Immer wieder ist deutlich und unübersehbar zu erkennen, dass die Verantwortlichkeiten für Flüsse und Flusslandschaften nicht zeitgemäß geregelt sind. Das zeigt sich beim Umgang mit dem Hochwasser, Maßnahmen der Renaturierung und nicht zuletzt bei der Gesamtbetreuung. Während die größeren Flüsse, im schiffbaren Bereich in der Verantwortung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes liegen, zerstückelt sich die Verantwortlichkeiten bei den anderen sogenannten Gewässern I. Ordnung nach Länderhoheiten. Somit bestimmt sich vorrangig der Umgang bei den schiffbaren Fließgewässern auf die Gewährleistung der Schiffbarkeit und bei den anderen Gewässern I. Ordnung, dreht es sich weit überwiegend um die Aufrechterhaltung des Wasserabflusses und die Umsetzung eines weitgehend wasserbaulichen „Hochwasserschutzes“. Alle gewässerökologischen Ansätze, wie Wiederbelebung von Altarmen und Deichrückverlegungsmaßnahmen unterliegen häufig der politischen Vernunft oder Weitsicht bzw. Unvernunft einzelner Länder. Länderübergreifende Aktivitäten bleiben meist in der Anfangsphase stecken oder kommen gar nicht in die Erwägungsphase. So seien als Beispiele die verschiedenen Maßnahmen entlang der Weißen Elster –und der Schwarzen Elster angeführt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind hier umfassende strukturelle und inhaltliche Veränderungen erforderlich. Während beispielsweise an der Weißen Elster mit den Freistaaten Thüringen und Sachen sowie dem Land Sachsen-Anhalt drei Landesbehörden verantwortlich zeichnen, sind es z.B. an der Schwarzen Elster „nur“ zwei Länder –Brandenburg und Sachsen-Anhalt- oder an der Unstrut –Thüringen und Sachsen-Anhalt-
Der AHA vertritt daher die Position, dass die Verantwortlichkeiten für sogenannten Gewässern I. Ordnung gekoppelt mit „kleineren“ Bundeswasserstraßen“ wie z.B. Saale, Havel, Werra/Fulda/Weser nach Flusseinzugsgebieten zu ordnen sind. Als Grundlage könnten zum Beispiel die 7 bzw. 5 Wasserwirtschaftsdirektionen in der DDR gelten, welche es von 1958 bis 1975 bzw. von 1975/1976 bis 1990 gab und sich nach Flusseinzugsgebieten strukturierten. Somit lässt sich nach Meinung des AHA ein nach Flusseinzugsgebieten orientiertes Fließgewässerkonzept entwickeln, welches die Flüsse und ihre Auen aus hydrologischer und ökologischer Sicht betrachten, den Umgang mit dem Hochwasser nach diesen Gesichtspunkten regelt und steuert sowie darauf aufbauend Hochwasserschutzkonzepte für notwendige Siedlungsbereiche erarbeitet. Darüber hinaus den Bund, die Länder, Kommunen, die Bevölkerung und ihre Initiativen, Verbänden und Vereinen transparent, auf wissenschaftlich fundierter Basis und gekoppelt mit praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen, dabei mit einbezieht. Das gilt für die Erstellung von Konzepten und Plänen gleichermaßen, wie für deren Nachhaltung. Dies kann regional und überregional in entsprechenden Beiräten, Foren, Konferenzen und Vorortbegehungen erfolgen. Das entbindet jedoch nicht die politischen Gremien und Verwaltungen aller Ebenen ihre Verantwortungen wahrzunehmen, um z.B. die Ursachen von Hochwasser anzugehen, wozu die fortschreitende Flächenversiegelung, großflächige Abholzungen von Wäldern in den Gebirgsregionen sowie eine arten- und strukturarme Landwirtschaft gehören. Gerade die gegenwärtige Landwirtschaft, welche einhergeht mit ausgeräumten Agrarlandschaften sowie Beeinträchtigungen und Verfestigungen von Bodenstrukturen, gilt es einer umfassenden ökologischen Änderung zu unterziehen.
Die „großen“, internationalen Fließgewässer wie z.B. Donau, Elbe und Rhein gilt es in Bundesverantwortung zu belassen. Deren Aufgabenschema sollte ähnlich der nach Flusseinzugsgebieten neugeordneten, länderübergreifenden Wasserbehörden aufgebaut sein. Eine vorrangige Betrachtung als Bundeswasserstraße hat noch nie der komplexen ökologischen, hydrologischen, archäologisch-historischen, kulturellen und touristischen Bedeutung aller Fließgewässer entsprochen. Somit sollte die Verantwortung für die Schifffahrt darin fachlich-inhaltlich sowie politisch-strukturell eingebettet sein, aber nicht das Primat darstellen.
Der AHA möchte im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an diesem Umstrukturierungsprozess mitwirken. Wer Interesse daran hat mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de