Monat: Februar 2015 (Seite 4 von 5)

AHA fordert sorgsamen Umgang mit Floßgraben in Leipzig

Mit großem Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass Krautungsarbeiten im Floßgraben in Leipzig stattfanden. Dabei ist allgemein bekannt, dass Krautungsarbeiten massive und vielfältige Schäden im Gewässer zur Folge haben können. Dazu zählt zu aller erst u.a. die Beseitigung von Unterschlupfen von Fischen, Amphibien, Mollusken, Insekten und Spinnen. Zu jeder Jahreszeit benötigen diese Tiere diese Stätten, um sich vor Sonneneinstrahlung und Fraßfeinden zu schützen, zum Laichen sowie zum Überwintern. Von daher ist jede Jahreszeit dafür denkbar ungünstig geeignet.

Darüber hinaus führt die Beseitigung von Wasserpflanzen zum Verlust der Strömungsdiversität bzw. Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit, was zum schnelleren Transport von Sedimenten und somit zu Gewässereintiefungen führen kann. Ferner erhöht sich bei jeder Steigerung der Strömungsgeschwindigkeit im Sohlbereich die Gefahr des Verlustes z.B. von Beständen der Teich- und Malermuscheln. Dass es diese Muschelarten im Floßgraben geben muss, lässt sich daraus ableiten, dass es Nachweise zum Vorkommen des Bitterling gibt. Die Rote-Liste-Fischart legt nämlich ihre Eier in das Atemloch der Muscheln ab. Nachdem sie sich in der Atemhöhle der Muschel entwickelt, den Dottersack aufgebraucht und die Größe von 11 mm erreicht haben, verlassen sie ihren Brutraum.

Die Fische wiederum dienen u.a. dem Eisvogel als Nahrung, welcher den Winter gut überstehen kann, wenn er keiner intensiveren Unruhe ausgesetzt ist. Insofern können Krautungsarbeiten in Gewässern zu massiven Beeinträchtigungen von Fauna, Flora, Fließverhalten und Morphologie führen. Dies widerspricht u.a. den Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche der gewässerökologischen Verbesserung bzw. Aufwertung und dem Schutz des Lebensraumes Wasser dient. Dem gegenüber regelt die WRRL u.a. ein Verschlechterungsverbot. Auf Grund dieser Fakten und Tatsachen fordert der AHA die Stadt Leipzig auf alle noch laufenden und in Planung befindlichen Krautungsarbeiten zu beenden bzw. zu unterlassen. Gleiches gilt für jegliche Pläne der Motorisierung des Fließgewässers und der nachfolgenden Pleiße, da die negativen gewässerökologischen Auswirkungen sich noch verheerender darstellen können. Nur so kann die Stadt Leipzig ordnungsgemäß ihrer Aufgabe als zuständige untere Wasser- und Naturschutzbehörde nachkommen.

AHA fordert Stopp jeglicher Bebauungsplanung am Saaleufer Halle-Böllbergs

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit Unverständnis und großer Sorge Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) aufgenommen, einen Bebauungsplan für den Bereich westlich des Böllberger Weges aufzustellen, welcher eine Wohnbebauung in den Industriebrachen sowie eine massive touristische Erschließung des Saaleufers vorsieht.

Vom Grundsatz her ist es zu begrüßen, wenn man beginnt Überlegungen und Planungen zu den nunmehr über 20 Jahre leerstehenden einstigen Industrieflächen anzustellen. Jedoch gilt es derartige Überlegungen auch immer unter den Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu tun. Insbesondere ist das auch dann dringend geboten, wenn derartige Überlegungen massive Eingriffe in das Saaleufer mit einbezieht, weil diese Landschafts-und Naturbereiche mit ihren Auenwaldrestbeständen einen wichtigen Bestandteil in dem Grün- und Biotopverbund entlang der Saale und in das hallesche Stadtgebiet darstellen. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum, sorgen für eine klimatische Verbesserung durch Frisch- und Kaltluft sowie verbessern das Landschafts- und Stadtbild. So dienen diese Auenwaldreste als Quartiere für Fledermäuse, was eigene Beobachtungen immer wieder bestätigten. Ebenso suchen hier zahlreiche Vogel-, Insekten- und Spinnenarten ihren Lebensraum, welche zudem eine sehr wichtige Bedeutung für einen gut funktionierenden Naturhaushalt besitzen. Die jahrzehntelangen leerstehenden Gebäude in den Industriebrachen dienen häufig nunmehr auch als Quartier für Fledermäusen und Eulen. Insofern gilt es eine Bebauungsplanung eher dahingehend zu orientieren, dass es genau abzuwägen gilt, welche Maßnahmen möglich erscheinen und welche vornherein auszuschließen sind. So könnten z.B. Gebäude, welche als Quartier für Fledermäuse und Eulen dienen aus jeglicher intensiven baulichen Nutzung ausgeklammert sein und dem Schutz der Natur dienen. Ebenso erscheint es dann sinnvoll zu sein, die bauliche und öffentliche Nutzung des Umfeldes daraufhin abzustimmen. Die Einbeziehung der Rohrbrücke über die Saale zur unteren Aue gilt es u.a. unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, dass dieses Gebiet Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ ist, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-FloraHabitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Eine Errichtung von asphaltierten oder betonierten Radwanderwegen in diesen sehr sensiblen Abschnitten führt unweigerlich zur Zerstörung dieser sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsräume. Ferner ist dieser Raum in enger Verbindung zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ zu sehen. Zudem verweist der AHA auf seine „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“ vom 03. Juli 1996, welche Vorschläge zu Maßnahmen zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders sowie seines näheren Umfeldes beinhaltet.

Es ist vollkommen unverständlich, warum die Stadt Halle (Saale) immer wieder Planungen vorantreibt, welche auf massive Störungen bzw. Zerstörungen von Natur, Landschaft, Umwelt und städtischem Grün abzielen. Als markante Beispiele seien hier die Errichtung der Rabeninselbrücke zwischen Böllberger Weg und Rabeninsel, die Zerstörungen im Bereich des Gesundbrunnenbades und des angrenzenden Parks, die Planungen am Steintor, die Planungen und der Umbau von Otto-Stomps-Straße/FieteSchulze-Straße, die Einschränkung des Auenraumes durch die Errichtung eines neuen Hochwasserdeiches am Gimritzer Damm sowie Planungen zur Errichtung eines neuen Saaleübergangs genannt.

Bezüglich des Bereiches des Böllberger Weges erscheint es eher sinnvoll, endlich Planungen in Angriff zu nehmen, welcher wesentlich mehr Grün in den öffentlichen Raum bringt. Als Beispiel könnten die Veränderungen in der Ludwig-Wucherer-Straße dienen. Derartige Planungen und Aktivitäten führen unweigerlich zur Aufwertung des Stadtbildes, der stadtökologischen Funktionalität und tragen somit zur Steigerung der Attraktivität des Straßenraumes bei. Auf Grund der gegenwärtigen Zielstellungen der Bebauungsplanung westlich des Böllberger Weges hält es der AHA für dringend geboten, die gesamte Zielstellung und somit auch die Inhalte komplett auf den Prüfstand zu stellen. Ferner empfiehlt der AHA rechtzeitig und allumfänglich die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen in entsprechende Planungen einzubeziehen.

Der AHA beabsichtigt im Rahmen seiner Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel am Samstag, den 21.02.2015, seine Überlegungen und Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieses Raumes einer interessierten Öffentlichkeit darzulegen. Die Exkursion startet 10:00 Uhr an der Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke früherer Karstadt und dauert ca. vier Stunden.

Artikel von Halle Spektrum:

http://hallespektrum.de/nachrichten/vermischtes/industriebrachen-boellberger-weg-sollen-neues-wohngebiet-werden/137012/

Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Zu Begründung

Zu 1.4. Geländeverhältnisse im Gelände, Seite 8

Die Einschätzung der LMBV ist hier nicht dokumentiert und ist mit großer Skepsis zu betrachten, da durch die Bergbautätigkeit eine umfassende Zerstörung der Grund- und Schichtwasserleiter erfolgte. Mit dem Neuanstieg der Alttagebaue ist mit umfassenden Veränderungen im Fließverhalten des Wassers zu rechnen, da damit zu rechnen ist, dass es sich neue Abflussleiter sucht.

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFHRichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht. Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  • Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  • Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „ Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen .“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  • Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  • Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  • Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  • Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  • Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden. Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen. Gegenwärtig finden immer wieder Gedenkveranstaltungen zum Herbst 1989 statt. Genau aber da bildete der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

Bilder zur Exkursion Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg

Fotos Andreas Liste

AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der FaunaFlora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFHGebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 31.01.2015, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.

So haben am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, immer wieder umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen. Entlang der Geisel hat man massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.

Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und –bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten

Die gegenwärtigen Aktivitäten in dieser Richtung bestätigen die Bedenken und unterstreichen ganz deutlich die Notwendigkeit der Vorschläge des AHA. Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst eine Kirrung, also „Lockfütterung“, entdeckten die Teilnehmer unweit des Kirschweges im Süden des NSG und FFH-Gebietes. Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.

Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar. Der AHA fordert jetzt daher einen sofortigen Stopp aller derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern. Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen. Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg.

Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek
Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Bilder der Winterexkursion zum Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles

Fotos: Christine Fröhlich

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