Kategorie: Presseerklärungen (Seite 19 von 66)

Luchs und Wolf gehören zur Fauna in Deutschland dazu

Mit einer Mischung aus Verwunderung und Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den fortgesetzten Aufschrei aus Teilen der Jägerschaft aufgenommen, welcher verdeckt oder offen Maßnahmen gegen die fortschreitende Ansiedlung von Wolf und Luchs anmahnt. Dabei gehörte im Harz der Luchs bis zum Abschuss des offenkundig letzten Tieres am 17.03.1818 und in Deutschland bis zur vermutlich vollständigen Ausrottung im Ersten Weltkrieg zum ansässigen Tier. Ähnlich erging es dem Wolf. In Folge intensiver Jagd war das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte. Beide Tiere, welche klar als Nahrungskonkurrenten gelten, nehmen so wieder den obersten Teil der Nahrungspyramide ein. Einen Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Nach Auffassung des AHA hat diese jägerliche Unruhe eher damit zu tun, dass es um Verluste beim Gewinn bei der Vermarktung des Wildbrets geht. Nur vergessen diese Jäger allzu schnell, dass Jäger keinen Anspruch auf das herrenlose Wild erheben können. Die schrittweise Wiedereinstellung einer naturnaheren bis natürlichen Nahrungspyramide entspricht eher dem Ansinnen eines nachhaltigen Naturschutzes, als eine „Regulierung“ von Wild in die ausschließliche Hand des Menschen zu legen bzw. zu belassen.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.

Nach Ansicht des AHA müssen ungehemmter Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert, dass nicht gut gefüllte private Geldbörsen über Über-schwemmungsgebiete entscheiden dürfen

Im Ergebnis des Hochwassers 2013 übertrumpften sich politische Entscheidungsträger im Bund, in den Ländern und den Kommunen mit Erklärungen, dass man Lehren aus dem Hochwasser ziehen muss. Das geschah schon reflexartig im Ergebnis der Hochwasser in den Jahren 1994, 2002, 2012/2003, 2006 und 2011. Man wollte den Nerv der Bevölkerung wirkungsvoll mit Ankündigungen zur akribischen Suche der Ursachen der Hochwasser sowie von Maßnahmen für nachhaltigen Hochwasserschutz –z.B. durch Ausweitung von Überflutungsräumen durch Deichrückverlegungen- treffen. Wie auch in den Folgezeiten der vergangenen mehr oder minder starken Hochwasser blieben im Ergebnis des Hochwassers im Juni 2013 alle Bekundungen in den meisten Fällen nur öffentlichkeitswirksame Lippenbekenntnisse. Nur geschehen ist eben verhältnismäßig wenig. Gegenwärtig reduziert man wieder sogenannten Hochwasserschutz auf neue, höhere, breitere und stabilere Hochwasserdeiche, Hochwasserrückhaltebecken und neue Polderflächen. Von einer fortschreitenden und verstärkten Wiederanbindung von Altauen an das Überflutungsregime der Fließgewässer hört die Öffentlichkeit dagegen von mal zu mal immer weniger. Ein Lernen aus Fehlern der Vergangenheit stellt sich wieder einmal als riesige und übersehbare Fehlanzeige heraus. Nun scheint sich in der Stadt Merseburg, das Land Sachsen-Anhalt vereint mit Oberbürgermeister Jens Bühligen eine neue, aber recht abenteuerliche Variante des Hochwasserschutzes ersonnen zu haben. Betuchte Bewohner von Überschwemmungsgebieten können sich für viel Geld einen Hochwasserdeich oder Hochwasserwand um ihr Anwesen errichten lassen. Die womöglich, aber nicht sichere Hochwasserfreiheit lässt sich das Land Sachsen-Anhalt so bestens bezahlen. Das ist offenbar nicht nur einmalig im Land Sachsen-Anhalt, sondern garantiert auch im gesamten Deutschland.

Nur könnte das nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unerfreulicherweise bundesweit schnell viele, sehr viele Nachahmer finden. Nun hat man scheinbar die Lösung gefunden, wie man Auen, also Überschwemmungsgebiete, ohne lästiges Hochwasser zu Bauland für Wohn-, Gewerbe-, Hotel- und Tourismusbauten umfunktionieren kann. Na ja und wenn doch mal Wasser eindringt, dann gibt es ja steuer- und spendenfinanzierte Flutgelder sowie Bundeswehr, Technisches Hilfswerk, Feuerwehren und eine ehrlich ernsthaft solidaritätsbewusste Bevölkerung, welche Sandsäcke füllt und die privatfinanzierten Deiche vor den anströmenden und steigenden Fluten verteidigen und somit sichern. Zu guter Letzt findet sich bestimmt dann noch ein Weg das Ganze über Steuerabsetzbarkeit doch noch vom Steuerzahler finanziell ersetzt zu bekommen.

Nach Auffassung des AHA blenden die Blender und Befürworter der Qualität und Quantität des Hochwasserschutzes nach der Größe des Geldbeutels fehlerhaft aus, dass diese Herangehensweise unverantwortlicherweise zu weiteren räumlichen Einschränkungen von Überschwemmungsgebieten führen, was wiederum unweigerlich zur Verschärfung von Hochwassersituationen durch höhere Hochwasserwellen beiträgt und darüber hinaus diese Probleme u.a. einfach zum nicht finanzkräftigen Nachbarn bzw. immer weiter flussabwärts weiter reicht. Sieht so nun zwischenmenschliche Solidarität aus ? Des Weiteren vernachlässigt dieses Handeln, dass trotz höherer und breiterer Deiche, auch wenn Spundwände in den Boden getrieben sind, die bisherigen Überschwemmungsgebiete durch Qualm- bzw. Druckwasser weiterhin indirekt von Hochwasser beeinflusst bleiben. Beispielsweise die Bewohner der Ortschaft Tornitz unweit der Mündung der Saale in die Elbe haben beim Hochwasser 2013 erleben müssen, dass Qualm- bzw. Druckwasser die gleiche verheerende Wirkung entfalten kann wie hochgestautes Hochwasser. Dabei sollte man noch wissen, dass das Hochwasser einen zeitversetzten, oft dann schnellen Anstieg des Qualm- bzw. Druckwassers zur Folge hat. Nur kann im Unterschied zum Hochwasser, Qualm- bzw. Druckwasser nicht frei zum Fließgewässer abfließen, da die Hochwasserdeiche den ungehinderten Abfluss versperren. Das kann dazu führen, dass die vom Qualm- bzw. Druckwasser überfluteten Flächen noch Monate nach Abfluss des Hochwassers Landunter stehen. So beispielsweise im Ergebnis des Winterhochwassers 2002/2003 im Oberluch in Rosslau vor der Deichrückverlegung geschehen.

Nach Auffassung des AHA benötigt die Bundesrepublik Deutschland eine länderübergreifende, nach Flusssystemen geordnete Einrichtung. Eine derartige Einrichtung, welche sich von der Aufstellung her an die zuletzt 5 Wasserwirtschaftsdirektionen in der DDR orientieren sollte, könnte so ein länderübergreifendes, nach Flussystemen orientierte Konzeption u.a. zum Umgang mit Hochwasser erstellen.
Im konkreten Fall fordert der AHA daher das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautsstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben.

Eng damit gekoppelt hält es der AHA für dringend geboten weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals beinhaltet ein, von einer damaligen Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg im Jahre 2008 erstelltes „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt. Genau dafür setzt sich der heutige AHA seit über drei Jahrzehnten ein.

Wer Interesse hat an den Zielen des AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg/ Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen Klausberge und Riveufer für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen Riveufer und Klausberge wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutz- und FFH-Gebiet Peißnitznordspitze, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Eine weitere Sorge bereitet dem AHA die Zunahme von Massenveranstaltungen in dem Saaleabschnitt, besonders im Bereich zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen. So ist es beispielsweise unverständlich, warum nun ausgerechnet am 30/31.05.2015 das siebente Hansefest in dem Bereich der Saaleaue stattfinden muss. Der AHA befürchtet erfahrungsgemäß, dass diese Massenveranstaltungen zu weiteren Schädigungen an Natur und Landschaft führen. Dazu zählen Beschädigungen am Gehölzbestand, den Rasen- und Wiesenflächen sowie den direkten Uferzonen. Immerhin konnte sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren eine standortgerechte Ufervegetation entwickeln, welche nicht nur das Landschaftsbild und somit den Erholungswert aufwertet, sondern Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt. Solche Veranstaltungen wie das Hansefest verstoßen nach Ansicht des AHA gegen den Schutzzweck und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“in der kreisfreien Stadt Halle (Saale). Von daher sind solche Veranstaltungen an derartigen Standorten zu untersagen.

Der AHA betont an der Stelle noch einmal und ganz deutlich, dass sich der Tourismus den Belangen des Umwelt- Natur- und Landschaftsschutzes unterordnet. Nur so ist der dauerhafte Erhalt, Schutz und Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue, als wertvoller Natur-, Landschafts- und Erholungsraum möglich.

AHA hält Abriss des Planetariums auf der Peißnitz für dringend erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält ein Abriss des Planetariums auf der Peißnitz in Folge der Hochwasser im Jahre 2011 und 2013 für dringend geboten. Von daher unterstützt der AHA grundsätzlich den am 26.11.2014 mehrheitlich gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates das Gasometer auf dem Holzplatz zum Neubau des Planetariums zu nutzen. Der AHA hält es aber in dem Zusammenhang für erforderlich rechtzeitig und vollumfänglich in die entsprechenden Planungen einzubeziehen.

Der Standort des in den Jahren von 1976 bis 1978 erbauten Raumflugplanetariums „Sigmund Jähn“ galt schon damals auf Grund seiner Lage im Hochwassereinzugsgebiet nicht als unumstritten. Zwar erreichten die Hochwasser in den Jahren 1979, 1982 und 1988 keine kritische Höhe, zeigten aber auf, an welchem Standort sich das neugebaute Planetarium befindet. Bereits die Hochwasser u.a. im Jahr 1994, zum Jahreswechsel 2002/2003 sowie im Winter 2011 erreichten durchaus kritische bis sehr kritische Wasserhöhen, welche dann letztendlich mit dem Hochwasser im Sommer 2013 ihren vorläufigen Höhepunkt fand.

Bei allen durchaus nachvollziehbaren Argumenten aus der Sicht des Denkmalschutzes, gilt es auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel, welche eine sehr wichtige Rolle in der Saaleaue als Überflutungsraum einnimmt, andere Prioritäten einzuräumen, wozu die bauliche Freiräumung von Retentionsflächen gehören muss. Der AHA hält es daher für ökologisch und ökonomisch unverantwortlich den Standort des Planetariums aufrecht zu erhalten, da jederzeit Hochwassersituationen eintreten können, welche die Höhen der Hochwasser der Jahre 1994 und 2013 noch weit übertreffen können. Die Hochwasser -beispielsweise aus den Jahren 1595 und 1799- haben dahingehend schon andere Dimensionen aufgezeigt.

Nach Auffassung des AHA ist sogar eine Prüfung der Beräumung weiterer Bauten auf der Peißnitz dringend erforderlich. Ferner erscheint es für den AHA erforderlich, schnellstmöglich die ebenerdigen Gewölbe des Peißnitzhauses baulich wieder zu öff-nen, um ein weitgehend ungehindertes Durchströmen von Hochwasser unter dem Haus hindurch zu ermöglichen. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung –z.B. aus Mitteln der „Fluthilfe“- scheint hier sehr angemessen.

Der AHA appelliert an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nunmehr den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 26.11.2014 unverzüglich umzusetzen.

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht nach wie vor umfassende Defizite beim Schutz, Erhalt und der Entwicklung der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern. Diese Feststellung und verbunden mit gemeinsamen Überlegungen zu einer Optimierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern zu beraten, welche hauptsächlich von der Saale, aber auch von den Mündungsgebieten von Fuhne und Wipper, in Alsleben von „Wiesenbach“ und Schlackenbach sowie in Gnölbzig vom „Salzbach“ geprägt sind, bildeten die Basis einer ca. siebenstündigen Fahrradexkursion am 16.05.2015.

Die erste Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnitts und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen. Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbinden die ExkursionsteilnehmerInnen die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefe und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden. Mit Unverständnis nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen zur Kenntnis, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertreten die ExkursionsteilnehmerInnen die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.

Auf dem Weg zum Dröbelschen Busch in Höhe Am Werder, mussten die ExkursionsteilnehmerInnen feststellen, dass massive Abwassereinleitungen erfolgen, welche auf Grund von aufsteigenden kondensiertem Wasserdampf, von erhöhten Wassertemperaturen sowie Ablagerungen im Auslaufbereich von belastetem Abwasser zeugen. Angesichts heutiger technischer Möglichkeiten von Wasserkreisläufen in Betriebseinrichtungen und der Reinigung von Abwasser waren sich die ExkursionsteilnehmerInnen einig, dass nach einer unverzüglichen Untersuchung der Qualität des Abwassers sofortige Abhilfe zu schaffen ist. Die Saale ist bereits sehr weit über Gebühr mit Nährstoffen, Schwermetallen und Salzen belastet. Ebenfalls diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen über die angrenzenden Kleingartenanlagen, welche sich eindeutig im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befinden und letztmalig im Juni 2013 von einem umfassenden Hochwasser betroffen waren. Perspektivisch, so die ExkursionsteilnehmerInnen, erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein, diese Kleingartenanlagen schrittweise aufzugeben. Dies kann so geschehen, indem leergezogene Kleingartenanlagen künftig ungenutzt bleiben und eine komplette Beräumung erfahren. So unpopulär diese, vom AHA schon häufig benannte Lösungsvorschlag klingen möge, desto notwendig ist er, da jederzeit sowie in jeder Höhe, Schnelligkeit und Dauer Hochwasser auftreten können. In dem Blickfeld betrachtet ist es nach Meinung der ExkursionsteilnehmerInnen absolut unverständlich, dass trotz umfassender Einsprüche, Hinweise und Mahnungen, der Bau der B6n stattfindet. Nicht nur, dass massive Rückstausituationen von Hochwasser und Einschränkungen von Retentionsflächen stattfindet, erfolgt eine Totalzerschneidung des nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Nienburger Auwald-Mosaik, wozu u.a. das Naturschutzgebiet Sprohne im Mündungsgebiet der Bode in die Saale bei Nienburg und der Dröbelsche Busch gehören. Ein Ziel des FFH-Gebietes ist nämlich den Biotopverbund, den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der einzelnen und zusammenhängenden Auenlandschaften und –biotope sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Erweiterung der Retentionsflächen.

Der Dröbelsche Busch ist jedoch noch von weiteren Beeinträchtigungen geprägt. So verursachten vergangene und im Januar 2014 durchgeführte Abholzungen massive Eingriffe, welche den sich durchaus naturnah entwickelnden Auenwald nachhaltig geschädigt haben. So führten die nun entstandenen Lichtungen zu Lichtverhältnissen, welche auf den nährstoffreichen Böden die Entwicklung von nitrophilen Stauden befördern und zudem die gut vorankommene Sukzession der Stieleiche massiv behindern. Daran können auch die Nachpflanzungen von Stieleichen nichts ändern, welche beispielsweise womöglich nunmehr an Standorten stehen, wo die Natur die Entwicklung der Stieleiche nicht zulassen würde, durch Unterschneidungen in den Forstbaumschulen keine weiterwachsenden Pfahlwurzeln besitzen, welche die Wasseraufnahme und die Standfestigkeit beeinträchtigen sowie zudem umfassender Pflege und damit verbundener Eingriffe bedürfen. Zudem stellt der Dröbelsche Busch ein sehr wichtiges Brutgebiet von Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan dar. Schwankende Brutbestände zeugen von der Sensibilität dieser Greifvögel auf Veränderungen in ihrem Brutraum, wo womöglich auch Brutbäume betroffen waren. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die seit Jahrzehnten aufgestellte Forderung des AHA endlich diese Abholzungen zu beenden und den Dröbelschen Busch einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Ferner regten sie an, dass es dringend wissenschaftlich zu prüfen gilt, inwieweit eine sukzessive Ausweitung des Dröbelschen Buschs möglich und ökologisch sinnvoll erscheint.
Einer intensiven Betreuung bedarf es nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen der Streuobstwiese, welche sich westlich des Dröbelschen Buschs und nordöstlich der Saale, direkt an der Straße „Am Felsenkeller“ zum Kläranlage befindet. Der AHA erklärte dabei sein Interesse, an dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung, der Betreuung und der Pflege der Streuobstwiese mitzuwirken und dazu u.a. Interessenten aus der Bevölkerung sowie die Hochschule Anhalt in Bernburg, die Schulen und die Kreisvolkshochschule mit einzubeziehen.

Im Innenstadtbereich der Stadt Bernburg nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen vom Rosenhag mit großem Interesse die Entwicklung der Kies- und Schotterflächen mit teilweisem Bewuchs aus Silberweidenweichholzaue sowie Stauden- und Grasflächen auf. Diese Flächen gilt es unbedingt zu erhalten, da die Dynamik der Saale zur Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beiträgt. Ferner thematisierten die ExkursionsteilnehmerInnen die Frage der Zukunft des Tierparks am gegenwärtigen Standort in der Saaleaue. Wie das Hochwasser im Juni 2013 klar aufzeigte, ist immer wieder damit zu rechnen, dass die Saale ihr angestammtes Überflutungsgebiet in Anspruch nimmt. Im besonderen Interesse des Schutzes der Tiere, aber auch des Tierparks als feste Größe in Bernburg, halten es die ExkursionsteilnehmerInnen für dringend geboten einen hochwasserfreien, ökologisch verträglichen Standort zu suchen und zu finden.
Im Bereich des alten Saalealtarms, welchen nun der Wipper als Einzugsgebiet im nach Süden verlegten Mündungsgebiet in die Saale dient, führten Ab- und Ausholzungsarbeiten im direkten Flussbereich, welcher von einem naturnaheren Landschafts- und Naturraum geprägt ist, zu maßgeblichen Beeinträchtigungen des besonders geschützten Elbebibers. So erfolgte eine Beräumung einer Biberburg. Eine entsprechende Anzeige prüft der AHA gegenwärtig. Die ExkursionsteilnehmerInnen waren sich jedenfalls schnell einig, dass der naturnahe Entwicklungsprozess unbedingt zu schützen und zu gewährleisten ist. Mit Entsetzen und Unverständnis nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen die voranschreitende Versiegelung der Wege ab dem Südwestteil des Kesselbuschs in Bernburg in Augenschein, welche auch offenbar auch zu den umfassenden Abholzungen am West- und Südwestufer des Saalealtarmes zwischen Bernburg und Aderstedt führte. Der AHA erläuterte, dass derartige Wege zur Erhöhung der Flächenversiegelung beitragen, Barrieren in der Landschaft bilden da Kleinsttiere häufig diese nicht mehr überwinden können sowie überwiegend als Straße für Kraftfahrzeuge aller Art und Rennstrecke für rücksichtslose Fahrradfahrer dient. Somit tragen derartige Baumaßnahmen eher zu weiteren Störungen in Umwelt, Natur und Landschaft bei. Somit seien ein Stopp der steuerfinanzierten Baumaßnahmen und Rückbau auf Kosten der Verursacher dringend geboten.

Die Vernässungsgebiete nordwestlich des Hauptsaalealtarmes und südlich der Strenge haben in den letzten 10 Jahren eine umfassende Entwicklung erhalten. Der damit verbundene Verlust eines Hartholzauenwaldteils findet hier einen Ersatz durch offene und teils mit Wasserpflanzen bewachsenen Wasserfläche. Womöglich ist perspektivisch mit einer Verlandung und einer Entwicklung eines neuen Waldgebietes zu rechnen. Bereits im östlichen Eingangsbereich des Naturschutzgebietes (NSG) Auwald Plötzkau, welcher zudem nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützt ist, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Empörung und Entsetzen fest, dass die seit über 10 Jahren stattfindenden Massenabholzungen ihre Fortsetzung findet. Offenbar ignoriert die Landesforstverwaltung weiterhin die mahnenden, schweren wissenschaftlich-fachlichen Bedenken zu den massiven Eingriffen in einer der bedeutsamsten und wertvollsten Saaleauenwälder. Im Zusammenhang mit den massiven, deutlich sichtbaren Zerstörungen der Auenwaldzusammensetzungen zu Ungunsten der Stieleiche und der Auenwaldstrukturen mit seinen Schichtungen und Lichtverhältnissen, haben diese Eingriffe z.B. zu starken Rückgängen an Brutpaaren von Schwarz- und Rotmilan geführt. Während noch im Jahr 1992 jeweils noch 26 bzw. 31 Brutpaare brüteten, waren es im Jahre 2013 nur noch 12 bzw. 4 (!) Brutpaare. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen ist das eine vollkommen inakzeptable Entwicklung, welche es sofort sowie ohne Ausreden und Ausnahmen zu stoppen gilt. Weiter vertreten sie die Meinung, dass das NSG- und FFH-Gebiet Auwald Plötzkau sich nunmehr naturnah entwickeln muss und zwar frei von jeglichen Störungen und Beeinträchtigungen, wozu eindeutig die forstwirtschaftliche Nutzung dazugehört. Das sind alles Forderungen, welche der AHA nunmehr seit dem Jahre 2002 aufwirft und ebenso Inhalt von Protestexkursionen vom AHA mitgetragener Protestexkursionen einer eigens dafür gegründeten Bürgerinitiative. Insbesondere im Jahr 2005 fanden die Proteste ihren Höherpunkt. Die Brisanz, der Verstoß gegen das Verschlechterungsgebot und die konsequente Einhaltung der Schutzbestimmung bestehen jedoch unvermindert fort. Im dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, dass der Auwald Plötzkau die Möglichkeit von Raum zu einer sukzessiven Wiedererweiterung des Auenwaldes zurück erhält. Dazu zählt insbesondere u.a. der vom Saalealtarm und Saaledurchstich umflossene Zinkenbusch dazu. Damit wäre eine gewisse Wiederausdehnung der Saaleauenwälder im Bereich des NSG- und FFH-Gebietes Auwald Plötzkau sowie des Pfuhl`schen Busch am östlichen Saaleufer und nördlich von Kustrena verbunden. Eine derartige Wiederausweitung von Auenwäldern bedeutet nicht nur eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt, auf Grund ihrer besonderen Funktion als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, sondern hat auch eine sehr wichtige Funktion im Umgang mit Hochwasser. Auenwälder nehmen Hochwasser auf, nehmen das Wasser wie ein „Schwamm“ auf und geben es schrittweise wieder ab. Somit tragen sie eine sehr wichtige Wasserfunktion gegenüber dem Fluss und seiner Aue aus und übt auf die nachfolgenden Ortschaften wie die Stadt Bernburg und ihre Stadtteile eine Hochwasserschutzfunktion aus.

Mit großer Sorge beobachteten die ExkursionsteilnehmerInnen die ungehinderte Ausdehnung sowie die Art und Weise der Angeltätigkeiten entlang der Saale. Immer mehr und größere Zeltplätze entstehen und entwickeln sich in den Flussuferbereichen. Häufig sind Zerstörungen und Störungen der Ufervegetation und von Bruträumen von Vögeln und Amphibien verbunden. Selbst Angelverbote, wie im Bereich des Saalealtarms am Zinkenbusch, finden keine Beachtung. Hier ist dringend Abhilfe geboten, so die einhellige Meinung der ExkursionsteilnehmerInnen. Hinsichtlich der Deichsysteme sind auch hier Änderungen dringend geboten. Die ExkursionsteilnehmerInnen vertraten auch hier die klare Position, dass der Saale weitere Retentionsflächen zurückzugeben ist. Dies ist wichtig, um die Auenlandschaften wieder mehr und besser dem Hochwasser auszusetzen und zeugt zudem von einem besseren Umgang mit Hochwasser.

Ebenfalls sehen die ExkursionsteilnehmerInnen massiven Nachholebedarf bei der Wiederherstellung von naturnahen Strukturen von kleineren Fließgewässern. So sind in den Mündungsbereichen von „Wiesenbach“ bzw. Schackenthaler Bach und Schlackenbach in der Stadt Alsleben wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich, um diese Zustände wieder herzustellen, was auch der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ein weiteres kleineres Nebengewässer der Saale, stellt der „Salzbach“ bei Gnölbzig dar. Dieses kleine, weitgehend ausgebaute Fließgewässer führt steinsalzhaltiges Wasser aus den Kupferschieferstollen bei Strenznaundorf ab. Das einst häufig von den Bewohnern zum Einlegen von Gurken genutzte Salzwasser, könnte nach Auffassung des AHA im direkten Mündungsbereich zwischen der L 153 und der Saale als Basis für ein salzhaltig beeinflusstes Feuchtbiotop dienen. Nach den ersten Überlegungen bietet sich dazu eine Erdmulde zwischen dem alten und neuen Verlauf des „Salzbaches“ dem Vorhaben bestens an. Dazu möchte der AHA ein Konzept erstellen, woran beispielsweise interessante Bürgerinnen und Bürger der Region sowie Professoren, Dozenten, Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg mitwirken können. Daher nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen mit Sorge in Augenschein, dass man offenbar beabsichtigt den „Salzbach“ zwischen Strenznaundorf bis zur L 153 zu verrohren. Ein derartiger Vorgang widerspricht der Wassserrahmenrichtlinie der EU und gilt es daher zu unterlassen!

In Bezug auf die L 153 im Bereich zwischen Alsleben und Gnölbzig, halten es die ExkursionsteilnehmerInnen für sehr sinnvoll und notwendig die beidseitige Baumallee in seinen Resten zu erhalten und unverzüglich durch Neuanpflanzungen –z.B. mit Schwarzpappeln, Stieleichen und bzw. oder Linden wieder herzustellen. Beim Blick zum Abschluss der Fahrradexkursion zum Severin erläuterte der AHA den ExkursionsteilnehmerInnen seine Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und Entwicklung des sehr bedeutsamen und wertvollen Saaleauenwaldes. Der Severin hat nach schriftlicher Auskunft des damaligen Landrates des Landkreises Salzlandkreis Ulrich Gerstner vom 27.11.2006 eine Größe von ca. 9 ha und gehört zur Stadt Könnern (Saale) im Landkreis Bernburg und liegt im Bereich des Bernburger Triasgebietes. Eingerahmt ist der Auenwaldrest von Nordwest bis Südost von einem Saalealtarm, welcher im Rahmen eines Durchstiches („Begradigung Gnölbzig“) in den Jahren 1934/35 von der Saale abgetrennt wurde. In nordöstlicher und östlicher Richtung bildet die Saale die Abgrenzung. Der alte Saalearm stellt zugleich die Grenze zwischen den Städten Könnern (Saale) und Alsleben (Saale) dar. In direkter Angrenzung befinden sich die Ortsteile Gnölbzig (Stadt Alsleben) und Trebnitz (Könnern). Der Auenwaldrest Severin ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Saaletal. Eigentümer des gesamten Auenwaldrestes ist Hartmut Bohnefeld aus Löbejün-Schlettau. Der Severin ist zu fast Zweidrittel als Hartholzauenwald ausgeprägt. Davon zeugen insbesondere in der Baumschicht u.a. Gemeine Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Flatterulme (Ulmus laevis Pall.), Feldahorn (Acer campestre L.) und Stieleiche (Quercus robur L.), in der Strauchschicht u.a. mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea L.) und Jungpflanzen oben genannter Arten sowie in der Krautschicht u.a. mit Waldgelbstern (Gagea lutea L.), Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides L.), Buschwindröschen (Anemone nemorosa L.), Wald-Veilchen (Viola reichenbachania Jord.), Scharbockskraut (Ranunculus ficaria L.), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum L.), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Große Klette (Arctium lappa L.), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense L.), Gefleckter Taubnessel (Lamium maculatum L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Bereifte Brombeere oder Kratzbeere (Rubus caesius L.) bewachsen sind. Im östlichen Teil gedeihen in der Krautschicht des weiteren Bär-Lauch (Allium ursinum L.) und Hohler Lerchensporn (Corydalis sava L.). Neben der typischen Hartholzauenwaldzusammensetzung sind im nordwestlichen Teil mehrere Reihen Hybridpappelbestände zu erkennen, welche aber von hartholzauentypischen Pflanzen durchsetzt sind. Im östlichen Teil existiert ein kleiner Bestand von Rotbuche (Fagus silvatica L.). Im nördlichen Bereich erfolgt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung des Severins. Einzelne Solitärstieleichen lockern die sonst scharfe Abgrenzung zum Hartholzauenwald auf.

Die Uferzonen des Saalealtarmes sind überwiegend als Weichholzaue ausgeprägt. Insbesondere der Aufschüttungsbereich zwischen Saale und Altarme zeichnet sich als Standort der Silberweide (Salix alba L.) aus.Der Saalealtarm ist außer dem südöstlichen Bereich ab dem Brückenzugang offen. Dieser südöstliche Bereich ist stark verlandet und mit Röhricht bewachsen. Im Bereich des Brückenüberganges mündet ein Bach in den Saalealtarm. Die Uferzonen im offenen Gewässerbereich sind häufig von Folgen der Anglertätigkeit gekennzeichnet. Dazu zählen zertretene Uferzonen, abgebrochene Zweige und häufig Müllreste. Das Wegenetz ist schmal und unversiegelt. Alle Wege sind durch die ackerbauliche Nutzung unterbrochen, was eine Rundwegmöglichkeit praktisch verhindert. Um den Auenwald zu erhalten, zu schützen und sukzessiv weiterentwickeln zu lassen, erscheinen daher auf den ersten Blick folgende Maßnahmen bzw. Vorhaben dringend vonnöten zu sein:

  • Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und sukzessive Entwicklung eines Auenwaldes zum Beispiel aus Saatguteintrag des angrenzenden Hartholzauenwaldes
  • Unterbindung bzw. Verhinderung jeglicher Holzentnahme und Fällungen, um den ebengenannten Prozess nicht zu gefährden, Nahrungs- und Lebensräume (z.B. für Bodenbrüter) zu erhalten sowie Stoffkreisläufe zu befördern
  • Unterbindung jeglicher Störungen an Fauna und Flora, wozu Tötung und Verletzung von Tieren sowie die Beschädigung und Entnahme von Pflanzen und deren Teile gehören muss
  • Unterbindung der Angeltätigkeit und des Verlassens der Wege, um die Boden- und Ufervegetation nicht weiter zu schädigen, sondern eher deren Weiterentwicklung zu befördern
  • Beibehaltung des pfadähnlichen Wegenetzes und Verhinderung von Wegeversiegelungen und –aufweitungen
  • Fortsetzung des ebengenannten Wegesystems im Nordteil der Insel unter Beachtung der sukzessiven Entwicklung
  • Wiedereinrichtung eines Naturerkenntnispfades
  • Festlegung eines Leinenzwanges für Hunde
  • Verhinderung einer Vermüllung des Gebietes
  • Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen

Leider erfolgte mit dem Bau eines Stichkanals im Sommer 2011 eine bis zu einen bis anderthalb Meter Absenkung des Wasserspiegels in dem Saalealtarm, was zum Absterben von Fischen führte und zudem die Alteichenbestände im Severin gefährden. Im Interesse einer nachhaltigen naturnahen Entwicklung des Restauenwaldes Severin und eng damit verbundener Schutzmaßnahmen, gilt es so schnell wie möglich eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche in Form einer Diplom- Beleg- oder Praktikumsarbeit erfolgen kann. Die im Ergebnis der wissenschaftlich-fachlichen Bearbeitung entstandene Schutz- und Entwicklungskonzeption stellt eine grundsätzliche Basis zum weiteren Umgang mit dem Severin dar. Ferner gilt es sie als Handlungsgrundlage für Eigentümer, Nutzer und zuständige Behörden zu verwenden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es als Aufgabe an, die Konzeption in enger Abstimmung mit Eigentümer und zuständigen Behörden umzusetzen. Besonders die im Aufbau begriffene AHA-Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg hat sich das Ziel gestellt, hier die Arbeit vor Ort wahrzunehmen. Eine eng damit verbundene Umweltbildungsarbeit soll zur dringend erforderlichen öffentlichen Akzeptanz und Mitwirkung beitragen.

Der AHA hat hierzu am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Severin, Stadt Könnern (Saale) im Landkreis Bernburg, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ verabschiedet.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA sieht hier die Notwendigkeit in dem Gesamtraum sich verstärkt für einen intensiven und nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung einzusetzen. Interessenten können sich unter folgender Anschrift melden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt.

Fotos:
Andreas Liste
(80a) – Heidi Wunderlich

AHA hält Schutz und Entwicklung der Saaleauenlandschaft zwischen Unterer Aue und Peißnitz für dringend geboten

Die Stadt Halle (Saale) ist u.a. stark von der insgesamt 413 km langen Saale und ihrer Aue geprägt. Besonders nennenswert sind dabei die Saale-Elster-Luppe-Aue, die Naturschutzgebiete Pfingstanger, Saaleauenschaft bei Böllberg und Rabeninsel, Peißnitznordspitze sowie Forstwerder in Trotha. Ebenso erwähnenswert sind aber u.a. auch die Pulverweiden, der Holzplatz, die Salinehalbinsel, der Sandanger, der Amselgrund, der Saalwerder und das Mündungsgebiet der Götsche. Einen besonderen Abschnitt bildet die Saaleaue zwischen der Altstadt Halle und Halle-Neustadt bzw. zwischen der Unteren Aue über Pulverweiden/Holzplatz bis zur Peißnitzinsel.

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Der Gutspark Gimritz im Süden war schon zu slawischer Zeit Siedlungsgebiet. Die Bewohner des Dorfes gingen dem Fischfang und der Viehhaltung nach. Aus Letzterem leitet sich auch die älteste Namensform „Gumnisti“ ab, was übersetzt „Platz, wo die Rinder Getreide treten“ lautet. Der Amtsrat und Großgrundbesitzer Bartels, welcher die Peißnitzinsel 1821 für 22.530 Taler von der Stadt Halle (Saale) kaufte, gestaltete große Teile der Insel um. So auch den Südteil der Insel, wo nun ein Gutspark mit dendrologischen Besonderheiten entstand. Die Peißnitzinsel ist südöstlich von der Elisabethsaale, in Fortsetzung nordöstlich von der Stromsaale sowie südlich, südwestlich, westlich und nordwestlich von der Wilden Saale umströmt. Seit dem endgültigen Aus der wassertouristischen Nutzung Anfang/Mitte der achtziger Jahre konnte sich der Teil der Saale auf großen Strecken naturnaher entwickeln. Somit dient die Wilde Saale u.a. zahlreichen Vogelarten als Lebens- und Nahrungsraum. Dazu zählen neben Wasservögeln auch der Eisvogel und vereinzelt die Beutelmeise.

An der Schnittstelle zwischen der Peißnitzinsel und Sandanger am Südteil des Gimritzer Gutspark haben sich sogar Inseln aus Schotter, Kies und Auenlehm gebildet. Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass eine Wiederherstellung der wassertouristischen Nutzung der Wilden Saale zur Störung bzw. Beendigung der naturnaheren Entwicklung führen könnte. Im gegenüber dem südlichen Bereich der Peißnitzinsel angrenzenden Nordostteil des Sandangers ist deutlich der in den Jahren 1968 bis 1978 verschüttete Verbindungsarm zwischen Elisabethsaale und Wilder Saale erkennbar. Im Jahre 1987 verkippte man im dem Bereich massiv Schotter, umso diesen Prozess zu verstetigen. Der Saalealtarm durchfloss einst den Sandanger und bildete auch einen Bogen im Westteil des Holzplatzes. Dieser Saalebogen fand ebenfalls in den Jahren 1968 bis 1978 sein verschüttetes Ende. Im Bereich des Anglerheims in der Mansfelder Straße ist der Verlauf des Teils der Saale noch am deutlichsten erkennbar. Als Grund fungierte der Schnellstraßen- und Brückenneubau zwischen den einst in den Jahren 1967 bis 1990 eigenständigen Städten Halle (Saale) und Halle-Neustadt. Zusammen mit der massiven Verschmutzung der Saale bildeten diese Bauarbeiten den massivsten Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft in dem Teil der halleschen Saaleaue. Trotzdem war es möglich, dass große Teile des Saaleabschnitts zwischen Unterer Aue und Peißnitzinsel nicht nur erhalten blieben, sondern sich naturnaher weiter entwickeln konnten. Dazu zählen auch die ausgedehnten Auenwaldreste beidseitig der Elisabethsaale westlich zwischen Unterer Aue und Mündungsgebiet des 8,2 km langen Roßgraben/Zscherbener Bachs sowie östlich zwischen Pulverweiden und Sophienhafen. Diese sich sukzessiv entwickelten und entwickelnden Auenwaldreste bedürfen eines massiven Schutzes. Gegenwärtig hat am östlichen Ufer mit dem Massivbau eines ca. 2,5 m breiten asphaltierten Radwanderweges zwischen Holzplatz und Sophienhafen ein verheerender Eingriff in ein sukzessives Auenwaldentstehungsgebiet stattgefunden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder ganz deutlich und eindringlich auf diesen Umstand hingewiesen und somit vor Eingrif-fen in dem Teil der Saaleaue gewarnt. Zudem der Teil der Saaleaue eindeutig zum Hochwassereinzugsgebiet gehört, was erst das Winterhochwasser im Jahr 2011 und das Sommerhochwasser im Jahr 2013 ganz deutlich aufgezeigt hatten. Der AHA ver-wies ferner darauf, dass mit dem Holzplatz und der Hafenstraße angemessene Alter-nativen bestanden. Somit fanden ohne ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprü-fung und unter offensichtlich massiven Einsatz öffentlicher Mittel umfassende und sinnlose Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt in dem Teil der Saaleaue statt. Nunmehr besteht darüber hinaus die Gefahr, dass diese Asphaltstraße bald auch als Rennstrecke für Quads, Motorräder und Mopeds dient.

Diese Baumaßnahmen ordnen sich verheerender Weise in den Neubau des riesigen, im Jahre 2010 eröffneten Sportboothafens am Südostufer der Elisabethsaale und nordwestlich des in den Jahren 1857 bis 1926 betriebenen Sophienhafens ein. Bereits die Errichtung des Sportboothafens führte zu massiven Eingriffen in das Landschafts-bild und Hochwassereinzugsgebiet der Saale. Eine Verschärfung der Situation tritt mit der Umsetzung des im Jahre 2010 vom halleschen Stadtrat beschlossenen Bebau-ungsplans Nr. 151 „Wohngebiet am Sophienhafen, Nord- und Westseite“, welcher ein Gebiet mit einer Fläche von 4,7 Hektar umfasst. Nach Auffassung des AHA sind das Entwicklungen in dem Teil der halleschen Saa-leaue, welche klar und deutlich im Widerspruch zu einem nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft steht sowie zeitgemäßen Um-gang mit Hochwasser und seinen Einzugsgebieten steht. Wider besseren Wissens ha-ben nach Auffassung des AHA haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nunmehr vollendete Tatsachen zu Lasten von Umwelt, Natur und Landschaft geschaf-fen.

Der AHA hat mit Konzeption aus dem Jahre 1996 die Wiederherstellung der Saale-schleifen im Holzplatzgebiet und auf dem Sandanger vorgeschlagen. Das Vorhaben trägt im Falle seiner Umsetzung nicht nur zur Verbesserung für Umwelt, Natur und Landschaft bei, sondern gehört unweigerlich zum ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser dazu. Der vom halleschen Oberbürgermeister im Jahre 2013 widerrecht-lich begonnene, zwischenzeitlich vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geneh-migte und vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppte Deichneubau gehört auf keinem Fall dazu.

Ferner regt der AHA an den im Teutschenthaler Ortsteil Zscherben entspringenden Roßgraben Möglichkeiten für eine naturnahere Entwicklung einzuräumen sowie zu prüfen, inwieweit eine Aufhebung der ca. 180 m langen Verrohrungen im Bereich des Gewerbegebietes Halle-Neustadt und im Gebiet des Südparks umsetzbar ist. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahre 2000 schlägt der AHA daher die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungs-konzeption vor. Als wissenschaftliche Partner könnten die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie die Hochschule Anhalt in Bernburg dienen. Darüber hinaus hält der AHA eine Regelung der Angelstandorte sowie der Art und Weise des Angelns für dringend geboten. Gegenwärtig beanspruchen Angler immer mehr Uferabschnitte an den Fließgewässern. Die Folgen sind heruntergetretene Ufer, Störung, Vergrämung und Beeinträchtigungen der Tierwelt –insbesondere von Brut-vögeln- im Uferbereich sowie häufig Vermüllung. Hier sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf.

In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt einzusetzen sowie ggf. aktiv mitzuwirken. Wer Interesse hat in einer ehrenamtlichen AHA-Gruppe mitzu-wirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste

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