Monat: Juli 2013 (Seite 1 von 5)

Pressemitteilung Dr. Petra Sitte zum Gimritzer Damm

Wenn Hoffen das Planen ersetzt

Der von Oberbürgermeister Wiegand im Ad-hoc-Verfahren ausgelöste Dammbau wurde inzwischen vom Landesverwaltungsamt gestoppt. Unabhängig vom Ausgang der heutigen Sitzung am Verwaltungsgericht widerspricht das Vorgehen des Oberbürgermeisters der Notwendigkeit eines umsichtigen Hochwasserschutzes.

Zugegeben, der Oberbürgermeister war in einer schwierigen Situation. Entweder er riskiert, dass ein neuer Deich nicht rechtzeitig vor einem möglichen nächsten Hochwasser fertig wird oder er pfeift auf überlegtes und planvolles Handeln, Partizipation und Transparenz. Leider hat er sich für Variante 2 entschieden.

Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben uns allen gezeigt, dass der Hochwasserschutz in Halle Priorität haben muss. Schnelles Handeln ist gefragt, zum Wohle der Stadt und aller Bürgerinnen und Bürger. Schnelligkeit ist aber nicht alles. Aktionismus verlagert bestehende Probleme oft anstatt sie zu lösen. Ob der nun begonnene neue Deich tatsächlich umfassenden Schutz bietet, kann zumindest bezweifelt werden. Im schlimmsten Fall steigert er sogar die Überschwemmungsgefahr an anderer Stelle. Und mit dem Hoffen darauf, dass schon alles gut gehen wird, haben wir beim diesjährigen Hochwasser wirklich schlechte Erfahrungen gemacht.

Fast fünf Millionen Euro werden hier in einen Deich investiert, dessen Tauglichkeit nicht zweifelsfrei bewiesen ist – in der Hoffnung auf Fluthilfemittel vom Bund. Hoffnung ist nicht nur ein schlechter Hochwasserschutz, sondern auch eine schlechte Beraterin für eine klamme Stadt.

Unter dem aktionistischen Handeln des OBs leiden nicht zuletzt auch die Demokratie und Partizipation in unserer Stadt. Planungsverfahren kosten viel Zeit, manchmal zu viel Zeit und der Ärger darüber ist verständlich. Aber sie bieten allen Betroffenen die Gelegenheit, ihre Interessen zu artikulieren und einzubringen. Ein umsichtiger Hochwasserschutz, der tatsächlich ganz Halle schützt, ist möglich. Dafür benötigen wir aber ein umfassendes Konzept und keine Schnellschüsse.

AHA fordert endlich alle Planungen zum Saale-Elbe-Kanal endgültig zu stoppen

Die Errichtung eines sogenannten Schleusenkanals Tornitz, was eine klare Ausbaumaßnahme der Saale darstellt, ist nach der Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein weiterer erschreckender Ausdruck der Ignoranz der klaren Fakten und Tatsachen in Sachen Ökonomie, Ökologie und Klimaschutz. Der angedachte ca. 7,5 km lange sogenannte Schleusenkanal Tornitz soll eine garantierte Tiefe von 3,00 m haben, während die Elbe nur eine garantierte Tiefe von 1,40 m aufweist. Somit ist der nachfolgende Ausbau der Elbe vorprogrammiert, da ansonsten die 1.000 bis 1.350 Tonnen-Schiffe diesen Fluss nicht befahren können. So hat laut Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg in den Jahren 1990 bis 2007 die Elbe durchschnittlich nur an 111 Tagen die erforderliche Fahrrinnentiefe von 2,50 m erreicht. In den Jahren zwischen 1997 und 2012 waren zwischen Saalemündung und Magdeburg 135 Tage und zwischen Tschechischer Republik und Saalemündung waren nur 125 Tage zu verzeichnen. Darüber hinaus wäre auch die Saale zwischen Halle (Saale) und Calbe (Saale) für Begegnungen zu schmal, so dass zumindestens in gewissen Abständen Ausweichstellen und am halleschen Hafen eine Wendestelle zu bauen sind. Außerdem baut in der Bundesrepublik keiner mehr 1.000 und 1.350 t-Schiffe, sondern stattdessen 2.500 t-Schiffe, welche eine garantierte ganzjährige Tiefe von 3,00-4,00 m benötigen. Darüber hinaus gibt es auch ein hydrologisches Problem. Zwar nimmt die Saale mit einem mittleren Abfluss von 115 m³/s zusammen mit der Havel Platz 2 hinter der Moldau als wasserreichster Nebenfluss ein, jedoch durchquert sie ein umfassendes Gebiet im Regenschatten des Harzes. Dieses Gebiet ist von einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge in Höhe von 450 mm gekennzeichnet. Klimaprognosen für den mitteldeutschen Raum lassen eine weitere Verringerung der Niederschlagsmengen auf ca. 300 mm erwarten. Somit ist es als problematisch zu sehen, wie die Saale den eigentlichen Lauf und einen ca. 7 km langen und ca. 3 m tiefen Kanal zusätzlich mit Wasser speisen soll. Des weiteren gehen weiterhin wertvoller Ackerboden verloren. Schon jetzt sind von 33.000 Hektar großen Acker-Wirtschaftsflächen des früheren Landkreises Schönebeck 9.000 Hektar „bergbaurechtlich“ verkauft. Ein Saale-Elbe-Kanal trägt zur Verschärfung dieser Situation bei.Daran ändert, nach Auffassung des AHA, auch eine vom Schönebecker Diplom-Ingenieur Christian Jung ins Gespräch gebrachte Abkürzung über die Kiesseen zwischen Calbe (Saale) und Barby (Elbe) nichts. Hier besteht sogar noch die Gefahr, dass die Kiesseen durch Eintrag von Auenschlick und Nährstoffen zusehend an Wasserqualität verlieren und verlanden könnten. Dem müsste man mit umfassenden und sehr kostenintensiven Ausbaggerungen begegnen. Auf Grund der Tatsache, dass Saaleschlamm noch immer sehr stark schwermetallbelastet ist, wäre dieser als Sondermüll zu behandeln und könnte nicht einfach im offenen Gelände gelagert oder gar auf Flächen aller Art ausgebracht werden. Und das Ganze soll ja dann bis zu 150 Millionen Euro kosten. Nur immer wieder neue Gutachten und deren Auswertung erhöhen nur noch die Kosten, so dass man bestimmt bald von mehr als 200 Millionen Euro Kosten sprechen muss.

Dabei sind alle diese Tatsachen nun schon oft genug begutachtet worden und somit umfassend und ausreichend bekannt. Sie lassen wenig umweltverträgliches an der Form des Ausbaus und der Saaleschifffahrt erkennen. Außerdem haben z.B. der hallesche Wirtschaftsprofessor Zabel im Jahre 2008 und die jüngste Studie vom Bundesverkehrsministerium im Auftrag gegebene Studie der Planco Consulting GmbH nachgewiesen, dass ein Saaleseitenkanal wirtschaftlich betrachtet, vollkommen überflüssig erscheint. Bereits die Prognosen der Planco-Studie von 230.000 bis 560.000 Tonnen Transportgut im Jahr erscheinen, angesichts der bisherigen Flaute im Schifffahrtsverkehr auf Elbe und Saale, sehr hoch gegriffen. Wenn selbst, die offenbar mit der heißen Nadel gestrickte Studie der vom Verkehrsministerium Sachsen-Anhalts beauftragten Dresdner Firma LUB Consulting mit utopischen 1,5 Millionen Tonnen jährlich zum Tragen kämen, ergäbe dies (Zabel 2008) immer noch eine Subventionshöhe von 18,18 Euro/t. Das entspreche bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr eine jährliche Subvention in Höhe von 28.200.000 Euro an Steuergeldern.
Somit ist weiterhin weder eine ökonomische, noch eine ökologische Basis für ein derartiges Vorhaben gegeben.

Derweil hat die Deutsche Bahn auf der Strecke Halle-Magdeburg nur eine Transportauslastung von 30 %. U.a. auf Grund derartiger Mangelbelastungen haben bei der Deutschen Bahn seit dem Beginn der Bahnreform im Jahre 1994 bundesweit ca. 160.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren.

Der AHA hält es weiterhin für dringend geboten die Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Zudem gilt es die wertvolle, arten- und strukturreiche Natur und Landschaft für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft sowie einen gleichgearteten Tourismus zu nutzen, um hier ernsthaft gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.

Daher hält es der AHA für dringend geboten das Vorhaben Saale-Elbe-Kanal nun endlich sowie endgültig zu stoppen und nicht weiter unnütz Steuermittel und personelle Ressourcen dafür einzusetzen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es daher nur folgerichtig, wenn der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erste Schritte hin zum Stopp des Vorhabens Saaleseitenkanal tut. Ferner wäre es dringend erforderlich, dass sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit einer Änderung des Bundesverkehrswegeplans endgültig von den Planungen für den ökologisch unverträglichen und ökonomisch unsinnigen Saaleseitenkanal verabschieden und in dem Zusammenhang auch einer weiteren diesbezüglichen Verschwendung von Steuermitteln einen Riegel vorschiebt. Nunmehr führt der AHA diesbezüglich am Samstag, den 27.07.2013 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Mündungsgebiet der Saale in die Elbe durch. Als Route ist folgende ca. 25 km lange Strecke vorgesehen:

Schönebeck (Elbe) → Gnadau → Calbe (Saale) mit Standort für geplanten Kanalbeginn → Tornitz → Barby (Elbe) am Elbe-Saale-Camp unweit der Fähre
Die Fahrradexkursion beginnt um 08:00 Uhr am Salzblumenplatz in Schönebeck (Elbe)

Nach einer Besichtigung der Einmündung der Saale in die Elbe besteht die Möglichkeit beim Aufbau des Elbe-Saale-Camps zu helfen. Im Rahmen der Fahrradexkursion möchte der AHA vor Ort auf die Problematik Saaleseitenkanal und der Gefahr eines Ausbaus der Elbe hinweisen. Inhaltlich ist ferner vorgesehen auf Fragen des Hochwassers und Anstieg des Grundwassers einzugehen. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA auf Möglichkeiten der Mitwirkung ehrenamtlich Interessierter im Rahmen einer angedachten AHA-Gruppe Elbe-Saale-Winkel hinzuweisen.

AHA fordert Freihaltung des Stadtparks in Dessau-Rosslau von jeglicher Neubebauung!

Jede moderne, nachhaltig und ökologisch geprägte Stadtplanung ist von dem Erhalt und weiterer Schaffung von umfassenden Grünanlagen in Städten geprägt. Darüber hinaus sind die Sicherung und Schaffung von Grünachsen zu anderen Grünbereichen sowie Landschaften und Natur innerhalb und außerhalb von bebauten Gebieten dringend geboten.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dienen derartige Grünstrukturen der Verbesserung der Luftqualität durch Sauerstoff und Anreicherung der Luft mit Feuchtigkeit, Entstehung und Verbreitung von Frisch- und Kaltluft, der Beibehaltung und Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung, zur Aufwertung und Auflockerung des Stadtbildes sowie nicht zuletzt als Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. In Zeiten, wo laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland noch immer täglich ca. 80 ha Boden durch Versiegelung für Verkehrs-, Wohn- und Dienstleistungsbauten ihrer natürlichen Funktion beraubt werden, gilt es sich u.a. noch verstärkter dem Schutz, Erhalt und Erweiterung von innerstädtischem Grün einzusetzen. Dazu zählt nach Meinung des AHA auch der ca. 8 ha große Stadtpark in Dessau-Rosslau, welcher zu einer der größten Parkanlagen im Stadtgebiet zählt, sich im nördlichen Teil der Innenstadt und unweit westlich der landschaftsgeschützten Mulde und ihrer Aue befindet.

In dem Zusammenhang ist es daher für den AHA vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar genau in diesem Park ein Bauhaus-Museum mit 2.250 m² Ausstellungsfläche zu errichten, welches insgesamt mit Baukosten im Umfang von 22,6 Millionen Euro veranschlagt worden ist und wovon das Land Sachsen-Anhalt 12,5 Millionen Euro beisteuern möchte. Ein derartiger, weitgehend steuerfinanzierter Bau vermittelt in doppelter Hinsicht einen bitteren Beigeschmack. Zum einen vernichtet ein derartiger Bau wieder einmal ein Teil schützenswerten Grüns inmitten der Stadt Dessau-Rosslau, welchen der AHA aus obengenannten Gründen nicht nur für unnötig, sondern auch für unangebracht hält. Zum anderen ist die vom Land Sachsen-Anhalt vermittelte Botschaft für den Neubau eines Bauhaus-Museums 12,5 Millionen Euro Steuermittel auszugeben, aber andrerseits der Stadt Dessau-Rosslau den Zuschuss für die Kultur in der Stadt von 8,13 um 2,93 Millionen auf 5,2 Millionen Euro herunterzukürzen als ein inakzeptables Signal an die Öffentlichkeit anzusehen. Zu Recht hat dies bereits am 03.07.2013 der Kulturstaatsminister des Bundes Bernd Neumann kritisiert sowie in dem Zusammenhang eine umfassende Prüfung der Bundesregierung angekündigt und die dahingehend als „nicht verantwortungsbewusst“ handelnde Landesregierung von Sachsen-Anhalt zur Überprüfung aufgefordert. Dem schließt sich der AHA an und fordert jedoch dabei auch den Standort eines derartigen Museums zu überprüfen und ein Bau in Grünanlagen –wie dem Stadtpark- generell auszuschließen.

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 29.07.2013 findet das 100. Treffen der Initiative „Pro Baum“ statt. Ganz besonders aktuell sind die Ergebnisse der Beratungen zu der Zukunft der Bäume am Preßlersberg. Nunmehr gilt es bei dem Treffen über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Vize – Direktor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Dr. Hans-Werner Uhlmann unterstützten und am 23.07.2013 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren.

Ebenso ein wichtiges Thema bildet der fortgesetzte Vorstoß der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Darüber hinaus stellt ein weiterer Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltungder Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten
dar.

Weitere Themenschwerpunkte werden u.a. die Planungen zum Steintor sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, weitere Pläne zum Ausbau des Gimritzer Dammes und der Heideallee, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die Umgestaltung der Delitzscher Straße, Abholzungen im gesamten Stadtgebiet von Halle (Saale), die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale), der vom halleschem Stadtrat beschlossenen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) sowie weiterer Planungen für das Jahr 2013 genannt. Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Elbradrundexkursion Dresden 06.07.2013

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Bei ihrem etwa 30 km langen Weg durch Dresden hat die Elbe auch Hochwasser in diese Stadt getragen. Im Rahmen der Elbradrundexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in Dresden am 06.07.2013 waren die entsprechenden Folgen des Hochwassers deutlich zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es u.a. unbedingt weitere Überflutungsflächen der Elbe zurückzugeben, ggf. Altarme wieder freizulegen und Auenwälder wieder sukzessiv entstehen zu lassen. Darüber hinaus nahmen die Exkursionsteilnehmer die Mündungsbereiche z.B. von Weißeritz, Zschonerbach, Prießnitz und Lockwitzbach in Augenschein. Hier erscheint es sehr vorteilhaft einen naturnahen Mündungsbereich zu erhalten und ggf. zu schaffen, um Biotopverbundräume besser erhalten bzw. entwickeln zu können. Besonders interessant ist das Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel, welcher wie ein Totalreservat rechten guten Schutz genießt und bestens vom sehr bewundernswerten Schloss Pillnitz über die Elbe einsehbar ist. Daher ist es unverständlich, wieso direkt im Anschluss des Naturschutzgebiet in einem Elbearm auf der Seite von Meußlitz/Kleinzschachwitz ein Yachthafen existieren kann. Ebenso Unverständnis löst immer wieder die Waldschlösschenbrücke aus, welche nicht nur das Landschafts- und Stadtbild beeinträchtigt und zur Zerstörung von Natur und Landschaft beigetragen hat, sondern auch unzulässigerweise den Hochwasserraum eingeschränkt. Alle die festgestellten Fakten ermutigen den AHA immer mehr eine ehrenamtliche Regionalgruppe Dresden und Umland zu bilden. Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen, hier mitzuwirken.

AHA fordert Erhalt eines unverbauten Wilden Grabens

Bereits mit einer, bisher vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) unbeantworteten „Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Gewässerinstandsetzung Wilder Graben km 3+417,0 bis 0+000,0 entlang der Stadtstrecke Lutherstadt Eisleben“ vom 23.05.2011 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gefordert eine naturnahe Entwicklung des Wilden Grabens zuzulassen. Nur so können Fließgewässer als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten und als Biotopverbundraum fungieren, zur umfassenden Abführung von Grund-, Schicht- und Hochwasser sowie zu einem vielfältigen Stadt- und Landschaftsbild beitragen. Ein Fließgewässer, auch wenn es künstlich angelegt wurde, sollte die Möglichkeit und den Raum haben bzw. erhalten sich mindestens naturnah entwickeln zu können. Dazu benötigen sie ein entsprechend umfassendes räumliches Umfeld. Insbesondere zählen die Mindestgewässerschonstreifen von jeweils 10 m dazu. Zum anderen gilt es alle Einleitungen von ungereinigten Ab- und Niederschlagswasser zu unterbinden.

Darüber hinaus zeichnen sich naturnahe Fließgewässer durch Mäandrierungen, Schnell- und Langsamfließstrecken sowie einer vielfältigen standortgerechten Ufervegetation aus. Fließgewässer bilden bekanntlich wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten sowie haben eine sehr wichtige Funktion im Biotop- und Grünverbund. Die Gewässersohle sollte reich strukturiert sein. Steine, Gehölze und Erdnischen sorgen für unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten mit einhergehenden Sauerstoffanreicherungen, befördern die Mäandrierungen und bieten Organismen aller Art Lebens- und Rückzugsraum. Daher sind alle Ufer- und Sohlbefestigungen außerhalb von unmittelbaren und notwendigen Querungsbauwerken zu entfernen. Das auf einer Länge von ca. 3,4 km geplante sowie einst mit 1,3 Millionen Euro veranschlagte, nunmehr mit 1,5 Millionen Euro bezifferte und aus Steuermitteln zu finanzierende Bauvorhaben, bewirkt jedoch die Errichtung eines ökologisch öden und naturfernen Fließgewässers. Die Ursachen der rasant ansteigenden Hochwasser nach Niederschlägen in Folge der zunehmenden Flächenversiegelungen und verfestigter Ackerbodenstrukturen in der zumeist ausgeräumten Landschaft mit einhergehender Bodenerosion und Eintrag von Nähr- und Schadstoffen bleiben vollkommen unberührt. Selbst der gesetzlich fixierten Umsetzung der Gewässerschonstreifen möchte man sich entziehen.

Somit kann man der sogenannten „Gewässerinstandsetzung Wilder Graben“ nur mit Ablehnung gegenüberstehen, da keine Ursachen der örtlichen Umweltprobleme erfolgt, aber stattdessen ein unhaltbarer naturferner Zustand eines Fließgewässers verstetigt werden soll. Selbst die vorhandenen Ansätze einer naturnahen Entwicklung beabsichtigt man baulich zu unterbinden, statt diese mit Raum, Störhölzern und Störsteinen eher zu unterstützen. Zudem fehlen sämtliche städteplanerischen Ansätze der Lutherstadt Eisleben der weiteren Flächenversiegelung entgegenzuwirken. Ebenso Maßnahmen zu prüfen, zu beraten und zu ergreifen schrittweise Anlagen aller Art aus den Retentionsflächen zu entfernen. Das bedarf jedoch einer rechtzeitigen und umfassenden Beratung mit der Bevölkerung. Insbesondere bei Kleingartenanlagen ist das dringend vonnöten. Hier sind viele Möglichkeiten vorhanden, von kompletter Umverlegung bis hin zur schrittweisen Aufgabe von verlassenen Parzellen und Nicht-Neuverpachtung mit Senkung der Gesamtpacht des Kleingartenvereins im Umfang der Verringerung der Mitglieder mit Gärten.

In Sachen des Umgangs mit Hochwasser fehlen neben der obengenannten Beseitigung bzw. zumindestens Einschränkung der Ursachen, sämtliche ernsthaften Prüfungen von Varianten der Deichrückverlegungen, um dem Wilden Graben mehr Überflutungs- und naturnahen Entwicklungsraum zu geben. Stattdessen setzt man nur auf rein wasserbauliche Maßnahmen mit ihren naturschädigenden Auswirkungen. Somit steht die Forderung, dass es einer tiefgründigen Gesamtplanung in dem Raum bedarf, an der von Anfang an alle Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten zu beteiligen sind. Der nunmehr angeführte Grund, dass abbrechende Ufer und der damit verbundene Eintrag von Schwebstoffen in den Süßen See zu verhindern, ist Ausdruck von Ignoranz der Funktion von naturnahen und naturnaheren Fließgewässern. Abgesehen davon, dass die Verhinderung des Eintrags von Schwebstoffen in den Süßen See nicht möglich ist, führt eine Ufer- und Sohlbefestigung zur Erhöhung der Hochwassergefahr, da sich derartig kanalisierte Fließgewässer die Wasserkraft nicht an einer für Fließgewässer typischen Mäandrierung abarbeiten kann. Darüber hinaus kann ein derartig ausgebautes Fließgewässer seine Entwässerungsfunktion durch die Aufnahme und Abführung von Grund- und Schichtwasser nicht im vollen Umfang oder gar nicht mehr erfüllen. Stattdessen staut sich das Grund- und Schichtwasser an den Befestigungen zurück und sucht neue Wege, welche zum Beispiel in Kellern von Wohnhäusern ihr Ende finden können. Angesichts der steigenden Grundwasserstände ist somit eher mit einer Zunahme, als einer Abnahme derartige Probleme zu rechnen. Somit verkommen die Versprechungen des Landes Sachsen-Anhalt einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem steigenden Grundwasser zu suchen und zu finden zu bloßen ippenbekenntnissen, da naturgemäß nur unverbaute, naturnahe Fließgewässer zu einer Entspannung der Situation beitragen und dienen können. Spätestens mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22.12.2000 mit einer Umsetzung in einem Zeitraum von 15 Jahren sollte eine ökologisch orientierte Herangehensweise an Fließgewässer jeglicher Art erfolgen. So ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter der Rubrik WRRL folgendes zu entnehmen:

Die eigentlichen, verbindlichen Umweltziele sind in Artikel 4 festgelegt, der zentralen Vorschrift der Richtlinie. Bei oberirdischen Gewässern gelten folgende Ziele:

  • Guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren
  • Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren
  • Verschlechterungsverbot

Darüber hinaus sind die Ursachen von Gewässerbeeinträchtigungen massiv anzugehen. Dazu zählt der Stopp bzw. gar Rückbau der erheblichen Bodenversiegelungen – laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt in Deutschland täglich ca. 80 ha = im Jahr in etwa die Fläche der Stadt München-; verbaute potentielle bzw. einst vorhandene Retentionsflächen, geringe oder kaum vorhandene Gewässerschonstreifen, fehlende Vielfalt in der Fruchtfolge mit Wechsel von Humusmehrern und Humuszehrern, massive Einträge von Düngemitteln und Pestiziden, Einleitung von Abwässern sowie Fehlen von Flurgehölzen. Insbesondere das Fehlen einer vielfältigen Fruchtfolge und das Fehlen von Flurgehölzen und Gewässerschonstreifen führen zum ungehinderten Eintrag von Bodensedimenten, Nähr- und Schadstoffen.

Alles das gilt es unverzüglich anzugehen und nicht mit umfassenden finanziellem und technischem Aufwand die Fließgewässer den menschlich geschaffenen Missständen massiv baulich anzupassen.
Neben der unzureichenden Sensibilität im Umgang mit Fließgewässern aller Art und der rein wasserbaulichen Lösung der vielerorts vorhandenen Probleme, fehlt eine ordnungsgemäße Analyse der biologischen und der physikalisch-chemischen Gewässergüte sowie vorhandener Biotoptypen mit Fauna und Flora. Es gilt unbedingt den Fließgewässern zumindestens die Möglichkeit einer naturnahen Entwicklung zu geben. Das erfordert aber die Beendigung des Eintrags von Abwässern und Schadstoffen sowie den Erhalt bzw. die Ausweitung entsprechender Entwicklungsräume. Dazu trägt schon die Umsetzung der gesetzlichen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m bei. Die Basis sollte eine umfassende fachlich-inhaltliche Analyse sowie die Umsetzung rechtlicher Rahmen, wie der WRRL, sein. Bis zum Jahr 2015 sind die Bestimmungen der WRRL umzusetzen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) setzt stattdessen ohne Untersuchung ernsthafter Alternativen, welche mit Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten von Anfang an zu beraten und zu planen sind, auf eine reine wasserbauliche Herangehensweise, welche zudem dem Steuerzahler mit ca. 1,5 Millionen Euro tragen soll. Diese Gelder wären in der Schaffung von Gewässerschonstreifen, Beseitigung von Versiegelungen an und in Fließgewässern sowie komplexen Deichrückverlegungen sinnvoller und besser aufgehoben.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für den Wilden Graben dringend interessiert. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören. Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Gruppe in Eisleben und Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

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