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AHA fordert Freihaltung der Böden in der Gemeinde Wiedemar

Mit Datum vom 16. 08. 2022 veröffentlichte der Bürgermeister der Gemeinde Wiedemar im Landkreis Nordsachsen „Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“

https://www.wiedemar.de/news/1/757499/nachrichten/757499.html

Dabei warb er für die Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“. Als eine Hauptbegründung nannte der Bürgermeister folgendes, Zitat:

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS)…. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt.“, Zitat Ende

Bekanntlich beabsichtigt jedoch Intel in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal eine sehr wertvolle Agrarfläche mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr im Umfang von 450,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Nunmehr, Zitat: „Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können.“, Zitat Ende

Im Vorentwurf der „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a des Verwaltungsverbandes Wiedemar Gemeinde Wiedemar“ vom 31.05.2022 ist auf Seite 11, unter Punkt Raumnutzung folgendes zu der Agrarfläche vermerkt, Zitat:

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. zwei Dritteln in Bezug auf die Gesamtfläche des Regionalplans die Hauptnutzungsform in der Region Leipzig-Westsachsen und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist im Regionalplan als Vorranggebiet Landwirtschaft, der nordwestliche Teil als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft festgelegt. Als landesweit bedeutsam werden durch ihre hohe natürliche Ertragsfähigkeit Gebiete mit Ackerzahlen größer als 50 eingestuft. Das Planungsgebiet verfügt über Bodenwertzahlen überwiegend >70. Gebiete mit Böden, die eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aufweisen, sind zudem von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.“, Zitat Ende

Weiter führt man auf Seite 25 dazu aus, Zitat:

Es handelt sich um terrestrische, anthropogene Böden (Kolluvisole) aus Schluff über tiefem Skelett führendem Lehm. Die Bodentypen sind Pseudogley-Parabraunerden und kleinflächig Schwarzerden, die eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Das Wasserspeichervermögen des Bodens ist hoch, die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe ist mittel bis hoch (Quelle: iDA Sachsen).
Das Vorhabensgebiet liegt in der Delitzscher und Brehnaer Platte und ist ausgewähltes Vorranggebiet Landwirtschaft (Quelle: Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 – Karte „Großräumig übergreifender Biotopverbund“)“, Zitat Ende

Auf Seite 29 beinhaltet die „Abbildung 5: FITNAH-Modellergebnis Nächtliche Lufttemperatur um 4 Uhr. Quelle: Deutschlandrechnung“ die Feststellung, dass diese zwischen 13,6 und 14 Grad Celsius liegen.

Einige Zeilen davor ist folgende Aussage enthalten, Zitat: „Das Plangebiet ist von land

wirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, die grundsätzlich Kaltluftentstehungsgebiete darstellen.“

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind das bereits Gründe diese Agrarflächen unverbaut zu belassen und nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen.
Hier derartig massiv Flächen zu verbauen und zu versiegeln, verbietet sich nicht nur auf Grund des Wertes des Bodens sowie der damit verbundenen Bedeutung für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft. Zudem droht die Zunahme eines massiven Ziel- und Quellverkehrs von Motorisiertem Verkehr aller Art.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6,00-7,00 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Daran ändert auch nichts die Verkleinerung der Fläche von vormals 484,00 ha, laut Aufstellungsbeschluss, auf aktuell 410,00 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Neben der örtlichen ökologisch orientierten Entwicklungsmöglichkeiten besteht ein umfassendes Potential als Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Bergbaufolgeseen, der Dübener Heide sowie der Fluss- und Auenlandschaften von Mulde, Weißer Elster/Luppe und Zörbiger Strengbach.
Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere die Gemeinde Wiedemar, aber auch der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.
Daher gilt es die Planungen zum weiteren Flächenverbrauch für ein geplantes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“ sofort und unwiderruflich zu beenden, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.
Für den AHA ist es wichtig aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.06.2023

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/06/IVG_Wiedemar_Vorentwurf_FNP_Aenderung.pdf

Freistaat Sachsen zu Totholz als „Brandbeschleuniger“

Angesichts der immer wieder gestellten Behauptung, dass Totholz als Brandbeschleuniger fungiert und in Vorbereitung unserer Fahrradexkursion durch das tschechisch-deutsche Elbsandsteingebirge am Samstag, dem 24.06.2023, machen wir auf den Link zum Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Thema „Gutachterliche Stellungnahme auf der Grundlage der Beauftragung vom 30.09.2022 gemäß der Vorhabensbeschreibung vom 23.09.2022 auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 23.08.2022 mit dem Kernthema der Analyse des Einflusses von Totholz auf das Brandgeschehen im Nationalpark Sächsische Schweiz„, aufmerksam, welche folgende Schlussfolgerungen enthält, Zitat:

1. Das Totholz hatte im Brandgeschehen verstärkenden Einfluss auf die Intensität am jeweiligen Brandort aber nicht auf eine beschleunigte oder verzögerte
Brandausbreitung. Glutnester waren zusätzlich zu den in dieser Hinsicht bekannten Tothölzern in Form von Wurzelstöcken auch in hohen Humusauflagen und in Ablagerungen von organischem Material in Felsspalten entstanden. Mitunter brannten Totholzbereiche an stehenden und liegenden Stämmen von Gemeiner Fichte aber auch Rot-Buche, ohne dass dort ein ausreichend energiespendendes Bodenfeuer erkennbar oder vorhanden war. Dieses noch näher zu untersuchende Phänomen ist wahrscheinlich auf die Brennmaterialien zurückzuführen, die an solchen Stellen infolge der Zersetzung durch Weißfäule verursachende Pilze entstehen und bei der Sicherung der Einsatzkräfte an den Feuerfronten zukünftig stärker zu beachten ist.

2. Die Zugänglichkeit zum Einsatzgebiet war für die Brandbekämpfung mit einer Ausnahme auf allen dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Wegen ohne
Einschränkungen gegeben.

3. „Waldbrandschneisen“, unabhängig davon, was man darunter versteht, waren im Brandgebiet nicht vorhanden – wären auch nicht sinnvoll und machbar gewesen.

4. Das Vorhandensein von „Waldbrandschneisen“, unabhängig von deren potenziellen Ausprägungen, hätten die Brandverläufe wahrscheinlich nicht
beeinflusst, weil die Hauptausbreitung der Brände über die Waldbrandbekämpfungsfronten hinweg durch Flugfeuer erfolgte. Es ist zudem sehr
schwer vorstellbar oder würde extreme Eingriffe in die Gebiete bedeuten, dort 31 angepasste „Waldbrandschneisen“ in Form von Waldbrandriegeln oder Schutz- und Wundstreifensystemen zu errichten und dauerhaft funktionstüchtig zu halten.

5. Unter gleichen Bedingungen würden sich Brandverläufe im Brandgebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz und in bewirtschafteten Wäldern nur wenig unterscheiden. Diese Aussage stützt sich allerdings auf die Betrachtungen des einen aktuellen Brandereignisses, auf die Ansprache potenzieller Brandlasten und auf Analogieschlüsse, weil es schon absolut extrem wenig Waldbrände in Gebirgen Deutschlands gibt, die zudem bisher nicht oder nicht in ausreichender Anzahl unter wirklich vergleichbaren Bedingungen in Totalreservaten und bewirtschafteten Wäldern vorkamen.“, Zitat Ende

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062086

AHA hält Schutz der Elbe zwischen Děčín und Dresden für dringend geboten!

Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern.
Nach Donau, Weichsel und Rhein ist die Elbe das viertgrößte Flusseinzugsgebiet Mitteleuropas. Dieses Gebiet liegt zu knapp zwei Dritteln in der Bundesrepublik Deutschland, zu gut einem Drittel in der Tschechischen Republik. Randbereiche des Einzugsgebietes der Elbe erstrecken sich bis nach Österreich und Polen.
Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.

Unter dem Gesichtspunkt sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Durchführung folgender Fahrradexkursion:

Samstag, den 24.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Elbaue
zwischen Děčín und Dresden
Treffpunkt: Děčín hl.n. (Děčín Hauptbahnhof), Prace
Dauer: ca. 7 Stunden


Dieser ca. 68,00 km lange Abschnitt der Elbe, welcher das ca. 700,00 km² große Elbsandsteingebirge, welches Höhen bis 723,00 m erreichen kann, durchquert, gehört zu den bedeutsamsten Landschaften in Deutschland und Tschechien. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik aufgeteilte, vorrangig aus Sandstein geprägte Mittelgebirge hat umgangssprachlich auf deutscher Seite den Namen „Sächsische Schweiz“ und auf tschechischer Seite den Namen „České Švýcarsko“ (Böhmische Schweiz). Häufiger ist nunmehr der Begriff „Sächsisch-Böhmische Schweiz“ = „Českosaské Švýcarsko“ prägend.
Diese Vielfalt an Landschaft und Struktur von Umwelt, Natur und Landschaft bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum sowie Menschen umfassenden Erholungsraum. Vielerorts sind standortgerechte Wiesen- und Waldstrukturen zu erkennen, welche umfassende Räume zu naturnaheren Entwicklungen und damit verbunden eines umfassenden Schutzes bedürfen.
Das Ziel der Fahrradexkursion ist es die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses staatenübergreifenden Natur- und Landschaftsraumes zu erörtern sowie gemeinsam Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gebietes zu beraten und zu diskutieren. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der Mitwirkung der Bevölkerung auf deutscher und tschechischer Seite thematisieren.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer mehr zu den ehrenamtlichen Aktivitäten des AHA in den Räumen Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland sowie Děčín-Pirna erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.06.2023

AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich!

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des AHA am 03.06.2023, welche im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Umwelt am 05.06.2023 zu betrachten war und von Köthen nach Bernburg führte.
Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10,00 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.
Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,7 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des AHA am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte.
Der AHA formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:

1. Anliegen

Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Tri-num und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende

Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des AHA den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der AHA begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
Der Zehringer Busch ist erfreulicherweise als ein sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe gekennzeichnet. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen.
Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch – insbesondere nach Norden und Westen – weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte.
Für den AHA verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
Als wissenschaftliche Partner kann sich der AHA zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen. Dazu möchte der AHA sein kooperatives Mitglied Bürgerbündnis für Köthen e.V. umfassend begleiten und unterstützen.
Der AHA hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
Im Bereich des Verlaufes der Ziethe der Brücke Am Dreiangel war – wie im ganzen Verlauf – sinkende Wasserstände zu beobachten.
Der AHA bekräftigt immer wieder die Unterstützung für die von der vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. auch über die weiteren Aktivitäten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fasanerie. Dabei gilt einen großen Dank für das Wirken des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. auszudrücken.
Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen.
Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen.
Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 6n auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben.
Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden.
Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. Die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59,00 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum, Ein Beispiel bildete die Beobachtung eines Weißstorches bei Baalberge in Richtung Bernburg.
Nach Auffassung des AHA verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6 – 7 Anbaukulturen übriggeblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.
Die vorletzte Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnittes und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen.
Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbindet der AHA die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefen und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden.
Mit Unverständnis nimmt der AHA immer wieder die Tatsache auf, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertreten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.
Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer – wie z.B. Ziethe und Rieda – eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie die Unterstützung seines kooperativen Mitgliedes Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 991 78 36
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691 – 524 35
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.06.2023

Fotos: Dietmar Hörner

Das Naturschutzgebiet Forstwerder und das flächenhafte Naturdenkmal Klausberge sind wichtige Bestandteile vom Saaletal in Halles Norden

Es ist Mittwoch, der 05.06.2023, 18.00 Uhr als sich Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an dem Tag mit sommerlichen Temperaturen zur „Exkursion anlässlich des Tages der Umwelt zum flächenhaften Naturdenkmal Klausberge und zum Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle (Saale)“ an der Ecke Wasserweg/Emil-Eichhorn-Straße einfanden.
Als Erstes nehmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Saaleuferweg zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen in Augenschein und kommen dabei zum Schluss, dass hier eindeutig zu viel von Asphalt und Beton zum Einsatz kamen. Somit haben die Verantwortlichen Stadt Halle (Saale) wieder einmal mit Steuermitteln, nicht Versiegelung beseitigt, sondern zu einer Erweiterung beigetragen. Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass diese Steuergelder aus dem Fluthilfefond stammen, welcher sich zu je 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} aus Bundesmitteln und zu 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} aus Mitteln aller Bundesländer zusammensetzt. Es ist unverständlich, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) noch immer nicht verstanden haben, dass Flächenversiegelungen die natürlichen Versickerungsfunktionen des Bodens in dem betroffenen Bereich beeinträchtigen bzw. beenden und somit eine Grundlage zur Hochwasserneubildung bilden. Ferner heizen sich Asphaltflächen massiv bei starker Sonneneinstrahlung auf, tragen so auch zur Erwärmung bei und bilden unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere. Abgesehen davon, dass auf Grund stärkerer Stauchungen der Gelenke im Fuß und in den Beinen sportliche Lauftätigkeiten auf derartig befestigten Wegen bedenklicher erscheinen und das Landschafts- und Stadtbild in der Saaleaue Schaden genommen hat. Hier gilt es daher Abhilfe zu schaffen. Außerdem erfordert ein ernsthaftes demokratisches Miteinander endlich die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen von Anfang in derartige Planungen einzubeziehen und ernsthaft deren Anregungen, Hinweise und Bedenken aufzunehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Zudem sei daran erinnert, dass am 05.06.2013 das letzte große Hochwasser seinen Scheitelpunkt erreichte. Richtige Schlussfolgerungen und Lehren, wie zum Beispiel Stopp bzw. Verringerung von Bodenversiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen sowie sukzessive Wiederausweitung von Auenwäldern, hat man noch immer nicht gezogen. Obengenanntes Beispiel bestätigt das.
Im Anschluss daran suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge auf, welches eine Größe von ca. 4,9 ha aufweist, sich zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale befindet sowie vom Oberen Halleschen Porphyr geprägt ist. Dabei waren sich die AHA-Mitglieder einig, dass die Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören und eines nachhaltigen Schutzes bedürfen. Dazu gehört ein Ende der wilden Partys mit Feuer im Hochplateau der Klausberge sowie das Ende aller baulichen Aktivitäten an Saaleuferweg.
Den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fielen zudem deutlich auf, dass insbesondere die heißen und trockenen Sommer seit dem Jahr 2018 zu umfassend erkennbarem Absterben von Gehölzen geführt hat. Insbesondere Feldulme, Gemeine Esche und Schwarzer Holunder sind davon betroffen. Jedoch auch Stieleichen zeigen Schädigungen auf. Die gegenwärtige Wärme- und Trockenphase verschärft diese Stresssituation.
Auf dem ca. 7 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“ angekommen, beobachten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer wie so oft Personen, welche Wege verlassen. Ein Zustand, welcher insbesondere durch verstärkte Kontrollen und massive Absperrungen, Besserung erfahren kann. In dem Zusammenhang stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung fest, dass der im Rahmen von zahlreichen Arbeitseinsätzen errichteten Absperrungen im Mittelteil sich in einem guten, aber ausbaufähigen Zustand befindet. Diese Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden tragen dazu bei die Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten, zu stabilisieren und zu verbessern bzw. auszuweiten, indem man Bestandteile des Nordteiles des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung überlässt. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine Überlegung aus dem Jahre 1996 gemeinsam mit dem Naturschutzgebiet Brandberge, dem Mündungsgebieten von Hechtgraben und Götsche, dem Saalwerder mit flächenhaften Naturdenkmal Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz sowie dem Fuchsberg ein großes zusammenhängendes Naturschutzgebiet in Anknüpfung an das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zu bilden. Diesen wertvollen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftssraum gilt es so als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu stärken sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu stärken.
Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich ebenfalls in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bilden sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund stehen.
Mit Genugtuung stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine verstärkte Gehölzsukzession entlang der Saaleufer im Exkursionsgebiet fest. Somit entstehen mehr Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Ferner erfährt das Stadt- und Landschaftsbild eine umfassende Aufwertung. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diese Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten einer Ausweitung zu schaffen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich zum Abschluss der ca. dreistündigen Exkursion einig, dass die Saaleaue und die darin enthalten Schutzgebiete eines massiven Schutzes bedürfen.
Wer Interesse hat dahingehend ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ zum Forstwerder und Klausbergen mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.06.2023

Fotos: Dietmar Hörner

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch!

Mittwoch, den 21.06., um 17.00 Uhr
Protestfahrradexkursion durch die Dölauer Heide
Treffpunkt: Gaststätte „Waldkater“
Dauer: ca. 3 Stunden

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgen mit Sorge die Entwicklung der Dölauer Heide bishin zum Naturschutzgebiet „Lindbusch“. Dazu zählen Trockenheit, Hitze und Windbruch in Folge vermehrter Stürme sowie Massenabholzungen und zum Beispiel die Nutzung als Austragungsort für Feuerwehrübungen während der Brut- und Setzzeit. Besorgniserregend ist ebenfalls das zunehmende Umbauen mit Wohngebieten und das skandalöse Voranschreiten des Neubaus der Bundesautobahn 143 und anderer damit verbundener Straßenbauvorhaben, welche neben dem Flächenverbrauch, Mehrung von Verkehrsbelastungen wie Lärm, Abgas- und Feinstaub zur weiteren Verinselung beider Schutzgebiete führt. Einhergehend mit diesen Vorgängen sind Verluste von Biotop- und Grünverbünden sowie der Austausch von Frisch- und Kaltluft mit dem Umland.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weisen erneut und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet Lindbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlässt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weisen in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.

Auf Grund der Tatsache, dass die Forderungen von Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitgehend unerhört bleiben und dafür die Zerstörung der Dölauer Heide und ihres Umlandes weiter voranschreitet, rufen beide Umweltorganisationen zu einer ca. dreistündigen Protestfahrradexkursion am Mittwoch, dem 21.06.2023, auf.
Treff ist 17.00 Uhr am Waldkater

Die fortgesetzten und ständig zunehmenden zerstörerischen Aktivitäten in der Dölauer Heide zeigen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – generell die Notwendigkeit auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer noch mehr zu der Protestfahrradexkursion am 21.06.2023 erfahren möchte sowie generell Interesse hat für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt aktiv zu sein, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.06.2023

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