Monat: Februar 2013 (Seite 2 von 2)

AHA fordert sofortiges Nachtflugverbot am Flughafen Halle-Leipzig

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig. Aus der Zusammenfassung der Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:

Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen. Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten. Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“.

Der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2013 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert daher eine sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden. Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf sich verstärkt gegen Fluglärm zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen. Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

I. Geschäftsstelle in Halle
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Regionalgruppe Leipzig und Umland
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert sach- und fachgerechten Schutz der Gehölze in Hettstedt

Mit großem Interesse und gleichermaßen großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die massenhafte Fällung von Gehölzen im Westen der Stadt Hettstedt aufgenommen. Dabei fiel ein arten- und strukturreiches Gehölz bestehend aus Pappel, Esche und Ahorn der Säge zum Opfer.
Für den AHA erschließt sich nicht der Sinn für diese umfassende Abholzung. Dabei ist allgemein bekannt, dass Gehölze eine wichtige Funktion in Natur, Landschaft und Siedlungsgebiet darstellen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, versorgen die Umwelt mit Sauerstoff sowie Frischluft und dienen für eine angemessene Luftfeuchtigkeit. Abgesehen davon haben Gehölze eine sehr wichtige landschafts- und stadtgestaltende sowie gleichermaßen prägende Funktion.

Diese vielfältige Bedeutung und die damit verbundenen zahlreichen Funktionen der Gehölze erfordern einen sensiblen, fachlich fundierten sowie basisorientierten Gehölzschutz. In dem Zusammenhang hält es der AHA für erforderlich, dass die Stadt Hettstedt einen nachhaltigen, fachlich begleiteten Gehölzschutz betreibt, wo Massenabholzungen keinen Platz haben dürfen sowie andere Fällungen und Schnittmaßnahmen einer umfassenden fachlichen Diskussion unterliegen müssen.
Der AHA fordert zudem den Landkreis Mansfeld-Südharz, als zuständige Naturschutzbehörde auf, sämtliche Fällungen im Stadtgebiet von Hettstedt zu überprüfen und Fehlentscheidungen mit Sanktionen zu belegen.

Hinsichtlich der Zukunft der nunmehr zerstörten Waldfläche hält der AHA eine umfassende Konzeption für dringend notwendig, wie hier wieder ein standortgerechter Gehölzbestand entstehen kann. Nach Auffassung des AHA könnte das zum Beispiel in Form einer Sukzession geschehen. Dies sollte von Anfang an unter Einbeziehung der Bevölkerung geschehen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Wer dazu mit dem AHA in Kontakt treten möchte kann dies unter folgender Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AG Feldökologie

Die Arbeitsgruppe Feldökologie hat sich im Oktober 2008 im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e. V. gegründet und besteht zurzeit aus 5 Mitstreitern.
Oberstes Ziel der AG Feldökologie ist es die stark ausgeräumte Agrarlandschaft um die Stadt Halle (Saale) wieder mit Feldgehölzen zu bereichern. Hierzu sollen an Feldwegen und an konfliktarmen Bereichen in der Landschaft Heckenstrukturen, oder auch Obstbaumreihen entstehen, die sich an den Vorgaben der Biotopverbundplanung Sachsen-Anhalt orientieren. Hierzu sollen mit den Akteuren „vor Ort“ (Flächeneigentümer, Bauern) Maßnahmen entworfen und umgesetzt werden, die auch die Frage der anschließenden Pflege mitberücksichtigen.

Zu Beginn hat die Gruppe ein Konzept erstellt, dass alle auftretenden Fragen bei der Etablierung von Hecken- und Saumstrukturen berücksichtigen soll.

Zunächst stand die Recherche von Vor- und auch Nachteile solcher Strukturen im Fokus: Mit der Anhäufung von Streu- und Humusstoffen wird das natürliche Bodengefüge durch höhere biologische Aktivität im Boden wiederhergestellt. Schon bei leicht geneigten Flächen kann dadurch Wasser und Sediment (inklusive Nähr- und Schadstoffe) aus dem Oberhangbereich abgefangen werden und am Eintritt ins nächste Fließgewässer gehindert werden. Somit tragen solche Strukturen zur Verringerung der Bodenerosion durch Wasser bei und leisten einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Einzugsgebiet des Flusses. Die Windgeschwindigkeit kann leeseitig in einem Bereich bis zum 25-fachen der Heckenhöhe verringert werden (bei 4 m Heckenhöhe = 100 m breiter Streifen Acker geschützt). Auch Luftschadstoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel) und Flugsamen von Ackerwildkräutern werden von der Hecke ausgefiltert. Da die Hecke als Lebens- und Rückzugsraum vieler Tier- und Pflanzenarten gilt, kann sie gerade in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen einen Beitrag zum Artenschutz leisten, der durch die Integration in ein regionales Biotopverbundsystem noch gesteigert werden kann. Bei den Nachteilen wiegt sicherlich der Flächenverlust für den Bauern am schwersten. Manche Pflanzen sind Zwischenwirt für Getreiderost (z. B. Feuerbrand), oder Rüben- und Bohnenlaus. Die hohe Zahl an Nützlingen in der Hecke wiegt diesen Nachteil aber deutlich wieder auf. Eine Begünstigung von Feldmäusen durch die Hecken ist nicht gegeben, denn diese leben auf den Feldern selbst.

Weitere Recherchen zielten auf die Frage ab, Hecken bewusst anzulegen, oder Flächen und Wegränder gezielt aus der Nutzung zu nehmen, um eine natürliche Entstehung der Hecke zu ermöglichen. Daneben spielen Kosten und Förderungsmöglichkeiten einer Neuanlage und die spätere Pflege eine Rolle. Um neue Hecken in der Landschaft zu etablieren bedarf es auch des Wissens um die rechtlichen Grundlagen.

Mit diesem Wissen versucht die AG Feldökologie nun, mit verschiedenen Akteuren ins Gespräch zu kommen und einen breiten Diskussionsprozess zu initiierten. Bisherige Gesprächspartner waren u. a. Bauern, Gemeinden, Flächeneigentümer und Behörden.

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