Kategorie: Presseerklärungen (Seite 44 von 66)

AHA fordert sofortiges Ende der großflächigen Fällungen von Bäumen im Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“

Seit dem Jahre 2003 beobachtete der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) massive Fällungen im 252,5 ha großen Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ im nunmehrigen Landkreis Salzlandkreis. In dem Zusammenhang schrieb der AHA bereits am 16.06.2003 eine Anzeige an die obere Naturschutzbehörde. Mit Schreiben vom 09.08.2003 an die obere Naturschutzbehörde bekräftigte der AHA seine Ablehnung der massiven Fällungen. Auf dieses und ein Schreiben an den damaligen Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach vom 25.04.2004 erhielt der AHA leider keine Antwort mehr.

Stattdessen muss der AHA feststellen, dass die Abholzungen im Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ unvermindert ihre Fortsetzung finden. Bereits in einem Schreiben vom 13.05.2005 an die Mitglieder des Landtages und den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Professor Wolfgang Böhmer, wies der AHA, in dem Dokument beiliegenden Auszählungen nach, dass bereits damals vereinzelte Fällungen bis 36,8 % des ursprünglichen Gehölzbestandes vorangeschritten waren. Das übertraf bereits zu dem Zeitpunkt widerrechtlich die in den Behandlungsgrundsätzen festgelegten Ausnahmeregelungen, welche im forstwirtschaftlichen Teil besagt, Zitat: „Pflegehiebe sind nur bis zu 10 % des Vorrates im Jahrzehnt zulässig. Die Eichen sind zu begünstigen.“ Es ist also zu betonen, dass selbst diese Festlegungen eine Ausnahmeregelung darstellt. Ein derartiges Vorgehen widerspricht ferner eindeutig den beiden folgenden hauptsächlichen Schutzzielen im vollem Umfang:

  • Erhaltung eines naturnahen Auwaldkomplexes im Bereich der Saaleniederung
  • Erhaltung einer Graureiher-Kolonie in der waldarmen Agrarlandschaft sowie von Brutplätzen für verschiedene Greifvogelarten

Beide Schutzziele lassen sich nicht voneinander trennen und bedingen einander. Bereits beobachten Ornithologen mit großer Sorge einen auffälligen Rückgang der Brutpaare des Rotmilans. Dabei ist das Naturschutzgebiet (NSG) immerhin als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen, um eben die Bedeutung des Auenwaldes in dieser Hinsicht zu bestätigen. Darüber hinaus erfolgte die Meldung dieser Saaleauenwälder bis Calbe als FFH-Gebiete an die Europäische Union (EU). Dazu gehören als besondere Schutzgebiete Nr. 164 – „Auenwälder bei Plötzkau“ und Nr. 103 – „Nienburger Auenwald Mosaik sowie das NSG „Sprohne“. Somit sind diese Flächen Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 und unterliegen einem Verschlechterungsverbot und es ist ein günstiger Erhaltungszustand zu gewährleisten.

Die bisher vorgenommenen Holzungsarbeiten widersprechen somit auch eindeutig europäischem Recht. Zudem scheinen diese Arbeiten eigenmächtig zu erfolgen, sonst würden obere und untere Naturschutzbehörde seit März 2004 nicht selbst von formeller Ordnungswidrigkeit sprechen, da zuvor keine Befreiung von Verboten im NSG bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde beantragt wurde.

Der AHA hält bereits die getätigten Holzungsarbeiten für massiv strukturgefährdend und sehen in einer Fortsetzung eines derartigen Vorgehens eine Gefahr für den Gesamtbestand des Auenwaldes mit seiner reichhaltigen Fauna, Flora und Struktur. Das ist nicht nur naturschutzfachlich verwerflich, sondern verstößt auch eindeutig gegen das Naturschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt und der EU.
Daher fordert der AHA erneut die Mitglieder des Landtages, die Landesregierung, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Salzlandkreis ganz dringend auf, diesen zerstörerischen Eingriffen im NSG „Auewald bei Plötzkau“ sofort und unverzüglich Einhalt zu gebieten und dafür Sorge zu tragen, dass diese Holzungsarbeiten keine Fortsetzung finden.Der AHA weist darauf hin, dass bei Fortsetzung dieser unhaltbaren Zustände eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu erwägen ist.Der AHA ruft zudem die interessierte Bevölkerung auf in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Bernburg-Könnern-Wettin mitzuwirken, um sich verstärkt für den Schutz dieser sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft einsetzen zu können.
Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

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Gemeinsame Pressemitteilung: Der Floßgraben – ein Naturjuwel für Eisvogel und Paddler

Leipziger Naturschutzverbände haben Schutz- und Nutzungskonzept erarbeitet Den besonders schönen, aber ökologisch sensiblen Floßgraben wollen viele Leipziger und Touristen gern als Wasserweg erkunden. Das ist nachvollziehbar, kann aber nur unter gewissen Voraussetzungen stattfinden. Da sich der Floßgraben in einem europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) befindet, muss eine besondere Regelung getroffen werden, um die Schutzziele zu erhalten und zu erreichen. Die Leipziger Naturschutzverbände NABU-Regionalverband Leipzig e.V., Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. und BUND Regionalgruppe Leipzig e.V. sowie die Vereine Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald (NuKLA) e.V., Deutscher Alpenverein, Sektion Leipzig e.V., Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., NaturFreunde Leipzig e.V., Ornithologischer Verein zu Leipzig e.V. und Verein Leipziger Wanderer e.V. haben ein Konzept erarbeitet, das aus ihrer Sicht eine noch tolerable Nutzung dieses ökologisch besonders wertvollen Gewässers darstellt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sowie der Kanubootsverleiher Freizeit-Abenteuer haben sich den Vorschlägen der Leipziger Naturschützer angeschlossen. Zusammen haben diese elf Akteure jetzt der Leipziger Stadtverwaltung einen entsprechenden Forderungskatalog übergeben, der 13 Punkte umfasst.

Eine Hauptforderung ist, den Floßgraben für Motorboote komplett zu sperren. Nur mit Muskelkraft sollen Bootsfahrer durch den Floßgraben paddeln dürfen. Außerdem werden Regelungen vorgeschlagen, den Bootsverkehr in der Brutzeit des Eisvogels auf Durchfahrtszeiten von täglich vier Stunden und auf eine Anzahl von maximal 30 Booten pro Tag zu beschränken. Die Durchfahrt soll nur noch im Sächsischen Kanuverband organisierten Paddlern erlaubt sein sowie geführten Gruppen aus maximal zehn Booten. Die Veranstalter dieser Touren sollen sicherstellen, dass die Teilnehmer über die Belange des Naturschutzes belehrt sind und ihr Boot sicher steuern können. Um den sensiblen Uferbereich zu schützen, fordern die Naturschützer ein Anlege- und Betretungsverbot, außerdem soll auch von der Landseite her das Betreten und Befahren der Uferbereiche verhindert werden. Zudem fordern die Naturschützer die Behörden auf, die Regelungen auch wirksam zu kontrollieren. Ziel der Initiative ist es, den Floßgraben als Naturjuwel im Leipziger Auwald zu schützen, insbesondere aber die Brut des streng geschützten Eisvogels. Deshalb soll die Nutzung des Gewässers vor allem in seiner Brutsaison von April bis Ende August eingeschränkt werden. Der Schutz der Eisvogelbruten ist eine gesetzliche Verpflichtung, die nach den Naturschutzvorschriften des Bundes und der Europäischen Union unumgänglich ist. Die Stadtverwaltung war dieser gesetzlichen Vorgabe im Jahr 2013 mit einer Sperrung des Floßgrabens mittels Allgemeinverfügung nachgekommen, hatte aber gleichzeitig Ausnahmeregelungen erlassen. Diese führten zu täglichen Störungen der Eisvögel bei der Brut und beim Nahrungserwerb, sowie zu massiven Störungen an den Wochenenden, wo der Bootsverkehr für eine bestimmte Tageszeit komplett freigegeben war.

Die Naturschutzverbände sprechen sich stattdessen für eine ausgewogene, naturverträgliche Nutzung des Floßgrabens aus, mit klaren, einheitlichen und leicht verständlichen Regelungen, die an allen Wochentagen und für jedermann gelten. Sie sollen dem Schutz des Eisvogels dienen, aber auch den Menschen eine Möglichkeit geben, das Gewässer auf schonende Art zu nutzen, ohne die Eisvogelbrut zu gefährden. Die Leipziger Naturschützer haben sich bemüht, ein breites Bündnis für den Floßgrabenschutz zu bilden. Neben den staatlich anerkannten Naturschutzverbänden beteiligen sich auch mehrere andere Leipziger Vereine, wie beispielsweise der Verein Leipziger Wanderer e.V., an der Initiative. Mit dem Kanubootsverleiher Freizeit-Abenteuer.com hat sich auch ein wassertouristisches Unternehmen den Forderungen angeschlossen. Auch andere Anbieter aus der Branche sympathisieren mit der Initiative, da sie klare, naturverträgliche Regelungen einer vollständigen Sperrung mit willkürlichen Ausnahmeregelungen vorziehen.

Auch den Naturschützern geht es darum, Ausnahmeregelungen, die im Vorjahr zu Beeinträchtigungen des Schutzgebietes und zu Störungen der Eisvogelbrut geführt haben, durch faire und allgemein akzeptierte Vorgaben zu ersetzen. Grundsätzlich streben sie eine naturverträgliche wassertouristische Nutzung der Leipziger Gewässer an, da nur so die Naturschutzziele in der Region erreicht werden können. Pläne, hier verstärkt kraftstoffbetriebene Motorboote fahren zu lassen, lehnen sie deshalb ab.

Es gibt wenig Möglichkeiten, die Nutzung des Floßgrabens im Einklang mit den Erfordernissen des Naturschutzes zu regulieren. Die Naturschutzverbände hoffen deshalb, dass die Leipziger Behörden auf die ökologisch begründeten Vorschläge zur naturverträglichen, eingeschränkten Nutzung des Gewässers eingehen. Falls es keine ausreichenden Einschränkungen der Floßgrabenbenutzung und keine wirksamen Kontrollen geben sollte, ist nach Ansicht der Naturschützer der Bruterfolg des Eisvogels gefährdet; in diesem Fall haben sie massiven Widerstand angekündigt. Der Eisvogel ist eine nach EU-Recht streng geschützte Vogelart. Der Floßgraben befindet sich zudem in einem Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und im FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“, das nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt ist.

Download des Naturkonzeptes (PDF ca.0.6MB) Pressemitteilung zur gewässertouristischen Nutzung des Floßgrabens

Exkursion bekräftigte die Notwendigkeit des Schutzes von Natur und Landschaft zwischen Rieda, Burgstetten und Abatassinenberg

Im Rahmen einer vom Burgstettenverein und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten, ca. vierstündigen Exkursion, nahmen am 08.03.2014 die Teilnehmer die Rieda und den Burgstetten in bzw. bei Niemberg, ein Feuchtgebiet südlich von Wurp, die Streuobstwiese an den Westenteichen bei Brachstedt sowie den Abatassinenberg in Augenschein. Die erste Station bildete die Rieda, welche u.a. südlich von Kütten bzw. nordwestlich von Kütten entspringt und nach etwa 25 km westlich von Mösthinsdorf in die Fuhne mündet. Auf dem Weg dahin durchquert das Fließgewässer u.a. 6 Ortschaften, größtenteils ausgeräumte Ackerlandschaft sowie den bedeutsamen Park in Ostrau. Streckenweise säumen Gehölze den Bach und bei Werderthau sogar ein als flächenhaftes Naturdenkmal geschütztes arten- und strukturreiches Gehölz.

In Niemberg stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass die Rieda stark begradigt und ohne Gewässerschonstreifen in der Ortslage ankommt, sie durchfließt und so auch verlässt. Nach Erläuterungen und Darlegungen seitens des AHA, bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit, dass die Rieda einen beidseitig mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen benötigt, um sich naturnaher entwickeln zu können. Dazu gehören die sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten gewässerbegleitender Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände, die damit verbundene Schaffung der Möglichkeiten von Mäandrierungen und die damit gekoppelte Verhinderung der weiteren Eintiefung des Gewässerbettes. So besteht die Möglichkeit, dass die Rieda sich verstärkt zu einem naturnahen Fließgewässer, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum mit Funktion eines Biotop- und Grünverbundes entwickeln sollte und zudem besseren Schutz vor Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden erhalten kann. Eine derartige Entwicklung sorgt auch für einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser und entspricht den Erfordernissen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche bis zum Jahre 2015 umzusetzen ist.

Im Anschluss daran führte der Weg zum 139,5 m hohen Burgstetten, u.a. durch eine vielfältige und schützenswerte Landschaft, welche von Gehölzbereichen, Acker- und Wiesenflächen, Hochstaudenbereichen sowie Trocken- und Halbtrockenrasenflächen geprägt ist.Der Burgstettenverein drückte hier mit klaren und fachkompetenten Worten die große Sorge zu dem noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ aus. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte –wie z.B. der Burgstetten- gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen.

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AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen.

So haben am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, immer wieder umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen.
Entlang der Geisel hat man massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.

Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst eine Kirrung, also „Lockfütterung“, entdeckten die Teilnehmer unweit des Kirschweges im Süden des NSG und FFH-Gebietes.Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind. Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigem Schutzgebietes dar.

Der AHA fordert jetzt daher einen sofortigen Stopp aller derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehört auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.

Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg.

Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Bilder von Andreas Liste

AHA fordert weiterhin und verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaft in den Städten Leipzig und Markkleeberg

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat der Beschluss des Sächsischen Landtages zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen. Diese Entscheidung des Landtages zeugt von einer ökologischen Instinktlosigkeit der gegenwärtig in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Darüber hinaus zeugt dies von Ignoranz gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten, von einem latent vorhandenen falschen Demokratieverständnis und einer damit eng verbundenen Missachtung des Willens von sehr zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Einen derartig unmöglichen Umgang mit der Demokratie bewies Ministerpräsident Tillich u.a. mit seiner Presseerklärung vom 06.06.2013 mit dem Wunsch zur weiteren Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Hochwasserschutz, ohne auf die eigentlichen Ursachen solcher Hochwasser einzugehen.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten. Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen in Bereich der Neuseenlandschaft zu rechnen, welche zu Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.
Neben einem generellen Engagement für die Sache des Schutzes von Natur, Landschaft und Umwelt sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus, ruft der AHA die wahlberechtigte Bevölkerung in Sachsen auf, entsprechend am 25.05.2014 für das Europäische Parlament, die Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte im Freistaat Sachsen sowie am 31.08.2014 für den Sächsischen Landtag ihre Stimme abzugeben!

Wer sich somit generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 22.02.2014, nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den Holzplatz, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes. Dabei stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende –insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden- massive Abholzungen fest. Diese Abholzungen haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. Daher halten sie die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten.

Abholzungen Mittelteil Pulverweiden (2)

Abholzungen Mittelteil Pulverweiden (2)

Im Bereich des Holzplatzes kamen die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.

Untere Aue Blick Zu Pulverweidewehr (1)

Untere Aue Blick Zu Pulverweidewehr (1)

Darüber hinaus unterstützten die ExkursionsteilnehmerInnen die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg als Asphaltstrecke in der Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen auszubauen. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die ExkursionsteilnehmerInnen für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.

Blick Von Rabeninsel Zu Mühle Böllberg (2)

Blick Von Rabeninsel Zu Mühle Böllberg (2)

Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die ExkursionsteilnehmerInnen erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die ExkursionsteilnehmerInnen, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Mit Genugtuung nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der ExkursionsteilnehmerInnen der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zur Zeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagtem Auenwaldes empfindlich stören könnte.

Im Bereich der Wiese im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die ExkursionsteilnehmerInnen den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die ExkursionsteilnehmerInnen an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann.

Auffällig war, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.

Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Andreas Liste

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