I. Grundsätzliches
Auenlandschaften gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie dienen zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum, bilden Biotop- und Grünverbundräume sowie haben die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftventilationsbahn. Zudem haben sie eine wichtige Funktion für das Wasserregime des dazugehörigen Fließgewässers. Dazu zählen die Funktion als Ausbreitungsraum bei Hochwasser mit der damit verbundenen Klärung dieser Wässer durch Absetzung von Schwebstoffen und Treibgut aller Art sowie bei der Reduzierung von Fließgeschwindigkeiten und –aufprallkräften.
Auf Grund ihrer Besonderheiten nutzen gestresste Menschen die Aue als Naherholungsraum.
Diese Tatsachen haben dazu beigetragen, dass beispielsweise Auenwälder zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz gehören.
Leider bedrohen falsche Deichverlegungen sowie zusätzliche Versiegelungen für Straßen, Siedlungen, an Uferzonen und in Sohlbereichen den Gesamt- und Teilbestand von Auenlandschaften. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland täglich 120 bis 130 ha neu versiegelt werden. Das entspricht im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München. Hauptsächlich tragen dazu Siedlungs- und Verkehrswegebau bei.
II. Anliegen der Exkursion am 22.05.2010
Die Stadt Dessau-Rosslau plant für vorerst veranschlagte etwa 15 Millionen Euro die Errichtung einer Nordostumgehung mit Errichtung einer weiteren Muldebrücke im Bereich der Wasserstadt. Dieser Bau führt u.a. zum starken Zerschneiden bedeutsamer Natur- und Kulturlandschaften.
Im Rahmen der Exkursion erfolgte eine Inaugenscheinnahme des mittelbar und unmittelbar betroffenen Muldebereiches, welcher direkt an das ca. 1.191 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ angrenzt und sich im 125.743 Hektar (ca. 1.257 km²) großem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ befindet. In dem Zusammenhang galt es ferner eine tiefgründige Kartierung vorzubereiten bzw. voranzutreiben.
III. Beobachtungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen
Der mehrfach genannte Muldeabschnitt befindet sich nordwestlich bzw. nördlich der Wasserstadt, umfasst eine Länge von etwa 800 m, eine Breite zwischen ca. 5 bis 20 m, grenzt an das ca. 1.191 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und liegt im 125.743 Hektar (ca. 1.257 km²) großem Biosphärenreservat „Mittelelbe“.
Südöstlich schließt sich ein Wohngebiet an, welches eine Trennung zum Muldebereich durch einen Betondeich erfährt.
Prägend sind für den Muldeabschnitt der Mischbestand von Hart- und Weichholzaue sowie im direkten Anschluss zum Betondeich ein ca. 1 bis 5 m breiter Wiesenstreifen. Die Weichholzaue in der Baumschicht besteht vorrangig aus Beständen von Silberweide und Schwarzpappelhybriden. Als Vertreter der Baumschicht in der Hartholzaue sind z.B. Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme sowie Feldahorn zu nennen. Die Strauchschicht ist vorrangig von Schwarzem Holunder, Europäischen Pfaffenhütchen, Frühblühender Traubenkirsche, Kratzbeere und Weißdorn gekennzeichnet. In der Feldschicht gedeihen z.B. Scharbockskraut, Goldsternchen, Große Brennnessel, Schöllkraut, Sternmiere und Gemeiner Efeu.
Vereinzelt sind noch Reste von Obstbeständen aus Birnen, Äpfeln und Pflaumen erkennbar.
Diese auszugsweise genannte Zusammensetzung und die Struktur zeugen von einer positiv voranschreitenden sukzessiven Entwicklung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes am Ufer der Mulde. Trotz fremdartiger Beeinflussung durch menschliche Nutzung wie teilweiser Verbringung von Unrat und Gartenabfällen, Existenz standortfremder Gehölze wie Blutbuchen, Berg- und Spitzahorn sowie Trittschäden am Ufer, ist bei Ausbleiben menschlicher Einflüsse die ungestörte, schnelle sukzessive Entwicklung und Erweiterung des Auenwaldes zu erwarten. Der Verbleib von Alt- und Totholz, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, tragen unweigerlich zur Bereicherung der Struktur bei.
Eine derartige Entwicklung gilt es unbedingt zu sichern, zu schützen und zu befördern. Der offenbar im privaten Besitz befindliche Auenstreifen ist daher von allem Unrat und Verdichtungen in Folge menschlicher Nutzung zu befreien und künftig zu verschonen. Die ungestörte Ausbreitung von Saatgut und Pflanzenteilen, welche der sehr wünschenswerten sukzessiven Entwicklung zu Grunde liegen, bedarf eines massiven Ausschlusses von Störungen und Beeinträchtigungen. Derartige Störungen und Beeinträchtigungen finden ihren Ursprung in Verbauungen, Sohl- und Uferbefestigungen, Übermäßiges Betreten des Geländes, Verbringen von Garten- und Siedlungsabfällen, unsachgemäßen Mahden sowie die Einbringung nicht-autochthoner Pflanzen.
Eine Errichtung einer Nordostumgehung der Stadt Dessau-Rosslau mit dem damit verbundenen Bau einer weiteren Muldebrücke führt neben einer Totalzerschneidung des Auenwaldstreifens und der ungestörten Ausbreitung von Kalt- und Frischluft entlang der Mulde, zur Einschränkung bis Ausschluss obengenannter ungestörter Ausbreitung von Saatgut und Pflanzenteilen und hat eine Zerstörung und zusätzliche Verlärmung eines wertvollen und einzigartigen Natur- und Kulturraumes zur Folge. Neben der grundsätzlichen sukzessiven Ausbreitung und Verjüngung ist ferner mit einer empfindlichen Störung oder gar Unterbindung eines genetischen Austausches vorrangig flussabwärts, aber auch flussaufwärts mit allen Folgen einer genetischen Verinselung, zu rechnen. Abgesehen davon, dass somit ein Eingriff in das Hochwassereinzugsgebiet der Mulde erfolgt. Ebenfalls verheerende Folgen haben Ufer- und Sohlversiegelungen beispielsweise mit Beton bzw. Schotter. Hiermit verbunden entstehen Totalverluste in Sachen Flussdynamik und vielfältiger Ufervegetation. In dem Zusammenhang gilt sogar die Rücknahme der Verschotterung des gegenüberliegenden Ufers zu prüfen und ggf. anzugehen.
Alles im allen zeichnet sich der mischauenwaldbewachsende Muldeuferstreifen mit seinem Strauch- und Wiesensaumen als sehr wertvoller Bestand und Entwicklungsraum aus. Neben des Ausbleibens weiterer umfassender, z.B. obengenannter Störungen, sind alsbaldige Kartierungen der Fauna und Flora dringend vonnöten. In dem Zusammenhang muss zudem eine entsprechende Prüfung der räumlichen Ausweitung des bestehenden ca. 1.191 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ erfolgen.
IV. Zusammenfassung und Ausblick
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit seiner Ortsgruppe Dessau-Rosslau ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit und Möglichkeiten sowie in Abstimmung mit den Flächeneigentümern und Verantwortlichen, die fachlich-inhaltliche Betreuung dieses Teils der Muldeaue zu übernehmen. Ein erster Schritt in diese Richtung stellt eine flächendeckende Kartierung von Fauna und Flora dar. Darüber hinaus gilt es u.a. den Unrat zu beräumen, kleinere nicht standortgerechte Gehölze umzusetzen sowie Trampelpfade abzusperren sowie ggf. einen Antrag auf Erweiterung des ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Mulde“ zu stellen.
Auf jeden Fall muss alles unternommen werden, um die Errichtung einer Nordostumgehung der Stadt Dessau-Rosslau mit dem damit verbundenen Bau einer weiteren Muldebrücke zu verhindern, noch dazu nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische und allgemeinlogische Gründe gegen das Vorhaben sprechen. Hierzu ist ein enger und intensiver Kontakt zur Bürgerinitiative „Dessau – Natürlich Mobil“ unerlässlich.
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