte und realisierte Baumaßnahmen im Namen des Tourismus an und in der Saale: Der Neubau der Brücke vom Böllberger Weg zum Naturschutzgebiet Rabeninsel, Die Anlegestegs an der Jungfernwiese und unterhalb der Burg Giebichenstein, der asphaltierte Radweg zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die neue Brücke zwischen Salinehalbinsel und Sophienhafen sowie die massenhaften Abholzungen an den Klausbergen. Nicht zu vergessen zum Beispiel die verheerenden Pläne des Neubaus von Brücken zwischen Jungfernwiese und Gimritzer Park sowie zwischen Salinehalbinsel und Klausvorstadt.

Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen sowie der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht.

Schon daraus lässt sich ein Umkehrprozess ableiten, indem man Natur und Landschaft dem Wassertourismus unterordnen zu beabsichtigen denkt. Was jahrzehntelange Verschmutzung von Luft und Wasser nicht geschafft haben, scheint so nun greifbar nah zu sein und zwar drohende nachhaltige Schädigungen in der Saaleaue.

So ist es aus Sicht des AHA unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf. Ferner tangiert sie das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches zudem ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat- (FFH) Richtlinie ist.

Durchgeführte Holzungsarbeiten am Ufer im Südteil der Peißnitzinsel lassen erahnen, was einer Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, vorangehen könnte. Dazu zählt neben massiven Holzungen die Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt. Nicht zu reden von schwer einsehbaren Aktivitäten wie Anlegen an den Ufern mit Zelten und Spontanpartys, wie am NSG und FFH-Gebiet Forstwerder in Halle-Trotha immer wieder geschehen.

Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.

Ebenso katastrophal wäre eine Ausweitung der Steganlagen und Stellplätze entlang der Saale. Der bisherige Wildwuchs an Salinehalbinsel, unterhalb der Burg Giebichenstein sowie in Brachwitz und Salzmünde sind abschreckende Beispiele genug. Hier sieht der AHA noch immer die verantwortlichen Behörden in der Pflicht endlich Rückbaumaßnahmen und Eindämmungen der Auswüchse zu veranlassen!

Ähnliche Auswirkungen lassen die angedachten Auswirkungen angedachte Brücken zwischen Salinehalbinsel und dem Sandanger sowie zwischen der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz und dem NSG und FFH-Gebiet Forstwerder in Halle-Trotha erwarten.
Nicht dessen genug, plant man trotz geäußerter Bedenken die Fortsetzung der Bebauungsplanung westlich des Böllberger Weges, was mit einem Verbau des Saaleufers und massiver Beeinträchtigung von Natur, Umwelt und Landschaft durch Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einhergeht.
In den Plänen der Stadt Halle (Saale) kommen Natur und Landschaft nur als Bauland sowie maximal als Kulisse für zunehmenden Boots- und Schiffsverkehr vor. Ebenfalls als problematisch sind Planungen für eine Umtragestelle für Paddelboote am Pulverweidenwehr zu sehen.

Beide Vorhaben haben eine sehr enge räumliche Beziehung zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ ist, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Diese Vorhaben kann man nicht losgelöst von den Planungen der Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für einen weiteren Saaleübergang sehen. Die beiden sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört.

Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Wie bereits erwähnt ist die, trotz fachlich-inhaltliche Kritik, erfolgte Errichtung eines asphaltierten Saaleradwanderweg in der Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen als deutlicher Maßstab der Vermarktung der Saale in Halle (Saale) anzusehen. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.

Die angedachte Verpachtung der Peißnitzbühne an die Konzertmanager Ulf Herden und Matthias Winkler lässt nach Auffassung des AHA nichts Gutes erahnen. Es geht dabei um verstärkte Verlärmung und Vermüllung sowie verstärkten Kfz.-Verkehr im Bereich der ca. 60 ha großen Saaleinsel Peißnitz.

Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Daher ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.

Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert Stopp der Umsetzung der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna und dem Landkreis Saalekreis vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  1. Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  2. Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  3. Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  1. Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  2. Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  3. Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  4. Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  1. Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  2. Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  3. Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden.
Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt.
Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer.
Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha.
Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren.
Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.

Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.
Daher ist es für den AHA vollkommen unverständlich, dass der Landkreis Saalekreis in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna die Bebauung wider besseren Wissens genehmigt hatten. Dies bedeutet eine unverantwortliche Fortsetzung der Fehler aus den neunziger Jahren, einer verfehlten Umwelt-, Natur- Landschaftsschutzpolitik, welche weiterhin an eine ebenso wenig nachhaltige Bau- und Wirtschaftspolitik anknüpft. Somit verdeutlicht sich immer mehr, dass die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände, keinesfalls zu einer Änderung der Herangehensweise beitragen.

Der AHA fordert nunmehr das Land Sachsen-Anhalt auf die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz und die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Saalekreises sofort zu stoppen.

AHA bietet auch im Jahr 2016 wieder viele Veranstaltungen an

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht bald mit dem Jahr 2015 ein Jahr zu Ende, was wieder aufgezeigt hat, dass ein ungemindertes bzw. gar verstärktes Engagement für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft unerlässlich ist. Das nimmt der AHA zum Anlass sein ehrenamtliches und gemeinnütziges Wirken auch im Jahr 2016 unvermindert fortzusetzen und räumlich weiter auszuweiten. In dem Zusammenhang gesehen sind zahlreiche Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad in den Auen der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen vorgesehen.

So fanden im Veranstaltungsplan des Jahres 2016 zahlreiche Exkursionen in den Auen von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Weißer und Schwarzer Elster, Ilm, Weißeritz, Gottleuba, Luppe, Helme, Bode, Fuhne, Zorge, Selke, Ziethe, Reide, Parthe, Pleiße, Wipper, Zörbiger Strengbach, Böse Sieben, Salza, Würdebach, Laweke, Goldgrundbach, Rohne, Hüttengrundbach, Schlackenbach, Fleischbach, Geisel, Klia, Klyegraben, Hechtgraben, Saugraben, Diemitzer Graben, Lockwitzbach, Mordgrundbach und Ellerbach ihren Platz. Aus fachlich-inhaltlicher Sicht bilden da der Schutz, der Erhalt und die Weiterentwicklung dieser wertvollen sowie arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume die Hauptschwerpunkte.

Ein besonderen Höhepunkt stellt die öffentliche Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 27.02.2016; Ort: “Pfännerhall”/ Zentrale für Zukunftstechnologie. Kunst und Design. Geiseltal e. V., Grubenweg 4 in 06242 Braunsbedra dar.

Im Einzelnen gilt es weiterhin angedachte Baumaßnahmen wie z.B. den Saaleseitenkanal, den Saale-Elster-Kanal, den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig, die Errichtung von sogenannten Hochwasserrückhaltebecken im Selketal bei Straßberg und Meisdorf, die Westumfahrung von Halle mit der BAB 143, die Motorisierung der Neuseenlandschaft südlich von Leipzig und auf dem Geiseltalsee sowie den Abbau des Burgstetten im Landkreis Saalekreis bereits in der Planungsphase aufzuhalten. Ferner ist es dringendes Anliegen des AHA weiterhin verstärkt Sorge zu tragen, dass die fortgesetzten massiven Abholzungen in der Aue von Elbe und Mulde bei Dessau – Rosslau, Leipziger und Schkeuditzer Aue, im Hakel, in der Dölauer Heide und in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau und Sprohne, im Salegaster Forst bei Bitterfeld – Wolfen sowie im Bergholz am Petersberg sofort ihr Ende finden. Stattdessen möchte der AHA sich verstärkt für naturnahe Entwicklungen dieser arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteile einsetzen.

Darüber hinaus setzt der AHA seine Schwerpunkte darin, diese naturnahe Entwicklung der Fließgewässer und ihrer Auen, des Hakels im Rahmen von Biotop- und Grünverbundräumen voranzutreiben und zu befördern. Dazu zählen die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen, Wiederausweitung von Hochwassereinzugsbereichen durch Deichrückbaumaßnahmen, Beendigung von weiteren Verbauungen und Rückbau vorhandener Flächenversiegelungen sowie das Ende flächendeckender Abholzungen in Auenwäldern –besonders denen, welche als Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale ausgewiesen sind- sowie der Entwicklung natur- und umweltverträglicher Tourismuskonzepte. Im Rahmen seiner Exkursionen bilden der Einsatz zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Mitwirkung an der Umsetzung des Vorhabens zur Ausweisung der Elsteraue zwischen Gera und Halle mit Leipzig als ein räumlicher Schwerpunkt zum UNESCO-Weltkulturerbe, die Beförderung der Umweltbildung in Form der Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsbereich der Mulde in die Elbe und der Intensivierung der Aktivitäten der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, die Fortsetzung im Kampf gegen den Fluglärm weitere entscheidende Schwerpunkte im Agieren des AHA im Jahr 2015.

Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt, findet im Jahr 2016 das Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen seine Fortsetzung. An nunmehr 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Jedoch soll das Jahr 2016 auch dazu dienen, die Aktivitäten in den Ländern Berlin und Brandenburg zu intensivieren und auszuweiten. Dazu soll die Begleitung der Aktivitäten beider Länder bei der Umsetzung der WRRL z.B. an Erpe, Wuhle und Panke zählen, aber auch die Unterstützung aller Aktivitäten zur baulichen Freihaltung von Uferabschnitten der Spree, zur Abwendung des Weiterbaus der BAB 100, der Vermeidung von Fluglärm, der Schutz und Erhalt von Kleingartenanlagen und des Mauerparks sowie nicht zu letzt zur weiteren naturnahen Entwicklung der Schwarzen Elster sowie der Fließgewässer im Hohen Fläming.

Der AHA bietet allen ehrenamtlichen Interessenten umfassend die Möglichkeit sich vielfältig engagieren zu können.

Wer mit dem AHA Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jür-gen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
Fax.: 0180/573 737 6961

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Alle Gruppen des AHA sowie die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sind auch über folgende elektronische Anschriften erreichbar:

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Sie können die Exkursionen und Veranstaltungen aus folgender PDF entnehmen: Plan 2016 mit Veranstaltungen des AHA, sowie auf dieser Übersichtsseite für 2016: Regionale und überregionale Veranstaltungen des AHA 2016

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2015 ist die Fortsetzung eines Projektes aus dem Jahr 2014 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Dezember 2015 sind folgende weitere zwei, jeweils ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:

Dezember

Samstag, den 12.12., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Be-obachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Lis-ten
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 19.12., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogel-arten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichte-ten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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