Kategorie: Presseerklärungen (Seite 8 von 66)

AHA fordert Stopp der Umsetzung der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna und dem Landkreis Saalekreis vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  1. Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  2. Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  3. Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  1. Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  2. Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  3. Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  4. Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  1. Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  2. Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  3. Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden.
Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt.
Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer.
Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha.
Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren.
Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.

Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.
Daher ist es für den AHA vollkommen unverständlich, dass der Landkreis Saalekreis in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna die Bebauung wider besseren Wissens genehmigt hatten. Dies bedeutet eine unverantwortliche Fortsetzung der Fehler aus den neunziger Jahren, einer verfehlten Umwelt-, Natur- Landschaftsschutzpolitik, welche weiterhin an eine ebenso wenig nachhaltige Bau- und Wirtschaftspolitik anknüpft. Somit verdeutlicht sich immer mehr, dass die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände, keinesfalls zu einer Änderung der Herangehensweise beitragen.

Der AHA fordert nunmehr das Land Sachsen-Anhalt auf die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz und die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Saalekreises sofort zu stoppen.

AHA bietet auch im Jahr 2016 wieder viele Veranstaltungen an

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht bald mit dem Jahr 2015 ein Jahr zu Ende, was wieder aufgezeigt hat, dass ein ungemindertes bzw. gar verstärktes Engagement für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft unerlässlich ist. Das nimmt der AHA zum Anlass sein ehrenamtliches und gemeinnütziges Wirken auch im Jahr 2016 unvermindert fortzusetzen und räumlich weiter auszuweiten. In dem Zusammenhang gesehen sind zahlreiche Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad in den Auen der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen vorgesehen.

So fanden im Veranstaltungsplan des Jahres 2016 zahlreiche Exkursionen in den Auen von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Weißer und Schwarzer Elster, Ilm, Weißeritz, Gottleuba, Luppe, Helme, Bode, Fuhne, Zorge, Selke, Ziethe, Reide, Parthe, Pleiße, Wipper, Zörbiger Strengbach, Böse Sieben, Salza, Würdebach, Laweke, Goldgrundbach, Rohne, Hüttengrundbach, Schlackenbach, Fleischbach, Geisel, Klia, Klyegraben, Hechtgraben, Saugraben, Diemitzer Graben, Lockwitzbach, Mordgrundbach und Ellerbach ihren Platz. Aus fachlich-inhaltlicher Sicht bilden da der Schutz, der Erhalt und die Weiterentwicklung dieser wertvollen sowie arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume die Hauptschwerpunkte.

Ein besonderen Höhepunkt stellt die öffentliche Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 27.02.2016; Ort: “Pfännerhall”/ Zentrale für Zukunftstechnologie. Kunst und Design. Geiseltal e. V., Grubenweg 4 in 06242 Braunsbedra dar.

Im Einzelnen gilt es weiterhin angedachte Baumaßnahmen wie z.B. den Saaleseitenkanal, den Saale-Elster-Kanal, den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig, die Errichtung von sogenannten Hochwasserrückhaltebecken im Selketal bei Straßberg und Meisdorf, die Westumfahrung von Halle mit der BAB 143, die Motorisierung der Neuseenlandschaft südlich von Leipzig und auf dem Geiseltalsee sowie den Abbau des Burgstetten im Landkreis Saalekreis bereits in der Planungsphase aufzuhalten. Ferner ist es dringendes Anliegen des AHA weiterhin verstärkt Sorge zu tragen, dass die fortgesetzten massiven Abholzungen in der Aue von Elbe und Mulde bei Dessau – Rosslau, Leipziger und Schkeuditzer Aue, im Hakel, in der Dölauer Heide und in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau und Sprohne, im Salegaster Forst bei Bitterfeld – Wolfen sowie im Bergholz am Petersberg sofort ihr Ende finden. Stattdessen möchte der AHA sich verstärkt für naturnahe Entwicklungen dieser arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteile einsetzen.

Darüber hinaus setzt der AHA seine Schwerpunkte darin, diese naturnahe Entwicklung der Fließgewässer und ihrer Auen, des Hakels im Rahmen von Biotop- und Grünverbundräumen voranzutreiben und zu befördern. Dazu zählen die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen, Wiederausweitung von Hochwassereinzugsbereichen durch Deichrückbaumaßnahmen, Beendigung von weiteren Verbauungen und Rückbau vorhandener Flächenversiegelungen sowie das Ende flächendeckender Abholzungen in Auenwäldern –besonders denen, welche als Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale ausgewiesen sind- sowie der Entwicklung natur- und umweltverträglicher Tourismuskonzepte. Im Rahmen seiner Exkursionen bilden der Einsatz zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Mitwirkung an der Umsetzung des Vorhabens zur Ausweisung der Elsteraue zwischen Gera und Halle mit Leipzig als ein räumlicher Schwerpunkt zum UNESCO-Weltkulturerbe, die Beförderung der Umweltbildung in Form der Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsbereich der Mulde in die Elbe und der Intensivierung der Aktivitäten der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, die Fortsetzung im Kampf gegen den Fluglärm weitere entscheidende Schwerpunkte im Agieren des AHA im Jahr 2015.

Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführt, findet im Jahr 2016 das Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen seine Fortsetzung. An nunmehr 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Jedoch soll das Jahr 2016 auch dazu dienen, die Aktivitäten in den Ländern Berlin und Brandenburg zu intensivieren und auszuweiten. Dazu soll die Begleitung der Aktivitäten beider Länder bei der Umsetzung der WRRL z.B. an Erpe, Wuhle und Panke zählen, aber auch die Unterstützung aller Aktivitäten zur baulichen Freihaltung von Uferabschnitten der Spree, zur Abwendung des Weiterbaus der BAB 100, der Vermeidung von Fluglärm, der Schutz und Erhalt von Kleingartenanlagen und des Mauerparks sowie nicht zu letzt zur weiteren naturnahen Entwicklung der Schwarzen Elster sowie der Fließgewässer im Hohen Fläming.

Der AHA bietet allen ehrenamtlichen Interessenten umfassend die Möglichkeit sich vielfältig engagieren zu können.

Wer mit dem AHA Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jür-gen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
Fax.: 0180/573 737 6961

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Alle Gruppen des AHA sowie die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sind auch über folgende elektronische Anschriften erreichbar:

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Sie können die Exkursionen und Veranstaltungen aus folgender PDF entnehmen: Plan 2016 mit Veranstaltungen des AHA, sowie auf dieser Übersichtsseite für 2016: Regionale und überregionale Veranstaltungen des AHA 2016

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Im Rahmen seiner umfassenden Aktivitäten zum Schutz, zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Entwicklung von Auenlandschaften sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einen sehr großen Handlungsbedarf für die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles. Dazu zählen insbesondere der Holzplatz, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel. Der AHA analysiert dabei immer wieder die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.

Insbesondere stellen dabei die Mitglieder des AHA mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende –insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden- massive Abholzungen fest. Diese Abholzungen haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. Daher halten sie die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für den AHA nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet.

Im Bereich des Holzplatzes hatte der AHA bereits im Jahr 1996 umfassenden Vorschläge zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes vorgelegt. Darin hat der AHA Vorschläge unterbreitet, wozu im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 verschütteten Saalearms gehört. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.

Mit sehr großer Sorge verfolgt der AHA die fortgesetzten Überlegungen zum neuen Verkehrsentwicklungsplan (VEP), welcher einen weiteren Saaleübergang beinhaltet. Die beiden sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.

Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt. Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern bzw. im Jahr zirka der Fläche der Stadt München entspricht.

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.

Darüber hinaus verweist der AHA auf seine umfassenden Bedenken zu dem nunmehr asphaltierten Saaleradwanderweg in der Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.

Wie bereits ebenfalls in seiner Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, hält der AHA an seinem Vorschlag für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer fest. Dazu gehört die Überlegung eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort anzugehen.

Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke sind noch immer die Folgen der Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 deutlich zu erkennen, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso sieht der AHA weiterhin mit sehr großer Sorge, das Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet, was er für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich hält. Von daher fordert der AHA weiterhin mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verweist der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).

Mit Genugtuung sieht der AHA die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht des AHA der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Im Bereich der Wiese im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nimmt der AHA mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar sind.

Jedoch erfüllt den AHA mit Sorge, dass es offenbar Pläne gibt den Rundweg mit neuen Porphyrsplitt auszubauen sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnet der AHA damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzt der AHA ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.

Der AHA begrüßt die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.

Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, hält der AHA an seinen Forderungen fest, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellierte der AHA immer wieder an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann.

Auffällig ist immer wieder, dass der Leinenzwang für Hunde wenig Beachtung findet. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Die zahlreichen Exkursionen in den Gebieten zeigen immer wieder deutlich auf, dass ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.

Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.

Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 21.11.2015 durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel.

Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Hochwasserschutz darlegen. An der ersten Station erläuterte der AHA am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.

Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen.

Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.

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AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

1a-Halle NSG Peißnitz Südostecke Blick Nach Westen (2)

1a-Halle NSG Peißnitz Südostecke Blick Nach Westen (2)

Dazu zählen auch Abholzungsmaßnahmen, welche jüngst in dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ stattgefunden haben. Im Ostbereich des Restauenwaldes erfolgte die Fällung einer Gemeinen Esche. Darüber hinaus befuhr man mit schwerer Technik das Auenwaldgebiet und zerfuhr die Wege im dem Naturschutz- und FFH-Gebiet. Der AHA fordert nunmehr die Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde auf die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Derartige Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten ist.

Wer sich dazu ebenso ehrenamtlich mit einbringen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos Andreas Liste

AHA fordert sorgsamen Umgang mit Floßgraben in Leipzig

Mit großem Interesse hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Erklärung des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal aufgenommen, welches die Ergebnisse des seit 2011 im Auftrag der Stadt durchgeführten Monitorings des Eisvogels. Im Rahmen des Monitorings, welches sowohl im Europäischen Vogelschutzgebiet = Special protection area (SPA)-Gebiet als auch am Floßgraben stattfindet, hat man in den Jahren 2014 und 2015 zwölf bzw. 18 Brutpaare im Stadtgebiet sowie im Jahr 2015 speziell im Floßgraben insgesamt acht Bruten an vier Revier-Standorten gezählt.

Diese Ergebnisse klingen nach Auffassung des AHA erfreulich, führen aber nicht zu den Schlussfolgerungen durch Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. Dem AHA und vermutlich ebenso der breiten Öffentlichkeit liegt das gesamte Monitoring nicht zur Gesamtbeurteilung vor, um sich so ein Gesamtbild der Erfassungen verschaffen zu können. Ferner besteht erst die Möglichkeit wissenschaftlich belastbarer Aussagen zu Trends und Entwicklungen eines Tierbestandes erst nach einem Beobachtungs- und Erfassungszeitraum von mindestens 10 Jahren. Richtigerweise führt Umweltbürgermeister Rosenthal die milden Winter an, welche zu einer Stabilisierung der Eisvogelbestände beigetragen haben. Daraus aber zu schlussfolgern, „dass die wassertouristische Nutzung im Rahmen der Allgemeinverfügung mit dem Artenschutz vereinbar ist“, ist nach Meinung des AHA sehr voreilig und unwissenschaftlich geschehen.

11a-Leipzig Pleiße & Flossgraben Blick Von Stempel Auf Einmündung Floßgraben In Pleiße Nach Westen  (1)

11a-Leipzig Pleiße & Flossgraben Blick Von Stempel Auf Einmündung Floßgraben In Pleiße Nach Westen (1)

Einen echten und nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Eisvogelbestände kann nur auf der Basis eines Stopps aller wassertouristischen und wasserbaulichen Aktivitäten erfolgen. Zu letzterem zählen auch Krautungsarbeiten im Floßgraben. Dabei ist allgemein bekannt, dass Krautungsarbeiten massive und vielfältige Schäden im Gewässer zur Folge haben können. Dazu zählt zu aller erst u.a. die Beseitigung von Unterschlupfen von Fischen, Amphibien, Mollusken, Insekten und Spinnen. Zu jeder Jahreszeit benötigen diese Tiere diese Stätten, um sich vor Sonneneinstrahlung und Fraßfeinden zu schützen, zum Laichen sowie zum Überwintern. Von daher ist jede Jahreszeit dafür denkbar ungünstig geeignet.

Darüber hinaus führt die Beseitigung von Wasserpflanzen zum Verlust der Strömungsdiversität bzw. Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit, was zum schnelleren Transport von Sedimenten und somit zu Gewässereintiefungen führen kann. Ferner erhöht sich bei jeder Steigerung der Strömungsgeschwindigkeit im Sohlbereich die Gefahr des Verlustes z.B. von Beständen der Teich- und Malermuscheln. Dass es diese Muschelarten im Floßgraben geben muss, lässt sich daraus ableiten, dass es Nachweise zum Vorkommen des Bitterlings gibt. Die Rote-Liste-Fischart legt nämlich ihre Eier in das Atemloch der Muscheln ab. Nachdem sie sich in der Atemhöhle der Muschel entwickelt, den Dottersack aufgebraucht und die Größe von 11 mm erreicht haben, verlassen sie ihren Brutraum.

25a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Abwärts Nach Nordosten  (3)

25a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Abwärts Nach Nordosten (3)

Die Fische wiederum dienen u.a. dem Eisvogel als Nahrung, welcher den Winter gut überstehen kann, wenn er keiner intensiveren Unruhe ausgesetzt ist. Insofern können Krautungsarbeiten in Gewässern zu massiven Beeinträchtigungen von Fauna, Flora, Fließverhalten und Morphologie führen. Dies widerspricht u.a. den Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL), welche der gewässerökologischen Verbesserung bzw. Aufwertung und dem Schutz des Lebensraumes Wasser dient. Dem gegenüber regelt die WRRL u.a. ein Verschlechterungsverbot.

Auf Grund aller dieser Fakten und Tatsachen fordert der AHA die Stadt Leipzig auf alle noch laufenden und in Planung befindlichen wassertouristischen und wasserbaulichen arbeiten zu beenden bzw. zu unterlassen. Gleiches gilt für jegliche Pläne der Motorisierung des Fließgewässers und der nachfolgenden Pleiße, da die negativen gewässerökologischen Auswirkungen sich noch verheerender darstellen können. Nur so kann die Stadt Leipzig ordnungsgemäß ihrer Aufgabe als zuständige untere Wasser- und Naturschutzbehörde nachkommen.

Der AHA möchte auf jeden Fall seine Aktivitäten auch zum Schutz und Erhalt des Flossgrabens und seiner Fauna und Flora verstärken und intensivieren. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

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