Kategorie: Presseerklärungen (Seite 38 von 66)

Herr Dombrowski und die Biber

Wie der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Entsetzen und Unverständnis Medienmeldungen entnehmen musste, fordert Dieter Dombrowski, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Brandenburg im Namen seiner Fraktion, in Deutschland den strengen Schutz des Bibers zu lockern. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen herhalten, um dem Biber wieder an das Fell gehen zu können. Ferner führt er weniger strengere Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen an.
Herr Dombrowski hat sich offenbar nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.
Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.
Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.
Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte auch Herrn Dombrowski die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !
Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA die dringende Aufforderung an den umweltpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dieter Dombrowski sich in seiner Fraktion dahingehend stark einzusetzen, dass die obengenannten Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist ja nicht neu, dass die CDU sich häufig an niedrigere Standards orientieren möchte. Das betrifft nicht nur Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz, sondern auch die zahlreichen und bisher weitgehend ungelösten sozialen und kulturellen Fragen und Probleme. Leider steht sie hierbei mehr oder minder nicht alleine im europa-, bundes- und landespolitischen Raum da.

AHA fordert weiterhin nachhaltige Behandlung des Ostrauer Parks

Bekanntlich gehören Schloss und Park Ostrau zu den bedeutsamsten historischen Orten und Denkmalen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Park zählt mit seinen zahlreichen botanischen Besonderheiten und als Rückzugs-raum für zahlreiche Tierarten aber auch zu den wertvollsten Naturdenkmalen, welchen es gilt mit besonderer Sensibilität zu behandeln. Beeinflusst und durchflossen vom Fuh-nenebengewässer Rieda hat der Park auch eine wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum der Region.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit gewisser Sorge und Skepsis, wenn solche Aktivitäten des Fördervereins Schlosspark Ostrau e.V. wie z.B. am 05.10.2013 im Rahmen von sogenannten „Ver-schönerungsarbeiten“ Schnittarbeiten an Gehölzen vorzunehmen, um u.a. Sichtachsen zu schneiden. Derartig auf eine rein denkmalpflegerische Entwicklung und Gestaltung orientierte Aktivitäten, führen zu unverantwortlichen Eingriffen in die Natur des Parks.

Die bisher getätigten Abholzungen haben zum Teil umfassend in Gehölzbestände ein-gegriffen. Eine Fortsetzung einer derartigen „Parkpflege“ ist daher nicht akzeptabel. Da-her hält es der AHA weiterhin für dringend und zwingend geboten auch dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz einen grundsätzlichen Raum bei der Zukunftsvision des Ostrauer Schlossparks einzuräumen. Nach der Auffassung des AHA gilt es den gesam-ten Tier- und Pflanzenbestand des Parks, seine vielfältige ökologische Funktion –u.a. als Biotopverbundraum im Rahmen der Fließgewässer Rieda und Fuhne- zu erfassen, zu werten und zu berücksichtigen.

In dem Blickfeld betrachtet, fordert der AHA mehr ökologischen Sach- und Fachver-stand bei der Zukunftskonzipierung des Parks. Dazu zählt nach Meinung des AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, wel-che dann einer breiten öffentlichen Beratung und Diskussion zu unterziehen ist.

Der AHA sieht hier ganz besonders den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Na-turschutzbehörde, in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass der auch natur-schutzrechtlich geschützte Park keinen weiteren Schaden nimmt und besagte Schutz- und Entwicklungskonzeption die Richtlinie des Handelns bestimmt.

Der AHA jedenfalls ist weiterhin bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkei-ten an der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption mitzuwirken. Dazu könnte sich der AHA vorstellen eine Arbeitsgruppe Park Ostrau zu bilden, in welcher Interessenten mitwirken können. Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert nachhaltigen Umgang mit Hochwasser entlang der Selke

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich dieser Tage zum wiederholtenmal ab Stiege bis Gatersleben per Fahrrad ca. 63,5 km des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut. Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Strassberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Hochwasserschutzmaßnahmen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneemelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Strassberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die jüngst erst errichtete Kläranlage bei Strassberg, welche unverantwortlicherweise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.

Wer in der im Aufbau begriffenen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz von Natur und Kaltluftkorridoren sowie dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Bilder: Andreas Liste

AHA hält verstärkten Schutz der Zorge und ihrer Aue für dringend geboten !

Im Rahmen einer Fahrradrundexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) entlang bzw. durch die Aue der Zorge in der Stadt Nordhausen und deren näheren Umgebung am Samstag, den 23.08.2014, nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Fließgewässer und sein näheres Umfeld kritisch unter die Lupe. Begonnen hatte die Tour am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Bahnhofsbrücke. Hier stellten die Anwesenden fest, dass das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweide- entwickeln können. Dieses Bild stellt sich flussaufwärts bis zum Stadtpark dar.
Im Bereich der Grimmelbrücke Hesseröder Straße existiert am Ostufer eine deutliche Abwassereinleitung.

Während im Bereich des Stadtparks die Zorge weitgehend frei fließen kann, ist auch hier deutlich erkennbar, dass das insgesamt ca. 40 km lange Fließgewässer Begradigungsarbeiten über sich ergehen lassen musste. Im Nordteil des Stadtparks bildet zudem eine umfassende Stauwand eine starke Barriere. Eine Fischtreppe ist die einzige potentielle, aber schwer vorstellbare Möglichkeit für den Auf- und Abstieg von Fischen. Ansonsten bewirkt diese Stauwand einen umfassenden Auf- und Rückstau der Zorge.

Im Zorgeabschnitt östlich der Lützowstraße haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum wiederholten Male eine Sohlgleite in Augenschein genommen, welche positiverweise zu einer angemessenen Barrierefreiheit und somit -auf Grund des Mangels an Mäandern- zur Überwindung der Höhenunterschiede im Fließgewässer beiträgt. Diese Variante der Sohlgleite sollte als Basis für die wissenschaftlich-fachliche Prüfung einer Alternative für obengenannte Stauwand im Zorgebett zwischen Von Der Foehr Damm und Hartmannsdamm dienen.

Ebenfalls positiv fiel den Teilnehmerin und Teilnehmer der Fahrradexkursion eine schätzungsweise 18 ha große Wiese zwischen Zorge, den Haltepunkten Nordhausen-Schurzfell und Nordhausen-Krimderode der Harzschmalspurbahn sowie der Ortslage Krimderode auf. Diese Wiese ist von einer großen Artenvielfalt geprägt, welche sich in einem umfassenden und bunten Blütenmeer manifestierte. Derartige bunte Wiesen, welche unweigerlich das Landschaftsbild aufwerten dienen vielen Tieren als Lebens- und Nahrungsraum. So können hier bodenbrütende Vögel Unterschlupf finden, Insekten Pollen sammeln, Eier ablegen und Larven entwickeln sowie andere Vögel sich wieder von Insekten ernähren. Die Teilnehmerin und Teilnehmer der Fahrradexkursion waren sich schnell einig, dass es alles zu unternehmen gilt diese Wiese, welche sich offenbar im kirchlichen Eigentum befindet, umfassend und nachhaltig zu schützen und somit die bestehende Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten.

Unweit der Schnabelsburg, wo sich eigentlich die Zorge in einem naturnaheren Zustand befindet, bildet ein weiteres Querbauwerk, welches ein Mühlgraben und offenbar auch Fischteiche mit Wasser versorgt, eine weitere Barriere und führte z.B. im Jahr 2013 zu einer massiven Austrocknung des Flussbettes.

Der Mündungsbereich der Behre in die Zorge in Niedersachswerfen bildet mit seinen Schotterbänken, teilweisen Ansätzen von Mäandrierungen und der bestehenden Weichholzaue z.B. aus Silberweide und Schwarzerle einen naturnaheren und somit schützenswerten Natur- und Landschaftsraum.

Ebenso starke naturnahere Tendenzen zeigt der Bereich des mit Weichholzaue geprägten Mündungsbereichs der Wieda in die Zorge zwischen Niedersachswerfen und Woffleben, welchen es unbedingt vor Vandalismus und Vermüllung zu schützen gilt. An der Straße nördlich dieses bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes befinden sich umfassende Ablagerungen aus Müll und Gartenabfällen. Dabei haben unverantwortliche Personen sogar einen Kühlschrank und einen Bildschirm illegal entsorgt.

Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer ist in vielfältiger Form eine unverzügliche und vollumfängliche Abhilfe dringend geboten. Während Müllberäumung und die Umsetzung verstärkter Kontrollen nicht so einer umfassenden Vorbereitungen bedürfen müsste, erfordern wissenschaftliche Untersuchungen zur Ermittlung und Abwägung von Möglichkeiten der Beräumung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Ablösung der Querbauwerke durch Wiederentstehung einstiger Mäander oder der Errichtung weiterer Sohlgleiten einen längeren, aber realisierbaren Zeitraum.

Das Querbauwerk unweit der Schnabelsburg bedarf jedoch einer unverzüglichen Beräumung, da hier das Wasserregime der Zorge nachhaltige Störungen aufweist, indem u.a. die biologische Durchlässigkeit nachhaltig gestört ist und ggf. Wasser zum Durchströmen des Flussbettes ausbleibt. Das Wasser gehört nicht nur zum natürlichen Erscheinungsbild eines Gewässers, sondern bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. So wiesen die Beobachtungen während der Exkursion beispielsweise die Existenz von Eisvogel, Wasseramsel, Bachstelze etc. nach. Um deren Lebens- und Rückzugsräume zu sichern, bedarf es zudem des Erhaltes eines vielfältigen Gehölzbestandes, welcher sich vielerorts erfreulicherweise sukzessiv entwickelt. Das Entfernen von Alt- und Totgehölz im Gewässerraum beraubt z.B. diesen Vogelarten Bruträume und Ansitzmöglichkeiten. Darüber hinaus befördern Gehölze im Wasser als Störhölzer -zusammen mit Steinen- die Mäandrierung und geben Fischen notwendigen Unterschlupf.

Darüber hinaus bedarf es, nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer, einer massiven Überprüfung, inwieweit die Zorge wieder Auenflächen durch Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zurückerhalten könnte. Dies ist nicht nur wichtig für Hochwasser, sondern trägt zur weiteren ökologischen Aufwertung der Zorge, Erhöhung des Grünanteils –insbesondere in Nordhausen- sowie zur Erweiterung von Kaltluftentstehungsgebieten und der Beförderung der Zufuhr von Kalt- und Frischluft aus dem Harz und angrenzender Gebiete in das Stadtgebiet bei.
Ebenfalls gilt es alle ungeklärten Einleitungen von Abwasser sofort zu beenden. Ferner betrachten die Teilnehmer der Fahrradexkursion mit großer Sorge die Ausbreitung invasiver Neophyten wie dem Drüsigen Springkraut und von Arten des Staudenknöterichs. Hier sind fachlich und organisatorisch gut organisierte Arbeitseinsätze erforderlich, um eine Ausbreitung einzudämmen. Der AHA bietet hier seine entsprechenden Erfahrungen an.

Die Teilnehmer der Fahrradexkursion stellten am Ende der Exkursion mit Freude fest, dass beispielsweise in der Hesseröder Straße und An der Bleiche Altbaumbestände der Baumhasel beidseitig beide Straßen säumen. Hier halten es die Teilnehmer der Fahrradexkursion für dringend geboten alles zu unternehmen, im Rahmen des generellen Schutzes von Alleebäumen, alle Schädigungen durch Baumaßnahmen, Ausbringen von Tausalzen und –laugen, unsachgemäße Schnittmaßnahmen sowie alle Schädigungen im Kronen, Stamm und Wurzelbereich auszuschließen. Ebenso sollte in beiden Straßen an Fehlstellen als Ersatzpflanzungen wieder die Baumhasel in die Auswahl kommen.

Der AHA schätzt im Ergebnis der Fahrradrundexkursion ein, dass die Zorge –insbesondere im Oberlauf- und ihre Nebengewässer einen umfassenden Arten- und Strukturreichtum besitzt, welchen es zu schützen, zu erhalten und räumlich gewässerabwärts weiter zu entwickeln gilt. Dies entspricht nicht nur dem Anliegen der Europäischen Wasserrichtlinie, sondern stellt einen wichtigen Bestandteil für einen umfassenden Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutz, einem zeitgemäßen und verantwortungsvollem Umgang mit Hochwasser, der Hebung des Lebens-, Wohn- und Erholungsqualität der Bevölkerung und ihrer Gäste sowie eines umfassenden länderübergreifenden Grün- und Biotopverbundes dar. In dem Blickfeld betrachtet ist u.a. die alsbaldige Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dringend erforderlich.

In dem Zusammenhang bietet der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA seine Erfahrungen und Kenntnisse an, um sich massiv in diesen Entwicklungs- und Schutzprozess einbringen zu können. Dabei möchte der AHA auch Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtlich Interessierte sich mit einbringen können, was u.a. einen sehr entscheidenden Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu Themen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes leisten kann bzw. soll.

Der AHA erwägt daher die Bildung einer Ortsgruppe Nordhausen, wo sich Interessenten einbringen können, welche sich dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung und der Betreuung der Zorge und der Salza sowie ihrer Nebengewässer und deren Auen sowie angrenzender Landschaften widmen möchten.

Diese ehrenamtlichen, ökologisch sehr wichtigen Aktivitäten sieht der AHA eingebettet in sein Wirken im Bereich der Helme sowie des Harzes mit seinen anderen Fließgewässern wie z.B. Bode und Selke. Ebenso sieht der AHA umfassende ökologische, räumliche und fachlich-inhaltliche Vernetzungsmöglichkeiten zum ca. 30.034 Hektar großen Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz.

Wer sich über den AHA sowie seine Zielstellung und Aktivitäten informieren bzw. zu ihm Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgender Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
– (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Bilder: Andreas Liste

AHA zieht negative Bilanz nach Bauabschluss und Eröffnung der Waldschlösschenbrücke

Am 24.08.2013 erfolgte die Eröffnung der hochgradig umstrittenen Waldschlösschenbrücke, nachdem zuvor nach sechs Jahren der skandalöse Bau seinen Abschluss fand.

Es ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut der Anlass darauf hinzuweisen, welchen Stellenwert offenbar der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie des Gutes Kulturlandschaft im nunmehrigen 21. Jahrhundert einnimmt. Die Brückenplaner und –bauer haben dabei immer u.a. ausgeblendet, dass ein bedeutsamer Teil der Kultur- und Naturlandschaft Elbe sowie Fluss, Auen und Hochwasser eine ökologisch und hydrologisch lebensnotwendige Einheit darstellen. Sie bilden eine wichtige Wechselbeziehung. Hochwasser formen zudem die Auen und Flüsse immer neu, durchfeuchtet das Auengebiet und versorgt sie mit neuem Schlick sowie führt genetisch frische Fauna und Flora heran. Vergessen haben diese Verantwortlichen aber auch, dass vermehrte Hochwasser durch zunehmende Versiegelungen, Fließgewässerausbau und –begradigungsmaßnahmen sowie Einengung von Hochwasserausbreitungsräumen an Heftigkeit und Unberechenbarkeit zu nehmen. Dazu tragen auch solche skandalösen Bauwerke wie die Waldschlößchenbrücke bei. Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt, erfolgt täglich eine Versiegelung von 81 ha Boden, was einer Fläche von etwa 116 Fußballfeldern entspricht bzw. in einem Jahr der Fläche der Stadt München gleichkommt.

Außerdem weist der AHA darauf hin, dass jegliche derartige Bebauungen selbstverständlich Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Fora sowie Biotopverbundräume stört bzw. gar zerstört. Unberücksichtigt haben die Verantwortlichen auch, dass mit der Wasserrahmenrichtlinie auch europäisches Recht tangiert wird. Somit gilt es gar eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nach Auffassung des AHA zeigt sich immer wieder, dass die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees vom 25.06.2009 im spanischen Sevilla das Dresdner Elbtal aus der Liste des Weltkulturerbes zu streichen nicht nur zu erwarten und folgerichtig, sondern auch konsequent war. Ein eindeutiges Warnzeichen an alle, welche denken in solchen Denkmalgebieten derartige oder ähnliche Bauwerke zu errichten, wie die nun im Bau befindliche Waldschlößchenbrücke im Dresdner Elbtal.

Die Abererkennung des Weltkulturerbetitels ist aber nicht nur ein Ergebnis einer kleinkarierten, wenig weltoffenen sowie gegen Natur-, Landschafts- Umwelt- und Denkmalschutz gerichteten Politik des Freistaates Sachsen und letztendlich auch der Stadt Dresden geschuldet, sondern auch der duldenden und inkonsequenten Herangehensweise des Bundes anzulasten.

Das die Planung, der Beginn, die Fortsetzung und der bevorstehende Abschluss des Baus zu einer Zerschneidung eines ökologisch, landschaftlich und historisch bedeutsamen Teils des Dresdner Elbtals führt und somit unweigerlich eine Aberkennung des durch die UNESCO verliehenen Weltkulturerbetitels droht, war oft genug angemahnt worden und somit allen Beteiligten und Verantwortlichen bekannt. Dies stellt nicht nur ein Verlust für die Stadt Dresden und den Freistaat Sachsen, sondern auch für die ganze Bundesrepublik und die Europäische Union dar. Zudem ist die Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Weltkulturerbeabkommens nachhaltig erschüttert. Das berufen auf einen Bürgerentscheid, welcher genau diese Tragweite ausblendete und das Verhindern eines umfassenderen und aktuelleren Bürgerentscheides, war bzw. ist unverantwortlich und erfordert nun eine entsprechende Reaktion des Bundes, welche im nationalen Maßstab eine besondere Verantwortung in der Umsetzung internationaler Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten wahrzunehmen hat.

Bereits das bisher 160 Millionen Euro und nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro teure Vorhaben an sich ist schon skandalös genug. Anstatt schon aus Gründen des Klimawandels und der damit eng verbundenen Verschmutzung der Luft sowie der massiven Verschwendung von Energie nun endlich eine sofortige grundlegende und radikale Wende der Verkehrs- und Baupolitik einzuleiten, setzt man weiter auf den Kfz.-Verkehr.

Im konkreten Fall zeichnet sich zudem eine massive Zerschneidung des landschaftlich einmaligen und wertvollen Elbtales ab. Schon alleine das ist eigentlich ein entscheidender Grund die Brücke nicht zu bauen. Von gewissen Einschränkungen als Hochwassergebiet und Frischluftkorridor gar nicht zu reden. Gerade auch die Hochwasserereignisse im August 2002 und im September 2010 sowie die gegenwärtig steigenden Wasserstände müssten noch genug Sensibilität hervorrufen, um Verbauungen in bzw. an Retentionsflächen zu unterlassen.
Der Verlust des UNESCO-Titels Weltkulturerbe birgt somit nach Auffassung des AHA noch andere Gefahren für das Elbtal in sich, welche darin liegen könnten, dass man nunmehr womöglich noch mehr Baumaßnahmen planen und umsetzen möchte, welche gleichartige oder ähnliche Ausmaße wie die Waldschlösschenbrücke aufweisen.

Die bestehenden Naturschutzgesetze sind vor dem Hintergrund des fortgesetzten Artensterbens und der schleichenden Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen entstanden. Dass private Investoren oft diese Dimension nicht im Blick haben und meinen, ihre Bauvorhaben seien „halb so schlimm“, ist bereits problematisch. Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit all ihren Naturschutzverwaltungen und -behörden ist eine derartige Haltung jedoch ein Eklat.

Nunmehr hat auf Basis einer Klage der Grünen Liga Sachsen das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 06.03.2014, dass gegen die Planungen und den Bau der Waldschlösschenbrücke Bedenken bestehen sowie die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, zur Auslegung von Fragen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bereits in dieser ist deutlich absehbar, dass die in der Planungs- und Bauphase verantwortlichen sächsischen Staatsregierungen sowie Gremien der Stadt Dresden offenbar Rechtsbeugung begangen haben und dabei der Kultur- und Naturlandschaft Dresdens schweren Schaden zufügten. Der AHA fordert daher bereits jetzt, dass politische und womöglich auch juristische Konsequenzen daraus abzuleiten gilt. Als nächsten Schritt ruft der AHA die Wahlberechtigten auf am 31.08.2014 bei der Landtagswahl für mehr Achtung für Kultur sowie Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur abzustimmen.
Auf Grund der ggf. grundsätzlich nicht gebannten, sondern eher steigenden Bedrohung des Elbtals mit seiner ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung ruft der AHA zudem zur generellen zumindestens europa- und bundesweiten Unterstützung des Wirkens zum Erhalt dieses Landschafts- und Naturbestandteiles sowie praktisch einstigen UNESCO-Weltkulturerbes auf. Nur so lassen sich der Landschafts- und Lebensraum sowie die optisch einmalige Verknüpfung mit den Kulturgütern der Stadt Dresden sichern. Dazu möchte der AHA mit beitragen, in dem er entsprechende Aktivitäten im Einzugsgebiet der Elbe mit bündeln hilft.

Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2013 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken.

Wer Interesse hat generell ehrenamtlich mitzuwirken, kann zudem in der im Aufbau befindlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland mitarbeiten. Der AHA ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
(AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA möchte Aktivitäten in Merseburg verstärken

Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) hat nunmehr ihren festen Platz am Standort der im Aufbau befindlichen Ortsgruppe Merseburg des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), Weiße Mauer 33 gefunden. Seitdem sind beide Teile des AHA eng miteinander verbunden. Während die Auf- und Einarbeitung der umfassenden Bestände der UBM ihre Fortsetzung findet, hat die AHA-Ortsgruppe Merseburg ihr Aktionsradius u.a. auf die Stadt Leuna und die Kerngemeinde Schkopau ausgeweitet. Besondere Schwerpunkte der Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Merseburg umfassen die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Rischmühleninsel und für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, die weitere Forcierung der konzeptionellen Bearbeitung der Klia und ihres näheren Umfeldes, der auen- und standorttypischen Sanierung des Geländes der früheren Papierfabrik, die Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie, die wiederholte Unterbreitung von Vorschlägen zur naturnahen Entwicklung des Göhlitzscher (Kreypauer) Holzes, des Hohndorfer Holzes unweit von Meuschau, der Saale-Elster-Luppe-Aue und des Naturschutzgebietes Untere Geiselaue einschließlich des Klyegrabens sowie des Lauchagebietes. Dabei kommt den Mitgliedern der AHA-Ortsgruppe der umfassende Bestand an Literatur und Datenträger der UBM zu Gute.
Der AHA möchte auf jeden Fall weitere Interessenten einladen, an der Entwicklung und Betreuung der UBM sowie an der konzeptionellen und der darauf aufbauenden bzw. damit eng verbundenen Tätigkeit der AHA-Ortsgruppe Merseburg mitzuwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Beruf, Qualifikation und Nationalität keine Rolle. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Merseburg & Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung

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