Kategorie: Presseerklärungen (Seite 11 von 66)

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten mehr Biotop- und Grünverbund in Halles Norden für erforderlich

Halles Norden im Bereich der Stadtteile Frohe Zukunft, Seeben, Tornau und Mötzlich haben z.B. mit dem Gutspark Seeben, den Posthornteichen, den Gehölzflächen im Bereich des Zöberitzer Weges sowie den Landschafts- und Naturbestandteilen im Bereich des Goldberges ökologisch sehr wertvolle Bereiche aufzuweisen, welche bis zu den Auen von Saale, Götsche, Reide und Rieda heranreichen. Die Bedeutsamkeit ist auch deutlich in den Schutzausweisungen von 3 Naturdenkmalen und 2 geschützten Landschaftsbestandteilen erkennbar.

Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) war und ist sehr wichtig, dass zusammen mit dem Schutz, Erhalt und Entwicklungen einzelner Schutzgebiete, Natur- und Landschaftsbestandteile der Biotop- und Grünverbund noch mehr Raum und Bedeutung erhält. Dazu ist es dringend erforderlich, den rechtlichen sowie fachlich-inhaltlichen Rahmen dafür zu schaffen, da es dringend geboten ist, neben dem Schutz und Erhalt von bestehendem und der Erweiterung von Wegbegleitgrün, Prüfung der Erweiterung des Gutsparkes Seeben sowie dem Schutz, Erhalt und Betreuung bestehender Streuobstflächen im Raum Seeben und die Entstehung einer Streuobstwiese auf der Fläche der einstigen Fasanerie, den Schutz und Erhalt der Gehölzflächen zwischen Posthornteichen und Froher Zukunft zu sichern.
Dazu zählt nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA, dass hier sämtliche Baumaßnahmen unterbleiben sollten. Dazu zählt nach Meinung beider Organisationen das Vorhaben von Horst Mühlbach zwischen Wickenweg und Zöberitzer Straße einen neuen Weg zu errichten.
Vorrangig aus Sicherheitsgründen, hat im Rahmen einer Anwohnerversammlung am 19.06.2015, die Bevölkerung aus den angrenzenden Grundstücken ihre Bedenken und Einwände vorgebracht.

Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA schließen sich den Meinungen an und ergänzen dies mit der sehr großen Sorge, dass wieder sehr bedeutsame Rückzugsgebiete von Tieren und Pflanzen durch die angedachten Baumaßnahmen erheblichen Schaden nehmen. Insofern fordern beide Organisationen den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und seine Verwaltung auf, das Vorhaben unverzüglich zu stoppen.

AHA fordert mehr Schutz der Saaleaue zwischen Halle-Lettin sowie Salzatal und Wettin-Löbejün

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den Landschafts-und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstückt fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152 ha großen Naturschutzgebietes ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Entlang der Saale besteht am Fuße der Lunzberge und des Waldgebietes in den Hanglagen von Neuragoczy eine ca. 125 ha große Aue, welche den Namen Roitzschwerder im Landkreis Saalekreis trägt und im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bezeichnung „Die Aue“ führt. Hier hält der AHA die Erstellung eines Schutz- und Entwicklungskonzeptes für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welche momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil großräumig als Kleingartenanlage dient, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Brachwitzer Alpen, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten. Darüber hinaus erscheint eine schrittweise Beräumung der Kleingartenanlage sinnvoll zu sein, welche erst beim letzten Hochwasser im Juni 2013 mehrere Meter und für mehrere Wochen unter Wasser stand.
In dem Zusammenhang ist ein sorgsamer Umgang mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten erforderlich, da auch die angrenzenden Gebiete sehr wichtige Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum ausüben.
Dazu zählt ganz besonders ebenfalls das Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy. Der vielfältige Gehölzbestand mit seinen mehr oder minder stark ausgeprägten Unterholzbestand aus Sträuchern und Jungbäumen bietet zahlreichen Tierarten Unterschlupf und Nahrung. Eine losgelöste Betrachtung von den beiden Naturschutzgebieten und der Saaleaue ist somit nicht möglich.

Die nunmehr in Folge des Orkans von Anfang Juli 2015 stattfindenden Abholzungen im Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy haben unverantwortlicherweise zu größeren und kleineren Kahlschlägen geführt. Somit erleidet der Gehölzbestand vorrangig durch die ebengenannten Abholzungen umfassenden Schaden. Dabei hätte es genügt Gehölze zu entfernen, welche sich direkt an Wegen, Straßen und Gebäuden befinden, um Schaden von den Menschen abzuhalten. Die Stämme sowie Äste, Zweige und Kronenteile könnten aufgeschichtet neue Lebensräume schaffen, welche zudem die Basis für eine sukzessive Neuentwicklung bilden können.
Auf Grund dieser Tatsachen hält der AHA ein unverzügliches Ende der Abholzungen dringend vonnöten. In dem Zusammenhang fordert der AHA die zuständigen Behörden des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Salzatal auf dies zu veranlassen durchzusetzen und zu kontrollieren.

An der Stelle sieht der AHA dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Für AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten

Bekanntlich gehört die insgesamt ca. 48 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. Im Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußig weist der Verlauf der Parthe und ihre umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf, welche als beispielhaft anzusehen ist und daher eines besonderen Schutzes bedarf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen dringend geboten. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen.

In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen.
Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei.

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AHA fordert Freihaltung des Saugrabentals zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner ließen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände eingreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt.

1a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten  (1)

1a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten (1)

Ein nunmehr errichteter neuer Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle hat zu einer Vernichtung einer Wiese unweit der Ecke Blücherstraße/Begonienstraße geführt. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen.
Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) keine Rolle. Der AHA muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern und Schotter zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsraum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, wäre ein Baustopp und Rückbau dringend geboten. An der Stelle möchte der AHA noch einmal darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt momentan täglich bis 80 ha Flächen einer Neuversiegelung durch Verkehrs-, Wohnungs- und Gewerbebebauung zum Opfer fallen. Das entspricht etwa im Jahr der Fläche der Stadt München.

Im Rahmen einer Stellungnahme des AHA zum Planfeststellungsverfahren „Sanierung Tagebaurestloch Heidesee in Halle (Saale) vom 06.08.2001, beinhaltet u.a. einen umfassenden Schutz und Erhalt der Gehölz- und Röhrichtbereiche am Heidesee sowie sogar recht ausführlich Ausführungen zum Teil Überlauf zum Saugraben beinhaltet. Diese Überlegungen dienen einem intensiven Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Saalegebiet und Dölauer Heide; um Lebensraum und Rückzugsgebiete sowie um Biotop- und Grünverbundsysteme zu sichern und bestenfalls zu erweitern.

Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck das Saugrabental zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art freizuhalten und endlich einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu gewährleisten!

2a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten  (1)

2a-Halle-Saugraben In Weinbergwiesen Blick Nach Südwesten (1)

Fotos Andreas Liste

Erfolgreicher 11. Freiwilligentag auf dem Forstwerder in Halle-Trotha

Es ist morgens gegen 10:00 Uhr, als sich 16 Freiwillige an der Bogenbrücke zum Naturschutzgebiet (NSG) Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha einfinden, um am 11. Freiwilligentag der Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis in dem sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue Aktivität zu entfalten. Zu den 16 Helferinnen und Helfer gehören Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreuerinnen und Betreuer des Paul-Riebeck-Stiftes, Förderwohnheim Akazienhof, Mitglieder und Interessenten des veranstaltenden Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA).

2a-Halle NSG Forstwerder Mittelweg Blick Nach Nordosten (2)

2a-Halle NSG Forstwerder Mittelweg Blick Nach Nordosten (2)

Aufgabe und Ziel war es Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden in dem ca. 7 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie und NSG vorzunehmen, um insbesondere dem Nordteil bessere Möglichkeiten zur naturnaheren Entwicklung zu ermöglichen. Zwischenzeitlich auf 17 Personen angewachsen, zeichneten sich alle Akteure durch umfassenden Arbeitseifer, Interesse und Ideenreichtum aus, so dass innerhalb einer Zeit von bis zu vier Stunden alle Absperrungen umfassende Stabilisierung und Erneuerung erfahren konnten. Verwendung fanden Äste und Zweige von Gemeiner Esche, Spitzahorn und Hybridpappel, welche dem Orkan am 07.07.2015 zum Opfer gefallen waren. Ein sinnvoller Nebeneffekt war dabei die weitgehende Beräumung der offiziellen Fußwege im Forstwerder von umgestürzten Bäumen.

6a-Halle NSG Forstwerder Mittelteil Blick Nach Süden

6a-Halle NSG Forstwerder Mittelteil Blick Nach Süden

Der AHA bedankt sich ausdrücklich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Arbeitseinsatzes für ihr sehr großes Engagement sowie bei der Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis für die umfassenden Vorbereitungen, Koordinierungen und Betreuung der Freiwilligen.
Nach Ansicht aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer des schweißtreibenden Arbeitseinsatzes ist die Durchführung von Freiwilligentagen ein sehr sinnvoller und unbedingt fortzusetzender Aktionentag.

7a-Halle NSG Forstwerder Mittelweg Blick Nach Westen (1)

7a-Halle NSG Forstwerder Mittelweg Blick Nach Westen (1)

Im Anschluss daran nahmen Mitglieder des AHA noch das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge in Augenschein, welches eine Größe von ca. 4,9 ha aufweist, sich zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale befindet sowie vom Oberen Halleschen Porphyr geprägt ist. Dabei waren sich die AHA-Mitglieder einig, dass die Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören und eines nachhaltigen Schutzes bedürfen.

Wer Interesse hat ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ zum Forstwerder und Klausbergen mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Eva Tornack & Andreas Liste

Brandenburg und die Biber

Mit großem Interesse und zugleich mit ebenso großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienmeldungen aufgenommen, dass das rot-rot regierte Land Brandenburg nunmehr mit der jungen Geografin Undine Schubert aus Berlin eine Biberbeauftragte und am 01.05.2015 eine neue Biberschutzverordnung erlassen hat. Mit dieser Verordnung, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Bibern zulässt, hat das Land Brandenburg einer inakzeptablen Lockerung des Schutzes des Bibers vorgenommen. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen und der jahrhundertalte Aufschrei der Landwirte dafür herhalten, um dem Biber erneut an das Fell gehen zu können. Ferner besteht die Gefahr sich den weniger strengeren Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen anzupassen.
Offenbar hat sich eine politische Mehrheit in Brandenburg nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Brandenburg die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.

Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !
Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.

Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung Brandenburgs unverzüglich aus der Biberschutzverordnung die Abschusserlaubnis zu entfernen, mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zurückzugeben, damit obengenannte Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist erschreckend, dass ausgerechnet eine rot-rote Regierung derartig niedrigere Standards im Schutz der Biber orientiert. Somit fügt man dem Schutz von Umwelt-, Natur-, Landschaft und Klima massiven Schaden zu.

Dabei gehen u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen verloren. Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 80 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne.
Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr etwa 5 – 6 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.
Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

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