Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit großem Interesse die „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ aufgenommen. Dabei beabsichtigen die Vereinbarungspartner das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – TLUBN – und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt – LHW – folgendes zu erreichen, Zitat:
„Was beim Winterhochwasser 2023/24 bereits in enger Abstimmung der zuständigen Behörden in Thüringen und Sachsen-Anhalt begonnen hat, wird nun fortgesetzt: Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – TLUBN – und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt – LHW – haben am 28.06.2024 eine Verwaltungsvereinbarung zur Sanierung jenes Helme-Deiches unterzeichnet, der am 28.12.2023 auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt geöffnet worden war, um die Thüringer Gemeinden Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Heygendorf vor Hochwasser zu schützen.
Die Vereinbarung bildet die Grundlage für die Sanierung des Deiches: Für die Kosten kommt der Freistaat Thüringen auf, die Umsetzung wiederum wird dem Land Sachsen-Anhalt obliegen. Darauf haben sich die Verantwortlichen beider Länder geeinigt und stehen in enger Abstimmung dazu.
Geplant ist, die Schadstelle entsprechend dem Stand der Technik zu sanieren. Dazu werden die Spundwände entfernt, mit denen der Deich zunächst provisorisch verschlossen wurde. Anschließend wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Die Schadstelle wird mit bindigem Erdstoff und entsprechend der vorgegebenen Qualitätsparameter verschlossen. Verbindliche Aussagen zu den Kosten können aktuell noch nicht getroffen werden, da diese erst im Rahmen der Planung und Ausschreibung ermittelt werden. Der Baustart ist für Oktober 2024 angestrebt.“, Zitat Ende
Im Rahmen der seit mehr als ein Jahrzehnt vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees sowie Teile von Zorge und Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie der Stadt Heringen und der Orte Berga-Kelbra, Auleben und Görsbach setzen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinander.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Ferner ruft der stark begradigte Zustand der Helme immer wieder große Bedenken hervor.
Einst gehörte die ca. 81,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie im 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Im Mündungsgebiet der Helme in die ca. 192,00 km lange Unstrut gilt es dem FFH-Gebiet Nr. 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“ sowie dem Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 6 „Helme-Unstrut-Niederung“ besonderen Schutz zu gewähren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000,00 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung der zahlreichen Altmäander der Unstrut erfolgen kann.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotop- und Grünverbund gilt es bis zur Unstrut, zur Ilm, zur Gera und zur Wipper zu betrachten und zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Ebenfalls sind dabei die Helmenebengewässer zu betrachten. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsgruppen nahmen in den letzten Jahren immer wieder die massiven Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:
„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte insbesondere Möglichkeiten der Wiederherstellung – bzw. – Entwicklung naturnaher Verläufe der ebengenannten Fließgewässer mit mindestens beidseitig 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen sowie Rückgabe von Retentionsflächen mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen, Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Medienberichten zu Folge plant nun das Land Sachsen-Anhalt im Bereich des Helmerückhaltebeckens für bis zu acht Millionen Euro die Errichtung eines sogenannten Naturerlebnisszentrums vorzunehmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier Aufklärung zu genauem Standort und damit eine vollständige Vorlage der Planungsunterlagen ein.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass es sich im Bereich des Helmerückhaltebeckens länderübergreifend um ökologisch und hydrologisch bedeutsame Bereiche handelt. Dazu zählen verschiedene bedeutsame Schutzgebiete wie im Freistaat Thüringen das EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt das 784,00 ha große EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie das 234.00 ha große Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“. Das gilt es zu beachten.
Ferner tragen Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Flächeninanspruchnahme von Bodenflächen bei.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
In dem Blickwinkel betrachtet sieht die vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit diese Entwicklung nicht zur stoppen, sondern eher umzukehren.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf seine am 17.05.2021 gefertigte „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme“. Insbesondere seien hier auszugsweise folgende Teile der Stellungnahme zu erwähnen, Zitat:
„II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht
Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau
Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau – Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.
Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.
Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.
Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.
Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens
Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen zum Beispiel die betonierte Durchfahrt in Bieler. Dabei gilt es Ausgangsstandorte zu suchen, welche nicht mit Rodungen verbunden sind.
- Konsequente Aufhebung von Deichsituationen durch Schlitzungen zw. Komplettrückbau. Dies hat sich nach Schutzwürdigkeit des Standortes sowie Bestand von Fauna und Flora zu richten.
- Keine Beseitigung von Gehölzen, da diese zumeist sukzessiv entstanden, eine wichtige Einheit mit dem Fließgewässer bildet, als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dient – z.B. immer wieder Beobachtungen des Eisvogels bei Windehausen – Zudem dienen die Gehölze der Gewässerbeschattung, welche gegen Erhitzung und Verdunstung sowie übermäßige Verkrautung dient. Letzteres kann die Entwicklung von Laichstandorten behindern. Zudem tragen herunterhängende Gehölzteile und Totholz zur Beförderung der Mäandrierung bei.
- Belassen und Schutz von begonnener Mäandrierung sowie der damit verbundenen Entwicklung von Prall- und Gleithängen – gekoppelt mit sukzessiven Gehölzbeständen z.B. gut im Bereich der Einmündung der Zorge in die Helme zu beobachten. Bauliche Abflachungen sind daher auszuschließen. Dem Fließgewässer ist die Entscheidung für solche Standorte zu überlassen. Menschliche Eingriffe sind da störend.
- Bauliche und künstliche Aufweitungen der Zorge sind zu unterlassen, da eine extreme Verringerung der Fließgeschwindigkeit mit einhergehendem verringertem Sauerstoffeintrag zu rechnen ist. Dies kann der Entwicklung und dem Bestand an Fischen und Wasserinsekten schaden. Eng damit können Beeinträchtigungen beim Bestand von Fraßfeinden wie Eisvogel eintreten. Zudem behindern solche Maßnahmen eine Mäandrierung. Mäandrierungen können aber u.a. auch zu natürlichen Flussaufweitungen führen, welche aber vom Fluss bestimmt entsprechend lokal existent sind.
- Keine Entfernung des reichlich in der Zorge vorhandenen Geschiebes aus Kies und Steinen. Diese dienen der Fließvielfalt, geben Material zur Umgruppierung im Sohlbereich des Gewässers und verhindert so auch eine Eintiefung sowie fungieren als potentielle Laichplätze für Amphibien und Fische.
- Sicherung eines beidseitig jeweils mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um eine umfassende naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit verbundenem Eintrag von Totholz in den Flusskörper, Stärkung der Biotop- und Grünverbundfunktion sowie die ungestörte Mäandrierung.
- Die Entfernung von den beiden Arten des Staudenknöterichs ist nur durch Ausfrieren bzw. ständige Mahd und manuelle Entfernung der Pflanzenbestände im Frühstadium möglich. Eine angedachte mechanische Entfernung von Wurzeln kann zu Teilungen der Rhizome und somit zur verstärkten Vermehrung und Ausbreitung führen.
- Den Riesenbärenklau gilt es manuell durch Abstechen in der zeitigen Austriebsphase, vorzugsweise im April, zu bekämpfen. Nicht nur der Erfolg ist größer, da ein Blühen und Aussamen nicht möglich sind und die Arbeiten besser durchführbar sind, sondern auch Gesichtspunkte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes können somit wesentlich besser zur Geltung kommen.
- Pflanzungen jeglicher Art gilt es unbedingt zu unterlassen, um biologische Einschränkungen der Mäandrierungen auszuschließen, den Eintrag von standortfremden Gehölzen zu unterbinden, einen notwendigen Pflegeaufwand auszuschließen sowie stattdessen eine Sukzession an den dafür geeigneten Stellen zuzulassen. In dem Zusammenhang sei ferner darauf hingewiesen, dass Baumschulware in der Regel unterschnitten ist und somit eine Kappung der Pfahlwurzeln erfolgte, welche zumeist nicht wieder nachwächst. Das hat zur Folge, dass dem jeweiligen Gehölz der Zugang zu Wasser in tieferen Schichten verwehrt bleibt und Standfestigkeitsprobleme bestehen. Angesichts der Zunahme von extremen Trockenphasen und Sturmereignissen eine schlechte Basis zur Entwicklung von Gehölzen. Sukzessiv entwickelte Gehölzbestände sind in der Regel standortgerecht, besitzen ein ausgeprägtes Wurzelsystem sowie sind arten- und strukturreicher. Saat- und Pflanzgut zur generativen und vegetativen Ausweitung der Gehölzbestände sind an der Zorge ausreichend vorhanden.
Schlussbemerkungen
Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung. „, Zitat Ende
Die „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Herstellung des Hochwasserschutzes an der Zorge im Landkreis Nordhausen, Gemeinde 99734 Nordhausen und Gemeinde 99765 Heringen/Helme, Gemarkungen Bielen und Windehausen“ vom 16.07.2023 fällt ähnlich aus. Ergänzt bzw. angepasst sind zum Beispiel folgende Punkte, Zitat:
„I. Grundsätzliches
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands
Ferner gilt es Fließgewässern ihre früheren Retentionsflächen zurückzugeben sowie Mäandrierungen zuzulassen bzw. zu fördern, um wasserbauliche Begradigungen wieder beseitigen zu können. Gleiches trifft für Sohl- und Uferbefestigungen zu, welche insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen zu erkennen sind.
Zu 3.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte
Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:
Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der
Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende
Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.
Zu 4 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft. Ferner bedeuten flächendeckende Hochwasser Auffüllung von Böden sowie Grund- und Schichtwasserbereichen. Angesichts der zu mindestens seit dem Jahr 2018 extrem zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitzen und der damit verbundenen Wasserarmut eine sehr wichtige hydrologische Entlastung.
Darüber hinaus breitet sich Wasser bei stärkeren und längeren Hochwassern über die Grund- und Schichtwasserleiter als Qualmwasser aus. Bekannterweise schränken Deiche bei Sinken von Hochwasser den Abfluss von Qualmwasser ein.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft. Abgesehen davon, dass derartig verbaute Wege zum Beispiel unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere darstellen, die Pfützenbildung unterbindet – wichtig als Tränken für Insekten und zur Gewinnung von Nistbaumaterial für Schwalben – sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Rasen mit Fahrrädern befördert. Diese Herangehensweise zeugt von fehlender ökologischer Sensibilität und Verständnis der Situation von Natur und Landschaft vor Ort.
Zudem fehlen Angaben und Berechnungen zur Klimaneutralität. Diese Verpflichtung leitet sich bereits aus den Leitsätzen des zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ab.
„, Zitat Ende
Die eingangs erwähnte „Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ lässt keinesfalls die Komplexität des Landschafts- und Naturraumes der Helme, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer sowie der angrenzenden Natur, Landschaften und Umwelt sowie der Folgen jahrhundertlanger und vielfältiger Eingriffe in dem Einzugsgebiet des Fluss- und Auensystems erkennen. Somit fokussiert sie sich letztendlich rein auf wasserbauliche Maßnahmen wie die „Sanierung jenes Helme-Deiches …….., der am 28.12.2023 auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt geöffnet worden war, um die Thüringer Gemeinden Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Heygendorf vor Hochwasser zu schützen.“
Dabei beinhaltet die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – TLUBN – in ihrer Erklärung zu „Länderübergreifende Kooperation beim Hochwasserschutz Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024 folgende sehr bemerkenswerte und ansatzweise Hoffnung schöpfende Einschätzungen und Schlussfolgerungen, Zitat:
„Die Helme wurde durch die Maßnahme in der Spitze mit bis zu 15 m³/s und damit um fast ein Drittel des zufließenden Abflusses von 50 m³/s entlastet. Das Wasser floss kontrolliert in das Rieth und über die landwirtschaftlichen Flächen ab. Auf diese Weise konnte der Wasserstand in den betroffenen Gemeinden stabil gehalten und Überflutungen der Siedlungsbebauung und damit verbundene Evakuierungen verhindert werden. Insgesamt ist eine Größenordnung von ca. 26 Mio. m³ Wasser durch das Rieth geflossen. Im Rieth selbst wurden in der Spitze bis zu 10 Mio. m³ Wasser zurückgehalten. Der geschilderte Vorteil wurde mit dem Nachteil eines höheren und länger anhaltenden Einstaus von landwirtschaftlichen Flächen erreicht.
Die Erfahrungen, die mit der Deichöffnung als Gefahrenabwehrmaßnahme gemacht wurden und die Wirksamkeit der Maßnahme für die Siedlungsbebauung regen dazu an, über das bestehende System der Helme nachzudenken. Welche Maßnahmen zukünftig im Bereich der Helme ergriffen werden, um die mit dem Klimawandel wahrscheinlicher werdenden, länger anhaltenden intensiven Niederschläge sicher abführen zu können, bedarf einer umfassenden Analyse und Planung. Das TLUBN und das LHW planen hierzu ein länderübergreifend abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept zu erarbeiten. “, Zitat Ende
Jedoch paar Zeilen weiter verfällt man wieder in das übliche Muster der Anpreisung wasserbaulicher Maßnahmen aus Vergangenheit und Gegenwart, welche wie folgt aussieht, Zitat:
„Das Winterhochwasser 2023/24 betraf alle Flussgebiete in Sachsen-Anhalt sowie das westliche Thüringen. Besonders langanhaltend betroffen war der Unterlauf der Helme, deren Wasserstand in enger Verbindung zur Talsperre Kelbra stand. Diese hatte aufgrund des übermäßigen Niederschlags im Einzugsgebiet teils über das Stauziel hinaus Wasser aufgenommen – und damit die Region deutlich entlastet. Über die Helme wurde das Wasser schließlich wieder abgelassen.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat schon immer eine länderübergreifende wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme, ihrer Aue und Nebengewässer angeregt. Darin einzubetten ist eine länderübergreifende Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Dazu ist aber von Anfang an eine vollständige Einbindung der Bevölkerung, ihrer Vereine und Initiativen sowie einer damit verbundenen Transparenz erforderlich.
Die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursion hinweisen:
Samstag, den 02.11., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Berga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden
Wer Interesse an den länderübergreifenden Aktivitäten des AHA im Raum Nordhausen-Sangerhausen bzw. in den Einzugsbereichen von Unstrut und Helme hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 26.09.2024