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AHA fordert verstärkten Schutz des Geiseltalseengebietes und der angrenzenden Regionen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten.
Insbesondere die zerstörerischen Eingriffe in das Geiseltalgebiet durch den Bergbau in dem Zeitraum der Jahre 1834 bis 1993 erfordern eine besondere Verantwortung bei der Entwicklung des heutigen Geiseltalseengebiet.

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/doku-03_Geiseltal.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dabei ist es aber u.a. dringend geboten und notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, dass das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht u.a. besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf möglicherweise 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann.

Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sehr gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S734

Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.

Die ebengenannten Tatsachen und Fakten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als dringende Notwendigkeit an, endlich sensibler mit dem gesamten Geiseltalseegebiet und seiner näheren Umgebung umzugehen. Dazu gehören erfolgte und angedachte Baumaßnahmen, Flächeninanspruchnahme und Nutzungen zum Wohnen, für den Tourismus und für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra.
Ebenso problematisch sind Pläne und Überlegungen der Stadt Mücheln sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg zu sehen, eine Seilbahnstrecke von Mücheln über den Geiseltalsee zu errichten.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/saalekreis/seilbahn-geiseltalsee-gondel-100.html

https://www.thi.de/hochschule/aktuelles/news/entwicklung-eines-integrativen-seilbahnkonzeptes-fuer-die-stadt-muecheln-geiseltal-coal2cable

Derartige Pläne lassen nach bisherigen bzw. derzeitigen Berichten und Darstellungen Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vollkommen außen vor.
So ist nicht nur das ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ direkt und indirekt davon betroffen, sondern das gesamte Geiseltalseengebiet zählt zum sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insbesondere für die Vogelwelt bestehen durchaus Gefährdungsmöglichkeiten, welche durch die Seilverbindungen entstehen können.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-geiseltal

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/bergbaufolgel_geiseltal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/bergbaufolgelandschaft_geiseltalvo.pdf

Zudem beeinträchtigt ein derartiger Bau das gesamte Landschaftsbild.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder unverständlich, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, aber im konkreten Fall auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg, die Bedeutung des Geiseltalseengebietes und seines näheren Umfeldes mit eingebettetem ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten nicht die entsprechende Würdigung und Beachtung erfahren wie es notwendig wäre. Dazu gehört auch endlich den Tourismus den erforderlichen Schutzbelangen für Umwelt, Natur und Landschaften anzupassen.
Die bereits flächendeckenden Bauten wie asphaltierte Wege, Marinas in Braunsbedra und Mücheln und Geiseltalseecamps haben schon zu massiven baulichen Eingriffen geführt. Nun noch weitere Eingriffe in das besonders schützenswerte Geiseltalseengebiet vornehmen zu wollen ist höchstgradig unverantwortlich und gilt es vollständig und widerruflich zu stoppen.

Gleiches gilt für die akuteren Pläne der FHG floating house GmbH, Müggelseedamm 70, 12587 Berlin in der Stadt Mücheln am Westufer des Geiseltalsees zwischen dem Einmündungsgebiet der Stöbnitz – früher Dreselbach – und dem Gelände der Marina das Vorhaben „Strandhaus Resort Geiseltal“ umzusetzen. Dazu schreibt das Unternehmen, Zitat:
In der Stadt Mücheln am Geiseltalsee entsteht in Kürze eine neue Attraktion. Mit 30 Ferienhäusern an Land und 16 schwimmenden Ferienhäusern bietet das „Strandhaus Resort Geiseltal“ 184 Übernachtungsplätze (ohne zusätzliche Aufbettungen) in bester Lage direkt am Wasser.

Das Grundkonzept besteht darin, die landseitige Ferienhausanlage im Hangbereich so zu errichten, dass von den seeseitigen Wohnräumen und von allen Terrassen der Ferienhäuser ein freier Blick über den See gewährleistet wird. Das wird durch den Höhenunterschied im Gelände des Plangebiets von ca. 8 Metern und unsere Anordnung der Ferienhäuser ermöglicht. Mit dem direkten Blick nach Osten genießen die Gäste der Anlage entsprechend der Wetterlage einen wunderschönen Sonnenaufgang.

Für das Strandhaus Resort Geiseltalsee haben wir uns für drei Ferienhaustypen entschieden. Die Ferienhäuser verfügen über jeweils zwei Schlafräume mit einmal einem Doppelbett und einmal zwei Einzelbetten. Es gibt zwei WC-Räume, die vom Duschraum getrennt sind. In der unteren Reihe (Häuser 1 bis 16) sind die Terrassen auf der rechten Seite mit Blickrichtung zum See angeordnet und in der oberen Reihe (Häuser 17 bis 30) ist die Terrasse mittig gestellt. Das Raumangebot im Inneren ist gleich. Wegen der unterschiedlichen Anordnungen der Terrassen gibt es lediglich eine Verschiebung bei den Schlafräumen mit den Einzelbetten und einem dazugehörigen WC-Raum.

Jedes Landferienhaus hat im Bereich rechts oder links der zentralen Zufahrtsstraße einen eigenen PKW-Stellplatz.

Damit wird eine komfortable An- und Abreise der Gäste inklusive Be- und Entladen der Ferienausrüstung gewährleistet.

Für die Gäste der schwimmenden Ferienhäuser sind PKW-Stellplätze im vorderen und hinteren Bereich der Zufahrtsstraße angelegt. Vor dort aus können die Reiseutensilien bequem mit Bollerwagen, die an den schwimmenden Ferienhäusern bereit stehen, zur Unterkunft transportiert werden.

Die Ferienhausparzellen sind jeweils größer als 400 m2 und bieten damit Aufenthaltsqualitäten, die mit Anlagen von Einfamilienhäusern vergleichbar sind.

Der Geiseltalsee und seine nähere Umgebung bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Erleben von Natur und Kultur der Region. Etwas abseits der touristischen Hotspots kann man direkt eintauchen in eine Landschaft, in der sich die Wunden des einstigen großflächigen Braunkohleabbaus sukzessive schließen und neue Naturräum entstehen.

In der unmittelbaren Nachbarschaft der Anlage bietet die Marina Mücheln diverse Angebote der Versorgung und zur sportlichen Betätigung. Ein ca. 25 Kilometer langer Rad- und Fußrundweg führt um den Geiseltalsee und bietet neben tollen Ausblicken weitreichende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung in Form von Wandern oder Radfahren.

Der Standort Mücheln liegt darüber hinaus sehr zentral in der mitteldeutschen Region mit einer Vielzahl von historisch bedeutsamen Orten und Stätten sowie einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften. Zu nennen sind hier Städte wie Merseburg, Halle/Saale, Leipzig, Naumburg, Jena und Erfurt oder Landschaften wie der Harz, der Kyffhäuser und der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland oder kulturhistorisch bedeutsame Stätten wir die Arche Nebra, das Kloster Helfta bei Eisleben und die Kaiserpfalz Memleben.“, Zitat Ende

https://www.strandhaus-resort.de/das-resort

https://www.strandhaus-resort.de

Dabei handelt es sich um ein Teil des westlichen Bereiches des Geiseltalsees, was vorrangig von naturnaherer, sukzessiver Entwicklung geprägt ist. Solche Natur- und Landschaftsbereiche bilden sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, welche durch den direkten Kontakt mit der Wasserfläche des Geiseltalsees eine besondere Aufwertung erfährt. Ferner gehört der nördliche Bereich des Gebietes zum Mündungsgebiet der Stöbnitz/des Dreselbaches, was zudem noch eine sehr wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum ausübt.
Neben dem Verbau eines weiteren Uferbereiches des Geiseltalsees, welcher ebenfalls Bedeutung für den Kalt- und Frischluftaustausch mit dem Umland hat, und der damit verbundenen Zerstörung weiterer Natur- und Landschaftsbestandteile, besteht die Gefahr der Mehrung des Ziel- und Quellverkehrs von Motorisierten Individualverkehrs. Nicht nur Straßen und Stellplätze bilden hier das Problem, sondern weitere Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastungen gehören ebenfalls dazu.
Von dem allen abgesehen, betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es weiterhin für abenteuerlich in solchen Bereichen eines Alttagebaus bauen zu wollen, wo niemand die Garantie geben kann, dass die Setzungen des Bodens vollendet sind. Mahnung müssen weiterhin bleiben, dass am 18. 07. 2009 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich in den Concordiasee rutschten und u.a. drei Menschen töteten.
In Kenntnis derartiger Pläne fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und widerruflichen Stopp dieser Aktivitäten und dabei diesen ökologisch, geologisch und hydrologisch sensiblen Bereich des Geiseltalsees von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang fortgesetzt und verstärkt darauf hin, dass das Geiseltalseengebiet ebenfalls einen sehr wichtigen Teil eines Biotop-, Landschafts- und Grünverbundes in der Region darstellt. Dazu gehören Verbindungen zur Unstrut und ihrer Aue, zum ca. 298,00 ha großen Naturschutzgebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“, zum ca. 316,00 bzw. 322,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (EU-Code: DE 4635-301, Landescode: FFH0137), zu Schwarzeiche und Laucha und ihren Auen mit dem ca. 335,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Lauchagrund“, die Geisel und ihre mit dem ca. 164,56 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Geiselaue“, dem ca. 52,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und ca. 57,00 bzw. 59,00 ha großen FFH-Gebiet “ Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144), dem ca. 350 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, dem ca. 2.140 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“, dem ca. 53,00 ha großem Naturschutzgebiet „Neue Göhle“ sowie dem ca. 84,00 ha großem FFH-Gebiet “ Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (EU-Code: DE 4736-302, Landescode: FFH0149)

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schmoner-busch-spielberger-hoehe-und-elsloch

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=203&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg67

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=210&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bergbaufolgelandschaft-kayna-sued

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg58

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/neue-goehle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=215&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/neue-goehle-und-trockenrasen-noerdlich-freyburg

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Gesamtregion zwischen Unstrut, Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt, Schwarzeiche, Laucha, Geisel, Gröster Berge sowie Neuer Göhle, um so die Schutzwürdigkeiten räumlich feststellen und würdigen sowie Schlussfolgerungen daraus ableiten zu können. Als einen sehr bedeutsamen natur- und landschaftsräumlichen Mittel- und Schwerpunkt ist dabei das Geiseltalseengebiet zu betrachten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich dazu im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einbringen

Ferner möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessierte aus der Bevölkerung anbieten. Der Kontakt ist über folgende Anschrift möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.09.2024

Stellungnahme zum Erläuterungsbericht zum geplanten Vorhaben „Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung und Habitatverbesserung, Mittelgraben Abschnitte 1-3, Bad Tennstedt“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit über 44 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Müll, Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der AHA eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft und der Stadt Bad Tennstedt sowie die nähere Umgebung ist agrarisch sowie von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Wilde Graben, der Borntalsbach/Flutgraben, die Öde, der Burggraben, der Saitenraingraben, die Hühnerklinge, der Klunkerbach, der Singerbach sowie Großen und Kleinen Schambach geprägt. Darin eingebettet befindet sich das 23,70 ha große FFH-Gebiet Nr. 37 „Bruchwiesen bei Bad Tennstedt“

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh37-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_037_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwiesen-bei-bad-tennstedt

Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Unstrut und ihrer Aue. Die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Unstrut-Gera-Aue drückt sich insbesondere in den folgenden europäischen und nationalen Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiet Nr. 39 „Unstrut-Niederung nordöstlich Herbsleben“ = ca. 193,70 ha
  • SPA Nr. 15 „Gera-Unstrut-Niederung um Straußfurt“ = 5.522,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) 76 „Herbslebener Teiche“ = 99,30 ha

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh39-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_039_map_ab.pdf

https://www.bfn.de/aba-gebiet/id-225-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt-th

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-15-gera-unstrut-niederung-um-straussfurt

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_15_Myotis_AB_20230123.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-076-herbslebener-teiche

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_076_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Herbslebener_Teiche.pdf

Damit verknüpft ist nicht nur der Schutz in den jeweiligen Schutzgebieten, sondern ebenfalls der Verbund im Biotop- und Grünverbund des gesamten Natur- und Landschaftsraumes, wozu das Planungsgebiet eindeutig dazugehört.
Daher ist es erforderlich alle Planungen und Aktivitäten darauf zu orientieren bzw. abzustimmen. So auch das konkrete Vorhaben.

Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das Vorhaben vom Grundsatz her zu begrüßen und zu unterstützen. Jedoch gilt es auf folgende Dinge zu achten:

Das Vorhaben erfordert eine Komplettberäumung von Müll, Verrohrungen, Sohl- und Uferbefestigungen, die dauerhafte Einrichtung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante, das Belassen von Holz, Steinen und Kies sowie die Unterlassung von Beräumungen des Fließgewässerbettes von angeschwemmten Naturmaterial. Zudem ist eine Feststellung, Überprüfung und Unterbindung von Abwasser- und ungeklärten Schmutzwassereinleitungen vorzunehmen. Selbstverständlich ist eine dauerhafte Einrichtung eines „mittlere“n „Gewässerentwicklungskorridorbreite des Mittelgrabens ca. 33 m“, wie unter Punkt 7.2.1 Ermittlung Entwicklungskorridor angegeben, als noch optimaler anzusehen. Erstrebenswert ist die Einrichtung derartiger Korridore für alle Fließgewässer in der Region. Je größer die Entwicklungs- und Schutzräume sind, desto mehr naturnahere und sukzessive Entwicklung der Aue ist möglich. Zudem dienen solche Räume als Abpufferung von negativen Umwelteinflüssen, wozu Abdriften von Düngemittel und Pestiziden. Letzteres ist besonders wichtig, solange keine Umstellung auf eine arten- und strukturreiche Landwirtschaft in biologisch-alternativer oder dynamischer Produktionsform erfolgt ist. Andere Negativeinflüsse sind Lärm, Feinstaub und Abgase.
Wichtig ist auch der Erhalt von Gehölzflächen und -standorten entlang der Fließgewässer und im Agrarraum. Gerade in weitgehend ausgeräumten Landschaften haben Gehölze eine noch wichtigere Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pilze und andere Pflanzen. Daher ist keinesfalls ein „Aufbrechen geschlossener Gehölzbestände“ zu begrüßen, wie sie unter den Punkten 7.2.4.1 Allgemeines und 7.2.4.2 Zur Ausführung kommende Bauweisen beschrieben sind. Zudem tragen derartige, bereits bestehende Gehölzbestände zur Bereicherung des Arten- und Strukturreichtumes bei. Eine Mäandrierung lässt sich auch bestens außerhalb derartiger Gehölzbereiche entwickeln. Außer der obengenannten Aktivitäten gilt es keine weiteren Eingriffe, insbesondere bauliche Aktivitäten und Initialpflanzungen, vorzunehmen. Nur so lässt sich eine standortgerechte, ortsbürtige und wechselvolle Auenlandschaft entwickeln, welche Stabilität aufweist, aber auch Wandlungen unterliegen können.
Bei allen Betrachtungen sind Klimaentwicklungen im Auge zu behalten, wozu insbesondere Niederschlagsmengen, Wind und Temperaturen gehören. Ausgetrocknete bzw. gewässerarme Fließgewässer schließen alternative Entwicklungen bzw. verlangsamen diese. Daher sind entsprechende Messungen und Prognosen dringend geboten.

https://www.pik-potsdam.de/~wrobel/sg-klima-3/landk/Unstrut-Hainich-Kreis.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende zusammenfassende Hinweise geben:

  • Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
  • Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
  • Beseitigung von Verrohrungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Einleitungen von Ab- und Schmutzwasser sowie Müll und Unrat.
  • Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
  • Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
  • Keine Eingriffe in bestehende Gehölzbestände vornehmen, da dies zum Verlust an Gehölzen in einer gehölzarmen Landschaft sowie von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Pilzwelt führt.
  • Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und
  • bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
  • Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine „Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung und Habitatverbesserung, Mittelgraben Abschnitte 1-3, Bad Tennstedt“ sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.

Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.09.2024

Stellungnahme zur Erschließung der Kiessandlagerstätte bei Wernshausen

Antrag der Kieswerk Wernshausen GmbH & Co. KG (KWW) auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom 23.05.2024
hier: Scopingverfahren

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg zum Tragen.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-111-werra-bis-treffurt-mit-zufluessen

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/werra-bis-treffurt-mit-zufluessen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/spa_18_MaP_AB_Triops_20220111.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/werra-aue-zwischen-breitungen-und-creuzburg

Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht mit der Erschließung der Kiessandlagerstätte bei Wernshausen einen massiven Eingriff in die Fluss- und Auenlandschaften von Werra und Schmalkalde. Laut Punkt 5.2 Schutzgut „Boden und Fläche“ beabsichtigt man für das Vorhaben ca. 19,2 ha Auenland zu beanspruchen.
Laut Punkt 3.3 Gewinnbare Mineralmenge, Fördermenge, Laufzeit gehen die Planer von einer „Vorhabenslaufzeit von etwa 16 Jahren“ und unter „Berücksichtigung von Rückbau- und Rekultivierungsarbeiten“ von einer „Gesamtlaufzeit von ca. 25 Jahren“ aus. Eng damit verbunden sind Zerstörungen von Natur, Landschaft, Veränderung der Hydrologie, Lärmbelastungen, der Bau von Verkehrstrassen sowie verstärkter Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Somit beschränken sich die Eingriffe nicht auf die Vorbereitung und Durchführung des Abbaus, sondern auch auf Transport und Verkehr.
Insbesondere die Auflistungen unter Punkt „4 Kurzbeschreibung der Umwelt“ lassen massiv die Eingriffe, Bedrohungen und Zerstörungen erkennen.
Ein Kiesabbaugebiet zerstört eindeutig die natürliche Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, des Bodens, als Überflutungsraum von Werra, Schmalkalde und ihrer Nebengewässer, Gebiet der Neuentstehung von Grundwasser, Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes sowie Kalt- und Frischluftentstehungsraumes und -korridors. Zudem ist davon auszugehen, dass die Werra den Auenraum mit Altverläufen durchflossen hat.
Eingebettet in das 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen und dem damit verbundenen Verschlechterungsverbot gilt es also derartige Eingriffe wie die Erschließung einer Kieslagerstätte auszuschließen.
Der „Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (DE 5328-305) und für Teile der SPA 18, 19, 26 und 27 – Abschlussbericht bildet dazu momentan den rechtlichen und fachlichen Rahmen, welchen es selbstverständlich immer wieder zu aktualisieren gilt.
Die Darlegungen unter dem Punkt 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung erläutern diesen Aspekt und lassen bereits hier den Widerspruch zu den angedachten Plänen eines Kiesabbaus erkennen.

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH111/ffh_111_spa_18_19_26_27_MaP_AB.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergibt sich daraus alternativ mögliche Standorte von Altverläufen der Werra zu prüfen, diese wieder zu reaktivieren sowie Flächen der Sukzession für Auenwälder und -wiesen sowie Hochstaudenflächen gekoppelt mit einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft zu entwickeln. Ein Kiesabbau ist standort- und landschaftsfremd und hat nichts in der Aue von Werra und Schmalkalde zu suchen.
Zudem ist davon auszugehen, dass eine offene Wasserfläche nicht nur zu massiven Verdunstungsverlusten von Grundwasser verursacht, sondern auch zu einer Einpegelung des Wassers des angedachten Gewässers in die Horizontale mit damit verbundenen Abweichungen in den Wasserständen des Umfeldes führt.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung, wozu definitiv ein mindestens 16 Jahre langer Kiesabbau auf einer Mindestfläche von ca. 19,2 ha Auenfläche nicht dazugehört.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der Planungen.
Ferner bietet der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse für eine naturnahere Entwicklung der Werra-Schmalkalde-Aue an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.09.2024

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Erfurt und Umland ein

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten!

Bekanntlich ist das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel für die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze. Dies drückt sich u.a. auch in dem 52,04 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet „Lindbusch“ aus.
Im Rahmen einer Exkursion am 07.09.2024 suchten Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das umfassend geschützte und eng mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen Gebiet der Dölauer Heide auf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner immer wieder darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=188&idcat=33&lang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bischofswiese

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=1365&idcat=58&lang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lindbusch

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh122_Karte_1_Schutzgebiete_FFH0122.pdf

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Die vielfältige Bedeutung der Dölauer Heide und des mit ihr eng verknüpften Lindbusches als Lebens- und Rückzugsraumes für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Frischluftentstehungsgebiet, Sauerstoff- und Schattenspender, Kohlendioxidspeicher, Naherholungsraum sowie als zentraler Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundraumes mit der Saaleaue, den Saugraben-, Hechtgraben- und Hassgrabengebieten, den Brandbergen sowie der Agrarlandschaften der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal mit eingebetteten Wald- und Staudengebieten, Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen erfordern einen sensiblen Umgang mit dem Gesamtraum. Zerstörerische Zerschneidungen für die Bundesautobahn 143 und der Nebenbauwerke sowie weiterer Verkehrs- und Wohnbebauungsgebiete haben eine dauerhafte vernichtende Wirkung auf einzelne Natur- und Landschaftsbestandteile, die Umwelt sowie auf den gesamten Biotop- und Grünverbund mit den gekoppelten Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren.Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint nicht nur weiterhin Oberhand behalten, sondern gar an Intensivierung hinzu zu gewinnen.
Nach jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege.
Der AHA bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte sowie in der Rote-Liste-Kategorie als „Stark gefährdet“ eingestufte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt.

https://www.bfn.de/artenportraits/osmoderma-eremita

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=9d9ea96b-a5e9-4d26-94a5-bb844179b331

Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Medienberichten zu Folge ist nunmehr der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung vorgesehen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt dazu ferner folgendes an, Zitat:
Bis Jahresende 2023 stehen 200 Millionen Euro bereit. Die Förderung kann jederzeit beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.
Für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.“, Zitat Ende

Darüber hinaus gehört zu dem Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement u.a. folgende Zielstellung, Zitat:

2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben

Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.

Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt.“, Zitat Ende

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html

https://www.klimaanpassung-wald.de

Dieser Ansatz ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus begrüßenswert. Jedoch hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend geboten ausschließlich mit Naturverjüngung in den Wäldern zu arbeiten.
Wie bereits obengenannt, benötigt die arg in vielfältiger Weise durch Trockenheit, Sommerhitze, Windbruch und letztendlich durch Massenabholzungen gebeutelte Dölauer Heide eine komplett naturnahe, sukzessive Entwicklung. Nur so ist die Entwicklung eines jeweils standort- und umweltangepassten neuen Waldes möglich. Menschliche Aufforstungen können das auf keinen Fall ersetzen, da diese Artenzusammensetzungen vorgeben, gleiche Altersstrukturen aufweisen, fortgesetzte Trockenheit und Sommerhitzen gepaart mit unterschnittenen Pfahlwurzeln zu Wasseraufnahme- und Standfestigkeitsproblemen führen sowie die Forstmaßnahmen nicht selten zu massiven Bodenverdichtungen geführt haben.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 17 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der AHA befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2023 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna, Flora und Pilzwelt gewährleistet.
Überlegungen und Aktivitäten zur künstlichen Bewässerung kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls teilen, da hier massive bauliche Eingriffe für Rohr- und Pumpsysteme sowie erhebliche und dauerhafte Verluste von Wasser in anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen wie zum Beispiel Saaleaue, Graebsee und Heidesee zu erwarten sind.
Bereits die künstliche Flutung der einstigen Feuchtgebiete am Harzklubstieg mit Wasser aus dem Graebsee sind als bedenklich anzusehen, da der Antransport mit Tankwagen eine negative Klimabilanz befürchten lässt.
Der AHA begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der AHA eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, einen umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen zurückgetretenen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der AHA hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.
Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der AHA betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.
Am Ostrand der Dölauer Heide und am Westrand des 92,00 ha großen Naturschutzgebietes „Brandberge“, des 91,00 ha großen FFH-Gebietes “ Brandberge in Halle“
(EU-CODE: DE 4437-309, LANDESCODE: FFH0179) und des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ drohen massive Aktivitäten zur umfassenden Ausweitung der Nordstraße, welche im Falle der Realisierung und Umsetzung zu umfassenden Beeinträchtigungen der ebengenannten Schutzgebiete führen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/brandberge

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=241&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh122_Karte_1_Schutzgebiete_FFH0122.pdf

Im Blickfeld des fortgesetzten derartig störenden bzw. zerstörerischen Umgangs mit der Dölauer Heide und ihrem Umfeld, erscheint der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung widersinnig.
Abgesehen davon, dass es Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer wieder nicht bewerkstelligt, demokratisch und transparent rechtzeitig und im Vorfeld der Einwerbung solcher Aktivitäten u.a. die Bevölkerung sowie ihre Initiativen und Vereine einzubeziehen, ist nicht erkennbar, dass die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide erfolgte.
Auf Grund der voranschreitenden Zerstörung des Waldbestandes der Dölauer Heide aus Umwelt- und bisherigen Bewirtschaftungsgründen, bekräftigt der AHA die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption. Dabei gilt es auch den angrenzenden Lindbusch sowie das nähere Umfeld wie zum Beispiel Hechtgraben/Hassgraben, Agrarflächen und Wohngebiete einzubeziehen. Darauf aufbauend gilt es nach Auffassung des AHA einen Runden Tisch Dölauer Heide einzurichten, welcher sich u.a. aus Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), des Landkreises Saalekreis und der Gemeinde Salzatal sowie Vertreterinnen/Vertretern der Wissenschaft, Interessenten aus der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen zusammensetzen sollte. Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Der AHA ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide und des Lindbusches einzubringen und in der vom AHA gebildeten kreis- und ortsübergreifenden Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.09.2024

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

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