Kategorie: Exkursion (Seite 1 von 38)

AHA hält Schutz des Burgstetten für dringend geboten

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachten weiterhin mit großer Sorge den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90 ha großen Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte –wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten- gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist. Daher unterstützt der AHA ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken des Burgstettenvereins.

Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben. Deshalb fordert der AHA weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.

Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen. Der AHA fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.

Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft. Im Rahmen einer gemeinsamen ca. vierstündigen Rundexkursion am Samstag, den 05.03.2016 Niemberg – Burgstetten – Abatassinenberg – Niemberg erläuterten AHA und Burgstetten e.V. den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Gebietes sowie die Bedrohungen. Ferner besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutz und Erhalt der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der AHA dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.

Vor und im Anschluss der bzw. an die Begehung des 149,4 m hohen Abatassinenberges erfolgte eine in Augenscheinnahme der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süsskirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt. Dazu zählen:

1. Streuobstwiese am Westenteich:
Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha ( davon ca. 40% Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

2. Streuobstwiese Küttener Straße:
Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

3. Obstsorten – Apfel (Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):

  • Albrechtsapfel
  • Ontario
  • Minister von Hammerstein
  • Halberstädter Jungfernapfel
  • Kaiser Wilhelm
  • Goldparmene
  • Rheinischer Bohnapfel
  • Kanadarenette
  • Herberts Renette
  • Boskoop
  • Landsberger Renette
  • Gelber Edelapfel
  • Roter Eiserapfel

Erfreulicherweise findet bereits eine Beweidung durch Schafe statt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich jedoch einig, dass eine Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind. Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigen Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte.

Ferner legten beide Organisationen dar, wie Interessierte zum Schutz und Erhalt des Burgstetten und der angrenzenden Regionen mitwirken können. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Dietmar Hörner & Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 12.03.2016 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“ durch. Die Fahrtroute umfasst folgende Strecke: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Muldental- Radwanderweg durch den Salegaster Forst und über die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr, anschließend durch Muldenstein und am Fuße des Muldensteiner Berges entlang – vorbei an Meisels Grab, dem Standgewässer „Walm“, dem ehemaligen Kraftwerk Muldenstein – bis zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“, weiter auf dem Muldental-Radwanderweg zum Einlaufbauwerk am Muldestausee bei Pouch, Radweg über Pouch, Mühlbeck bis Friedersdorf, auf dem Muldental-Radwanderweg bis zum Muldewehr und dann weiter nach Wolfen zum Bahnhof

Treff: 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen

Der AHA beabsichtigt die Fahrradexkursion zu nutzen, um die jeweiligen Natur- und Landschaftsräume und ihre Bedeutung und Schutzwürdigkeit zu erläutern sowie Überlegungen zu deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darzulegen. Ferner möchte der AHA aufzeigen, wie sich Interessenten dabei ehrenamtlich einbringen können.

Wer noch mehr zur „Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz““ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen über
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Halle (Saale),

AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 30.01.2016, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.

Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar.

In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr mussten die Exkursionsteilnehmer feststellen, dass ohne erkennbaren und nachvollziehbaren Gründen die Abholzung von gezählten 12 Silberweiden und Hybridpappeln erfolgte. Dabei zerstörte man große Teile der Strauchschicht. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.
Der AHA fordert daher nunmehr die Stadt Merseburg auf die Angelegenheit aufzuklären sowie das Ergebnis und die Konsequenzen der Untersuchungen öffentlich darzustellen.

So haben am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, immer wieder umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen.
Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des NSG entdeckten die Exkursionsteilnehmer massive Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf fest. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung –insbesondere in den Sommermonaten- stark erhöht.

Entlang der Geisel hat man offenbar wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und –bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.

Die gegenwärtigen Aktivitäten in dieser Richtung bestätigen die Bedenken und unterstreichen ganz deutlich die Notwendigkeit der Vorschläge des AHA. Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen. Selbst eine Kirrung, also „Lockfütterung“, entdeckten die Teilnehmer unweit des Kirschweges im Süden des NSG und FFH-Gebietes. Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind. Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.

Der AHA fordert jetzt daher einen sofortigen Stopp aller derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder- und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zum Jahr 2015 umzusetzen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Isabell Schneider & Andreas Liste

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken. Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, den 28.11.2015 in die ca. 277 ha große Burgaue eingeladen. Der Schneefall ließ der Natur und Landschaft schnell einen winterlichen Charakter und Aussehen annehmen.

23a-Leipzig Burgaue Exkursionsgruppe An Frischwiese Zwischen Reitweg & Der Polenz & Am Hundewasser Blick Nach Osten

23a-Leipzig Burgaue Exkursionsgruppe An Frischwiese Zwischen Reitweg & Der Polenz & Am Hundewasser Blick Nach Osten

Auf dem Weg zur Burgaue diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über Möglichkeiten des Umgangs mit Hochwasser. Als erstes stellten sie beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und Möckernschen Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Im Anschluss daran durchquerte die Gruppe den Möckernschen Winkel und setzten das rätselten über den Sinn des eingedeichten Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedarf. Im Ergebnis dessen stellten die TeilnehmerInnen übereinstimmend fest, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserschutzraum zu ermöglichen. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, stellten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Abholzungsfläche fest, wo nach eigener Zählung 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Übereinstimmend erklärten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass auch hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.

Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Die Exkursionsteilnehmer nahmen nunmehr den längst abgeschlossenen und sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes in Augenschein. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung -als Vertreter des Freistaates Sachsen- und die Stadt Leipzig -als zuständige Genehmigungsbehörde- in den Wind. Dies hat nunmehr folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.

Auf dem Kilometerweg betrat dann die Exkursionsgruppe die Burgaue. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der artenund strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der AHA, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietes Natura 2000 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer konnten sich ein Bild von Auenwaldbereichen verschaffen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters –Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a.- wahr. Am Bauerngraben diskutiert die Gruppe über Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers. Dabei bekräftigen alle TeilnehmerInnen, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten. Schließlich gelangte die Gruppe an die Kreuzung zum Reitweg, wo eine nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.

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AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die TeilnehmerInnen intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt. Begrüßenswert haben die TeilnehmerInnen die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.

Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Die momentane Verweigerung seitens des sachsen-anhaltinischen Umweltministeriums zeugt davon, dass man sich offenbar seiner Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft nicht im erforderlichen Umfang bewusst ist. Der anwesende Geschäftsführer des Kreisanglervereins Sangerhausen e.V. Frank Gabriel verwies auf die Notwendigkeit beim Ablassen von Wasser aus dem Helemestausee Berga-Kelbra auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen zu achten. Ferner drückt er seine Besorgnis aus, dass zu niedrige Wasserstände im Stausee den Fischbestand dort gefährden könnten.

Der AHA vertrat die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Menge an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.

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Dieskauer Park war Ziel einer mykologischen Exkursion

Planmäßig führten am 24.10.2015 der Naturschutzbund Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gemeinsam eine mykologische Exkursion in den Dieskauer Park durch.
Bekanntlich ist die Geschichte des 67 ha großen Parks mit seinen ca. 12 ha Wasserflächen eng mit dem maßgeblich unter Hieronymus von Dieskau (1565-1625) als dreigeschossige Renaissance-Anlage erbauten Schloss Dieskau verbunden, welches in späteren Jahrhunderten immer wieder zeitgenössische Umbauten erfuhr. Ebenfalls zum Schlossensemble gehört ebenfalls die ursprünglich romanische, 1725 im Barockstil erneuerte Kirche St. Anna.

Der Dieskauer Park entstand nach dem Vorbild des Wörlitzer Parks im Zeitraum von 1778 bis 1784 in Zusammenarbeit von Schlossherr in Dieskau und Kanzler der halleschen Universität Carl Christoph von Hoffmann und Gottlieb Schoch. Dem Zeitgeist der Aufklärung folgend, entstand ein Park in der dafür typischen, weitläufigen Art der Landschaftsgestaltung, welche die Aue der Reide eingebunden hat und durch terrassenförmig angelegte Teiche und Kanäle gekennzeichnet ist.
Im Anschluss an das Jahr 1945 veränderte der Park sein Aussehen, indem der Park sich naturnaher entwickelte, Sichtachsen wuchsen zu, Teiche und Kanäle verlandeten, Baulichkeiten verfielen und dem Abriss zum Opfer fielen.
Seit dem Jahr 1998 unterziehen die nunmehrige Gemeinde Kabelsketal mit Unterstützung des Fördervereins „Park Dieskau“ den Park in ausgewählten Teilbereichen einer Wiederherstellung einstiger Gestalt.

Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zu Geschichte und Entwicklung des Parks. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Auswertung der Funde von 13 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Totholz in Natur und Landschaft zu belassen.

Anknüpfend daran erläuterten die anwesenden Mitglieder des AHA, dass bei aller Notwendig- und Richtigkeit der Wiederherstellung von einstiger Ausstrahlung als Park in der Tradition der Zeit der Aufklärung, die zwischenzeitliche naturnahere Wiederentwicklung seit dem Jahre 1945 nicht unbeachtet bleiben darf. Beeinflusst von der Reideaue bildet der einst am 30.11.1966 ausgewiesene Geschützte Park einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum dar. So prägen vielfältige Wiesen, Wasserflächen, Auen- und Bruchlandschaften, Waldbereiche, Streuobstwiesen und Schilfgebiete das Parkgelände. So beherbergt der Park das flächenhafte Naturdenkmal Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park. Das Wasserregime unterliegt der näheren hydrologischen Beeinflussung durch Großen Mühlteich sowie von Hoffmanns- und Lautschteich. Im weitläufigeren Raum ist von einer Korrelation mit dem Osendorfer See auszugehen. Jegliche hydrologischen Veränderungen am Wasserstand des Osendorfer Sees wirken sich somit garantiert auf dem gesamten Park aus. Von daher sind alle Maßnahmen am und im Osendorfer See diesen Tatsachen anzupassen.

Auf Grund der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, teils seltener, heimische Pflanzen- und Tierarten, darunter etwa 90 Brutvogelarten, hält der AHA einen umfassenden Schutz der Natur und Landschaft des Parkgebietes für unerlässlich. Daher folgten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer der Ansicht des AHA, dass der Dieskauer Park auch in seiner Eigenschaft als sehr bedeutsamen Teils eines Biotop- und Grünverbundes entlang der Reide, in ein unbedingt zu schaffendes Landschaftsschutzgebiet „Reidetal“ einzubinden gilt.

Fotos: Christine Fröhlich, Torsten Nohr und Andreas Liste

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