Monat: Juni 2013 (Seite 1 von 2)

AHA führt Wanderexkursion zum NSG „Taubequellen“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 29.06.2013 eine ca. vierstündige Wanderexkursion zum NSG „Taubequellen“ durch. Marschroute: Auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“ Im Rahmen der Exkursion ist vorgesehen die Arten- und Strukturvielfalt, die ökologische und landschaftliche Bedeutung sowie die Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes zu erläutern, aber Bedrohungs- und Gefährdungsfaktoren aufzuzeigen. Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzeigen und dabei die Arbeit der Ortsgruppen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Rosslau erläutern.
Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Raguhn

Dresden braucht eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum -nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)- auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Ein Beispiel des Negativhandelns ist, laut AHA, in der Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu sehen, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hat. Weitere Kostensteigerungen sind keinesfalls ausgeschlossen.
Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hat, verdeutlicht zudem zum Einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum Anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete -wie die 195 ha großen Elbtalhänge- sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
Darüber hinaus sind durch eine Elbschutzsatzung künftig solche Maßnahmen auszuschließen wie die bereits erfolgten Fällungen von 32 Bäumen in der Böcklin- und Kötzschenbroder Straße im Stadtteil Pieschen.
Der AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer Elbschutzsatzung im Stadtgebiet von Dresden mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken.
Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2013 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken. Dazu soll u.a. folgende Fahrradexkursion dienen:

Samstag, den 06.07.2013, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel sowie Aufenthalt an der Mündung des Lockwitzbaches in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Personenfähre in Birknitz, Große Kreisstadt Pirna
Treff und Ende an der Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Ende: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Dauer: ca. 7 Stunden

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in Dresden und seiner näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Ganz besonders aktuell sind die Ergebnisse der Beratungen zu der Zukunft der Bäume am Preßlersberg. Nunmehr gilt es bei dem Treffen über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Ganz akut bleibt es die Folgen der Abholzungen von 97 Bäumen in der Fiete-Schulze-Straße einen thematischen Schwerpunkt zu setzen. In dem Zusammenhang ist vorgesehen ggf. weitere Maßnahmen gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) zu prüfen.

Ebenso ein wichtiges Thema bildet der fortgesetzte Vorstoß der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Darüber hinaus stellt ein weiterer Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar.

Weitere Themenschwerpunkte werden u.a. die Planungen zum Steintor sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Pläne zum Ausbau des Gimritzer Dammes und der Heideallee, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die Umgestaltung der Delitzscher Straße, Abholzungen im gesamten Stadtgebiet von Halle (Saale), die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale), der nun mehr vom halleschen Stadtrat beschlossenen neuen Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) sowie weiterer Planungen für das Jahr 2013 genannt. Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA führt Radexkursion zur Fuhne und zum Strengbach durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 22.06.2013 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Fuhnevogtei, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mösslitz durch.
Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Zörbiger Strengbach als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna und Flora, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde, aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern. Dazu gehören auch die konzeptionellen Überlegungen zur Fuhne im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen, die Diplomarbeit zum Zörbiger Strengbach sowie die Umsetzung von praktischen Maßnahmen im Gelände des Gutes Mößlitz.
Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Interessengemeinschaft Fuhne, die Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach sowie für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen und die Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg werben.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr ab Bahnhof Wolfen

AHA fordert Ministerpräsident Tillich zur ordentlichen Analyse der Hochwasserereignisse auf!

Mit Unverständnis und Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Ausführungen des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich im Medienservice Sachsen vom 06.06.2013 mit der Überschrift „Ministerpräsident Tillich: Hochwasserschutz ist Verantwortung aller“ aufgenommen. Dabei lässt der Ministerpräsident eine Menge seriöser und fachlich-sachlicher Ursachenfindung bei der Entstehung und dem Umgang mit Hochwasser sowie an einem ernsthaft ausgeprägtem Demokratieverständnis vermissen.
Stattdessen nutzt Herr Tillich die massiven, aber deutlich menschenverursachten Hochwasserereignisse, um die Gesellschaft noch weiter zu spalten und ausgerechnet den Umwelt- und Naturschützern die Verantwortung für die Missstände in Sachen Hochwasserschutz zuzuschieben. Gerade diese haben immer wieder und eindringlich nachhaltige Hochwasserschutzmaßnahmen angemahnt und dabei klar und deutlich die Ursachen und deren Wirkung sowie Lösungsvorschläge aufgezeigt. Die sächsische Staatsregierung unter Leitung von Herrn Tillich zeigte in den wenigsten Fällen großes Interesse und Bedürfnis sich ernsthaft darüber Gedanken zu machen.
Daher weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) noch einmal auf folgende Dinge hin:

Erfahrungsgemäß gilt es immer Ereignisse da zu verhindern, wo sie entstehen. Beim Hochwasser sind es insbesondere die Oberläufe sowie die Zuläufe, welche größere Gebiete entwässern. Hier muss der Grundsatz lauten, dass das Wasser dort bleibt, wo es als Niederschlag niedergeht oder als Schmelzwasser in Bewegung kommt. Dazu ist es erforderlich, dass bereits in den Gebirgsregionen Waldflächen erhalten bleiben, keine Kahlschläge entstehen und schon gar nicht Böden ihre natürliche Aufnahme- und Pufferfunktion durch weitere flächendeckende Versiegelungen für Verkehrs- und Siedlungsbau verlieren. Gegenwärtig schreitet laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt in Deutschland täglich die Neuversiegelung von Böden in einem Umfang von 81 ha voran. Das entspricht im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München. Von dem gesteckten Ziel bis 2020 die Flächenversiegelung auf immerhin immer noch hohe 30 ha pro Tag zu senken ist man offenbar noch weit entfernt. Insbesondere Siedlungs- und Verkehrsbau sind hier die treibenden Kräfte.
Nun was hat denn da der Ministerpräsident Stanislaw Tillich und seine Staatsregierung bisher unternommen ? Hat die Staatsregierung dafür Sorgegetragen, dagegen etwas zu unternehmen ? Laut Landesamt Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen ist seit den 90er Jahren die tägliche Neuversiegelung um 8 ha angewachsen. Allein zwischen den Jahren 2010 und 2011 stieg laut Statistische Ämter der Länder in Sachsen die versiegelte Fläche von 1.019 km² um 6 km² auf 1.025 km². Somit kamen in einem Jahr umgerechnet 600 ha neu versiegelte Fläche hinzu.
Hinzu kommt die verheerende Situation in der Landwirtschaft, wo von einst in der DDR angebauten 25 Agrarkulturen, heute nur etwa 5 bis 6 Agrarkulturen auf der Fläche zu finden sind. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um Humuszehrer wie Mais und Raps. Die fast vollständige Verbannung von Kulturen wie Luzerne, welche als Humusmehrer und Tiefwurzler für Auflockerung des Bodens wirkt, haben zusammen mit dem zunehmenden Einsatz immer schwerer Technik zu Bodenverfestigungen geführt. Das Niederschlags- und Schmelzwasser kann nicht mehr im Boden versickern, fließt oberflächlich ab, nimmt häufig nährstoff- und pestizidangereicherten Boden mit sich. Der so abgetragene Boden verstopft Gräben und Kleingewässer sowie landet letztendlich in den größeren und großen Fließgewässern.
Dann kommen noch die häufig wasserbaulich stark eingeengten Fließgewässerräume hinzu. Anstatt hier die Wiederherstellen der ökologischen und hydrologischen Verbindungen zwischen Fließgewässer und ihrer Aue anzugehen, reduzieren sich leider die Maßnahmen im Zusammenhang auf das Hochwasser in der Errichtung noch größerer und höherer Deiche entlang der Flüsse.
Von der Form des Hochwasserschutzes profitieren somit Mensch und Aue. Letztere zieht aus der Überflutung ihren Arten- und Strukturreichtum und reinigt auf Grund der Reduzierung der Fließgeschwindigkeit das Wasser von Schwebstoffen und Transportgut sowie entzieht die Fließkraft und die damit verbundene Wucht.
Der AHA teilt durchaus die Ansicht des sächsischen Ministerpräsidenten, dass beim Hochwasserschutz Gemeinschaftsrecht vor Individualrecht steht. Nur die Schlussfolgerungen daraus kann der AHA nicht teilen. Anstatt den Grundsatz dahingehend zu verwenden keine Neubaugebiete in Überflutungsräume zuzulassen, die Flächenversiegelung insgesamt nicht nur zu stoppen, sondern sogar Flächenentsiegelungen vorzunehmen, umfassende Deichrückverlegungen umzusetzen, sollen Bürgerrechte im Interesse eines allein wasserbaulichen Hochwasserschutzes Beschränkung und Aushebelung erfahren. In dem Atemzug den Umwelt- und Naturschützern die Schuld für ein weitgehend gescheitertes nachhaltiges Vorgehen des Freistaates Sachsen in Sachen Hochwasser zuzuschieben zeugt von einem absoluten fachlich-inhaltlichen Realitätsverlust.
Daher fordert der AHA den Ministerpräsidenten Tillich dringend auf, aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2002, 2010/2011 und 2013 die richtigen Lehren zu ziehen und daher nicht Demokratie abzubauen sowie die Konfrontation mit den Umwelt- und Naturschutzorganisationen zu suchen, sondern eher ernsthaft gemeinsam mit allen verantwortlichen und interessierten Kräften nachhaltige Lösungen zu suchen.

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