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Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat August 2023 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:

Samstag, den 26.08., um 10.00 Uhr
Erfassung der Entomofauna des Salegaster Forsts
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Bitte bringen Sie ihr eigenes Fernglas mit. Leider können wir Ihnen keine Ferngläser zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.08.2023

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Sülze durch

Samstag, den 26.08., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen
Treffpunkt: S-Bahnstation Schönebeck-Frohse
Dauer: ca. 8 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 26.08.2023, eine ca. achtstündige Fahrradexkursion mit folgender Route durch:

Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf, Sülzetalradweg weiter über Lan­genweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf, Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe

Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endet an der Einmündung der Sülze in die Elbe in Magdeburg.
Der AHA beabsichtigt die besondere Schutzwürdigkeit des ca. 20,00 km langen Flusses Sülze darzulegen. Immerhin ist das Fließgewässer von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, was sich in dem 76,00 ha großen europäischen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und in dem 23,00 ha großem Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ manifestiert. Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7,00 ha großen Salzwiese, mit 1 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2,00 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen.
Ferner ist vorgesehen, gemeinsam über Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Sülzegebietes zu beraten.
Darüber hinaus gilt es die geplante Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal zu thematisieren. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Der AHA ist bestrebt eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe für die Sülze ist bilden, um die Mitwirkung der interessierten Teile der Bevölkerung zu ermöglichen.

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zu der Fahrradexkursion Samstag, den 26.08.2023 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.08.2023

AHA schlägt Entstehung und Betrieb eines Umwelt- und Naturschutzbildungszentrums Schloss Randau vor

Die mit 239.364 Menschen (Stand 31.12.2022) bewohnte, 201,84 km² große sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg ist sehr stark durch den insgesamt 1.094,00 Kilometer langen Strom Elbe geprägt. Das Magdeburger Stadtgebiet durchquert die Elbe auf einer Länge von 21,1 km. Im Ostteil der Stadt lässt sich noch deutlich die einstige Furkation der Elbe erkennen, wobei insbesondere die Alte Elbe die einstige vielfältige Struktur noch am ehesten abbildet. Mit dem ca. 125,00 ha großen, im Nordosten der Großstadt an der Grenze zur Einheitsgemeinde Biederitz gelegenen Biederitzer Busch sowie dem im Südosten befindlichen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind noch sehr arten- und strukturreiche Restauenwälder existent. Dazwischen bildet insbesondere der zwischen Stromelbe und Alter Elbe ab dem Jahre 1871 als englischer Landschaftspark gestaltete, 200,00 ha große Rotehornpark einen sehr bedeutsamen Naherholungsraum für die Bevölkerung.
Im Biosphärenreservat „Mittelelbe“ gelegen, drücken insbesondere das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“, die drei Landschaftsschutzgebiete „Barleber-Jersleber See und Elbniederung“, „Zuwachs – Külzauer Forst“ und „Mittlere Elbe“ sowie die vier Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH_0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Magdeburg“, FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg, FFH-Gebiet 0050_LSA_Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg und FFH-Gebiet LSA Sülzetal bei Süllorf die umfassende, zum Teil territorial übergreifende Schutzwürdigkeit der Elbe und ihrer Aue aus.
Jedoch ist insbesondere im Bereich der Stromelbe deutlich eine jahrzehntelange bauliche Prägung des Flussgebietes erkennbar, welche vorrangig im Westuferbereich von Nord nach Süd mehr oder wenig flächendeckend ersichtlich ist. Somit sind der Elbe nicht nur wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile, sondern auch Überflutungsräume verlorengegangen.
Bei einer Fahrradexkursion von Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Dienstag, dem 08.07.2023, entlang der Elbe zwischen den Städten Magdeburg und Schönebeck (Elbe) mit Aufenthalten u.a. am Mündungsbereich der Klinke, nunmehrigen Mündungsbereich der Sülze in die Elbe, am Solekanal, im Kreuzhorst, am Prester See und im Stadtpark Rotehorn verdeutlichte erneut die umfassende Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch zeigen andrerseits starke Nährstoffeinträge aus der Luft und von den angrenzenden Äckern auf den Wiesenflächen, in den Waldgebieten und ganz besonders auch in das Furkationsgebiet der Elbe ihre Wirkung in Form von massiver Verkrautung und Veralgung.

Im Rahmen der Fahrradexkursion auf dem Weg von Schönebeck (Elbe) zum 282,25 ha große Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ nahmen die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Randau-Calenberge im Ortsteil Randau u.a. äußerlich das Schloss bzw. Herrenhaus Randau in Augenschein. In der Elbaue und im Südostteil von Randau gelegen, grenzen das Schloss, der Park und die Nebengebäude westlich an die Alte Elbe an. Insbesondere über die Alte Elbe ist das Gebiet natur- und landschaftsräumlich u.a. mit dem im 6.589,00 ha großen Gebiet nach Flora-Fauna-Habitat (FFH) – Richtlinie „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050) und im 7.880,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittlere Elbe“ gelegenen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ verbunden. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind damit Verantwortungen und Chancen der Wiederbelebung der Nutzung des Schlosses bzw. Herrenhauses Randau verbunden. Archäologisch gesehen reicht die Geschichte bis zur nachweislichen Besiedlung der Talsandinsel nördlich von Randau in der mittleren Steinzeit um 5000-4000 v. Chr. zurück. Historisch beginnt die Erwähnung insbesondere mit dem Erwerb von Burg und Gut Randau als erzbischöfliches Lehen im Jahre 1391 durch von den Alvensleben aus Rogätz. Nach mehrfachen Eigentumswechsel der Familien von Alvenslebens und Hennige erfolgte in den Jahren von 1968 bis 1984 die Nutzung des Schlosses als Grundschule und Kindergarten und im Anschluss daran als „Station junger Touristen“. In den Jahren 1985 und 1992 fanden teilweise Restaurierungen des Gebäudes statt. Es war zunächst die Einrichtung eines Bildungszentrums geplant. Jedoch die Insolvenz des Investors Dr. Wyborski, welcher am 30. April2001 plötzlich und unerwartet verstarb, ließ das Projekt scheitern. Seither steht das Schloss leer.

Letztmalig fand offensichtlich im Rahmen der Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg am 28.02.2017 eine Beratung zur Stellungnahme der Stadtverwaltung Stadtamt Amt 63, vom 21.02.2017, zur „Sicherungsmaßnahmen am Schloss Randau“, Stellungnahme-Nr. S0038/17 statt. Diese Stellungnahme beruht auf eine Anfrage des SPD-Stadtrates Günther Kräuter vom 26.01.2017, welche vorrangig Sicherungsmaßnahmen sowie Wegeberäumungen im Herbst und Winter beinhaltet.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darf der momentane, äußerlich durchaus gute Bauzustand von Schloss bzw. Herrenhaus Randau nicht darüber hinwegtäuschen, dass perspektivisch ein baulicher Verfall drohen kann, wenn keine alsbaldige nachhaltige und zukunftsorientierte Nutzung des Gebäudes stattfindet. Der Zustand der Begleitbauten nördlich und südlich der Schloßstraße dürften diesbezüglich Mahnung genug sein.
In dem Zusammenhang schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Nutzung von Schloss bzw. Herrenhaus Randau als Umwelt- und Naturbildungsstätte für die Bevölkerung mit besonderen Bereichen für Kinder und Jugendliche vor. Auf Grund der räumlichen Nähe und Zusammengehörigkeit erscheint es sinnvoll zu sein, wenn eine gemeinsame Nutzung durch die Landeshauptstadt Magdeburg, den Salzlandkreis, den Landkreis Jerichower Land sowie die Städte Gommern und Schönebeck (Elbe) erfolgt.
Nach Ansicht bieten der geschützte und vielfältige Natur- und Landschaftsraum der Elbe und ihrer Aue einen umfassenden Betätigungsraum unter Beachtung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, wozu natürlich auch der im direkten Anschluss zur Alten Elbe stehende Schloss- bzw. Gutspark gehört.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt verstärkt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Magdeburgs seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Dazu gehört u.a. auch die Entstehung und die Entwicklung sowie der Betrieb eines Umwelt- und Naturschutzbildungszentrums Schloss Randau.
In dem Zusammenhang möchte der AHA nicht nur beim Land Sachsen-Anhalt sowie den Kommunen Magdeburg, Salzlandkreis, Jerichower Land, Gommern und Schönebeck (Elbe) werben, sondern auch Interessenten aus der Bevölkerung einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Daher strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Magdeburg und Umland an.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft sowie damit verbunden für die Errichtung und den Betrieb eines Umwelt- und Naturschutzbildungszentrums Schloss Randau einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.08.2023

Fotos: Andreas Liste
Quelle: Google Maps

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 19.08., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Pflege- und Nutzungsvereinba-rung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.

Nunmehr ist der nächste und achtunddreißigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 19.08.2023 geplant.
Dabei ist vorgesehen mit den ersten Erntearbeiten zu beginnen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Ferner findet die Teilnahme auf eigene Gefahr statt.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein!

Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021 sowie nun auch am 12.08.2023 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der AHA ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.
Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Torgau aus dem Jahr 2010 bildet dafür durchaus eine gute Ausgangsbasis.
In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der Bau eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren.
Daher fordert der AHA einen Stopp dieser Baumaßnahmen.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83,00 ha große FFH-Gebiet „Elbdeichvorland Mühlberg-Stehla“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.
Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, dem 12.08.2023, in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg.
Vor Beginn der Fahrradexkursion am Bahnhof in Torgau trafen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion erfreulicherweise mit dem Bürgermeister der 58,23 km² großen und aus 18 bewohnten Ortsteilen bestehenden Gemeinde Arzberg Holger Reinboth zusammen. Dabei bekräftigten der Bürgermeister und die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Wunsch und die Notwendigkeit Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf sachlicher und fachlicher Ebene auszuloten. Die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und die Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt erfordern dies. Dazu möchte man den Kontakt intensivieren.
Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden AHA-Mitglieder mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Zittelbach bzw. Staritzer Bach als Verläufe dienen.
Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden AHA-Mitglieder immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten.
Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.
Im Bereich der Ortsteile Brottewitz und Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die AHA-Mitglieder westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne und Süßkirsche weisen ein sehr großes Entwicklungspotential auf, lässt aber eine verstärkt umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es bei den Süßkirschen geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen. Mit Besorgnis stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe das immer weiter voranschreitende vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden.
Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen.
Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen.
Der AHA verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Im Bereich des ca. 465,00 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden AHA-Mitglieder mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, dem 6. September 2014, führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:

„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..

Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.

Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende

Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ auch europäischen Schutz genießt.
Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort und endgültig zu unterbinden.

Auf jeden Fall waren sich die anwesenden AHA-Mitglieder einig, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist.
Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.

Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.08.2023

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Detlef Proske

Stellungnahme zum Entwurf zur Sanierung und Neugestaltung Festplatz Göringen

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dazu gehört aber auch, dass naturnahe bis natürliche Gewässerstrukturen erhalten und geschützt bleiben und dort wo sie verlorengegangen sind, wieder möglich sein können. Dazu gehören neben der Prüfung des Wiederanschlusses von Altverläufen die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, die Freihaltung von Neuverbauungen und die Beseitigung von bestehenden Verbauungen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Das Planungsgebiet befindet sich im 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“. Daraus leitet sich u.a. der Artikel 6 Absatz 2 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ab, welcher ein Verschlechterungsverbot beinhaltet. Detaillierte Ausführungen sind in dem nachfolgenden „Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ (DE 5328-305) und für Teile der SPA 18, 19, 26 und 27 Abschlussbericht“ enthalten.
Daraus sei folgendes aus dem Punkt „Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik“, Seite 466 zitiert:

Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik:
Das 2.260 ha große FFH-Gebiet Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ liegt im westlichen und südwestlichen Thüringen und umfasst den Flusslauf der Werra vom Quellbereich mit Übergangsmooren bis zur Landesgrenze im Werrabergland mit mehreren Nebengewässern sowie Ausschnitten angrenzender wertvoller Lebensraumkomplexe, wie z.B. Auslaugungsseen, Binnensalzstellen und Mähwiesen in der Werraaue. Das Gebiet repräsentiert ein ausgedehntes Fließgewässersystem mit flutender Wasserpflanzenvegetation und der hieran angepassten Fauna, u.a. mit für Thüringen bedeutsamen Vorkommen der Groppe (Cottus gobio) und des Bachneunauges (Lampetra planeri), daneben weitere Gewässer-, Moor-, Grünland- und Waldlebensräume.

Die Fließstrecke der Werra innerhalb des FFH-Gebietes beträgt ca. 191 km. Die wichtigsten in das Gebiet einbezogenen Nebenflüsse sind Schleuse, Biber, Herpf, Katz, Rosabach und Schwarzbach. Zusammen mit den Nebengewässern beinhaltet das FFH-Gebiet eine Fließstrecke von ca. 348 km.
Das FFH-Gebiet erstreckt sich über fünf Landkreise und die Kreisfreie Stadt Eisenach. Hierbei hat der Wartburgkreis den größten Flächenanteil, gefolgt von den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Hildburghausen. Mit jeweils ca. 20 ha bzw. 0,9 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} haben die Landkreise Sonneberg und Ilmkreis sowie die Kreisfreie Stadt Eisenach nur geringe Anteile am Gebiet. Das FFH-Gebiet verteilt sich auf 61 Gemeinden.“, Zitat Ende

Im Bezug zur „Gebietsentwicklung“, Seiten 470/471 seien folgende Punkte zitiert:

Unabhängig von der bestehenden Kulisse an FFH-Lebensraumtypen und Habitatflächen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie oder von Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind im Gebiet weitere Maßnahmen geeignet, den Zustand der
Fließgewässer und der Auenfunktionen einschließlich Hochwasserschutz langfristig weiter zu verbessern. Hierzu zählen u.a. die Initiierung eigendynamischer Entwicklungsprozesse, durch welche eine Laufverlängerung ohne Modellierungsmaßnahmen herbeigeführt werden kann, die Laufverlängerung und Renaturierung stark begradigter Abschnitte der Werra und ihrer Zuflüsse, die (temporäre) Anbindung von Altarmen oder auch die Mehrung von Auwald an der Werra und ihren Zuflüssen.“, Zitat Ende

Auf Seite 82 sind unter Punkt „Überschwemmungsgebiet „Werra I“ folgende Angaben enthalten, Zitat:
Die Thüringer Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Werra im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach trat am 20.12.2002 (ThürStAnz Nr. 2/2003, S. 23-24) in Kraft. Letztmalig geändert wurde es per Verordnung am 10.06.2009 (StAnz Nr. 333/2009, S. 1396). Das Gebiet erstreckt sich zwischen der Landesgrenze bei Dankmarshausen und der Einmündung der Hörsel. Dabei werden die Gemarkungen Berka an der Werra, Dankmarshausen, Dippach, Göringen, Gerstungen, Herda, Hörschel, Lauchröden, Neuenhof, Neustädt, Pferdsdorf, Sallmannshausen, Untersuhl und Wartha berührt. Das Überschwemmungsgebiet umfasst circa 1684 ha, wovon 439 ha innerhalb des FFH-Gebietes liegen.“, Zitat Ende

Weiter ist auf den Seiten 83/84 folgendes zum Umgang mit dem Hochwasser vermerkt, Zitat:
Folgende Bewirtschaftungsregelungen müssen eingehalten werden:
Laut § 4 der Verordnung gelten im Überschwemmungsgebiet neben den Bestimmungen des § 31 b Abs. 4 WHG und des § 81 ThürWG folgende Regelungen:
1. Es gilt die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung.
2. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nach dem Abtau der Schneedecke nach den Vorschriften der Düngeverordnung (DüV) vom 10. Januar 2006 (BGBl. I S. 33) für das Überschwemmungsgebiet Werra I bzw. vom 27.Februar 2007 (BGBl. I S. 221) für die Überschwemmungsgebiete Werra V, VI und VII in der jeweils geltenden Fassung und den im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln festgelegten Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern erlaubt. Ungeachtet der in der Düngeverordnung genannten Fristen ist das Aufbringen von Düngemitteln nur bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres erlaubt. Der Abstand von drei Metern (§ 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 DüV) ist in jedem Fall einzuhalten.
3. Im Uferbereich nach § 78 Abs. 2 Satz 1 ThürWG müssen Ackerflächen mindestens in der Zeit vom 15. November eines jeden Jahres bis zum 15. Februar des Folgejahres mit ausgesäten Kulturpflanzen bewachsen sein.
4. Außerhalb von Siedlungsflächen dürfen nicht auftriebssichere Gegenstände und abschwemmbare Stoffe sowie Materialien, die den Hochwasserabfluss behindern können (z. B. Erde, Holz, Sand, Steine u. ä.), nicht ohne ausreichende Sicherung gelagert oder abgelagert werden.
Folgende Verbote gelten für sämtliche Überschwemmungsgebiete:
Zur Vermeidung einer weiteren Zersiedelung der Auen dürfen in Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG). Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet ist untersagt (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG). Für die Genehmigung von Ausnahmen sind die Oberen und Unteren Wasserbehörden zuständig. Des Weiteren sind gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3 – 9 WHG verboten:
– die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung es Wassers bei Überschwemmungen,
– das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
– die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
– das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
– das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
– die Umwandlung von Grün- in Ackerland und
– die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.“, Zitat Ende
Darüber hinaus sei zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Daraus und aus der Tatsache, dass die geplanten Baumaßnahmen nicht notwendig erscheinen, ergeben sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Schlussfolgerungen und Vorschläge für den Standort Festplatz Göringen:

► Es sind alle Maßnahmen zu unterlassen, welche zu weiteren Flächenversiegelungen und Ufer- und Sohlverbauungen an Werra und Kentelsgraben führen könnten.
► Rückbau nicht benötigter Flächenversiegelungen am Rand- und im Kernbereich
► Entwicklung der bisherigen Rasenflächen zu einer unregelmäßig und partiell gemähten Wiese, um verbesserte Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu ermöglichen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu verbessern.
► Zulassung von sukzessiver Gehölzentwicklung am Ufer der Werra, um verbesserte Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu ermöglichen.

III. Schlussbemerkungen

Die nunmehr 299,6 km lange Werra mit ihrem 5.497,00 km² großem Einzugsgebiet ist ein länderübergreifender Fluss, welcher den Freistaat Thüringen sowie die Länder Hessen und Niedersachsen durchfließt, ab der niedersächsischen Stadt Hann. Münden mit der 220,70 km langen Fulda die Weser und letztendlich in die Nordsee mündet, besitzt zusammen mit ihren Nebengewässern ein sehr bedeutsames Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie eines länderübergreifenden Biotop- und Grünverbundes. Dazu muss der Fluss unverbaut und barrierefrei sein. Ferner gilt es aber auch Auenflächen nicht nur von Verbauungen und Versiegelungen freizuhalten, sondern auch umfassend zurückzubauen. Das trifft ebenfalls für Ufer- und Sohlbefestigungen sowie künstlich eingebaute Schwellen zu.
Um jedoch eine gesamträumliche Betrachtung zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung der Saale zu erhalten, bedarf es einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. diese Gesichtspunkte betrachten muss. Daraus können sich auch Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft an vorhandenen Anlagen ableiten.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.08.2023

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