Monat: Februar 2015 (Seite 2 von 5)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Bereits die Ausbaumaßnahmen in den 50er und 60er Jahren des 19. Jahrhundert haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster beigetragen.

Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen. Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt. Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.

Das nunmehrige Bestreben der Landesregierung Brandenburgs die Überschwemmungsgebiete neuzuordnen finden die grundsätzliche Unterstützung des AHA. Diese Maßnahme ist ein erster Ansatz, um der stark begradigten und eng eingedeichten Schwarzen Elster wieder Überschwemmungsgebiete zurückzugeben. Jedoch ist es aus der Sicht des AHA erforderlich ein entsprechendes Konzept zum Umgang mit dem Hochwasser länderübergreifend und nach Fließgewässersystem zu ordnen. Als Beispiel könnten die einstigen 5 Wasserwirtschaftsdirektion in der DDR-Zeit dienen. Nur mit dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmte Konzeptionen können zu nachhaltigen Erfolgen führen. Ebenfalls ist es nach Auffassung des AHA dringend geboten, dem Fluss seine landschaftliche und strukturelle Vielfalt zurückzugeben. Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. Im Rahmen von mehreren Fahrradexkursionen im Jahre 2013 und 2014 stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass gegenwärtig beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar sind, wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legte bereits zu Beginn der Exkursionen seine dringende Absicht dar, sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen. Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen. Nach Auffassung des AHA gilt es länderübergreifend massiv zu untersuchen, wo die Wiedereinbindung der baulich abgetrennten Altmäander ökologisch und räumlich möglich und sinnvoll erscheint. Ferner gilt es dringend im Rahmen eines ebenfalls länderübergreifenden, ökologisch nachhaltigen Hochwasserkonzeptes zu prüfen, wo umfassende Deichrückverlegungen möglich sind. Dem Anliegen stimmten die anwesenden ExkursionsteilnehmerInnen zu. Insbesondere bei dem Anblick der Struktur des Flusses, der Errichtung neuer Bauten –wie z.B. des Elsterparks in Herzberg- in der Altaue und Hochwassereinzugsgebietes der Schwarzen Elster sowie der massiven Deichneubauten in Sachsen-Anhalt. Dabei bleiben nach Meinung der ExkursionsteilnehmerInnen solche Ereignisse, wie der Deichbruch im Bereich eines Altarms bei Gorsdorf-Hemsendorf, wo der Fluss wieder in sein altes Bett strebte und dem der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt einen noch massiveren Deich entgegensetzen möchte, nicht ausreichend ausgewertet und berücksichtigt. Zudem zeugen sie am Festhalten alter, längst überholter rein wasserbaulicher Lösungen des Umganges mit dem Fluss. Die ExkursionsteilnehmerInnen fordern hier ein massives Umdenken in Richtung lebendiger Fluss- und Auenlandschaft. Dies ist nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen auch im Hinblick auf eine notwendige naturnahere Entwicklung der Elbe und eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser dringend geboten. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.

Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung aller Altarme und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. Im Rahmen einer ca. achtstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 01.08.2015 entlang der Schwarzen Elster und der Elbe zwischen der Stadt Uebigau-Wahrenbrücke, Ortsteil München und der Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen vor Ort darzulegen.

Die Fahrradexkursion beginnt um 10.00 Uhr in Falkenberg (Elster), Ecke Friedrich-Engels-Straße/Bahnhofstraße, unweit des Bahnhofs und endet am Bahnhof der Lutherstadt Wittenberg. In dem Zusammenhang möchte der AHA ferner ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.: 0340 – 66158320

Fotos: Andreas Liste

1-Uebigau-Wahrenbrück München Blick Schwarze Elster Abwärts  (2)

1-Uebigau-Wahrenbrück München Blick Schwarze Elster Abwärts (2)

6-Schwarze Elster Nördlich Kleinrössen Altverlauf (2)

6-Schwarze Elster Nördlich Kleinrössen Altverlauf (2)

16-Deichneubau Schwarze Elster Bei Waltersdorf & Löben  (1)

16-Deichneubau Schwarze Elster Bei Waltersdorf & Löben (1)

24-Schwarze Elster Altlauf Blick Zu Wasserschloss Gorsdorf Hemsendorf  (1)

24-Schwarze Elster Altlauf Blick Zu Wasserschloss Gorsdorf Hemsendorf (1)

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 23.02.2015 findet mit dem 119., das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt die Vorbereitung der für die am Karfreitag, den 03.04.2015 gemeinsam von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ geplante Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“, welche auch Unterstützung durch die Tilia GmbH findet.

Weiterhin ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, nun vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. Ein neues, sehr wichtiges Thema ist mit der angedachten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen soll, entstanden. Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.

Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Planungen und begonnenen Abholzungen zum Steintor und die angedachten Bau- und bereits erfolgten Fällmaßnahmen Paracelsusstraße / Ecke Wielandstraße, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA fordert Stopp der weiteren Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFHRichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  • Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  • Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „ Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen .“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  • Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  • Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  • Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  • Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  • Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden. Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.
Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

AHA und Initiative „Pro Baum“ verurteilen Massenfällungen am halleschen Steintor

Wie bereits seit Langem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ befürchtet, haben nun die Massenfällungen am halleschen Steintor begonnen. Die sehr große Besorgnis beider Organisationen in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich haben sich bestätigt. Nach den gegenwärtigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

Die begonnenen Fällungen zielen nunmehr offenkundig auf eine komplette Vernichtung des Parks ab. Nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ ist das ein weiterer Ausdruck einer arroganten, ignoranten und fachlich inkompetenten Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), welche sich einreiht in die Massenabholzungen in Delitzscher Straße, Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Beesener Straße, in der Paracelsusstraße und am Gimritzer Damm. Der Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur spielt bei den Planungen weder bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) unter Leitung des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, noch bei einer Mehrheit des halleschen Stadtrates eine erkennbare Rolle. Immer wieder verdeutlicht sich dabei, dass bei der halleschen Stadtplanung Gehölze nur als Störfaktoren gelten und so behandelt werden. Beide Organisationen forderten immer wieder den vollständigen Erhalt des Steintorparks und appellierten daher dringend an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf die Planungen entsprechend anzupassen. Ebenso mahnten AHA und Initiative „Pro Baum“ immer wieder an, noch einmal genau zu überprüfen, wie es tatsächlich mit der Gesundheit und Standfestigkeit der Bäume bestellt ist. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 und in Folge der Exkursion am 24.09.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsame Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor. Dazu zählte neben technischen Vorschlägen zur Umverlegung der Gleise, von Straßenabschnitten und Wegen, der Vorschlag einer Verkehrsberuhigung des Areals „Am Steintor“. Die Verkehrsströme müssen nicht über den Platz verlaufen. Ferner können die Bahngleise fahrbahnunabhängig verlaufen. Eine Aufwertung des Platzes ist ebenso zu erwarten, da bestehende bzw. sich entwickelnde Gastronomie Teile des Bereiches mitnutzen können. Die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nahmen offenbar keine Notiz von den Vorschlägen und Überlegungen.

Wer Interesse an der ebengenannten Stellungnahme hat, kann diese in der AHAHomepage http://www.aha-halle.de lesen. Nunmehr fordern AHA und die Initiative „Pro Baum“ endlich die alternativen Vorstellungen zur Gestaltung und Entwicklung des Schlüsselbereiches in der Stadt Halle (Saale) ernst zu nehmen und alle Fällungen sofort zu stoppen!

Stellungnahme des AHA zum Steintor

Fotos: Christine Fröhlich

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 21.02.2015 eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch. Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des AHA darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktionen ist Bestandteil der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kfz. sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben.

Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt

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