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Mykologische Exkursion im Dieskauer Park war sehr erfolgreich verlaufen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes Dieskauer Park mit seiner Auen-, Bruch- und Parklandschaften sowie Wiesen, Streuobstwiesen, Fließ- und Standgewässern als sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes entlang der Reide in der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau für dringend geboten.

Dazu gehört der Arten- und Strukturreichtum des Parks, welcher u.a. mit dem Flächennaturdenkmal Erlenbruch ein ganz besonderes Schutzgebiet enthält.

Am Samstag, dem 21.10.2023, führten die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland – NABU -, Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ca. dreistündige gemeinsame mykologische Exkursion in das Landschaftsschutzgebiet „Dieskauer Park“ durch. Die Exkursion begann planmäßig 10.00 Uhr am Eingang Dieskauer Schloss.

Bekanntlich ist die Geschichte des 67,00 ha großen Parks mit seinen ca. 12 ha Wasserflächen eng mit dem maßgeblich unter Hieronymus von Dieskau (1565 – 1625) als dreigeschossige Renaissance-Anlage erbauten Schloss Dieskau verbunden, welches in späteren Jahrhunderten immer wieder zeitgenössische Umbauten erfuhr. Ebenfalls zum Schlossensemble gehört die ursprünglich romanische, 1725 im Barockstil erneuerte Kirche St. Anna.

Der Dieskauer Park entstand nach dem Vorbild des Wörlitzer Parks im Zeitraum von 1778 bis 1784 in Zusammenarbeit von Schlossherr in Dieskau und Kanzler der halleschen Universität Carl Christoph von Hoffmann und Gottlieb Schoch. Dem Zeitgeist der Aufklärung folgend, entstand ein Park in der dafür typischen, weitläufigen Art der Landschaftsgestaltung, welche die Aue der Reide eingebunden hat und durch terrassenförmig angelegte Teiche und Kanäle gekennzeichnet ist.
Im Anschluss an das Jahr 1945 veränderte der Park sein Aussehen, indem der Park sich naturnaher entwickelte, Sichtachsen wuchsen zu, Teiche und Kanäle verlandeten, Baulichkeiten verfielen und dem Abriss zum Opfer fielen.
Seit dem Jahr 1998 unterziehen die nunmehrige Gemeinde Kabelsketal mit Unterstützung des Fördervereins „Park Dieskau“ den Park in ausgewählten Teilbereichen einer Wiederherstellung einstiger Gestalt.

Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zu Geschichte und Entwicklung des Parks. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Suche und Auswertung der Funde von 50 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Totholz in Natur und Landschaft zu belassen.
Trotz der momentanen oberflächlichen, niederschlagsbedingten hydrologischen Entspannung, diskutierten mit Besorgnis die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darüber, dass Hitze und Trockenheit auch Spuren in der Pilzflora hinterlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch das Pilzmyzel Schaden genommen hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die Pilzflora im engeren Sinn, sondern auch ihre besonderen Symbiosen mit Eichen, Birken, Kiefern u.a. Baumarten sowie ihrer Bedeutung im gesamten Waldorganismus, wozu auch eine artübergreifende Kommunikation gehört. Im Rahmen der mykologischen Exkursionen am 19.10.2019 bzw. am 24.10.2020 hatte man 29 bzw. 24 Pilzarten erfasst.

Anknüpfend daran erläuterten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass bei aller Notwendig- und Richtigkeit der Wiederherstellung von einstiger Ausstrahlung als Park in der Tradition der Zeit der Aufklärung, die zwischenzeitliche naturnahere Wiederentwicklung seit dem Jahre 1945 nicht unbeachtet bleiben darf. Beeinflusst von der Reideaue bildet der einst am 30.11.1966 ausgewiesene Geschützte Park einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum dar. So prägen vielfältige Wiesen, Wasserflächen, Auen- und Bruchlandschaften, Waldbereiche, Streuobstwiesen und Schilfgebiete das Parkgelände. So beherbergt der Park das flächenhafte Naturdenkmal Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park. Das Wasserregime unterliegt der näheren hydrologischen Beeinflussung durch Großen Mühlteich sowie von Hoffmanns- und Lautschteich. Im weitläufigeren Raum ist von einer Korrelation mit dem Osendorfer See auszugehen. Jegliche hydrologischen Veränderungen am Wasserstand des Osendorfer Sees wirken sich somit garantiert auf dem gesamten Park aus. Von daher sind alle Maßnahmen am und im Osendorfer See diesen Tatsachen anzupassen.

Mit Sorge betrachteten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Entwicklung und den Zustand des Schlosses Dieskau. Dem Schloss Dieskau ging mutmaßlich eine mittelalterliche Wasserburg der Herren von Dieskau voraus. Ferner beruht das Schloss auf mehreren Aufbauphasen von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert. Im Jahr 1998 veräußerte die damalige Gemeinde Dieskau das Schloss an Thymo von Rauchhaupt. Angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsarbeiten bei Weitem nicht abgeschlossen sind und der bauliche Zustand sich offensichtlich wieder weiter verschlechtert sowie in Anbetracht der vielfältigen, bis hin internationalen historischen und kulturellen Bedeutung des Schlosses in Einheit mit der Evangelischen Kirche St. Anna Dieskau sowie der räumlichen und strukturellen Korrelation mit dem ebenso bedeutsamen Park, sieht der AHA das dringende Erfordernis gemeinsam mit der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Saalekreises, der Gemeinde Kabelsketal und dem Eigentümer Thymo von Rauchhaupt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit über weitere Schritte und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Schlosses Dieskau zu beraten. Daraus müssen Lösungen erwachsen, welche nicht nur das Schloss denkmalschutzgerecht baulich sichert und gestaltet, sondern zum öffentlichen Ort für Kultur, Kunst, Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie für Naherholung und Tourismus entwickelt.

Im Bereich des Dieskauer Parks war wieder festzustellen, dass Lärmbelastungen durch den umfassenden Luftfrachtverkehr vorlagen. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien sowie die Erweiterung des Flughafenbetriebes.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind über sieben Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.

Im Dieskauer Park gilt es nach Auffassung des AHA die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten zu betrachten. Dabei bekräftigt der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen sind. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Dazu gehört auch die Wege keiner baulichen Veränderung zu unterziehen, da neben der momentanen naturnahen Einbettung in den Natur- und Landschaftsraum, ein massiver Eingriff in die Wurzelräume der Altbäume im Wegbereich droht. Das kann zum Absterben der wegbegleitenden Stieleichen, Rosskastanien, Rotbuchen, Silberpappeln, Flatterulmen etc. sowie der sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereiche führen.
In dem Blickpunkt sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die Streuobstwiesen im Bereich des Dieskauer Parks zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA möchte daher seine Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Diemitzer Parks einzubringen.

Auf Grund der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, teils seltener, heimische Pflanzen- und Tierarten, darunter etwa 90 Brutvogelarten, hält der AHA einen umfassenden Schutz der Natur und Landschaft des Parkgebietes für unerlässlich. Daher folgten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer der Ansicht des AHA, dass der Dieskauer Park auch in seiner Eigenschaft als sehr bedeutsamen Teils eines Biotop- und Grünverbundes entlang der Reide, in ein unbedingt zu schaffendes Landschaftsschutzgebiet „Reidetal“ einzubinden gilt.

Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgenden Kontakt wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2023

Fotos: Christine Fröhlich

Fotos: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der AHA immer wieder heraus, dass die ca. 74 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20 km lange Thyra, die ca. 17 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,8 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – musste immer wieder feststellen, dass das einstige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt sich hartnäckig weigerte den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hatte das einst grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.

Darüber hinaus möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:

Samstag, den 28.10.2023, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zum Helmestausee bei Berga-Kelbra,
zur Helme und zur Thyra
Treff : Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweis: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.10.2023

AHA fordert Freihaltung der Ackerflächen in Halle-Tornau!

Mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Ein derartiges Vorgehen zeigt auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Abgesehen von der Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Artenschwünde und Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.

Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.

An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das angedachte Bauvorhaben in Halle-Tornau als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um im konkreten Fall, aber auch generell für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat, bitte sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.10.2023

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle/Saale e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

An alle Fraktionen des
Sächsischen Landtages

Nachrichtlich an

Freistaat Sachsen
Ministerpräsident

Herrn Michael Kretschmer
Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1

01097 Dresden

An alle Fraktionen des
Stadtrates der Stadt Leipzig

Halle (Saale), den 09.10.2023

Offene Petition vom 09.10.2023 zur Reaktion der Landesdirektion des Freistaates Sachsen vom 25.09.2023 zur Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages des Freistaates Sachsen,

die Vorgehensweise eines Referenten für Kommunalwesens der Landesdirektion des Freistaates Sachsen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig mit Teilen seiner Verwaltung bilden die Grundlage der obengenannten Offenen Petition.

Begründung:

I. Grundsätzliches

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet unter Artikel 8 folgende Festlegung, Zitat:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“, Zitat Ende

Die Verfassung des Freistaates Sachsen regelt dies unter Artikel 23 folgendermaßen, Zitat:
(1) Alle haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“, Zitat Ende

Gegen diese Grundsätze verstößt das skandalöse Vorgehen eines Referenten für Kommunalwesens der Landesdirektion des Freistaates Sachsen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig mit Teilen seiner Verwaltung. Ausgerechnet von Verwaltungsmitarbeitenden aus der Stadt Leipzig, welche sich immer wieder passend oder unpassend mit den Ereignissen aus dem Herbst 1989 brüsten. Angesichts der Tatsache, dass sich dieser Tage der Höhepunkt der Ereignisse zum 34. Mal jährt, gibt das Verhalten dieser ebengenannten Teile der staatlichen und kommunalen Verwaltung eine besondere Brisanz.
Darüber hinaus kann der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf eine Vergangenheit bis in das Jahr 1980 verweisen. Im Rahmen des damaligen Arbeitskreises Umweltschutzes Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR (AKUS) fanden ab 1983 regelmäßig Treffen mit stadtökologischen Gruppen aus Leipzig und Merseburg statt, um sich über die Belastungen aus Industrie, Bergbau, Verkehr und Bebauungen für die Menschen, Umwelt, Natur und Landschaften, ihrer vielfältigen Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit auszutauschen und über Maßnahmen zu beraten sowie letztendlich daraus Aktivitäten abzuleiten. Der AKUS war spätestens seit Juni 1987 auch aktiver Teilnehmer an den Ökokirmes in Berlin-Köpenick, welche der DDR-weiten Vernetzung von stadtökologischen Gruppen diente.
Bereits damals erforderte dieses Handeln das Erkennen der Notwendigkeit, Fach- und Sachkompetenz, Mut und Ausdauer, umfassende Öffentlichkeitsarbeit sowie letztendlich die Bereitschaft zum koordinierenden Handeln.
Auf Grund dieser sehr vielfältigen Erfahrungen erfüllt den heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das von Arroganz, Überheblichkeit, von fachlich-sachlicher Inkompetenz und Ignoranz geprägte Agieren und Handeln mit sehr großer Sorge. Hier verdeutlicht sich, dass der gesellschaftliche Rahmen nicht stimmt und die Entfaltung von wahrer Demokratie, welche von umfassender Mitbestimmung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen, jedoch nicht von politischer und behördlicher Willkür geprägt sein muss.
Das hat nunmehr den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – veranlasst im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 09.10.2023 diese Offene Petition zu beschließen, um neben den eingangs genannten Vertreterinnen und Vertretern der Politik, auch die Öffentlichkeit von den skandalösen Vorgängen in Kenntnis zu setzen. Wir sind der Überzeugung, dass das Vorgehen gegen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kein Einzelfall im Umgang mit ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisationen darstellt.
Daher ist schnelles, konsequentes und nachhaltiges Handeln dringend geboten. Genau darum bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA.

II. Sachverhalt

Um das Gesamtanliegen verstehen zu können, sei nachfolgende Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023 zitiert:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit dem 03.11.2022 befinden wir uns mit Frau Paula Mercier vom Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig zu der Exkursion in die Aue von Pleiße und Weißer Elster am 05.11.2022 im Disput. Frau Mercier vertritt die Auffassung, dass die Durchführung der Exkursion einer Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde bedurfte und dies durch Regelungen gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 15 der Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“ vom 8. Juni 1998 begründet sei. Mit Bescheid vom 04.11.2022 erteilte Frau Mercier eine naturschutzrechtliche Erlaubnis. In dem Bescheid erfolgte zudem eine Auferlegung einer Kostennote in Höhe von 67,36 EUR. Mit Schreiben vom 10.11.2022 legten wir nach Prüfung aller Umstände begründeten Widerspruch gegen den Bescheid ein, weil er nach rechtlicher und fachlicher Prüfung aller Umstände nicht erforderlich scheint. Somit verbunden ist ebenfalls die Kostennote als nicht rechtens anzusehen. Der fortgesetzte Schriftverkehr mit Frau Mercier, die Mahnung der Stadtkasse vom 30.01.2023 und das daraus abzuleitende rechtlich und fachlich unkorrekte Festhalten an der Richtigkeit des Bescheides vom 04.11.2022 veranlasste uns am 03.02.2023 eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung zu senden. Erst eine Mahnung vom 04.03.2023 löste ein Handeln des Oberbürgermeisters aus.
Zwischenzeitlich teilte der zuständige Sachgebietsleiter Herr Philipp Körner mit Schreiben vom 16. Februar 2023 folgendes mit, Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass auf Grundlage einer internen Festlegung der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig naturkundliche Wanderungen, Exkursionen und Schulausflüge in Landschaftsschutzgebieten auf den dort ausgewiesenen Wegen während der Tageszeit Naturkundliche Wanderungen, Exkursionen und mit einer Personenzahl von maximal 30 Personen (inkl. Aufsichtspersonen) ab sofort nicht mehr als Veranstaltung i. S. d. jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung gewertet werden.
Hieraus folgt, dass für derartige Nutzungen grundsätzlich keine Erlaubnis gemäß Landschaftsschutzgebietsverordnung mehr erforderlich ist.
Wir bitten Sie, uns diese Veranstaltung dennoch formlos anzuzeigen, damit es bei Nachfragen oder Anzeigen aus der Bevölkerung zu keinen Missverständnissen kommt. Wir weisen darauf hin, dass diese Regelung ausschließlich für die auf dem Gebiet der Stadt Leipzig gelegenen Landschaftsschutzgebiete gilt. Veranstaltungen in Naturschutzgebieten sind weiterhin generell verboten.
Bei Fragen kommen Sie gern auf mich zu.“, Zitat Ende

Hierzu teilten wir mit bzw. fragten folgendes an, Zitat: „Sehr geehrter Herr Körner, recht herzlichen Dank für die Mitteilung. Ihre Angaben haben eher einen Bezug zu den bestehenden Verordnungen. Dennoch können wir nicht nachvollziehen, auf welcher rechtlichen Basis Exkursionen in Naturschutzgebieten nicht erlaubt sein sollen. Beispielsweise die NSG-Festlegung zur Burgaue stammt noch aus DDR-Zeiten und beinhaltet eine derartige Regelung überhaupt nicht. Ferner möchten wir Sie bitten die interne Festlegung der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung zu stellen, um sie studieren zu können. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass Rechtsgültigkeiten nur mit öffentlich zugänglichen Rechtsgrundlagen begründet sein dürfen.
Hinsichtlich der Informationen zu den Exkursionen sei erwähnt, dass Sie von uns ohnehin die entsprechenden Presseerklärungen erhalten.“, Zitat Ende

Der fortgesetzte Schriftwechsel vom 21. und 22.03.2023 zeigt auf mit welcher Arbeits- und Handlungsweise man im Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig zu tun hat. Die Wertung der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde lässt erahnen, was eine Übergabe an das betreffende Amt durch den Oberbürgermeister zur Folge haben musste, Zitat: „Zum einen in Bezug auf die Art und Weise Ihrer Kommunikation gegenüber meiner Kollegin Frau Mercier (nur beispielhaft: „bitte studieren Sie noch einmal genau und mit juristischem Fach- und Sachverstand“; „Ihre Ausführungen […] halten einer ordnungsgemäßen Anwendung von Rechtsnormen nicht statt“), gekrönt von einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister der Stadt Leipzig in einem Standard-Fall, in dem seitens Frau Mercier offensichtlich rechtskonform agiert wurde.“, Zitat Ende

Der Amtsleiter Herr Peter Wasem war offenkundig spätestens seit dem Schriftwechsel vom 16.02.2023 in das Verfahren involviert. Daraus leitet sich ab, dass seine am 19.06.2023 vollzogene Mitteilung zur Beendigung der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Frau Paula Mercier weder unparteiisch, noch fair und objektiv erfolgt sein kann.
Bei § 20 und § 21 VwVfG handelt es sich um die einfach-gesetzliche Ausprägung des Gebots der „Lauterkeit und Unparteilichkeit der Amtsträger“ als Teil des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 1217 [1219]). § 20f. VwVfG ist wesentlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen, also objektiven, unparteiischen, fairen und allein an Recht und Gesetz orientiertem Verwaltungsverfahren. Es gilt sicherzustellen, dass nur solche Bedienstete tätig werden, bei denen keine Umstände vorliegen, die objektiv geeignet sind Misstrauen gegen ein solches rechtsstaatliches, sachgemäßes und unparteiisches Verhalten aufkommen zu lassen.
Insofern ist es nicht nachvollziehbar und auch rechtswidrig, dass der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dem Amt die Abschlussprüfung und -bewertung einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde übergab, wo die betreffende Person arbeitet. Nach unserer Ansicht hat er somit klar gegen die Grundsätze § 20 und § 21 VwVfG verstoßen. In seiner unter § 51 Absätze 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung definierten dienstlichen Aufgaben muss ihm sein rechtswidriges Verhalten klar gewesen sein, so dass zu mindestens von Fahrlässigkeit auszugehen ist. Wir sehen die Verantwortungen gemäß §§ 33 und 34 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz als gegeben an sowie eine Prüfung von Vergehen nach §§ 36 und 47 Beamtenstatusgesetz für dringend erforderlich.
Daher richtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an Sie als Ministerpräsident, da Sie die Regierung des Freistaates Sachsen führen und Sie letztendlich für das Agieren und Handeln von Verwaltungen im Freistaat die Verantwortung tragen.
Den vorliegenden Schriftverkehr erhalten Sie nachfolgend zugesandt.
Insofern bitten wir um eine fachlich und rechtlich korrekte Bearbeitung dieser Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.
Ferner wären wir Ihnen für eine Eingangsbestätigung und schnelle Bearbeitung des Verfahrens mit entsprechender Antwort sehr dankbar.
Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“, Zitat Ende

Die dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegende Antwort von Herrn Lars Kling Klingberg, Referent Kommunalwesen bei der Landesdirektion des Freistaates Sachsen vom 25.09.2023 auf die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung vom 26.06.2023 geht entweder verzerrt oder gar nicht auf die dargelegten Belange ein. So behauptet er unter dem Punkt I. Dienstaufsichtsbeschwerde, dass der AHA keinen Widerspruch gegen das Handeln aus dem Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig eingelegt hatte. Dabei ignoriert er unseren Widerspruch vom 10.11.2022, welche somit ein förmliches Widerspruchsverfahren auslöst und somit sehr wohl u.a. ein Handeln nach § 20 und § 21 VwVfG. Während der Widerspruchsverfahren und der mit Datum vom 03.02.2023 eingelegten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Herrn Burkhard Jung versuchte man mehrfach über die Stadtkasse die Verwaltungsgebühr einzutreiben. Insbesondere mit Schreiben vom 07.07.2023 drohte die Stadtkasse Leipzig mit folgenden Maßnahmen, Zitat:

Ich beabsichtige daher, gegen Sie folgende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten:
eine Kontenpfändung, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einschließlich der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, Türöffnung, Abgabe des Vermögensverzeichnisses vor dem Amtsgericht ggf. durch Erzwingungshaft mittels beantragtem Haftbefehl sowie die Einleitung einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt usw.“, Zitat Ende

Herr Klingberg kann hier auf Seite 2 im vorletzten Absatz u.a. keine Drohung erkennen.

III. Schlussfolgerungen

Wie bereits unter I. erwähnt setzt sich der heutige gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften ein. Sein Wirkungsbereich bezieht sich auf die Freistaaten Sachsen und Thüringen, das Land Sachsen-Anhalt sowie teilweise auf die Länder Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.
Dabei engagiert sich der AHA insbesondere für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften. Im Raum der Städte Leipzig und Schkeuditz verfolgt der AHA mit Sorge die forstwirtschaftliche Umwandlung von seit nunmehr Jahrzehnten naturnaher entwickelter Auenwälder zu Forstplantagen. Ebenso mahnt der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) seit 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche unbedingt Deichrückverlegungen oder gar -aufhebungen beinhalten sollte. Dabei sei u.a. auf die Ausführungen von Herrn Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung verwiesen, welcher im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 die Auenfläche mit 4.563 ha bezifferte. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Wie bereits erwähnt, verfolgt der AHA mit sehr großer Sorge die vom Freistaat Sachsen und u.a. von der Stadt Leipzig vorangetriebene Umwandlung von naturnaher entwickelten Auenwäldern über umfassende Kahlschläge hin zu Forstplantagen. Dabei zerstört macht man trotz negativer Einwirkungen durch Be- und Verbauungen, Industrie, Zersiedlung und Bergbau über Jahrzehnte naturgewachsener Auenwaldstrukturen. Entsprechende Hinweise des AHA in Form von Stellungnahmen, Presseerklärungen und Exkursionsberichten ignorierten sowohl der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig zumeist. Stattdessen erfuhr der AHA verbale Hassreaktionen oder eben Ignoranz.
Ebenfalls ignorierten Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig die Einladungen zu den seit über 20 Jahren durchgeführten Exkursionen, welche immer von sorgsamem Umgang mit Natur, Umwelt und Landschaft geprägt sind. Dies lässt sich garantiert nicht, trotz möglicher gebührenfinanzierter Genehmigungen von privaten Holzentnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet von Leipzig sagen.
Die forstwirtschaftlichen Eingriffe und die offensichtlich sehr lockere Vergabe von Genehmigungen von privaten Holzentnahmen sowie die nunmehrigen Wegebaumaßnahmen im südlichen Leipziger Auenwald zeugen nicht gerade vom ernsthaften Bestreben die Auenlandschaft der Stadt Leipzig zu schützen. Daher erscheint die seit November 2022 verstärkt geführte Auseinandersetzung als massiver Versuch der Disziplinierung und des Unterbindens einer deutlichen und langjährigen kritischen Stimme für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften im Stadtgebiet von Leipzig.
Was das mit Demokratie sowie sachlich-kritischen Umgang von Meinungen, Einwendungen, Bedenken und Vorschlägen aus der Bevölkerung und ihren Organisationen zu tun hat bleibt dem AHA verborgen.
Auf jeden Fall sieht der AHA massiven Handlungsbedarf sowohl im gesellschaftlichen und politischen Handeln und Agieren, als auch in Richtung personeller Konsequenzen gegenüber den Akteuren in den genannten Verwaltungen der Landesdirektion des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig.
Der AHA hält an seinen von Respekt gegenüber Umwelt, Natur und Landschaften geprägten Exkursionen fest, welche keine Sport- bzw. Kulturveranstaltung darstellt. Sie dienen der fachlichen Arbeit und Diskussion vor Ort, gehört zur freien Meinungsbildung sowie freien Bewegung in der Öffentlichkeit. Es handelt sich in diesem Jahr um folgende Exkursionen, wozu Sie recht herzlich eingeladen sind, um vor Ort sachlich-fachlich über möglicherweise unterschiedliche Ansichten beraten zu können. Dazu sind Drangsalierungen und Feindseligkeiten aus Politik und Verwaltungen unproduktiv und somit Fehl am Platze.

Samstag, den 04.11.2023, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Haltestelle „Koburger Brücke“ in Leipzig – Connewitz
Ende: „Leipziger Eck“ – Einmündung Pleiße in Elsterflutbecken
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 25.11.2023, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“ in Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Auf jeden Fall bittet der AHA um sofortige Beendigung dieser Hassaktionen gegen ihn als Organisation sowie damit verbunden gegen seine ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten. Daraus sind umfassende gesellschaftliche, politische sowie personelle Konsequenzen abzuleiten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liste
Vorsitzender

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes an Halles Unterberg und Kapellengasse!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben mit sehr großem Unverständnis Medienberichte aufgenommen, dass Premier Inn ein Hotel auf einer Grundfläche von etwa 4.000,00 m² mit über 113 Zimmern, verteilt auf fünf Etagen im Bereich Unterberg/Kapellengasse errichten lassen möchte. Dabei ist vorgesehen, dass die Firma GP Papenburg Hochbau als Projektentwicklerin und Generalübernehmerin agieren soll. Eine Tiefgarage mit zwei Etagen lässt einen vermehrten Motorisierten Individualverkehr am Rand von Halles Altstadt erwarten. Das bedeutet somit die Gefahr von weiteren Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub, was eine zusätzliche Verschlechterung des Lebensumfeldes des Menschen und seiner Wohnqualität sowie von Umwelt, Natur und Klima bedeutet.
Erwartungsgemäß klatscht Halles Bürgermeister Egbert Geier dazu Beifall.
Nach eigenen Messungen umfasst die Fläche „nur“ 79,00 m x 29,00 m = 2.291,00 m². Somit ergibt sich schon zu den geplanten ca. 4.000,00 m² eine Differenz im Umfang von 1.709,00 m². Bereits in dieser Hinsicht ist das Vorhaben unschlüssig. Ferner ist für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nachvollziehbar, dass ein dringender Bedarf für ein weiteres Hotel besteht. So liegt die langjährige durchschnittliche Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt noch nicht einmal bei 50,00 %.

https://statistik.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/StaLa/startseite/Themen/Handel__Tourismus__Gastgewerbe/Berichte/Tourismus__Gastgewerbe/6G401_02_23-A.pdf

Jedoch beabsichtigen Hotel- und Baulobby in trauter Gemeinsamkeit mit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Fläche zwischen Unterberg und Kapellengasse neu zu versiegeln und dafür komplett eine Grünfläche mit einem sukzessiv entstandenen Gehölzbestand u.a. bestehend aus Gemeiner Esche sowie Feld-, Spitz und Bergahorn zu zerstören.
Dabei muss es doch auch in der Stadt Halle (Saale) angekommen sein, den besonderen und umfassenden Stellenwert von Umwelt, Natur und Landschaften zu würdigen, und damit entsprechend zu erhalten und zu schützen. Das gilt auch für den ca. 2.291,00 m² großen Gehölzbestand zwischen Unterberg und Kapellengasse.
Aus der Sicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zu aller erst erforderlich, dass der Schutz und der Erhalt des öffentlichen Grüns gewährleistet ist.

Ferner sei an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Daher muss eine wissenschaftlich fundierte Grün- und Freiraumkonzeption für Halles Altstadt genau diese Aspekte im Blick haben und berücksichtigen.
Dazu zählt der Erhalt und Schutz, die Erweiterung von Grün- und Gehölzflächen im Stadtgebiet von Halle (Saale) sowie die Einbindung in Grün- und Biotopverbundstrukturen.
Leider haben das die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch nicht verinnerlicht, wie u.a. nun wieder die Hotelneubaupläne zeigen.
Angesichts der niedrigen durchschnittlichen Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt sowie des dringenden Schutzes und Erhaltes einer ca. großen 2.291,00 m² Grün- und Gehölzfläche am Rande von Halles Altstadt als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tieren und Pflanzen, Ort der räumlichen Aufwertung sowie als Basis der Entstehung von Frisch- und Kaltluft fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige und endgültige Einstellung aller Bauplanungen für ein Hotel und Nebenanlagen.

Ferner rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.10.2013

Fotos: Andreas Liste

Stellungnahme zum Antrag auf Herstellung der Durchgängigkeit der Werra an der Wasserkraftanlage in Dorndorf

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg zum Tragen.
Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich von dem Anliegen des Vorhabens überzeugt, sieht aber Widersprüche beim Umgang mit Fluss und Aue.
Es ist unverständlich, warum nicht die bestehende Fischschutz-, Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlage als Basis des Neu- und Umbaus dienen kann. Daher sind neue Fäll- und Rodungsaktivitäten am Flussufer nicht nachvollziehbar und somit inakzeptabel. Zudem gilt es zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist zudem darauf hin, dass es offensichtlich wenig wissenschaftlich fundierte Untersuchungen zu Einschwimmsperren gibt.

https://www.ask-eu.de/Artikel/30786/Zur-Effektivit%C3%A4t-von-Einschwimmsperren-aus-Steinriegeln.htm

https://www.wasserbau.tu-darmstadt.de/forschung_wb/fo_forschungsprojekte/einschwimmsperren.de.jsp

Daher gilt es vorhandene Untersuchungen heranzuziehen, um den Sinn und Zweck derartiger Anlagen besser zu prüfen.
Zudem hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die mehrfach angegebene Rechenbreite im Umfang von 10,00 mm erneut zu überprüfen.
Laut der Forum Fischschutz & Fischabstieg herausgegebenen Publikation „Wann ist ein Rechen ein Fischschutzrechen?“ sind folgende Betrachtungen dringend geboten, Zitat:
» Fischschutzrechen mit lichtem Rechenstababstand von 20 mm (siehe Fact Sheet 02) sind für Adulte zahlreicher Arten, sowie für den überwiegenden Teil der 0 + und 1+Fische passierbar.
» Fischschutzrechen mit lichtem Rechenstababstand von 10 mm sind für Adulte zahlreicher potamodromer Arten und den Lachs ab dem 1. Lebensjahr nicht passierbar. Dennoch ist ein Schutz des überwiegenden Teils der 1+und 0 + Fische nicht gegeben (siehe Fact Sheet 02).
» Wollte man alle adulten Fische schützen, die in der Infografik „Passierbarkeit von 20- und 10 mm-Rechen“ enthalten sind, müsste der lichte Rechenstababstand 4,7 mm unterschreiten (Bemessungsart Dreistachliger Stichling*). Zum Schutz aller Fische ab dem 2. Lebensjahr (> 1+) wären Abstände unter 3,1 mm (Bemessungsart Stint*) und für alle ab dem 1. Lebensjahr (> 0 +) unter 1,2 mm (Bemessungsart Stint*) erforderlich.“
Zitat Ende

https://forum-fischschutz.de/sites/default/files/FSFFS_05_04.pdf

Daher lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Vorhaben in der Form ab und fordert dafür alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Werra und ihre Aue ein. Ferner hält es der AHA für dringend geboten dem Fluss mehr Raum und Möglichkeiten einer naturnaheren bis mindestens naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen erfüllen diese Kriterien jedoch nicht.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.10.2023

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