Kategorie: Presseerklärungen (Seite 9 von 66)

AHA fordert Stopp von Lärmbelastungen durch Nachflüge und Triebwerksprobeläufen im Freien sowie der militärischen Nutzung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle

Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer – Titel: Fluglärm auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.

http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/aerztetage-ab-2006/115-deutscher-aerztetag-2012/beschlussprotokoll/top-vi-taetigkeitsbericht-der-bundesaerztekammer/weitere-themen/vi-81-fluglaerm/

Seitdem sind fast drei Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend auf die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm hinweist.

http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm

Zu dem bestehenden Nachtflugverkehr, den zusätzlichen Belastungen mit Triebwerksprobeläufen im Freien beabsichtigt man nicht nur die Regelungen die lärmschutzfachlichen und ohnehin schon sehr weitgefassten Genehmigungen noch weiter zu lockern, sondern möchte nunmehr die Posttochter DHL die derzeitigen 60 Starts und Landungen pro Nacht weiter zu erhöhen. Abgesehen davon, dass hier dann nicht mehr der Ausnahme- sondern eher der Regelzustand vorliegt.

Aus dem Grund gilt es nach Auffassung des AHA unbedingt dem Anliegen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH eine geänderte luftrechtliche Genehmigung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle zu verwehren. Darüber hinaus bleiben die Forderungen nach sofortigem Nachtflugverbot und Beendigung der militärischen Nutzung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle weiter aktuelle und dringende Forderungen.

Dazu müssen nach Auffassung des AHA Politik und Verwaltungen in Bund, in dem Freistaat Sachsen, in dem Land Sachsen-Anhalt sowie den betreffenden Kommunen endlich ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Bevölkerung, Umwelt, Natur und Landschaft nachkommen!

AHA hält verstärkten Schutz der Zorge und ihrer Aue für dringend geboten

In zahlreichen Fahrradrundexkursion hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) entlang bzw. durch die Aue der Zorge in der Stadt Nordhausen und deren näheren Umgebung zusammen mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Fließgewässer und sein näheres Umfeld kritisch unter die Lupe genommen. Begonnen hatten die Touren bisher immer am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Bahnhofsbrücke. Hier stellten die Anwesenden immer fest, dass das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweide- entwickeln können. Dieses Bild stellt sich flussaufwärts bis zum Stadtpark dar.
Im Bereich der Grimmelbrücke Hesseröder Straße existiert am Ostufer eine deutliche Abwassereinleitung.

Während im Bereich des Stadtparks die Zorge weitgehend frei fließen kann, ist auch hier deutlich erkennbar, dass das insgesamt ca. 40 km lange Fließgewässer Begradigungsarbeiten über sich ergehen lassen musste. Im Nordteil des Stadtparks bildet zudem eine umfassende Stauwand eine starke Barriere. Eine Fischtreppe ist die einzige potentielle, aber schwer vorstellbare Möglichkeit für den Auf- und Abstieg von Fischen. Ansonsten bewirkt diese Stauwand einen umfassenden Auf- und Rückstau der Zorge.
Im Zorgeabschnitt östlich der Lützowstraße haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum wiederholten Male eine Sohlgleite in Augenschein genommen, welche positiverweise zu einer angemessenen Barrierefreiheit und somit -auf Grund des Mangels an Mäandern- zur Überwindung der Höhenunterschiede im Fließgewässer beiträgt. Diese Variante der Sohlgleite sollte als Basis für die wissenschaftlich-fachliche Prüfung einer Alternative für obengenannte Stauwand im Zorgebett zwischen Von Der Foehr Damm und Hartmannsdamm dienen.

Ebenfalls positiv fiel den Teilnehmerin und Teilnehmer der Fahrradexkursion immer wieder eine schätzungsweise 18 ha große Wiese zwischen Zorge, den Haltepunkten Nordhausen-Schurzfell und Nordhausen-Krimderode der Harzschmalspurbahn sowie der Ortslage Krimderode auf. Diese Wiese ist von einer großen Artenvielfalt geprägt, welche sich in einem umfassenden und bunten Blütenmeer manifestierte. Derartige bunte Wiesen, welche unweigerlich das Landschaftsbild aufwerten dienen vielen Tieren als Lebens- und Nahrungsraum. So können hier bodenbrütende Vögel Unterschlupf finden, Insekten Pollen sammeln, Eier ablegen und Larven entwickeln sowie andere Vögel sich wieder von Insekten ernähren. Die Teilnehmerin und Teilnehmer der Fahrradexkursion waren sich immer schnell einig, dass es alles zu unternehmen gilt diese Wiese, welche sich offenbar im kirchlichen Eigentum befindet, umfassend und nachhaltig zu schützen und somit die bestehende Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten.

Unweit der Schnabelsburg, wo sich eigentlich die Zorge in einem naturnaheren Zustand befindet, bildet ein weiteres Querbauwerk, welches ein Mühlgraben und offenbar auch Fischteiche mit Wasser versorgt, eine weitere Barriere und führte z.B. im Jahr 2013 zu einer massiven Austrocknung des Flussbettes. Der Mündungsbereich der Behre in die Zorge in Niedersachswerfen bildet mit seinen Schotterbänken, teilweisen Ansätzen von Mäandrierungen und der bestehenden Weichholzaue z.B. aus Silberweide und Schwarzerle einen naturnaheren und somit schützenswerten Natur- und Landschaftsraum.

Ebenso starke naturnahere Tendenzen zeigt der Bereich des mit Weichholzaue geprägten Mündungsbereichs der Wieda in die Zorge zwischen Niedersachswerfen und Woffleben, welchen es unbedingt vor Vandalismus und Vermüllung zu schützen gilt.
Diese naturnahere Weichholzauenlandschaft bedarf eines besonderen Schutzes, wozu insbesondere der unverbaute Abfluss von Zorge und Wieda sowie der Schutz der Weichholzauenwald bestände einschließlich der Strauch- und Krautschicht dazugehört. Dafür Sorge zu tragen ist Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger, aber auch insbesondere liegt die Verantwortung bei den gewählten Politikern und den Verwaltungen des Freistaates Thüringen, des Landkreises Nordhausen und nicht zuletzt bei den jeweiligen Gemeinden.

1a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

1a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

Die nunmehr von Mitgliedern des AHA am letzten Oktobersamstag im Jahre 2015 festgestellten Massenabholzungen im Weichholzauenwald des Mündungsbereichs der Wieda in die Zorge zwischen Niedersachswerfen und Woffleben haben zu umfassenden Schädigungen dieses Teils der besonders schützenswerten Aue geführt. Dabei haben nicht nur die eigentlichen Abholzungen, sondern auch das offenbar ungehemmte Befahren mit schwerer Technik zu massiven Schädigungen in den beiden Fließgewässern und deren Auen beigetragen. Der AHA nimmt derartige Tatsachen mit Entsetzen und Unverständnis aufgenommen und fordert die zuständigen Behörden des Freistaates Thüringen, des Landkreises Nordhausen und der jeweiligen Kommunen auf, mit Hoch und Nachdruck die Verantwortlichen zu ermitteln und mit angemessenen Sanktionen zu belegen. Ferner mahnt der AHA bei den ebengenannten verantwortlichen Verwaltungen seitens des AHA an, endlich alles Erdenkliche zu tun, um den Schutz, Erhalt und unbeschadete Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auen- und Flusslandschaften im Südharz zu gewährleisten.

28a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge 23.08.2014

28a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge 23.08.2014

2a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

2a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

Im Zusammenhang mit den ebengenannten skandalösen Vorfällen und Aktivitäten, sieht der AHA einen sehr hohen Bedarf an der unverzüglichen Umsetzung verstärkter Kontrollen. Ebenso drängt der AHA darauf, umfassende wissenschaftliche Untersuchungen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Auenlandschaft vorzunehmen, wozu auch die Ermittlung und Abwägung von Möglichkeiten der Beräumung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Ablösung der Querbauwerke durch Wiederentstehung einstiger Mäander oder der Errichtung weiterer Sohlgleiten über einen längeren, aber realisierbaren Zeitraum, gehören müssen.

Das Querbauwerk unweit der Schnabelsburg bedarf jedoch einer unverzüglichen Beräumung, da hier das Wasserregime der Zorge nachhaltige Störungen aufweist, indem u.a. die biologische Durchlässigkeit nachhaltig gestört ist und ggf. Wasser zum Durchströmen des Flussbettes ausbleibt. Das Wasser gehört nicht nur zum natürlichen Erscheinungsbild eines Gewässers, sondern bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. So wiesen die Beobachtungen während der Exkursion beispielsweise die Existenz von Eisvogel, Wasseramsel, Bachstelze etc. nach. Um deren Lebens- und Rückzugsräume zu sichern, bedarf es zudem des Erhaltes eines vielfältigen Gehölzbestandes, welcher sich vielerorts erfreulicherweise sukzessiv entwickelt. Das Entfernen von Alt- und Totgehölz im Gewässerraum beraubt z.B. diesen Vogelarten Bruträume und Ansitzmöglichkeiten. Darüber hinaus befördern Gehölze im Wasser als Störhölzer -zusammen mit Steinen- die Mäandrierung und geben Fischen notwendigen Unterschlupf.

Darüber hinaus haben die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer immer ganz deutlich die Auffassung vertreten, dass umfangreiche Überprüfungen dringend notwendig sind, inwieweit die Zorge wieder Auenflächen durch Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zurückerhalten könnte. Dies ist nicht nur wichtig für Hochwasser, sondern trägt zur weiteren ökologischen Aufwertung der Zorge, Erhöhung des Grünanteils –insbesondere in Nordhausen- sowie zur Erweiterung von Kaltluftentstehungsgebieten und der Beförderung der Zufuhr von Kalt- und Frischluft aus dem Harz und angrenzender Gebiete in das Stadtgebiet bei.

Ebenfalls gilt es alle ungeklärten Einleitungen von Abwasser sofort zu beenden. Ferner betrachten die Teilnehmer der Fahrradexkursion mit großer Sorge die Ausbreitung invasiver Neophyten wie dem Drüsigen Springkraut und von Arten des Staudenknöterichs. Hier sind fachlich und organisatorisch gut organisierte Arbeitseinsätze erforderlich, um eine Ausbreitung einzudämmen. Der AHA bietet hier seine entsprechenden Erfahrungen an.

Die Teilnehmer der Fahrradexkursion stellten am Ende der Exkursion mit Freude fest, dass beispielsweise in der Hesseröder Straße und An der Bleiche Altbaumbestände der Baumhasel beidseitig beide Straßen säumen. Hier halten es die Teilnehmer der Fahrradexkursion für dringend geboten alles zu unternehmen, im Rahmen des generellen Schutzes von Alleebäumen, alle Schädigungen durch Baumaßnahmen, Ausbringen von Tausalzen und –laugen, unsachgemäße Schnittmaßnahmen sowie alle Schädigungen im Kronen, Stamm und Wurzelbereich auszuschließen. Ebenso sollte in beiden Straßen an Fehlstellen als Ersatzpflanzungen wieder die Baumhasel in die Auswahl kommen.

Der AHA schätzt im Ergebnis der Fahrradrundexkursion ein, dass die Zorge –insbesondere im Oberlauf- und ihre Nebengewässer einen umfassenden Arten- und Strukturreichtum besitzt, welchen es zu schützen, zu erhalten und räumlich gewässerabwärts weiter zu entwickeln gilt. Dies entspricht nicht nur dem Anliegen der Europäischen Wasserrichtlinie, sondern stellt einen wichtigen Bestandteil für einen umfassenden Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutz, einem zeitgemäßen und verantwortungsvollem Umgang mit Hochwasser, der Hebung des Lebens-, Wohn- und Erholungsqualität der Bevölkerung und ihrer Gäste sowie eines umfassenden länderübergreifenden Grün- und Biotopverbundes dar. In dem Blickfeld betrachtet ist u.a. die alsbaldige Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dringend erforderlich.
In dem Zusammenhang bietet der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA seine Erfahrungen und Kenntnisse an, um sich massiv in diesen Entwicklungs- und Schutzprozess einbringen zu können. Dabei möchte der AHA auch Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtlich Interessierte sich mit einbringen können, was u.a. einen sehr entscheidenden Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu Themen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes leisten kann bzw. soll.

Auf Grund der sehr dringlichen Notwendigkeit, erwägt der AHA daher verstärkt die Bildung einer Ortsgruppe Nordhausen, wo sich Interessenten einbringen können, welche sich dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung und der Betreuung der Zorge und der Salza sowie ihrer Nebengewässer und deren Auen sowie angrenzender Landschaften widmen möchten.

Diese ehrenamtlichen, ökologisch sehr wichtigen Aktivitäten sieht der AHA eingebettet in sein Wirken im Bereich der Helme sowie des Harzes mit seinen anderen Fließgewässern wie z.B. Bode und Selke. Ebenso sieht der AHA umfassende ökologische, räumliche und fachlich-inhaltliche Vernetzungsmöglichkeiten zum ca. 30.034 Hektar großen Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz.

Wer sich über den AHA sowie seine Zielstellung und Aktivitäten informieren bzw. zu ihm Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgender Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält naturnahere Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue in Leipzig für dringend geboten

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum. Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.

Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten. Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 08.11.2014 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.

An erster Stelle fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörtern auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der –trotz vorhandener Fischaufstieganlage- bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität –besonders an heißen Sommertagen-, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann.

Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Floßgraben –auch Batschke genannt- als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.

Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzers Wehrs schlagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße –auch Kuhstrangwasser genannt- im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr. Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

Weiterhin sollte nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zumindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster – Pleiße – Aue einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

Fotos Andreas Liste

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Eine weitere Sorge bereitet dem AHA die Zunahme von Massenveranstaltungen in dem Saaleabschnitt, besonders im Bereich zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen.
Ebenso sieht der AHA es mit fachlich-inhaltlichem Unverständnis die Ausbaupläne für den 550 m langen Uferweg mit seinen gegenwärtig vorhandenen Terrassen, welche man offenbar mit der Vernichtung von 31 Bäumen verbindet. Nach Auffassung des AHA sind naturnahere Konzepte erforderlich, welche zum einen die vorhandene Struktur an Vegetation berücksichtigt und zum anderen die Tatsache beachtet, dass es sich hier um die Aue bzw. Hochwasserraum der Saale handelt. Ferner bildet dieser Landschaftsraum einen wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, sowie den geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge.

Im gleichen Blickwinkel betrachtet ist das Vorhaben zu sehen, wonach der Saaleuferbereich zwischen dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge und dem Naturschutzgebiet” Forstwerder“ zu einem „Erholungspark mit Kunstobjekten“ umzugestalten. Bereits die bisherigen Maßnahmen mit den Liegebänken haben zu Störungen im Landschaftsbild in dem Teil des Saaletals beigetragen. Der AHA ist der Auffassung, dass Kunstwerke auch in den Wohngebieten des halleschen Ortsteils Trotha ihren angemessenen Platz finden können. Für den AHA jedenfalls ist eine weitere Bestückung des Teils des Saaletals mit „Kunstwerken“ aller Art vollkommen inakzeptabel, da dieses Gebiet in der Saaleaue Bestandteil der Retentionsfläche der Saale ist sowie als sehr wichtiger Biotop- und Grünverbundraum fungiert.

Der AHA fordert daher alle Beteiligten auf endlich Landschaft und Natur des Saaletals naturnaher entwickeln zu lassen sowie von unnötiger Bebauung zu befreien und erst Recht von künftigen Baumaßnahmen zu verschonen. Von daher ruft der AHA zum Umdenken aller Beteiligten auf und in dem Zusammenhang endlich die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu erkennen, zu beachten und zu akzeptieren.

Ferner hält es der AHA für dringenden erforderlich, dass die Wiese im Amselgrund aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Der AHA befürchtet erfahrungsgemäß, dass diese Massenveranstaltungen sowie Neu- und Umbauten zu weiteren Schädigungen an Natur und Landschaft führen. Dazu zählen Beschädigungen am Gehölzbestand, den Rasen- und Wiesenflächen sowie den direkten Uferzonen. Immerhin konnte sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren eine standortgerechte Ufervegetation entwickeln, welche nicht nur das Landschaftsbild und somit den Erholungswert aufwertet, sondern Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als zuständige Naturschutzbehörde auf endlich alles zu unternehmen, dass ebengenannte Aktivitäten und Veranstaltungen nicht weiter den Schutzzweck und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Saaletal“in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschädigen. Von daher sind solche Bauaktivitäten und Veranstaltungen an derartigen Standorten zu untersagen.
Der AHA betont an der Stelle noch einmal und ganz deutlich, dass sich der Tourismus den Belangen des Umwelt- Natur- und Landschaftsschutzes unterzuordnen hat. Nur so ist der dauerhafte Erhalt, Schutz und Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue, als wertvoller Natur-, Landschafts- und Erholungsraum möglich.

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit ver-bundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Menschen hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser –aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.

Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.

Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Nach Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck das 1970 gebaute Auslassbauwerk von der Nahle in die Burgaue für veranschlagte 3 Millionen Euro neu zu errichten liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten.

Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.
Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren.

Auch der Bereich der Elster – Pleiße – Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Der AHA warnt jedoch davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Geröll, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann, ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.
Ferner erfolgt eine Unterbrechung des Weitertransportes von Sedimenten und Geröll, was einhergehend mit Begradigungen von Fließgewässern, zur Eintiefung der Gewässersohlen beitragen und somit eine fortgesetzte Austrocknung der Auen in trockenen Zeiten sowie eine Anbindung an die Aue erschwert oder gar ausschließt. Ein Einströmen von Hochwasser ist entweder kaum oder gar nicht möglich.

Die gegenwärtige Herangehensweise des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal an den Umgang mit Hochwasser in der nördlichen Aue ist schwer nachzuvollziehen. Auch hier ist eine dringende Deichrückverlegung erforderlich, um eine Wiedereinbeziehung der Aue in das regelmäßige Hochwasserregime von Nahle, Luppe und Weißer Elster zu ermöglichen. Was Herr Rosenthal als „Unkontrollierte Überflutungen“ für „nicht zielführend“ erklärt, gehört zur typischen Dynamik einer Auenlandschaft dazu und darüber definiert sie sich zudem ihre Fauna und Flora. Nur so lassen sich die mit den Austrocknungserscheinungen verbundenen vermehrten Aufkommen von Spitz- und Bergahorn einschränken, da diese Gehölze maximal zwischen 15 und 30 Tagen vertragen. An dieser Stelle sei auf die nachvollziehbare Definition für naturnahe Auen von Bernd Gerken in seinem Buch „Auen verborgene Lebensadern der Natur“ auf Seite 113 verwiesen, welche sich grob in drei Punkten zusammenfassen lässt, Zitat:

  1. Auftreten ausgeprägter, periodischer Wasserstandsschwankungen im Rhythmus der natürlichen Wasserführung im Fluß (Schwankungen um 2 bis 4 m)
  2. Abgestuft unterschiedlich lange Überflutungszeiträume in periodischer Folge in Abhängigkeit von der natürlich-naturnahen Geländegestalt (Uferzonen z.B. mehr als 200 Tage; Senken/Flutmulden im Auenwald-/Auenwiesen-Verband um 100 bis über 200 Tage; Hartholzaue-Standorte bis 50, selten mehr Tage im Jahr).
  3. Auftreten der Überflutungen in Form von flächenhaften Abflusses….“,

Zitat Ende

Ferner definiert er Auen folgendermaßen, Zitat: „germanisch: auwia, ouwa = Land am Wasser, nasse Wiese, Insel…. Auen sind Ökosysteme höheren Ranges, die aus dem Fließgewässersystem und den angrenzenden Hochflutbeeinflussten Teillebensräumen bestehen.“, Zitat Ende.
Dem folgerichtig ist Bernd Gerkens Definition für einen Auenwald, Zitat: „Wald im Einflussbereich periodischer Überflutungen, die im natürlichen Rhythmus des Wassergangs erfolgen, wie er vom Abflussregime bestimmt wird.“, Zitat Ende.

Nunmehr ist es unser aller Aufgabe genau diese Funktionen wieder herzustellen und alle Projekte daran auszurichten. Eine Revitalisierung von Altarmen muss aber einer gründlichen wissenschaftlichen Prüfung nach ökologischen und hydrologischen Gesichtspunkten unterliegen. Dazu zählen u.a. die Artenzusammensetzung in dem Bereich der Altarme und ihres direkten Umfeldes, der technische Aufwand und deren Folgen für Natur, Landschaft und Umwelt sowie den damit verbundenen finanziellen Aufwand. Nach Auffassung des AHA sind diese Prüfungen nicht ausreichend erfolgt und fehlt zudem eine deutlich erkennbare nachhaltiger länderübergreifende Herangehensweise mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt. Momentan ist erst einmal dafür Sorge zu tragen, dass ein weiteres Eintiefen der Gewässersohlen von Luppe und Nahle unterbleibt. Als sehr wichtigen Schritt dahingehend ist die Zulassung der Mäandrierung, wie in der Nahle bereits fortschreitend geschehen und die Schaffung von Möglichkeiten der Gewässerdurchlässigkeit, um den Weitertransport von Sedimenten und Geröll aus Weißer Elster sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Pleiße und Parthe zu ermöglichen.

Jedoch bedarf insbesondere die Mäandrierung einer Rückgabe von einstiger Aue an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe/Nahle, was sich sehr gut mit Deichrückverlegungen koppeln lässt. Darüber hinaus gilt es den Prozess der Mäandrierung in Gang zu setzen, was durch Störsteine und –hölzer geschehen kann. Diese Maßnahmen können auch zur Erhöhung der Gewässersohle beitragen, da es zum gewissen Verlangsamung des Weitertransportes und –flusses sowie Verbleib von Sedimenten und Geröll führen kann. Ferner bleibt die Durchlässigkeit z.B. für Fische gewahrt.

All diese Maßnahmen tragen zur Revitalisierung der Auenlandschaft der Weißen Elster/Luppe/Nahle sowie ihrer Nebengewässer bei. Sie erhalten ihre natürliche Funktion zurück, führen zur Wiederherstellung auentypischer Tier- und Pflanzenstrukturen und sorgen für eine Zurückdrängung weniger auentypischer und auentypischer Arten, ermöglichen somit eine Ausbreitung des Hochwassers und damit eine entsprechende Reduzierung der Höhen von Hochwasserwellen sowie tragen somit zu einen flächendeckenden, länderübergreifenden Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz und nachhaltigem Umgang mit Hochwasser bei. Eng damit verbunden ist auch die Attraktivität zur Nutzung als entsprechend eingeordneten Naherholungsraum. Insofern erfüllt die Aue auch weiterhin ihre Erholungsfunktion für die stressgeplagte Menschheit. Diesbezügliche Sorgen von Leipzigs Umweltbürgermeister sind vollkommen unbegründet und somit nicht nachvollziehbar.

Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller (*07.09.1929 – 07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.

Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von folgenden zwei Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 07.11.2015, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“
Ende: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 28.11.2015, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.:: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

AHA hält Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten

Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschluss des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.
Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.

Die nachfolgend zitierten Ausführungen zeigen das auf, Zitat:

„Gemeinsames Ziel von Land, Bezirk und vielen Bürgerinnen und Bürgern ist es, dass der Mauerpark erweitert und damit fertig gestellt wird und den Menschen in Berlin als Parkfläche zum Rückzug aus dem städtischen Alltag zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirk Mitte und dem Eigentümer der Erweiterungsflächen, der CA Immo Deutschland GmbH, Ende vergangenen Jahres einen neuen Anlauf unternommen, gemeinsam dieses Ziel der Parkerweiterung um mindestens 2 ha zu erreichen.“, Zitat Ende

Hier erklärt man eigentlich eine Zusage einer Parkerweiterung im Umfang von mindestens 2 ha. Ferner zeigt sich hier wieder einmal, was die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben zur Folge hat, wie das Agieren der CA Immo Deutschland GmbH, als Rechtsnachfolger des früheren Eisenbahnvermögens, zeigt.
Somit erfolgt im gewissen Maße eine deutliche Relativierung der nachfolgenden Aussagen, Zitat:

„Der Mauerpark wird laut diesem städtebaulichen Vertrag durch die Grün Berlin GmbH von heute ca. 8 ha auf zukünftig ca. 15 ha Fläche erweitert, davon rund 13 ha als Grünfläche. Am Rande der Parkfläche, an der Bernauer Straße, werden in diesem Rahmen parkverträgliche Nutzungen, wie der dortige Flohmarkt oder die Gastronomien auf einer Fläche von 2 ha dauerhaft gesichert.“, Zitat Ende

Selbstverständlich ist eine Erweiterung der Flächen des Mauerparks nur zu begrüßen. Nur zu welchem Preis. Hier sei ein Auszug des Artikels von Thomas Trappe in den „Prenzlauer Berg Nachrichten“ vom 30.10.2012 zitiert,

„Das Land Berlin kommt durch den Tausch darum herum, Fläche teuer anzukaufen. Dennoch muss es für die Erweiterung fast 6 Millionen Euro zahlen: Für die Erschließung der Wohngebiets im Norden übernimmt es 600.000 der voraussichtlich 3,5 Millionen Euro Gesamtkosten. Die Deutsche Bahn bekommt zudem 1,5 Millionen Euro, um die „Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel“ zu verbessern. Außerdem werden an die CA Immo 3,82 Millionen Euro als „Kostenerstattung“ gezahlt, da dem Unternehmen durch die Schenkung Einnahmen verloren gehen. Die CA Immo verpflichtet sich im Gegenzug, 40 Kita-Plätze bereitzustellen, „sobald sie erforderlich werden“.“, Zitat Ende

Darüber hinaus weisen die Planungsunterlagen folgende Fakten aus:

Dem Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG stehen 69 standortgerechte Bäume im Weg. Ein Aufwiegen der sehr wahrscheinlichen Abholzung dieser 69 Gehölze durch 69 Baumneupflanzungen ist nicht möglich. Zudem der Pioniergehölzbestand eine entscheidende Etappe in einer naturnaheren Entwicklung des 3,7 ha großen Geländes darstellt.

Die nachgewiesene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) benötigt Randbereiche von Gehölzen als Jagdgebiet, was mit der angedachten Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet ist.

Bei den nachgewiesenen 9 Vogelarten ist zu mindestens bei einer möglichen Bauphase mit vollständiger Vergrämung zu rechnen. Inwieweit der Total- und Teilverlust von Lebens- und Nahrungsräumen zur Rückkehr einer entsprechenden Avifauna führt ist nicht sicher.

Hinsichtlich der nachgewiesenen 44 Wildbienenarten und 22 Wespenarten sei der entsprechende Passus in den Planungsunterlagen unter Punkt II.2.1.1.2 Tiere auf Seite 35 zitiert:

„Alle 44 im Gebiet nachgewiesenen Wildbienenarten stehen in Deutschland unter besonderen Schutz gemäß Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung“, Zitat Ende

Daraus ist klar abzuleiten, dass eine Bebauung zum Verlust von besonders geschützten 44 Wildbienenarten führt.
Klimatisch gesehen ist ebenfalls mit Einschränkungen beim Klimaschutz zu rechnen, wenn man nachfolgenden Auszug aus den Planungen, II.2.1.4 Luft und Klima Stadtklima, zu Grunde legt, Zitat:

„Die Grünfläche Mauerpark führt einen Kaltluftmassestrom mittlerer Stärke.“ , Zitat Ende

Die angedachten baulichen Veränderungen und verkehrlichen Anbindungen führen zu starken klimatischen Verschlechterungen und zusätzlichen Neuversiegelungen. Eine Entwicklung, welche keinesfalls Unterstützung finden kann und darf.
Ferner weist das Planungsgelände zum Teil eine Belastung mit Polycyclischen aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) auf, was einer entsprechenden Sanierung des Bodens bedarf.

Nach Auffassung des AHA gilt es den Mauerpark ebenfalls um diese 3,7 ha zu erweitern, um somit eine Kombination von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz mit nachhaltiger Erholung zu sichern bzw. qualitativ und quantitativ auszuweiten. Darüber hinaus sollte der Mauerpark eine verstärkte direkte bzw. zu mindestens indirekte Einbindung in Biotop- und Grünverbundräumen im früheren Grenzgebiet sowie zum Beispiel zum Volkspark Humboldthain erhalten.
Während der Erhalt, Schutz und die räumliche Erweiterung des Mauerparks Ausdruck einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtplanung darstellt, bedeutet die mit der angedachten Wohnbebauung nördlich der Gleimstraße einhergehende Vernichtung von Gehölzflächen und Kaltluftkorridoren ein rückwärtsgewandtes Herangehen an Stadtentwicklung.

Von daher hält der AHA ein sofortigen Stopp der Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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