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AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52,00 ha große Naturschutzgebiet – NSG – „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom AHA organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 04.03.2023, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.
Der AHA erläuterte an dieser Stelle seinen am 07.01.2002 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“, welches auf eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia abzielt.
Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Erfreulicherweise hat zum Thema Machbarkeitsstudie „Kliarenaturierung“ auf Einladung der Stadtverwaltung Merseburg am 23.02.2024 eine erste Beratung stattgefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiter die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klia dringend geboten und orientiert darauf, dies in weiteren Beratungen der Stadtverwaltung Merseburg thematisieren zu können.
Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar. Der AHA bekräftigte hier seine Überlegungen eine wissenschaftliche Prüfung der Möglichkeiten zur Renaturierung des Geiselabflusses vorzunehmen. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen.
In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die noch deutlich erkennbaren Folgen der grundlosen Abholzungen von zahlreichen Bäumen und Sträuchern in Augenschein. Dabei zerstörte man große Teile der Gehölzflächen. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.

Mit Sorge stellten die in den vergangenen Jahren Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung im Nordostbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Ulmenweges, aber auch im Bereich der Rudolf-Bahro-Straße, fest. Hier gilt es nicht nur unverzüglich umfassende und vollständige Beräumungen vorzunehmen, sondern Maßnahmen zur Verhinderung einer Neuvermüllung zu ergreifen.

Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des NSG konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Erholung des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Biotope feststellen. Reste der Folgen der massiven Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf aus dem Jahr 2016 waren aber immer noch zu sehen. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung – insbesondere in den Sommermonaten – stark erhöht.
Entlang der Geisel hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner weiter aktuellen Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

1.) Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und -bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.

2.) Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.

3.) Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.

4.) Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.

5.) Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.

6.) Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.

In diesem Jahr konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise keine diesbezüglichen Aktivitäten entdecken bzw. feststellen. Jedoch haben die obengenannten Vorschläge des AHA keinesfalls an Aktualität verloren.
Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen.
Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.
Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.
Im Bereich des Klyegrabens zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sein am 06.06.2005 verabschiedetes Dokument „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielt.
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass von der einstigen Streuobstwiese noch drei ältere Birnen erhalten geblieben sind. Daher scheint es nunmehr sinnvoll zu sein, die erfreuliche naturnahe Entwicklung in dem gegenwärtigen räumlichen Umfang weiter zuzulassen bzw. zu befördern sowie die nordöstlich angrenzende Wiese unregelmäßig und partiell zu mähen.
Eine derartige positive Entwicklung ist auch in südwestlicher Richtung erkennbar. Die nachhaltige Wirkung lässt bei einer entsprechenden räumlichen Ausweitung verbessern.
An der Nahtstelle zwischen Wiese und Ackerfläche schlägt der AHA nunmehr die Pflanzung von Weiden oder bzw. und Obstgehölzen vor, welche im Rahmen von öffentlichen Arbeitseinsätzen in den Boden gelangen können. Gleiches gilt für Pflege und Betreuung. Auf einer gemessenen Länge von ca. 241,31 m und einen Pflanzabstand von 10,00 m besteht ein Bedarf von ca. 25 Bäumen. Im Falle des Einbringens von Weiden erscheint es sinnvoll zu sein Steckhölzer zu verwenden und diese dann schnitt- und pflegetechnisch zu Kopfweiden zu formen. Somit besteht die Möglichkeit eine angemessene Abgrenzung zwischen Wiese und Agrarfläche entstehen zu lassen sowie eine ökologische Aufwertung dieses Bereiches am Rand der Klyegrabenaue zu ermöglichen.

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und des Gebietes des Klyegrabens sowie eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das NSG und FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder – und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zeitnah umzusetzen.

Die Exkursion fand ihren thematischen und gedanklichen Abschluss zur Entwicklung der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“. Hier bekräftigten die Anwesenden, dass der umweltbildende Charakter der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ einen weiteren Ausbau erfordert und dazu eine verstärkte Einarbeitung neuer Literaturbestände dringend geboten ist. Hier besteht auch die umfassende Möglichkeit der Mitwirkung von Interessenten.

Für Geldspenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse

Verwendungszweck: UBM

Oder sicher und einfach Spenden via PayPal:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf dem Weg zu spenden:

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA ferner die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Ferner bietet der AHA die Möglichkeit sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg einzusetzen und dabei an der Gestaltung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 525 629 45
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.03.2024

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Saaleaue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt für sehr schützenswert

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen.
So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für den Menschen.
Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es daher für dringend erforderlich, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss.
Zu den bedeutsamsten Flüssen gehört die Saale, welche im fränkischen Fichtelgebirge zwischen den Gemeinden Zell und Weißenstadt am Großen Waldstein entspringt, den Freistaat Thüringen und Teile des Landes Sachsen-Anhalt durchquert und letztendlich nach 413,00 km in Barby (Elbe) in die 1.091,00 Kilometer lange Elbe mündet.
Die Saale hat ein Einzugsgebiet von 24.167,00 km². In die Saale münden insgesamt 79 größere und kleinere Flüsse ein.
Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und Thüringer Landesamt für Statistik beträgt die Länge der Saale im Freistaat Thüringen 196,30 km und ist somit der längste Fluss Thüringens.

https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}7C{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}7C

Auf der Basis dieser Grunddaten zur Saale führte ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 28.02.2024, eine ca. fünfstündige Beobachtungsexkursion mit dem Fahrrad durch. Start war der Hauptbahnhof in Saalfeld/Saale und Ende am Bahnhof Rudolstadt. Schwerpunkte bildeten dabei u.a. die insbesondere in Buntsandstein eingebettete Saaleauenlandschaft, der in Saalfeld gelegenen Mündungsgebiete der Bäche Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach, Läusebach und Auebach sowie die in Rudolstadt befindlichen Mündungsgebiete des Flusses Schwarza und des Schremschebaches. Zudem sind mehr oder minder breite Saaleauenwälder prägend, welche sich als Mischung von Hart- und Weichholzaue darstellen. Als Pflanzenarten sind insbesondere Silberweide, Salweide, Schwarzerle, Flatterulme, Spitzahorn, Bergahorn, Stieleiche, Gemeine Esche, Winterlinde, Sommerlinde, Gemeine Hasel, Mirabelle, Hundsrose, Schwarzer Holunder, Blutroter Hartriegel und Europäisches Pfaffenhütchen sowie als sichtbare Frühjahrsblüher waren Scharbockskraut, Winterling, Schneeglöckchen, Krokus und Winterling zu erkennen.
Die ersten Stationen der Fahrradexkursion befanden sich in der Saaleaue in der Stadt Saalfeld/Saale. Grundsätzlich war erfreulich festzustellen, dass große Teile von Saale und Lache ihre gehölzbestandenen Uferbereiche behalten haben. Insbesondere im Bereich der Stadtteile Köditz, Graba und Remschütz erreichte zu mindestens auf einer Flussseite der Uferbereich eine mit Auengehölzen bestandenen, mindestens 10,00 m breiten Uferstreifen. Erfreulicherweise zeigt die Auenwaldbereiche gut ausgeprägte Formen der sukzessiven Entwicklung. Somit besteht die Möglichkeit der Wahrnehmung der Aue als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren, Pflanzen und Pilzen, als bedeutsamer Teil für Biotop- und Grünverbundräume, als Teil der Entstehung und Verbreitung von Kalt- und Frischluft sowie als Teil der positiven Prägung des Stadtbildes mit Erholungseffekten. Diesen positiven Zustand gilt es zu schützen und zu erhalten sowie ggf. auszuweiten.
Der Köditzgraben erscheint im Mündungsbereich sehr naturfern. Eine ökologische Durchlässigkeit ist maximal bei Hochwasser der Saale gewährt. Hier ist Abhilfe dringend geboten, um die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ordnungsgemäß umsetzen zu können sowie das Fließgewässer besser als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Flora lassen zu können. Ebenfalls auffällig im Mündungsbereich des Köditzgrabens in die Saale die baulichen Folgeschäden in der Aue im Zuge der Errichtung des Pionierstegs im Jahr 2023. Hier zeigt sich wieder einmal, dass derartige bauliche Aktivitäten massive Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen.
Durchaus positiv sind u.a. die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in den Jahren 2019 bis 2022 umgesetzten Maßnahmen zur „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Volkstedter Rampe, Rampe Mittelwehr und Rampe Teilewehr“. Die Umsetzung erfolgte in Form von Sohlgleiten, was der Umsetzung dieser Zielstellung nahekommt. Hier hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftliche Dauerbetrachtung und -forschung für sehr empfehlenswert, um die jeweiligen ökologischen Durchgängigkeiten in ihrer Entwicklung und Wirkung prüfen und nachhalten zu können.
Erfreulicherweise waren Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach und Auebach gut mit Wasser benetzt. Dagegen war der Läusebach leider ausgetrocknet. Zum Läusebach hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 25.02.2024 eine Stellungnahme zu dem „Vorhaben Maßnahme E34 zur Umsetzung des landschafts-pflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Bau der Talsperre Leibis/Lichte: Öffnung des Läusebaches bei Beulwitz“ abgegeben und dabei u.a. angeführt, Zitat:


I. Planungsunterlagen

Das Gebiet des Stadtteiles Beulwitz der Stadt Saalfeld/Saale und die nähere Umgebung ist agrarisch und von Waldgebieten, aber auch von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Auebach, der Zechenbach und nicht zuletzt der Läusebach. Südöstlich angrenzend im Kernstadtgebiet kommt noch der Siechenbach dazu. Alle genannten Fließgewässer münden letztendlich an unterschiedlichen Standorten in die Saale ein und gehören somit in das direkte Einzugsgebiert dieses Flusses.
Das Grundanliegen auf ca. 101,00 m die Verrohrung des Läusebaches aufzuheben ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch lassen die Planungsunterlagen eine Menge ungeklärte Punkte offen, wozu folgende Unklarheiten gehören:

Warum erfolgte die Auswahl des Läusebaches?
Die Recherchen für das offenbar temporär mit Wasser befüllte Fließgewässer sind rudimentär, in keiner Weise nennenswert aussagefähig und daher nicht ausreichend um sich ein ordnungsgemäßes und fachlich fundiertes Ausgangsbild zu verschaffen.
Um was für Rohrmaterial handelt es sich und wann erfolgte aus welchem Grund erfolgte die Verrohrung?
Was für Zuleitungen gibt es? – zum Beispiel Ab- und Drainagewasser
Wie sieht die Bodenqualität aus? Wann erfolgten ggf. durch wen und mit welchem Ergebnis Messungen?
Die Angaben zur Wasserqualität sind nicht aussagefähig.
Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, ggf. mit dem Ziel der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption? Wenn nicht, warum nicht?
Angaben zur Notwendigkeit der angekündigten Gehölzfällungen fehlen komplett und daher erscheinen sie nicht plausibel.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für Fließgewässer im Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) entsteht und natürlich die Saalenebengewässer Auebach, Läusebach, Zechenbach und Siechenbach sowie die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:

Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
Ordnungsgemäße Beräumung und Entsorgung der Rohre je nach Material und Zustand
Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung des Läusebaches sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

II. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.”, Zitat Ende

Insbesondere die Ausführungen zu Gewässerschutzstreifen und Mäandrierungen gelten ebenfalls für die Saalenebengewässer Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach und Auebach. Im Mündungsbereich des Auebaches gilt es zudem die ökologische Durchlässigkeit wiederherzustellen.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang des Saalweges auf einem, auf der Basis eigener Messung ca. 1,63 km = 1.630,00 m langen Abschnittes zwischen Zechenbach und einem namenslosen Bach, unweit der Saalebrücke der B 85, feldseitig eine Baumallee anzulegen. Bei einem Abstand von 10,00 m ließen sich in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen 163,00 Bäume pflanzen. In Frage käme die Pflanzung von Silberweiden mit Ziel der Entwicklung zu Kopfweiden bzw. der Pflanzung verschiedener Obstbäume oder der Pflanzung von Silberweiden/Kopfweiden und Obstgehölzen.
Im Stadtgebiet von Rudolstadt setzt sich erfreulicherweise weitgehend der Bestand einer auenwaldbegleiteten Saale fort. Insbesondere das Mündungsgebiet der Schwarza in die Saale zeigt umfassende naturnahere Entwicklungsmöglichkeiten mit Schotter- und Kiesflächen sowie Gehölz- und Staudenbereichen auf. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Das wirkt sich natürlich positiv auf die ebengenannte Situation vor Ort aus. Die bestehende ökologische Durchlässigkeit ermöglicht nicht nur eine gute Funktion als Lebens- und Rückszugsraum von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern eröffnet die Möglichkeit umfassender Biotop- und Grünverbundräume. Schmälerung der positiven ökologischen Wirkungen und Erscheinungen in der Saale-Schwarza-Aue erfährt die Tatsache, dass ausgerechnet der Prallhang der Schwarza im Mündungsgebiet der Schwarza in die Saale massiv und umfassend verschottert ist. Hier sind unbedingt wissenschaftlich fundiert Alternativen und die Beräumung des Steinschüttgutes zu prüfen.
Der Schremschebach in Rudolstadt-Schwarza stellt sich leider nicht als naturnah dar. Hier regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption an, um u.a. durch Beseitigungen von Befestigungen in Sohl- und Uferbereicherungen sowie der Förderung der Mäandrierung durch den Eintrag von Störhölzern und -steinen mehr Naturnähe zu geben bzw. zu ermöglichen.
Die Saaleaue zwischen Stadtteilen Volkstedt und Cumbach der Stadt Rudolstadt besitzt große Entwicklungsmöglichkeiten. Das betrifft die Wiesenbereiche ebenso wie die Restauenwaldgebiete im Saaleauenabschnitt „Große Wiese“. Erfreulicherweise existieren neben den älteren Bereichen des Restauenwaldes große Abschnitte, welche von umfassender Sukzession geprägt sind. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind Bestand und Entwicklung unbedingt zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten der sukzessiven Wiedererweiterung des Auenwaldes zu prüfen und am besten zuzulassen.
Der positive landschafts- und stadtprägende Charakter von Saale und ihrer Aue im Stadtgebiet von Rudolstadt ist deutlich zu erkennen und gilt es unbedingt zu wahren.
Im Ergebnis der Fahrradexkursion sei festgestellt, dass die Saale, ihre Aue und ihre Nebengewässer sowie die insbesondere von Buntsandstein geprägten Hanglandschaften ein sehr schützenswerter Landschafts- und Naturgebiet darstellt und dabei positiv die Erscheinungsbilder der in den Großraum zwischen Ilm, Schwarza und Weißer Elster eingebetteten Saalestädte Saalefeld/Saale und Rudolstadt prägt.
Sie dienen somit als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen, als Biotop- und Grünverbundräume bis hin zu Ilm, Schwarza und Weißer Elster, Entstehungsgebiete und Korridore von Kalt- und Frischluft, als Erholungsraum und sorgt für positive Wohn- und Lebensqualitäten.

Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich daher im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten umfassend für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Saale und ihrer Aue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume einsetzen. Vorstellbar ist dabei die Bildung einer Regionalgruppe Saalefeld/Saale-Rudolstadt.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für ehrenamtlich Interessierte dienen.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.03.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten. Dabei legen Lobbyverbände und öffentliche Einrichtungen Zahlenwerke vor, welche nicht auf wissenschaftlichen Zählergebnissen beruhen, sondern sich unseriös und makabrer Art und Weise auf Abschüssen und Verkehrsunfällen begründen. Diese vollkommen aussageunfähigen Zahlenangaben sollen dann angebliche Bestandsangaben zu Wildtierbeständen abgeben. Medien von links über konservativ bis rechts verbreiten solche Daten. Diese Zahlenangaben zu Über- oder Unterbeständen dienen dann je nach propagandistischem Erfordernis, der Berechtigung zur Abschlachtung von Wildtieren aller Art. Zudem kommen seltsamerweise zumeist u.a. nur jagdaffine Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung zu Wort.
Die momentan im Land Sachsen-Anhalt geführte Diskussion zu den Ursachen des schlechten Zustandes der Wälder geht von falschen Tatsachen aus, ist daher unverantwortlich und entbehrt jeglicher ordentlichen Fachlichkeit und Vernunft.
Nicht das Wild trägt dafür die Verantwortung, sondern die Umwandlung von Wäldern zu mehr oder minder monokulturellen Baumplantagen, die langanhaltende und immer mehr zunehmende Niederschlagsarmut und Sommerhitze in Folge des vom Menschen mit verursachten massiven Klimawandels, der Bau von Verkehrstrassen durch Waldgebiete sowie die nunmehr verbesserte Möglichkeit des Baus von Windkraftanlagen in Waldbiotopen bilden die zerstörerischen Ursachen für die Waldbestände.
Angesichts der obengenannten Tatsache, dass es auch im Land Sachsen-Anhalt keine wissenschaftlich fundierte und dauerhafte Tierzählung gibt und die Mutmaßungen zu Wildtierbeständen auf Abschüssen und Verkehrsopfern beruht sind die massiven Aufrufe zur vermehrten Bejagung von Wildtieren zutiefst unwissenschaftlich, unqualifiziert, unverantwortlich und gilt es sofort zu beenden.
Eine Erholung der Wälder ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nur möglich, wenn eine sukzessive Erneuerung und Verjüngung stattfinden kann, eine Förderung und verstärkter Schutz von Prädatoren wie Wolf, Luchs, Greifvogel und Eule sowie ein Schutz, ein Erhalt und die Entwicklung einer arten- und strukturreichen Agrar-, Gewässer- und Waldlandschaft erfolgt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des AHA gehört ferner dazu, sofort den ungehemmten Flächenfrass zu stoppen sowie das ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden sowie letztendlich an die gesamte Gesellschaft sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2024

AHA hält wissenschaftlich fundierte und ökologische Wassertourismuskonzeption für den Saalekreis für erforderlich

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider häufig anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen dienen zum Beispiel immer wieder vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchgeführte Exkursionen u.a. im Saaletal im Landkreis Saalekreis.
Die Schutzwürdigkeit in der Saaleaue drückt sich u.a. durch folgende nationale und europäische Schutzgebiete aus, welche räumlich gesehen eine Direktanbindung an die Saale haben:

I. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

► „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)“
► „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle (FFH0118)“
► „Zaschwitz bei Wettin (FFH0246)“

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/?para=stadt_land&sort=desc#search

II. Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutz-Richtlinie

► „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

III. Naturschutzgebiete

► „Saale-Elster-Aue bei Halle“
► „Abtei und Saaleaue bei Planena“
► „Pfingstanger bei Wörmlitz“
► „Porphyrlandschaft bei Brachwitz“
► „Porphyrlandschaft bei Gimritz“
► „Saalehänge bei Dobis“
► „Saaledurchbruch bei Rothenburg“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt

IV. Landschaftsschutzgebiet

► „Saale“

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Die obengenannten nationalen und europäischen Schutzgebiete bringen diese Bedeutung klar und deutlich zum Ausdruck.

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den voranschreitenden flächendeckenden Verbau von Uferzonen der Saale für wassertouristische Anlagen aller Art. Dazu zählen insbesondere die Steganlagen in Merseburg, Schkopau, Halle (Saale), Salzmünde und Brachwitz. Gerade die Steganlagen in Salzmünde und Brachwitz sind besonders umstritten, da deren Errichtung einst illegal erfolgte. Unter Missachtung des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser besteht die Gefahr der massiven Neuerrichtung und Erweiterung bestehender Anlegestellen. Der AHA fordert deshalb nunmehr eine wissenschaftlich fundierte natur-, landschafts- und umweltfreundliches Wassertourismuskonzeption zu entwickeln, welches der landschaftlichen und natürlichen Vielfalt der Saale und ihrer Aue sowie dem ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser Rechnung trägt, nicht nur vordergründig dem Profit Einzelner dient und dem baulichen Wildwuchs an Steganlagen aller Art endlich Einhalt gebietet. Dazu gehört aber auch die bestehenden Steganlagen nach rechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu überprüfen. Insbesondere die Steganlage in Brachwitz mit dem Aufenthaltsplatz und der Krananlage im Mündungsbereich des Brachwitzer Baches ist zur Disposition zu stellen.
Aber auch solche Standortschwerpunkte wie die Städte Bernburg, Könnern, Halle (Saale), Merseburg, Leuna, Bad Dürrenberg, Weißenfels und Naumburg sowie die Gemeinde Schkopau sind einer kritischen und umweltverträglichen Prüfung bzw. Betrachtung zu unterziehen.
Dieses Wassertourismuskonzept gilt es unter Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten zu entwickeln und rechtlich verbindlich zu erklären.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Medienberichten folgend beabsichtigen Politik und Verwaltung des Landkreises Saalkreises nunmehr den Wassertourismus, gekoppelt mit baulichen Maßnahmen am Fluss und in der Aue der Saale voranzutreiben.
Angesichts der bisherigen, obengenannten negativen Erfahrungen mit derartigen Aktivitäten, verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dies mit sehr großer Aufmerksamkeit und Skepsis.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für den Saalekreis, welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale im Saalekreis nicht bedingungslos dem Tourismus auszuliefern, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Daher ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA verurteilen Massenabholzungen an Halles Unterberg und Kapellengasse!

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen seit Mai 2018 bis zum 21.02.2024 hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großem Unverständnis Medienberichte aufgenommen, dass Premier Inn ein Hotel auf einer Grundfläche von etwa 4.000,00 m² mit über 113 Zimmern, verteilt auf fünf Etagen im Bereich Unterberg/Kapellengasse errichten lassen möchte. Dabei ist vorgesehen, dass die Firma GP Papenburg Hochbau als Projektentwicklerin und Generalübernehmerin agieren soll. Eine Tiefgarage mit zwei Etagen lässt einen vermehrten Motorisierten Individualverkehr am Rand von Halles Altstadt erwarten. Das bedeutet somit die Gefahr von weiteren Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub, was eine zusätzliche Verschlechterung des Lebensumfeldes des Menschen und seiner Wohnqualität sowie von Umwelt, Natur und Klima bedeutet.
Erwartungsgemäß klatscht Halles Bürgermeister Egbert Geier dazu Beifall.
Nach eigenen Messungen umfasst die Fläche „nur“ 79,00 m x 29,00 m = 2.291,00 m². Somit ergibt sich schon zu den geplanten ca. 4.000,00 m² eine Differenz im Umfang von 1.709,00 m². Bereits in dieser Hinsicht ist das Vorhaben unschlüssig. Ferner ist für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nachvollziehbar, dass ein dringender Bedarf für ein weiteres Hotel besteht. So liegt die langjährige durchschnittliche Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt noch nicht einmal bei 50,00 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.

https://statistik.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/StaLa/startseite/Themen/Handel__Tourismus__Gastgewerbe/Berichte/Tourismus__Gastgewerbe/6G401_02_23-A.pdf

Jedoch beabsichtigen Hotel- und Baulobby in trauter Gemeinsamkeit mit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Fläche zwischen Unterberg und Kapellengasse neu zu versiegeln und dafür komplett eine Grünfläche mit einem sukzessiv entstandenen Gehölzbestand u.a. bestehend aus Gemeiner Esche sowie Feld-, Spitz und Bergahorn zu zerstören.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) offensichtlich am Dienstag, den 27.02.2024, trotz des umfassendes fachlich-sachlichen Protestes aus der Bevölkerung, die Massenabholzung vorgenommen und somit weiteren Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zerstört.
Dabei muss es doch auch in der Stadt Halle (Saale) angekommen sein, den besonderen und umfassenden Stellenwert von Umwelt, Natur und Landschaften zu würdigen, und damit entsprechend zu erhalten und zu schützen. Das galt auch für den ca. 2.291,00 m² großen Gehölzbestand zwischen Unterberg und Kapellengasse.
Aus der Sicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zu aller erst erforderlich, dass der Schutz und der Erhalt des öffentlichen Grüns gewährleistet ist.
Das es die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) anders sehen haben sie wieder einmal im Zuge der Zerstörung des Gehölzbestandes am Unterberg und an der Kapellengasse mehr als deutlich aufgezeigt.

Ferner sei an der Stelle weiterhin darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Immer wieder – auch im konkreten Fall – behauptet der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, dass Baurecht vor Baumschutz geht. Belege und Begründungen bleibt dieser Mann erwartungsgemäß schuldig. Aus dem Baugesetzbuch lassen sich zum Beispiel aus dem § 1a sowie aus dem zweiten Abschnitt anderes ableiten. Insofern stellt sich zum wiederholten Male, bestätigt durch den konkreten Fall der Zerstörung eines weiteren Gehölzbestandes, die Frage der fachlichen, sachlichen und moralischen Eignung dieses Mannes.

Angesichts der fortgesetzten Bedrohung und Zerstörung von Gehölzflächen und -bestände muss endlich eine wissenschaftlich fundierte Grün- und Freiraumkonzeption für Halles Altstadt genau diese Aspekte im Blick haben und berücksichtigen.
Dazu zählt der Erhalt und Schutz, die Erweiterung von Grün- und Gehölzflächen im Stadtgebiet von Halle (Saale) sowie die Einbindung in Grün- und Biotopverbundstrukturen.
Leider haben das die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch nicht verinnerlicht, wie u.a. nun wieder die Hotelneubaupläne zeigen.
Angesichts der niedrigen durchschnittlichen Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt sowie des dringenden Schutzes und Erhaltes einer ca. großen 2.291,00 m² Grün- und Gehölzfläche am Rande von Halles Altstadt als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tieren und Pflanzen, Ort der räumlichen Aufwertung sowie als Basis der Entstehung von Frisch- und Kaltluft hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gefordert die sofortige und endgültige Einstellung aller Bauplanungen für ein Hotel und Nebenanlagen vorzunehmen und eine sukzessive Neuentwicklung des Gehölzbestandes zuzulassen.
Mit der brutalen Zerstörung des Gehölzbestandes hat die hallesche Stadtverwaltung wieder einmal aufgezeigt, dass sie Profitinteressen Einzelner – hier Premier Inn und GP Papenburg Hochbau – den absoluten Vorrang einräumt und die allgemeinen Interessen der Stadt Halle (Saale), wozu der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften gehört, nachrangig einordnet.

Auf jeden Fall appellieren Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Kommunalwahl am 09.06.2024 genau hinzuschauen, wer Stimmen zur Wahl in Halles Stadtrat bekommen soll.

Ferner rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.02.2024

Fotos: Andreas Liste

Stellungnahme zu Vorhaben Maßnahme E34 zur Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Bau der Talsperre Leibis/Lichte: Öffnung des Läusebaches bei Beulwitz

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit 44 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der AHA eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Das Gebiet des Stadtteiles Beulwitz der Stadt Saalfeld/Saale und die nähere Umgebung ist agrarisch und von Waldgebieten, aber auch von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Auebach, der Zechenbach und nicht zuletzt der Läusebach. Südöstlich angrenzend im Kernstadtgebiet kommt noch der Siechenbach dazu. Alle genannten Fließgewässer münden letztendlich an unterschiedlichen Standorten in die Saale ein und gehören somit in das direkte Einzugsgebiert dieses Flusses.
Das Grundanliegen auf ca. 101,00 m die Verrohrung des Läusebaches aufzuheben ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch lassen die Planungsunterlagen eine Menge ungeklärte Punkte offen, wozu folgende Unklarheiten gehören:

► Warum erfolgte die Auswahl des Läusebaches?
► Die Recherchen für das offenbar temporär mit Wasser befüllte Fließgewässer sind rudimentär, in keiner Weise nennenswert aussagefähig und daher nicht ausreichend um sich ein ordnungsgemäßes und fachlich fundiertes Ausgangsbild zu verschaffen.
► Um was für Rohrmaterial handelt es sich und wann erfolgte aus welchem Grund erfolgte die Verrohrung?
► Was für Zuleitungen gibt es? – zum Beispiel Ab-und Drainagewasser
► Wie sieht die Bodenqualität aus? Wann erfolgten ggf. durch wen und mit welchem Ergebnis Messungen?
► Die Angaben zur Wasserqualität sind nicht aussagefähig.
► Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, ggf. mit dem Ziel der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption? Wenn nicht, warum nicht?
► Angaben zur Notwendigkeit der angekündigten Gehölzfällungen fehlen komplett und daher erscheinen sie nicht plausibel.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für Fließgewässer im Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) entsteht und natürlich die Saalenebengewässer Auebach, Läusebach, Zechenbach und Siechenbach sowie die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:

► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
► Ordnungsgemäße Beräumung und Entsorgung der Rohre je nach Material und Zustand
► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
► Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung des Läusebaches sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.
Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.02.2024

Link: Renaturierung des Läusebaches bei Beulwitz

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