Kategorie: Presseerklärungen (Seite 27 von 66)

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 23.02.2015 findet mit dem 119., das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt die Vorbereitung der für die am Karfreitag, den 03.04.2015 gemeinsam von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ geplante Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“, welche auch Unterstützung durch die Tilia GmbH findet.

Weiterhin ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, nun vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. Ein neues, sehr wichtiges Thema ist mit der angedachten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen soll, entstanden. Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.

Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Planungen und begonnenen Abholzungen zum Steintor und die angedachten Bau- und bereits erfolgten Fällmaßnahmen Paracelsusstraße / Ecke Wielandstraße, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA fordert Stopp der weiteren Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFHRichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  • Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  • Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „ Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen .“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  • Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  • Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  • Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  • Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  • Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden. Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.
Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

AHA und Initiative „Pro Baum“ verurteilen Massenfällungen am halleschen Steintor

Wie bereits seit Langem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ befürchtet, haben nun die Massenfällungen am halleschen Steintor begonnen. Die sehr große Besorgnis beider Organisationen in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich haben sich bestätigt. Nach den gegenwärtigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

Die begonnenen Fällungen zielen nunmehr offenkundig auf eine komplette Vernichtung des Parks ab. Nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ ist das ein weiterer Ausdruck einer arroganten, ignoranten und fachlich inkompetenten Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), welche sich einreiht in die Massenabholzungen in Delitzscher Straße, Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Beesener Straße, in der Paracelsusstraße und am Gimritzer Damm. Der Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur spielt bei den Planungen weder bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) unter Leitung des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, noch bei einer Mehrheit des halleschen Stadtrates eine erkennbare Rolle. Immer wieder verdeutlicht sich dabei, dass bei der halleschen Stadtplanung Gehölze nur als Störfaktoren gelten und so behandelt werden. Beide Organisationen forderten immer wieder den vollständigen Erhalt des Steintorparks und appellierten daher dringend an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf die Planungen entsprechend anzupassen. Ebenso mahnten AHA und Initiative „Pro Baum“ immer wieder an, noch einmal genau zu überprüfen, wie es tatsächlich mit der Gesundheit und Standfestigkeit der Bäume bestellt ist. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 und in Folge der Exkursion am 24.09.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsame Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor. Dazu zählte neben technischen Vorschlägen zur Umverlegung der Gleise, von Straßenabschnitten und Wegen, der Vorschlag einer Verkehrsberuhigung des Areals „Am Steintor“. Die Verkehrsströme müssen nicht über den Platz verlaufen. Ferner können die Bahngleise fahrbahnunabhängig verlaufen. Eine Aufwertung des Platzes ist ebenso zu erwarten, da bestehende bzw. sich entwickelnde Gastronomie Teile des Bereiches mitnutzen können. Die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nahmen offenbar keine Notiz von den Vorschlägen und Überlegungen.

Wer Interesse an der ebengenannten Stellungnahme hat, kann diese in der AHAHomepage http://www.aha-halle.de lesen. Nunmehr fordern AHA und die Initiative „Pro Baum“ endlich die alternativen Vorstellungen zur Gestaltung und Entwicklung des Schlüsselbereiches in der Stadt Halle (Saale) ernst zu nehmen und alle Fällungen sofort zu stoppen!

Stellungnahme des AHA zum Steintor

Fotos: Christine Fröhlich

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2015 ist die Fortsetzung eines Projektes aus dem Jahr 2014 unter der Überschrift „ Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015 “ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule AnhaltBitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken. Als fünfter Tag findet nunmehr am Samstag, den 21.02.2015 eine ca. vierstündige Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen.

Treff: 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen

Wer noch mehr zu dem Projekt „ Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 201 5 “ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Stadt Bitterfeld-Wolfen,
Ortsteil Bitterfeld im historischen Rathaus
Markt 07, Büro in der Tourismusinformation
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Der Mündungsbereich der Weißen Elster und Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat. Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten. Von daher fordert der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft ein. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.

Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium genießt zudem teilweise den Schutz nach europäischem Recht als Vogelschutzgebiet und nach der FFH-Richtlinie. Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, findet gegenwärtig die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-ErfurtHalle/Leipzig-Berlin statt.

Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebiet für verbesserte Lebensbedingungen. Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von Schädigungen an Fauna und Flora. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt.

Dazu führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 07.02.2015 eine ca. dreistündige Winterexkursion durch die Saale-ElsterAue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale durch. Diese Exkursion fand ihre Fortsetzung in einer Begehung im 125 ha großen Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“. Als erstes mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feststellen, dass beginnend am Ende der Malderitzstraße der Pfad zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale und fortsetzend bis zum Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ wieder einmal erhebliche Ausholzungen im Wegebereich stattgefunden hatten. Der Sinn war nicht erkennbar und in dem Umfang nicht angemessen.

Mit Betreten des 125 ha großem Naturschutzgebietes „Pfingstanger bei Wörmlitz“ nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Ausholzungen auf den Südhängen des Kirschberges in Augenschein. Diese sind durchaus notwendig, um Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften wieder entstehen zu lassen. Ferner konnte man von dem Standort aus einen umfassende Blick auf den sehr vielfältigen sowie arten- und strukturreichen den Landschafts- und Naturraum Pfingstanger, was zum größten Teil zum 125 ha großem „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gehört und in der Stadt Halle (Saale) und ein kleinerer Teil in der Gemeinde Schkopau im Landkreis liegt werfen.

Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zur massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Bei jeder Exkursion muss man darüber hinaus immer beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufenden Hunden im Naturschutzgebiet bewegen.

Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, halten es die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen. Darüber hinaus sahen es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den ca. 3 km langen Altdeich zu schlitzen, so dass das Hochwasser der Saale ungehindert in den Gesamtraum der Saaleaue im Pfingstanger einströmen kann. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft im Pfingstanger und dient zudem als Raum zur Aufnahme von umfassenden Hochwasser. Das spielt nun wieder eine wichtige Rolle beim Schutz vor Hochwasser in den bewohnten Gebieten der Stadt Halle (Saale).

Jedenfalls schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den vielfältigen Forderungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an und appellieren daher an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA möchte Aktivitäten in der Region Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg verstärken

Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) hat nunmehr seit dem 10.03.2007 ihren festen Platz am Standort der im Aufbau befindlichen Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), Weiße Mauer 33 gefunden. Seitdem sind beide Teile des AHA eng miteinander verbunden. Während die Auf- und Einarbeitung der umfassenden Bestände der UBM ihre Fortsetzung findet, hat der AHA mit der Ausweitung des Aktionsradius u.a. auf die Stadt Leuna und die Kerngemeinde Schkopau sowie im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Aktivitäten in Bad Dürrenberg, die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg beschlossen. Die besonderen Schwerpunkte der Aktivitäten der nunmehrigen AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg umfassen die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Rischmühleninsel und für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, die weitere Forcierung der konzeptionellen Bearbeitung der Klia und ihres näheren Umfeldes, der auen- und standorttypischen Sanierung des Geländes der früheren Papierfabrik, die Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie, die wiederholte Unterbreitung von Vorschlägen zur naturnahen Entwicklung des Göhlitzscher (Kreypauer) Holzes, des Hohndorfer Holzes unweit von Meuschau, der Saale-Elster-Luppe-Aue und des Naturschutzgebietes Untere Geiselaue einschließlich des Klyegrabens sowie des Lauchagebietes. Dabei kommt den Mitgliedern der AHA-Ortsgruppe der umfassende Bestand an Literatur und Datenträger der UBM zu Gute.

Ferner möchte der AHA sein Engagement bei der Erfassung und Betreuung des Ellerbaches in Bad Dürrenberg und Umgebung zusammen mit interessierten Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern der Borlachschule verstärken und ausweiten. Das im Jahre 2000 gemeinsam mit dem einstigen, im Sommer 2007 geschlossenen Novalis Gymnasium gestartete und von der heutigen Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen Anhalt unterstützte Projekt, ist heutzutage ein sehr bedeutsames Vorhaben in Sachen Umweltbildung und Kinder- und Jugendarbeit. Der AHA möchte auf jeden Fall weitere Interessenten einladen, an der Entwicklung und Betreuung der UBM sowie an der konzeptionellen und der darauf aufbauenden bzw. damit eng verbundenen Tätigkeit der Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg mitzuwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Beruf, Qualifikation und Nationalität keine Rolle. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg & Umweltbibliothek
Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33 0
6217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung

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