Kategorie: Presseerklärungen (Seite 10 von 66)

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umbau von Gimritzer Damm und Teile der Heideallee für nicht umsetzbar

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großer Sorge die aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Das führte zum Aufruf zu einer Protestexkursion am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und zur Heideallee. Zu Beginn der Protestexkursion erläuterten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern ihre Positionen zu den Bauarbeiten für den angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife.

Mit Genugtuung haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bestätigung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zum Eilantrag auf Baustopp des vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten Baus eines gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife aufgenommen. Diese Entscheidung stoppt erst einmal weiterhin die skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m. Somit haben nach dem Verwaltungsgericht Halle, nun auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg, den vom Land Sachsen-Anhalt nachträglich legitimierten illegal und widerrechtlich vom halleschen Oberbürgermeister einst am 12.07.2013 begonnenen , steuerfinanzierten Bau eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale vorläufig ausgesetzt.

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und AHA beruhen die nunmehr vorerst gestoppten Bauarbeiten für den skandalösen Deich, auf Grundlage falscher Messungen, Berechnungen und Planungsunterlagen. Wie Initiative „Pro Baum“ und AHA bereits mehrfach betont haben, bedarf der angedachte Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Halle, in seiner Bestätigung der Stattgabe zu dem Eilantrag, nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gefolgt.

Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt.
Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Darüber hinaus ist das Hineindrängen von Qualmwasser aus der dann eingedeichten Saaleaue nach Halle-Neustadt überhaupt nicht ausgeschlossen. Die Höhe des Qualmwassers richtet sich u.a. nach Höhe und Dauer des Hochwassers. Selbst nach Abzug des Hochwassers in der Saale ist mit weiterem Verharren des Qualmwassers hinter dem Deich zu rechnen, da dieser den freien Abfluss behindert und die Flächen weitgehend versiegelt sind. Ferner ist in Folge des angedachten Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich der Deiche, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung des Deichbauprojektes betroffen.

Abgesehen davon hat das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.
Stattdessen verbaut das Land Sachsen-Anhalt Steuergelder aus Bund und Land im bisher angegebenen Umfang von 4,9 Millionen Euro für einen unverantwortlichen Umwelt- und Naturfrevel. Es ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA endgültig der Zeitpunkt erreicht, dass sich nunmehr der Deutsche Bundestag, der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt, der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle der Verschwendung von Steuergeldern annehmen und dafür Sorge tragen, dass das Bauvorhaben endlich seinen endgültigen Stopp und Ende erfährt. Die gegenwärtige Landesregierung Sachsen-Anhalts und das nachgeordnete Landesverwaltungsamt sind offenkundig von sich aus dazu nicht in der Lage.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg bietet dazu eine weitere, sehr wichtige Basis.

den Verkehrsplanungen am Gimritzer Damm und in der Heideallee ein.
Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor.

Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Derartige Planungen passen zu den Plänen zur Neuerrichtung eines gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife, welche den Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale zur Folge hätte.

Es ist mit keinem Deut erkennbar, wozu eine mit der Umgestaltung verbundene Erweiterung des Verkehrsraumes notwendig sein soll. Der Verlust umfassender Gehölz- und Wiesenbestände führen zur Beseitigung umfangreicher Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, ein Einschnitt in Sachen Klimaschutz sowie zur nachteiligen Veränderung des Landschafts- und Stadtbildes. Daran ändert auch nichts, wenn man die Straßen mit einer zweireihigen Platanenallee einrahmen möchte.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stimmten mit der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) überein, dass die angedachten Baumaßnahme keine Verbesserung in der Beförderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Fahrradverkehrs herbeiführen. Es ist eher deutlich erkennbar, dass die Verkehrsplanung wieder sehr stark auf die Beförderung des Motorisierten Individualverkehrs orientiert ist, was sich u.a. in der angedachten Errichtung des Kreisels im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie der momentanen Fahrbahnplanungen im Gimritzer Damm mit Potenzial zur baulichen Erweiterung der Fahrbahnen artikuliert. Dabei besteht die akute Gefahr der Fortsetzung von Vernichtung von Gehölz- und Wiesenbeständen in der Stadt Halle (Saale). Beide Organisationen erinnern sich dabei noch sehr gut an das Vorhaben der Stadt Halle (Saale) im Herbst 2006 in der Heideallee 63 Platanen zu fällen, was zu Protestexkursionen der Initiative „Pro Baum“ führte.

Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in Übereinstimmung mit der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) diese Verkehrsplanungen zu stoppen und stattdessen u.a. den ÖPNV durch Prüfung der Möglichkeiten einer fahrscheinlosen Nutzung sowie den Fahrrad- und Fußgängerverkehr durch Änderungen in der Grünphasengestaltung im Bereich der Ampeln zu verbessern. Im Bereich Zur Saaleaue und Gimritzer Damm kann die bauliche Umgestaltung des bereits vorhandenen Treppen- und Rampenbereich im Übergangsbereich zwischen Gimritzer Damm und Halle-Saale-Schleife einen weiteren Verlust von Gehölzen ausschließen. Stattdessen könnte man bestehende Trampelpfade durch Barriere geschützte Neupflanzungen beseitigen.
Nach Ansicht beider Organisationen erfordert das jedoch einen sofortigen Stopp des gegenwärtigen Vorhabens und die Aufnahme umweltverträglicher Planungen.

Ferner halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Planungen auf eine breitere gesellschaftliche Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.

Aus den Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos: Christoph Schade

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme und ihres Einzugsgebietes für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz und Entwicklung der Helme sowie u.a. ihrer Nebengewässer Zorge und Thyra sowie des Gesamtraumes der Goldenen Aue zwischen Südharz und Kyffhäusergebirge ein. Dazu gehören die Schaffung der Möglichkeiten einer sukzessiven Wiederherstellung der Mäandrierungen der Fließgewässer, die Sicherung und Freihaltung von Gewässerschonstreifen mit einer beidseitigen Mindestbreite im Umfang von 10 m sowie die Rückgabe umfassender Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen.

Dabei empfindet es der AHA begrüßenswert, dass in einem gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar sind. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Hier erscheint die Beseitigung von Uferbefestigungen dringend vonnöten. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.

Mit Sorge nimmt der AHA immer wieder das Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga wahr, welche trotz Fischtreppe eine unüberwindbare Barriere für aufwärts wandernde Fische darstellt. Hier sollte die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen.

Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes Schlossberg bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält. Im Bereich der Helme unterhalb von Aumühle haben eingetragene Zweige von Silberweiden zu einer Störwirkung mit Chancen zu einer naturnaheren Entwicklung mit Mäandrierung geführt. Diese Entwicklung gilt es nach Ansicht des AHA unbedingt zu sichern bzw. weiter zu befördern.

Der AHA verfolgt momentan mit sehr großem Interesse die Diskussion zur Absenkung des Wasserspiegels der Talsperre Kelbra. Nach Auffassung des AHA gilt es eine klare länderübergreifende Verordnung zum Ablassen des Stauwassers in der Talsperre Kelbra zu erlassen, um den Schutz der dortigen Fauna und Flora zu sichern und dabei eine entsprechende Arten- und Strukturvielfalt zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere die Funktion als Rast- und Nahrungsplatz für den Kranich, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Wasservögel, Amphibien, Fische, Insekten und Spinnen. Dazu ist es aber notwendig, dass die Auenlandschaft als Ganzes mit seinen Beständen an Gehölzen, Wiesen, Hochstauden sowie Röhricht und Schilf einen umfassenden Schutz genießt. Dazu bedarf es nach Ansicht des AHA u.a. einer wissenschaftlich-fachlich fundierten und rechtlich eindeutigen Verordnung, welche das Ablassen des Stauwassers regelt. Somit unterstützt der AHA grundsätzlich das Anliegen des Fördervereins Numburg e.V. und drückt sein Unverständnis zu den ablehnenden Haltungen des Talsperrenbetriebes und des Kreisanglervereines aus. Von daher sind nun die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und die Staatsregierung des Freistaates Thüringen, aber auch die Landkreise Mansfeld-Südharz, Kyffhäuserkreis und Nordhausen gefordert.

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA für sehr sinnvoll, eine sehr komplexe Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.

In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die BürgerInnen und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzuggebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält Umdenken in der Verkehrspolitik für dringend erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat bereits mit sehr großer Besorgnis und gleichermaßen Unverständnis die Pläne der Landesregierung in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis genommen, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 die Zugstrecken Klostermansfeld – Wippra (Wipperliese), Wittenberg – Bad Schmiedeberg sowie Merseburg – Schafstädt einzustellen. Diese drei Bahnstrecken gehören zu touristisch bedeutsamsten Strecken, welche zum Südharz führt, die Wiege der Reformation der Kirche, den Kuranlagen in Bad Schmiedeberg und zur Dübener Heide verknüpft sowie die historische Stadt Merseburg mit den Historischen Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt verbindet. Die Erhaltung der Bahnstrecken bildet ein Bindeglied zwischen landesspezifischen Tourismus, Erhalt der Nutzungsmöglichkeiten im Berufsverkehr und Beitrag zur Umsetzung notwendiger Ziele im Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz.

Nunmehr beabsichtigt die Hallesche Verkehrs Aktiengesellschaft (HAVAG) eine massive Ausdünnung auf der mit 31 km europalängsten Überlangstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg, an welcher ebenfalls die Gemeinde Schkopau sowie die Städte Merseburg und Leuna angebunden sind. Dabei soll eine Reduzierung von 34 auf 20 Straßenbahnen erfolgen, was eine Reduzierung um 40,1 % auf 59,9 % bedeutet. Eine derartige Reduzierung des Straßenbahnverkehrs greift inakzeptabel und massiv in den Berufs- und Freizeitverkehr ein und setzt in Sachen Verkehrspolitik vollkommen die falschen Signale und Ansätze.

Neben der ordnungsgemäßen Finanzierung des Straßenbahnverkehrs durch das Land Sachsen-Anhalt, die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, gilt es andere Wege des Erhaltes der Zahlungsfähigkeit des Straßenbahnverkehrs in optimaler Qualität und Quantität abzusichern. Dazu ist es erforderlich alles zu unternehmen, um Autofahrer von der Straße auf die Schiene zu bringen. In dem Blickfeld betrachtet ist nun endlich die Prüfung der Einführung eines fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehrs zu prüfen und voranzutreiben, um so die finanziellen Lasten breiter verteilen zu können. Darüber hinaus hat die ortsansässige Bevölkerung die Möglichkeit, auch ohne Auto, alternativ Orte und Ziele in den jeweiligen Regionen zu erreichen.
Dies erfordert jedoch, dass die politisch Verantwortlichen in Bund. Ländern und Kommunen alle Ressourcen eher für umweltfreundlichere öffentliche Verkehrsmittel, als für Autobahnen, Straßen und Kanäle einzusetzen, welche zu weiteren Zerstörungen und Zerschneidungen von Landschaften und Natur sowie Beeinträchtigungen von Umwelt und Klima führen.

Ein fortgesetzter Ausstieg aus dem flächendeckenden Netz der Bahnen und Straßenbahnen ist somit der falsche Weg. Stattdessen gilt es eher über Wiederbelebungen von Strecken und die allgemeine Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV nachzudenken und entsprechende Entscheidungen zu treffen und Beschlüsse zu fällen. Dies erfordert jedoch ein u.a. vom AHA immer wieder angemahntes tiefgründiges Umdenken in der Verkehrspolitik in der EU, im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Das Naturschutzgebiet Forstwerder und das flächenhafte Naturdenkmal Klausberge sind wichtige Bestandteile vom Saaletal in Halles Norden

Es ist morgens gegen kurz vor 10:00 Uhr am 10.10.2015, als sich Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf dem Weg über das flächenhafte Naturdenkmal Klausberge zum Naturschutzgebiet Forstwerder in Trotha begeben. Auf dem Forstwerder angekommen, besichtigten sie den Zustand der von 17 Freiwilligen im Rahmen des 11. Freiwilligentages der Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis am 19.09.2015 errichteten und erneuerten Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden in dem ca. 7 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie und NSG. An mehreren Stellen nahmen sie Ergänzungen und Ausbesserungen vor.

Eine anschließende Exkursion in dem Gebiet verdeutlichte wieder einmal die dringende Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes. Dazu gehört u.a. die Zulassung einer naturnahen Entwicklung auf der gesamten Saaleaueninsel in Halles Norden. Eng damit verbunden gilt es unbedingt das Betreten des Nordteils und des Südwestufers des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr zu unterbinden, um diesen Prozess nicht zu stören bzw. gar zu zerstören.

Im Anschluss daran nahmen die Mitglieder des AHA noch einmal das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge in Augenschein, welches eine Größe von ca. 4,9 ha aufweist, sich zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale befindet sowie vom Oberen Halleschen Porphyr geprägt ist. Dabei waren sich die AHA-Mitglieder einig, dass die Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören und eines nachhaltigen Schutzes bedürfen.

Wer Interesse hat ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ zum Forstwerder und Klausbergen mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746; Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de; Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

Untere Mulde in Dessau – Rosslau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst im Oktober 2015 – nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, auch die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.

Dabei fielen als Erstes die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.
Hier verdeutlichte sich, dass das Hochwasser seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein. Mit Unverständnis stellten sie jedoch fest, dass man offenbar beabsichtigt Bauschutt auch aus anderen oberflächlich beräumten Kleingartenanlagen –z.B. an der Braunschen Lache- herangeschafft, zu verwenden, um Baustraßen zu errichten. Neben der Frage zu dem nicht erkennbaren Sinn derartiger Baustraßen, stellt sich sofort die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen, wozu nicht nur die Oberbauten gehören. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und –schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist ein derartiges Vorgehen alternativlos und unverzüglich vollständig u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen.

1a-Dessau-Rosslau Kleingarten Schillerpark Blick Nach Nordosten (1)

1a-Dessau-Rosslau Kleingarten Schillerpark Blick Nach Nordosten (1)

Im Zusammenhang einer notwendigen Beseitigung von Kleingärten in Hochwasserräumen gilt es aber von Anfang an mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und dem Prinzip der Freiwilligkeit den Vorrang einzuräumen. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption die künftige Entwicklung der beräumten einstigen Kleingartenanlagen und die Wiedereingliederung in den Hochwasserausreitungs- und Auenentwicklungsraum der Mulde beinhaltet. Nach Standort und gegenwärtigen Bestand der Vegetation könnten nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen, temporäre oder bzw. und ständige Feuchtgebiete, von unregelmäßig gemähten Wiesen sowie Mischbestände aus Allem dazu gehören. Streuobstwiesen und Mähwiesen bedürfen einer intensiven Pflege und Betreuung, wozu auch eine bestehende kleinere Streuobstwiese nördlich des Landhauses und an der Braunschen Lache zählen.

Für den AHA gilt es nunmehr alles Mögliche an Maßnahmen zu ergreifen, um hier der Mulde ihren Überflutungsraum zurückzugeben. In dem Zusammenhang bedarf es im Anschluss daran den östlich und nordöstlich an die Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ angrenzenden Deich perspektivisch an zwei Stellen zu schlitzen und den „Restdeich“ als Fluchtinseln für Tiere bereitzustellen. Solche Rückbaumaßnahmen sind dringend erforderlich, um so der Aue wieder Entwicklungs- und Überflutungsraum zurückzugeben.
Im Anschluss daran die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Streuobstwiese nördlich der Plankenlinie und des Landhauses in Augenschein. Der AHA erläuterte sein Interesse diese Streuobstwiese in Betreuung zu nehmen und das dazu enge Kontakte mit den Verantwortlichen der Stadt Dessau-Rosslau bestehen. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erscheint die Streuobstwiese in einem durchaus guten Zustand, bedarf aber auch umfassender Pflege. Dazu zählen Mahd, Baumschnitt und nicht zuletzt die Ernte der Früchte. Vorgenommene Kostproben der Äpfel zeugten von der sehr guten Qualität des Obstes. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellt sich der Parkplatz am Südostrand der Streuobstwiese als Problem dar. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, um die Streuobstwiese von derartigen Störungen zu befreien. In dem Zusammenhang drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ihre sehr große Sorge aus, dass insbesondere im Zusammenhang mit dem Landhaus, der Autoverkehr zunimmt. Eine derartige Entwicklung am ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ ist keinesfalls zufriedenstellend und bedarf alsbaldiger Abhilfe.

7a-Dessau-Rosslau Muldeabschnitt Südöstlich Kleingarten Schillerpark Blick Nach Osten (1)

7a-Dessau-Rosslau Muldeabschnitt Südöstlich Kleingarten Schillerpark Blick Nach Osten (1)

Im Rahmen der Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese in der Braunschen Lache stellten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit großer Sorge den Zustand des aus Pflaumen bestehenden Obstbestandes fest. Der AHA hat auch hier gegenüber der Stadt Dessau-Rosslau seine Bereitschaft bekundet die Streuobstwiese zu betreuen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass hier schneller Handlungsbedarf besteht. Ebenso, dass das direkte Umfeld eines massiven Schutzes bedarf und die große Fichte im Westteil dringend zu erhalten gilt. Neben ihrem würdigen Habitus, dient sie u.a. dem Waldkauz als Schlafplatz und Jagdansitz.

Im Bereich der Jagdbrücke nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mulde im unmittelbaren Vorfeld der Mündung in die Elbe in Augenschein.
Die Mulde ist ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.

28a-Dessau-Rosslau Muldeaaue Plankenlinie Blick Von Jagdbrücke Muldeabwärts Nach Nordwesten (1)

28a-Dessau-Rosslau Muldeaaue Plankenlinie Blick Von Jagdbrücke Muldeabwärts Nach Nordwesten (1)

Dieser Teil der Fluss- und Auenlandschaft der Mulde gehört zum ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“. Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen halten es für dringend notwendig als zu unternehmen die durchaus vorhandene Naturnähe des Flusses in dem Gebiet zu erhalten und vor menschlichen Zugriffen jeglicher Art wie z.B. Verbauungen, Beeinträchtigungen wie Betreten der Ufer-, Kies- und Sandflächen im Flussbereich zu schützen. Diese Gebiete bieten dem Fluss entscheidenden Raum zur Entwicklung und dienen sowohl Tieren und Pflanzen wichtigen Lebens- und Entwicklungsraum.

Der AHA erläuterte in dem Zusammenhang, dass die Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde gehören. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.

Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Verbunden mit dem niedrigen Wasserstand der Mulde kommen immer mehr inselhafte Kies- und Schotterbänke zum Vorschein. Diese Flächen dienen u.a. Flussregenpfeifern als Brutraum. Ferner zeichnen sich mit der möglichen Entwicklung von temporären zu dauerhaften Inseln auch Entwicklungsräume für neue Auenwälder ab. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist daher sehr wichtig, dass z.B. durch ordnungsgemäße Ausschilderung und Kontrollen eine Nutzung derartiger Flächen u.a. als Badeort und Angelplatz ausgeschlossen ist. Immerhin befinden sich diese Flächen im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“.

Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es u.a. einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll ein Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe beitragen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten die volle Unterstützung des AHA in seinem diesbezüglichen Anliegen.

Anschließend begaben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von Norden in den Bereich der Stillinge, welcher ein sehr bedeutsamer Bestandteil der Muldeaue darstellt. Die wechselvolle Landschaft und Natur aus Wasserfläche, Schlammbereichen, Sukzessionsflächen, Kopfweiden, Wiesen und Hochstaudenflächen bietet zahlreichen Tieren und Pflanzen bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen z.B. faunaseitig Elbebiber, Eisvogel und Höckerschwan. Daher gilt es diesen ökologisch und hydrologisch sehr bedeutsamen und ebenso sensiblen Landschaftsbestandteil von räumlichen Eingriffen jeglicher Art freizuhalten, um somit eine sehr wichtige Grundlage für den Schutz und Erhalt der hier vorhandenen Natur zu sichern. Dazu zählt u.a., dass keine Mahden erfolgen und umgestürzte Bäume im Gewässer verbleiben. Die einzigsten Maßnahmen sollten sich auf die behutsame Zurückdrängung solcher Neophyten wie z.B. Staudenknöterich, Drüsigem Springkraut und Rotesche sowie der Pflege der Kopfweidenbestände beschränken. Der AHA versicherte zu prüfen, inwieweit eine Übernahme der Schutzbetreuung möglich ist.

In dem Zusammenhang legte der AHA ferner seine Position zur geplanten Nordostumgehung dar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es unverständlich, dass die finanziell hochverschuldete Stadt Dessau-Rosslau noch immer an ihrem Vorhaben zur Errichtung einer Nordostumgehung festhält.

Neben der Tatsache, des fortgesetzten Bevölkerungsrückganges und damit verbundener überzogener Verkehrsprognosen, zerschneidet eine derartige Trasse ein UNESCO-Weltkulturerbe sowie die Mulde in Angrenzung an ein Naturschutzgebiet und somit Gebiete tangiert, welche auch den Richtlinien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) entsprechen, Lebensräume von Rote-Liste-Arten wie Hirschkäfer und Heldbock betrifft sowie nicht zuletzt sehr wichtige Hochwassereinzugsräume der Mulde quert.
Gerade die jüngsten Hochwasser im Januar- und Februar 2011 sowie Juni 2013 hatten wieder ganz deutlich aufgezeigt, dass Baumaßnahmen aller Art in und an Hochwassereinzugsgebieten konsequent zu unterlassen sind. In dem Blickfeld hält es der AHA sogar für dringend geboten an einer schnellen und öffentlich transparenten Entwicklung bzw. Aktualisierung von Hochwasserkonzeptionen der Stadt Dessau-Rosslau zu arbeiten. Dazu gehören die Wiederausweitung von Auenlandschaften sowie deren Durchgängigkeit zu ermöglichen.

Eine Nordostumgehung in Dessau-Rosslau steht dem aber eindeutig entgegen und es gilt daher sofort bzw. unverzüglich alle diesbezüglichen Aktivitäten auf Kosten des Steuerzahlers zu beenden. Im Falle einer Fortsetzung dieses ungeheuerlichen Verfahrens gilt es eine Verstärkung der Protestaktivitäten sowie Anzeigen bei der Europäischen Union und der UNESCO gegen die politisch Verantwortlichen zu prüfen bzw. in Erwägung zu ziehen.

Der AHA ruft, auch im Rahmen des aktuellen Planungsverfahrens Ostrandstraße 2. BA Ringsschluss Dessau-Nord und 3. BA Zweite Muldebrücke, die Bevölkerung zur Fortsetzung bzw. Verstärkung des Widerstandes gegen das Vorhaben auf.
Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen bekräftigten einmütig die Positionen des AHA. Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen beabsichtigt der AHA interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau – Rosslau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle. Dabei soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen, die Effizienz der Arbeit erhöhen.

Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift sowie kann nachfolgende Sprechzeit persönlich oder telefonisch nutzen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Rosslau
Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de
Fax.: 0180 – 573 737 6961
(Verbindung deutschlandweit zum Ortstarif)
Sprechzeit:
Donnerstag: von 19.00 bis 20.00 Uhr

Fotos: Andreas Liste

Der Hufeisensee bedarf einer ökologisch verträglichen Entwicklung

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

1a-Halle-Büschdorf Maikäferweg Schlehe

1a-Halle-Büschdorf Maikäferweg Schlehe

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

5a-Halle-Büschdorf Hufeisensee Östliches Nordufer Hundsrose

5a-Halle-Büschdorf Hufeisensee Östliches Nordufer Hundsrose

Im Rahmen einer Exkursion am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Mitglieder des AHA einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflan-zenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dient. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.

40a-Halle-Büschdorf Hufeisensee Westufer Südteil Blick Nach Norden Golfplatz

40a-Halle-Büschdorf Hufeisensee Westufer Südteil Blick Nach Norden Golfplatz

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.

Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Christine Fröhlich

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