Kategorie: Stellungnahmen (Seite 2 von 5)

Initiative „Pro Baum“ und AHA beziehen Stellung zum angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife und fordern sofortigen Stopp aller Planungs-, Abholzungs und Bauarbeiten zwischen Halle-Saale-Schleife und Gimritzer Damm

Mit Entsetzen, Empörung und Unverständnis hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am Freitag, den 12.07.2013 an die Firma Papenburg einen Auftrag zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale gegeben hat. Das offenbar nur mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgestimmte Vorhaben ist ein Ausdruck von mangelnden demokratischen Verständnis und fehlender fachlich-inhaltlicher Kompetenz im Umgang mit Hochwasser und dessen Folgen. Darüber hinaus stellen die bereits erfolgten Massenabholzungen und die Ausmaße der Baumaßnahmen einen unverantwortlichen und ungerechtfertigten Eingriff in Natur, Umwelt und Landschaft dar.
Nunmehr haben zuerst das Landesverwaltungsamt und ebenfalls das Verwaltungsgericht Halle die illegalen Baumaßnahmen gestoppt.

Die erste Frage steht aber, ist es nun wirklich eine vernünftige Hochwasserschutzmaßnahme?

Nach Auffassung des AHA und der Initiative „Pro Baum“ erfolgt eine unzulässige und durch nichts zu rechtfertigende Einschränkung des Hochwasserüberflutungsraumes im Umfang von ca. 200 m x ca. 200 m = 40.000 m² sowie ca. 600 m x ca. 15 m =ca. 9.000 m² . Somit gehen der Saale in dem Raum gesamt etwa 49.000 m² = etwa 4,9 ha an Retentionsfläche verloren. Die von der Stadt Halle (Saale) beauftragte Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbh hat in seinem Bericht zur Wasserspiegelberechnung sogar einen Verlust von Retentionsfläche im Umfang von 78.354 m² = ca. 7,84 ha angegeben.

Daraufhin gilt es die zweite Frage zu stellen: Was geschieht nun mit anströmendem Hochwasser?

Aller Voraussicht nach ist davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Ebenfalls fand nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA keine ausreichende Beachtung, dass mit umfassenden Qualm- bzw. Druckwasser zu rechnen ist, welche dann auf Grund des davor stehenden Deiches nicht von selbst abfließen können und somit ggf. über den Deich zu pumpen wären. Dies wäre mit weiterem unkalkulierbaren technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Das lässt sich auch nicht durch Spundwände verhindern. Ferner berücksichtigen die bisher getätigten Berechnungen nicht, die Höhe und Schnelligkeit des heranströmenden Hochwassers sowie die Dauer des zu erwartenden Hochwassers. Der angedachte Deich soll Hochwasserhöhen bis 8,60 m abhalten. Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellen sich, ausgehend von Hochwasser 2013 mit einer Höhe von 8,10 m Unterpegel Halle-Trotha, da die Frage, was geschieht, wenn wir Hochwassersituationen mit 8,70 m und aufwärts hat ? Verspricht man da nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern Halle – Neustadts einen 100%igen Hochwasserschutz den man so nicht absichern kann?

Die dritte Frage lautet nun: Wie könnte man mit dem Hochwasser umgehen?

Offenbar haben die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sich immer noch nicht ernsthaft mit den Hochwassersituationen seit 1994 auseinandergesetzt. Dabei hätte man feststellen können, dass das die gegenwärtige Struktur des Terrains der Eissporthalle und des angrenzenden Teils des früheren Kulturparks zum Rückstau und teilweisen Strömungsverstärkung auf den Gimritzer Damm beiträgt. Ein Neubau der Eissporthalle mit Neuverlegung des Deiches an der Halle-Saale-Schleife würde womöglich durch Rückstau, zu einer Strömungsverstärkung auf den Passendorfer Deich führen und zudem den Abfluss des Hochwassers massiv behindern. Aus dem Grund sind Überlegungen zu einer weiteren Einschränkung des Hochwasserraumes von vornherein auszuschließen. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA schlägt stattdessen erneut vor eine Eissporthalle zum Beispiel endgültig im Messegelände in Halle-Bruckdorf oder gar in das Gelände des früheren Schlachthofes in der Freiimfelder Straße neu zu errichten. So könnte Überflutungsraum im Bereich des Gimritzer Dammes zurückgewonnen und dieser bei Hochwasser auch noch entlastet werden.
Offenbar haben die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sich immer noch nicht ernsthaft mit den Hochwassersituationen seit 1994 auseinandergesetzt. Dabei hätte man feststellen können, dass das die gegenwärtige Struktur des Terrains der Eissporthalle und des angrenzenden Teils des früheren Kulturparks zum Rückstau und teilweisen Strömungsverstärkung auf den Gimritzer Damm beiträgt. Ein Neubau der Eissporthalle mit Neuverlegung des Deiches an der Halle-Saale-Schleife würde womöglich durch Rückstau, zu einer Strömungsverstärkung auf den Passendorfer Deich führen und zudem den Abfluss des Hochwassers massiv behindern. Aus dem Grund sind Überlegungen zu einer weiteren Einschränkung des Hochwasserraumes von vornherein auszuschließen. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA schlägt stattdessen erneut vor eine Eissporthalle zum Beispiel endgültig im Messegelände in Halle-Bruckdorf oder gar in das Gelände des früheren Schlachthofes in der Freiimfelder Straße neu zu errichten. So könnte Überflutungsraum im Bereich des Gimritzer Dammes zurückgewonnen und dieser bei Hochwasser auch noch entlastet werden.
Ferner hat der AHA immer wieder vorgeschlagen die einstigen Bögen der Elisabethsaale und der Wilden Saale, welche einst durch das Gebiet des Holzplatzes und des Sandangers flossen und in der Zeit von 1968 bis 1978 verfüllt worden sind, wieder zu beleben, um einen Abfluss der Hochwasser besser vorantreiben zu können. Darüber hinaus sind schrittweise alle Bauten aus dem Sandangergebiet zu entfernen, um ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser zu ermöglichen. Darüber hinaus schlagen Initiative „Pro Baum“ und AHA vor im Bereich der wiederentstandenen Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger einer sukzessiven Entwicklung eines Auenwaldes zu überlassen, was nicht nur ökologisch sowie stadt- und landschaftsgestalterisch aufwertenden Charakter besitzt. Bekanntlich brechen Auenwälder Hochwasserwellen, nehmen ihnen die Wucht, dienen als Hochwasserspeicher und tragen zudem zum „Auskämmen“ von Schwemmgut bei. Das Hochwasser könnte dann „geordnet“ über den wiederhergestellten Lauf der Wilden Saale abfließen. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für dringend geboten für die Stadt Halle (Saale) eine aktuelle und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist. Hier gilt es Maßnahmen zu erarbeiten und zu ergreifen, welche zum einem eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen beinhaltet und somit zur Entschärfung von Hochwassersituationen beiträgt sowie zum Anderen dafür Sorge trägt einer Verschärfung von Hochwasserereignissen entgegenzuwirken. Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass etwa ein Drittel von Halle – Neustadt und weitläufig betrachtet fast dreiviertel des Stadtteiles zur Saaleaue und somit zum Überschwemmungsgebietes des Flusses gehört. Somit halten beide Organisationen es im Falle weiterer Rückbaumaßnahmen in Halle-Neustadt vorrangig den Bereich der östlichen Neustadt und da ganz besonders das Gebiet Passendorf und den östlichen Bereich dafür einzubeziehen.

Der AHA hat bereits seit dem Aprilhochwasser im Jahre 1994 immer wieder ein nachhaltiges, umfassendes und zukunftsfähiges Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Halle (Saale) eingefordert. Das nun der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister in einem Eilverfahren diesen zugegeben 4,9 Millionen Euro teuren Umwelt- und Naturfrevel mit absolut fragwürdigen Nutzen durchziehen möchte, zeugt daher von vorgeschobenen Gründen, um eine umfassende sinn- und zielführende Erstellung obengenannter Hochwasserschutzkonzeption zu umgehen. Stattdessen versucht der Oberbürgermeister Halles mit undemokratischen Mitteln die Meinungen, Vorschläge, Bedenken und Anregungen der halleschen Bevölkerung ihrer Vereine, Initiativen und Verbände sowie aber auch des Stadtrates auszuklammern. Das nunmehr das Land Sachsen – Anhalt die Verantwortung für die Planung eines neuen Hochwasserdeiches östlich von Halle – Neustadt und westlich der Peißnitzinsel im Bereich der Halle-Saale-Schleife übernommen hat, verbessert diese fachlich und inhaltlich unverantwortliche und kurzsichtige Herangehensweise in keinster Weise.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Hochwasserschutzkonzeption ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollten und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Hufeisensee bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes

Der Hufeisensee im Osten der Stadt Halle (Saale) bedarf eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes, welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Genau in diese Richtung wirkt der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits seit dem Jahr 1983. Der damals in Büschdorf gegründete und von Jürgen Bernt-Bärtl einst geleitete Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt der DDR im Kulturbund der DDR entwickelte konzeptionelle Vorschläge und führte vor Ort Arbeitseinsätze durch. Der AHA legte zudem dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen am 11.06.2001 erstellten „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, um ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine wissenschaftliche Gesamtbearbeitung unter Zusammenführung bestehender Dokumentationen und neuer Erfassungen zu erreichen. Leider ist das Vorhaben noch nicht von dem gewünschten Erfolg gekrönt, was aber keinesfalls etwas an der Dringlichkeit im Interesse des Hufeisensees ändert.
Der AHA hält es ebenfalls für erforderlich den räumlichen und ökologischen Zusammenhang zur Reide zu festigen und zu vertiefen. Mit dem Überlauf vom Hufeisensee zur Reide ist der erste Schritt getan.
Der AHA betrachtet daher mit sehr großer Sorge, dass die Stadt Halle (Saale) den Hufeisensee einseitig als Touristen- und Wassersportzentrum ausrichten möchte. Insbesondere die Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes mit 100-Betten-Golfhotels sowie weiterer Nebenanlagen sowie der damit verbundenen Einbeziehung der geschlossenen Mülldeponie Kanena und landwirtschaftlicher Flächen ruft besonders große Besorgnis hervor. Ebenso besorgniserregend sieht es der AHA an, dass willkürlich eine räumliche und bauliche Ausdehnung der Wassersportanlagen auf die Landzunge im Mittelbereich des Hufeisensees erfolgt, welches eine weitere Verbauung dieses bisher weitegehend unverbauten Landschaftssteiles hat.
Ferner sind weitere Verbauungen im Umfeld des Hufeisensees zu verhindern. Bereits mit der Errichtung der Osttangente sind massive Verbauungen und Zerschneidungen erfolgt.
Die gegenwärtig bestehenden Pläne entsprechen, nach Auffassung des AHA, keinesfalls dem gegenwärtigen ökologischen und landschaftlichem Potential des Hufeisenseegebietes. Im Rahmen seiner Stellungnahmen vom 28.11.2013 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ hat der AHA u.a. folgendes ausgeführt:
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vor.
Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Um die landschaftliche Vielfalt zu sichern hält es der AHA für sinnvoll ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) einzurichten. Inwieweit es in ein dringend gebotenes LSG „Reidetal“ eingebettet sein oder als eigenständiges Schutzgebiet errichtet werden soll, gilt es wissenschaftlich zu prüfen.
Im Interesse einer ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Antrag auf Ausweisung eines Naturschutz- und Vogelschutzgebietes „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reuden Busch“

Sehr geehrter Herr Pleye,

die Fuhneniederung gehört zu den ökologischen wertvollen Gebieten und zeichnet sich durch eine große Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen aus. Als ehrenamtlich tätiger Naturschutzverein engagieren wir uns verstärkt für den wirksamen Schutz dieser einzigartigen Naturlandschaft. Deshalb möchten wir hiermit die Ausweisung eines neuen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes beantragen. Das zu schützende Gebiet, welches Gegensatnd dieses Antrags ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus unserer Sicht ist eine Ausweitung des zu schützenden Gebiets als Natur- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reuden Busch“  (Größe ca. 130ha) am zweckdienlichsten. Die geographische Lage des zu schützenden Gebietes ist der in der Anlage beigefügte Karte zu entnehmen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Klicke auf das Bild um es zu vergrößern:

 

Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(1)

Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(1)

Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(2) Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(3) Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(4) Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(5) Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(6) Anlage_Anschreiben_AusweisungNSGFuhneniederung16.11.2013(7)

Naturschutzgebiet Reudener Busch und Fuhneniederung

Naturschutzgebiet Reudener Busch und Fuhneniederung

Stellungnahme zur angedachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nummer 23, „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee und Osendorfer See“

Ergänzend zu der Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vom 28.11.2013 sei noch folgendes anzumerken:

Die Aufhebung der Möglichkeiten der Errichtung einer Golfanlage des Osendorfer Sees findet die vollste Zustimmung. Eine naturnahere Entwicklung des einstigen Planungsraumes wird ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich der hydrologischen Entwicklung des Osendorfer Sees auch im Bezug auf Reide und Dieskauer Parks gilt es weiter voranzutreiben, um ökologisch und ökonomisch vernünftige Lösungswege zu finden und aufzuzeigen.
Ansonsten ist die Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ auch in diesem Verfahren als Stellungnahme zu Grunde zu legen, welche die diesbezügliche Ablehnung der Änderung des Flächennutzungsplans begründet.

Andreas Liste
Vorsitzender

Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“

Zu A.1:

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der frühere Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), noch der gegenwärtige Eigentümer Stadt Halle (Saale) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes vor.
Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Die angedachte Planungsverfahren vermittelt klar und deutlich den Eindruck die künftige Entwicklung dem angedachten Golfplatz unterzuordnen. Eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung des Hufeisensees, welches die vielfältigen Interessen und Notwendigkeiten wie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Forst- und Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Sport sowie als weitere Wohnumgebung der Menschen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welche die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg sowie die damalige Oberbürgermeisterin und der damalige Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen erhalten haben.

Zu 3.1.1.:

Mit den gegenwärtigen Planungen tragen zu umfassenden Störungen und Zerstörungen der ökologischen Funktionen bei. Insbesondere die Errichtung der Golfanlage im Bereich der Altdeponie und die damit verbundenen Erweiterungsbauten sowie die überdimensionalen Ausweitung der Wassersportanlagen im zentralen Bereich des Hufeisensees/Innenkippe – TG 4- sorgen für massive Einschränkungen der ökologischen Funktion des Gebietes. Somit besteht nicht nur die ernsthafte Gefahr, dass bestehende Rückzugs- und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten bedroht sind, sondern auch die Funktion eines Vorbehaltgebietes für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.

Zu 3.1.2.:

Die gegenwärtige Flächennutzungsplanung geht richtigerweise von einer besonderen ökologischen und landschaftlichen Bedeutung des Gesamtgebietes aus. Dem haben sich die Planungen für Naherholung/Tourismus und Sport ein- bzw. unterzuordnen. Das ist nicht nur wichtig, weil sich weitgehend sukzessiv ein vielfältiger Natur- und Landschaftsraum entwickelt hat, sondern in Folge der bergbaulichen Nutzung und teilweisen Nutzung als Mülldeponie bestimmte Gefahren für die Umwelt und Sicherheit bestehen.
Die Errichtung einer Golfanlage gehört nicht zu den zwingenden Pflichtaufgaben der Stadt Halle (Saale). Nach den getätigten Ausführungen beabsichtigt man nun die gesamte Flächennutzungs- und Bebauungsplanung diesem Vorhaben unterzuordnen. Golfsport gehört nicht zu den Sportarten, welche a) dem allgemeinen Interesse entspricht und b) schon dann keine Ausgabe öffentlicher Mittel rechtfertigt, wenn massive Kürzungen im sozialen Bereich und der innerstädtischen Entwicklung dem gegenüberstehen. Ebenso erfolgt ungerechtfertigterweise eine Überhöhung dieser partikularinteressierten Sportart Golf gegenüber dem eindeutig dem öffentlichen Interesse unterliegendem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Zu 3.1.3., 3.2., 6.1. und 11.1:

Eine Unterordnung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unter die Belange des sogenannten „Freizeit- und Sportraums“ stellt eine Verschlechterung der Entwicklung des Hufeisensees in den letzten Jahrzehnten sowie eine ungerechtfertigte Überbewertung von Freizeit und Sport dar. Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung der bestehenden Gehölz- und Röhrichtbestände gilt es nicht nur zu sichern, sondern weiter zu entwickeln. In dem Blickfeld betrachtet sind Gehölzpflanzungen nicht notwendig, da sich durch die Sukzession arten- und standortgerechte Pflanzenbestände entwickeln können. Ebenfalls sind die vereinzelt vorhandenen Kleingewässer als Lebensraum zahlreicher Amphibien- und Insektenarten zu sichern. Um sich einen genauen Überblick zur Schutzwürdigkeit zu verschaffen sind jedoch umfassende Erfassungen an Fauna und Flora dringend erforderlich. Diese Erfassungen sollten mindestens eine vollständige Vegetationsphase umfassen. In dem Zusammenhang erscheint eine Erfassung bestehender und die Entwicklung potentieller Biotop- und Grünverbindungen dringend vonnöten. Insbesondere der Biotop- und Grünverbund zur Reideaue nimmt hier eine herausragende Rolle ein. Dieser Biotop- und Grünverbund zur Reideaue bedarf sogar noch einer entsprechenden räumlichen Ausweitung bzw. Erweiterung. In den Unterlagen fehlen zudem Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kaltluftentstehungs- und –ventilationsbahnen.
Anhand der Kartierungen sowie deren Sichtung und Wertungen besteht die Möglichkeit unter so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Landschaft Badestrände auszuweisen. Jedoch sind ebenfalls im Vorfeld Untersuchungen zur Wasserqualität, Wasserströmungen sowie eng damit verbundene Einflussnahmen seitens der Deponie erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Motorbooten über das gegenwärtige Maß hinaus komplett auszuschließen. Die Ausweisung eines Rundweges im unversiegeltem Zustand gekoppelt mit einem Naturerkenntnispfad wird durchaus begrüßt. Diese Wege sind aber gegenüber Kfz.-Verkehr zu sperren. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Hufeisenseebereich gilt es angesichts der guten Anbindungen mit ÖPNV sowie wegen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Bestehende Stellplätze sind dafür ausreichend. Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Hufeisensee erscheint jetzt schon dringend geboten zu sein.
Der Golfplatz als Ganzes gilt es in Zweifel zu stellen. Erstens erscheint die Errichtung auf dem einstigen Deponiegelände ungeeignet zu sein und zweitens sollte sich die Stadt Halle (Saale) auf die Förderung von Breitensportarten konzentrieren. Hinsichtlich der einstigen Deponie kann gegenwärtig Niemand explizit das tatsächliche Gefährdungspotenzial darlegen, welches von ihr ausgeht. Mit der Abdeckung des Geländes ist die Gefahr keinesfalls gebannt. Ggf. ist perspektivisch davon auszugehen das gesamte Deponiegelände komplett zu beräumen. Schon die Tatsache, dass der ungetrennte Müll und Schutt im unteren Bereich von Wasser durchströmt ist, welches ungehindert mit dem Wasser des Hufeisensees und dem Grundwasser korreliert.
Zudem sollte die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der gegenwärtigen Haushaltssituation mehr am Interesse der Allgemeinheit orientieren. Golfsport gehört definitiv nicht dazu. Zudem ist nicht erkennbar, wer die Verantwortung für den Golfplatz und wer die Kosten des Ganzen trägt. Ferner scheint nicht geregelt zu sein, wer bei Aufgabe der Golfanlage für den Rückbau baulicher Anlagen verantwortlich ist.Der gegenwärtige Zustand der einstigen Deponie stellt sich zudem eindeutig als § 30-Biotop dar. Vielfältige Gehölz- und Röhrichtbestände sowie ausgedehnte nitrophile Stauden und Wiesenbestände bilden einen sich immer weiter entwickelnden Natur- und Landschaftsraum, den es nunmehr vielfältig und umfassend zu kartieren und auch zu erhalten gilt.

Zu 3.3.:

Bereits aus obengenannten Gründen sind die angedachten Errichtungen eines Golfplatzes sowie eines Campingplatzes planungs- und baurechtlich weiterhin auszuschließen.

Zu 3.4.:
Auf Grund der angedachten massiven Eingriffe in Umwelt und Natur hat eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände zu erfolgen.

Zu 5.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne angemessene Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.
Von daher sind derartige Ausweitungen der sportlichen Nutzungen sowie die Neueinführung der Golfanlage mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und zusätzlichen verkehrlichen Anlagen komplett auszuschließen.

Zu 5.2., 5.3. und 6.3:

In den Planungszeichnungen und –unterlagen ist nicht erkennbar, wie die räumliche Ausdehnung der Badestrände aussehen soll. Die Einrichtung der Bademöglichkeiten gilt es auf jeden Fall insbesondere im Nord- und Westbereich räumlich stark einzuschränken. Jegliche Befestigungen der Wege mit Asphalt oder Beton gilt es auszuschließen, um a) die Landschaft nicht zu zerschneiden, b) unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere zu schaffen und c) nicht den Verkehr mit Motorrädern, Mopeds und Motorrollern zu begünstigen. Die Verbindungsmöglichkeit zwischen Hufeisensee und Reide entlang des Überlaufes gilt es auf die gegenwärtig entwickelte Qualität zu belassen, um a) die ebengenannten Situationen herbeizuführen und somit b) den Biotop- und Grünverbundcharakter des Gebietes nicht einzuschränken oder gar zu zerstören. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich, da das Gebiet gut mit dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit den ÖPNV so zu organisieren, dass entlang der Zufahrtsstraßen Haltestellen eingerichtet werden könnten. Die Errichtung einer Fußgängerbrücke am südwestlichen Teil ist aus folgenden Gründen als problematisch anzusehen:

  • Das Gebiet zählt zu dem bedeutsamsten Rückzugsgebiet des Bibers und von verschieden Vogelarten. Der Bau einer Brücke könnte zur Verdrängung beitragen und die Einflugsbahnen behindern.
  • In dem Bereich entwickelt sich sukzessiv ein interessanter, natur- und landschaftsprägender Pflanzenbestand, welcher zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert.
  • Ein derartiges Bauwerk stört bzw. beeinträchtigt nachhaltig das Landschaftsbild und die Sichtachse in Richtung Norden.

Eine Errichtung einer Golfanlage mit Neben- und Anschlussbauten am Hufeisensee an dem Standort ist aus bekannten Gründen aus Sicht des Umwelt- und Landschutzes sowie des mangelnden öffentlichen Interesses nicht akzeptabel. Die bisher getätigten Angaben zu den Untersuchungen und derer Ergebnisse sind keinesfalls detailliert dargestellt worden. Dies ist aber notwendig, um die Gefahr, welche von der Deponie ausgeht aufzuzeigen, zu werten und zu wichten. Die lapidaren Darlegungen, dass Bodenmodellierungen nur durch Bodenaufträge möglich sind reichen dazu nicht aus, weil dabei veränderte Bodendrücke und angedachte Baumaßnahmen und deren Folgen damit keinesfalls ausreichend Würdigung finden. Dafür Eingriffe in den Pflanzenbestand vorzunehmen ist nicht akzeptabel, da sich sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Bereiche entwickelt haben. Sie dienen zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten sowie dienen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und tragen zur Verbesserung des Klimas bei.

Zu 6.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.

Zu 7.:
Die hier aufgeführten Angaben begründen schon an sich die Nichtmachbarkeit der angedachten Vorhaben in dem Entwurf des Bebauungsplans. Insofern dienen sie zur Begründung zur Ablehnung der Vorhaben. Nur so kann die Stadt Halle (Saale) ihren allgemeinverpflichtenden Aufgaben und Fürsorgeverantwortungen nachkommen.

Zu 11.2.:
Das die angedachten Maßnahmen zu einem positiven Image der Stadt Halle (Saale) sind unterstellte Vermutungen, welche durch nichts bestätigt erscheint. Angesichts der zu befürchtenden Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur und Landschaft ist eher mit einem negativen Image zu rechnen. Auf Grund der fortgesetzten Unbelehrbarkeit und fehlenden Lernbereitschaft ist es in dem Zusammenhang notwendig die Öffentlichkeit umfassend über die drohenden Gefahren in Kenntnis zu setzen.

Zu 11.3.:
Die angedachten Planungen tragen zu massiven Störungen des Ortsbildes bei. Insbesondere die zu der Golfanlage zugeordneten Bebauungen tragen zu negativen Veränderungen bei. Ebenso die angedachte Brücke über den Südwestteil des Sees. Diese Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind zudem eng mit ökologischen Problemen und Störungen des Landschaftsbildes verbunden.

Zu 11.4. und 11.5:
Schon eine geringe Mehrung des Verkehrs stellt zusätzliche Belastungen der Umwelt dar. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen, Störungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie weitere Zunahmen von Flächenversiegelungen. Angesichts der bekannten Bedrohungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima ist auch mit Beeinträchtigungen für den Mensch sowie des Wertes als Naherholungsraum zu rechnen.

Zu 11.6.:
Inwieweit es wirklich wirtschaftliche Effekte positiver Art geben könnte ist zur Zeit überhaupt nicht erkennbar. Insofern sind die Annahmen spekulativ. Eine genauere Bezifferung und Prognose wäre sinnvoll gewesen.

Zu 12.2.:
Die Auswirkungen der sogenannten Europachaussee sind spekulativer Art und sind durch nichts belegt. Bereits jetzt müsste ja schon der sogenannte Entlastungseffekt erkennbar sein. Diesen gilt es zu bestreiten, da eine fortgesetzte massive Verkehrslenkung in das Stadtzentrum gar keine nennenswerte Entlastung zulassen kann. Zudem sind keine Verkehrseinschränkungen erkennbar.
Ein ökologisches Verbundsystem kann sich mit den geschilderten Maßnahmen nicht ausreichend genug entwickeln. Anstatt weitere Verbauungen vorzunehmen und verstärkt motorisiert Besucherströme heranzuführen, gilt es eher über räumliche Ausweitungen des Gesamtgebietes und der Verbindungsräume nachzudenken. Insbesondere in Richtung Reide gilt es den bestehenden Verbindungsraum räumlich zu erweitern. In diesen Erweiterungsraum ließen sich durchaus auch unversiegelte Wegeverbindungen einbinden. Ebenso gilt es im näheren Umfeld des Hufeisensees weitere Räume zu erhalten, um eine vielfältigen Landschaftsraum entstehen zu lassen. Das könnte in Form einer Mischung von prioritären Sukzessionsgebieten, Schaffung von Streuobstwiesen und einer extensiven Landwirtschaft erfolgen. Darin einzubetten sind touristischen und sportliche Nutzungen.

Zu 13.:
Die dort getätigten Angaben bestätigen nur den bestehenden und entwicklungsfähigen Arten- und Strukturreichtum, welcher noch zu klärender Schutzmaßnahmen und –einstufungen bedarf. Ebenso erfolgt eine Unterstreichung der klimatischen Bedeutung des Gebietes. Im Falle der Umsetzung der Planungen ist jedoch mit massiven Beeinträchtigungen, Störungen bzw. Zerstörungen in vielfältiger Form zu rechnen. Die daraus herausgetroffenen Bewertungen gehen jedoch leider nicht auf die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz ein, sondern beschäftigen sich eher damit die Rechtfertigung für die Bebauungsplanung zu geben. Somit besteht ein massiver Widerspruch zwischen Analyse und Bewertung. Die Zusammenfassung der Bewertung bestätigt diesen massiv vorgetragenen Widerspruch.
Eine Einschränkung des Raumes für Baden und Beibehaltung der gegenwärtigen Wassersportnutzung sowie der Ausschluss der Errichtung des Golfplatzes und der Nebenanlagen und der flächendeckenden Versiegelung von Flächen –z.B. für Wegebau- könnten die Grundlage für weitere ökologisch orientierte Entwicklung bilden.

Abschließendes

Die Auswirkungen der Planungen auf Landschaft, Umwelt und Natur sind eben gegenwärtig nicht voll umfänglich absehbar. Es fehlen nachweislich wissenschaftlich-fachliche Dokumente, welche sich ordnungsgemäße langjährige Kartierungen nennen können. Einzigst die kontinuierlichen ornithologischen Erfassungen und Kartierungen geben Auskunft zu Entwicklung und Bestand der Avifauna und ihrer unmittelbaren Brut- und Lebensräume. Andere Erfassungen weisen nicht die erforderliche Langzeitigkeit aus.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee eine Bergbaufolgelandschaft ist, wo bestimmte Entwicklungsprozesse –wie Bodensetzungen und Einpegelungen von Wasserströmungen- noch lange nicht abgeschlossen sind. Man spricht von Entwicklungszeiträumen von 100 Jahren, so dass der Hufeisensee sich noch mitten in dem Entwicklungsprozess befindet. Die tragischen Ereignisse am Concordiasee in Nachterstedt –„Investor“ war auch da der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Norbert Labuschke- sollten hier Mahnung genug sein.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut die unverzügliche Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale). Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte dazu am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welcher der Stellungnahme beiliegt.
Die gegenwärtigen Planungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. als wissenschaftlich-fachlich nicht ausgereift, zu stark auf eine sehr bedenkliche Golfanlage orientiert sowie somit nicht allen Erfordernissen und Bedürfnissen des Landschaftsraumes Hufeisensee gerecht werdend an.
Somit ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Laweke im Mündungsbereich in die Salza in der Gemeinde Salzatal, Ortsteil Zappendorf (Landkreis Saalekreis)

Laweke im Mündungsbereich in die Salza

Laweke im Mündungsbereich in die Salza

 

Inhalt

  1. Anliegen
  2.  Lage, Länge und Verantwortlichkeiten
    • 2.1. Salza
    • 2.2. Laweke

  3. Gegenwärtiger Zustand und Bedeutung
    • 3.1 Gegenwärtiger Zustand
      • 3.1.1 Salza
      • 3.1.2 Laweke
    • 3.2 Bedeutung
  4. Praktische Umsetzung des Anliegens
  5. Zusammenfassung

 

1. Anliegen

Fließgewässer und ihre Auenlandschaften haben eine umfassende ökologische (z.B. als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora), aber auch touristische Bedeutung. Nicht zuletzt darf der Wert als Wohn- und Lebensraum für die dort lebenden Menschen keinesfalls unberücksichtigt bleiben.
Die Fließgewässer Salza, Laweke und Würdebach durchfließen ein großes Gebiet. Dabei spielen sie neben ihrer eigenen ökologischen Bedeutung eine große Rolle im Verbund zwischen dem Raum Süßen und Salzigen See zur Saale. Neben naturnaheren bzw. arten- und strukturreichen Räumen bestehen aber auch Gewässerabschnitte, welche teilweise oder ganz ausgebaut worden sind. Zudem tun Abwassereinleitungen ihr Übriges.
Der mit am 08.04.2002 vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) beschlossene Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Fließgewässer Salza, Laweke und Würdebach muss daher die Aufgabe haben Ursachen zu analysieren und auszuwerten sowie daraus Vorschläge zu entwickeln, um die ökologische Situation zu sichern bzw. zu verbessern und damit das mögliche entsprechende Potenzial von Salza, Laweke und Würdebach optimal nutzen zu können. Die zu erwartende bessere Wohn- und Lebensqualität der Anwohner in den jeweiligen Gemeinden und Städten sowie der dann mögliche sanfte Tourismus erhöhen die öffentliche Bedeutung einer derartigen Konzeption.
Auf Grund der großen Bedeutung im regionalen und überregionalen Maßstab ist eine Erarbeitung durch Studenten und Wissenschaftler wissenschaftlicher Einrichtungen, wie z.B. der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Fachhochschule Anhalt in Bernburg sehr zu empfehlen und damit wünschenswert. Dabei ist eine Einbeziehung interessierter Anwohner und Schulen mit in Erwägung zu ziehen.
Nunmehr beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für das Fließgewässer Laweke im Mündungsbereich in die Salza in Zappendorf die Entwicklung einer naturnaheren Struktur anzuregen und deren Umsetzung anzugehen. Meliorationsarbeiten haben zu einer Trapezform des Ufers und schrittweisen Vertiefung durch Aushub gesorgt. Nunmehr gilt es in der Laweke auf ihren letzten ca. 20 m bis zur Einmündung in die Salza die standort- und gewässertypische Mäandrierung zu befördern, indem man Altholzbarrieren und vereinzelte Steine einbringt, um die Strömungsrichtungen und –geschwindigkeiten zu verändern und somit mit Vielfalt zu versehen.
Mit der Konzeption möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Grundstein für eine weitere Bestärkung in Richtung einer naturnahen Entwicklung des unteren Lawekelaufes im besagten Abschnitt legen. Somit wäre a) eine Fortsetzung der naturnaheren Entwicklung der Laweke und ihrer Aue westlich von Schochwitz bis Müllerdorf und b) ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gegeben.

2. Lage, Länge und Verantwortlichkeiten

2.1.Salza

Die Salza hat vom Anfangspunkt an der Straße von Wansleben zur Straße Seeburg-Langenbogen bis zur Mündung in die Saale in Salzmünde eine Gesamtlänge von 10,8 km. Laut Wassergesetz gehört die Salza zu den Gewässern 1. Ordnung und liegt somit in der Verantwortung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Die Salza durchfließt folgende Ortschaften:
Langenbogen, Zappendorf und Salzmünde. Zwischen Höhnstedt und Salzmünde quert die Salza das ca. 852 ha große Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Salzatal“ und zwischen Langenbogen und Zappendorf das ca. 109 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Salzatal bei Langenbogen“. Somit berührt die Salza die Landkreise Mansfeld-Südharz und Saalekreis.

2.2.Laweke

Die Laweke hat vom Quellbereich bei Hedersleben bis zur Mündung in die Salza in Zappendorf eine Gesamtlänge von 14,48 km.. Als Gewässer 2. Ordnung liegt das Fließgewässer in folgender Verantwortung:

Unterhaltungsverband „Untere Saale“
Brachwitzer Straße 17
06118 Halle (Saale)

Nachfolgende Ortschaften durchquert die Laweke:
Hedersleben, Dederstedt, Schochwitz und Zappendorf.
Somit berührt die Laweke die Landkreise Mansfeld-Südharz und Saalekreis
Desweiteren durchfließt die Laweke das 1.357 ha große LSG „Laweketal“.

3. Gegenwärtiger Zustand und Bedeutung

3.1. Gegenwärtiger Zustand

3.1.1. Salza

Die Salza stellt sich dar als vielfältiges Fließgewässer, welches einerseits mit Mäandern –wie im NSG „Salzatal bei Langenbogen“-, aber ansonsten stark begradigt durch die Landschaft fließt. Dadurch sind an zahlreichen Stellen starke Gewässereintiefungen zu erkennen. Von landschaftlicher sowie ökologisch-struktureller Bedeutung sind insbesondere das NSG „Salzatal bei Langenbogen“, der Gewässerabschnitt zwischen Zappendorf und Salzmünde, die z.B. mit Echten Eibisch (Althaea officinalis) bewachsene Salzawiese in Salzmünde und der Resthartholzauenwald mit seinen großen Beständen aus Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Flatterulme (Ulmus laevis Pall.). Andrerseits haben vereinzelte Vermüllungen, Ufer- und Sohlverbauungen (z.B. in Salzmünde an der L159) und die Anlage gut gemeinter, aber nicht arten- und standortgerechter Parkanlagen wie in Salzmünde geschehen. Desweiteren gilt es als Störfaktor die zunehmende Angeltätigkeit mit einhergehendem Autoverkehr und Zerstörung der Uferstrukturen zu nennen, welche vorrangig im NSG „Salzatal bei Langenbogen“ und im Mündungsbereich in die Saale in Salzmünde stattfindet. Aber auch die Aktivitäten des Reitervereins in Salzmünde haben zu nachhaltigen Schäden durch Fraß an den Stieleichenbeständen und Trittschäden im o.g. Hartholzauenwald im Mündungsbereich in die Saale geführt. Diesbezügliche Anzeigen bei der Gemeinde Salzmünde und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Saalekreis im Jahre 1996 haben leider bisher noch nicht zur Änderung des unerträglichen Zustandes beigetragen.
Die biologische Gewässergüteklasse reicht von II-III (kritisch belastet) bis IV (ökologisch zerstört) im Mündungsbereich. Letzterer Gewässerzustand liegt in den stark chlorid- und sulfathaltigen Salzeinleitungen der UGS Teutschenthal begründet. Einträge von Abwässern und Nährstoffen aus der teilweise bis an das Ufer heranarbeitenden Landwirtschaft tun ihr übriges.
Das Salzatal ist von Feuchtgebieten, Gehölzbeständen, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen, Wiesenbeständen und Ackerflächen geprägt.

3.1.2. Laweke

Die Laweke, welche sich tief in die Schichten des Muschelkalkes und Buntsandsteines der Mansfelder eingeschnitten und seine Fließrichtung in nordwest-südost ausgerichtet hat ist durch ein nahezu durchgängiges Gehölzband gekennzeichnet. Neben durchaus naturnahen Gewässerabschnitten und Wiesen existieren auch begradigte Bereiche.
Die biologische Gewässergüteklasse weist eine Spanne von IV (ökologisch zerstört) im Abschnitt zwischen Hedersleben und Dederstedt bis II-III (kritisch belastet) im Mündungsbereich in die Salza in Zappendorf.

3.2. Bedeutung

Salza und Laweke besitzen flächendeckend Räume, welche ökologisch wertvoll sind. An der Salza gilt das insbesondere für das NSG „Salzatal bei Langenbogen“, Gewässerabschnitte zwischen Zappendorf und im Mündungsbereich in die Saale. Letzteres Gebiet findet jedoch Schmälerung auf Grund der erwähnten schlechten Wasserqualität. Die Laweke zeugt z.B. mit nahezu durchgängigem Gehölzband sowie teilweise naturnaheren Gewässerabschnitten und Wiesen von einem bedeutsamen ökologischen Entwicklungspotenzial. Andrerseits sind beide Gewässer mehr oder minder mit teilweise sehr schlechter Wasserqualität, bedingt durch die kommunale Abwasserbelastung, jahrelange stark chlorid- und sulfathaltige Salzeinleitungen der UGS Teutschenthal in die Salza und Nährstoffeinträge der Landwirtschaft konfrontiert. Insbesondere die Salza im Mündungsbereich in die Saale sind davon schwer betroffen. Zudem ist insbesondere an einzelnen Abschnitten bedingt durch begradigte, verbaute und damit vegetationsarme Gewässerbereiche der ökomorphologische Zustand des Gewässers bedenklich.
Trotz alledem besitzen beide Fließgewässer ein hohes Entwicklungspotenzial, wenn die Störungen beseitigt werden und keine neuen Beeinträchtigungen hinzukommen. Auf Grund ihre weiten Einzugsräume besitzen sie das Potenzial eines flächendeckenden Rückgrates für einen gewässerbezogenen Biotopverbund und darüber hinaus als Verbundraum zwischen dem Raum um Salzigen und Süßen See und der Saale. Dazu tragen besagte gewässerbegleitende auentypische Gehölzstrukturen, Wiesen- und Hochstaudenbestände, Feuchtgebiete und nicht zuletzt die zahlreichen Streuobstwiesen bei. Insbesondere eine zunehmende verbindende Funktion der Salza ist mit dem wiederentstehenden Salzigen See zu erwarten, wovon auch Laweke, Würdebach und Saale profitieren dürften.
Beide Gewässer haben auf jeden Fall eine wichtige landschaftsprägende Funktion und sind als realer und potenzieller Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen regional und überregional bedeutsam. Das Gleiche trifft auf die Funktion als Raum für sanften, landschafts-, natur- und umweltschonenden Tourismus zu.

4. Praktische Umsetzung des Anliegens

An aller erster Stelle gilt es die Länge des zu mäandrierenden Bereiches der Laweke konkret durch Vermessung festzustellen. Ferner sind die genauen Eigentumsverhältnisse auf den angrenzenden Flächen zu ermitteln.
Die ersten praktischen Arbeiten sollten die Beseitigung von möglichem Müll und Unrat beinhalten. Um den Mäandrierungsprozess zu befördern ist eine entsprechende Sicherung vor mechanischen Eingriffen aller Art vorzunehmen, welche eine Vertiefung und Beräumung von natürlich angeschwemmten Holz und Steinen zur Folge haben könnte. Das Altholz und die vorhandenen Steine sind auf keinen Fall aus dem Gewässer zu räumen, sondern vor Ort zu belassen.
In dem gerade verlaufenden Gewässerabschnitt wäre es sehr sinnvoll Altholz mit Zweig- und Reisigmaterial so in den Lauf einzubringen, dass das Wasser auf das eine oder andere Ufer auftrifft. Diese Maßnahme ist mit teilweise verteilten Steinen zu ergänzen, welche nicht kleiner als 50 cm sein sollten, um ein Wegspülen zu verhindern und eine nachhaltige Wirkung entfalten zu lassen. Neben diesen Maßnahmen erscheint es sehr sinnvoll Stangenholz im Gewässerboden zu verankern, was zu einem leichten Anstau führt und mit dem Überlaufen einen kleinen Wasserfall erzeugt, dabei für kleinere Gewässervertiefungen und Auskiesungen im Auftreffbereich des Wassers sorgt sowie zu einer vermehrten Sauerstoffversorgung des Gewässers beiträgt.
Darüber hinaus trägt ein beidseitiger Gewässerschutzstreifen von jeweils 10 m ab jeweiliger oberer Uferkante zu einer nachhaltigen Entwicklung des Fließgewässers bei, indem genug Entwicklungsraum zur Verfügung steht.
Die Arbeiten sollten entweder im zeitigen Frühjahr (Anfang bis Mitte März) oder im Herbst (September/Oktober) erfolgen.
Nach Auffassung des AHA erscheint es aus umweltbildenden Gründen sinnvoll zu sein, die Durchführung der Arbeiten gemeinsam mit interessierten Menschen vorzubereiten und umzusetzen. Am wünschenswertesten wäre natürlich eine Einbeziehung und Beteiligung interessierter Bewohner der Ortschaften Zappendorf, Müllerdorf und Köllme. Neben der praktischen Ausführung und späteren Weiterbetreuung sind umweltbildende Aspekte nicht zu unterschätzen und entsprechend zu nutzen. Denkbar wären deshalb Arbeitseinsätze an Samstagen, welche der AHA als Träger organisieren würde.
Wichtig für die Durchführung der Arbeitseinsätze wären die Bereitstellung von Arbeitsgeräten, wozu auf jeden Fall Schubkarren, Spaten, Schippen, Harken, Äxte, Beile, Handsägen und Großhammer gehören. Steine sollten unter Beachtung des Natur- und Denkmalschutzes aus dem näheren Umfeld geborgen werden und dürfen keinesfalls mit Giften und Schadstoffen aller Art verseucht sein. Die gleichen Maßstäbe gilt es für das Totholz anzulegen.
An der Stelle wären noch einmal einige folgende Angaben zur Eignung des Standortes des Vorhabens erforderlich:

  • Die Laweke hat bereits eindrucksvoll westlich von Schochwitz bis Müllerdorf eine verhältnismäßig naturnahere Struktur erhalten bzw. geschaffen, welche es unbedingt nicht nur zu erhalten, sondern auch im Mündungsbereich weiter zu entwickeln gilt.
  • Die Laweke durchfließt im Mündungsbereich ein weiträumig offenes Gelände, welches glücklicherweise nicht verbaut ist und was somit keine Gefahr für Mensch und Eigentum darstellt.
  • Eine Hochwassergefahr durch das Einbringen von Störsteinen und –hölzern sowie Schwellen ist nicht zu erwarten, da umfassende Retentionsflächen vorhanden sind.
  • Eine Durchführung an dieser Stelle den arten- und strukturreichen Charakter vor Ort garantiert verbessert.
  • Eine Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohner von Müllerdorf und Zappendorf besser erreichbar ist
  • Dies dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.

Die Konzeption und die darin geschilderten Arbeiten bedürfen selbstverständlich einer wünschenswerten positiven Abstimmung mit dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Salzatal, den angrenzenden Flächeneigentümern sowie mit dem zuständigen Unterhaltungsverband „Untere Saale“. Eine anschließende öffentliche Vorstellung des Vorhabens (z.B. in Form einer Exkursion) soll zur Akzeptanz und Mitwirkung der Bevölkerung beitragen.

5. Zusammenfassung

Die Salza und die Laweke durchfließen ein großes Gebiet im mitteldeutschen Raum. Trotz bzw. auf Grund vielfältiger menschlicher Eingriffe haben alle drei Fließgewässer ihre landschaftsstrukturelle und ökologische Funktion behalten, aber auch viel ihrer Natürlichkeit verloren. Jedoch besitzen alle drei Gewässer potenziell die Grundlage zur langfristigen Entwicklung zu einem ökologischen Rückgrat ihrer Region. Ihre vorhandenen klimatologischen und landschaftsprägenden Funktionen sowie der vorhandene Bestand an Fauna und Flora bilden neben dem generellen Entwicklungspotenzial dafür eine gute Ausgangsbasis. Neben der sofortigen Einstellung der Belastung mit Abwässern und Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft ist jedoch die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Fließgewässer Salza, Laweke und Würdebach unerlässlich. Der ehrenamtlich wirkende AHA möchte eine derartige Erstellung im Rahmen seiner Möglichkeit begleiten und sich für eine umfassende praktische Umsetzung einsetzen, was strukturell u.a. in der Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe sein Ausdruck finden soll.
Die nunmehr vorliegende Konzeption und deren praktische Umsetzung soll einen Beitrag zur Verbesserung der Struktur der Laweke und zur Umweltbildung leisten. Mit dem Einbringen der Störsteine und –hölzer sowie der Schwellen ist erst der praktische Beginn dieses Prozesses zu sehen. Nachfolgende Beobachtungen, Datenerfassungen und eventuell notwendige Korrekturarbeiten lassen daraus ein dauerhaftes Projekt entstehen, welches anderswo ebenfalls Umsetzung finden könnte. Der AHA beabsichtigt in dem Rahmen der obengenannten Arbeitsgruppe aus interessierten Personen, einen Pflegschaftsvertrag mit dem Unterhaltungsverband abzuschließen, welcher aber keinesfalls zum Personalabbau in der Einrichtung führen darf.

Als PDF: Konzeption Mäandrierung Laweke

Andreas Liste
Vorsitzender

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