Monat: Mai 2013 (Seite 2 von 3)

AHA erhebt schwere Bedenken zum Wegebau zur Burg Bornstedt

Die Gemeinde Bornstedt (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra) hat mit einen Wegebau zur Burg Bornstedt begonnen. Gefördert wird das Projekt durch das europäische LEADER – Förderprogramm – Projekt Nr. 34 mit 170 000,00 Euro. Irreführend wird der Wegebau auch als Sanierung bzw. Landschaftsarbeiten dargestellt. In der Anlage 2 – Naturschutz – zum Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra ist mit dem Namen Burgberg Bornstedt Code Nr. GB_0820ML_ eine Fläche von 35.550 Quadratmetern Trockenrasen (Kalkmagerrasen) nach § 30 BNatSchG sowie § 22 NatSchG LSA als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Anteilig existiert ein Flächennaturdenkmal. Das Biotop befindet sich am Südhang der Burg.

Dieser Weg, welche sich über eine weite Strecke als Hohlweg darstellt, soll auf einer Länge von 400 Metern auf einer Breite von 3 Metern einen vollen Ausbau mit Asphaltdecke erhalten. Als Grund geben die Planer u.a. die Verbesserung der Erreichbarkeit der Burg mit Transport- und Baufahrzeugen an, welche aus Mitteln des LEADER – Förderprogramm Projekt Nr. 35 saniert werden soll. Es ist festzustellen, dass die Sanierung der Burg wegen ihres maroden Zustandes und der von ihr ausgehenden Gefahren völlig unstrittig ist. Der Weg zur Burg windet sich serpentinenartig zum Parkplatz der Burg. Eine Asphaltierung des Weges auf drei Meter erfordert eine Verbreiterung des Weges über weite Strecken, da dieser an der Sohle keine drei Meter breit ist.

Das heißt, dass eine Zurücksetzung der Steilwände des Weges erfolgen müsste.
Die zu erwartenden Folge ist, dass Lebensraum verloren geht und in diesem Bereich verstärkte Erosion zu erwarten ist, da mit den Bauarbeiten eine Entfernung des Oberflächenbewuchses einhergeht. Das Biotop hat eine große Bedeutung aus herpethologischer, entomologischer, ornithologischer und botanischer Sicht. Richtigerweise wirbt die Gemeinde Bornstedt damit, dass „die im Frühjahr am Fuße des Burgberges blühenden unter Schutz stehenden Adonisröschen ein wahrer Anziehungspunkt für alle Naturliebhaber aus nah und fern“ sind. Die negative Beeinflussung des Biotops könnte zum Verschwinden des Vorkommens der Adonisröschen führen und nicht nur dazu.

Gemäß § 30 (1) BNatSchG (2010) sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der in § 30 (2) aufgeführten Biotope führen sind verboten. Zu diesen aufgeführten Biotopen zählt der Trockenrasen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht durch den
geplanten Wegebau eine solche erhebliche Beeinträchtigung für gegeben, durch

  1. die Verbreiterung des Querschnittes des Hohlweges und die Zerstörung der Steilwände,
  2. die Veränderung der Oberflächenstruktur in diesem Bereich,
  3. der Lockerung des Erdmaterials und der folgenden verstärkten Erosion,
  4. die Verinselung des Biotops,
  5. die Versiegelung einer Fläche von über 1.200 Quadratmetern,
  6. den aufgebrachten Asphalt der die Oberflächentemperatur des Weges gegenüber der Umgebung besonders bei intensiver Sonneneinstrahlung in dieser Südlage stark erhöht und den Artenaustausch erschwert bzw. ganz unterbindet,
  7. die Anbringung der neun Laternen ist Lichtverschmutzung zu erwarten, welche negativ auf Tierarten des Biotops auswirkt,
  8. die Vernichtung von spezifischen Lebensraum für Pflanzen und Tiere an den Steilwänden des Hohlweges, die Abholzung eines existierenden Baumbestandes, welcher durch eine Ersatzpflanzung von 50 Laubbäumen am Ortsrand keinen vollwertigen Ersatz finden kann,
  9. den dem Biotop durch die Oberflächenentwässerung entzogenen Niederschlag, was sich besonders in immer häufiger zu erwartenden extremeren Trockenperioden, besonders in diesem schon regenarmen Gebiet negativ niederschlägt,
  10. die Veränderungen in der tiefergelegenen Struktur des Weges durch Oberflächenentwässerung und Laternenbau.

Die sich durch den Wegebau erhofften Verbesserungen des „Erholungswertes“ und der günstigeren Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen stehen unverhältnismäßig den zu erwartenden und bereits eingetretenen Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt gegenüber. Sehr bedenklich ist die Abholzung von Bäumen im April, allein schon aus dem Blickwinkel, dass die Vogelwelt ihre Reviere verteilt und zu brüten begonnen hat. Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist der zu erwartende wohl ansteigende Fahrzeugverkehr mit den zwangsläufig steigenden Emissionen noch unbeachtet geblieben. Offensichtlich ist in Vorbereitung des Bauvorhabens kein Gutachten erstellt worden und auch eine Einbeziehung von Umweltverbände im Vorfeld fand nicht statt. Interessant ist im Zusammenhang mit dem Wegebau, dass das Biotop sich in unmittelbarer Nähe zum FFH – Gebiet 0111 LSA „ Eislebener Stiftsholz“ befindet. Eine notwendige Erweiterung, dürfte mindestens wesentlich erschwert werden. Durch die bisher erfolgten Arbeiten sind bereits erhebliche Beeinträchtigungen und Zerstörungen eingetreten, so z. B.

  1. die Zerstörung der Steilhänge -einschließlich des flächenhaften Naturdenkmals (FND)- und den dadurch entstandenen Verlust wertvollen spezifischer Lebensraumes,
  2. den Wegebau über den Parkplatz der Burgruine hinaus bis zum Sportplatz, so dass auch hier eine starke negative Veränderung von wertvollem Lebensraum festzustellen ist
  3. die Vernichtung der Flora der Hangbereiche
  4. eine in bezug auf die Bauarbeiten völlig überflüssige Beeinträchtigung von Trockenrasen durch eine großflächige Aufbringung von Erde,
  5. die Aufschüttungen auf dem Weg sind die Trennung des Biotops von der Umgebung weit fortgeschritten und die Verinselung mit nicht kalkulierbaren negativen Folgen hat begonnen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert aufgrund negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt den Wegebau in der Form einer Asphaltierung zu stoppen. Bedenklich aus finanzwirtschaftlicher Sicht und nicht nachvollziehbar ist, dass der Wegebau mehr Kosten verursacht, als die Sanierung des historischen Turmes der Burg.

Die Bauarbeiten zeigen die mangelnde Verantwortung der Verantwortlichen verschiedener Ebenen für Natur und Umwelt. Es ist klar erkennbar. Der Ausbau und die damit eng verbundene Asphaltierung des Weges sowie die damit einhergehende Zerstörung von wertvollen bedeutenden Naturraum unter Verwendung erheblicher Fördermittel erfolgt hier offenbar um Einzelinteressen zu genügen.
So darf keine zukünftige Entwicklung der Region aussehen.

AHA hält Schutz von Natur und Landschaft im Geiseltalgebiet für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der Entwicklung des Seengebietes in Mitteldeutschland, welches vom Leipziger Südraum bis vor die Tore der Lutherstadt Eisleben reicht, eine große und einmalige Chance für eine überregionale, beispielhafte, vielfältige und nachhaltige Entwicklung in Sachsen-Anhalt und Sachsen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erinnert sich weiterhin mit Entsetzen und Trauer an die Ereignisse um den früheren Braunkohlentagebau bei Nachterstedt, welche 3 Menschen das Leben gekostet sowie vielen Menschen den Wohnraum genommen haben.
Die massiven Erdrutsche z.B. in der Stadt Seeland und auch am Geiseltalsee sind jedoch nach Auffassung des AHA ein klarer Ausdruck dafür, dass man nicht ausreichend genug sach- und fachgerecht und sorgfältig mit Bergbaufolgelandschaften umgegangen ist bzw. umgeht.
Aus diesen Fehlern gilt zu lernen. Das trifft auch für die Bergbaufolgelandschaft Geiseltal zu, welche einst auf der Basis eines landschafts- und naturzerstörenden Bergbau entstanden ist. Somit gehört es zu einer Form der Wiedergutmachung großzügig der Natur sukzessive Entwicklungsräume zu lassen, welche im ca. 1.156 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ ihr Kerngebiet haben müssen. Das bedeutet nicht, dass kein Tourismus möglich ist, aber eben in natur-, landschafts- und umweltverträglichen Ausmaßen und Formen. Der AHA warnt jedoch vor einer Fortsetzung alter landschafts- und naturzerstörender Aktivitäten im Geiseltal, wozu ungehemmte Verbauungen für Wohn-, Verkehrs- und Tourismuszwecke gehören. Leider zeichnen sich genau diese besorgniserregenden Tendenzen ab.
So entsteht gegenwärtig eine weitere Hafenanlage im Bereich von Braunsbedra, schreitet mit der nunmehrigen Genehmigung für das Fahrgastschiff MS „Felix“ die Motorisierung des Geiseltalsees voran, nachdem
Daher fordert der AHA alle Verantwortlichen und Interessenten auf ein diesbezügliches sofortiges Umdenken und Handeln zu beginnen, um zu alten, keine neuen Fehler hinzuzufügen.

AHA fordert sofortiges Ende der Abholzungen in der Elster-Luppe-Aue bei Leipzig und Schkeuditz

Mit Empörung und Unverständnis musste der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Rahmen einer Fahrradexkursion am 04.05.2013 erneut feststellen, dass die Abholzungen in der Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Leipzig und Schkeuditz nicht nur fortgesetzt, sondern intensiviert und räumlich ausgeweitet stattfinden. Dabei hinterließen die Holzungskolonnen punktuell bzw. flächenmäßig gestörte bis zerstörte Bereiche in den arten- und strukturreichen Auenwäldern. In dem Zusammenhang entnahm man u.a. Pappeln, Berg- und Spitzahorn, aber auch Stieleichen und Eschen. Selbst vor Naturschutzgebieten machte man nicht halt. Besonders betroffen ist wiederum u.a. die Aue zwischen Luppe und Alter Luppe im Umfeld des Schlobachhofes und östlich der Lützschenaer Straße. Aber auch im verschlossenen Holz, welches sich innerhalb der Aue zwischen Weißer Elster und Luppe innerhalb eines Naturschutzgebietes befindet sowie das Naturschutzgebiet Burgaue, weisen ältere Fällungen und frisch gekennzeichnete Gehölze auf.
Diese Fällaktionen sorgen nicht nur für Gehölzverluste, sondern stören massiv den strukturellen Aufbau der betroffenen Auenwälder, beschädigen andere Gehölze, behindern die artgerechte und naturnahe sukzessive Gehölzverjüngung, beeinträchtigen die Krautflora durch das Zerfahren mit Maschinen und Geräten sowie tragen zur Bodenverdichtung –wie beispielsweise im Naturschutzgebiet Burgaue geschehen- bei. Ferner haben diese Abholzungen dafür Sorge getragen, dass sich lichtliebende Gehölzarten wie Berg- und Spitzahorn zunehmend in den von Motorsägen und schwerer Technik geschundenen Auenwäldern ausbreiten. Somit ist beispielsweise ein erklärtes Ziel der „Mittelwaldwirtschaft“ im Naturschutzgebiet Burgaue gänzlich gescheitert.
Der AHA mahnte bereits mehrfach gegenüber der Staatsregierung Sachsens sowie den Städten Leipzig und Schkeuditz eine Änderung dieser Politik an. Leider blieben die betreffenden Einrichtungen sogar die Antworten auf die entsprechenden Schreiben schuldig.
Daher fordert der AHA nunmehr zum wiederholtenmale massiv die Beendigung der Abholzungen ein und vertritt dabei alternativ die Auffassung, dass durch sukzessive Entwicklungen die Möglichkeit der weiteren Ausprägung naturnaher Auenwälder bestehen muss. Dazu gehört aber auch die Schaffung eines alternativen Hochwasserkonzeptes, wozu Deichrückverlegungen und die Einbindung der Auenwälder in das direkte Hochwasserregime von Weißer Elster und Luppe gehören. Ferner hält es der AHA für dringend geboten das länderübergreifende Vorhaben Sachsens und Sachsen-Anhalts intensiv zu untersuchen, inwieweit und wo Weiße Elster und Luppe ihr altes Bett zurückerhalten können, wieder intensiv aufzugreifen.
Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit daran aktiv und intensiv mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft der AHA auch die Bevölkerung der Region auf, daran mitzutun und sich einzubringen. Die im Aufbau begriffene AHA-Regionalgruppe Leipzig und Umland bietet sich dazu als fachliches und organisatorisches Sammelbecken an. Wer Interesse hat sich mit der AHA-Regionalgruppe Leipzig und Umland in Verbindung zu setzen, kann das unter folgendem Kontakt tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und Gewässerschonstreifen

Immer wieder sorgen Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstatten geht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der AHA für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder –hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit an derartigen Maßnahmen konzeptionell und praktisch mitzuwirken und ruft daher auch die interessierte Bevölkerung zur intensiven Mitarbeit auf. Wer Interesse daran hat, kann sich an folgende E-Mail Adresse wenden: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert weiterhin nachhaltigen Umgang mit Hochwasser in der Saaleaue zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf

Immer wieder muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit großer Sorge feststellen, dass der Umgang mit Hochwasser nur in bautechnischer und wasserbaulicher Form erfolgt. So beabsichtigt man beispielsweise in der Saaleaue zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf sogenannten Hochwasserschutz wieder nur rein bautechnisch und wasserbaulich mit einem ca. vier Millionen Euro teuren und mit einer 15 m breiten Standfläche benötigenden, neuen Deich zu lösen. Nach Auffassung des AHA bedarf es jedoch einer gründlichen Untersuchung, ob der Neubau eines weiteren Deiches erforderlich ist und ob Deichrückverlegungen entlang der Saale sowie der Weißen Elster und der Luppe nicht geeigneter erscheinen, so dass die Auen das Hochwasser wieder aufnehmen. Hier lässt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft wieder einmal die notwendige Transparenz vermissen. Ferner ist zudem ein länderübergreifendes Herangehen zu prüfen. Daher verurteilt der AHA den alleine zwischen Deutscher Bahn und Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ausgehandelten Bau des Deiches mit der dazugehörigen Bereitstellung der Flächen, welcher offenbar ohne Einbeziehung von Landtag des Landes Sachsen-Anhalt, Kreistag des Saalekreises, dem Gemeinderat der Gemeinde Schkopau, den zuständigen unteren, oberen und obersten Naturschutz- und Wasserbehörden sowie Umweltorganisationen über die Bühne gegangen ist. Das stellt jedoch nach Auffassung des AHA eine massive Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die ICE-Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin dar, was somit eines entsprechenden Änderungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf.
Hinsichtlich der ICE-Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin bekräftigt der AHA erneut seine Position, dass dieser nicht notwendig ist, wertvolle Auenlandschaft zerschneidet und massiv in den Hochwasserausbreitungsraum von Saale und Weißer Elster eingreift. Dieses Vorhaben unterstützten u.a. auch das Land Sachsen-Anhalt sowie die damaligen Landkreise Saalkreis und Merseburg bzw. Merseburg-Querfurt. Somit tragen das Land Sachsen-Anhalt und der heutige Landkreis Saalekreis gewaltige Mitverantwortung dafür, dass in der Aue dieser skandalöse Bau mit seiner Zerschneidungs- und Raumeinschränkungswirkung zum Tragen kommt.

Ebenso zählt der Bau der Umgehungsstraße von Hohenweiden bis zur Saalebrücke bei Röpzig Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts mit dazu. Der Straßendamm trägt ebenfalls zum Rückstau von Hochwasser bei. Alle Warnungen hatte man damals sehr aggressiv seitens der Verantwortlichen zurückgewiesen, schnell Baurecht geschaffen und letztendlich umgesetzt.
In bezug auf die sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sei seitens des AHA angemerkt, dass diese nur im räumlichen Zusammenhang Sinn erbringen. Dabei verweist jedoch der AHA zum wiederholtenmale auf die mangelnde Qualität und Quantität der Vorhaben. So hält es der AHA für wesentlich sinnvoller, anstatt Gehölze anzupflanzen, Sukzessionsflächen bereit zu halten. Nur so lässt sich die Entwicklung standortgerechter und artengerechter Gehölzflächen realisieren.

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