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AHA fordert uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

„Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend §34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:
– Flächenbedarf ca. 150- 200 m² je Bohrung
– Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
– Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen
Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

„Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft nunmehr alle Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und Bürgerinitiativen sowie die gesamte Bevölkerung auf, ebenfalls die Resolution zu unterstützen.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert.

Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursion hinweisen:

Samstag, den 02.11.2024, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu der Fahrradexkursion erfahren möchte und Interesse an den länderübergreifenden Aktivitäten des AHA im Raum Nordhausen-Sangerhausen bzw. in den Einzugsbereichen von Unstrut und Helme hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.10.2024

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 28.10.2024, findet mit dem 124., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Ein Hauptschwerpunkt bildet dabei die Beratung mit dem halleschen Stadtrat und unabhängigen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) Dr. Alexander Vogt.
Dabei gilt es u.a. als thematischen Schwerpunkt zu thematisieren, dass die Initiative „Pro Baum“ immer wieder beobachtet, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Nach der nunmehr durchgeführten Massenabholzung an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, wo Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gegen jeglichen Fach- und Sachverstand sowie Vernunft und öffentlichem Interesse handelten, auf dem Grundstück der Georg-Cantor-Straße 22 ist nunmehr eine Winterlinde der Säge zum Opfer gefallen und die andere Winterlinde noch immer bedroht. Dank des beherzten, konsequenten und entschlossenen Handelns von Teilen der Bevölkerung war es erst einmal gelungen die beiden bedeutsamen und ortsprägenden Bäume zu erhalten.
Anstatt Fällungen vorzunehmen gilt es den Gehölzen mehr Entlastungen und Freiräume zu verschaffen. Dabei fallen insbesondere die Einschränkungen der Wurzelräume beider Bäume auf, welche einer umfassenden Ausweitung bedürfen, um massiv die Versorgung der Bäume zu verbessern und die Standsicherheiten zu erhöhen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, außerhalb der Brutzeiten trockene Teile aus den Kronen zu entfernen. Das eröffnet den Bäumen die Möglichkeit ihre Kronen wieder schließen zu können, Eintrittspforten für mögliche Infektionen zu reduzieren bzw. gar auszuschließen sowie Unfallgefahren zu verringern. Bereits der Verlust des einen Baumes bedeutet nicht nur die Zerstörung eines lebenden Individuums, von Rückzugsräumen für verschiedene Tier- und Pilzarten, zwei Großspendern von Sauerstoff, Schatten und Luftfeuchtigkeit, Kohlendioxidgroßverwertern und somit Großregulatoren von Klima und Umwelt, sondern stört massiv das sehr nachahmenswerte Gesamtbild einer von Bäumen und Sträuchern in Vorgärten geprägten Straße in Halle (Saale). Anstatt diesen Zustand zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, steht eine massive Bedrohung zweier ökologisch bedeutsamer und stadtprägender Winterlinden im Raum. Das weiterhin Fällungsabsichten bestehen, lassen sich u.a. von der fortgesetzten Sperrung des betreffenden Straßenabschnittes ableiten.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert im konkreten Fall die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die beiden Bäume zu erhalten sowie wissenschaftlich-fachlich fundierte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu erwirken bzw. selbst zu veranlassen.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat die Initiative „Pro Baum“ immer wieder die Entwicklung und Gestaltung des halleschen Riebeckplatzes, einschließlich der angedachten Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation, in mehreren Presseerklärungen und im Rahmen einer Exkursion zum Tag des Baumes am 25.04.2024 thematisiert. Im Rahmen des Treffens der Initiative „Pro Baum“ am Montag, dem 28.10.2024, ist vorgesehen das Thema in fortgesetzter Auswertung der Exkursion am 25.04.2024 weiter zu beraten. Ferner gilt es folgende gemeinsame Fahrradrundexkursion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auszuwerten:

Mittwoch, den 31.07.2024, gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße

Ein weiteres Thema ist die Bedrohung des Gehölz- und Wiesenbestandes am Rossplatz.
Laut Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung vom 20.09.2024, Seite 14 treiben nunmehr der PostTurnSportVerein Halle e.V. und der Zirkus Klatschmohn e.V. einen Plan voran, welcher den Neubau eines Zirkusgebäudes, einer riesigen, terrassenförmigen Turnhalle und eines Bolzplatzes vorsieht. Nach gegenwärtigen Planungen sollen von 54 Bäumen nur 28 Bäume erhalten bleiben. Das bedeutet die Zerstörung von 26 Bäumen in einem Territorium, wo starke Flächenversiegelungen, massiver Kraftfahrzeugverkehr mit Lärm, Abgasen und Feinstaubbelastung sowie mit starker Sommerhitze und Niederschlagsarmut, aber erfreulicherweise ebenfalls Gehölz- und Wiesenflächen wie der Nordfriedhof, der Raum zwischen Berliner Straße, entlang von Paracelsusstraße und Volkmannstraße bis zum Wasserturm Nord und eben der Rossplatz, prägend sind. Der nach eigenen Messungen 13.627,37 m² = 1,36 ha große Park besteht aus Wiesen- und Gehölzflächen und im zentralen Ostteil aus einer Fläche, welche seit dem Jahr 2012 der Zirkus Klatschmohn e.V. nutzt sowie am Südostrand in der Berliner Straße 02 befindet sich die vom PostTurnSportVerein Halle e.V. genutzte Jahn-Sporthalle.

Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Ferner gilt es die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 anzugehen.

Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 124. Treffens am Montag, dem 28.10.2024, aufgreifen.
Das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 28.10.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 22.10.2024

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
  • Bitte bringen Sie ihre eigene Lupe mit. Leider können wir Ihnen keine Lupen zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

AHA führt Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 26.10.2024, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Im Rahmen der Rundexkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit und die vielfältige ökologische Bedeutung des ca. 270 ha Unterluches darzulegen. Dabei möchte der AHA auch auf den von ihm am 04.05.2009 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau“ eingehen.

Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Roßlau

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Exkursion und zu Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich auch an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2024

AHA hält besonderen Schutz der Natur und Landschaft in Halles Nordwesten sowie der angrenzenden Bereiche von Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal für dringend notwendig!

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – widmet sich nunmehr seit 44 Jahren u.a. dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung der arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft im Raum Stadt Halle (Saale), Gemeine Petersberg, Stadt Wettin-Löbejün und Gemeinde Salzatal.
Zur Entstehung großer Teile dieses Landschaftsraumes und der Einschätzung der geologisch-hydrologischen Beschaffenheit beinhaltet u.a. der Beitrag „Der Wettin-Rhyolith-Beitrag zur Oberflächenverbreitung und Entstehung eines Halleschen Quarzporphyrs“ von Mark Exner und Max Schwab, SSN 0018-0637 Hercynia N. F. 33 (2000): 173-190 173 eine sehr gute Darstellung und Einschätzung.

https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/95200

Ebenfalls als Beispiel der Darstellung der besonderen Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist der Beitrag von Monika Partzsch aus dem Jahr 2007 mit der Überschrift“ Flora, Vegetation und historische Entwicklung der Porphyrkuppenlandschaft zwischen Halle und Wettin (Sachsen-Anhalt)“ zu sehen.

https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/92016

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/92016/1/schlechtendalia_volume_15_1809.pdf

In Rahmen zahlreicher Fahrradexkursionen – zuletzt am 04.10.2024 durchgeführt – nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder diesen sehr bedeutsamen, vielfältigen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraum in Augenschein, um auf die dringende Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit hinzuweisen.
Zu dem Landschafts- und Naturraum gehören Porphyr- und Kalksteinlandschaften mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Auenlandschaften mit Auenwäldern, -wiesen und Hochstaudenflächen, Wiesen, Streuobstwiesen sowie nicht zuletzt Ackerflächen. Dieser Landschafts- und Naturraum dient als Wohn- und Lebensgebiet zahlreicher Menschen, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen und Pilzarten, Raum für Wissenschaft und Lehre sowie eines unbedingt den Schutzbedingungen anzupassenden Tourismus. Zudem fungiert das Gesamtgebiet als Biotopverbund- und Frisch- und Kaltluftzufuhrraum sowie Kaltluftentstehungsgebiet. In mehreren Darlegungen hebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das ökologische und landschaftliche Potenzial, das naturnahe Entwicklungspotenzial und nicht zuletzt die Notwendigkeit der Freihaltung von Bebauungen aller Art im Gesamtgebiet hervor.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Landschafts- und Naturräumen in Halles Nordwesten sowie in Fortsetzung in der Gemeinde Petersberg, in der Stadt Wettin-Löbejün und der Gemeinde Salzatal eine sehr schützenswerte Region, welche sich sehr vielfältig darstellt. Als Kernstück fungiert das Saaletal, welches von den Lunzbergen und den Brachwitzer Alpen sowie dem Waldgebiet in den Hanglagen von Neuragoczy eingerahmt ist. Die Lunzberge sind als ca. 64 ha großes Naturschutzgebiet „Lunzberge“ ausgewiesen, während die nördlich gegenüberliegenden Brachwitzer Alpen den Status eines ca. 152,00 ha großen Naturschutzgebietes „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ besitzen. Beide Naturschutzgebiete sind insbesondere von Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Hangwäldern, Gehölzgruppen und temporären Feuchtgebieten geprägt.
Das Saaletal zwischen Halle (Saale) und Rothenburg ist von umfassenden und vielfältigen Auenlandschaften, Saalealtarmen, kleineren Fließgewässern, Feuchtgebieten, Wiesen- und Hochstaudenflächen, Gehölz- und Streuobstwiesenbeständen sowie Trocken- und Halbtrockengesellschaften geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind jedoch leider von anbaukultureller Verarmung geprägt. Von einst ca. 25 sind 5 bis 7 Ackerkulturen übriggeblieben, von denen ein Großteil Humuszehrer sind sowie unmögliche Lebensbedingungen z.B. für Feldhasen, Feldhamster und Bodenbrütern sowie Jagdbedingungen für Greifvögel und Eulen bestehen. Eine Umstellung der Landwirtschaft ist dringend erforderlich, was u.a. die Rückkehr zum Anbau von ca. 25 Ackerkulturen mit ordnungsgemäßer Fruchtfolge, Erhöhung des Gehölzanteils auf den Ackerflächen und Einhaltung von mindestens 10,00 m Gewässerschonstreifen beinhalten muss.
Mit den Naturschutzgebieten ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“ (221,00 ha), „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ (152,00 ha) sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Saale“ (36.755,50 ha) sind sehr wichtige Schutzgebiete entstanden, welche sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen sowie bedeutsame Biotopverbundräume darstellen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saaledurchbruch-bei-rothenburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/porphyrlandschaft-bei-gimritz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/porphyrlandschaft-bei-brachwitz

Die Naturschutzgebiete „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ (152,00ha) sind zusammen mit dem 64,00 ha großen Naturschutzgebiet „Lunzberge“ Bestandteil im ca. 822,00 ha großem Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) -Richtlinie FFH-Gebiet „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ (EU-Code: DE 4437-302, Landescode: FFH0118)

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=184&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0118.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppenlandschaft-nordwestlich-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lunzberge

Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von BAB 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.
In dem Blickwinkel betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitfortgeschrittene Schandbaustelle als klares Versagen von Politik und Verwaltungen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt, welche im Gleichschritt mit Lobbyverbänden, angepassten Medien und vereinzelten Kommunen agieren. Diese Kräfte sind verantwortlich für die Zerstörung und Zerschneidung wichtiger Landschafts- und Naturräume, welche als Lebens- und Rückzugsräume, Biotop- und Grünverbundräume, Kalt- und Frischluftkorridore sowie eine vielfältiges Landschaftsbild darstellen. Darüber hinaus fungieren die Auen von Saale und Salza sowie ihre Nebengewässer als sehr wichtige Überflutungsräume. Anstatt für dieses skandalöse Verkehrs- und Bauprojekt Natur und Landschaft zu zerstören und zu zerschneiden sowie Siedlungsgebiete zu beeinträchtigen gilt es Agrarräume und Wege wieder mehr aufzuwerten. Dazu gehören neben Anbau einer größeren Vielfalt von Ackerkulturen mit verbundener Fruchtfolge und Umsetzung der Kriterien von biologisch-ökologischer bzw. biologisch-dynamischer Produktion, die Wiederentwicklung von Grün in Form von Gehölzstreifen und -inseln mit Wiesen- und Staudenflächen sowie Wegbegleitgrün. So empfiehlt es sich zum Beispiel entlang des Verbindungsweges zwischen den Stadtteilen Brachwitz und Döblitz der Stadt Wettin-Löbejün mit dreireihigen Gehölzpflanzungen – vorrangig bestehend aus Obstgehölzen wie Apfel, Birne, Süßkirsche, Nussarten etc. – sowie Gehölzen wie Stieleiche, Gemeine Esche und Hainbuche zu bepflanzen.
All zu dem steht das Bauvorhaben BAB 143 und L 159n eindeutig entgegen. Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das erneute gemeinsame Klageverfahren seines kooperativen Mitgliedsvereins Bürgerinitiative Saaletal e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V.
Zudem fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Medien auf, endlich die unerträgliche, unsachliche, einseitige und unverantwortliche Pro-Bau-Berichterstattung für das Bauvorhaben BAB 143 und L 159n einzustellen und zu einer unvoreingenommenen, fachlich-fundierten Berichterstattung überzugehen. Eine derartige Berichterstattung hat deutlich wissenschaftlich fundierte Erkenntnis zu berücksichtigen, dass eine weitere Zerschneidung, Störung und Zerstörung von Natur- und Landschaftsräumen sowie der damit verbundenen Umwelt nicht nur Fauna, Flora und Pilzwelt nachhaltig beeinträchtigt, Hochwasserräume einschränkt sowie massiv Kalt- und Frischluftkorridore und -entstehungsgebiete behindert und beseitigt, sondern zudem die Lebensqualität der hier lebenden Menschen einschränkt. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen sowie umfassende Zerstörungen des Landschaftsbildes. Das lässt auch Qualitätseinbußen beim Tourismus erwarten.
Anstatt endlich eine andere, zeitgemäße Verkehrs-, Umwelt- und Baupolitik anzumahnen und anzugehen, wozu Verkehrsvermeidung, Verbesserung der Qualität, Stärkung und Auslastung des Schienenfernverkehrs, des Schienenpersonennahverkehrs und des Öffentlichen Personennahverkehrs gehören, beteiligen und befördern Medien steuerfinanzierte Desinformationen durch die Politik und Verwaltungen von Bund, Land Sachsen-Anhalt und einzelner Kommunen. Da schreckt man auch nicht vor ständiger unqualifizierter, unsachlicher Aufwiegelung der Bevölkerung zurück. Das ist nicht nur ökologisch, sondern sozial und kulturell unverantwortlich und fördert zudem Gewalt und Spaltung der Gesellschaft. Daher sind die Aufrufe zur Demokratie erst dann glaubwürdig, wenn allumfassende Beteiligungsrechte zum Tragen kommen, eine Vielfalt der Meinungen möglich ist und zudem die Erkenntnis Raum ergreift, dass nur ein ordnungsgemäßer, respektvoller und wertschätzender Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften das Leben auf unseren Planeten sichert. In dem Zusammenhang ständig das Bauprojekt BAB 143 und L 159n als Segen für die Menschen zu propagieren ist daher aus obengenannten Gründen nicht nur schlicht und ergreifend falsch, sondern auch brandgefährlich und somit entsprechend unverantwortlich.
In Gesamtbetrachtung der bisherigen jahrzehntelangen Aktivitäten der heutigen, im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht nicht nur die weitere, sondern eher die verstärkte dringende Notwendigkeit den Natur- und Landschaftsraum im Nordwesten Halles sowie der angrenzenden Gebiete in Petersberg, Wettin-Löbejün und Salzatal flächendeckend zu schützen und zu erhalten, die naturnahe und sukzessive Entwicklung zu befördern, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzen zu betrachten sowie ihrer Rolle als Biotop- und Grünverbundraum mit Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu sehen. Nur eng damit verbunden und dem angepasst können vernünftige Lebens- und Wohnqualitäten sowie damit verbundene Aktivitäten zur Erholung funktionieren.
Dazu gehört aber auch, dass Zerschneidungen dieses sehr wertvollen Landschafts- und Naturraumes mit Verkehrstrassen wie die Bundesautobahn 143 und L 159n unterbleiben müssen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht daher die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Dafür bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2024

Fotos: Andreas Liste

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