seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.
Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.
Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.
Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:
Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.
Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale). Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.
Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen. Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem 1094,30 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und seiner Aue geprägt, welche ein Einzugsgebiet im Umfang von 148.268,00 km² besitzt.
Diese Natur und Landschaften ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen. Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) haben dazu beizutragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum nicht nur einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.
Dazu ist es erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen über die bestehenden Schutzbestimmungen informiert sind sowie diese auch respektieren und einhalten. Bei dieser Aufgabe spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle für die ihnen anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur geplanten Landesgartenschau ursprünglich im Jahr 2027 und nunmehr im Jahr 2028 haben dazu geführt, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Veranstaltung zum Umwelttag am 05.06.2026 durchgeführt hatte:
Freitag, den 05.06., um 18.00 Uhr Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt zu den Elbauen der Lutherstadt Wittenberg – Großer Anger Treffpunkt: Hauptbahnhof Lutherstadt Wittenberg Ende: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg Altstadt Dauer: ca. 3 Stunden
Die Fahrradexkursion ist ebenfalls sehr eng mit der Einhaltung und Umsetzung der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ verbunden.
Diese Fahrradexkursion, welche in Anknüpfung an die Fahrradexkursionen am 05.06.2024, 13.07.2024 und 05.06.2025 erfolgte, fand im Blickwinkel des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und naturnahen Entwicklung der Auen von Elbe, seiner Nebengewässer Speckenbach und Kleiner Rischebach sowie der Vorbereitungen zur Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2028 in der Lutherstadt Wittenberg statt.
Google-Karte 1: Elbaue – Großer Anger mit Elbe und Kleiner Rischebach (rot umrandet), Elbaue mit Mündungsgebiet Speckenbach in die Elbe (orange umrandet) und Kuhlache (grün umrandet)
Die Fahrradexkursion startete am Hauptbahnhof Wittenberg und führte zur Kuhlache, welche sich insbesondere als vier Betonflächen im Bereich Dresdner Ring/Dresdner Straße darstellt, mit einer Gesamtgröße von ca. 33.361,27 m² = 3,34 ha, die Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach mit einer Größe von ca. 53.900,78 m² = 5,4 ha sowie die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha großen Großen Angers aufsuchten.
Google-Karte 2: Elbaue mit Mündungsgebiet Speckenbach in die Elbe (orange umrandet) und Kuhlache (grün umrandet)
Der erste Anlaufpunkt bildete die Kuhlache mit ihren vier Betonflächen, welche umfassend von Gehölzen und Stauden eingerahmt sind. Vereinzelt haben Pflanzen insbesondere die Fläche im Südosten überwachsen. Nach bereits getätigten und nunmehr bekräftigten bzw. vertieften Angaben von Verantwortlichen für die Landesgartenschau 13. April bis 31. Oktober 2028 in der Lutherstadt Wittenberg ist das Gebiet der Kuhlache im Untergrund von massiven Bodenkontaminationen gekennzeichnet, welche sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer alten Mülldeponie und Kampfmittelresten zusammensetzt. Genauere Angaben liegen dazu nicht vor. Gegenwärtige Maßnahmen scheinen zu mindestens schon einmal auf einen ersten umfassenden Umgang mit den Kontaminationen ausgerichtet zu sein.
In dem Blickpunkt betrachtet sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Dauermessungen und -überprüfungen von Boden, Wasser und Luft vorzunehmen, die vollständige Beräumungen der Kontaminationen bis tief in den Bodenbereich der Auen von Speckenbach und Elbe hinein umzusetzen. Im Anschluss daran gilt es das sanierte Auengebiet von Speckenbach und Elbe der sukzessiven Renaturierung zu überlassen und als arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Retentionsfläche sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet entwickeln zu lassen, zu sichern und zu schützen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bei einer Fläche von 33.361,27 m² und einer Auffüllung der Auen von Speckenbach und Elbe im Umfang von ca. 5,00 m mit einer Beräumung von ca. 166.806,35 m³ schwer umweltschädigenden Altlasten zu rechnen. Diese Sanierungen sind nach Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG sowie unter Berücksichtigung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung zwingend erforderlich und entsprechend vorzunehmen.
Ergänzend im Hinblick auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie der Renaturierung ist ebenfalls zwingender Handlungsbedarf aus der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abzuleiten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher erneut und fortgesetzt an, dass hier eine umfassende Beräumung des Geländes einschließlich des möglicherweise kontaminierten Boden bis zum Ursprungsniveau vorzunehmen ist. Neben der Beseitigung von mutmaßlichen Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaften, Wasser und somit für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze, lassen sich eine Wiederausweitung der Retentionsfläche und die vollständige Wiederöffnung des Speckbaches realisieren. Dies stellt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA eine bedeutsame Maßnahme zum Schutz und Entwicklung der Elbaue im Stadtgebiet von Wittenberg dar. Zudem entspricht die Renaturierung des Speckbachverlaufes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich die Aktivitäten zur Landesgartenschau 2028 im Bereich der Elbaue jedoch auf die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen beschränken. Zudem bekundet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungs- und Renaturierungsaktivitäten mitzuwirken. Dazu schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen vor. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, basierend auf den Bodenuntersuchungen mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Darüber hinaus empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Ebenfalls ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen. Laut der dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekannten „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist im nordöstlichen Anschluss unter den Namen „Elbquartier – Neues Wohnen am Fluss“, folgendes geplant, Zitat: „Durch das Elbquartier soll eine Neuordnung der städtebaulichen Struktur und eine Arrondierung vorhandener Wohnbauflächen erreicht werden. Für die neue Stadtsilhouette an der Elbe wird eine Mischung aus verdichtetem Wohnen angestrebt. Das Elbquartier wird noch nicht bis 2027 entstanden sein, jedoch sollen der Uferpark, Hochwasserschutz und die äußere Erschließung der Siedlung hergestellt werden. Die künftigen Baufelder sollen zunächst für eine Gartenschau zwischengenutzt werden, bevor auf ihnen die Gebäude errichtet werden. So können auf dem Areal sogenannte „Zukunftslabore“ errichtet werden, welche sich mit diversen Themen der „Stadt der Zukunft“ (siehe Seite 14) beschäftigen und neben der gärtnerischen Leistungsschau einen wissenschaftlichen Aspekt zur Landesgartenschau hinzufügen.“, Zitat Ende Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben weder die Planung, noch die Umsetzung der Errichtung von Wohnbebauungen mit einhergehendem fortgesetzten Flächenverbrauch und Zunahme von Kraftfahrzeugsverkehr nichts mit der ordnungsgemäßen Zielstellung einer Landesgartenschau zu tun. Insbesondere, wenn man sie als „Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung“ betrachtet. Im konkreten Fall gilt es noch zu beachten, dass das offensichtlich noch gültige „Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau, Endbericht 30. April 2012“ auf Seite 27, unter dem Punkt „2.3 Wohnungsleerstand Gesamtstädtischer Überblick“ folgendes ausweist, Zitat:
„Zum 31.12.2009 standen im gesamten Stadtgebiet etwa 2.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden leer. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Leerstand um 870 WE bzw. 26 Prozent gesunken. Die Leerstandsquote lag damals bei 13 Prozent. Hauptursache für die Verringerung der Leerstandsquote waren die Abrisse im Stadtumbau (1.800 WE). Auch Wohnungszusammenlegungen und Stilllegungen sowie Umnutzungen und konventionelle Abbrüche wegen fehlender Nachfrage trugen zur Leerstandsreduzierung bei. Allerdings wurde der Stabilisierungseffekt dieser Maßnahmen für den Wohnungsmarkt durch die weiter sinkende Zahl der privaten Haushalte erheblich gemindert. Nach den Erhebungen des Stadtumbau-Monitorings entfällt der größte Anteil am Wohnungsleerstand auf den Altbau (56 Prozent). Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus (38 Prozent, davon 28 Prozent traditioneller Wohnungsbau) und den Wohnungsneubau seit 1990 (6 Prozent). Gemessen an der Größenordnung der jeweiligen Bestände ist der Leerstand im Geschosswohnungsaltbau (bis 1918) mit etwa 16 Prozent am höchsten. Im Plattenbau liegt er bei etwa 15 Prozent. Den niedrigsten Leerstand im Geschosswohnbau weisen der Werksiedlungsbau (2 Prozent) und der Neubau seit 1990 (3 Prozent) auf. Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand zwischen einem und drei Prozent angenommen, also eine Größenordnung, die deutlich unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen, die nach 1990 entwickelt worden sind, stehen Wohngebäude nur ganz vereinzelt wegen Eigentümerwechsel leer. Daher wurde hier von einem durchschnittlichen Leerstand in der Größenordnung von einem Prozent ausgegangen. In den älteren Kleinhaussiedlungen gibt es auf Grund weiterer Faktoren wie Erbschaftsauseinandersetzungen und punktuellem Verfall nach Wegzug einen leicht höheren Leerstand, die hier mit durchschnittlich 3 Prozent des Bestands zu Buche schlägt.“, Zitat Ende
Daraus lässt sich ableiten, dass keine städtebauliche und soziale Notwendigkeit besteht, vorrangig für Personen mit größerem Einkommen und Vermögen neue Wohngelegenheiten zu schaffen. Aktuellere veröffentliche Angaben und Zahlen lassen sich leider nicht heranziehen. Zudem mindert die starke Verlärmung durch Dresdner Ring/Dresdner Straße/Bundesstraße 187 eine erforderliche lärmreduzierte Wohnqualität. Stattdessen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen sowie mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Ferner empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Darüber hinaus ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen. Im Bereich der ca. 5,4 ha großen Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach stellten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sehr bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsraum fest. Momentan ist dieser Teil der Aue von Elbe und Speckbach von Mischbeständen aus Stauden wie Gefleckter Schierling und Großer Brennnessel sowie Hart- und Weichhölzern wie Stieleiche, Flatterulme und Feldahorn sowie Sal-, Korb- und Silberweide geprägt. Diese Entwicklung gilt es zu schützen und vor jeglichen Eingriffen zu schützen. Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung, Seite 6 – ist dort unter den Namen „Uferpark – Wittenbergs Visitenkarte am Fluss“, folgendes geplant, Zitat: „Mit seiner vergleichsweise geringen Entfernung zur Innenstadt ist der Raum um die Kuhlache prädestiniert für eine „Dependance der Stadt an der Elbe“. Hier soll der Stadtpark am Fluss entstehen – als Visitenkarte und Identifikationsort von „Wittenbergan der Elbe“. In Teilbereichen ist die Rolle als Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen. Es werden folgende Entwicklungsziele angestrebt: · Schaffung eines intensiv gestalteten Parkraums mit stadtweiter Ausstrahlung, als Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen · Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien · Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs · Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung · Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat“, Zitat Ende
In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 74 unter 0-2.2 die angedachten Aktivitäten folgendermaßen aufgezählt, Zitat:
Während die „Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs“ grundsätzlich zu begrüßen ist, sind andere Aktivitäten, wie der angedachte „Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen“ sowie folgender Maßnahmen wie „Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung, Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat als sehr bedenklich anzusehen. Die „Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien“ klingt sehr interessant, ist aber nicht sinnvoll, wenn man dafür die bisherige Natur und Landschaft beschädigt oder gar zerstört. Gleiches gilt für die Herstellung von neuen Wegeverbindungen.
Die bisher durchgeführten massiven Gehölzfällungen zeugen eher davon, dass Zerstörung von Grün Vorrang gegenüber schonenden und behutsamer Umgang mit den Teilen der Altaue der Elbe.
Die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha Großen Angers stellt sich als Natur- und Landschaftsraum mit naturnaheren Entwicklungsräumen mit Gehölzbereichen und -inseln dar.
Google-Karte 3: Elbaue – Großer Anger mit Elbe und Kleiner Rischebach (rot umrandet)
Dieser bedeutsame Teil der Elbaue, wo am Nordwestrand das Elbenebengewässer Kleiner Rischebach seinen Raum hat, besteht zum Beispiel aus Weichhölzern wie Silber-, Bruch- und Korbweide und Harthölzern wie Stieleiche, Gemeine Esche, Flatter- und Feldulme. Eingebettet gibt es u.a. ein Vorkommen von Schwarzem Holunder und Kreuzdorn. Ferner gedeihen gepflanzte Exemplare der Rosskastanie. Auskolkungen, Saumstreifen mit Hochstauden sowie der zu dem Zeitpunkt ausgetrocknete und begradigte, aber entwicklungsfähige Rischebach ergänzen zusammen mit den Wiesen diesen arten- und strukturenreiche Natur- und Landschaftsraum innerhalb der Aue zwischen Elbe und Rischebach. Beobachtungen zum Beispiel von Turmfalken, Weißstörchen und Neuntöter bestärken diesen Eindruck. Am Tag der Fahrradexkursion am 05.06.2026 entdeckten die Teilnehmenden im Großen Anger, Südostteil erfreulicherweise in einem Bestand der Großen Brennnessel einen Standort mit Raupen des Großen Tagpfauenauges. Im Interesse einer besseren, arten- und strukturreicheren Entwicklung der Wiesenbereiche ist unbedingt die Mahd partiell und unregelmäßig durchzuführen, um Blüh- und Saatgutphasen zuzulassen. Ferner ist dies für die Eigenschaft als Brut- und Setzraum dringend erforderlich. Das bereits bestehende sehr naturbelassene Wegenetz ist bestens in den Landschafts- und Naturraum eingebettet und bildet kein Hindernis für Klein- und Kleinsttiere. Außerdem dienen Pfützen je nach Größe, Wasserumfang und Dauer als Stätten der Tränken sowie zur Gewinnung von Nestbaustoffen zum Beispiel für Mehl- und Rauchschwalben. Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung, Seite 9 – ist dort unter den Namen „Profilierung der Elbe-Kulturlandschaft“, folgendes geplant, Zitat: „Das Potenzial des Großen Angers als einprägsamer Naturraum, stadtnaher Erholungsraum und kulturhistorisches Zeugnis der Stadtentwicklung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Hochwasserschutzes aktiviert werden. Zur Profilierung als regionaltypische Kulturlandschaft werden folgende Entwicklungsziele verfolgt: · Ausbau eines barrierefreien Wegenetzes als Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit · Entwicklung markanter Orte und Aufenthaltsräume zum Sitzen und Verweilen · Kulturlandschaft – Landschaft als Kunst- und Kulturraum · architektonische Inszenierung eines der „Elbtore“, Zitat Ende
In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 76 unter „4 Großer Anger“ folgende angedachte Baumaßnahmen aufgezählt, Zitat:
Alleine eine Neuversiegelung von 0,87 ha Wegenetz führt zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen auch nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. Vorstellbar wäre maximal die Einrichtung eines Naturerkenntnispfades, welcher sich in den Natur- und Landschaftsraum einbettet. Eine Maßnahme, die der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA ausdrücklich unterstützt und in der praktischen Bildungsarbeit für alle Teile der Bevölkerung als sehr nützlich hält.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht insgesamt gesehen, die Gefahr massiver Eingriffe in einen sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraum, welchem man so teilweise oder gar vollständig seiner sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten und -raum berauben möchte. Eine Tatsache, welche zudem den Schutzbestimmungen des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ bzw. dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ sowie des Natura 2000-Gebietes Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) widerspricht. Zudem sind Eingriffe in der Retentionsfläche der Elbe und ihrer Nebengewässer vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine ordnungsgemäße Ausschilderung mit Schutzgebietsschildern dringend erforderlich. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kooperativen Abstimmungsbedarf mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe zur Entstehung eines Naturlehrpfades und der mutmaßlichen Entwicklung eines Teiches im Nordbereich des Großen Angers in Richtung Dessauer Ring.
Die Darstellungen der beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg vom 05.06.2024, dass man nach aktuellem Planungsstand beabsichtigt die Wegeverbindungen im Großen Anger in ein- und zweispurigen Betonspuren auszubauen sowie auf Sitzmöbilar zu verzichten, lassen weiterhin außer Acht, dass sich der Große Anger eben in einem international, europäisch und national geschützten Raum befindet. Daher weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut mit Nachdruck darauf hin, dass jeglicher Verbau von Wegen und anderer Bereiche zu unterlassen ist. Die beiden damals anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwiesen im Fall der Beibehaltung oder gar Genehmigung aller Eingriffe in das Teil des 43.000 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001), dass eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union zu erwarten ist. An dieser Auffassung hat sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nichts geändert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hofft, dass die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2028 in der Lutherstadt Wittenberg ohne Eingriffe in den geschützten bzw. schützenswerten Raum der Elbe und ihrer Aue stattfinden und eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union sowie eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht notwendig ist. Ausdrücklich möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf eine sachlich-kritische Zusammenarbeit setzen. Konfrontation ist der Sache nicht dienlich. Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Anger. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt es die Wege von jeglicher Bebauung und die Wiesen von Bepflanzungen freizuhalten. Als wissenschaftliche Partner kommen beispielsweise die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ. Sollte eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Ausweitung der bestehenden Gehölzbestände nachvollziehbar empfehlen, dann gilt es auf sukzessive Entwicklungen zurückzugreifen. So ist eine Entwicklung von standortgerechten Gehölzen im Einklang mit der Natur sowie den Standortbedingungen und -gegebenheiten gesichert.
Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls die interessierte Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 06.06.2026 eine ca. vierstündige Wanderexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (vom 05.06.2026) zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ durch.
Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr Wanderexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (vom 05.06.2026) zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ Route: Eisenbahnstraße (Wolfen), Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen, vorbei an der Gaststätte „Am Rodelberg“, Kleingartensparte „Am Betonwerk“ e.V., Fuhnetalweg Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezweckt mit der Exkursion die Arten- und Strukturvielfalt des Exkursionsgebietes und die damit eng verbundene Schutzwürdigkeit, Gefahren und Bedrohungen für diesen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsraum sowie eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung aufzuzeigen. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für seine Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig werben. Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 06.06.2026, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen und endet nach ca. vier Stunden. Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Ferner findet die Exkursion nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 568 796 31 Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig über Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 06.06., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.) zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne Treffpunkt: Bahnhof Köthen Ende: Bahnhof Bernburg Dauer: ca. 5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 06.05.2026, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion im Umfeld des Tages der Umwelt am 05.06.2026 zum Ziethebusch, zur Ziethe, zum Zehringer Busch und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne bis zur Mündung in die Saale in Bernburg durch. Die Fahrradexkursion startet um 10.00 Uhr am Bahnhofsvorplatz, Eingang Bahnhof Köthen und endet am Bahnhof Bernburg. Im Rahmen der Fahrradexkursion im Umfeld des Tages der Umwelt, welcher auf den 05.06.2026 datiert ist, beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schutzwürdigkeit der Fließgewässer Ziethe und Fuhne, ihrer Auenlandschaften, ihrer vielfältigen Struktur- und Artenvielfalt, ihrer Bedeutungen als Biotop- und Grünverbundraum sowie ihrer Funktionen als Retentionsraum darzulegen.
Dabei bilden ganz besonders der Ziethebusch, der Zehringer Busch, der Park am Wasserschloss in Großpaschleben, die Auenwaldreste in Trinum und Biendorf, der Mündungsbereich der Ziethe in die Fuhne bei Plömnitz sowie das Mündungsgebiet der Fuhne in die Saale in Bernburg (Saale) sehr wichtige Exkursionsschwerpunkte. Ferner ist Inhalt der Fahrradexkursion, die gegenwärtigen Vorstellungen für den Schutz und die Entwicklung von Fasanerie und Ziethebusch zu erörtern. Darüber hinaus ist es Ansinnen der Fahrradexkursion den von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.10.2017 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt – Bitterfeld“ darzustellen. Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Mitwirkung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Auenlandschaften von Ziethe und Fuhne sowie angrenzender und verbundener Landschaften und Naturbestandteile aufzeigen. Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Wer noch mehr zu den Aktivitäten in dem Exkursionsgebiet und zur Fahrradexkursion an sich erfahren möchte, kann sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:
I. Sitz des Vereins
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen dazu. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen. Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, welcher ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern entwässert und seiner Aue geprägt.
Diese Umwelt, Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen. Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) haben dazu beizutragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum nicht nur einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.
Dazu ist es aber erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen wenigstens die bestehenden Schutzbestimmungen kennen, respektieren und einhalten. Hier spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle in dem ihm anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur Landesgartenschau im Jahr 2028 haben den Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – veranlasst folgende Veranstaltung anlässlich des Umwelttages am 05.06.2026 durchzuführen:
Freitag, den 05.06., um 18.00 Uhr Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt zu den Elbauen der Lutherstadt Wittenberg – Großer Anger Treffpunkt: Hauptbahnhof Lutherstadt Wittenberg Ende: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg Altstadt Dauer: ca. 3 Stunden
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hinweisen, dass das Motto des Tages der Umwelt am 05.06.2026 „Umweltschutz bringt was. Zusammen.“ lautet.
Dies ist ebenfalls sehr eng mit der Einhaltung und Umsetzung der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ verbunden.
Im Rahmen der Fahrradexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schutzwürdigkeit und Bedrohung der Auenlandschaft in bzw. bei der Lutherstadt Wittenberg darlegen, auf die Vorbereitungen zur Landesgartenschau im Jahr 2028 eingehen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet unterbreiten. Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der Mitwirkung der Bevölkerung aufzeigen.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an dieser Stelle erneut, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit ist, aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an. Die Fahrradexkursion kann auch als Auftakt für die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Wittenberg dienen. Wer Interesse hat und dazu bzw. zur Fahrradexkursion Fragen, Anregungen und Hinweise hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie verbesserte Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften für dringend geboten. Dazu gehört die Betrachtung einzelner Teile von Umwelt, Natur und Landschaft sowie im räumlichen Komplex. In dem Zusammenhang gilt es nicht nur Biotop- und Grünverbundräume zu sichern und zu schützen, sondern auszuweiten. Ferner gilt es gerade im Raum der Städte Leuna und Merseburg sowie die Gemeinde Schkopau darauf zu achten, dass die Altlasten aus nunmehr über 100 Jahren Chemische Produktion mit ihren massiven Schäden für Umwelt, Natur und Landschaften ordnungsgemäß gelagert sind und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Zuführung und Verwertung für eine bedenkenlose und schadfreie Verwertung erfolgen kann. Dies bedarf jedoch einer wissenschaftlich fundierten und standortangepassten Lösung. Die über 1.547.513,821m² = 154,7513821 Hektar große (eigene Messung) und etwa 30 Meter hohe Hochhalde Leuna diente zur Verkippung von Industrieabfällen, Einspülung von Kraftwerksasche sowie lagern Rückstände aus der Winkler-Gaserzeugung, Phenolabwässer, Kalk, Klärschlamm und weitere Abfälle. Seit dem Jahr 1997 gehört das Gelände der Mitteldeutschen Sanierungs- & Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE), welche ihren Hauptsitz unter folgender Anschrift hat: Greppiner Straße 25 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen hat.
Vom Grundsatz her folgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Anliegen und Vorgehen und daher erkennt der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt im Juni 2019 anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzverein massive Widersprüche.
II. Zu den Planungsunterlagen – Begründung/ Umweltbericht
Nach den Planungsunterlagen vom Fassung: 04. Juni 2024, Begründung Punkt 1. Planverfahren beabsichtigt die InfraLeuna GmbH als künftiger Pächter des Planungsgebietes „Teilflächen Südbecken und Südliche Erweiterung“ »Photovoltaik-Freiflächenanlagen« (Abkürzung: PVFA) zu errichten und dabei eine Fläche in einer Größe von 97,2 ha (Südliche Erweiterung: 55,1 ha, Südbecken: 42,1 ha) in Anspruch zu nehmen. Nunmehr gibt man unter Punkt 1.4 Abgrenzung und Größe des Geltungsbereiches der Änderung folgendes an, Zitat: „Die Größe des Plangebietes der Teilflächenänderung PVFA beträgt 55,1 ha.“, Zitat Ende Gleiches ist unter Punkt 7. Flächenbilanz vermerkt.
Unter Punkt 1.5 Vorhandene und angrenzende Nutzungen, Fassung: 04. Juni 2024 sind dazu folgende bemerkenswerte Ausführungen enthalten, Zitat:
„In den hier gegenständlichen Teilflächen sind aktuell folgende abfallrechtliche Situationen zu berücksichtigen: – Südbecken: Aufgrund des Stilllegungszeitraums fällt der Deponiebereich Südbecken unter das Bodenschutzrecht (Bundesbodenschutzgesetz [BBodSchG] und Bundesbodenschutzverordnung [BBodSchV]). Das Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] und Deponieverordnung [DepV]) kommt für eine Sanierung des Südbeckens nicht zum Tragen. Zuständige Vollzugsbehörde ist die Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF). Für die Fläche liegt eine Fortschreibung des Teilsanierungsrahmenkonzeptes (TSRK) vor1, in der gutachterlich eine Oberflächenabdeckung (z.B. mineralische Abdeckungen mit einer Bodenschicht) der wenig bzw. nicht begrünten Flächen zur weiteren Minimierung der Grundwasserneubildung und der Vermeidung von Asche- und Kalkschlammverwehungen als verhältnismäßige Sanierungsmaßnahme festgelegt wird. Diese Sanierung wurde noch nicht umgesetzt. – Südliche Erweiterung: Aufgrund des Stilllegungszeitraums fällt der Deponiebereich Südliche Erweiterung unter das Abfallrecht (KrWG und DepV). Zuständige Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA). Für den Deponiebereich Südliche Erweiterung wurde mit Bescheid des LVwA vom 08.11.2014 die endgültige Stilllegung nach § 40 Absatz 3 KrWG festgestellt und der Bereich in die Nachsorgephase entlassen. In der Nachsorgephase sind Nebenbestimmungen lt. v.g. Bescheid umzusetzen (Überwachungsprogramm: Grundwasser, Setzung, Wetter; Zustandskontrollen mit Mängelbeseitigung; Begrünungspflege; Berichterstattung). Im Zuge der Sanierung der Fläche wurde eine Oberflächenabdichtung mittels Wasserhaushaltschicht mit ca. 200 – 250 cm Stärke aufgebracht und mit Rasen vollständig begrünt. Am Fuß der Böschungen wurde umlaufend in der Rekultivierungsschicht ein Randgerinne als Verdunstungsgraben modelliert. Die v.g. angeordneten Maßnahmen in der Nachsorgephase werden regelmäßig durchgeführt.“, Zitat Ende In dem Dokument BEBAUUNGSPLAN 8.4 „HALDE AM STANDORT LEUNA“ DER STADT LEUNA, Begründung Teil Il – Umweltbericht mit Stand vom 16. Juni 2009 unter Punkt 2.1.1.4 Grundwasser folgendes aus, Zitat: „Durch den Abbau der bindigen Deckschichten im Bereich der Halde ist ein hydraulischer Kontakt des Haldenkörpers zum Hauptgrundwasserleiter Saalehauptterrasse gegeben. Damit besteht die Möglichkeit der direkten Infiltration von Haldensickerwässern, in den Hauptgrundwasserleiter. Zu den Transportwegen des solcherart belasteten Grundwassers führt der Gutachter aus: „Als Fazit für den gegenwärtigen Zustand ist zu ziehen: . […] ein Sickerwasseraustrag aus der Deponie ist ausschließlich auf niederschlagsbedingte GW-Sickerwasserbildung zurückzuführen. e Das Sickerwasser aus der Deponie wird insbesondere im südlichen Bereich zu einem großen Teil über den südlichen Randgraben gefasst. Im nördlichen Teil wird das Sickerwasser dem quartären GWL zugeführt. Die konkreten Sickerwasserwege sind nicht beschreibbar. Die Entwässerung des Deponiekörpers erfolgt auf bisher nicht erfassten Wegsamkeiten.“ (Ergänzende Untersuchungen GICON, S.28) Die Haldensickerwässer sind durch Auswaschungen mit Schadstoffen belastet, die darüber in das Grundwasser gelangen. Betreffend die Schadstofffrachten und ihre Auswirkungen auf das Grundwasser führt der Gutachter aus: „Als haldenbürtiger Hauptbelastungsparameter ist [im Rahmen des TRSK] Ammonium herausgearbeitet worden. Dieser Parameter ist gemäß Aufgabenstellung Gegenstand der hier vorzunehmenden weiteren Betrachtungen. Die Ableitung von Ammonium als Leitparameter kann durch die Gutachter bestätigt werden. Auch wenn punktuell im Bereich der Haldenränder hohe Gehalte an organischen Schadstoffen festgestellt wurden (z.B. BTEX, LHKW, AOX, Phenolindex), spielen die Verbindungen bzw. Schadstoffgruppen bei der Ausbreitung im Grundwasserabstrom keine Rolle. Insofern werden im Weiteren ausschließlich Stickstoffverbindungen sowie ausgewählte Beschaffenheitsparameter (z.B. Sauerstoff) betrachtet, die die Ausbreitung von Ammonium beeinflussen bzw. ergänzend beschreiben. […] Das Grundwasser im Quartär im Bereich des Haldenkörpers verfügt nahezu flächendeckend über sehr hohe Ammoniumwerte. Die Konzentration liegt durchgängig über 100 mg/l und reicht in einzelnen Messstellen bis in den Bereich von 500 mg/ […].Das Grundwasser im Zustrom zur Halde ist im Quartär vergleichsweise gering mit Ammonium belastet und liegt eindeutig unter den im Haldenbereich ermittelten Konzentrationen. Somit ist für den Haldenbereich selbst ein eindeutiger Eintrag von Ammonium in das Grundwasser festzustellen. […] Die Nitratbelastungen [im Quartär] liegen nahezu im gesamten Betrachtungsgebiet im Konzentrationsbereich < 10 mg/l NOs-N. […]“ Nach den im Gutachten wiedergegebenen Messergebnissen weist das Grundwasser im nördlichen bis östlichen Abstrombereich des tertiären Grundwasserleiters vergleichsweise geringe Ammonium-Konzentrationen im Bereich von 0,3 bis 1,8 mg/l auf. Am Westrand der Hochhalde wurden bei im Herbst 2003 durchgeführten Messungen demgegenüber deutlich erhöhte Ammonium-Konzentrationen von 188 mg/l im oberen und ca. 200 mg/l im unteren tertiären Grundwasserleiter sowie 132 mg/l an der Liegendgrenze des Tertiärs (= unterste tertiäre Bodenschicht) nachgewiesen. (vgl. ergänzende Untersuchungen GICON, S. 31 ff.) Betreffend den Schadstofftransport zwischen dem quartären und den tertiären Grundwasserleitern führt der Gutachter aus: „Ein vertikaler Wasser- und Stofftransport aus der Halde in die tertiären GW-Leiter kann […] nur stark eingeschränkt erfolgen. […] Zum Zeitpunkt der Wasserhaltungen der westliche gelegenen Tagebaue und der aktiven Einspülungen in die Halde hat ein erheblicher vertikaler Druckgradient existiert, der einen vertikalen Wasser- und Stofftransport ermöglicht hat. Die in den tertiären GWL festgestellten Belastungen lassen sich durch Einträge während der Wasserhaltung der westlich gelegenen Tagebaue erklären. Der Umfang dieses Einflusses auf den weiteren Grundwasser- und Stofftransport im Untersuchungsgebiet kann aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschließend geklärt werden. Für den heutigen Sachstand ist dagegen folgendes festzustellen: * Die Zwischenstauer zwischen Quartär und Tertiär sowie innerhalb des Tertiärs erlauben nur einen stark eingeschränkten Stoff- und Wassertransport zwischen Quartär und Tertiär. Der Stoff-/Wasseraustausch ist jedoch grundsätzlich in nachgewiesenen Bereichen mit Fehlstellen der Stauer möglich. * Ehemals vorhandene erhebliche Druckgradienten vom quartären zum tertiären GWL sind heute nicht mehr vorhanden (Einstellung der Wasserhaltung im Restloch Großkayna 2001, Abklingen des Sickerwasserberges im Bereich der Halde ca. 2002). * Ein erheblicher Stofftransport in den tertiären GWL kann im Haldenbereich bei den aktuell herrschenden hydraulischen Verhältnissen ausgeschlossen werden. […]“ (ergänzende Untersuchungen GICON, S. 35) Anhand von Messreihen, die im Rahmen des im Bereich des Chemiestandorts durchgeführten Grundwassermonitorings erfolgt sind, wurde die Ausbreitung der Ammonium-Frachten im quartären Grundwasserleiter ermittelt und bewertet. Die Ergebnisse der diesbezüglichen Untersuchungen fasst der Gutachter wie folgt zusammen: „Aus den oben dargestellten Ergebnissen der strombahnorientierten zeitlichen Auswertung der Ammoniumkonzentrationsentwicklung im Grundwasserbereich unter der Hochhalde und in deren unmittelbaren Abstrombereich sind folgende Aussagen zusammenfassend ableitbar:
Die im unmittelbaren Grundwasserschadensbereich festgestellte Ammoniumkonzentration von > 100 mg/l NH,-N ist auf den GW-Bereich unterhalb der Hochhalde begrenzt, wobei das Kontaminationszentrum bisher weitestgehend ortsstabil ist.
Die im unmittelbaren Anstrom […] seit 1999 festgestellte Verringerung der NH,-N-Konzentration verdeutlicht die deutliche Verringerung des Eintrages von haldenbürtigen Ammonium mit dem Sickerwasser.
Im Randbereich der Ammoniumbelastung ist kein Anstieg der Ammoniumkonzentration zu verzeichnen. Die Abstromfahne im quartären GWL scheint in alle Richtungen weitestgehend stabil zu sein.“ (ergänzende Untersuchungen GICON, S. 40)“, Zitat Ende
Daraus lässt sich klar und deutlich ableiten, dass eine Störung der Deckschichten, welche durch Bautätigkeiten für Solaranlagen zu erwarten ist, zu massiven Schadstoffeinträgen in Grund- und Schichtwasserleitern führen können. Die Auswirkungen auf das nähere und weitere Umfeld kann sich verheerend entwickeln. Jegliche Beeinträchtigungen des Grundwassers sind bereits unverantwortlich gegenüber den hier lebenden und arbeitenden Menschen, stellt eine unverantwortliche Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaften mit ihrer Fauna, Flora und Pilzwelt dar und ist nach europäischem Recht auch verboten.
In der Fassung vom 20. März 2026 ist nunmehr ist unter Punkt 1.6 Vorhandene und angrenzende Nutzungen folgendes angegeben, Zitat:
„Die Hochhalde Leuna ist mit Ausnahme einer von der Fa. Wiese Umwelt Service GmbH für eine Bioabfallbehandlungsanlage genutzten Teilfläche (diese liegt außerhalb der Teilflächenänderung PVFA) ohne eine dauerhafte bauliche Nutzung. Soweit abfallrechtlich und tatsächlich erforderlich werden in der Teilfläche Südliche Erweiterung regelmäßig landschaftspflegerische Pflege- sowie abfallrechtliche Mess- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. In der Teilfläche Südliche Erweiterung ist aktuell folgende abfallrechtliche Situationen zu berücksichtigen: Aufgrund des Stilllegungszeitraums fällt der Deponiebereich Südliche Erweiterung unter das Abfallrecht (Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] und Deponieverordnung [DepV]). Zuständige Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA). Für den Deponiebereich Südliche Erweiterung wurde mit Bescheid des LVwA vom 08.11.2014 die endgültige Stilllegung nach § 40 Absatz 3 KrWG festgestellt und der Bereich in die Nachsorgephase entlassen. In der Nachsorgephase sind Nebenbestimmungen lt. v.g. Bescheid umzusetzen (Überwachungsprogramm: Grundwasser, Setzung, Wetter; Zustandskontrollen mit Mängelbeseitigung; Begrünungspflege; Berichterstattung). Im Zuge der Sanierung der Fläche wurde eine Oberflächenabdichtung mittels Wasserhaushaltschicht mit ca. 200 – 250 cm Stärke aufgebracht und mit Rasen vollständig begrünt. Am Fuß der Böschungen wurde umlaufend in der Rekultivierungsschicht ein Randgerinne als Verdunstungsgraben modelliert. Die v.g. angeordneten Maßnahmen in der Nachsorgephase werden regelmäßig durchgeführt. Grundsätzliche bzw. unlösbare Konflikte aus den geplanten Festsetzungen der Teilflächenänderung PVFA sind in Bezug auf die angrenzenden Nutzungen nicht zu erwarten.“, Zitat Ende
Es ist eine deutliche Reduzierung der Problemangaben zu erkennen.
Trotzdem sind weiterhin alle derartigen Risiken zu unterlassen bzw. auszuschließen. Hinsichtlich der Umwelt, Natur und Landschaften sei auf folgende Ausführungen unter Punkt 2.1.1 Derzeitiger Bestand der schutzwürdigen Umweltbestandteile im Plangebiet verwiesen, Zitat: „Trotz ihrer anthropogenen Herkunft und ihrer erheblichen Schadstoffbelastungen weist die Halde ein relevantes ökologisches Potential auf. Dieses beruht insbesondere auf der relativen Ungestörtheit zahlreicher Einzelstandorte innerhalb des Plangebiets sowie den vielfältigen Biotopstrukturen, die in nicht mehr genutzten Bereichen im Laufe der Jahrzehnte entstanden sind.“, Zitat Ende Unter Punkt 2.1.1.2 Biotoptypen (Tiere und Pflanzen) sind folgende weitere Ausführungen enthalten, Zitat: „Der Bestand der im Plangebiet anzufindenden Biotoptypen bzw. Tier- und Pflanzengesellschaften wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 2007 erhoben. Der Gutachter beschreibt die Biotoptypen im Plangebiet wie folgt: „Die auf der Halde festzustellenden Biotoptypen lassen sich im Wesentlichen folgendermaßen klassifizieren […]:
Als „wertgebende Brutvogelarten“ benennt der Gutachter
Flussregenpfeifer (ein Brutpaar),
Steinschmätzer (ca. vier bis fünf Brutpaare),
Sperbergrasmücke (ein bis zwei Brutpaare),
Neuntöter (zehn bis zwanzig Brutpaare),
Feldsperling (drei bis vier Brutpaare).
….. Zur Bewertung der floristischen und faunistischen Situation im Plangebiet führt der Gutachter zusammenfassend aus: „Die Halde wird ausschließlich durch weit verbreitete, ungefährdete Biotoptypen charakterisiert. Gefährdete oder geschützte Pflanzenarten wurden nicht festgestellt. […] Ausschlaggebend bei der naturschutzfachlichen Bewertung sind jedoch die faunistischen Aspekte. […] Bei der Erfassung der Avifauna konnten 59 Vogelarten auf der Leuna-Halde festgestellt werden, darunter 41 wahrscheinliche bzw. sichere und 6 mögliche Brutvogelarten. Das 246 ha große Untersuchungsgebiet ist als artenreich einzuschätzen. Im Vergleich dazu wurde im Südteil von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum von 1990 bis 1995 eine durchschnittliche Brutdichte von 84 Arten auf 20 km? festgestellt. Zwei Arten mit Brutvogelstatus werden in der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt mit der Kategorie „Gefährdet“ geführt. Es handelt sich dabei um Steinschmätzer und den Feldsperling. […] Der Steinschmätzer ist nach bundesdeutschen Maßstäben sogar „stark gefährdet“. 13 bzw. 9 der festgestellten Brutvogelarten werden in Sachsen-Anhalt bzw. in Deutschland der Vorwarnliste zugeordnet. Sie stellen somit Arten dar, die aktuell noch nicht gefährdet sind, deren Bestände bzw. Lebensräume aber abnehmen. Mit der Sperbergrasmücke und dem Neuntöter brüten zwei Arten des Anhanges I der EU-Vogelschutzrichtlinie auf der Leuna-Halde. Als zwei weitere Anhang-l-Arten brüten der Rot- und der Schwarzmilan in der näheren Umgebung des Untersuchungsgebietes und suchen die Halde regelmäßig zum Nahrungserwerb auf. […] In der vorliegenden Untersuchung zur Avifauna der Leuna-Halde wurden nur Brutzeitdaten, aber keine Rastvogel- und Überwinterungsbestände auf bzw. in der Umgebung der Halde erfasst. […] Die in der näheren Umgebung gelegene Saaleaue, die Kiestagebaue, Tagebaurestlöcher sowie großflächigen Ackergebiete dienen Wat- und Wasservögeln als Schlaf- und Überwinterungsgewässer sowie als Nahrungshabitate.“, Zitat Ende Die aufgeführten fünf Vogelarten sind folgendermaßen in der Roten Liste aufgeführt:
Dabei stellen die fünf Vogelarten nur ein Ausschnitt der Artenübersicht dar. Angaben zu anderen Tierarten fehlen an der Stelle komplett. Angesichts der Tatsache, dass der Umweltbericht einen Stand vom 16. Juni 2009 aufweist und somit über 15 Jahre alt ist, erscheint eine aktuelle Erfassung von Fauna, Flora und Pilzwelt sowie Bewertung der Boden-, Wasser- und Klimadaten dringend geboten. Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass sich seitdem eine Festigung und Erweiterung eines sukzessiven Bestandes an Fauna, Flora und Pilzwelt entwickelt hat. Neben der Tatsache, dass sich der Untergrund und die Bestandteile der Halde als umweltgefährend darstellt, der Bewuchs zusammen mit der Abdeckung eine Winderosion sowie tieferen Eintrag von Niederschlagswasser verhindert, sind somit alle baulichen Eingriffe und Störungen auszuschließen. Daher ist es unverantwortlich mit 97,2 ha eine Solaranlage aufzubauen und genau das Risiko einzugehen. Zudem beabsichtigt man in Bezug auf 154,75 ha, ca. 62,81 ha der Haldenfläche in Anspruch zu nehmen, was zur großflächigen Zerstörung gewachsener Natur und genutztem Boden mit Verlusten von Lebens- und Rückzugsräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie der Gefahr von Winderosionen und Schadstoffeintrag in Grund- und Schichtwasserschichten einhergehen kann. Derartige Angaben fehlen nunmehr in der Begründung. Der aktuelle Umweltbericht bagatellisiert den Artenbestand, während der Artenschutzbericht, Stand: 16. März 2026 folgendes unter 5. Vorprüfung ausweist:
Artengruppe Fledermäuse. Zitat: „Von den 25 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind in Sachsen-Anhalt 21 Arten potenziell vorkommend. Im Untersuchungsraum nachgewiesen wurde hiervon 13 Arten (siehe Tabelle 9).“, Zitat Ende
Artengruppe Vögel, Zitat: „Von den europäischen Vogelarten sind im UR insgesamt 40 Artnachweise erbracht worden.“, Zitat Ende
Die Kartierung anderer Arten auszuschließen ist in jeglicher Hinsicht vollkommen inakzeptabel. Hier bestehen durchaus auch Möglichkeiten der Nutzung als Nahrungs- bzw. Rasthabitate. Somit erscheint es als sehr wahrscheinlich die Bedeutung für Fauna und Flora aus artenschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht herunterzuspielen. Angaben zur Funga fehlen komplett, obwohl bereits mit Datum vom 31. Mai 2022 der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages eine Dokumentation mit dem Titel: „Schutz der Funga neben Fauna und Flora, Untertitel: Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene Schutz der Funga neben Fauna und Flora – Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“ herausgegeben hatte.
In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Eine Errichtung »Photovoltaik-Freiflächenanlagen« (Abkürzung: PVFA) auf den angedachten Standorten stellt eben genau diesen Flächenverbrauch und gilt es daher abzulehnen.
III. Alternativvorschläge
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten den Widerspruch zwischen Nutzung und Umwandlung von erneuerbarer Energie zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften weiter zu verschärfen. Im konkreten Fall empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die 1.300 Hektar der InfraLeuna GmbH, abzüglich der 154,75 ha Haldenfläche zu nutzen, um Alternativstandorte für Solaranlagen zu finden. Hier sind insbesondere Dach- und Fassadenflächen zu nennen.
Im Zusammenhang mit den Darstellungen Bericht zur Potenzialanalyse zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) der Stadt LEUNA erfolgt die vom Grundsatz her zu begrüßende Bekräftigung des Beitrages zum Klimaschutz. Außer einer „Neufassung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Leuna (Baumschutzsatzung) vom 27. September 2018“ sind jedoch keine Satzungen und Verordnungen in Sachen Umwelt, Natur und Landschaftsschutz erkennbar. So wäre es doch zum Beispiel vorstellbar, dass die Stadt Leuna, im Rahmen der fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten, eine wissenschaftlich fundierte Konzeption erarbeiten lässt, wo und wie an öffentlichen und privaten Gebäuden das Anbringen von Solaranlagen möglich sein kann. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Merseburg und die Hochschule Anhalt dienen. Zudem ist eine rechtzeitige Einbeziehung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen sehr ratsam. In der Endfassung sollte diese Konzeption in einen Satzungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Leuna münden. Selbstverständlich gilt es u.a. Möglichkeiten der Energieeinsparung aufzugreifen und satzungsgerecht zu gestalten. Auch hier gilt es wissenschaftlich mit den gleichen Partnern zu agieren sowie rechtzeitig die Bevölkerung einzubeziehen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
IV. Zusammenfassung
Die Stadt Leuna, u.a. eingebettet in die Auengebiete von Saale, Weißer Elster und Luppe ist ferner von einer Industrie- und Agrarlandschaft geprägt, welche auf sehr vielfältige und der Natur der Sache nach wertvollen Böden beruht und historisch über Jahrhunderte die Menschheitsgeschichte beeinflusste.
Das alles muss unsere Verantwortung stärken sorg- und achtsam sowie nachhaltig mit diesem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum umzugehen und vor Eingriffen – wie der geplante – zu sichern und zu schützen. Der häufig fehlende zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften hat nicht nur zahlreiche Natur- und Landschaftsräume mit ihren Tieren, Pflanzen und Pilzen verschwinden lassen, sondern auch vor der menschlichen Gesundheit nicht Halt gemacht und ist massiver Motor des voranschreitenden vernichtenden Klimawandels. Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich. Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich. Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine umfassende Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 8.4 Halde am Standort Leuna Teilflächenänderung PVFA – Stadt Leuna erforderlich ist. Ansonsten verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf seine Stellungnahme vom 01.05.2024 zum Bericht zur Potenzialanalyse zum Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) der Stadt LEUNA. Dabei gilt es gemeinsam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern, einzuarbeiten und umzusetzen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.