Samstag, den 16.03., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion entlang der Ilm bis zur Mündung in die Saale in die Saale in Großheringen Treffpunkt: Bahnhof Apolda Dauer: ca. 6 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 16.03.2024, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Ilm bis zur Mündung in die Saale in Großheringen durch. Die Fahrradexkursion bildet die Fortsetzung des ehrenamtlichen Engagements des AHA für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des 128,70 km langen Flusses Ilm, welcher nach Saale, Werra und Unstrut der viertlängste Fluss Thüringens und viertlängste Nebenfluss der Saale ist. Es gilt die Ilm und ihre Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Überflutungsraum sowie Biotopverbund- und Naherholungsraum zu schützen, zu erhalten und womöglich umfassend zu erweitern. Dies erfordert einen umfassenden gesamtgesellschaftlichen Einsatz und eine Einbindung in die Schutzaktivitäten in der Saaleaue. Das Ziel der Fahrradexkursion ist es, die diesbezüglichen Auffassungen des AHA darzulegen sowie Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzuzeigen. Treffpunkt: Bahnhof Apolda Beginn: 10.00 Uhr Ende: Bahnhof Großheringen Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer Interesse hat sich noch mehr über die Aktivitäten des AHA zu erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 16.03., um 10.00 Uhr Wanderexkursion zur „Alten Leine“ Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 6 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 16.03.2024, eine ca. sechsstündige Wanderexkursion zur „Alten Leine“ Marschroute: Bahnhof Wolfen, Überqueren der Eisenbahnbrücke am Wolfener Busch, weiter zur Salegaster Chaussee, Überquerung der Salegaster Chaussee und weiter durch den Salegaster Forst bis zur Wegekreuzung „Invalidendreieck“ und von dort weiter bis zur Katzenbrücke im Salegaster Forst, Fortsetzung der Wanderung durch die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr und weiter entlang der Mulde bis zur „Alten Leine“ und anschließend Rückmarsch über die Mulde-Leine-Aue, Salegaster Forst und Wolfener Busch. Im Rahmen dieser Exkursion ist vorgesehen die Bedeutung, Entwicklungsmöglichkeiten und die Schutzwürdigkeit der Gesamtlandschaft und der einzelnen Bereiche darzulegen. Ferner beabsichtigt der AHA Beeinträchtigungen bzw. Gefahren und deren Abwendung sowie eigene Vorstellungen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung Interessierter aufzuzeigen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine ehrenamtliche Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen vorstellen und für eine Mitwirkung werben. Die Exkursion beginnt um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen. Alle Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Weiterer Hinweis: Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens am 15.03.2024, 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
Wer mehr zu der Exkursion und zu den Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder die Bedeutung des Natur- und Landschaftsraum zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg sowie der Gemeinde Petersberg. Eingebettet zwischen Saale, Götsche, Fuhne und Rieda stellen die Mötzlicher Teiche, der Gutspark von Seeben, das flächenhafte Naturdenkmal Rätsch, der Bergholz am Petersberg, Abatassinenberg sowie der Burgstetten einen besonders schützenswerten Landschafts- und Naturraum dar. Dies in den Augenschein zu nehmen diente eine Fahrradexkursion eines Mitgliedes des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Mittwoch, dem 06.03.2024. Im Bereich der Stadt Halle (Saale) galt es an die Vorschläge des AHA zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches zu erinnern, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist. Mit Sorge stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion fest, dass am Tag der Exkursion die Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet hatte. Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der AHA hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten. Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche noch immer besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch. Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt. Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung. Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Für den AHA steht auf jeden Fall fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt. Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen. Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche. Darüber begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das momentane Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der AHA bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam. Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Hinsichtlich der durchgeführten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und AHA die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an. Der AHA informierte, dass am 14.02.2020 die Weiterleitung der Petition Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern eine naturnahe Entwicklung des „Trothaer Wäldchens“ mit 105 Unterschriften an den Petitionsausschuss sowie an alle Fraktionen des Deutschen Bundestags erfolgte. Ebenfalls möchte der AHA auf die zahlreichen gemeinsamen Exkursionen mit der Initiative Pro Baum“ hinweisen. Etwa 12 km nördlich von Halle (Saale) befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Petersberg und angrenzend an die Ortslage Petersberg der Gemeinde Petersberg das 240 ha große, im Landesbesitz befindliche Waldstück Bergholz. Innerhalb des Waldgebietes existieren ein über 79,00 ha großes NSG, welches in 2 Teilflächen geteilt ist: Teilfläche 1 im Südosten ca. 36,00 ha groß, seit 1961 und im Nordosten Teilfläche 2 Erweiterung 1983 um ca. 43,00 ha. Das Naturschutzgebiet ist in das 181,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Bergholz nördlich Halle“ (FFH0116).
Ein entscheidender Rahmen bietet das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.
Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen. In dem Gebiet befindet sich auch das einstige Waldgebiet „große Saubucht“. Der geologische Untergrund ist von einer Schichtenfolge von saalekaltzeitlichen Grundmoränenmaterial aus Geschiebemergel; Glazialsanden und -kiesen sowie oberen Anschluss einer 0,1 bis 1,5 m dicken Lössschicht gekennzeichnet. Durch Niederschläge an Oberfläche treten Auswaschungen des Kalkes auf. Ferner setzt eine starke Verlehmung ein. Aus bodenkundlicher Sicht wird diese verlehmte Schicht als Tonanreicherungshorizont der Fahlerde angesehen. Das Bergholz ist ein Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum-betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist. Bezeichnend sind ferner u.a. das Vorkommen von Wald-Labkraut (Galium sylvaticum), Hain-Veilchen (Viola riviniana),Maiglöckchen (Convallaria majalis), Waldmeister (Galium odoratum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Schwarze Platterbse (Lathyrus niger), Wald-Reitgras (Calamagrotis arundinacea), Türkenbund-Lilie (Lilium martagon), Vielblütigem Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Moschuskraut (Adoxa moschatellina) und Zwerg-Lerchensporn (Corydalis pumila). Neben Traubeneiche (Quercus petraea) und Hainbuche (Carpinus betulus) ist u.a. die Winterlinde (Tilia cordata) bestandsprägend. Häufig sind auch Haselnuss (Corylus avellana), Faulbaum (Frangula alnus), Feldulme (Ulmus minor) und Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie an feuchteren Stellen u.a. die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) anzutreffen. Vereinzelt kommen Stieleiche (Quercus robur) und Hängebirke (Betula pendula) vor. Zudem erfolgten Pflanzungen von Rotbuche (Fagus sylvatica), Roteiche (Quercus rubra), Zitterpappel (Populus tremula) und von Bergahorn (Acer pseudo-platanus). In der Strauchschicht gesellen sich ferner Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacanha) dazu.Vom bekannten und erfahrenen Botaniker Dr. Eberhard Große wurden allein im Naturschutzgebiet Bergholz von 1978 bis 1980 sowie 1987 rund 200 Pflanzenarten ermittelt. Die in Beispielen genannte Vegetation lässt eine vielseitige, arten- und strukturreiche Zusammensetzung erkennen, welche auch zahlreichen Tierarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Hervorzuheben ist dabei u.a. die Brutvogelfauna, wovon 55 Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalts aufgeführt sind. Zusammengefasst sei angemerkt, dass das Bergholz ein Restgehölz in einer anthropogen bedingt sehr waldarmen, intensiv genutzten Lößackerlandschaft darstellt. Auf Grund seiner Lage auf der Wettiner Rumpfplatte hat das Bergholz sehr vielfältige landschaftsökologische Funktionen. Das Waldstück Bergholz bremst die aus östlicher, insbesondere aus westlicher Richtung wehenden Winde und verringert so die Austrocknung der im jeweiligen Lee befindlichen Ackerflächen. Gleichzeitig ist damit die Verhinderung der Winderosion verbunden. Aus diesem Grund betrachtet der AHA mit großer Sorge die bereits geschehenen und am 06.03.2024 festgestellten fortgesetzt aktuellen umfassenden Holzungen im Bergholz auf. Offensichtlich ist ein aus rumänischen Arbeitern bestehendes Holzungsteam mit Harvestern aktiv. Die Holzungen haben schwere Lücken im Bestand der Traubeneichen hinterlassen und finden ebenfalls im FFH-Gebiet und NSG statt. Außerdem erfolgen die Holzungsarbeiten unverantwortlicher Weise während der längst begonnenen Brut- und Setzzeit. Diese zurzeit verstärkt massiven Holzungsarbeiten mit Einsatz von Harvestern führten bzw. führen zu umfassenden Bodenverdichtungen und schädigen und zerstören weiter die Struktur des ohnehin schon von jahrelanger Trockenheit und Sommerhitze gestressten Waldgebietes. Im direkten Waldgebiet lassen sich solche Abholzungen auch nicht mit Verkehrssicherheitspflichten begründen. Jedoch gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da gemäß § 22 Absatz 3 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr geschieht. Angesichts der vorangegangenen Ausführungen ist eine Erweiterung des Bergholzes unbedingt erforderlich. Als Raum dafür bietet sich unweigerlich der in den Jahren 1825 und 1839 gerodete westliche Mittelteil des Bergholzes an, welcher heute als ackerbauliche genutzte „große Saubucht“ bekannt ist. Im Interesse einer naturnahen und stabilen Entwicklung sowie eines geringen technischen, materiellen und finanziellen Aufwandes sollte die Wiederbewaldung in Form einer Sukzession erfolgen. Auf Grund der waldnahen Lage ist ausreichend Saatgut vorhanden, welches durch Wind und Tiere in das Gebiet gelangen kann. Es ist zu rechnen, dass sich eine gleichartig strukturierte Waldlandschaft entwickelt, wie sie im umliegenden Bergholz bereits existent ist. Jegliche Pflanzarbeiten sollten dagegen unterbleiben. Neben den ökologischen und auch ökonomischen Vorzügen, besteht zudem die Möglichkeit im Rahmen der Forschung, Lehre und Umweltbildung eine dauerhafte Wirksamkeit zu entfalten. Somit ließen sich umfassende wissenschaftliche Beobachtungen des sukzessiven Entwicklungsgebietes und Verbesserung des Kenntnisstandes in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie das damit einhergehende Verständnis sinnvoll und logisch miteinander verbinden. Der AHA beschloss dazu im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 02.06.2008 „Konzeptionelle Vorschläge zur Wiederbewaldung des westlichen Mittelteiles des Bergholzes am Petersberg („große Saubucht“) im Landkreis Saalekreis“ Mit großer Genugtuung war festzustellen, dass in der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Ostrau im Bereich der Straße Am Ostrauer Park am Rand der Restaue des Baches aus Ostrau die Ortschaft Ostrau in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Saalekreis einen Amphibienschutzzaun aufgebaut hat. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt diese Maßnahme und hofft, dass dies immer wieder Umsetzung findet. Bekanntlich gehören das Schloss und der 14,00 ha große Schlosspark Ostrau zu den bedeutsamsten historischen Orten und Denkmalen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Park zählt mit seinen zahlreichen botanischen Besonderheiten und als Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten aber auch zu den wertvollsten Naturdenkmalen, welchen es gilt mit besonderer Sensibilität zu behandeln. Beeinflusst und durchflossen vom Fuhnenebengewässer Rieda hat der Park auch eine wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum der Region. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Erfordernis sorgsam mit dem Park umzugehen. Dazu gehören der Schutz und Erhalt des vielfältigen Gehölzbestandes mit Altbäumen, Strauchbeständen und Sukzessionsbereichen sowie der Wiesenflächen mit den markanten Frühjahrsblühern wie zum Beispiel Winterling, Schneeglöckchen und Krokus. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend und zwingend geboten dem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz einen grundsätzlichen Raum bei der Zukunftsvision des Ostrauer Schlossparks einzuräumen. Nach der Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den gesamten Tier- und Pflanzenbestand des Parks, seine vielfältige ökologische Funktion – u.a. als Biotopverbundraum im Rahmen der Fließgewässer Rieda und Fuhne – zu erfassen, zu werten und zu berücksichtigen. In dem Blickfeld betrachtet, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mehr ökologischen Sach- und Fachverstand bei der Zukunftskonzipierung des Parks für dringend geboten. Dazu zählt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche dann einer breiten öffentlichen Beratung und Diskussion zu unterziehen ist. Die Rieda im Bereich des Hoppberges und in Richtung Mündung in die Fuhne zeichnet sich als wertvolles Schutz- und Entwicklungsgebiet aus, wozu das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Riedewald bei Werderthau dazugehört. Zum FND fehlt jedoch eine entsprechende Beschilderung. Jedoch fehlt der Rieda bis zur Einmündung in die Fuhne größtenteils beiderseits ein Schutzstreifen von mindestens 10,00 m, um eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Die insgesamt ca. 59,00 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar. Großräumig gehören durchgehend Teile der Fuhneaue zwischen Saale und Mulde-Spittelwasser zum 3.683,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet (LSG) Fuhneaue – LSG0049.
Im Gebiet der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Mösthinsdorf existieren zudem noch in der Fuhneaue die flächenhaften Naturdenkmale „Wild-Tulpenwiese bei Mösthinsdorf“, „Feuchtwiese bei Mösthinsdorf“ sowie „Sumpfzypressen-Hain bei Mösthinsdorf“. Letzteres flächenhafte Naturdenkmal ist in einen sehr schützenswerten Auenwald eingebunden, welcher als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie wichtigen Teil der Retentionsflächen von Fuhne und Mittelgraben zu schützen und zu erhalten gilt und am besten von jeder Betretung abzuschirmen ist. In diesem Jahr hat erfreulicherweise das Umweltamt des Landkreises Saalkreis genau das festgelegt. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – scheint eine entsprechende dauerhafte Festlegung sinnvoll zu sein. Zudem war festzustellen, dass Fuhne und Mittelgraben Hochwasser führten und mal aufzeigten was Aue bedeutet.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion galt es zusammenfassend festzustellen, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges, der Rätsch in Gutenberg, der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Im Exkursionsgebiet vom 24.02.2024 gehören u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.
Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.
Nunmehr gilt es dazu Interessenten gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im AHA mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Fließgewässer und ihre Auen zählen zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für den Menschen. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es daher für dringend erforderlich, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind. Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet. Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.
Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 12.02.2024 eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren B181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg abgegeben. Sie beinhaltet folgende Punkte, Zitat:
„I. Zum Erläuterungsbericht
Laut Punkt 1.1 Planerische Beschreibung, Seite 3 und 1.2 Straßenbauliche Beschreibung, Seiten 7/8 beabsichtigen die Planer „Regelquerschnitte RQ 15,5 und RQ 21“ anzusetzen und von folgendem auszugehen, Zitat: „Die Länge der Baustrecke ergibt sich für die Vorzugsvariante zu ca. 12,963 km“, Zitat Ende. Das bedeutet eine angedachte verbaute Fläche zwischen 200.926,50 m² und 272.223,00 m². Umgerechnet handelt es sich dabei um Flächen von 20,09 ha bzw. 27,22 ha. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
In dem Zusammenhang gilt auf die u.a. unter den Punkten 2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung, Seite 8 und 3.2.2 Varianten Abschnitt A – B 181alt bei Günthersdorf bis L 183 (o), ausgewiesen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Seiten 62/63 welche es zitieren gilt: „–Vorranggebiet für Hochwasserschutz: „Saale“ (LEP LSA , REP Halle) – Vorranggebiet für Wassergewinnung: „Leuna-Daspig“ (REP Halle) – Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Saale – Elsteraue“ (REP Halle) – Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle) – Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle) – Vorrangstandorte für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen: „Leuna“ (Leuna / Merseburg) (LEP LSA, REP Halle) – Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Saaletal und Nebentäler“ (REP Halle) – Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA 2010, REP Halle) – Vordringlich erforderlicher Neu- oder Ausbau bestimmter wichtiger Bundesstraßenverbindungen einschließlich zugehöriger Ortsumgehungen „B 181 Merseburg-Leipzig“ (REP Halle) Der Planungsraum hat Anteil an insgesamt 5 Natura-2000-Gebieten: – Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301), – FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302), – FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303), – FFH-Gebiet „Pfeifengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303) – FFH-Gebiet „Wiesengebiet westlich Schladebach“ (DE 4638-304) – FFH-Gebiet „Geiselniederung westlich Merseburg“ (DE 4637-301), – Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401). Nach Landesrecht geschützt sind darüber hinaus: – Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“, – Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“, – LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“, – LSG „Elster-Luppe-Aue“, – LSG „Geiselaue“.
– Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle) Vorranggebiet für Landwirtschaft: „Raum südlich Zöschen“ (TEP Merseburg (Ost) 1998) – Vorranggebiet für Natur und Landschaft : „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle) – Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA, REP Halle)… – Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301), – FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302), – FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303), – Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401). – Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“, – Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“, – LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“, – LSG „Elster-Luppe-Aue“, – LSG „Geiselaue“.“, Zitat Ende
Insbesondere folgende Schutzgebiete sind direkt oder indirekt betroffen:
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302), – FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303), – Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401). – Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“, – Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“, – LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“
Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie unfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben.
Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.
Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig. Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es zur absoluten gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Umwelt, Natur und Landschaften zu schützen und zu erhalten sowie eine entsprechende Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ohne eine derartige Herangehensweise lässt sich die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen nicht stoppen oder gar umkehren. Dazu ist eine grundsätzliche Veränderung von globalem bis örtlichem Denken und Handeln dringend erforderlich. Aus der Gesamtbetrachtung heraus ist somit sofort und unwiderruflich die Planung zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ zu beenden.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht weiterhin und verstärkt die dringende Notwendigkeit die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster und Luppe, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturbestandteile zu schützen und zu erhalten. Das geplante Vorhaben zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ bedroht diesen großräumigen und vielfältig schützenswerten bzw. geschützten Natur- und Landschaftsraum und gilt es daher sofort und unwiderruflich zu stoppen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte folgende Fahrradexkursion nutzen, um seine Auffassung einer verantwortlichen bzw. interessierten Öffentlichkeit darzustellen:
Samstag, den 09.03., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion durch die Saaleaue zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Merseburg und Halle (Saale) mit Blick zur Mündung der Rippach in die Saale, Aufenthalt am Saalealtarm bei Großkorbetha, in der Saaleaue bei Bad Dürrenberg, im Mündungsbereich des Ellerbaches in die Saale, im Kreypauer (Göhlitzscher) Holz, in der Fasanerie in Merseburg, im Mündungsbereich der Laucha in die Saale und an der Weißen Elster in Halle-Ammendorf Treffpunkt: Bahnhof Weißenfels Dauer: ca. 5 Stunden
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung auf hier allumfassend mitzuwirken. Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ Weiße Mauer 33
Erneute Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra Stand: Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.02.2024
Mit Bekanntmachung vom 22.02.2024 hat der Bürgermeister der Stadt Braunsbedra, Steffen Schmitz u.a. folgendes mitgeteilt, Zitat: „Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat mit Beschluss vom 29.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gebilligt. Im Anschluss daran erfolgte die Veröffentlichung der Planung vom 11.12.2023 bis 19.01.2024. Aufgrund von Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B geändert und ergänzt. In diesem Zuge erfolgt eine erneute Veröffentlichung im Internet, zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Braunsbedra (s. u.).“, Zitat Ende
Aus der Bekanntmachung ist nicht ersichtlich, wann und wie der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Absatz 1 Bebauungsplan beschlossen hat – Zitat: „(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.“, Zitat Ende Die Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet unter § 45 Absatz 2, Nummer 1 folgende Regelung, Zitat: „(2) Die Entscheidung über folgende Angelegenheiten kann die Vertretung nicht übertragen:
1. den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,“, Zitat Ende
Basierend auf dieser Rechtsgrundlage regelt die Hauptsatzung der Stadt Braunsbedra unter § 1 Absatz 1, Zitat: „(1) Der Stadtrat ist Hauptorgan der Stadt Braunsbedra. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, sofern diese nicht durch Gesetz oder durch diese Satzung auf Ausschüsse und den Bürgermeister übertragen wurden.“, Zitat Ende
Daraus leitet sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ab, dass die erklärten Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra Stand: Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.02.2024 keine Rechtskraft erlangt hat.
Trotzdem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) noch weitere fachliche und sachliche Hinweise geben:
► In der Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB vom 22.02.2024 ist auf der vorletzten Seite, im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat: „- Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle/S. e. V. vom 17.01.2024 mit Hinweisen u. a. zur landwirtschaftlichen Bodnenutzung, zum Umgang mit dem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum, Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zur Avi-Fauna, Amphibien und Reptilien“, Zitat Ende Diese Ableitung bzw. Darstellung des bewertenden Ergebnisses seiner Stellungnahme vom 17.01.2024 ist jedoch nicht korrekt. Das Ergebnis lautet unter dem Punkt III. Zusammenfassung folgendermaßen, Zitat: „Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine Fortsetzung der Bebauungsplanung Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra nicht dem entspricht und daher sofort zu stoppen ist. Stattdessen gilt es gemein-sam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern und um-zusetzen.“, Zitat Ende In dem Zusammenhang bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) um korrekte Darstellung des Ergebnisses seiner ebengenannten Stellungnahme.
► In der Pressemitteilung vom 27.02.2024 zur erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB vom 22.02.2024 ist im Absatz folgendes vermerkt, Zitat: „Bei diesem Verfahren wird bestimmt, dass nur zu den geänderten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden dürfen. Dies betrifft sowohl Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit als auch von Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Ergänzungen berührt werden.“, Zitat Ende
Die erklärten Änderungen sind nicht nachvollziehbar. Dies hätte u.a. in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungs-plänen A und B der Stadt Braunsbedra Stand: 10.10.2023 geschehen müssen.
Dazu eignen sich u.a. Synopsen bzw. farbliche Kennzeichnungen und Änderungen in den Planungsunterlagen ganz gut.
Aus den obengenannten Darlegungen heraus ergänzt, bestätigt und bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Stellungnahme vom 17.01.2024.
Samstag, den 09.03., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion durch die Saaleaue zwischen den Städten Weißenfels und Halle-Ammendorf Treffpunkt: Bahnhof Weißenfels Dauer: ca. 5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen. Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) verschaffen zu können, soll eine am Samstag. Dem 09.03.2024, geplante, ca. fünfstündige Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum dienen. Zu Beginn der Fahrradexkursion ist aus fortgesetztem aktuellem Anlass ein Besuch im Bereich der Saale und ihrer Aue im Ortsteil Uichteritz der Stadt Weißenfels vorgesehen. Im Rahmen der räumlichen Erweiterung der Fahrradexkursion möchte der AHA seine Stellungnahme zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ vom 26.02.2023 erläutern und mit einer interessierten Öffentlichkeit diskutieren.
Die Entscheidung, ob diese räumliche Erweiterung der Fahrradexkursion stattfindet, entscheidet sich am Treffpunkt der Veranstaltung.
Die Fahrradexkursion führt ansonsten durch die Saaleaue zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Merseburg und Halle (Saale) mit Blick zur Mündung der Rippach in die Saale, Aufenthalt am Saalealtarm bei Großkorbetha, in der Saaleaue bei Bad Dürrenberg, im Mündungsbereich des Ellerbaches in die Saale, im Kreypauer(Göhlitzscher) Holz, die Saalealtarme bei Leuna, in der Fasanerie in Merseburg, im Mündungsbereich der Laucha in die Saale und an der Weißen Elster in Halle-Ammendorf. Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes sowie Möglichkeiten zur Entwicklung, zum Schutz und Erhalt darzulegen. In dem Zusammenhang möchte der AHA aufzeigen, wie jeder Interessent daran aktiv mitwirken kann. Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr ab Vorplatz des Bahnhofes Weißenfels und endet in Halle (Saale) an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer Interesse hat sich noch mehr über die Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM) sowie zur geplanten Bildung einer Ortsgruppe Weißenfels zu informieren, wende sich bitte an folgende Anschrift: