Kategorie: Presseerklärungen (Seite 20 von 66)

AHA hält umweltgerechte Nutzung der halleschen Ziegelwiese für dringend geboten

Bekanntlich gehört die hallesche Ziegelwiese, mit seinem künstlich angelegten See mit Fontänenanlage mit bis zu 40 m hohem Wasserstrahl und ausgedehnten Wiesen- und Rasenanlagen zu den meistbesuchtesten Naherholungsgebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Die Geschichte der Ziegelwiese reicht weit zurück. Bereits im Stiftungsprivileg vom 05.07.1121 sprach der Erzbischof Rüdiger von Magdeburg die Ziegelwiese dem Kloster Neuwerk zu, welches einst auf der Höhe des heutigen Botanischen Gartens lag. Das Kloster nutzte die Insel als Grasweide für das Klostervieh. Damals führte das Weideland auch den Namen „Großer Weide“. Im Jahre 1530 löste Kardinal Albrecht das einflussreiche Kloster auf und ließ Kirche und andere Bauten abreißen. Der umfangreiche Landbesitz, wozu der „Große Werder“ gehörte, fiel nun unter die Verwaltung des Neuen Stifts. Bereits ab dem Jahre 1532 beanspruchte Kardinal Albrecht das reizvolle Saalegelände bis zur Moritzburg wieder für seine Zwecke. Nach der Reformation, welche mit dem Abzug des Kardinals Albrecht begann, kam der Werder schließlich zum Amt Giebichenstein.
Im 17. Jahrhundert nutzten die Administratoren des Erzstiftes Magdeburg die Wiese als Festplatz. Insbesondere der prunkliebende Herzog August von Sachsen veranstaltete hier manches Schauspiel. So ist in der halleschen Stadtchronik von Olearius „Halygraphia“ unter dem Tag 04.07.1667 zu lesen: „Abends um 10 Uhr/sind wegen der Fürstlichen Gemahlin Geburts Tages/Aufzuege: Ballett und Feuerwerk im Werder bey der Stein Mühlen praesentiert worden.“

Nach dem Jahre 1680, in brandenburgisch-preußischer Zeit, setzte wieder eine intensive wirtschaftliche Nutzung ein. Das Amt Giebichenstein errichtete in der Nähe des Kirchtores eine große Ziegelei, welche den von ihr benötigten Lehm von dem Werder holte. Von daher rührt auch der spätere Name „Ziegelwiese“. Ein Zugang zur Ziegelwiese seitens der Stadt bestand so gut wie gar nicht. Wer von der Würfelwiese an der Moritzburg über die Brücke zur Ziegelwiese wollte, musste bis zum Jahre 1868 dem Schleusenmeister einen „Dreier“ entrichten. Daraufhin erhielt der kleine Übergang den Namen „Dreierbrücke“.Ende des 19. Jahrhunderts nahm sich der hallesche Verschönerungsverein der Ziegelwiese und veranlasste an den Wegrändern Baumpflanzungen. Nach zahlreichen gärtnerischen Bemühungen um die Ziegelwiese, erwarb im Jahre 1911 die Stadt Halle (Saale) den Werder inmitten mehrerer Saalearme. Die Ziegelwiese war da schon in sportlicher Nutzung. Im Spätherbst setzte man die Nordhälfte der Ziegelwiese unter Wasser, um sie im Winter als Eisbahn verwenden zu können. Generationen von Hallensern haben hier das Schlittschuhfahren gelernt. Zu den bekanntesten Personen gehörte der berühmte Schauspieler und Schriftsteller Curt Goetz, welcher bis 1906 das Stadtgymnasium besuchte.

Diese Wiedervernässungsphase führte nach Auskunft zahlreicher Naturinteressierter zu teilweiser arten- und strukturreichen Entwicklungen dieses Bestandteils der Saaleaue. So berichtete man auch von Orchideenvorkommen. Im Vorfeld zu den 10. Arbeiterfestspielen im Zeitraum vom 14. 06.1968 bis 16.06.1968 legte man das Gelände mit Erd- und Bauaufschüttungen trocken und erbaute dabei den bereits erwähnten künstlichen See mit Fontänenanlage. Im Zuge dieser Arbeitsfestspiele nahm man u.a. die Fontänenanlage in Betrieb. In Nacharbeit der vom Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR (KB) bereits im Jahre 1985 aufgeworfenen ersten Diskussionen zur Umgestaltung der Ziegelwiese, legte einer seiner Nachfolger, der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Jahre 1994 Konzeptionelle Vorschläge für das Gebiet vor. Die Schwerpunkte der Konzeption liegen in der Entwicklung naturnaherer Wiesen mit partieller und unregelmäßiger Mahd sowie in der Wiederherstellung einer Feuchtwiese im Nordteil der Ziegelwiese. Neben einer kurzen nichtssagenden schriftlichen Antwort, widmete die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kurze Zeit später das Gebiet zur Hundewiese um. Das geschah wieder einmal ohne öffentliche Diskussion und Einholung von Stellungnahmen. Ein Musterbeispiel also dafür, wie eine echte Demokratie garantiert nicht funktionieren kann.

Nunmehr sorgt sich der AHA, dass die Ziegelwiese, offenbar von Politik und Verwaltung gezielt toleriert, zu einer Party- und Saufmeile verkommt. Das nennt man dann Teil eines gewässertouristischen Konzeptes. Bereits jetzt dient die gesamte Ziegelwiese als Grillplatz, Partymeile mit teilweise lauter Musik sowie Ersatzort für Kneipe und öffentlicher Bier- und Schnapswiese. Als Stätten der Verrichtung der Notdurft fungieren die Gehölzflächen auf und an der Wiese. Die Folgen sind Vermüllung, Beschädigung von Gehölzen –Äste und Zweige finden Verwendung für Feuerstellen-, heruntergetretene Rasen-, Wiesen- und Uferzonen sowie zunehmende Unhygiene. Hinzu kommt, dass vor, während und im Anschluss an das weitgehend ungehemmte Partygeschehen die gesamte Ziegelwiese als eine unbegrenzte Hundewiese dient. Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sind selten feststellbar und wenn, dann meistens außerhalb der Partyzeit.

Der jüngste Höhepunkt der skandalösen Missnutzung der Ziegelwiese bildete die Abifete am Freitag, den 24.04.2015, wo laut Hallescher Wasser und Stadtwirtschaft GmbH allein 860 kg Müll angefallen ist. Neben der Tatsache, dass man der Umwelt massiven Schaden und einem begehrtem Naherholungsgebiet starke Beeinträchtigung zufügte, scheinen zudem die Folgekosten des unverantwortlichen Vergnügens Einzelner die Müllgebührenzahler der gesamten der Stadt Halle (Saale) mittragen zu dürfen.
Das Beispiel Ziegelwiese, welches sich u.a. getrost auf die Würfelwiese, das Saaleufer südwestlich der Klausberge, die Klausberge selbst und den Heinrich-Heine-Park ausweiten lässt, zeugt von dem Unvermögen der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) hier ausreichend den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaft und somit die Sicherung der Naherholung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten und umzusetzen. Für den AHA ist es inakzeptabel, dass die Parks und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) zu „Ersatzkneipen“ und Orten des Vandalismus verkommen. Leider scheinen Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eher die Zustände legalisieren zu wollen. Dazu soll nach Auffassung des AHA insbesondere das geplante gewässertouristische Konzept für Halle dienen.
Der AHA ruft daher die interessierte Bevölkerung auf, an einem Veranstaltungs- und Tourismuskonzept für die Stadt Halle (Saale) mitzuwirken, welches das Primat der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des sanften Tourismus sowie der Wahrung der Lebens- und Wohnqualität der halleschen Einwohnerinnen und Einwohner beachtet und berücksichtigt.

Wer Interesse hat dazu mit dem AHA in Kontakt zu treten, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.

Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Die Fällungen von Pappeln entlang der Reideburger Straße zeugen davon, dass man sich über die vielfältigen Bedenken hinwegsetzen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.

Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.

Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholtenmale verletzt.

Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.

Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die ExkursionsteilnehmerInnen sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die ExkursionsteilnehmerInnen den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.

Im Dieskauer Park diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugs-raum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.

Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt. Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.

Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern. Selbstverständlich stand auch das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben.

Die ExkursionsteilnehmerInnen nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sach-sen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen. Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasser-baulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren. Die ExkursionsteilnehmerInnen schlagen alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.

Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.

Ebenso legte der AHA gegenüber den ExkursionsteilnehmerInnen auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz weiterhin und verstärkt für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält weiterhin einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.

Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt. Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hoch-seilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf. Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört. Nunmehr unterstützt der AHA eine von der Bevölkerung vor Ort mit einer Unterschriftensammlung verbundene „Aufforderung an den Landkreis Saalekreis, den Stadtrat der Stadt Landsberg und den Ortschaftsrat von Schwerz/Dammendorf zur Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf zu schweren ökologischen Schäden geführt haben“. Der AHA ruft daher zur Unterstützung der Aufforderung und der damit verbundenen Beteiligung an der Unterschriftenaktion auf:

Download(PDF): Unterschriftenliste Parkanlagen Dammendorf

Die ausgefüllten Unterschriftsammlungsbögen bitte an folgende Anschrift senden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält eine beantragte Änderungsgenehmigung für den Flughafen Leipzig/Halle nicht akzeptabel

Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer – Titel: Fluglärm auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.

http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/aerztetage-ab-2006/115-deutscher-aerztetag-2012/beschlussprotokoll/top-vi-taetigkeitsbericht-der-bundesaerztekammer/weitere-themen/vi-81-fluglaerm/

Seitdem sind fast drei Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend auf die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm hinweist.

http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm

Zu dem Nachtflugverkehr beabsichtigt man nun eine zusätzliche Belastung mit Triebwerksprobeläufen im Freien sowie mit aufgeweichten Regelungen die lärmschutzfachlichen und ohnehin schon sehr weitgefassten Genehmigungen noch weiter zu lockern.
Abgesehen davon, dass hier dann nicht mehr der Ausnahme- sondern eher der Regelzustand vorliegt. Aus dem Grund gilt es nach Auffassung des AHA unbedingt dem Anliegen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH eine geänderte luftrechtliche Genehmigung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle zu verwehren. Darüber hinaus bleiben die Forderungen nach sofortigem Nachtflugverbot und Beendigung der militärischen Nutzung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle weiter aktuelle und dringende Forderungen.

Update 06.05.2015 11:55 Uhr: Links zu den Unterlagen eingefügt

AHA fordert mehr Schutz für Klausberge

Eingebettet in die Saaleaue und unweit vom Naturschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie Forstwerder in Halle-Trotha entfernt befindet sich das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge.
Diese ca. 4,9 ha große, zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale liegende und vom Oberen Halleschen Porphyr geprägten Klausberge, gehören zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale). Das einst von Einsiedlern, den Klausnern, besiedelte Gebiet, welche hier ein kleines Kloster betrieben, zeichnet sich durch Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen sowie einst vom Halleschen Verschönerungsverein Anfang des 20. Jahrhunderts gepflanzte Fliederbestände aus. Sie dienen somit zum einem als sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zum anderen als Erholungsraum für die Bevölkerung. Bereits der große Lyriker Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff, welcher sich in den Jahren 1805, 1840/41 und 1855 in Halle aufhielt, liebte diesen Ort. Seine Empfindungen sind in einem 1897 an der heutigen Eichendorffbank errichtetem Obelisk festgehalten.

Im Zusammenhang mit der ökologischen, landschaftlichen, historischen und lyrischen Bedeutung der Klausberge seien zudem die durch Verwitterungsprozesse und Sickerwasserwirkung entlang von Gesteinsklüften entstandene Jahnhöhle erwähnt, wo sich der Turnvater Friedrich Ludwig Jahn in den Jahren 1796 bis 1799 vor dem Zorn einiger konservativer Studentenverbindungen versteckt hielt. Ferner sind am Fuße der Klausberge noch die Reste des Weges der Treidler erkennbar, welche noch bis zur vorletzten Jahrhundertwende Lastkähne flussaufwärts zogen.
Alles im allem schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, den immer wieder formulierten Auffassungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ an, dass das im Jahre 1995 zum flächenhaften Naturdenkmal erklärte Felsengebiet, ganz dringend eines besonderen Schutzes bedarf. Das bedeutet nach Meinung beider Organisationen, u.a. die Umsetzung einer ordnungsgemäßen Ausschilderung, Verhinderung des Betretens der Felsenhänge sowie ganz besonders die Unterbindung des Missbrauches des Plateaus im Nordteil des Felsenmassivs für Spontanpartys und für größere und kleinere Feuerstellen. Hierzu sind zudem entsprechende Kontrollen dringend nötig. Ebenso beinhalten die Überlegungen von AHA und Initiative „Pro Baum“ einen Naturerkenntnispfad einzurichten, welcher sich in einem wiederzubelebenden Saalenaturerkenntnispfad, einfügen ließe.

Mit großer Sorge sind ferner die gegenwärtigen massiven Abholzungen im Süden und entlang des Weges im Westteil des flächenhaften Naturdenkmals Klausberge zu sehen. Weitgehend wahllos fielen umfassende Teile von entwickelten Hang- und Auenwaldbereichen sowie dazugehöriger Übergangsbereiche der Säge zum Opfer. Dabei verschonte man weder Nistbäume, Überwinterungs- und Schlafplätze von Vögeln, Kleinsäugern, Insekten und Spinnen. Auf, von der Stadt Halle (Saale) aufgestellten Tafeln, rechtfertigte man diese massiven Eingriffe mit dem Erhalt und Schutz von Halb- und Trockenrasengesellschaften sowie der Schaffung von Sichtachsen u.a. zur Burg Giebichenstein, zur Petruskirche und zum Ochsenberg.

Nur haben sich offenbar diese Planer nicht eindeutig und gründlich mit der Entwicklung und Zusammensetzung der Landschaft und Natur sowie mit den generellen Standortbedingungen auseinandergesetzt. Der Großteil der abgeholzten Flächen ist durch massive Bodenaufträge gekennzeichnet, welche sich über die Jahrzehnte entwickelt haben, im Überflutungsbereich der Saale mit Auenlehm versetzt haben und somit sich sehr nährstoffreich darstellen. Darüber hinaus haben die humosen, teilweise auenlehmhaften Böden ein umfassendes Wasserspeichervermögen. Somit bieten sie die ideale Basis für verschiedene, arten- und strukturreiche Waldgesellschaften, aber keinesfalls für Halbtrocken- und Trockenrasengesellschaften. Diese gedeihen eher auf blanken Felsen mit geringen, nährstoffärmeren Bodengesellschaften, welche auch in den Klausbergen weiter oben vorkommen und nicht in den erst einmal abgeholzten Wald- bzw. Gehölzflächen. Darüber hinaus dienen diese Hang- und Schluchtwälder als Puffer für herabstürzende größere und kleinere Steine, welche sich in Folge von Verwitterung vom Felsen lösen.
Ebenfalls hält die Begründung, Schaffung von Sichtachsen u.a. zur Burg Giebichenstein, zur Petruskirche und zum Ochsenberg einer näheren Betrachtung nicht Stand, da diese auch vorher ausreichend bestanden hat.

Während man im gewissen Umfang Verbesserungen an den Absperrungen bzw. Geländern sowie Ausbesserungen an Wegen und Treppen noch nachvollziehen kann, rufen die massiven Ab- und Ausholzungen kein bzw. kaum Verständnis hervor. Wer Eschen und Ahorn, neben der seit dem 17. Jahrhundert in Europa angepflanzten und aus dem atlantischen Nordamerika stammenden Robinie, als nicht heimisch bezeichnet, lässt mangelnde Fach- und Sachkompetenz erkennen und Schlimmes für den stabilen und sehr vielfältigen Gehölzbestand erahnen. Zudem vernichteten die Abholzungen standortgerechte Bestände z.B. von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn und Weichselkirsche. Gegenwärtig kann man erkennen, dass sich die Waldbestände dort sukzessiv oder als Stockausschläge wiederherstellen möchten, wo die Erde noch verblieben ist.
Somit sollten maximal zum Schutz und Erhalt der Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften konzipierte Maßnahmen Umsetzung finden. Dazu zählen stark begrenzte Ausholzungs- und Mahdarbeiten genauso, wie das Unterbinden des Betretens der Hänge.
Ansonsten sind jegliche Ab- und Ausholzungsarbeiten an den Gehölzbeständen sowie Abtragungen von jahrzehntelangen gewachsenen Bodens am Fuße der Klausberge sofort zu stoppen.

Im Ergebnis derartiger Betrachtungen erscheint es immer wichtiger und notwendiger festzustellen, dass das FND Klausberge ebenso wie das unweit nach Nordosten sich anschließende NSG und FFH-Gebiet Forstwerder dringend eines besseren Schutzes bedürfen, was auch u.a. auf die anderen Teile der halleschen Saaleaue zutrifft. Von daher fordern AHA und Initiative „Pro Baum“ die zuständigen Behörden auf, endlich und unverzüglich zu handeln und somit dem Schutz, Erhalt und darauf abgestimmten Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft auf wissenschaftlich – fachlicher Basis mehr Augenmerk und Sorgfalt zu widmen sowie damit ihrem gesellschaftlichen und rechtlichen Auftrag nachzukommen. Zudem ergeht der Aufruf von AHA und Initiative „Pro Baum“ an die interessierte Bevölkerung, sich ebenfalls für den Schutz und Erhalt der Klausberge und dem Forstwerder einzusetzen.

Wer Interesse hat ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Fotos Andreas Liste

AHA fordert verstärkten Schutz des Forstwerders in Halle-Trotha

Der ca. 11 ha große Forstwerder in Halle-Trotha gehört zu den bedeutsamsten Auengebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Erkenntnisse sind dahingehend nicht neu. Nachdem die Feudalherren des Rittergutes Trotha den Teil der Saaleaue nutzten, übernahm das reiche Augustinerkloster Neuwerk 1455 das Gebiet. Nach dessen Auflösung fiel der Forstwerder an das Amt Giebichenstein. Dabei müssen die Pachterträge nicht unerheblich gewesen sein, da der Forstwerder als Jagdgelände sowie Standort für Wiesen, Obstbäume und Weiden diente.
Im Jahre 1790 tauchten Pläne des halleschen Postmeisters Wilhelm von Madeweis auf, welcher die Insel kaufen und durch gärtnerische Anlagen „verschönern“ wollte. Jedoch zerschlugen sich die Pläne. Besonders gerne nahmen die Studenten der 1694 gegründeten Universität den Forstwerder als Ort der Austragung von Duellen und für Ausflüge an. In den 1794 erschienen „Briefen zur näheren Kenntnis von Halle“ fand der Forstwerder als Ausflugsort „Elysium“ Erwähnung.

Im Sommer 1927 bekam der Norden Halles sein erstes Freibad. Auf Grund der schwierigen Erreichbarkeit, errichtete man im gleichen Jahr einen Brückenzugang als Eisenbetonbogen mit einer Spannweite im Umfang von 47 Metern.
Die weitgehend bewaldete Insel lässt sich nunmehr grob in vier Teile einteilen. Beginnend im Norden sei der Gehölzbestand aus großen Hybridpappeln erwähnt, welcher in seinen Hohlräumen und Kronen Unterschlupf für zahlreiche Tierarten bietet. In dem Gebiet ist eine deutliche Sukzession in Richtung eines naturnahen Hartholzauenwald z.B. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen erkennbar. Diesen Prozess gilt es zu sichern und ungestört voranschreiten zu lassen.

Weiter nach Süden schließt sich eine savannenartige Hochstaudenfläche an, welche mit Sträuchern wie Weißdorn, Europäisches Pfaffenhütchen, Blutroter Hartriegel und Kreuzdorn durchsetzt sowie weitgehend von Hybridpappeln und u.a. vereinzelten alten Stieleichen umsäumt ist. Hier befindet sich auch eine sich ausbreitende, selbstangesiedelte Kolonie der Grauerle. Diese Zusammensetzung entstand in Folge der vielfältigen Wiesennutzung, wozu die Nutzung als Liegewiese für das Freibad dazugehört. Zu DDR-Zeiten nutzte man die Fläche bis Anfang der Achtziger Jahre als Einspülfläche von Saaleschlamm, welchen man u.a. aus dem benachbarten Schleusengraben ausbaggerte.

Im südlichen Anschluss befindet sich eine Aufforstungsfläche, welche aus Bergahorn besteht. In dem Bestand eingebettet sind vereinzelte ältere bis alte Stieleichen. Ferner ist eine deutliche Hartholzauenwaldsukzession z.B. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen erkennbar. Diesen Prozess gilt es zu sichern und ungestört zu voranschreiten zu lassen. In dem Teil der Insel gedeihen auch die in Sachsen-Anhalt bestandsbedrohte Wildtulpe und seit etwa 15 Jahren ein voranschreitender Bestand an Bärlauch.

An der Südspitze existiert ein Hartholzauenwald, wie er in etwa einst auf der gesamten Insel bestanden haben muss. Dieser setzt sich z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Schwarzen Holunder sowie Europäischen Pfaffenhütchen zusammen. Für Auenwälder typisch existiert ein umfassender Bestand aus Frühjahrsblühern wie Wildtulpe, Bärlauch, Gelbes Windröschen, Scharbockskraut, Goldsternchen und Waldveilchen. Im Sommer setzen sich zudem z.B. die Große Brennnessel, Distelarten und besonders wegbegleitend das Aufrechte Glaskraut durch.

Das Westufer ist im Bereich des Wehrs als Kies- und Sandfläche mit ausgeprägter Weichholzaue –u.a. bestehend aus Silberweide und Pappelarten- sowie nitrophiler Hochstaudenflächen gekennzeichnet. Die Kies- und Sandflächen verändern sich nach Überflutungen immer wieder aufs Neue. Ferner eignen sich diese Flächen als Sukzessionsfläche für einen ausgedehnteren Weichholzauenwald im Anschluss an die westlich in der Saale befindlichen Insel. Weiter nördlich schließen sich Steilhänge an, welche der Flussdynamik des weitgehend unberührten Teils der Saale ausgesetzt ist. Dieser Saalealtarm bietet zahlreichen Wasservögeln Lebens- und Rückzugsraum an. Darüber hinaus verbindet er den Forstwerder mit dem Saalwerder und da ganz besonders zum 2,73 ha großem flächenhaften Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“.

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betreut den Forstwerder seit dem Jahre 1983. Bereits damals unternahm alles um freiherumlaufenden Hunden und den rasant zunehmenden Trampelpfade entgegenzuwirken. Im Jahre 1988 erhielt das Gebiet den Status eines „Ökologisch Bedeutsamen Bereichs“.
Im Jahr 1993 erstellte der AHA eine Konzeption, welche am 10.09.1993 zur einstweiligen Sicherstellung als Naturschutzgebiet (NSG) durch die damalige Bezirksregierung Halle führte. In Folge dessen erstellte das Planungsbüro „BIANCON“ im Auftrag des AHA eine fachlich-inhaltlich sehr fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption. Diese Konzeption beinhaltet neben der Gesamtschutzwürdigkeit des Gesamtgebietes auch Punkte wie die Notwendigkeit der Ungestörtheit der Saaleuferstreifen am West-, Nord-west- und Nordrand des Forstwerders, was die Beseitigung des Nordwestweges ab Mittelteil der Insel und aller Trampelpfade beinhaltet. Mit Verordnung des damaligen Regierungspräsidiums Halle vom 09.12.1998 bekam der Forstwerder seinen endgültigen NSG-Status. Nunmehr ist die Aueninsel ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Richtlinie (FFH) unter Schutz gestellt.

Der AHA begrüßt den nunmehrigen Schutzstatus. Immerhin gehört der Forstwerder zu den bedeutenden Restauenwäldern Halles entlang der Saale und in der Saale-Elster-luppe-Aue, wozu insbesondere die NSG und FFH-Gebiete Burgholz, Pfingstanger, Rabeninsel und Nordspitze Peißnitzinsel dazugehören. Um seiner Bedeutung als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraumes hervorzuheben, hatte der AHA im Jahre 1996 ein größeres NSG vorgeschlagen, welches das NSG Brandberge, den Fuchsberg in Kröllwitz, die Mündungsbereiche von Hechtgraben und Götsche, Kröllwitzer Kiesgruben sowie selbstverständlich den direkt westlich angrenzenden Saalwerder mit einbezieht. Leider haben diese Vorschläge noch keine Umsetzung gefunden. Der AHA beabsichtigt jedoch weiter dranzubleiben.

Das derzeitige praktische Engagement des AHA im Forstwerder bezieht sich auf die Absperrung der umfassend vorhandenen Trampelpfade. Diese haben dazu geführt, dass ganze Bereiche im und am Waldgebiet sowie am Westufer stark in Mitleidenschaft gezogen sind. Insbesondere das Westufer im Anschluss dient immer wieder als Ort für Spontanpartys und illegalen Campens. Lärm und Feuer mit aus dem NSG gesammeltem und gefälltem Holz sind die Erstauswirkungen und zurückgelassener Müll und Unrat sind die weiteren Folgen. Diese Beeinträchtigungen schädigen massiv Fauna und Flora. Zudem ermöglicht die gegenwärtige Verordnung, „die ordnungsgemäße Ausübung der Sportangelfischerei am westlichen Saaleufer, jedoch nur auf einem am Wehr beginnenden, 50 m in nördlicher Richtung verlaufenden Flussabschnitt und ausschließlich in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Oktober eines jeden Jahres.“ Der AHA ist der Auffassung, dass diese Freistellung zu massiven Störungen und Zerstörungen in dem betreffenden Bereichen beiträgt und das unerlaubte Betreten anderer Besucher befördert. Somit fordert der AHA diesen Passus aus der Verordnung zu streichen.
Ferner sieht der AHA große Gefahren in der Nichtbeachtung des Leinenzwangs für Hunde, voranschreitende Vermüllung und die Zerschneidung durch immer neue Trampelpfade. Zudem mäht das Wasser- und Schifffahrtsamt auch zu Zeiten der Brut die Ufer des Schleusengrabens, nachdem man schon am Ostufer in den neunziger Jahre große Bäume fällte.

Leider führt die lobenswerte klare Beschilderung der Stadt Halle (Saale) zu Bestimmungen und der Wegeführung im NSG und FFH-Gebiet nur dann zum richtigen Erfolg, wenn regelmäßige Kontrollen stattfinden. Das trifft auch auf die Absperrbeschilderung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die Ufer der Saale zu. Hier ist nach Auffassung des AHA, eine enge Abstimmung zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Polizei dringend geboten.
Angesichts der der obengenannten zunehmenden massiven Bedrohung des NSG und FFH-Gebietes Forstwerder in Halle-Trotha hält es der AHA für erforderlich über eine zeitweise ein- oder mehrjährige Absperrung der Aueninsel ernsthaft nachzudenken.
Der AHA möchte zudem seine Aktivitäten für den Forstwerder weiter verstärken. Dazu zählt auch eine für den Freiwilligentag am Samstag, den 19.09.2015 gemeinsam mit der Initiative „Pro Baum“ angedachte Großaktion zur Absperrung aller Trampelpfade. Ein Antrag auf Zustimmung der Stadt Halle (Saale), als seit dem 01.01.2014 zuständige Naturschutzbehörde, ist gestellt. Im Vorfeld dazu ist für den Umwelttag am Freitag, den 05.06.2015 eine ca. dreistündige Exkursion durch die Klausberge zum Forstwerder vorgesehen.

Treff: 18:00 Uhr Ecke Wasserweg/Emil-Eichhorn-Straße

Wer noch mehr zu den AHA-Aktivitäten erfahren und in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Forstwerder mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746; Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Fotos Andreas Liste

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