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AHA möchte seine Aktivitäten in und um Weimar verstärken!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt sein langjähriges ehrenamtliches Engagement für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des 128,7 km langen Flusses Ilm, welcher nach Saale, Werra und Unstrut der viertlängste Fluss Thüringens und viertlängste Nebenfluss der Saale ist, zu verstärken. Es gilt die Ilm und ihre Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Überflutungsraum sowie Biotopverbund- und Naherholungsraum zu schützen, zu erhalten und womöglich umfassend zu erweitern. Dies erfordert einen umfassenden gesamtgesellschaftlichen Einsatz und eine Einbindung in die Schutzaktivitäten in der Saaleaue.
Dieser Fluss und seine Aue prägen die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land entscheidend mit.
Gleiches trifft für den 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) zu. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ und grenzt direkt an das EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland.
Das Ziel des AHA ist es diese Landschaften und arten- und strukturreichen Bestandteile der Natur zu schützen, zu erhalten sowie entsprechende Vorschläge zur Entwicklung wissenschaftlich fundiert erarbeiten zu lassen.
Hier führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 2018 regelmäßig Neujahreswanderungen in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg in und bei Weimar. Die letzte derartige Exkursion fand am Samstag, dem 27.01.2024, statt.

Für den AHA ist es zudem sehr wichtig darüber hinaus Biotop- und Grünverbundräume u.a. zwischen dem Ettersberg und der Ilmaue zu erhalten und zu schützen, aber auch auszuweiten und sukzessiv weiterentwickeln zu lassen. Dazu ist es aber auch notwendig entsprechende Räume freizuhalten und weitere wieder herzustellen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie seit Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte diesbezüglich seine nunmehr 44jährigen und sehr vielfältigen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. Ferner hat sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Ziel gesetzt Möglichkeiten und Strukturen – u.a. auch in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land – zu schaffen, in welchen Interessenten sich mit eigenen Fachkenntnissen, Gedanken und Überlegungen für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einbringen können.
Daher ist die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Weimar & Weimarer Land vorgesehen.

Eine Möglichkeit sich mit den Vorstellungen des AHA befassen zu können und mit ihm dazu ins Gespräch zu kommen, bietet folgende Fahrradexkursion:

Wer noch mehr zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, seinen Zielen und der Fahrradexkursion am Samstag, dem 16.03.2024, erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.02.2024

Initiative „Pro Baum“ hält gegenwärtige Fassung der Baumschutzsatzung für nicht ausreichend

Immer wieder beobachtet die Initiative „Pro Baum“, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Saale, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege, an Unterberg/Kapellengasse für ein Hotelneubau sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Daher bedarf es einer starken und wissenschaftlich-fachlich fundierten Gehölzschutzsatzung. Die nunmehrige, am Mittwoch, dem 31.01.2024, vom halleschen Stadtrat verabschiedete Baumschutzsatzung entspricht keinesfalls den dringenden erforderlichen Anspruch eines Schutzes und Erhaltes des eigentlich zu mehrenden Gehölzbestandes in der Stadt Halle (Saale). Erfreulicherweise haben zum Beispiel Nadelbäume und der Alleenschutz Aufnahme als Schutzgegenstand der Satzung gefunden. Ebenso, Zitat aus der Synopse, Zitat: „Ergänzt wird der Schutzzweck außerdem um frühere Straßenbaumstandorte, soweit sie für eine erneute Bepflanzung geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass frühere Baumstandorte nach der Fällung zugepflastert oder in sonstiger Weise versiegelt werden und als Baumstandort verloren gehen.“, Zitat Ende
Nicht ausreichend ist der Satzung festgelegte Umgang mit anderen Gehölzen – hier sei erneut aus der Synopse zitiert: „Vom Schutz ausgenommen sollen invasive Neophyten zukünftig nur noch in der freien Landschaft sein. Die bereits vom Schutzzweck ausgenommenen Arten werden noch um den Essigbaum (Rhus typhina und zur Klarstellung um die Pyramidenpappel (Populus nigra Italica) ergänzt.“, Zitat Ende
Das lässt weitere Fäll- und Ringelungsaktionen in Natur und Landschaft befürchten.
Unverständlich ist, dass wie von der Initiative „Pro Baum“ bereits im Änderungsvorschlag vom 29.10.2007 und erneut in seiner Stellungnahme vom 21.08.2022 vorgeschlagen, kein Schutz von Sträuchern ab 1 m Höhe enthalten ist.
Nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher haben eine sehr bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tierarten. Ferner dienen sie der Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes sowie der Verhinderung der Bodenerosion.
Es hat sich außerdem immer wieder gezeigt, dass nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher unsachgemäßen Behandlungen und unbegründeten Fällungen zum Opfer fallen. Dem gilt es unbedingt Einhalt zu gebieten.
Notwendige Pflege- und Schnittmaßnahmen könnten unter festgelegten Auflagen einer Befreiung vom Verbot unterliegen.
Daher regte die Initiative „Pro Baum“ mehrfach eine Umbenennung in Gehölzschutzsatzung an.
Eine Umsetzung derartiger Vorschläge lehnt man ab und führt dazu folgende Aussagen in der Abwägung aus, Zitat: „So wünschenswert der Schutz weiterer Gehölze über Bäume hinaus ist, so wird durch den Schutz von Großsträuchern, Hecken und Wandbegrünungen der Verwaltungsaufwand deutlich größer und übersteigt damit die Möglichkeiten der Antragsbearbeitung durch das vorhandene Personal in der unteren Naturschutzbehörde. Auch der Eingriff in die Eigentumsrechte der Betroffenen wird erheblich größer.
Ein Schutz von Sträuchern und Hecken ab 1 m Höhe ist m. E. ein zu starker Eingriff in die Eigentumsrechte.“, Zitat Ende
Offensichtlich hat man hier nicht vollumfänglich den Sinn und Zweck einer derartigen Satzung erkannt. Zum einen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass sich Eingriffe an Gehölze auf ein absolutes Minimum reduziert und somit auch Verwaltungsaufwand gering bleibt sowie aber zum anderen ein wie auch immer gearteter Verwaltungsaufwand nicht einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt von Gehölzen entgegenstehen darf.
Eine Begründung, worin „ein zu starker Eingriff in die Eigentumsrechte“ liegen soll, fehlt vollständig.
Daher bleibt die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bei Ihren Forderungen vom 29.10.2007 und vom 21.08.2022.
Ferner hält die Initiative „Pro Baum“ die Forderung einer Aufwertung einer Gehölzschutzkommission für dringend geboten. Hier seien Vorschläge und Begründung aus den Vorschlägen vom 29.10.2007 und der Stellungnahme vom 21.08.2022 zitiert:

§ 8 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen
(3) Neu (4) An dem Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen ist die Gehölzschutzkommission zu beteiligen. Deren Beschluss ist der Entscheidung des Fachbereiches Umwelt zu Grunde zu legen.
Nur bei Gefahr im Verzug kann davon abgewichen werden.
Begründung:
Die Gehölzschutzkommission gilt es mit mehr Kompetenz und Gewicht zu versehen.
Das dort existente fachliche Potenzial wird gegenwärtig viel zu wenig genutzt und berücksichtigt. Daher ist dringend erforderlich der Gehölzschutzkommission einen eigenen Paragrafen zu widmen.

§ 15 Gehölzschutzkommission
(1) Dem Interesse der fachlich-inhaltlichen Einbindung der Bevölkerung dient die ehrenamtliche Gehölzschutzkommission
(2) Die Gehölzschutzkommission hat folgende Aufgaben:
1. Sensibilisierung der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Stadtrates und der Stadtverwaltung zum Thema Gehölzschutz
2. Bündelung der Aktivitäten von Initiativen in Sachen Gehölzschutz und Mittler zu den Institutionen der Stadt Halle (Saale)
3. Initiativrecht und Beteiligung bei der Entscheidungsfindung bei der Erstellung von Gehölzschutzkonzeptionen und Baumkatastern, der Planung und Umsetzung von Gehölzpflegemaßnahmen und Gehölzpflanzmaßnahmen sowie zu Anträgen von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen im Sinne dieser Satzung Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission erhalten Rederecht in den Stadtratsauschüssen, welche sich mit den Themen Umwelt, Planung, Bildung, Ordnung und Sicherheit befassen. Ferner hält die Gehölzschutzkommission engen Kontakt zu allen Teilen der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen.
(3) Mitglied der Gehölzschutzkommission kann jede interessierte Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt hat. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission werden durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit gewählt und daraufhin durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister berufen. Eine Mitgliedschaft in der Gehölzschutzkommission endet durch Tod, Abwahl oder schriftlich erklärten Austritt. Eine Abwahl erfolgt durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit. Vorschlagsrecht zur Wahl und Abwahl der Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, von ihm/ihr beauftragte (r) Bevollmächtigte(r) sowie die Gehölzschutzkommission selbst. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen den Status eines „Mitarbeiters im Außendienst“ und sind dementsprechend versicherungsrechtlich abgesichert.
(4) Die Gehölzschutzkommission wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden/Vorsitzende, den/die Stellvertreter/-in sowie den/die Schriftführer/-in. Der/die Vorsitzende, während seiner/ihrer Abwesenheit der/die Stellvertreter/-in, leitet die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission, welche mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind entsprechend schriftlich zu protokollieren. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Sitzungsleiters/-in. Die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission sind grundsätzlich öffentlich, können aber bei berechtigten Interessen Dritter und bei mehrheitlicher Beschlussfassung, nichtöffentlich sein. Nur die gewählten Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen beschließendes Stimmrecht.
(5) Die Gremien der Stadt Halle (Saale) sichern im Rahmen einer sparsamen und effektiven Haushaltsführung die materielle und finanzielle Arbeit der Gehölzschutzkommission ab. Dazu zählen insbesondere die kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten, Kopien, Planungsunterlagen und Einladungen sowie verwaltungstechnische Unterstützung in Form von Erstellen und Versenden von Protokollen, Stellungnahmen und Einladungen. Ferner findet die Arbeit der Gehölzschutzkommission in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle (Saale) ihre angemessene Berücksichtigung, wozu Pressemitteilungen, die Präsentation im Internet und im Amtsblatt gehören., Zitat Ende
Auf Grund der nicht zufriedenstellenden Fassung dieser Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) sieht die Initiative „Pro Baum“ weiteren Änderungs- und Verbesserungsbedarf.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 02.02.2024

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaft in Greiz für dringend geboten

Während ihres 245,40 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.
Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die Weiße Elster zwischen den Städten Greiz, Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

In dem Zusammenhang erfolgte die Teilnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an einem Neustadtrundgang in Greiz am Donnerstag dem 14. September 2023, zu welcher die Interessengemeinschaft Greizer Neustadt e.V. alle Anwohner und Interessierten herzlich zum Neustadt Rundgang eingeladen hatte.

Nachdem der Bürgermeister der Stadt Greiz Alexander Schulze(parteilos) die Begrüßung sowie das Anliegen an die 32 Interessierten Anwesenden gesendet hatte, stellte sich Ronny Stieber von der Energieversorgung Greiz vor. Er war bei dieser Begehung der Greizer Neustadt mit dabei, um Erläuterungen zu Miteinbeziehung der Energieversorgung von Planungen der noch anstehenden sogenannten Hochwasserschutzmaßnahmen zu erörtern und entsprechende Fragen zu klären.

Frank Schirmer von der 1991 gegründeten Thüringer Landgesellschaft mbH führte Erläuterungen zu bereits erfolgten sogenannten Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie Planungsstand und zeitliche Abläufe von der weiteren Umsetzung weiterer derartiger Maßnahmen, der Ufer und Parkrekultivierung sowie dem aktuellen Bebauungsstand stichpunktartig aus.

Vorrangig in Betracht genommen wurden das parkähnliche Ufer der Greizer Neustadt und deren Situation.

Von der Hainberg Brücke aus zeigte Frank Schirmer den Anwesenden zu Beginn der Begehung eine provisorische circa achtzehn Meter lange Gallionen Mauer aus mit grauem Granit befüllten Stahlkästen, welche man direkt neben dem Radweg befindlichen schmalen Ufer begründenden Damm errichtet hatte. Diese Baumaßnahme soll dazu dienen ein bis zu einen Meter Gefälle im Uferprofil ausgleichend aufzustocken, welches sich vor dem im Uferbereich im Jahr 2014 erbauten und im Januar 2015 eröffneten Kinderhaus „Am Elsterufer“ befindet.

Nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2013, welches man als 100 jähriges Hochwasserereignis (HW100) eingestuft hat und eine dringliche Auseinandersetzung mit dem Einbezug der Flusslandschaft in sämtliche Bereiche aller Strukturen des öffentlichen Lebens in dieser Region erforderlich macht und schlussendlich einen Beginn sämtlicher Flussgestalterischen Planungen über Fördergelder des Europäischen Fond für Regionale Entwicklung Programmes durch die Thüringer Landesgesellschaft mbH als Planungsleistung des Thüringer Landesamt für Bergbau und Naturschutz für den Abschnitt der Weißen Elster von Greiz bis Crossen an der Elster bzw. Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt ausgelöst hat.

Ronny Stieber von der Energieversorgung Greiz sprach über zukünftiger Wärmetauschsysteme, welche nahezu unsichtbar in diesem Weiße Elster Abschnitt mit eingeplant wären. Hier in Greiz ist die Weiße Elster noch nicht allzu breit und tief, so dass Fische hier tatsächlich an immer häufiger eintretenden langen heißen Tagen an Überhitzungseffekten und damit verbundenen Sauerstoffmangel leiden und verenden können. Dass die allgemeine Aquakultur der Hydrosphäre hier ohnehin an immer mehr steigenden Temperaturen leidet, findet seine Ursachen und Begünstigung u.a. in der Topografie, dem Flussverlauf und in der langen Sonnenstrahlung. Nach freier Aussage eines Teilnehmenden es ja von Nutzen aller wäre, wenn eine Absenkung der Flusswassertemperatur im Rahmen eines Energieaustauschverfahren erfolgt, blieb von Ronny Stieber unkommentiert.
Er meinte weiter, mit dem Verabschieden des neuen Gebäude-/Heizungsgesetzes hätte die Bundesregierung den ersten Schritt vor dem zweiten getan.

Frank Schirmers Ausführungen, Grundstücke zu erschließen widerspricht dem Erste-Schritt-Sinn jedoch auch einem gerecht werden seiner Flussgestalterischen Arbeit, hier ist dringend zu prüfen, ob diese Flächen nicht doch komplett freigehalten werden sollten/müssen um überhaupt in Zukunft von einer effektiven „Hochwasserschutzprävention“ reden zu können.

Das Profil der Weißen Elster ist auf der gegenüberliegen Ostseite steil abfallend und bewaldet, auf der anderen Seite – unserem Rundgangstandort – verläuft ein paralleler begrünter Kanal neben dem Fahrrad und Fußgängerweg. Direkt dahinter im grünen Uferbereich sollen, nach Ausführungen von Frank Schirmer, Einfamilienhäuser entstehen.
Sicherlich ist der Neubau als Hochmodern in der aktuellen planerischen Vorstellung dargestellt – wie weit der aktuelle konzeptstand auch sein möge.
Die Realität ist jedoch, dass auch eine Immobilie auf einem 400 Quadratmeter Sockel nicht nur notwendige Retentionsfläche nimmt, sondern von allem das falsche Signal setzt.

Wie aber kann Planungssicherheit im Verhältnis von einzuhalten Altlasten Zeiträumen – Altlasten der Textilindustrie ehemalige sogenannten „Massa Hallen“ – mit Planbarkeit potenzieller Individual Grunderschließung zeitlich in Betracht gehalten werden?

Dies ist jedoch zweitrangig der Konsequenz gegenüber letztendlich Parkähnliche ufernahe Böden viele Quadratmeter Retentionsflächen zu entziehen. Dies haben die Teilnehmenden anscheinend aus Wissen um Bestehendes Interesse an im grünen gelegenen Individualwohnraum hingenommen.
Was aber haben die Greizer aus dem Hochwasserereignis von 2013 gelernt? Luftbilder zeigen, dass gerade dieser grüne Uferkorridor unweit südlich des zentralen Historisch bedeutenden Stadtkerns der Perle des Vogtlandes unverzichtbare Retentionsfläche bietet.

Stellen wir uns also einen modernen Wohnpark auf ehemaligen Altlastenarealen mit modernen Wärmetausch Energieanbindung vor, an dem Fluss in dessen Retentionsfläche man eben diese Wohnanlagen gebaut hat, so ergibt sich unweigerlich das Bild einer Interessenüberladung.

Auf einem Areal das mit schonender Park- und Stegbebauung dem allgemeinen Interesse nach mehr Biodiversität (zum Beispiel Blühwiesen) und Naherholung der Greizer Bevölkerung und Gästen mehr Lebensqualität geben könnte, beabsichtigt man im Interesse einiger Anrainer/in in spe für zukünftige Privatgrundstücke durchzusegmentieren.

Derartige Planungen sind nicht ohne hohe Sicherungmaßnahmen für sämtliche anzulegende Medien und Versorgungsstruktur machbar.

In der Realität hieße das auf Grundflächenversieglung zu setzten wo sie denkbar fehl am Platz ist da in Areale Gebaut werden wird in denen wasserbauliche Maßnahmen im Umgang mit Hochwasser erfolgt ist und somit keine Versicherungsleistung im Schwerwetter oder Hochwasserfall zu erwarten ist. Eine Versicherung gegen Grundwasserschäden ist auch in absehbarerer Zeit nicht erwerbbar.

Der AHA gibt zudem zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

In diesem Fall dürfte dies zu enormen Kostensteigerungen bei allen Beteiligten führen. Ein Ökologischer Nutzen von jeglicher Neubebauung ist bei der geringen Arealverfügbarkeit nicht vorhanden.

Die Biodiversität und Wurzelwirkung Sumpfnaher Erdräume welche hier bei Neubebauung verloren geht muss dem Energiebedarf der errichten Wohnverwendung hinzugesetzt werden.

Somit ist eine starke Reduzierung der Chance auf eine funktionierende Schwammwirkung des Parks zu erwarten. Dabei kann der Park bei vorhandenen naturnaheren sukzessiven Bereichen zudem als Retentionsfläche dienen. Diese Bedeutung steigt unter dem Aspekt, dass die Weiße Elster im flussabwärts folgenden innerstädtischen Bereich kaum Ausweichflächen besitzt.

Auch bzw. gerade im Stadtgebiet von Greiz, wo die Aue stark eingeschränkten Raum hat, ist es dringend geboten diese Flächen als Überflutungsraum, Flächen für die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu erhalten bzw. gar wieder zu erweitern sowie eng damit verbunden für die Verbesserung der Wohn- und Erholungsqualität zu sichern.

Weitere Schwerpunkte waren u.a. Thema bei der Begehung:

  • der Radweg auf dem ersten Elsteruferdamm muss versetzt werden auf die im Ufer Folgende nächste Verwallung
  • Naturaufwertung soll erfolgen
  • die Interessengemeinschaft Greizer Neustadt e.V. möchte mit in die Planungen einbezogen werden
  • Konzepte zur Erlebbarkeit sollen mit der Stadt für die neugestalteten Areale geschaffen werden
  • der Damm soll aufgeschüttet werden
  • das innere Bett der Weißen Elster soll nicht verändert werden
  • die Böschung soll Abwechslungsreicher Gestaltet werden

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeigt sich im Ergebnis dieser Begehung, dass noch immer der wasserbauliche Umgang mit Hochwasser der Weißen Elster das Primat besitzt. Daher gilt es die Aue der Weißen Elster als länderübergreifenden Retention-, Biotop- und Grünverbundsraum, Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und deren Korridor sowie als Ort einer/eines entsprechend angepassten Naherholung/Tourismus zu betrachten und zu werten. Eng damit verbunden ist auch eine Verbesserung der Wohnqualität.
Gerade in der Stadt Greiz, wo bereits die Natur enge Grenzen für die Weiße Elster und ihre Aue setzt, gilt nicht nur neue Verbauung auszuschließen, sondern Altverbauung auf den Prüfstand zu stellen und dabei ernsthaft Rückbaumaßnahmen, Bodenentsiegelungen und Rückgabe von Auen an den Fluss anzugehen.
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zur Genehmigungsplanung Hochwasserschutz Weiße Elster Komplexmaßnahme Greiz Elstersteig – Maßnahme L08 – Rückbau HWS-Wand zwischen Schlossbrücke und Hainbergbrücke und Begleitmaßnahmen“ vom 07.03.2021 hat sich der AHA folgendermaßen geäußert, Zitat:

Zu 2. Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 4.2 Hydrologie und Hydraulik der Weißen Elster
Zu 4.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte
Zu 5. Analyse Hochwassergefährdung

Die Erläuterungen gehen leider wieder einmal davon aus, dass hauptsächlich wasserbauliche Maßnahmen in Form von Ertüchtigungen von bestehenden Deichen, den Löwenanteil beim Umgang mit dem Hochwasser beinhalten. Bereits die Hochwassersituation auf Grundlage von Wasserspiegellagenberechnungen mit einem zweidimensionalen hydronumerischen Modell (2D-Modell) zu ermitteln ist ungenau. Der baulichen und räumlichen Situation der Stadt Greiz ist eher angemessen das 3D-Modell zu Grunde zu legen. Hier sei auf das auf der Basis der unter AZ 32125-23 von der Deutschen Bundesstiftung geförderte Entwicklungsprojekt „Hochwasserrisikoanalyse im urbanen Raum auf der Basis von gekoppelten hydrodynamisch-numerischen Modellen und 3D-Stadtmodellen (Phase 1)“ verwiesen.

Ferner lassen die Ausführungen kein Raum die zusätzlichen Verbauungen in der Aue der Weißen Elster in der Stadt Greiz aufzugreifen und deren Existenz auf den Prüfstand zu stellen. Ebenfalls ist ein Umgang mit Hochwasser in der Stadt Greiz nicht ohne Betrachtung des Umfangs und der Qualität der Retentionsräume oberhalb und unterhalb der Ortslage erfolgen. So fehlen Betrachtungen im Umgang mit den Bebauungen in der Aue der Weißen Elster. Dazu zählen insbesondere die Flächenversiegelungen ab Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wozu u.a. die Aktivitäten im Bereich An der Goldenen Aue, das Autohaus König, der HELLWEG Baumarkt an der Plauenschen Straße, der Parkplatz an der Weißen Elster im Bereich der Bruno-Bergner-Straße zwischen Friedensbrücke und Freiheitsbrücke sowie Getränkequelle Liebold gehören.
Ferner fehlen nähere Erläuterungen zu dem immer wieder angeführten Flutkanal.

Zu 4.4.1 Morphologische Verhältnisse
Zu 4.6 Gewässergüte / Gewässerökologie

Ergänzend sei erwähnt, dass die Folgen von wasserbaulichen Begradigungsmaßnahmen des Flusses deutlich zu erkennen sind. Eine klassische Mäandrierung ist nicht erkennbar, welche mit dem Wechsel von Prall- und Gleithängen einhergeht. Dies ist nicht nur für die Existenz bedeutsamer, wechselnder Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten sehr wichtig, sondern trägt zum Abbau von massiven Fließgeschwindigkeiten – insbesondere bei Hochwasser – bei. Somit besteht die Möglichkeit variable Abflussgeschwindigkeiten zuzulassen, was zur Gesamtvielfalt des Fließgewässers beiträgt.
Uferbefestigungen behindern ganz besonders solcher dringend notwendigen Entwicklungen.
Die unter den Punkten 4.6.2.1 Indirekt: Ableitung aus Maßnahmen des Gewässerrahmenplans und 4.6.2.2 Klassisch: Analyse von Leitbild, Defiziten und Restriktionen aufgeführten Ziele und Vorschläge tendieren da durchaus in die richtige Richtung.

Zu 4.6.3 Bewertung der HWS-Maßnahmen
Zu 4.7 Landschaftsbild und Flächennutzung
Zu 6. Art und Umfang der geplanten Maßnahmen

Die Maßnahme R 1 erscheint nicht nachvollziehbar. Hier fehlt eine Begründung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält es notwendig folgende Maßnahmen zu prüfen, um weitere Retentionsflächen und Entwicklungsflächen zur Wiederherstellung von Auenlandschaften zu ermöglichen:
Vollständiger Rückbau des Parkplatzes Elsterufer zwischen Bruno-Bergner-Straße und Weißer Elster bzw. zwischen Eisenbahnbrücke und Friedensbrücke
Vollständiger Rückbau des Parkplatzes Landratsamt im Dreieck Schloßbrücke, Irchwitzer Straße und Weißer Elster
Die Beräumung von Kleingärten sollte sukzessiv erfolgen. Das heißt, dass leergezogene Kleingärten nicht wieder zu Verpachtung und Nutzung zur Verfügung stehen. Mit der Beräumung der Kleingartenanlage Flügelrad einhergehend gilt es den Erhalt des Bestandes der Obstgehölze zu prüfen und ansonsten die oberen Bodenschichten abzutragen, um bauliche Reste vollständig zu beseitigen und ggf. zur Reduzierung der Lasten mit Nährstoffen und Pestiziden zu reduzieren sowie somit bessere sukzessive Entwicklungen und eine bessere Hochwasserausweitung am Standort zu ermöglichen. Ein Rückbau des Deiches ist zu erwägen, aber zu mindestens eine Deichrückverlegung an die weiter bestehenden Bauanlagen zu prüfen.
Die Standorte des Autohauses König, des HELLWEG Bau- und Gartenmarktes zwischen Plauensche Straße und Weißer Elster sowie Getränkequelle Liebold gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Eine Rückgabe dieses Teils der Aue an die Weißen Elster bietet Raum für sukzessive Entwicklungen und eine bessere Hochwasserausweitung am Standort bzw. im Vorfeld des Planungsgebietes.
Weiterhin hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. für erforderlich rückgebaute Auenbereiche einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entstehung stabiler, standortgerechter Auenbiotope zu ermöglichen. Ebenso können solche Bereiche der Bildung und Forschung dienen.

Zu 4.9 Verdachtsflächen

Hier gilt es nicht nur eine Erfassung vorzunehmen, sondern eine Komplettberäumung zu prüfen und ggf. anzugehen.“, Zitat Ende

In dem Zusammenhang ist eine dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der bisherigen Fahrradexkursionen entlang der Weißen Elster – u.a. zwischen Gera und Zeitz – haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und seit Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA bekräftigt seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Greiz, Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. Eine Ausweitung auf den Raum Greiz-Gera ist denkbar. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.01.2024

AHA beteiligt sich an der Petition „Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte gehen vor!“

Aktuell findet noch immer massiv der Abbau von Rohstoffen statt, wozu der industrielle Abbau von Kohle, Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen gehören. Bundesweit gibt es ausreichend Beispiele wie rücksichtslos Enteignungen und Vernichtung von Wohnraum sowie die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften voranschreiten. Neben Wohngebieten schreckt man nicht vor Schutzgebieten aller Art zurück und nimmt weitere Verschlechterungen des Klimas in Kauf.
Passend zu dem zerstörerischen gesellschaftlichen Rahmen ist ein Umwelt- und Naturschutzrecht sowie ein Uralt-Zivil- und Bergbaurecht, was diese Aspekte in keiner Weise angemessen und zeitgemäß berücksichtigt.
Daher ist eine grundsätzliche und vollständige Änderung des Bergrechtes erforderlich. Gleiches gilt für Umwelt-, Natur- und Zivilrecht sowie des darauf beruhenden Handelns.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes ausführt, Zitat:

Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Mit der am 21.01.2024 gestarteten Petition „Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte gehen vor!“ möchten daher die 19 erstunterzeichenden Vereine und Initiativen, wozu ebenfalls der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört, schnelle und grundsätzliche Änderungen erreichen und dabei die Gesellschaft wachrütteln.
Nunmehr ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung auf diese Petition zu unterzeichnen, um endlich einen grundsätzlichen Wandel zum Thema: „Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz – Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!“ erreichen zu können.

https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-enteignung-und-naturzerstoerung-menschenrechtvorbergrecht

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 24.02., um 10.00 Uhr
Rundexkursion um Niemberg
über Burgstetten und Abatassinenberg
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Nähe Bahnhof Niemberg, (51°33’03.4″N 12°05’46.3″E)
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – thematisieren bei dieser Exkursion den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90,00 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.01.2024

AHA hält verstärkten Schutz der Fluss- und Auenlandschaften zwischen Staßfurt und Nienburg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Auenlandschaften zwischen den Städten Staßfurt, Nienburg und Bernburg einen sehr arten- und strukturreichen sowie damit verbunden einen besonders schutzwürdigen und entwicklungsfähigen Natur- und Landschaftsraum. Im Rahmen einer vom AHA zuletzt am Samstag, dem 23.03.2019, organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion nahmen mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer diesen Raum in Augenschein.
Die Route führte startend in der Stadt Staßfurt über die Stadt Nienburg (Saale) bis zur Stadt Bernburg entlang von Bode und Saale.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder klar, dass der Flussabschnitt zwischen Staßfurt und des Ortsteils Hohenerxleben einen sehr vielfältigen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsraum darstellt. Die Aue, welche sich durch Feuchtgebiete, Wiesen und vereinzelte Gehölzflächen darstellt, gilt es unbedingt flächendeckend zu schützen und die Möglichkeit einer weiteren naturnahen Entwicklung be- bzw. erhalten. So erscheint es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten, die Wiesen nur partiell und nicht flächendeckend zu mähen, um a) die Brut von Wiesenbrütern wie den Wachtelkönig – nicht zu stören sowie b) die Blüte der Pflanzen zu zulassen. Letzteres hat zur Folge, dass Insekten genügend Blüten vorfinden können und später eine Aussaat erfolgen kann, was zu einer Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese beitragen kann. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, den Gehölzbestand sukzessiv erweitern zu lassen. Die so wiederentstehenden Auenwälder bieten weiteren Tier- und Pflanzen wieder verstärkt Lebens- und Rückzugsraum. Ferner ist unverständlich, welche Aufgaben die vorhandenen Deiche erfüllen sollen. Dabei besteht in dem Gebiet beidseitig der Bode die Möglichkeit die Aue wieder vollständig dem Überflutungsregime anzuschließen, da sich menschliche Siedlungen in höheren Lagen befinden. Die Bodeaue zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben ist erfreulicherweise von einem Mischbestand aus Gehölzen und Wiesen geprägt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es wichtig, dass die Gehölzbestände sich immer mehr sukzessiv zu Hart- und Weichholzauenwäldern weiterentwickeln. Flächendeckend und fortgeschritten sind dahingehend schon zahlreiche Entwicklungstendenzen erkennbar. Wie bisher sollte zudem nur Fußgängern und Fahrradfahrern der Raum touristisch erschließbar sein. Mit großem Unverständnis der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht Pläne den Wanderweg in der Bodeaue zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben als betonierte oder asphaltierte Strecke auszubauen. Bereits ein Ausbau führt unweigerlich zu massiven Schädigungen an den wegbegleitenden Altbaumbestand von Stieleichen und Eschen. Insbesondere sind dabei die Wurzel- und Stammbereiche bedroht. Ferner tragen derartige Maßnahmen zur weiteren Flächenversiegelung, Zerschneidung und Barrierebildung für Klein- und Kleinsttiere. Es ist zudem mit einem verstärkten Befahren mit Autos, Motorrädern, Mopeds und Mofas zu rechnen. Leider befahren schon jetzt noch immer wieder Autos den Bereich, was es durch entsprechende Beschilderung und Absperrungen sowie punktueller Kontrollen durch Ordnungsämter des Landkreises Salzlandkreis und der Städte sowie durch die Polizei künftig auszuschließen ist. Nur so lässt sich der Biotopverbund zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben beidseitig der Bode erfolgreich ausweiten und weiter festigen. Die Zerschneidung und Verlärmung, verbunden mit entsprechenden Belastungen aus Abgasen sorgen schon über Gebühr für umfassende Belastungen dieses Teils der Bodeaue und der Agrarlandschaft. Wenn der Park in Neugattersleben, welcher im Wechsel von Gehölzbestand, Wiesen und Flusssystemen erhalten und gesichert bleibt, dann kann er nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Aufgabe als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Ort der Naherholung erfüllen. Dazu ist es jedoch wichtig, dass das Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fällungen von Gehölzen sowie Veranstaltungen mit viel Lärm ausgeschlossen ist.

Die Landschaft zwischen Neugattersleben und Nienburg ist von einer großen Vielfalt geprägt und weist einen sehr großen Widerspruch auf, zwischen einerseits den arten- und strukturreichen Auen – bestehend aus Gehölzen, Wiesen, Feuchtgebieten und nitrophilen Hochstaudenflächen -, den Hangbereichen mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen sowie vereinzelten Ansätzen von Streuobstwiesen und andrerseits einer von Monokulturen geprägten, ausgeräumten Agrarlandschaft. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese ausgeräumte Agrarlandschaft mit Gehölzstreifen und -inseln zu durchziehen, welche ihre Anknüpfung an die vorhandenen Biotope haben müssen und nicht unter 5 m breit sein sollten. Zudem erscheint es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sinnvoll zu sein, dass diese so entstandenen Schlageinheiten eine viel größere Vielfalt an Ackerkulturen aufweisen. Im Rahmen der Fruchtfolge empfiehlt sich dabei die Verwendung solcher Ackerkulturen wie zum Beispiel Luzerne, Klee-Gras-Gemische, Hülsenfrüchte und Phacelia (Bienenfreund). So kann sich eine größere Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten entwickeln, wozu Greifvögel, Rebhühner, Wachteln, Wachtelkönig und Hasen gehören, die Struktur und die Fruchtbarkeit des Bodens durch Zunahme an Humus und luft- und Wasserdurchlässigkeit durch Auflockerung des Bodens in Folge der Durchwurzelung und damit gekoppelten Belebung des Edaphons (Bodenlebewesen) verbessern und somit ebenfalls ein Stopp der Erosion durch Wind und Wasser verbunden ist. In dem Zusammenhang greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag auf, dass es sich dringend empfiehlt, an dem ca. 2.450 m langen Nordrand des Weges die Pflanzung einer Allee von verschiedenen Obstgehölzen im Abstand von 10 m vorzunehmen. Zu der Baumreihe mit den errechneten 245 Obstgehölze könnten z.B. verschiedene alte und neue Sorten von Äpfeln, Süßkirschen, Birnen, Pflaumen und Walnüssen gehören. Im Rahmen von Arbeitseinsätzen mit der Bevölkerung besteht die Möglichkeit Pflanzungen, Pflege und Ernte in die praktische Tat umzusetzen. Der AHA wäre bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit das Vorhaben zu begleiten und zu betreuen. Ferner ruft er den Landkreis Salzlandkreis, die Stadt Nienburg (Saale), die Flächeneigentümer, die Landwirte und die Bevölkerung auf, dass Vorhaben zu tragen. Der AHA unterbreitete dazu mit Datum vom 07.07.2014 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer einreihigen Obstgehölzallee nordöstlich bzw. nördlich des befestigten Feld- und Wanderweges parallel zur Bode zwischen Neugattersleben und Nienburg (Saale), Stadt Nienburg (Saale), Landkreis Salzlandkreis“ dem Landkreis Salzlandkreis und der Stadt Nienburg. Der Landrat Markus Bauer legte mit Schreiben vom 30.06.2015 seine Vorstellungen dar. Nur geschehen ist bisher leider nichts. Daher ruft der AHA den Landkreis Salzlandkraft und die Stadt Nienburg (Saale) erneut auf, gemeinsam über die Umsetzung zu beraten und letztendlich in Form von bürgerschaftlichen Arbeitseinsätzen die Pflanzungen und später die Pflegemaßnahmen vorzunehmen.

Das Mündungsgebiet der Bode in die Saale im Stadtgebiet von Nienburg ist u.a. vom 15,34 ha großen Naturschutzgebiet „Sprohne“ geprägt, welches ebenfalls nach der europäischen Fauna- Flora-Habitat-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt ist und somit das nördliche Ende des ca. 256,00 ha FFH-Gebietes „Nienburger Auenwald-Mosaik“ (EU-CODE: DE 4136-301, LANDESCODE: FFH0103) darstellt. Die Sprohne ist potenziell ein Hartholzauenwald z.B. mit Stieleichen, Eschen und Ulmen in der Baumzone. Teilweise befinden sich Restbestände von Obstgehölzen in dem Auengebiet. Jedoch ist das Gebiet von einem Hochwasserdeich beeinträchtigt, welcher über die Hälfte des Auenwaldes vom Hochwasserregime der Saale sowie dem gerade eingemündeten Wasser der Bode abtrennt und somit Retentionsfläche verkleinert und dem Auenwald das notwendige Hochwasser vorenthält. Eine Deichumverlegung nach Westen an die K 2101 sowie die Ortslagen von Wedlitz und Wispitz heran gilt es daher dringend zu prüfen. Ebenso sind alle Abholzungsarbeiten in der Sprohne unverzüglich einzustellen und zudem erfordert der Auenwald eine naturnahe und sukzessive Entwicklung. Von daher verbieten sich Aufforstungen aller Art.
Darüber hinaus gilt es den Streuobstwiesenbestand durch Schnitt- und Mahdarbeiten zu pflegen sowie Obstgehölzpflanzungen vorzunehmen.
In dem Zusammenhang hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Sprohne für dringend geboten.

In Gesamtschau des Abschnittes der Bode zwischen den Städten Staßfurt und Nienburg (Saale) einschließlich des Mündungsgebietes in die Saale und der angrenzenden Sprohne hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Entsetzen und Unverständnis Kenntnis von folgenden Aktivitäten und Plänen der JUNiCKE Gruppe genommen, Zitat:
JUNiCKE Gruppe erwirbt 110 Hektar großes Grundstück an der Autobahn A14 zwischen Halle und Magdeburg

Braunschweig, 16.01.2024

Die JUNiCKE Gruppe, ein in Nord- und Ostdeutschland tätiger Immobilieninvestor mit Fokus auf hochwertige Logistik-, Light Industrial-Immobilien und Unternehmensansiedlung, hat sich ein rund 110 Hektar großes Grundstück in Neugattersleben (Sachsen-Anhalt) direkt an der Autobahn A14 gesichert.

Julius Hendrich Junicke, geschäftsführender Gesellschafter der JUNiCKE Gruppe, sagt: „Wir entwickeln für das rund 1,1 Mio. m² große Grundstück ein zukunftsweisendes Konzept, das industrielle und gewerbliche Großprojekte vorsieht. In diesem Jahr werden wir die Planung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeinden vorantreiben. Unser Ziel besteht darin, auf dem Grundstück Baurecht zu schaffen. Parallel dazu beginnen wir mit der Ansprache potenzieller Nutzer, um die Chancen und konkreten Möglichkeiten dieses Standorts zu diskutieren und geeignete Unternehmen zu identifizieren.“

Neugattersleben ist ein Ortsteil der ca. 6.000 Einwohner zählenden Stadt Nienburg (Saale) im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Die Kommune liegt nordwestlich von Bernburg (Saale) an der Bode in der Magdeburger Börde. Durch die unmittelbare Nähe zur Autobahn A36 nach Braunschweig, A2 nach Berlin sowie A14 – die Halle an der Saale mit der Landeshauptstadt Magdeburg verbindet – verfügt der Standort über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die JUNiCKE Gruppe sieht darin beste Voraussetzungen für Unternehmensansiedlung und Logistik.“, Zitat Ende

Diese Agrarfläche in der Bodeaue zwischen Bundesautobahn 14, Bode und Schlosspark Neugattersleben sowie Landesstraße 73 eingebettet, welche zudem als Deutsche Alleenstraße ausgewiesen ist, verfügt über einer der wertvollsten Ackerböden. Die Deutsche Bodenkundlichen Gesellschaft gibt unter der Überschrift „Von der Bodenschätzung höchstbewertete landwirtschaftlich nutzbare Böden“ zum Beispiel für Brumby folgende Bodenzahl/Ackerzahl an, Zitat:

Brumby (FA Straßfurt) Wertzahlen100/102“, Zitat Ende

https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung%20und%20Bodenbewertung/Alle%20Karten%20Bodensch%C3%A4tzung.pdf

Die räumliche Nähe zu Brumby lässt erwarten, dass in Neugattersleben von ähnlichen bzw. gleichen Bodenwerten auszugehen ist.

Darüber hinaus gehört die Ackerfläche zur Retentionsfläche und Entwicklungsgebiet der Bode und ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Bodeniederung“ – LSG0025BBG -, welches laut Verordnung vom 04.12.1998 eine Fläche von ca. 820,00 ha umfasst.

Diese Agrarfläche bietet sich für eine sukzessive Entstehung eines Auenwaldes mit Wiesen- und Hochstaudenbereichen auf einer Mindestbreite von 10,00 m entlang der Bode sowie Durchsetzung von Gehölzstreifen und -inseln mit anschließenden vielfältigen Saumstreifen an. Dies ermöglicht die Verbesserung und Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und damit eine ökologische Aufwertung. In dem Zusammenhang verringern sich ebenfalls die Gefahren von Wasser- und Winderosionen. Ferner führt dies zur Verbesserung des landschaftstypischen Bildes.

Zudem gilt es die gesamte Bodeaue als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Bode und in das Umland sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und entsprechendes Ausbreitungsgebiet von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zudem zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Aus allen oben- bzw. ebengenannten Aspekten leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass diese ca. 110,00 ha große Agrarfläche von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen die ökologische, hydrologische und landschaftliche Einbettung in die Bodeaue zu schützen, zu erhalten sowie verstärkt aufzuwerten zu ist.
Daher sind die Planungen der JUNiCKE Gruppe sofort und unwiderruflich einzustellen.

Der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverband Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht auf jeden Fall die Notwendigkeit in dem Gesamtraum sich verstärkt für einen intensiven und nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung einzusetzen.
In dem Zusammenhang lädt der AHA Interessenten zur Mitarbeit ein. Interessenten können sich unter folgender Kontaktmöglichkeit melden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.01.2024

Quelle: Google Maps

Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer einreihigen Obstgehölzallee nordöstlich bzw. nördlich des befestigten Feld- und Wanderweges parallel zur Bode zwischen Neugattersleben und Nienburg (Saale), Stadt Nienburg (Saale), Landkreis Salzlandkreis

Anlage

AHA fordert weiterhin und verstärkt naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Der Samstag, der 27.01.2024 ist ein kühler und sonniger Wintertag, welcher in der Prinzenschneise der von Schnee freigetauten Waldlandschaft einen besonderen Anblick verlieh. An diesem Tag begann pünktlich um 10:00 Uhr am Treffpunkt am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Landgemeinde Am Ettersberg, Ortsteil Großobringen die Neujahreswanderung in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg. Neben Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte sich erfreulicherweise u.a. Wolfgang Grade, Revierleiter Weimar im Forstamt Bad Berka, ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts eingefunden.

Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt der Veranstaltung waren folgende Feststellungen:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17,00 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19,00 ha), Prinzenschneise (87,90 ha) und Südhang Ettersberg (408,00 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im 18.703.00 ha großen EU-Vogelschutzgebiet SPA 17 „Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg“ und im 1.634.00 ha großen FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ dringend geboten ist.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg – insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. geschaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.
Zu Beginn der Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar am Samstag, dem 27.01.2024, war festzustellen, dass zwar zwei Schilder auf das Verbot des Befahrens der Prinzenschneise hinwies, aber die bisher offensichtlich schadhafte Schranke vollkommen verschwunden bleibt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es eine ordnungsgemäße Absperranlage wiederherzustellen, um ein illegales Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art ausschließen zu können. Das dies aber dringend notwendig, ist zeigte das Parken von zwei Kraftfahrzeugen in der Prinzenschneise. Ferner ist in zum Beispiel in dem Bereich des Zugangs zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Beschilderung des FFH-Gebietes mit Hinweisen zu Verhaltensweisen in dem Schutzgebiet dringend erforderlich ist.
Wolfgang Grade führte zu Beginn und im Laufe der Exkursion aus, dass er u.a. seine Aufgabe darin sieht behutsam und regulierend einzugreifen, um beispielsweise durch Freischnitte die Entwicklung der Traubeneiche zu befördern. Ferner hält er die Fällung von Rotbuchen erforderlich, welche vom Buchenprachtkäfer (Agrilus viridis) befallen sind. Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, dass die Prinzenschneise von umgestürzten Bäumen freizuhalten sind und er sieht hier zudem präventive Fällungen als gerechtfertigt an.
Außerhalb des Naturschutzgebietes muss auch eine Holzgewinnung möglich sein.

Der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverband Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut seine Position, welche das Ende der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung beinhaltet, um eine naturnahe Sukzession zu sichern. Ferner verwies der AHA darauf, dass in den Jahren 2018 bis 2023 extreme Trockenheit, gekoppelt mit sehr starker Hitze in den jeweiligen Sommern vorherrschte. Dies führte nicht nur bei Mensch und Tier zu umfassenden Stresssituationen, sondern auch bei den Pflanzen und so auch bei den Bäumen. Zudem ist der Mensch nicht in der Position einschätzen zu können, welche Arten in dem Gesamtorganismus Wald am besten gedeihen können. Es ist auf Grund der rasant voranschreitenden Klimaveränderung, welche sich u.a. durch lange Trockenphasen sowie häufigere und heftigere Stürme manifestieren können, noch dringender erforderlich der Natur die sukzessive Entwicklung zu überlassen, um stabile Waldbestände zu behalten bzw. entwickeln zu lassen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig verstärkt Waldgebiete weiter sukzessiv ausdehnen zu lassen, um seit mehreren Jahrhunderten verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima, aber auch zur behutsamen Gewinnung des Rohstoffes Holz und der Ausweitung nachhaltiger Erholung wichtig. Eine Fortsetzung der gegenwärtigen Forstwirtschaft hat zu massiven Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt geführt. Forstwirtschaftliche Eingriffe in Naturschutzgebieten müssen schon von sich aus ausgeschlossen sein.
Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im weiteren Verlauf der Neujahreswanderung waren noch immer Folgen des Orkans „Friederike“ am 18.01.2018 sowie der langjährigen Abholzungen in den Bereichen Linkersches Holz, Borntal und Hagenbruchschen Holz erkennbar. Neben den nunmehr häufig u.a. mit Trameten und Becherlingen bepilzten Baumstümpfen waren weiterhin alte, aber auch neue Rückegassen mit den mehr oder minder tiefen Fahrspuren deutlich erkennbar. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung den Wald massiv geschädigt hat und bei Fortsetzung dieser Holzwirtschaft weitere massive Schädigungen zu erwarten sind. Erfreulicherweise ist jedoch im zunehmenden Maße eine vielfältige Sukzession erkennbar. Bei näherer Betrachtung waren auch zahlreiche kleine Jungbäume erkennbar. Für den AHA verdeutlicht sich so, dass eine sukzessive Entwicklung des Waldes am Ettersberg als Alternative in Frage kommen kann und muss. Erfreulicherweise haben sich im Linkerschen Holz und im Borntal umfassende Jungbestände von Traubeneiche und Rotbuche entwickelt, welches unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Hinzu kommen zum Beispiel Einzelbestände von Gemeiner Esche, Hainbuche und Wiederaustrieb von Winterlinde und Bergahorn. Dies bedeutet u.a., dass ein Betreten und Befahren dieser Bereiche unbedingt auszuschließen sind.
Der AHA bekräftigt zudem die Tatsache, dass die Prinzenschneise direkt bzw. in Angrenzung drei Naturschutzkategorien nach nationalem und europäischem Recht besitzt. Dabei befindet sich das NSG 50 „Prinzenschneise“ vollständig im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“. Im Nordwesten und Norden schließt sich nahtlos das großen EU-Vogelschutzgebiet SPA 17 „Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg“ an.
Da verbietet sich aus Sicht des AHA jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Ferner haben es Politik und Verwaltung versäumt Holzbedarfe zu ermitteln, langfristig Waldflächen zu erweitern und somit einen größeren Holzaufwuchs verhindert. Nunmehr auf die Baumbestände von Schutzgebieten zurückzugreifen ist der falsche Weg, da diese als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungiert sowie sehr große Bedeutungen als Erholungsraum für die Bevölkerungen und im Biotop- und Grünverbund besitzen.
Ein stark reduziertes Vorhandensein von Altbaumbeständen als bedeutsamer Lebensraum und Nahrungsmöglichkeit für zahlreiche Tierarten, ihrer klimarelevanten Funktionen sowie als prägende Elemente des Wald- und Landschaftsbildes erfüllen den AHA immer wieder mit sehr großer Sorge.

Im Rahmen der Exkursion thematisierte Wolfgang Grade, dass zurzeit eine wissenschaftliche Bearbeitung der hydrologischen Situation des Waldgebietes stattfindet, was die Anwesenden positiv zur Kenntnis nahmen. Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder scheint es sinnvoll zu sein, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen die Ergebnisse zu präsentieren, zu beraten und zu diskutieren. In dem Zusammenhang übermittelten sie die Bitte, dem AHA im Vorfeld solcher Veranstaltungen die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.

Für den AHA ergeben sich aus der Veranstaltung folgende Schlussfolgerungen, Anregungen und Vorschläge:

  • Die Abholzungen mit einhergehendem Einsatz von schwerer Technik innerhalb eines sehr vielfältigen Schutz- und Erholungsgebietes haben deutlich sichtbar zu massiven Schädigungen am Gehölzbestand und an den Böden geführt. Daher erscheint ein genereller Ausschluss der forstwirtschaftlichen Nutzung im Interesse einer naturnahen Entwicklung der sinnvollste Weg zu sein. Die Entwicklung des Waldes befindet sich eng in einer Korrelation mit Klima und Wetter. Menschliche Eingriffe verschärfen eher die Situation und behindern die standortgerechte Entwicklung der Natur. Darin eingebettet ist eine weitere Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche möglich. Der Wald in der Prinzenschneise verfügt über die notwendige Saatgutbasis und punktuellen Lichtverhältnisse. Besondere Entwicklungsräume bestehen auf Lichtungen in Folge von Baumumstürzen und an Saumenbereichen. Erfreulicherweise haben sich Sämlingsbestände von Traubeneiche und Rotbuche weiterentwickeln. Das lässt die Einschätzung zu, dass eine sukzessive Verjüngung des Waldbestandes erfolgen kann. Gezielte zusätzliche Aussaaten von Eicheln gilt es zu prüfen und zu testen. Andrerseits reicht die natürliche Verjüngung des Waldes aus, um den Waldbestand zu erhalten und zu verjüngen. Ein Befahren und Betreten bzw. forstwirtschaftliche Aktivitäten bedrohen jedoch diese sehr wünschenswerte Entwicklung.
  • Als gültige Rechtsgrundlagen und Behandlungsrichtlinien für das NSG „Prinzenschneise gelten noch immer Anordnungen und Behandlungsrichtlinien aus den sechziger und achtziger Jahren. Dazu zählen die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 sowie die Behandlungsrichtlinie für das NSG „Prinzenschneise“ aus dem Jahr 1965, die Allgemeine Behandlungsrichtlinie für die Naturschutzgebiete des Bezirks Erfurt vom Oktober 1987 und der überarbeitete Entwurf einer „speziellen Behandlungsrichtlinie“ aus dem Jahr 1988. Eine der europäischen Natura-2000 – Richtlinie angepasste Verordnung des Naturschutzgebietes liegt nicht vor, ist aber längst überfällig. Eine FFH-taugliche Überprüfung und Wertung fehlt momentan vollständig. Schon diese Tatsache macht einen sofortigen Stopp aller forstwirtschaftlichen Aktivitäten in der Prinzenschneise erforderlich.
  • Die Zertifizierung nach dem System Pan European Forest Certification (PEFC) ist keinesfalls unumstritten. Im gewissen Sinne ist PEFC als Gegenmodell zu dem im Jahr 1993 ins Leben gerufenen Forest Stewardship Council (FSC) zu sehen. Im Gegensatz zum FSC, wo Umweltverbände und Waldbesitzer praktisch gleiches Mitspracherecht besitzen, gründeten Mitte der neunziger Waldbesitzerverbände und die Forstindustrie u.a. in Europa PEFC, welche diese Mitspracherechte nicht in dieser Form praktiziert. Zudem basieren die FSC-Audits auf vielen Vorschriften und behördliche Überwachungsmechanismen für Umweltschutz. Aber auch der FSC ist nicht ganz unumstritten, da er teilweise auch Baumplantagen zertifiziert hat. Ein wesentlicher Kritikpunkt an allen Zertifizierungssystemen ist jedoch, dass man sich die Zertifizierungen „erkauft“. Zudem leben auch die sogenannten „unabhängigen“ Gutachter davon. Im konkreten Fall ist vollkommen unverständlich, wie ein von umfassenden Abholzungen angegriffener Wald wie das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ ein PEFC-Zertifikat erhalten kann.
  • Aus diesen Wahrnehmungen und Feststellungen heraus erscheint es dringend notwendig zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den gesamten Ettersberg zu erstellen. Diese kann durchaus auf umfassende Erfassungen zu Fauna, Flora, Geologie, Geschichte und Archäologie zurückgreifen und aufbauen. Diese wissenschaftliche Arbeit muss dann als öffentliche Beratungs- und Diskussionsgrundlage dienen und letztendlich in eine für die Verwaltungen und Allgemeinheit verbindlichen politischen Entscheidungs- und Beschlussprozess einmünden. Dazu zählen u.a. den Natura 2000 – Recht angepasste Verordnungen für die Naturschutzgebiete im Bereich des Ettersberges. Insofern gilt es umfassende Gesprächsformate zur Politik im Freistaat, zur Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land sowie aber auch zu wissenschaftlichen Einrichtungen anzubahnen, weiterzuentwickeln und zu intensivieren. Ferner gilt es das dringende Schutzbedürfnis des Ettersberges und die verbundene Umsetzung nationaler und europäischer Naturschutzregeln im Wahlkampf zu den Wahlen zum neunten Landtag des Freistaates Thüringen am 01.09.2024 zu thematisieren.
  • Es gilt sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Ettersberges im Blickfeld als vielfältigen Natur- und Landschaftsraum mit ökologischer, historischer, archäologischer und touristischer Bedeutung einzusetzen. In dem Verbund spielt das vielfältig geschützte 87,90 ha große Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ eine sehr wichtige Bedeutung. In dem Zusammenhang gilt es ernsthaft zu prüfen das Naturschutzgebiet auf das Linkersches Holz bis zur B 85-Buttelstedter Straße heranzuführen. Offenbar war das auch der Ansatz der Unterschutzstellung in Form der Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30. März 1961, da in den Handbüchern der Naturschutzgebiete der Deutschen Demokratischen Republik von 1974 und 1984 Flächengrößen im Umfang von 97,93 ha bzw. 102,10 ha angegeben sind. Ggf. gilt es wissenschaftlich eine Erweiterung des Naturschutzgebietes südlich der Prinzenschneise zu prüfen.

Im Rahmen weiterer möglicher Exkursionen gilt es die interessierte Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.

Angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, gebietet es sich die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Das trifft auch für das Ende der durch den Wald hallenden Schüsse einer Schießanlage zu.

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.01.2024

Fotos: Andreas Liste

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