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AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK- Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles nunmehr suspendierten Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen, die Aufschüttungen und ersten Bauten sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.

Die nunmehrigen Pläne am Nordufer einen Camping- und Caravanstandort zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige AHA bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.
Im Rahmen folgender Fahrradexkursion möchte der AHA u.a. auch auf das Thema Schutz und Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes Hufeisensee und Reide eingehen:

Samstag, den 20.04., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue
zwischen Halle (Saale) und Leipzig
Route: Diemitzer Graben, die Reide, Überlauf des Hufeisensees in die Reide, Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbe­reich der Parthe
Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 6 Stunden

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.04.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion in Auenlandschaften zwischen Halle und Leipzig durch

AHA führt Wanderexkursion durch den Salegaster Forst durch

AHA wirkt für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften

Der am 23.02.1991 gegründete ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Natur-schutzverein und aus dem am 16.01.1983 gebildeten Arbeitskreis Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hervorgegangene Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich zum Ziel gestellt für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften zu wirken. Besonderen Augenmerk nehmen dabei die Auenlandschaften an Elbe, Oder, Saale, Mulde, Havel und Spree sowie ihrer Nebengewässer ein. Hier seien z.B. die Bode, die Selke, die Weiße Elster, die Schwarze Elster, die Ilm, die Luppe, die Reide, die Laucha, die Geisel, die Klia, der Würdebach, die Salza, der Zörbiger Strengbach, die Fuhne, die Rossel, die Wuhle, die Panke, die Unstrut, die Helme, die Zorge, die Pleiße, die Parthe, die Rippach, die Wipper, die Böse Sieben, die Ecker, die Ilse und der Ellerbach genannt.

Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den wertvollsten und räumlich weitläufigsten Natur- und Landschaftsräumen in Mitteleuropa. Jedoch ist deren Bestand durch Ausbaumaßnahmen jeglicher Art an einzelnen Standorten und im Gesamtbestand gefährdet. Den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung dieser Auenlandschaften zu ermöglichen, zu befördern und voranzutreiben ist ein Hauptziel des AHA, welcher bereits in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und teilweise im Land Niedersachsen seine Wirkung und Aktivitäten entfaltet.

Der AHA erhielt im Juni 2019 vom Umweltbundesamt den Anerkennungsbescheid als nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Die Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem und gemeinnützigem Engagement. Der AHA bietet sich als vielfältige Plattform für interessierte Personen und Einrichtungen an, welche sich ehrenamtlich für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle. Grob fachlich-inhaltlich gesehen führt der AHA im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten folgende territoriale und thematische Arbeiten und Aktivitäten durch bzw. strebt sie an:

  • Recherchieren bestehender und Erstellen neuer Konzeptionen, Rahmenpläne und Stellungnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Gestalten und Pflegen seiner Homepage, Betreuen von Ständen, Erstellen von Presseerklärungen und -mitteilungen sowie von Faltblättern, Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen)
  • Vorbereitung und Durchführung von Arbeitseinsätzen auf Grundlage selbst erstellter bzw. bestehender Konzeptionen
  • Umweltbildung in Theorie und Praxis an konkreten Objekten und Projekten
  • Kinder- und Jugendarbeit in Kindergärten, Schulen, Klubs und Wohngebieten
  • Umweltberatung der Bevölkerung, anderer Vereine, von Politik und Verwaltung, Initiativen sowie Firmen
  • Trägerschaft und Betreuung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“
  • Betreuung einer Streuobstwiese in Dessau-Roßlau sowie Prüfung der Möglichkeit der Betreuung weiterer Streuobstwiesen
  • Initiieren, Betreuung bzw. Begleitung von Diplom-, Praktikums-, Projekt- und Haus-arbeiten
  • Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen, Vorträgen, Foren und Begehungen
  • Koordinierung und Betreuung der Initiative „Pro Baum“ in Halle (Saale)
  • Aufbau von Regional- und Ortsgruppen sowie thematischen Gruppen bundesweit
  • Seit dem 16.08.2004 ist der AHA auch Träger der einst am 18.11.1988 in den Räumen der Georgen Kirchengemeinde in Halle (Saale) gegründeten Umweltbibliothek Halle (UBH) und nunmehrigen Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM), die einen umfassenden Bestand an Literatur, Bild- und Tonträgern sowie Spielen aufzuweisen hat, welche ausgeliehen, aber auch vor Ort genutzt, gelesen, angesehen und gehört werden können.
    Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) steht allen interessierten Personen und Einrichtungen ebenfalls als Versammlungs-, Veranstaltungs- und Beratungsort zur Verfügung.

Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen, vielfältigen, territorialen, thematischen, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit mitzuwirken bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.04.2024

Stellungnahme zur Verkehrsstation Lampertswalde – Erneuerung Bahnsteig

I. Grundsätzliches

Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

II. Erläuterungsbericht

Zu 1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
Zu 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
Zu 5 Beschreibung des geplanten Zustandes

In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölzbestand zu sichern sowie Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu erweitern. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.
Unter Punkt 5.5 Hochbauten ist folgendes dargestellt, Zitat:
5.5 Hochbauten
Alle Gebäudeteile des im Kapitel 4.5 beschriebenen Geräteschalthauses werden ersatzlos abgebrochen. Die Materialien sind der entsprechenden Entsorgung zuzuführen. Die Baugrube wird, mit aus dem Bahnsteigbau vorhandenem Ausbaumaterial verfüllt.
Gemäß den vorliegenden Bestandsunterlagen verfügt das Gebäude über keinen Anschluss an die Versorgungsleitungen Dritter. Dementsprechend sind keine Maßnahmen erforderlich.“, Zitat Ende
Im Zusammenhang seien die Ausführungen unter Punkt 4.5 Hochbauten zitiert:
4.5 Hochbauten
Im Bereich des Bahnsteigzugangs steht ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Geräteschalthaus (6,00×4,20×2,50).“, Zitat Ende

Eine Verfüllung mit „Ausbaumaterial“ erscheint nicht sinnvoll zu sein. Auf der Fläche im Umfang von 25,2 m² lassen sich zwei Bäume in Anknüpfung an den Gehölzbestand im südwestlichen Anschluss zur Bahnhofstraße pflanzen. Gekoppelt mit einem arten- und strukturreichen Wiesenbestand mit eingebrachten Frühjahrsblühern, ermöglicht den Rückbau von versiegelter Bodenfläche mit einhergehender die Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Pilzen, 25,2 m² neuer Versickerungsfläche sowie Verbesserung der Optik vor Ort. Als Baumarten empfehlen sich u.a. Feldahorn, Wildobstarten wie Vogelkirsche, Holzbirne und -apfel und Mirabelle.

Die unter Punkt 5.4 Zuwegung aufgeführten Planungen, Zitat:
Aufgrund der Umgestaltung der Zuwegung zum Außenbahnsteig werden die bestehenden Fahrradständer zurückgebaut und durch eine neue Anlage ersetzt.
Die neue Anlage wird im Bereich des abzubrechenden Geräteschalthauses aus 6 Reihenbügeln für insgesamt 12 Fahrräder realisiert.“, Zitat Ende, gilt es eine Platzierung an den Rändern des Bahnhofsgebäudes, aber auch eine Einschränkung des Parkplatzes zu prüfen.

Leider existieren keine Angaben zur Zukunft und Nutzung des Bahnhofsgebäudes. Hier empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit eine Nutzung als Übernachtungsstätte sowie Auskunftsort mit Warte- und Unterstellplätzen für Gepäck und Fahrräder möglich ist. Ferner empfehlen sich Fassadenbegrünung und Platzierungen von Solaranlagen auf den Dachflächen.

Darüber hinaus ist beim Umbau des Bahnsteiges sowie der Verbindungswege und angrenzenden Plätze die Verwendung von wasserdurchlässigem Material zu prüfen.

https://baukobox.de/wissen/522-wasserdurchlaessige-belaege

https://ökofuge.de/oekofuge-bettungssand/wasserdurchlaessiger-unterbau

III. Abschließendes

Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.04.2024

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Anhoerung/Sachsen/2024/0314_PF_Verkehrsstation_Lampertswalde/0314_PUAuslegung_Verkehrsstation_Lampertswalde.html;jsessionid=8448BBDEA2AF65AE1286D607A1B09BA1.live21321

AHA führt Exkursion in die „Fasanerie“ östlich von Merseburg durch

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