Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer bilden Moldau und Eger
Der 1.094,00 km lange, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe mit einem Einzugsbereich von 148.268,00 km² bildet dabei mit seiner umfassenden Auen- und Flusslandschaft ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.
Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE schreibt dazu, Zitat:
„In Mittel- und Westeuropa verfügt die Elbe nach Donau, Weichsel und Rhein über das viertgrößte Einzugsgebiet, in dem fast 25 Millionen Einwohner leben. Mehr als 99 % des Einzugsgebiets befinden sich in Deutschland und der Tschechischen Republik, weniger als 1 % in Österreich und Polen. Von der Quelle im Riesengebirge bis zur Mündung in die Nordsee wird die Elbe in drei Abschnitte unterteilt (Obere, Mittlere und Untere Elbe).“, Zitat Ende
https://www.ikse-mkol.org/themen/die-elbe
https://www.ikse-mkol.org/fileadmin/media/user_upload/D/06_Publikationen/09_IKSE_Flyer-Poster-2020/2020_IKSE_Flyer_Elbe.pdf
Ein besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Abschnitt zwischen den Mündungsgebieten der 124,00 km langen Vereinten Mulde und der 413,00 km langen Saale.
Diese Fluss- und Auenlandschaften an der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ anteilig zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125) und zum ca. 539,00 ha großen FFH-Gebiet “Saaleaue bei Groß Rosenburg“(EU-Code: DE 4037-303, Landescode: FFH0053) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Mulde“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129). Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des ca. 342.848,00 des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.
Diese Teile der Auen von Elbe, Mulde und Saale dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept__BR__Flusslandschaft__Elbe-fertig-April-07.pdf
https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018
https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=125&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:
„I. Grundsätzliches
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.
II. Zum Inhalt
Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.
Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:
Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.
Zu § 7 Forstwirtschaft:
Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.
Zu § 8 Jagd
Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.
§ 9 Gewässerunterhaltung
Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.
Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei
Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „
Zitat Ende
Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.
Die Fluss- und Auenlandschaft der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale war und ist immer wieder Ziel von Exkursionen mit dem Fahrrad und zu Fuß. Der Auenwald und die Wiesen sind erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen des Aufenthalten im nunmehrigen Naturschutzgebiet „„Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2012-10-2&nr=62049&pos=20&anz=25
Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können.
Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen.
Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.
Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.
Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe, Mulde und Saale ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind.
Im Rahmen dieser Aktivitäten verfolgte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 2001 das „Vorhaben Deichrückverlegung Lödderitzer Forst“. Ein Vorhaben, welche der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her immer begrüßte und im Rahmen seiner Fahrradexkursionen in dem Gebiet bewarb. Jedoch bemängelte bzw. bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Deichrückverlegung räumlich nicht ausreicht und eine Abholzung von wertvollem Auenwald inakzeptabel ist. Leider fanden diese Einwände kein Gehör und so erfolgte im steuerfinanzierten Projektzeitraum in den Jahren 2001 – 2018 im Jahr 2009 die Massenabholzung im Auenwald. Dabei schlug man etwa 100,00 m breite Schneisen in das Auenwaldgebiet.
https://www.ufz.de/export/data/2/102867_Eichhorn__Naturschutzgro%C3%9Fprojekt_A%C3%96W_03_04_2014.pdf
https://wrrl-info.de/docs/vortrag_sem41_eichhorn.pdf
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es weiter an Deichrückverlegungen zu arbeiten und dabei rechtzeitig die Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Zudem bedarf es für die gesamten Auenlandschaften im Einzugsgebiet der Elbe der Nutzung der flächendeckenden Auswertungen zur Ausbreitung und Mengen des Hochwassers, um einen ersten Ansatz zu finden, um sogenannte Altauen den Fließgewässern zurückzugeben. Diese Daten- und Berechnungsgrundlagen bieten eine sehr wichtige Grundlage so mehr Retentionsflächen sowie Entwicklungsräume für Altwasser, Feuchtgebiete, Moore, Auenwälder und -wiesenflächen sowie Hochstaudenbereiche zu ermöglichen. Diese dienen als Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Wasserspeicher, Entstehungs- und Verbreitungsgebiet von Kalt- und Frischluft, sie tragen zu einem qualitativ hohem und vielfältigen Landschafts- und Ortsbild bei sowie sorgen für eine hohe Wohn- und Erholungsqualität.
Nunmehr liegt dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 04.11.2024 vor, welche die erste Überschrift „Elbauen für die Zukunft“ trägt und als zweite Überschrift „BMUV fördert Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe mit rund 6,5 Millionen Euro“ titelt.
Weiter steigt die Pressemitteilung folgendermaßen ein, Zitat:
„Bundesumweltministerin Lemke hat heute in Dessau den Förderbescheid für das neue Blaue-Band-Projekt „Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe“ an den WWF übergeben. Das Projekt will die Elbauen zwischen Dessau und Aken als Referenzgebiet für eine naturnahe Auenlandschaft weiterentwickeln und diese damit für die Zukunft als intakten Lebensraum an der Elbe sichern. So können auch die nächsten Generationen die Artenvielfalt der weitläufigen Auenflächen erleben und von deren Funktion zum Schutz vor den Folgen der Klimakrise profitieren. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe mit rund 6,5 Millionen Euro.“, Zitat Ende
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/elbauen-fuer-die-zukunft
Grundsätzlich begrüßt der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, wenn sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und an deren Spitze die Bundesministerin Steffi Lemke für den Schutz, die Weiterentwicklung und den Erhalt von Auenlandschaften und Gewässer einsetzen möchte.
Nur wie der konkrete Fall aufzeigt, sind rechtzeitige Transparenz und die Einbeziehung der Öffentlichkeit dringend geboten, um Projektvorhaben wissenschaftlich-fachlich kritisch betrachten, begleiten und bewerten, Stellungnahmen abgeben sowie somit rechtzeitig in derartige Aktivitäten einbringen zu können.
Das ist nach momentanen Kenntnisstand des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leider gar nicht oder womöglich nur im begrenzten Umfang geschehen. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten dies unverzüglich nachzuholen.
Bereits an der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Position, Auenlandschaften sukzessiv und naturnah entwickeln zu lassen. Zu den einzigen baulichen Aktivitäten, welche notwendig sind, um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, gehören zum Beispiel Deichrückverlegung bzw. -aufhebungen, Beseitigung von Bauten, Kontaminationen und Bodenversiegelungen sowie die Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen. Selbst Wiedereinschlüsse von Altverläufen bedürfen einer vorherigen, wissenschaftlich fundierten und mindestens einjährigen Betrachtung der Fauna, Flora, Pilzwelt sowie von hydrologischen und bodenkundlichen Untersuchungen.
Darauf aufbauend gilt es dann eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen und als öffentliche Diskussions- und Beschlussgrundlage zu nutzen. Die vielfältige Wissenschaftslandschaft bestehend aus Universitäten und Hochschulen sowie dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ mit ihren vielfältigen Potentialen bieten sich hier als Partner an.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Mitwirkung an.
Weiterhin möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform dienen, um Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Saale sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 10.11.2024