Kategorie: Presseerklärungen (Seite 53 von 66)

AHA fordert Erhalt eines unverbauten Wilden Grabens

Bereits mit einer, bisher vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) unbeantworteten „Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Gewässerinstandsetzung Wilder Graben km 3+417,0 bis 0+000,0 entlang der Stadtstrecke Lutherstadt Eisleben“ vom 23.05.2011 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gefordert eine naturnahe Entwicklung des Wilden Grabens zuzulassen. Nur so können Fließgewässer als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten und als Biotopverbundraum fungieren, zur umfassenden Abführung von Grund-, Schicht- und Hochwasser sowie zu einem vielfältigen Stadt- und Landschaftsbild beitragen. Ein Fließgewässer, auch wenn es künstlich angelegt wurde, sollte die Möglichkeit und den Raum haben bzw. erhalten sich mindestens naturnah entwickeln zu können. Dazu benötigen sie ein entsprechend umfassendes räumliches Umfeld. Insbesondere zählen die Mindestgewässerschonstreifen von jeweils 10 m dazu. Zum anderen gilt es alle Einleitungen von ungereinigten Ab- und Niederschlagswasser zu unterbinden.

Darüber hinaus zeichnen sich naturnahe Fließgewässer durch Mäandrierungen, Schnell- und Langsamfließstrecken sowie einer vielfältigen standortgerechten Ufervegetation aus. Fließgewässer bilden bekanntlich wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten sowie haben eine sehr wichtige Funktion im Biotop- und Grünverbund. Die Gewässersohle sollte reich strukturiert sein. Steine, Gehölze und Erdnischen sorgen für unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten mit einhergehenden Sauerstoffanreicherungen, befördern die Mäandrierungen und bieten Organismen aller Art Lebens- und Rückzugsraum. Daher sind alle Ufer- und Sohlbefestigungen außerhalb von unmittelbaren und notwendigen Querungsbauwerken zu entfernen. Das auf einer Länge von ca. 3,4 km geplante sowie einst mit 1,3 Millionen Euro veranschlagte, nunmehr mit 1,5 Millionen Euro bezifferte und aus Steuermitteln zu finanzierende Bauvorhaben, bewirkt jedoch die Errichtung eines ökologisch öden und naturfernen Fließgewässers. Die Ursachen der rasant ansteigenden Hochwasser nach Niederschlägen in Folge der zunehmenden Flächenversiegelungen und verfestigter Ackerbodenstrukturen in der zumeist ausgeräumten Landschaft mit einhergehender Bodenerosion und Eintrag von Nähr- und Schadstoffen bleiben vollkommen unberührt. Selbst der gesetzlich fixierten Umsetzung der Gewässerschonstreifen möchte man sich entziehen.

Somit kann man der sogenannten „Gewässerinstandsetzung Wilder Graben“ nur mit Ablehnung gegenüberstehen, da keine Ursachen der örtlichen Umweltprobleme erfolgt, aber stattdessen ein unhaltbarer naturferner Zustand eines Fließgewässers verstetigt werden soll. Selbst die vorhandenen Ansätze einer naturnahen Entwicklung beabsichtigt man baulich zu unterbinden, statt diese mit Raum, Störhölzern und Störsteinen eher zu unterstützen. Zudem fehlen sämtliche städteplanerischen Ansätze der Lutherstadt Eisleben der weiteren Flächenversiegelung entgegenzuwirken. Ebenso Maßnahmen zu prüfen, zu beraten und zu ergreifen schrittweise Anlagen aller Art aus den Retentionsflächen zu entfernen. Das bedarf jedoch einer rechtzeitigen und umfassenden Beratung mit der Bevölkerung. Insbesondere bei Kleingartenanlagen ist das dringend vonnöten. Hier sind viele Möglichkeiten vorhanden, von kompletter Umverlegung bis hin zur schrittweisen Aufgabe von verlassenen Parzellen und Nicht-Neuverpachtung mit Senkung der Gesamtpacht des Kleingartenvereins im Umfang der Verringerung der Mitglieder mit Gärten.

In Sachen des Umgangs mit Hochwasser fehlen neben der obengenannten Beseitigung bzw. zumindestens Einschränkung der Ursachen, sämtliche ernsthaften Prüfungen von Varianten der Deichrückverlegungen, um dem Wilden Graben mehr Überflutungs- und naturnahen Entwicklungsraum zu geben. Stattdessen setzt man nur auf rein wasserbauliche Maßnahmen mit ihren naturschädigenden Auswirkungen. Somit steht die Forderung, dass es einer tiefgründigen Gesamtplanung in dem Raum bedarf, an der von Anfang an alle Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten zu beteiligen sind. Der nunmehr angeführte Grund, dass abbrechende Ufer und der damit verbundene Eintrag von Schwebstoffen in den Süßen See zu verhindern, ist Ausdruck von Ignoranz der Funktion von naturnahen und naturnaheren Fließgewässern. Abgesehen davon, dass die Verhinderung des Eintrags von Schwebstoffen in den Süßen See nicht möglich ist, führt eine Ufer- und Sohlbefestigung zur Erhöhung der Hochwassergefahr, da sich derartig kanalisierte Fließgewässer die Wasserkraft nicht an einer für Fließgewässer typischen Mäandrierung abarbeiten kann. Darüber hinaus kann ein derartig ausgebautes Fließgewässer seine Entwässerungsfunktion durch die Aufnahme und Abführung von Grund- und Schichtwasser nicht im vollen Umfang oder gar nicht mehr erfüllen. Stattdessen staut sich das Grund- und Schichtwasser an den Befestigungen zurück und sucht neue Wege, welche zum Beispiel in Kellern von Wohnhäusern ihr Ende finden können. Angesichts der steigenden Grundwasserstände ist somit eher mit einer Zunahme, als einer Abnahme derartige Probleme zu rechnen. Somit verkommen die Versprechungen des Landes Sachsen-Anhalt einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem steigenden Grundwasser zu suchen und zu finden zu bloßen ippenbekenntnissen, da naturgemäß nur unverbaute, naturnahe Fließgewässer zu einer Entspannung der Situation beitragen und dienen können. Spätestens mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22.12.2000 mit einer Umsetzung in einem Zeitraum von 15 Jahren sollte eine ökologisch orientierte Herangehensweise an Fließgewässer jeglicher Art erfolgen. So ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter der Rubrik WRRL folgendes zu entnehmen:

Die eigentlichen, verbindlichen Umweltziele sind in Artikel 4 festgelegt, der zentralen Vorschrift der Richtlinie. Bei oberirdischen Gewässern gelten folgende Ziele:

  • Guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren
  • Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren
  • Verschlechterungsverbot

Darüber hinaus sind die Ursachen von Gewässerbeeinträchtigungen massiv anzugehen. Dazu zählt der Stopp bzw. gar Rückbau der erheblichen Bodenversiegelungen – laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt in Deutschland täglich ca. 80 ha = im Jahr in etwa die Fläche der Stadt München-; verbaute potentielle bzw. einst vorhandene Retentionsflächen, geringe oder kaum vorhandene Gewässerschonstreifen, fehlende Vielfalt in der Fruchtfolge mit Wechsel von Humusmehrern und Humuszehrern, massive Einträge von Düngemitteln und Pestiziden, Einleitung von Abwässern sowie Fehlen von Flurgehölzen. Insbesondere das Fehlen einer vielfältigen Fruchtfolge und das Fehlen von Flurgehölzen und Gewässerschonstreifen führen zum ungehinderten Eintrag von Bodensedimenten, Nähr- und Schadstoffen.

Alles das gilt es unverzüglich anzugehen und nicht mit umfassenden finanziellem und technischem Aufwand die Fließgewässer den menschlich geschaffenen Missständen massiv baulich anzupassen.
Neben der unzureichenden Sensibilität im Umgang mit Fließgewässern aller Art und der rein wasserbaulichen Lösung der vielerorts vorhandenen Probleme, fehlt eine ordnungsgemäße Analyse der biologischen und der physikalisch-chemischen Gewässergüte sowie vorhandener Biotoptypen mit Fauna und Flora. Es gilt unbedingt den Fließgewässern zumindestens die Möglichkeit einer naturnahen Entwicklung zu geben. Das erfordert aber die Beendigung des Eintrags von Abwässern und Schadstoffen sowie den Erhalt bzw. die Ausweitung entsprechender Entwicklungsräume. Dazu trägt schon die Umsetzung der gesetzlichen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m bei. Die Basis sollte eine umfassende fachlich-inhaltliche Analyse sowie die Umsetzung rechtlicher Rahmen, wie der WRRL, sein. Bis zum Jahr 2015 sind die Bestimmungen der WRRL umzusetzen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) setzt stattdessen ohne Untersuchung ernsthafter Alternativen, welche mit Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten von Anfang an zu beraten und zu planen sind, auf eine reine wasserbauliche Herangehensweise, welche zudem dem Steuerzahler mit ca. 1,5 Millionen Euro tragen soll. Diese Gelder wären in der Schaffung von Gewässerschonstreifen, Beseitigung von Versiegelungen an und in Fließgewässern sowie komplexen Deichrückverlegungen sinnvoller und besser aufgehoben.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für den Wilden Graben dringend interessiert. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören. Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Gruppe in Eisleben und Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

AHA fordert weiterhin umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaft in den Städten Leipzig und Markkleeberg

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat der Beschluss des Sächsischen Landtages zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen. Diese Entscheidung des Landtages zeugt von einer ökologischen Instinktlosigkeit der gegenwärtig in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Darüber hinaus zeugt die Ignoranz gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes gewandt hatten, von einem latent vorhandenen falschen Demokratieverständnis und einer damit eng verbundenen Missachtung des Willens von sehr zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Einen derartig unmöglichen Umgang mit der Demokratie bewies Ministerpräsident Tillich erst jüngst mit seiner Presseerklärung vom 06.06.2013 mit dem Wunsch zur weiteren Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Hochwasserschutz, ohne auf die eigentlichen Ursachen solcher Hochwasser einzugehen.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten. Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen in Bereich der Neuseenlandschaft zu rechnen, welche zu Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.
In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert.

Erst das jüngste Junihochwasser 2013 hatte klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.
Wer sich somit generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern sofortigen Stopp aller Abholzungs- und Bauarbeiten zwischen Halle-Saale-Schleife und Gimritzer Damm!

Mit Entsetzen, Empörung und Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am Freitag, den 12.07.2013 an die Firma Papenburg einen Auftrag zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale gegeben hat. Das offenbar nur mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgestimmte Vorhaben ist ein Ausdruck von mangelnden demokratischen Verständnis und fehlender fachlich-inhaltlicher Kompetenz im Umgang mit Hochwasser und dessen Folgen. Darüber hinaus stellen die bereits erfolgten Massenabholzungen und die Ausmaße der Baumaßnahmen einen unverantwortlichen und ungerechtfertigten Eingriff in Natur, Umwelt und Landschaft dar.

Der hallesche Oberbürgermeister, welcher offenbar eigenmächtig und ohne Absprache bzw. Zustimmung des Stadtrates handelte, möchte diesen Frevel als Maßnahme für den Hochwasserschutz rechtfertigen. Die erste Frage steht aber, ist es nun wirklich eine vernünftige Hochwasserschutzmaßnahme ? Nach Auffassung des AHA und der Initiative „Pro Baum“ erfolgt eine unzulässige und durch nichts zu rechtfertigende Einschränkung des Hochwasserüberflutungsraumes im Umfang von ca. 200 m x ca. 200 m = 40.000 m² sowie ca. 600 m x ca. 15 m =ca. 9.000 m² . Somit gehen der Saale in dem Raum gesamt etwa 49.000 m² = etwa 4,9 ha an Retentionsfläche verloren. Daraufhin gilt es die zweite Frage zu stellen: Was geschieht nun mit anströmendem Hochwasser ? Aller Voraussicht nach ist davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurück gestaut und zum anderen in andere Bereiche hinüber gedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Laut Dr. Werner Uhlmann, Vize – Geschäftsführer des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt soll dieser Deich Pegelstände in Höhe von 8,70 m abhalten können. Wer sagt uns aber, dass das nächste Hochwasser nicht mit Pegelständen von um die 9,00 m daherkommt ? Leider hält der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt immer noch an der realitätsfremden Feststellung fest, dass Pegelstände von 8,70 m alle 150 Jahre auftreten könnten. Möchte man dann die Deichanlagen nach jedem starken Hochwasser immer weiter erhöhen ?

Ebenfalls fand nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA keine ausreichende Beachtung, dass mit umfassenden Qualm- bzw. Druckwasser zu rechnen ist, welche dann auf Grund des davor stehenden Deiches nicht von selbst abfließen können und somit ggf. über den Deich zu pumpen wären. Dies wäre mit weiterem unkalkulierbaren technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Der AHA hat bereits seit dem Aprilhochwasser im Jahre 1994 immer wieder ein nachhaltiges, umfassendes und zukunftsfähiges Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Halle (Saale) eingefordert. Das nun der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister in einem Eilverfahren diesen zugegeben 4,9 Millionen Euro teuren Umwelt- und Naturfrevel mit absolut fragwürdigen Nutzen durchziehen möchte, zeugt daher von vorgeschobenen Gründen, um eine umfassende sinn- und zielführende Erstellung obengenannter Hochwasserschutzkonzeption zu umgehen. Stattdessen versucht der Oberbürgermeister Halles unter undemokratischen Mitteln die Meinungen, Vorschläge, Bedenken und Anregungen der halleschen Bevölkerung ihrer Vereine, Initiativen und Verbände sowie aber auch des Stadtrates auszuklammern. Ein derartiges Vorgehen und Verhalten darf nicht ohne Folgen bleiben. Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und AHA den Stadtrat der Stadt Halle (Saale), aber auch den Landtag und die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt dringend auf das Vorhaben unverzüglich zu stoppen sowie ggf. die strafrechtliche Relevanz eines derartigen eigenmächtiges Handelns des halleschen Oberbürgermeisters zu prüfen. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA hat Dr. Wiegand unverantwortlicher Weise mit seinen mutmaßlichen Kompetenzüberschreitungen jegliches Gespür für demokratisches Handeln verloren sowie die Grundsätze von Recht und Ordnung sowie Fachlichkeit über Bord geworfen. Dies darf nach Meinung beider Organisationen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Darüber hinaus fordern Initiative „Pro Baum“ und der AHA die Bundesregierung auf keine Zahlung von Steuermitteln in Verantwortung des Bundes vorzunehmen. Ferner sind zudem der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalts gefordert zu prüfen, inwieweit wie viel öffentliche Mittel bereits unsachgemäßen Einsatz gefunden haben. Beide Organisationen fordern zudem endlich die Erstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Hochwasserschutzkonzeption ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollten und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt.

Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ sind jedenfalls bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Hochwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

AHA hält strukturelle Veränderungen im Bereich des Gimritzer Dammes für notwendig

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit Sorge und Unverständnis die gegenwärtig geführten Diskussionen und Planungen im Bereich des Gimritzer Dammes in Halle (Saale). Diese Diskussionen und Planungen sind nicht neu, haben aber im Ergebnis des Hochwassers Anfang Juni 2013 neue Nahrung erhalten und zeugen von einer nicht realistischen Auswertung der letzten Hochwasserereignisse und der daraus resultierenden Schlussfolgerungen
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Nach Auffassung des AHA beruhen die gegenwärtigen Diskussionen und Planungen auf einer vollkommen falschen Herangehensweise. So kann der AHA Pläne der Stadt Halle (Saale) und der Betreiber nicht nachvollziehen, dass man beabsichtigt die stark hochwassergeschädigte Eissporthalle am Gimritzer Damm abzureißen und an gleicher Stelle wieder aufzubauen. Offenbar haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) sich immer noch nicht ernsthaft mit den Hochwassersituationen seit 1994 auseinandergesetzt. Dabei hätte man feststellen können, dass das die gegenwärtige Struktur des Terrains der Eissporthalle und des angrenzenden Teils des früheren Kulturparks zum Rückstau und teilweisen Strömungsverstärkung auf den Gimritzer Damm beiträgt. Ein Neubau der Eissporthalle mit Neuverlegung des Deiches drumherum würde womöglich die Strömungsverstärkung auf den restlichen Gimritzer Damm einschränken, aber die Rückstausituation um ein wesentliches verstärken und somit den Abfluss des Hochwassers massiv behindern. Aus dem Grund sind Überlegungen zu einer weiteren Einschränkung des Hochwasserraumes von vornherein auszuschließen. Der AHA schlägt stattdessen erneut vor eine Eissporthalle zum Beispiel im Messegelände in Halle-Bruckdorf oder gar in das Gelände des früheren Schlachthofes in der Freiimfelder Straße neu zu errichten. So könnte Überflutungsraum im Bereich des Gimritzer Dammes zurückgewonnen und dieser bei Hochwasser auch noch entlastet werden.

Darüber hinaus gilt es alle Aufschüttungen, welche im Zusammenhang mit der Errichtung der Halle-Saale-Schleife, der Eissporthalle und des einstigen Kulturparkes mit IL-14-Cafe entstanden sind, komplett und ersatzlos zu entfernen, um auch dadurch entstandene Rückstausituationen und Abflusshindernisse zu beseitigen.
Hinsichtlich des Gimritzer Dammes verweist der AHA darauf, dass bereits bei den vorangegangenen Hochwassersituationen der Gehölzbestand zum Bestand des Bauwerkes beigetragen hatte. Schwachpunkte bilden stattdessen die teilweise recht stark ausgeprägten Trampelpfade und die Flächen, wo Abholzungen stattfanden. Abgesehen davon, dass immer wieder das über die Grund- und Schichtwasser herangeführte und unter dem Damm hindurchfließende Qualm- oder Druckwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können. Daher schlägt der AHA vor, dass nach der Errichtung des neuen Finanzamtgebäudes und des Abrisses des alten Gebäudes der Staatsicherheit komplett von jeglicher Bebauung freizuräumen und freizuhalten ist. Aus dem Grund regt der AHA zudem einen Umzug der Stasiunterlagenbehörde an. Die mit der Beseitigung der Unterbauten der Gebäude entstandenen Mulden gilt es zu erhalten, um so im Übergangsbereich der Auen von Saale und Saugraben die ursprünglichen Vernässungsräume wiederherstellen zu können. Perspektivisch sollte eine Fortsetzung der baulichen Beräumung in dem gesamten bisher bebauten Raum in Richtung Passendorf ihre Fortsetzung finden. Somit wäre ein weiteres Stück der Saaleaue wieder von Bebauung beräumt und ein Durchströmen von Hochwasser bzw. Abfluss von Qualm- oder Druckwasser möglich.
Ferner hat der AHA immer wieder vorgeschlagen die einstigen Bögen der Elisabethsaale und der Wilden Saale, welche einst durch das Gebiet des Holzplatzes und des Sandangers flossen und in der Zeit von 1968 bis 1978 verfüllt worden sind, wieder zu beleben, um einen Abfluss der Hochwasser besser vorantreiben zu können. Darüber hinaus sind schrittweise alle Bauten aus dem Sandangergebiet zu entfernen, um ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser zu ermöglichen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für dringend geboten für die Stadt Halle (Saale) eine aktuelle und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist. Hier gilt es Maßnahmen zu erarbeiten und zu ergreifen, welche zum einem eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen beinhaltet und somit zur Entschärfung von Hochwassersituationen beiträgt sowie zum Anderen dafür Sorge trägt einer Verschärfung von Hochwasserereignissen entgegenzuwirken.

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Hochwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.:: 0345 – 2002746

AHA hält aktuelle und nachhaltige Hochwasserkonzeption für Halle (Saale) für dringend geboten

Der Juni 2013 war von einem umfassenden Hochwasser zahlreicher Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer geprägt. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser, verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.
In dem Zusammenhang war auch die Stadt Halle (Saale) von einem massiven Hochwasser betroffen, welches am 04.06.2013 am Unterpegel Trotha Werte der Saale in Höhe von 8,11 m aufwies.
Nunmehr hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) jedoch eine aktuelle und nachhaltige Hochwasserkonzeption für die Stadt Halle (Saale) für dringend geboten. Hier gilt es Maßnahmen zu ergreifen, welche zum einem dem Hochwasser mehr Raum geben und zum Anderen die Situation nicht noch weiter verschärft.
So hält der AHA Maßnahmen, insbesondere im Saalebereich ab Pulverweiden/Holzplatz über Salinehalbinsel, Peißnitz/Ziegelwiese sowie Saalwerder in Halle-Kröllwitz und ehemaligen Schweinemastanlage in Halle-Kröllwitz bishin zu Die Aue/Roitzschwerder, für dringend geboten.
So hat der AHA immer wieder vorgeschlagen die einstigen Bögen der Elisabethsaale und der Wilden Saale, welche einst durch das Gebiet des Holzplatzes und des Sandangers flossen und in der Zeit von 1968 bis 1978 verfüllt worden sind, wieder zu beleben, um einen Abfluss der Hochwasser besser vorantreiben zu können. Darüber hinaus sind schrittweise alle Bauten aus dem Sandangergebiet zu entfernen, um ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser zu ermöglichen.
Die Wohnbauten und Kleingärten im Bereich der Pulverweiden gehörten ebenso auf den Prüfstand, wie die Wohnbebauung im früheren Gut Gimritz auf der Peißnitzinsel. Hier spielen die Sicherheit der Bewohner und Nutzer eine zusätzlich entscheidende Rolle.
Ebenso gilt es z.B. alle Aufschüttungen aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Bereich der Hafenstraße einschließlich der Restbauten der Verkaufseinrichtungen komplett zurückzubauen, um weiteren Hochwasserausbreitungsraum der Saale zurückzugeben. Im gleichen Raum sind nun endlich alle Pläne und Baumaßnahmen zur Neuerrichtung eines neuen Radwanderweges in der Saaleaue endgültig zu stoppen. Hier ist der fortgeschrittenen Auenwaldsukzession Raum zu lassen. Ebenfalls gehört der Wohnungsbau am alten Hafen zu beenden sowie die riesige Steganlage mit seinen Nebenbauten zurückgebaut.
Ebenso kann der AHA Pläne der Stadt Halle (Saale) und der Betreiber nicht nachvollziehen, dass man beabsichtigt die stark hochwassergeschädigte Eissporthalle am Gimritzer Damm abzureißen und an gleicher Stelle wieder aufzubauen. Der AHA schlägt stattdessen vor eine Eissporthalle zum Beispiel im Messegelände in Halle-Bruckdorf oder gar in das Gelände des früheren Schlachthofes in der Freiimfelder Straße neu zu errichten. So könnte Überflutungsraum im Bereich des Gimritzer Dammes zurückgewonnen und dieser bei Hochwasser auch noch entlastet werden.
Auf der Peißnitzinsel bedarf es des dringenden Rückbaus des Raumflugplanetariums, um es an einem anderen geeigneteren Standort neu errichten zu können. Im Rahmen der Sanierung des Peißnitzhauses sollte der Förderverein Peißnitzhaus e.V. Mittel aus der Hochwasserschutzförderung erhalten, um ein zügiges Freiräumen der Gewölbe im Erdgeschoss ermöglichen zu können, damit das Wasser unter dem Gebäude durchströmen kann.
Die hochwasserbeeinflussten Kleingartenanlagen am Saalwerder in Halle-Kröllwitz und in der Aue zwischen Halle-Lettin und Salzmünde gilt es schrittweise zu beräumen. Dies kann durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten oder gezieltes Neuangebot an anderen Standorten erfolgen. Zudem sollte die Aue eine umfassende Renaturierung erfahren, indem eine wechselvolle Auenlandschaft aus Sukzessivauenwald, extensiv nutzbaren Wiesenflächen und Feuchtgebieten entstehen kann bzw. entsteht.
Darüber hinaus fordert der AHA die Erstellung einer umfassenden Konzeption, welche die komplette Beräumung der früheren Schweinemastanlage in Halle-Kröllwitz beinhaltet. Eine vollständige Beräumung des Geländes mit Rücknahme der umfassenden Aufschüttungen könnte laut AHA spätestens bis zum Jahre 2020 erfolgt sein.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Hochwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

AHA hält aktuelle und nachhaltige Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland für dringend geboten

Letztmalig führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser –aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.
Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.
Schwerpunkte sollten an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.
Eine besondere große Bedeutung kommt zudem der Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren.
Mit dem angedachten Ausbau des Nahleausbauwerkes setzt die Landestalsperrenverwaltung weiterhin auf einen wasserbaulichen Hochwasserschutz aus Beton und Stahl. Ebenso wie die zuletzt seit 2011 durchgeführten Massenabholzungen –welche selbst europäische Schutzgebiete und Naturschutzgebiete wie die Burgaue nicht verschonten- zeugen diese Maßnahmen nicht von einem zukunftsfähigen und nachhaltigen Hochwasserschutz. Daher erübrigt sich dieses Bauwerk mit einem umfassenden und flächendeckenden Deichrückverlegungsprogramm
Auch im Bereich der Elster – Pleiße – Aue sowie der in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zumindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.
Der AHA warnt jedoch davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Der Concordiasee in Nachterstedt sollte trotz aller räumlicher Unterschiede und Dimensionen Warnung genug sein und zu Vorsicht mahnen, da die Bodensetzungen und Umformungen in der Bodenstruktur noch umfassend vieler Jahre bedürfen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.
Der Ansatz zur Wiederherstellung des verschütteten Elsteraltarmes zwischen zwei Abschnitten des Elstermühlengrabens, welche Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal als eine mögliche Hochwasserschutzmaßnahme anführt, klingt sehr interessant und gilt es gründlich zu prüfen. Dazu zählen neben der Streckenführung, der künftige Zustand, die Schaffung von Gewässerschonstreifen sowie die damit verbundene Einbindung in das Umland. Eine Umsetzung erst im Jahr 2027 anzusetzen, hält der AHA für nicht angemessen. Eine umfassende Konzipierung sollte bereits in diesem Jahr beginnen bzw. Fortsetzung finden und mittelfristig eine Umsetzung bis zum Jahr 2020 erfolgen.
Hinsichtlich der Parthe könnte der AHA sich vorstellen zu prüfen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Vollbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Die Gartenanlagen könnten beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten reduziert werden, bis sie letztendlich komplett beräumt sind und eine Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe möglich ist.
Für die Pleiße gilt es unbedingt den naturnahen Zustand im Bereich des Südlichen Auenwaldes zu erhalten, um dem Fließgewässer seine Strukturvielfalt zu erhalten, verbunden mit der Retentionsfläche ein schnelles Einströmen in das engere Stadtgebiet von Leipzig auszuschließen sowie durch die Wechselwirkung Prall- und Gleithang dem Wasser Energie zu nehmen. Das gleiche muss auch für alle Nebengewässer der Pleiße gelten. Der südliche Leipziger Auenwald, welcher Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwaldes“ ist und wo sich mit den beiden Naturschutzgebieten „Elster-Pleiße-Auwald“ und „Lehmlache Lauer“ zwei besonders bedeutsame Bereiche der Aue befinden, sollte zudem künftig unbedingt noch umfassender wieder mehr der Aufnahme von Hochwasser dienen.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.:: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

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