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AHA hält einen Schutz der Ilm und ihrer Aue dringend erforderlich!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte planmäßig am Samstag, dem 16.03.2024, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion entlang der Ilm bis zur Mündung in die Saale in Großheringen durch.
Die Fahrradexkursion bildet die Fortsetzung des ehrenamtlichen Engagements des AHA für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des 128,7 km langen Flusses Ilm, welcher nach Saale, Werra und Unstrut der viertlängste Fluss Thüringens und viertlängste Nebenfluss der Saale ist. Es gilt die Ilm und ihre Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Überflutungsraum sowie Biotopverbund- und Naherholungsraum zu schützen, zu erhalten und womöglich umfassend zu erweitern. Dies erfordert einen umfassenden gesamtgesellschaftlichen Einsatz und eine Einbindung in die Schutzaktivitäten in der Saaleaue.
Die Fahrradexkursion begann in der Stadt Apolda führte durch ihre Stadtteile Oberroßla und Zottelstedt, die Ortsteile Niederroßla und Mattstedt der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße, den Stadtteil Wickerstedt der Stadt Bad Sulza, die Gemeinde Eberstedt, die Gemeinde Niedertrebra, Ortsteil Darnstedt sowie durch die Stadt Bad Sulza und endete in deren Stadtteil Großheringen. Auf der gesamten Strecke des Ilmradwanderweges ist der Weg weitgehend asphaltiert oder verläuft z.B. zwischen Wickerstedt und Eberstedt über eine alte landwirtschaftliche Strecke bestehend aus Betonplatten. Das erhöht zwar die Fahrqualität, bildet aber eine nahezu unüberwindbare Barriere für Klein- und Kleinsttiere, erhöht den Versiegelungsgrad sowie stört das Landschaftsbild. Hier gilt es nach Meinung der Exkursionsteilnehmer eine erneute Überprüfung geben.
Der Beginn der Fahrradexkursion an der Ecke Schieringstraße & Rathenaustraße war von der erschreckenden Erkenntnis geprägt, dass auf einem Wohngrundstück die komplette Zerstörung eines prägenden Gehölzbestandes, u.a. bestehend aus zwei stattlichen Sommerlinden sowie prägenden Sträuchern der Art Blutroter Hartriegel stattgefunden hat. Damit einher geht nicht nur die negative Prägung des Stadtbildes in den Bereich, sondern ebenfalls die Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere und Pilze sowie von Spendern für Sauerstoff, Frischluft und Schatten. Offensichtlich haben die Verantwortlichen für dieses Gehölzmassaker nicht die katastrophalen Folgen für Umwelt, Natur, Landschaft sowie Klima und somit die Folgen für die Allgemeinheit erkannt.
In Fortsetzung der Fahrradexkursion nahmen die Teilnehmenden den Kreuzungsbereich des Herressener Weges in Augenschein. Dabei fiel auf, dass ein- bzw. zweireihige Baumreihen fehlen. Im Zuge eigener Vermessungen und Berechnungen haben sich daraus folgende Vorschläge zur Pflanzung von beispielsweise Obstbäumen wie Birnen, Äpfel, Süßkirschen und Pflaumen ergeben:

► Herressener Weg in Richtung Südwesten:
Eine Reihe mit einer Länge von 217,21 m und einem Pflanzabstand 10,00 m ergibt folgende Berechnung: 217,21 m : 10,00 m/Baum = 21,72 Bäume rund 22 Bäume

► Herressener Weg in Richtung Schieringstraße:
Eine Reihe mit einer Länge von 202,49 m und einem Pflanzabstand 10,00 m ergibt folgende Berechnung: 202,49 m : 10,00 m/Baum = 20,25 Bäume rund 20 Bäume

► Herressener Weg in Richtung Leipziger Straße:

● Eine Reihe, westlich des Weges mit einer Länge von 33,77 m und einem Pflanzabstand 10,00 m ergibt folgende Berechnung: 33,77 m : 10,00 m/Baum = 3,38 Bäume rund 3 Bäume

● Eine Reihe, östlich des Weges mit einer Länge von 122,41 m und einem Pflanzabstand 10,00 m ergibt folgende Berechnung: 122,41 m : 10,00 m/Baum = 12,24 Bäume rund 12 Bäume

Somit besteht die Möglichkeit das betreffende Gebiet entlang der obengenannten Wegbereiche mit insgesamt 57 Obstbäumen unterschiedlicher Arten und Sorten aufzuwerten. Nicht nur die Aufwertung des Landschafts- und Stadtbildes sind als Vorteil anzusehen. In der Blütenphase haben zahlreiche Insekten Nahrung, bei den Früchten kommen noch Nahrungsnutzen für Mensch und Tier hinzu. Zudem dienen, insbesondere ältere Bäume, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tiere.
Die Pflanzung und Pflege gilt es in Form der Beteiligung der Bevölkerung durchzuführen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten die Durchführung entsprechender Arbeitseinsätze sowie in eine entsprechende Arbeitsgruppe münden zu lassen. Bedingung ist jedoch, dass sich Politik und Verwaltung der Stadt Apolda dazu bekennen und dazu sachliche und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, massiv Öffentlichkeit betreibt sowie Räumlichkeiten zur Unterbringung von Werkzeugen und Geräten bereithält.
Im Bereich von Oberroßla trafen die Teilnehmenden an der Exkursion in Höhe einer Wasserkraftanlage auf die Ilm. An diesem Bauwerk war keine Möglichkeit für ungehindertes Wandern von Fischen erkennbar. Offenbar hatte man eine Stauanlage aus der DDR-Zeit unverändert übernommen und nur im notwendigsten Umfang baulich umgestaltet. Der weitere Verlauf der Ilm bis Niederroßla gestaltet sich weitgehend naturnah und ist von einer Vielfalt von Hang- und Auenwäldern und Wiesen eingerahmt. Erfreulicherweise haben die Waldgebiete die Möglichkeit sich sukzessiv zu verjüngen. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer gilt es wissenschaftlich fundiert zu prüfen, inwieweit eine Einbeziehung zweier alter Ilmmäander nördlich des derzeitigen Ilmverlaufs hydrologisch und ökologisch möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, Ortsteil Niederroßla im Park an der Wasserburg Niederroßla zeigt sich der Ilmbereich durchaus vom Ansatz her naturnaher entwickelt, was sich am Exkursionstag mit besonderer Fließstärke besonders zeigt. Es ist erfreulich gewesen, nach Jahren der Trockenheit und Wasserarmut, wieder stärkere Fließgeschwindigkeiten und mehr Wasser feststellen zu können. Jedoch ist die erneute Gefahr von Niederschlagsarmut, Trockenheit und Sommerhitze nicht gebannt. Dann besteht die fortgesetzte Gefahr, dass womöglich durch die niedrigeren Wasserstände wieder Verschärfungen eintreten. Daher waren sich die Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass dadurch eine Ablagerung von Sedimenten eine Beschleunigung erfährt und zudem zu wenig Sauerstoffeintrag in das Flusssystem zu erwarten ist. Gepaart mit sehr hohen Wassertemperaturen ist mit Sauerstoffarmut und einer eng damit verbundenen der Gefahr von Fischsterben zu rechnen. Zudem sorgen Bootsanlegeanlagen für naturfernere Elemente. Der Park selbst gilt es mehr naturnaher entwickeln zu lassen. Dazu zählen der Schutz sukzessiver Auenwaldverjüngungen und die Umgestaltung der Rasen in Wiesen mit unregelmäßiger Mahd. Der Frühlingsblüherbestand – zum Beispiel aus Goldsternchen sowie Buschwindröschen und Gelbes Windröschen bestehend – zeigen auf, dass die Entwicklung einer Blühwiese mit den positiven Folgen für die Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt sowie das menschliche Auge möglich ist. Die Pflanzung von standortfremden Gehölzen wie Rhododendron gilt es durch Umpflanzungen wieder rückgängig zu gestalten.
In Zottelstedt führte der Weg der Ilm durch ein einseitiges Korsett aus Mauern, was deutlich als naturfern einzustufen ist. Die Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass hier so schnell wie möglich ein wissenschaftlich fundiertes Konzept die Basis für alternative Entwicklungsmaßnahmen bilden muss. Das gleiche Bild ergab sich für die Exkursionsteilnehmer in Eberstedt und nicht zuletzt in Bad Sulza.
Ebenfalls in Zottelstedt entdeckten die Exkursionsteilnehmer entlang des Ilmabschnittes entlang Zum Mühlhof Fraßspuren von Bibern an Silberweiden.
Das Ilmtal mit dem Flussverlauf zwischen An der Poche in Mattstedt und Wickerstedt schätzten die Exkursionsteilnehmer als bedeutsamen, naturnaheren Abschnitt des Fließgewässers ein. Wie bereits zwischen Oberroßla und Niederroßla festgestellt, prägen auch hier Hang- und Auenwäldern und Wiesen das Gebiet. An der Ilm entdeckten die Exkursionsteilnehmer mehrere umfassende Fraßstellen von Bibern an großen Hybridpappeln. Ergänzungen ergeben sich aus Resten einer vorrangig durch Äpfel geprägte Streuobstwiese am 174,00 m hohen Schachtberg nach Westen ausgerichteten Südosthang des Ilm-Radwanderweges. Neben den deutlich erkennbaren Schädigungen durch das Befahren mit Mountainbikes im Hangwaldbereich, ist der Zustand der Streuobstwiese als sehr besorgniserregend anzusehen. Große Fehlstellen, deutlich geschädigte und ungepflegte Obstbäume lassen bei fortgesetzter ausbleibender Betreuung und Pflege einen baldigen Totalverlust des Streuobstwiesenstandortes erwarten. Dabei bieten Hangausrichtung und akzeptable Erreichbarkeit gute Möglichkeiten die Streuobstwiese mit ihren Obstgehölzen sowie Blumen wie z.B. Himmelschlüsselchen zu schützen, zu erhalten und wieder aufleben zu lassen. Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Dies erfordert jedoch eine Klärung der Eigentums- und möglichen Pachtverhältnisse, das Vorhandensein möglicher Schutz- und Entwicklungskonzeptionen mit Arten- und Sortenlisten, mögliche Finanz- und Sachmittelunterstützungen bis hin zu Unterstellmöglichkeiten für Geräte, Werkzeuge und Materialien. Ebenso entscheidend ist aber auch die Gewinnung Interessierter vor Ort, welche bereit und willens sind daran mitzuwirken.

Ebenfalls besorgniserregend ist der Zustand des Streuobstwiesenbestandes im südöstlichen Anschluss des Ilm-Radweges zwischen Schachtberg und Bergstraße in der Stadt Bad Sulza, Stadtteil Wickerstedt bzw. nordwestlich und nördlich des Sportplatzes Wickerstedt. Die Bestände an Pflaumen und Süßkirschen sind in einem bedrohlichen Zustand und bedürfen der umfassenden Pflege. Zahlreiche Obstbäume sind bereits vertrocknet. Unter Beibehaltung dieser nunmehr Trockengehölze als Unterschlupf und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pilzarten sowie Jagdansitz für Vogelarten gilt es umfassende Nachpflanzungen vorzunehmen.
Eine ähnliche Situation stellt sich an einem Südhang zwischen Wickerstedt und Eberstedt dar. Hier sind die großflächigen Auflösungserscheinungen der Streuobstwiese sehr deutlich zu erkennen bzw. sehr weit vorangeschritten. Diese Streuobstwiese westlich eines Hangwaldes bedarf ähnlicher Maßnahmen wie bei zuvor genannter Streuobstwiese. Auch hier wäre der AHA unter obengenannten Voraussetzungen bereit die Betreuung zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis gestaltet sich der Ortseingang in die Gemeinde Eberstedt, wo eine ziemlich heruntergekommene Agraranlage als Abfalllager für verschlissene Autoreifen dient und vermutlich alte Güllegruben halbherzig abgesichert und randvoll gefüllt das Landschaftsbild in dem breiten Tal der Ilm prägen. Hier bedarf es aus Gründen des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Unfallschutzes einer unverzüglichen Abhilfe.
In Bad Sulza nahmen die Exkursionsteilnehmer nicht nur den direkten, viel zu häufig ausgebauten Verlauf der Ilm in Augenschein, sondern auch eine ziemlich ungeschützte Lößwand nordwestlich des Gradierwerkes „Louise“. Offenbar gab es verschiedene Ansiedlungsversuche von Vogel- und Insektenarten, welche offenbar durch Störungen vielfältiger Art bisher unterblieben. Als Störung dient garantiert auch das Abgraben mit dem Spaten. Dabei kann eine derartige Lößwand beispielsweise dem Bienenfresser, Uferseeschwalben und Wildbienen als Lebensraum dienen. Das erfordert jedoch Maßnahmen zur Abschirmung, wozu u.a. ein Zaun dienen kann.
Im Stadtgebiet von Bad Sulza verläuft die Ilm in unterschiedlich ökologisch qualitativen Räumen. Während zwischen Darnstedt und Bad Sulza bzw. Kurpark und nach dem Kurpark durchaus naturnähere Entwicklungen erkennbar sind, ist der Verlauf im Kurpark von Naturferne und Uferverbau geprägt. Hier gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer wissenschaftlich fundierte Untersuchungen und Konzeptionen vorzunehmen bzw. zu erstellen. Dies erhöht die ökologische und hydrologische Bedeutung der Ilm im Stadtgebiet von Bad Sulza. Welche Bedeutung ein freies fließendes Gewässer für die Fauna darstellt, zeigte ein sehr aktives Wasseramselpärchen östlich des Kurparkes Bad Sulza.
Der Ilm-Abschnitt zwischen Bad Sulza und Großheringen war in der Vergangenheit durch massive Mäandrierungen mit der dafür typischen Wechselwirkung von Prall- und Gleithängen, Schnell- und Langsamfließstrecken sowie einer sehr vielfältigen Struktur an begleitenden Pflanzen geprägt. Das Umsortieren der Sedimente, was das Eintiefen ausschließt und die Schaffung von Schotter- und Kiesflächen ermöglicht, bietet ebenfalls zahlreichen Tierarten Lebensraum. Abrechende Uferkanten befördern diesen Prozess. Ein längerer Flusslauf, welcher mehr Wasser aufnehmen kann und die Freihaltung der Aue von baulichen Einschränkungen, schaffen ferner mehr Ausbreitungsräume für Hochwasser. Außerdem binden diese natürlichen Fließprozesse im Rahmen der Mäandrierung Wasserkraft.
Mit fortgesetztem Unverständnis und Entsetzen nahmen die die Exkursionsteilnehmer die noch erkennbaren Folgen massiver baulicher Eingriffe aus dem Jahr 2017 in Augenschein, welche offensichtlich die unnatürliche Behinderung bzw. Einstellung der Mäandrierung zum Ziel haben. Neben massiven Baumfällungen und Schotterungen sollen dazu Uferabbaggerungen und Verschotterungen in den Prallhangbereichen beitragen. Anpflanzungen, welche der Gefahr unterliegen bei einem Hochwasser eine Abspülung zu erfahren, sollen entweder ein „grünes Alibi“ darstellen oder die Uferbefestigungen biologisch verfestigen.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer stellen die Arbeiten entlang der Ilm, wo man selbst Bauschutt zur Verschotterung verwendete, einen massiven und unverantwortlichen Eingriff in die Fluss- und Auenlandschaft der Ilm dar und gilt es nicht nur zu stoppen, sondern wieder baulich rückgängig zu machen. Zudem stellen sie einen klaren Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) dar. Ferner gehen die Exkursionsteilnehmer von Zusammenhängen zur baulichen Ausweitung des seit 1992 in Großheringen angesiedelten Zweigs des Familienunternehmens Viega mit seinem Seminarcenter und Werk in die Ilmaue aus. Die lobenswerte Schaffung von zahlreichen Arbeitsplätzen und Zahlungen von Gewerbesteuern rechtfertigen jedoch nicht derartige bauliche Aktivitäten.
Weiter stellten die Exkursionsteilnehmer fest, dass man auf dem Sportgelände in der Ilmaue entlang der Straße In der Aue den umfassenden Funktionalbau fertiggestellt und in Betrieb genommen hat. Einige Meter weiter weist im Bereich der Einmündung der Ilm in die Saale eine große, nicht übersehbare Tafel auf den Hochwasserpegel am 01.06.2013 hin. Danach muss man einschätzen, dass der Neubaustandort im Hochwasser steht. Insofern ist es unverantwortlich und skandalös einen derartigen Bau im Hochwassereinzugsgebiet vorzunehmen. Daher halten die Exkursionsteilnehmer einen vollständigen und ersatzlosem Rückbau für dringend erforderlich.
Ebenfalls mit Entsetzen haben die Exkursionsteilnehmer in der Straße In der Aue den Neubau einer offensichtlichen Wendeschleife in einer Grünanlage mit Bäumen in der Ilmaue zur Kenntnis genommen. Die Stadt Bad Sulza und ihre Mitgliedsgemeinde Großheringen scheinen somit fortgesetzt aufzuzeigen, dass sie wenig vom Schutz und Erhalt von Natur. Umwelt und Landschaften halten. Eine verheerende Entwicklung, welche es nicht zur stoppen, sondern auch mit massiven Rückbaumaßnahmen zu begegnen gilt.
Im Bereich der Einmündung der Ilm in die Saale in Großheringen, welche auch ein Teil des Verlaufes der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt bildet, fiel den Exkursionsteilnehmern der erfreuliche Wasserreichtum sowie die Umstrukturierungen an der Saale in Folge der Hochwasser vom Jahreswechsel 2023/2024 und Februar 2024 auf, was sich in neuen Schotterbänken zeigt.
Die Exkursionsteilnehmer äußerten die Hoffnung, dass sich in diesem Jahr wieder Mehlschwalbenbestände einfinden.
Die ca. siebenstündige Fahrradexkursion fand im Bereich der Bootsanlegestelle Großheringen an der Saale ihr Ende. Dabei schauten sie in östlicher Richtung auf die Baustelle für eine 1.226,00 m lange und maximal bis ca. 60,00 m hohen Saaletalbrücke im Zuge des ca. 13,60 km langen Neubaus B87 Ortsumgehung Bad Kösen. Diese Baustelle besteht seit Anfang März 2022.

https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B87-G20-ST-T2/B87-G20-ST-T2.html

https://strasse-hat-zukunft.de/ausstellung-der-laender-beim-dsvk2022/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-richtungsweisende-bauprojekte/im-bau-b-87n/

https://www.naumburg.de/de/neue-seite-1635848931.html

https://www.kuk.de/aktuelles/artikel/baubeginn-der-saaletalquerung-bei-bad-koesen

Dieser gigantische Neubau ist ein weiteres, typisches und deutliches Beispiel eines durch den Steuerzahler im konkreten Fall im Umfang von ca. 159 Mio. Euro – finanzierten Versagens von Bund, Ländern und Kommunen in der Verkehrs- und Umweltpolitik. Anstatt endlich Verkehrsvermeidung sowie den ernsthaften Umstieg auf den Öffentlichen Nah-, Fern- und Güterverkehr zum Beispiel mit der Bahn voranzutreiben, setzt man weiter auf Erweiterung des Verkehrs von straßengebundenen Kraftfahrzeugen aller Art. Dabei nehmen Verantwortliche und Politik die weitere Zerstörung bzw. Störung und Zerschneidung wertvoller Naturbestandteile und Landschaftsteile sowie die Beeinträchtigungen und Schäden durch Abgase, Lärm und Feinstaub in Kauf. Eine Zerstörung des geschlossenen Landschaftsbildes des Saaletales in der Grenzregion von Sachsen-Anhalt und Thüringen scheinen diese Einrichtungen und Personen ebenfalls nicht zu beeindrucken.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Ein dringend erforderliches Umsteuern beim Denken und Handeln scheint es nicht zu geben, obwohl es bekannterweise dringend geboten erscheint.
Ferner ließen die Exkursionsteilnehmer die ca. siebenstündige Fahrradexkursion entlang der Ilm bis zur Einmündung in die Saale zusammenfassend Revue passieren.
Dabei würdigten sie den weitläufigen naturnaheren Verlauf der Ilm mit den angrenzenden vielfältigen, strukturreichen Begleitlandschaften und -biotopen. Jedoch gibt es z.B. in Zottelstedt, Eberstedt und Bad Sulza auch stark verbaute Flussabschnitte. Besonders erschütternd sind die massiven baulichen Eingriffe im Ilmabschnitt zwischen Bad Sulza und des Stadtteiles Großheringen zu werten. Ferner ist eine deutliche Verarmung der Agrarstruktur zu erkennen. Wenn man sich vor Augen führt, dass zu DDR-Zeiten etwa 25 Anbaukulturen auf die Felder kamen, kann man heute von etwa maximal 7 Kulturen ausgehen. Hier bedarf es einer unverzüglichen Veränderung, welcher mit einer Förderung der Entstehung und Schaffung von Feldgehölzstreifen und -inseln einhergehen muss. Neben der Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt sowie der Verbesserung von Biotop- und Grünverbundsystemen dient das auch einer Verringerung von Bodenerosion durch Wind und Wasser. Insbesondere Letzteres, verbunden mit dem Erhalt und Rückgabe von Auen an den Fluss Ilm reduzieren die Wahrscheinlichkeit von plötzlichen, starken und langanhaltenden Hochwassern. Nur so lassen sich die Erinnerungen an das Hochwasser der Ilm am 01.06.2013 an der Mündung in die Saale und am Bahnhof mit ökologischen Konsequenzen verbinden.
Der AHA ist jedenfalls im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, bereit an dem Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Ilm, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile mitzuwirken.
Dazu gehören die Überlegungen zur in Bildung befindlichen ehrenamtlichen Regionalgruppe Weimar & Weimarer Land sowie die Bildung einer Arbeitsgruppe für die Ilm sowie von Ortsgruppen in Apolda und Bad Sulza.
Wer Interesse hat sich noch mehr über die Aktivitäten des AHA zu erfahren bzw. gar in einer der geplanten Gruppen mitzuarbeiten, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-821 98 25 oder
Tel.: 0157-835 427 90
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.03.2024

Fotos & Videos: Andreas Liste

AHA fordert umfassenden Schutz der Oder

Die Oder, welche slawisch Odra heißt, ist ein nunmehr ca. 912,00 km langer Strom, welcher bei Oderské vrchy im Mährischen Gebirge in der Tschechischen Republik entspringt, den Südwesten der Republik Polen durchquert, auf ca. 162,00 km die deutsch-polnische Grenze bildet und letztendlich bei Swinemünde in die Ostsee fließt.
Der Name Oder geht wohl aus dem altindischen Sanskrit hervor und heißt so viel wie „der Fluss, der ständig seinen Lauf ändert“. Einst galt die Oder auch als unbändiger Fluss. Jedoch beraubte der preußische Staat im Jahr 1741 den Fluss um fast ein Viertel seiner Länge. Dies ist die Folge von Baumaßnahmen wie Flussbegradigungen und Abschnitt von Flussmäandern, um den Fluss schiffbar zu gestalten. Zudem erfolgte eine bauliche Verlegung des Flussverlaufes im Oderbruch von West nach Ost. In Folge dessen verkürzte sich der Flussverlauf um ca. 190,00 km.
Schließlich erfolgte auf Veranlassung des preußische König Friedrich II die Trockenlegung der etwa 56,00 Kilometer langen und 20,00 Kilometer breiten Sumpffläche dem Oderbruch, einer zwischen Lebus, Küstrin und Bad Freienwalde, nördlich von Frankfurt an der Oder gelegenen, einst ständig überschwemmte Auenlandschaft der Oder.
Im Jahr 1753 scheute man keinen technischen Aufwand, die alte Oder bei Güstebiese einfach abzuriegeln und den einst sehr wilden Fluss in ein neues Bett zu drängen.
Somit ist das Oderbruch die jüngste künstlich geformte Landschaft in Brandenburg.

Insbesondere seit dem Jahr 1945 überließ man auf deutscher und polnischer Seite das etwa 60 Kilometer lange Grenzgebiet im Unteren Odertal zwischen Hohenstaaten und Stettin mehr oder weniger einer naturnahen Entwicklung.
Somit konnte sich eine arten- und strukturreiche Fluss- und Auenlandschaft entwickeln, wo u.a. Biber, Fischotter, Seeadler und Kraniche vorkommen. Gleiches gilt für die Bestände von Amphibien, Fischen und Insekten. Zudem dient diese weitläufige Aue als ausgedehnter Überflutungsraum. Jüngstes größeres Hochwasser war im Jahr 1997 zu verzeichnen.
Diese vielfältige Bedeutung führte im Jahr 1995 zur Ausweisung des Unteren Odertals als deutsch-polnischen Nationalpark, welcher auf deutscher Seite ca. 10.000,00 Hektar und auf polnischer Seite ca. 6.000,00 Hektar umfasst.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/natpuog_2016

Als Totalreservat beschränkt sich der Zugang nur auf Wissenschaftler bzw. Beschäftigte des Nationalparks.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es das Fluss- und Auengebiet zusammen mit dem entsprechenden Landschafts- und Naturräumen der beiden Nebenflüsse der ca. 808,00 km langen Warthe und der ca. 254,00 km langen Neiße sowie deren Zuflüsse umfassend zu schützen, zu erhalten und einer naturnaheren Entwicklung zu überlassen.
Daher erfüllen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge das fortgesetzte Massenfischsterben, welches offenbar auf skandalösen und katastrophalen Salzeinleitungen aus polnischen Kohlegruben herrührt. Hinzu kommen noch eng damit verbundene Schwermetallbelastungen. Auf Grund der Niederschlagsarmut und erhöhter Temperaturen sowie damit verbundener sinkender Wassermengen im Flusssystem und der damit einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit und Sauerstoffarmut erhöht sich die Lebensgefahr für Fische und andere Wasserbewohner. Womöglich tun Einträge von Nährstoffen und Pestiziden ihr Übriges.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den sofortigen Stopp aller Einleitungen von Salzen, Schwermetallen, Nährstoffen und Pestiziden sowie anderer Abwässer, um die Wasserqualität wieder dauerhaft zu verbessern und ein Sterben von Fischen und anderen Wasserbewohnern ausschließen zu können. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fortsetzung und Verstärkung der Messungen von Wasser und Böden sowie die Veröffentlichung aller Mess- und Forschungsergebnisse sowie damit verbundener Maßnahmepakete.
Darüber hinaus sind alle gegenwärtigen bzw. angedachten Ausbauplanungen sofort und unwiderruflich zu beenden und Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit die Entfernung von Verbauungen aller Art am und im Fluss erfolgen können.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können Oder, Warthe und Neiße sehr bedeutsame tschechisch-polnisch-deutsche Gemeinschaftsräume für Fauna, Flora, Pilze, Natur, Landschaft, Umwelt sowie Biotop- und Grünverbünde darstellen. Ein darauf abgestimmter Tourismus ermöglicht der stressgeplagten Menschen diesen Landschafts- und Naturraum zu erleben und schätzen zu lernen. Dazu sind länderübergreifende, umfassende und breit aufgestellte Bildungsaktivitäten dringend geboten.
Im Zuge der Betrachtung der Schutzwürdigkeit der Oder und ihrer Aue nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 14.03.2024, eine Fahrradexkursion in die zu dem Zeitpunkt noch sehr stark von den Hochwasserereignissen zum Jahreswechsel 2023/2024 und Februar 2024 geprägten Fluss- und Auenlandschaft der Oder auf deutscher und polnischer Seite in den Städten Frankfurt (Oder) und Słubice vor.
Dabei gehörten auf deutscher Seite der Ziegenwerder, die Oderwiesen südlich von Frankfurt (Oder), der Schweinewerder, der Berghübel, der Güldendorfer Mühlfließ und der Eichwald sowie auf polnischer Seite ein Auenwald nordwestlich von Słubice und das Rezerwat Łęgi koło Słubic dazu.
Die erste Station bildete der 14,00 ha große Ziegenwerder, welcher von Alter Oder und Oder eingerahmt ist und teilweise eine standortfremde Prägung erfahren hat. Andrerseits weisen die Flächen zur Alten Oder und insbesondere zur Oder umfassende naturnahere Entwicklungspotentiale für den bestehenden Auenwald – mit sukzessiven Erweiterungsbeständen – sowie die Wiesen, Stauden- und Schilfflächen auf. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten sowie umfassend eine Erweiterung zu ermöglichen. Die unversiegelten Wege zur Oder betten sich gut in die Auenlandschaft ein und bedürfen eines entsprechenden Schutzes.
Die Einordnungen in die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (3653-NW)“ und „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (3653-SW)“ bilden dafür durchaus einen angemessenen rechtlichen und fachlichen Rahmen.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natura-2000/ffh-erhaltungszielverordnungen/24-erhzv/

Der Weg führte im Anschluss daran entlang des Eichwaldweges zu Oderwiesen südlich von Frankfurt (Oder), welcher noch gut von Oderwasser durchnässt waren. Somit war deutlich der Charakter einer Auenlandschaft erkennbar. Das Vorhandensein von Weidenbeständen sowie die Nachbarschaft zu Restauenwäldern wie Schweinewerder, Berghübel und Eichwald bekräftigten diesen sehr erfreulichen Eindruck und zeigen die Arten- und Strukturvielfalt der Oderauenlandschaft auf. In diese Landschaft passt der zwar begradigte Zustand des Güldendorfer Mühlenfließes, mit seinem Vorhandensein von umgestürzten Gehölzen und freien Uferzonen, bestens hinein.
Das Gesamtgebiet ist erfreulicherweise Bestandteil des „rund 580 Hektar“ großen Naturschutzgebietes „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“, des FFH-Gebietes “Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“ sowie des 31.717.04 ha großen Vogelschutzgebietes (SPA) „Mittlere Oderniederung“.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_eichwald#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-im-raum-frankfurt-oder/

http://www.natura2000-bb.de/natura2000uebersicht/odertal/vogelschutzgebietmittlereoderniederung/index.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-oderniederung

https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/SPA-7020.pdf

Somit sind bestens rechtliche Rahmenbedingungen für den Schutz, den Erhalt und einer naturnahen Entwicklung gegeben. Um dies vollständig umsetzen zu können ist die sofortige Entfernung der Wildzäune – zum Beispiel im Schweinewerder – entlang des Eichwaldweges dringend erforderlich. Die Existenz dieser Wildzäune behindert bzw. verhindert den ungestörten Wildwechsel.

Auf polnischer Seite führte der erste Weg zu einem Auenwald nordwestlich von Słubice, welcher verhältnismäßig naturnah in Erscheinung tritt, aber leider an punktueller Vermüllung leidet. Ebenso haben an vereinzelten Prallhängen der Oder Verschotterungen stattgefunden, welche eine naturnahe Entwicklung der Oder an diesen Stellen verhindert. Daher scheint es sinnvoll zu sein diese Verbauungen wieder zu entfernen. Ebenso gilt es vorsichtig den Müll zu beräumen und das Einbringen neuen Mülls zu unterbinden. Der südliche Anschlussraum bis zur Nadodrzanska bietet sich als sukzessiver Erweiterungsraum für den arten- und strukturreichen Hartholzauenwald mit seinen Oderaltverläufen an. Erste derartige Tendenzen zur sukzessiven Entwicklung eines Hart- und Weichholzauenwaldes sind gut erkennbar.
Entlang der Szczecinska in nordwestlicher Richtung trennt ein massiver Deich beide Auenwaldteile, welcher nördlich der Nordwestspitze des Auenwaldes nordwestlich von Słubice seine neugebaute Fortsetzung findet. Beide Auenwaldteile gehören offensichtlich zum 397,94 ha großem Rezerwat Łęgi koło Słubic (Naturschutzgebiet Łęgi bei Słubice).

http://westisthebest.pl/2256-westisthebest-rezerwat-legi-kolo-slubic

Es ist dringend zu empfehlen eine Deichrückverlegung zu prüfen, um beide Teile des schützten Auenwaldes wieder zu vereinen und der Oder wieder mehr Retentionsflächen zurückzugeben. Der ausgedeichte Teil des Auenwaldes weist zwar erfreulicherweise Qualmwasserstellen aus, aber das kann keine periodische Überflutung ersetzen.
Ferner scheint eine Vereinigung mit dem „rund 676 Hektar“ großen Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“ sowie dem 676 ha großen FFH- Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen sinnvoll zu sein.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_odertal_frankfurt_lebus#

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/frankfurt-oder/odertal-frankfurt-lebus-mit-pontischen-haengen

Als Rahmen können zudem das FFH-Gebiet Legi Slubickie und das SPA Dolina Srodkowej Odry dienen.

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/ffoder/FFH-Raum-FF-k1-Uebersicht.pdf

Im Ergebnis der ca. fünfstündigen Fahrradexkursion ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das die Oder, ihre Aue und ihre Nebengewässer im Bereich der Städte Frankfurt (Oder) und Słubice von verschiedenen arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteilen geprägt sind, wozu Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete, Röhrichtbereiche und Staudenflächen gehören. Diese Gebiete dienen zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als Lebens- und Rückzugsraum sowie bilden die Hauptader für Biotop- und Grünverbünde entlang des Flusses, seiner Nebengewässer und ihrer Auen, aber auch in die urbanen Gebiete hinein, was gleichermaßen für Kalt- und Frischluft zutrifft. Die Hochwässer dienen der Durchfeuchtung, für genetischen Austausch und dienen der Veränderung an Fauna, Flora und Pilzwelt sowie der landschaftlichen Erscheinung. Dazu sind jedoch massive Rückgaben von Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen und Rückbaumaßnahmen mit Bodenversiegelungen sowie eine arten- und kulturreiche Landwirtschaft mit umfassender Fruchtfolge und Bodenverbesserung erforderlich.
Zudem gilt es sofort durch den Rückbau der Wildzäune die Behinderung bzw. Verhinderung des Wildwechsels in der Aue zu beenden.
Ferner empfiehlt es sich die Auenwälder einer naturnahen, sukzessiven Verjüngung zu überlassen und daher forstwirtschaftliche Eingriffe, wozu auch Nachpflanzungen gehören, auszuschließen.
Ansonsten fehlt die Beschilderung – außer an der Ecke Buschmühlenweg/Buschmühle zum Naturschutzgebiet „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“. Das FFH-Gebiet “Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“ ist an keiner Beschilderung erkennbar.
Ähnlich sieht es bei der Beschilderung zu dem FFH-Gebiet Legi Slubickie und dem SPA Dolina Srodkowej Odry sowie zum Rezerwat Łęgi koło Słubic (Naturschutzgebiet Łęgi bei Słubice) aus.
Ferner empfiehlt es sich auf beiden Seiten eine zweisprachige – deutsch und polnisch – Ausschilderung vorzunehmen, um die Schutzgebietsregelungen transparenter darzustellen.
Als positives Beispiel kann u.a. die Beschilderung auf dem Ziegenwerder dienen.

Für das gesamte Odergebiet regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin eine staaten- und länderübergreifende, wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption an.

Der gemäß 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche AHA bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitwirkung an und ruft die Bevölkerung zur Mitwirkung an. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert besonderen Schutz des halleschen Pfingstangers

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht massiven Schutzbedarf für das Mündungsgebiet der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) und der angrenzenden umfassenden Auengebiete. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915,00 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium gehört zudem zu dem 4.762,00 ha großen Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021) sowie zum aus 8 Teilflächen bestehende mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141).
Das angrenzende 125,00 ha große Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ mit seinen Hochstaudenflächen, Streuobstwiesenbeständen, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Auenwäldern und -wiesen sowie Feuchtgebieten gehört zu den vielfältigsten sowie arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturraum in der Stadt Halle (Saale) und in der Gemeinde Schkopau im Landkreis Saalekreis.
Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zu massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Immer wieder ist zu beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufen- den Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Hier ist dringend und konsequente Abhilfe erforderlich.
Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, hält es der AHA für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen.

Nunmehr fanden massive, zerstörerische Eingriffe in einem, nach eigenen Messungen 84,03 m x 70,45 m = 5.919,91 m² = 0,59 ha großen Grünbereich mit Gehölzen, Wiesen, Stauden und Feuchtgebiet im Nordwesten im Bereich Hamburger Straße, Steinbruchweg und Bremer Weg statt. Zu den Eingriffen gehören bauliche Versuche das Feuchtgebiet zu verkippen und das Wasser abzugraben sowie die Gehölze zu fällen sowie die Wiese und Stauden zu mähen.
Dabei bildet das Gebiet einen guten Anschluss an den unverbauten Pfingstanger und stellt einen durchaus bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar. Trotz der Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner setzten Fäll- und Bautrupps die Zerstörungs- und Fällarbeiten fort. Dabei ist gemäß § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Ferner gehört insbesondere das Feuchtgebiet zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz, wo „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können“ verboten sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Offensichtlich scheint das den nunmehrigen Flächeneigentümer RT. GRUPPE AG nicht zu interessieren. Seine Zielstellung lässt sich so zitieren:

Die RT. GRUPPE AG hat über ihre Tochtergesellschaft SKYTEON Projektgesellschaft mbH 100 Prozent der Geschäftsanteile einer Projektgesellschaft übernommen und damit ein 7.000 Quadratmeter großes Grundstück in der Bremer Straße 1 bis 11 in Halle an der Saale. Hier ist ein neues Wohnquartier geplant.“, Zitat Ende

https://www.immobilien-aktuell-magazin.de/topics/halle-wohnquartier-bremer-strasse-rt-gruppe-ag/

Hier gilt es seitens der Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dem umwelt-, natur- und landschaftszerstörerischem Treiben ein sofortiges und unwiderrufliches Ende zu setzen. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Maßnahmen gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz gegen den Flächeneigentümer und andere Verursacher der vernichtenden Schäden zu veranlassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__69.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dieser massive und konkrete Frevel an Natur, Umwelt und Landschaft wieder einmal Anlass die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz und Erhalt dieser bedeutsamen Lebens- und Rückzugsräume von Tieren, Pflanzen und Pilzen einzuladen.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.03.2024

Fotos: AHA

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich immer wieder ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Naumburg, Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) zu verschaffen, dienen immer wieder Fahrradexkursionen in diesem Landschaftsraum.
So unterbreitete der AHA im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008 Vorschläge zur Entwicklung der Auenlandschaft der Stadt Weißenfels. In den darauffolgenden Jahren erweiterte der AHA auch räumlich seine Sichtweise und legte in Form von Presseerklärungen seine Vorschläge vor. Leider kann der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein keine Reaktion von den jeweils Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen feststellen. Angesichts der Dringlichkeit der umfassenden Themenfelder ein skandalöser Vorgang.
Laut Medienberichten sind Planungen zu neuen Deichen in den Stadtteilen Uichteritz und Markwerben erheblich fortgeschritten. So möchte man bereits im Jahr 2023 Baurecht haben und im Jahr 2024 mit dem Bau beginnen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte das Land Sachsen-Anhalt, des Burgenlandkreises und der Stadt Weißenfels an der Methode des rein wasserbaulichen Umganges mit Hochwasser festhalten.
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ vom 26.02.2023 hatte sich der AHA umfassend positioniert.

Der Beginn der Fahrradexkursion am Samstag, dem 09.03.2024, führte den Weg in Weißenfels in den Auenwaldrest westlich der Großen Brücke und südlich der Eisenbahnstrecke. Im Rahmen der Vorlage von Anfragen und Vorschlägen an den Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels im Januar 2008, bildete dieser Restauenwald eine sehr wichtige Rolle. In nachfolgenden Gesprächen und Beratungen im Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenfels, thematisierte man umfassend das sehr wichtige Thema. Immerhin hat auch dieser Teil der Saaleaue eine ökologisch und hydrologisch sehr wichtige Funktion, wobei dabei insbesondere die Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Überflutungsraum zu nennen sind. Damals spielten auch die Möglichkeiten der Entwicklung dieses Teils der Saaleaue in Folge des Abrisses der einstigen Getreidewirtschaft eine sehr wichtige Rolle.
Der südlich angrenzende Restauenwald gestaltet sich erfreulicherweise weitgehend standortgerecht sukzessiv. Jedoch erfüllte die Exkursionsteilnehmer mit Sorge, dass der Restauenwald weiter umfassend und verstärkt mit Vermüllung belastet ist und offenbar häufig als Partyplatz mit Feuerstellen fungiert. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmer schnell einig, dass hier dringend Abhilfe erforderlich ist. Ferner lassen Spuren vermuten, dass offenbar Lastkraftwagen den Auenwald befahren haben müssen. Ein zerfahrener Weg legt diese Tatsache nah. Neben einer umfassenden Beräumung und Unterbindung des Befahrens mit Kraftfahrzeugen, sind verschärfte Kontrollen vor Ort, dringend geboten.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es im Bereich der einstigen Getreidewirtschaft entstandenen Park an der Saale mehr naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten zuzulassen. Insbesondere der Uferstreifen entlang der Saale bietet dafür sehr guten Raum. Störungen geführt haben, während der Errichtungsphase des Parks stattfand. Daher waren sich die Teilnehmer einig, dass die Arbeiten schnell ihr Ende finden müssen, um der Natur den Raum wieder zurückgeben zu können.
Aus dem linksseitigen Fahrradweg entlang der Saale zwischen Weißenfels und Großkorbetha heraus, stellten die Exkursionsteilnehmenden immer wieder fest, dass der gesetzlich fixierte mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen sehr häufig bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Ackerflächen reichen da bis zum Ufer heran. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unterstützten dabei die immer wieder vom AHA geforderte Einhaltung der Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m. Daher sei noch einmal auf die vielfältige Bedeutung der Gewässerschonstreifen als hydrologischen und ökologischen Entwicklungsraum hingewiesen, da hier die Möglichkeit der Auslebung der Wechselwirkungen zwischen Prall- und Gleithängen sowie des Schutzes, Erhaltes und der weiteren Entwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Teil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes unter Einschluss der Nebengewässer und anderer angrenzender Landschaften und Biotope besteht.
So konnten die Exkursionsteilnehmer zum Beispiel feststellen, dass sich wohl zurzeit keine Biber mehr in dem Teil der Saaleaue aufhalten.
Auffällig für die Teilnehmer waren auch, die landschaftszerschneidenden und -prägenden Wirkungen der Brücken von B 91 bei Weißenfels und der BAB 38 bei Großkorbetha. Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmer den Aufbau und die Gestaltung einer Zuwegung zum Klärwerk in Weißenfels zur Kenntnis. Diese stellt mit ihren zu kleinen Durchlässen eine Barrierewirkung für abfließendes Hochwasser dar. So können Rückstauwirkungen ein. Darüber hinaus gilt es perspektivisch zu prüfen, inwieweit ein Standort für das Klärwerk außerhalb des Hochwasserraumes der Saale möglich ist.
Ein Blick über die Saale zur Mündung des Rippachs in die Saale in Dehlitz führte zur Sorge der Exkursionsteilnehmenden, dass ein weiteres Heranrücken von Bauten, den verhältnismäßig naturnaheren Mündungsbereich, bedrohen könnte. Daher geht der dringende Appell diesen naturnaheren Mündungsbereich unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner riefen die Folgen der Bauarbeiten am Ufer der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kriechau große Sorge hervor. Die Exkursionsteilnehmenden mahnten an, dass nicht nur eine weitere Verbauung am Ufer von Flüssen erfolgen darf, sondern dass auch massive Rückbaumaßnahmen bei Ufer- und Sohlbefestigungen erfolgen müssen. Dies ist wichtig, um natürliche Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zu erhalten bzw. zu erweitern. Ferner benötigen Fließgewässer – so auch die Saale – naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, welche sich in Mäandrierung und Furkation ausdrücken. Außerdem entspricht das der Wasserrahmenrichtlinie der EU, welcher auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist.
Der Schkortelbach, welcher seine Quelle in Tagewerben haben muss und den Ostteil von Schkortleben prägt, birgt ein umfassendes Potential einer naturnahen Entwicklung in sich. Dies ist daran zu erkennen, dass vereinzelte Tendenzen von Mäandrierungen erkennbar sind, welche es durch Störhölzer oder -steine zu unterstützen gilt. Im Mündungsbereich in die Saale sind jedoch zwei Kleinwehre erkennbar, welche die biologische Durchlässigkeit massiv einschränken. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) sind hier entsprechende Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt auch die Überprüfung der Gewässerqualität, da offenbar Zuleitungen von Abwasser in den Bach erfolgen.
Im Bereich der Aue zwischen Schkortleben und Großkorbetha war deutlich zu erkennen, dass große Teile der Auenlandschaften ausgedeicht und damit keiner standortgerechten Wechselwirkung zwischen Fluss und Aue bei Hochwasser unterliegt. Neben dem allgemeinen Verlust an Hochwasserausbreitungsräumen, fehlen den Restauenwäldern und -wiesen die unregelmäßig hohen, langen und häufigen Überflutungen, welche sie aber für eine standortgerechte Entwicklung lebensnotwendig benötigen. Von daher mahnen die Exkursionsteilnehmende eine umfassende, länderübergreifende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser an, welches für die Auen als Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen und benötigten Wohnstätten als Ort außerhalb der Hochwasser dienen muss.
Ein besonderes Augenmerk gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden einem ca. 7 ha großen Restauenwald östlich von Gniebendorf zuzuwenden. Im Südwesten und Nordosten von Streuobstwiesenresten eingerahmt, weist der Auenwald einen offenbar hochwasserbeeinflussten Hartholzauenwaldbestand mit Stieleiche, Gemeiner Esche und Feldulme sowie vereinzelten Hybridpappeln und Silberweiden auf. Der verhältnismäßig junge Gehölzbestand ist zudem von Saalealtverlaufresten, Saaleschlenken und Auskolkungen geprägt, welche den Strukturreichtum eindeutig erhöhen. Die wechselvolle Gehölzdichte des Auenwaldes ermöglicht eine schrittweise Naturverjüngung durch Sukzession und einen gewissen Bestand an nitrophilen Staudenkulturen. In den dichteren Gehölzbeständen ist eine deutliche Strukturierung in Baum-, Strauch- und Feldschicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die anfängliche Entfaltung der Frühjahrsflora z.B. bestehend aus Scharbockskraut, Gelben Windröschen, Veilchen und Goldsternchen sowie vereinzelte Bestände von Schneeglöckchen und Osterglocken erkennen.
Im nordöstlichen Teil befindet sich vom Auenwald eingeschlossen auf einem höheren Plateau eine nunmehr zerstörte Streuobstwiese. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden ist es dringend erforderlich die Reste von angeschwemmtem Müll, aber auch herangeschaffte Altreifen in einem Altarmrest zu beräumen. Ansonsten ist eine ungestörte sukzessive Weiter- und Neuentwicklung innerhalb, aber auch eine diesbezügliche räumliche Weiterentwicklung des Auenwaldes nach außen möglich sein. Insbesondere nach Norden und Nordosten besteht hier noch umfassender Raum. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer bedürfen die Streuobstwiesen einer umfassenden Pflege und Neubepflanzung. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte jahrelang, leider ohne Gehör beim Landkreis Burgenlandkreis und bei der Stadt Weißenfels zu finden, den sehr besorgniserregenden Zustand der Streuobstwiese und sehr schnelles pflegerisches Handeln angemahnt. Nunmehr hat man die Reste der Streuobstwiese komplett zerstört und dabei auch Obstbäume entfernt, welche viele Hohlräume auswiesen, welche als Schlaf- und Brutplätze hätten dienen können. Diese Fläche hat man offenbar zur Kuhweide umfunktioniert. Angesichts der damit verbundenen bedrohlichen Situation für den angrenzenden Auenwald sowie der voranschreitenden Bestände von Frühjahrsblühern und Waldtulpe empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr die sukzessive Wieder- und Weiterentwicklung des Auenwaldbestandes. Zudem fordert der AHA den Landkreis Burgenlandkreis und die Stadt Weißenfels um Aufklärung auf, da Streuobstwiesen gemäß § 30 Absatz 2 Nummer 7 Bundesnaturschutzgesetz zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehört. Gleiches trifft gemäß § 30 Absatz 2 Nummer 4 Bundesnaturschutzgesetz auch für Auenwälder zu.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Insofern sind beide kommunalen Körperschaften gefordert.
Südlich von Großkorbetha nahmen die Exkursionsteilnehmenden eine, auf einer Fläche von ca. 15 ha, eine weitere, fast vollständig beseitigte, einstige Streuobstwiese in Augenschein. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmenden gilt es unbedingt endlich Maßnahmen zum Erhalt der Restbestände und die Wiederherstellung der gesamten Streuobstwiese anzugehen. Inwieweit bereits alte, regionale Obstsorten verloren gegangen, war zu dem Zeitpunkt nicht einzuschätzen gewesen, was aber nicht bedeutet, dass dies bereits geschehen ist. Von daher der dringende Appell an die oder den Flächeneigentümer sowie die Behörden in Landkreis und Gemeinde, das Vorhaben schnellstmöglich anzugehen. Nicht nur ökologische, landschaftliche und kulturhistorische Aspekte sind hier zu betrachten, sondern z.B. ebenfalls der Zusammenhang mit den wieder anlaufenden Schulobstprogrammen der Europäischen Union.
Der Saalealtarm Tepnitz zwischen Großkorbetha und Wengelsdorf, welcher offenbar keinen Status als Naturschutzgebiet mehr besitzt, hat ebenso mit zu geringen Gewässerschonstreifen und Ansätzen der Verlandung zu kämpfen, welche vermutlich dem massiven Eintrag von Nährstoffen der umliegenden, intensiv genutzten, Äcker geschuldet sind. Derartige Altverläufe bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume, wozu u.a. der Eisvogel gehört. Neben der Einhaltung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens und der Extensivierung der angrenzenden Landwirtschaft, gehört nach Auffassung der Teilnehmer, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dazu, inwieweit ein Wiederanschluss der Saalealtarme an den Rest des Flusses möglich ist.
Im Bereich der Fährstraße der Stadt Weißenfels, Ortsteil Kleinkorbetha ist ein riesiges Schild aufgestellt, welches auf „Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässung oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERFE) – Vorhaben: Maßnahmen gegen Vernässungsprobleme in Weißenfels (OT Kleinkorbetha)“ Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das steuerfinanzierte Vorhaben in keiner Weise nachvollziehbar. Anstatt nicht standortgerechte wasserbauliche Anlagen in die Landschaft zu bauen gilt es Flächenversiegelung nicht nur zu vermeiden, sondern rückzubauen, Böden von Agrarflächen mit einer vielfältigen Fruchtfolge zu verbessern sowie mehr Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen zuzulassen. Somit besteht nicht nur die Möglichkeit der Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Agrarlandschaft, sondern somit ist der Rückhalt von Wasser in der Fläche besser gewährleistet. Insbesondere Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2023 müssen doch ausreichend Lehre sein, dass Wasser vor Ort zu belassen. Das Vorhaben erfüllt keinesfalls nachhaltige Kriterien. Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert eine umfassende Aufklärung zu Planung und öffentliche Beteiligung.
Mit Entsetzen und Unverständnis haben die Exkursionsteilnehmenden die Folgen der nunmehr umgesetzten Asphaltierung des Saaleradwanderweges zwischen Kleinkorbetha und Bad Dürrenberg in Augenschein genommen. Dieser Teil einer immer weiter voranschreitenden Versiegelung in offenen Natur- und Landschaftsräumen stellt, insbesondere im Sommer, eine unüberwindliche Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar, befördert die vermehrte Nutzung mit Kraftfahrzeugen aller Art und das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit sowie beschädigt das Landschaftsbild. Dafür Steuergelder zu verschwenden sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer als Skandal an und fordern den sofortigen Stopp solcher Baumaßnahmen. Inwieweit ein Rückbau vorhandener Versiegelungen, in finanzieller Verantwortung der Verantwortlichen für Planung und Umsetzung, erfolgen kann, bedarf einer ernsthaften Prüfung. Besonders aus dem Blickwinkel, dass derartige Baumaßnahmen flächendeckend auf zahlreichen Fahrradwegen stattfinden.
Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretendem Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413,00 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es innerhalb des Restauenwaldes zwischen Saale, Vesta und Goddula sowie angrenzender Bereiche in Richtung Vesta und Bad Dürrenberg die Möglichkeit der sukzessiven Wiederentwicklung von Auenwäldern zuzulassen. Das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 hat die Notwendigkeit derartiger Entwicklungen bekräftigt. So besteht die Möglichkeit verbesserte Möglichkeit Hochwässer zu bremsen und besser zu speichern sowie wieder mehr Raum für Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Pilze zurückzugeben. Gleiches trifft für die Rückverlegung der Hochwasserdeiche bei Vesta und am Lämmerwiesenweg zu.
Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817 – 1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.

Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hatten. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.
Nunmehr verfolgt der AHA mit fortgesetzter großer Aufmerksamkeit und Sorge die fortgesetzten Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur 5. Sachsen-Anhaltinischen Landesgartenschau, welche ursprünglich im Jahr 2022 geplant war und nunmehr im Zeitraum vom 19.04. bis 13.10.2024 auf einer Fläche von 15,00 ha stattfinden soll. Leider haben massive Eingriffe in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach stattgefunden. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen haben zu umfassenden Gehölzverlusten im Kurpark, in den Hängen und in der Ellerbachaue geführt, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora haben, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Die vom AHA jahrelang gegebenen Hinweise und Mahnungen haben das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Saalekreis und die Stadt Bad Dürrenberg komplett ignoriert.
Der AHA regt stattdessen erneut und mit Nachdruck an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Die angedachten Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000006783

Das frühere Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt stellte eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu zur Verfügung. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2023. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.
Medienberichten vom 31.01.2022 zu Folge ist die Gefahrenabwehr einer Erosion des Saalehanges Realität geworden. Es ist unverantwortlich, warum die Verantwortlichen der Landesgartenschau die jahrelangen Mahnungen des AHA vorsätzlich ignorierten und rücksichtslos die Fällungen offensichtlich umsetzten.
Die Deichrückverlegungen in der Saaleaue im südlichen Teil der Stadt Bad Dürrenberg ist nach Meinung der Exkursionsteilnehmenden ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch ergeht die Anregung den Deichverlauf in nordöstlicher Richtung so zurückzuverlegen, dass der unmittelbar angrenzende Auenwald wieder in das Hochwasserregime der Saale zurückkehren kann.
Im erweiterten Bereich des Mündungsgebietes des Ellerbaches erörterten die Teilnehmenden der Fahrradexkursion das seit dem Jahr 2000 im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützten Projekts des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach zu untersuchen und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität zu unterbreiten. Leider hat insbesondere der Zustand, dass teilnehmende Kinder und Jugendliche fehlen zur vorläufigen Einstellung der Tätigkeit der Arbeitsgruppe Gewässerökologie geführt.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass die Fortsetzung des Projektes unbedingt gesichert sein muss. Jedoch nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Unverständnis die Befestigung der Ufer von Saale und Ellerbach in Augenschein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verstoßen diese Baumaßnahmen gegen die WRRL der EU. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den unverzüglichen Rückbau dieser Uferbefestigungen.
Hinsichtlich des Bauvorhabens zur Errichtung des Wasserkraftwerkes Bad Dürrenberg. In Stellungnahmen vom 05.11.2007 und 11.01.2008 hatte der AHA angemahnt, die Gefahren für den Fischbestand akut zu minimieren, die Durchlässigkeit der Saale mit in Angriff zu nehmen sowie die Ufervegetation nicht zu schädigen bzw. alles zu unternehmen um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Gewinnung von regenerierbarer Energie aus Wasser nicht dadurch nachhaltig einzutrüben, ebengenannte Aspekte nicht bzw. vollumfänglich zu berücksichtigen.
Im Saaleauengebiet zwischen Wölkau und der Stadt Leuna, Ortsteil Kreypau wies der AHA auf seine „Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt)“ vom 02.10.2006 hin. Leider gibt es bis heute keine Reaktion des heutigen Landkreises Saalekreis und der Stadt Leuna. Der AHA fordert nunmehr mit Nachdruck, dass sich der Landkreis Saalekreis und die Stadt Leuna nun endlich der Konzeption annehmen und somit das fortgesetzte unverständliche Schweigen beenden.
Ferner halten die Exkursionsteilnehmenden eine umfassende Deichrückverlegung erforderlich, um dem Fluss mit seiner Aue wieder zu verbinden, um die Retentionsfläche wieder auszuweiten und eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen. In dem Blickwinkel betrachtet kritisierten die Exkursionsteilnehmer die Ertüchtigungen der Deiche an den vorhandenen Stellen. Somit ignoriert das Land Sachsen-Anhalt jahrzehntelang vom heutigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gegebene Hinweise in Form von Deichrückverlegungen der Saale wieder mehr Überflutungsräume zurückzugeben.
Darüber hinaus gilt es die zunehmende Schädigung von Bäumen in Folge des Verbisses von Pferden zu unterbinden.
Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis diskutierten die Teilnehmer die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teureres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle-Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.

Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden – bis zur Totalvernichtung – davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblich vernachlässigt.
Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.
In dem Blickfeld betrachtet, stimmen die Teilnehmer mit der Auffassung des AHA überein. dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro – u.a. für Kanal und Schiffshebewerk – wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Angesichts dieser Tatsachen, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unverbauten Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.
Gleiches gilt für den entlang des nicht vollendeten Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna geplanten Fahrradweg. Der AHA weist darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben. Dies gilt auch für das bestehende Wegenetz zwischen beiden Städten im Bereich des Saale-Elster-Kanals. Hier beabsichtigt man aber offensichtlich den Druck auf den Ausbau des Saale-Elster-Kanal zu erhöhen und dazu öffentliche Mittel einzusetzen.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Im Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes stellte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ vom 13.08.2001 sowie darauf aufbauende Überlegungen vor. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Mit großer Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende Verfüllung von Bombentrichtern und Saalealtverläufen mit Siedlungsabfällen. Hier ist nicht nur eine vollständige Beräumung, sondern auch eine strenge Kontrolle zur Vermeidung einer erneuten Vermüllung dringend erforderlich. Ferner unterstützten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Prüfung einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 15,78 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Gleiches gilt für eine ca. 3.90 ha große Ackerfläche zwischen dem Restauenwald Göhlitzscher oder Kreypauer Holz und der Ortslage Kreypau zu. Hier ist nach Ansicht des AHA auch eine entsprechende Deichrückverlegung erforderlich.

An dieser Stelle war auch die Entwicklung des Saalealtverlaufes unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna Thema bei Gesprächen der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer. Dabei betonten sie die dringende Notwendigkeit einer naturnahen Entwicklung, wozu das Unterlassen von baulichen Eingriffen gehört. Dazu zählt die ungestörte Entwicklung von ungestörten Röhrichtbereichen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Der starke Nährstoffeintrag – insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen – lassen Befürchtungen eines Umkippens des Gewässers befürchten. Der starke Algenbewuchs – selbst in der Wintermonaten – bekräftigen diese Befürchtungen.
Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der Johann-Gottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:
Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.
Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.
Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.
Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.
Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alpha-mesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.
Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende
Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III—IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:
„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen Systems erreicht wird.“, Zitat Ende
Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.
Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.
Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es die Wasserqualität des Saalealtarms weiter zu untersuchen, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die die Abzweigungen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung der Exkursionsteilnehmenden der wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.
Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen erteilten die Exkursionsteilnehmenden eine klare Absage, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes darstellt sowie eine Beeinträchtigung der Wasserqualität zu befürchten ist. Dies stünde eindeutig dem Anliegen und Zielstellungen der WRRL entgegen.
Darüber hinaus äußerten die Exkursionsteilnehmer ihre schweren Bedenken zu Plänen der Stadt Leuna eine Brücke und Straßentrasse für Kraftfahrzeuge parallel zur bestehenden Bahnbrücke und -damm zu errichten. Von derartigen Plänen geht grundsätzlich das deutliche Signal in die gegensätzliche Richtung zum Abbau von Belastungen der Umwelt mit Abgasen, Feinstaub, Lärm und fortgesetzte Bodenversiegelung aus. Ferner hätten derartige Baumaßnahmen weitere räumliche Einschränkungen der Aue und damit u.a. von Hochwasserräumen zur Folge.
Zudem wäre die Botschaft deutlich – während eine fortgesetzte Einschränkung des bahnverkehrs erfolgt, befördert man den Motorisierten Individualverkehr und den Lasttransport mit seinen Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft.
In dem Zusammenhang erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Vorschläge des AHA die derzeitige Ackerfläche nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Göhlitzscher Holzes diesem Auenwald zur sukzessiven Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Dies hätte nicht nur eine wert- und sinnvolle Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora zur Folge, sondern nimmt dem Hochwasser Kraft und Schwemmgut.
Für die Exkursionsteilnehmenden ist nicht schlüssig, wozu in der Saaleaue und Hochwassereinzugsgebiet eine derartig ausgebaute Slipanlage erforderlich ist. Zudem beeinträchtigt der Bestand das Landschafts- und Stadtbild. Die asphaltierte Zuwegung stellt zudem eine unnötige Versiegelung von Bodenflächen dar. Auf Grund dessen halten es die Exkursionsteilnehmer für dringend geboten zu prüfen, wer die Planung, die Genehmigung und den Bau veranlasst hat und woher die Finanzierung stammt.
Mit sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 12.02.2024 eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren B181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg abgegeben. Sie beinhaltet folgende Punkte, Zitat:

II. Zum Erläuterungsbericht

Laut Punkt 1.1 Planerische Beschreibung, Seite 3 und 1.2 Straßenbauliche Beschreibung, Seiten 7/8 beabsichtigen die Planer „Regelquerschnitte RQ 15,5 und RQ 21“ anzusetzen und von folgendem auszugehen, Zitat: „Die Länge der Baustrecke ergibt sich für die Vorzugsvariante zu ca. 12,963 km“, Zitat Ende.
Das bedeutet eine angedachte verbaute Fläche zwischen 200.926,50 m² und 272.223,00 m². Umgerechnet handelt es sich dabei um Flächen von 20,09 ha bzw. 27,22 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

In dem Zusammenhang gilt auf die u.a. unter den Punkten 2.4.1 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung, Seite 8 und 3.2.2 Varianten Abschnitt A – B 181alt bei Günthersdorf bis L 183 (o), ausgewiesen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Seiten 62/63 welche es zitieren gilt:

Vorranggebiet für Hochwasserschutz: „Saale“ (LEP LSA , REP Halle)
– Vorranggebiet für Wassergewinnung: „Leuna-Daspig“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Saale – Elsteraue“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle)
– Vorrangstandorte für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen: „Leuna“ (Leuna / Merseburg) (LEP LSA, REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Saaletal und Nebentäler“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA 2010, REP Halle)
– Vordringlich erforderlicher Neu- oder Ausbau bestimmter wichtiger Bundesstraßenverbindungen einschließlich zugehöriger Ortsumgehungen „B 181 Merseburg-Leipzig“ (REP Halle)
Der Planungsraum hat Anteil an insgesamt 5 Natura-2000-Gebieten:
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– FFH-Gebiet „Pfeifengraswiese bei Günthersdorf“ (DE 4639-303)
– FFH-Gebiet „Wiesengebiet westlich Schladebach“ (DE 4638-304)
– FFH-Gebiet „Geiselniederung westlich Merseburg“ (DE 4637-301),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
Nach Landesrecht geschützt sind darüber hinaus:
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung: „Kiessandlagerstätte Wallendorf“ (REP Halle) Vorranggebiet für Landwirtschaft: „Raum südlich Zöschen“ (TEP Merseburg (Ost) 1998)
– Vorranggebiet für Natur und Landschaft : „Wiesen und Kiesgruben bei Schladebach“ (REP Halle)
– Vorbehaltsgebiet für das ökologische Verbundsystem: „Auengebiet an Elster und Luppe“ (LEP LSA, REP Halle)…
– Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (DE 4537-301),
– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“,
– LSG „Elster-Luppe-Aue“,
– LSG „Geiselaue“.“, Zitat Ende

Insbesondere folgende Schutzgebiete sind direkt oder indirekt betroffen:

– FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302),
– FFH-Gebiet „Schafhufe westlich Günthersdorf“ (DE 4638-303),
– Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
– Naturschutzgebiet (NSG) „Luppeaue bei Horburg und Zweimen“,
– Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saale“,
– LSG „Kiesgruben Wallendorf/ Schladebach“

Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie unfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen.
Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben.
Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig.
Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt.

https://www.insa.de/fileadmin/content/insa/Service/Linienetzplaene/2023-12-22_Netzplan_MDV.pdf

https://www.insa.de/fahrplanauskunft/liniennetzplaene

III. Schlussbemerkungen

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es zur absoluten gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Umwelt, Natur und Landschaften zu schützen und zu erhalten sowie eine entsprechende Weiterentwicklung zu ermöglichen. Ohne eine derartige Herangehensweise lässt sich die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen nicht stoppen oder gar umkehren.
Dazu ist eine grundsätzliche Veränderung von globalem bis örtlichem Denken und Handeln dringend erforderlich.
Aus der Gesamtbetrachtung heraus ist somit sofort und unwiderruflich die Planung zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ zu beenden.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht weiterhin und verstärkt die dringende Notwendigkeit die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster und Luppe, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturbestandteile zu schützen und zu erhalten.
Das geplante Vorhaben zur B181 „Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ bedroht diesen großräumigen und vielfältig schützenswerten bzw. geschützten Natur- und Landschaftsraum und gilt es daher sofort und unwiderruflich zu stoppen.

In der ca. 10 ha großen Fasanerie erläuterte der AHA seine im „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 niedergeschriebenen Vorschläge zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Anliegens, der Beförderung der sukzessiven Verjüngung und nicht zuletzt die Rückverlegung des Deiches, um eine ungehinderte Korrelation zwischen Saale und Fasanerie wiederherzustellen. Im Rahmen der Exkursion berieten die Exkursionsteilnehmer über die Darstellungen des AHA zu den am 21.12.2016 festgestellten Massenabholzungen. Die Exkursionsteilnehmer bekräftigten, dass der Restauenwald die Fasanerie in der Saaleaue zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“, zum europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und ist ein Gesetzlich geschütztes Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nummer 1, temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gehört und alle Forstmaßnahmen zu unterlassen sind.
Im Bereich des Zusammenflusses von Alter Saale, welche von einer umfassenden Entwicklung der Weichholzaue geprägt ist, stellten die Exkursionsteilnehmer eine umfassende Vermüllung fest. Hier gilt es neben einer unverzüglichen Beseitigung des vermehrten Unrates und Mülls, durch verstärkte Kontrollen eine weitere Vermüllung zu verhindern. Neben der Gefährdung für Mensch und Tier vor Ort, besteht die dringende Gefahr, dass bei Hochwasser eine ungehinderte Weiterverbreitung in der Saaleaue erfolgt.
Auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Merseburg erörterten die Teilnehmer den „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Merseburg, Mühlberg 07 – 15“ vom 02.12.1998 und seine darin dargelegten Anliegen. Die Teilnehmer stellten dabei fest, dass zwar die baulichen Anlagen nunmehr beseitigt sind, aber die z.B. mit Kraftstoffen, Öl, Schwefel und Säure kontaminierten Böden sich noch vor Ort befinden. Dabei bekräftigten die Teilnehmer die noch immer aktuelle Forderung des AHA, die zum Teil bis 5 m mächtigen Aufschüttungen zu entfernen, um so die gesundheits- und umweltgefährdenden Bestandteile ordnungsgemäß entsorgen zu können. Im Anschluss daran, erhält die Saale Aue zurück, wo sich ein arten- und strukturreicher Auenwald entwickeln kann. Ferner wäre der Aufwand zur Sanierung des Mühlgrabens wesentlich geringer, welcher momentan sich eher durch die Beseitigung von Gehölzen und einhergehenden Verlust von Lebensräumen des Eisvogels artikuliert hat. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen haben keinen naturnahen, sondern einen vollständig naturfernen Zustand mit befestigten Ufer- und Sohlbereichen zur Folge. Da eine derartige Entwicklung nicht den Anliegen der WRRL entspricht ist ein unverzüglicher Rückbau der Befestigungen vorzunehmen. Ferner ist die Bereitstellung eines weitaus größeren Raums erforderlich, um eine tatsächliche naturnahe Entwicklung mit Mäandern zu ermöglichen.

Im unteren Abschnitt der Klia erörterten die Exkursionsteilnehmenden den naturfernen Verlauf des Fließgewässers, welcher vollkommen unbefriedigend ist und zudem der europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht. Der AHA legte dabei dar, dass seine Vorschläge und Überlegungen, welche er im „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002 eingearbeitet hatte. Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Erfreulicherweise hat zum Thema Machbarkeitsstudie „Kliarenaturierung“ auf Einladung der Stadtverwaltung Merseburg am 23.02.2024 eine erste Beratung stattgefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiter die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klia dringend geboten und orientiert darauf, dies in weiteren Beratungen der Stadtverwaltung Merseburg thematisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Schkopau, nördlich der Kläranlage in der Saaleaue haben die Teilnehmenden der Fahrradexkursion mit großem Entsetzen und Unverständnis massive Abholzungen und die damit verbundene Zerstörung des Gehölzbestandes festgestellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält ihre eine massive Aufklärung durch den Landkreis Saalekreis und die Gemeinde Schkopau dringend geboten. Ferner mahnt der AHA die ungestörte sukzessive Wiederherstellung des Gehölzbestandes an.
Im Mündungsgebiet der ca. 20 km langen Laucha in Schkopau mussten man mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die zu den folgenreichen massiven Eingriffen in den Gehölzbestand aus dem Jahr 2015, nun aktuell noch verheerendere und umfassender Eingriffe in der Lauchaaue stattgefunden haben. Die Fällungen zerstörten nicht nur größere Teile des Gehölzbestandes, sondern beseitigten flächendeckend die sukzessive Entwicklung im Einzugsbereich der Laucha. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Unterstützung einer ungestörten sukzessiven Entwicklung für dringend geboten.
Ferner verweist der AHA in dem Zusammenhang darauf, dass eine Sanierung der Hochhalde Schkopau grundsätzlich Zustimmung findet. Inwieweit es Umverlegung der Laucha auf einer Länge von 1,5 km dazu erforderlich ist und eine dosierte Einleitung von kontaminiertem Regenwasser der Laucha weiter Schaden zufügt, gilt es nach Vorlage der Planungsunterlagen zu prüfen.
Die Exkursionsteilnehmenden regten an zu prüfen, inwieweit in der ca. 19,83 ha Saaleaue westlich des Mündungsgebietes der Laucha eine Wiederherstellung des einstigen Saalebogens sinnvoll erscheint. Dafür spräche die Wiederverlängerung des Saaleverlaufs mit einhergehender Möglichkeit der Aufnahme erhöhter Wassermengen mit einhergehender verbesserter Aufnahme von Hochwasser in Fluss und Aue, die Schaffung weiterer Feuchtgebiete als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Verbesserung des Klimas in Folge der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes in Schkopau.
Im Saaleabschnitt unterhalb Merseburger Straße/Planenaer Landstraße haben wieder einmal aufgezeigt, dass die ökologische Notwendigkeit des Bestandes von Gehölzen entlang von Fließgewässern noch immer nicht begriffen worden ist. Hier nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen umfassende Abholzungen am Saaleufer in Augenschein. Offenbar selbst die begonnene Brutzeit hat von diesen sinnlosen Abholzungen abhalten können.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnerte der AHA an die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nunmehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.
Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257 km und einem Einzugsgebiet von 5.154 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, was er z.B. mit der ehrenamtlichen, im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg, welche mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich und räumlich eng verbunden ist, umfassend tut, rufen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion zur Mitwirkung im AHA auf. Dazu zählt u.a. die Stärkung der Regionalgruppen in Leipzig und Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg, die Mitwirkung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM) sowie die Bildung einer Gruppe in und um Weißenfels.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.03.2024

Fotos und Videos: Andreas Liste

AHA hält einen Schutz der Ilm und ihrer Aue dringend erforderlich!

AHA führt Wanderexkursion zur „Alten Leine“ durch

Halle (Saale), den 08.03.2024

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