Kategorie: Allgemein (Seite 2 von 357)

AHA hält einen besonderen Schutz und eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Raum der Stadt Brandenburg an der Havel und der Gemeinde Kloster Lehnin für dringend geboten!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern.
Im Stadtgebiet von Stadt Brandenburg an der Havel sind hier insbesondere die 57,00 bzw. 61,40 km lange Plane mit einem Einzugsgebiet von 639,00 km², die 34,10 bzw. 35,00 km lange Buckau mit einem Einzugsgebiet 917,00 km² zu nennen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170542/Bericht_GEK%20Plane-Buckau.pdf?c

Den Landschafts- und Naturraum der Stadt Brandenburg und der Gemeinde Kloster Lehnin sind insbesondere von den Auen von Havel, Plane und Buckau im Unterlauf bzw. in ihren Mündungsgebieten in den zur Unteren Havel gehörenden Breitlingsee sowie von umfassenden Wald-, Agrar- Bruch- und Wiesengebieten geprägt, welche allesamt mehr oder minder schutzwürdig sind und folgende Schutzgebiete den dringend notwendigen und vielfältigen Schutzstatus zum Ausdruck bringen:

I. Landschaftsschutzgebiete

  • „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
  • „Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

  • „Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
  • „Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha
  • „Rietzer See“ – Größe: rund 1.128,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212019

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

  • FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
  • FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
  • FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha
  • FFH-Gebiet Rietzer See (EU-Gebietscode: DE 3642-302, Landes-Nr. 116) – Größe ca. 1.132,00 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-rietzer-see

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/116/FFH-MP116_Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rietzer-see

Diese Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Wald-, Wiesen-, Agrar-, Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung.
Insbesondere das Havelnebengewässer Plane, welche bei Raben entspringt, ist in verschiedenen Teilabschnitten zahlreicher europäischer und nationaler Schutzgebiete. Zudem dient sie zusammen mit der Buckau als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Hohen Fläming und Havel.

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170545/Plane_DE586_43.pdf?command=downloadContent&filename=Plane_DE586_43.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/themen/natura-2000/462-plane-oberlauf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_Karte_ErhZV21.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/mp_462_Karte_2_LRT_wert_Biotope_230209_.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_ErhZV21.pdf

Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen und beispielsweise innerstädtische Fließgewässer in Brandenburg (Havel) wie den ca. 4,50 km langen Jakobsgraben einzubeziehen, welcher zudem einen besonderen historischen und archäologischen Wert aufzuweisen hat.
Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Brandenburg ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Gleiches ist für den Raum der Gemeinde Kloster Lehnin auszudrücken, welcher zudem eine sehr wichtige Verbindungsfunktion u.a. zum Beelitzer Sander, zum Fläming und zum Baruther Urstromtal darstellt.
Geprägt aus einem Wechsel aus Auen-, Bruch-, Wald-, Wiesen- und Agrarlandschaften beinhalten der Gesamtraum eine große Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen gilt.

Nunmehr haben die Gemeindevertreter der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen ihrer Sitzung am 23.09.2025 die Aufstellung des „Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriestandort Prieperfichten“ in den Gemarkungen Krahne und Prützke nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)“ beschlossen und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 25.09.2025 den „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ gefasst.

Gemeinde Kloster Lehnin 

https://ris.lehnin.de/ti-1/index.php

https://ris.lehnin.de/ti-1/listen/Beleg_e20256C145DBD8EA9336C9A8AC15588FDC108.pdf#toolbar=1

https://ris.lehnin.de/ti-1/listen/Beleg_p202522C7D0ED3DAD6A66CCD083CC72EB064C.pdf#toolbar=1

https://www.klosterlehnin.de/fotos/4/222140/kloster-lehnin/produkt-und-referenzbilder/vorstellung-des-projektes-nachhaltiges-industriegebiet-paterdamm-krahne

https://www.klosterlehnin.de/news/index.php?news=1131680

Stadt Brandenburg an der Havel

https://www.stadt-brandenburg.de/rathaus/stadtverordnete/termine-vorlagen

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=4846

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=133106

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/___tmp/tmp/45081036/SaW7nLAhimQQH3vDMsZB3DYVS7lNZtKGVWOTxFHr/4e546336fded6ee8d66d683624be4c95/print.pdf

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7522

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7522

Karte 1: Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Prieperfichten & Projektskizze; Quelle: Lüder Green Project GmbH und GICON-Gruppe

https://www.klosterlehnin.de/news/index.php?news=1131680

Karte 2: Stadt Brandenburg, Fläche des Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2

https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ging bereits im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 Sachverhaltsermittlung und Abwägungsentscheidungen zur Festlegung des großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts „Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne“ (September 2021) u.a. auf die Problematik der Vernichtung von Waldfläche auf der damals mit 400,00 ha beplanten Fläche ein. Der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, für die Kalt- und Frischluft sowie als Erholungsraum war man sich schon bewusst, spielte das aber unverantwortlich herunter, um die Eignung des Gebietes für die Bebauung festzustellen.

https://havelland-flaeming.de/wp-content/uploads/2022/02/9_5_ergU_1_2_Sachverhalte__Abwaegung_GIV_Paterdamm_Krahne_2021.pdf

Mit dem Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 2. Entwurf vom 26. Juni 2025 hielt die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming weiter an diesen Planungen fest.
Dabei listet die Umweltprüfung zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0, Stand 27.05.2025 auf den Seiten 56 bis 59 sehr wohl umfassende Gefährdungen und Beeinträchtigungen für das nunmehr mit einer Gesamtfläche von 169,30 ha große Plangebiet aus, um zu folgendem fatalen Schluss zu kommen, Zitat: „Im Ergebnis der vertiefenden Prüfung können erhebliche Umweltauswirkungen das Plangebiet GIV Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne ausgeschlossen werden.“, Zitat Ende

Dabei beleuchtet Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming beauftragte Firma Bosch & Partner GmbH nur ansatzweise die Bedeutung des bedrohten Waldes mit seiner Fauna, Flora und Funga, als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, als Biotop- und Grünverbund sowie nicht zuletzt als Einzugsgebiete von Plane und Buckau anzusehen sind.

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170542/Bericht_GEK%20Plane-Buckau.pdf?com

Dabei hat auch hier die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ klare Rahmen gesetzt. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Auch eine Reduzierung auf eine Gesamtfläche von ca. 170,00 ha – 100,00 ha im Gemeinde Kloster Lehnin und 70,00 ha in der Stadt Brandenburg – kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vernichtung von großen Teilen des Waldgebietes Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga, die Funktion in der Wasserrückhaltung und -speicherung, als Teil des Biotop- und Grünverbundraumes sowie nicht zuletzt als Erholungsraum zur Folge hat.
Insbesondere gilt es zu bedenken, dass das Gesamtwaldgebiet in einen Raum folgender Schutzgebiete eingebettet ist:

I. Landschaftsschutzgebiete

  • „Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
  • „Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

  • „Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
  • „Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha
  • „Rietzer See“ – Größe: rund 1.128,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212019

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

  • FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
  • FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
  • FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha
  • FFH-Gebiet Rietzer See (EU-Gebietscode: DE 3642-302, Landes-Nr. 116) – Größe ca. 1.132,00 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-rietzer-see

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/116/FFH-MP116_Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/rietzer-see

In dem Zusammenhang mit den Planungen zur Zerstörung von mindestens ca. 170,00 ha Wald im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) und im Gebiet der Gemeinde Kloster Lehnin weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017 – 2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019 – 2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es stattdessen für dringend geboten für den Landschafts- und Naturraum zwischen Fläming, Beelitzer Sander und Baruther Urstromtal sowie mit den Auen- und Flusslandschaften von Havel, Plane, Buckau und ihrer jeweiligen Nebengewässer, den Wald-, Agrar-, Wiesen- und Bruchlandschaften eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Sie muss Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des gesamten und vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes aufzeigen. Aus Sicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören insbesondere die naturnahen und sukzessiven Entwicklungen, der Rückbau von bestehenden Verbauungen und Bodenversiegelungen, die Vermeidung neuer Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften, die Stabilisierung und Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung, die dem angepasste Nutzung für Naherholung und Tourismus etc. dazu.
Auf jeden Fall hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der der Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) – für dringend geboten.
Daher sind die Beschlüsse der Gemeindevertreter der Gemeinde Kloster Lehnin im Rahmen ihrer Sitzung am 23.09.2025 zur Aufstellung des „Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriestandort Prieperfichten“ in den Gemarkungen Krahne und Prützke nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)“ und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel am 25.09.2025 den „Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Anschlussstelle der BAB 2“ sofort und unwiderruflich aufzuheben.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.01.2026

Arbeitseinsatz im Januar am Forstwerder: Auenwald schützen – konkret & wirksam

von Volker Thiel

Am Samstag, dem 17. Januar 2026, führte der Arbeitskreis den Ersten von zwei regulären Arbeitseinsätze im Jahr auf dem Forstwerder in Halle (Saale) durch.
Gemeinsam mit Freiwilligen aus der Bevölkerung wurde die bestehende Schutzstruktur aus Totholz entlang des Spazierweges gepflegt und teilweise erneuert.
Ziel der Aktion ist die langfristige Erhaltung des Auenwaldrestes, der als Teil des FFH-Gebiets „Nordspitze Peißnitz und Forstwerder“ unter besonderem Schutz steht.
Empfindliche Bereiche sollen vor Trittschäden geschützt werden und strukturreichen Lebensräumen für eine Vielzahl seltener und geschützter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten soll erhalten bleiben.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23
Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

Oberverwaltungsgericht stoppt weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz
Pressemitteilung: 1/2025, Magdeburg, den 17.02.2025, Oberverwaltungsgericht
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung
FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – Probebohrungen

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
LSG Harz und Vorländer
Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (FFH0101)
Bundesamt für Naturschutz – Gipskarstlandschaft Südharz
Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes ”Gipskarstlandschaft Questenberg”, Landkreis Sangerhausen

Nunmehr möchte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Zweiten Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2025 mit sogenannten „Weißflächen“ sich die Option freihalten mitten in dem schützenswerten und geschützten Südharz den Gipsabbau zu ermöglichen.

Stufe 4: Zweiter LEP-Entwurf, einschließlich Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Zweiter Entwurf zur Neuaufstellung – Hauptkarte

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.

Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus dient folgende Veranstaltung:

Samstag, den 24.01.2026, um 10.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
Dauer: ca. 5 Stunden

Karte zur Exkursionsroute

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Kombinierten gemeinsamen Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 24.01.2026 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.01.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 26.01.2026, findet mit dem 139., das erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luft-feuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.

Im Rahmen ihres 139. Treffen am Montag, dem 26.01.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle – Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
26.01.23.02.30.03.27.04.18.05.29.06.
27.07.31.08.28.09.26.10.30.11.14.12.

II. Aktion

Karfreitag, den 03.04., um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen am Karfreitag“
Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)

III. Exkursion

Tag des Baumes:

Donnerstag, den 23.04., um 17.00 Uhr
Exkursion zum Tag des Baumes in den Reichardts Garten
Eine gemeinsame Exkursion mit Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Thomas-Müntzer-Park, Kurve Friedenstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3 Stunden

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale) vom 29. – 31.05.2026
Fahrradrundexkursion zum 43. Jahrestages der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983 – Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route:
Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühl-pforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche
Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur

vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 18.01.2026

Stellungnahme zu Genehmigungsplanung zur Umsetzung des Projekts Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027

Lossa Abschnitte 13 und 14 – 16

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit bald 46 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Zu 1.2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3 Bestehende Verhältnisse
Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens
Zu 6 Landschaftspflegerische Hinweise

Vom Grundsatz sind Maßnahmen zu begrüßen, welche naturnahere bis naturnahe Entwicklungen der beiden Fließgewässer ermöglichen. Um das erreichen, plädiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche auf mindestens einjährigen Erfassungen von Fauna, Flora und Funga, Ermittlung der Boden-, Wasser- und Luftfeuchtigkeitswerte, Angaben zu Niederschlagsmengen, Sonnenscheindauer und Temperaturen, Zustand der Gewässer, Erfassung und Bewertung des Umlandes sowie Bestand und Umfang von beidseitigen Gewässerschutzstreifen beruhen. Im konkreten Fall liegen keine derartigen Angaben vor, was eine speziell der Fließgewässer Lossa angemessene, wissenschaftliche Einschätzung der Ausgangsdaten zulässt. Dabei ist es auch sehr wichtig die beiden Fließgewässer im Gesamtverbund zu betrachten.

Gesamtliste der Fließgewässer im Elbeeinzugsgebiet

Auf der Basis vom gegenwärtigem Zustand und Bedeutung sowie möglicher vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht ist die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte dringend erforderlich:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga
  • Untersuchung der Boden-, Luft und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotop- und Grünverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Untersuchungsgebiet
  • Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Funga, der gegenwärtigen Nutzung im Umfeld sowie unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung und der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Prüfung des Umfanges und der Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr genutzter baulicher Anlagen
  • Umgang mit vorhandenem Totholz
  • Einflussnahme hydrologischer Faktoren auf das Gebiet

Zudem gilt es folgende Dinge zu beachten:

  1. Heranziehung vorhandener Daten und deren Auswertung
  2. Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort

Bei der Erarbeitung der wissenschaftlich fundierten Konzeption gilt es zum Beispiel u.a. die Bedingungen der RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu beachten bzw. heranzuziehen.
Dabei empfiehlt sich die Einbeziehung mindestens einer vollständigen Vegetationsperiode.
Als Bearbeitungspartner bieten sich insbesondere die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die beiden Fließgewässer die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
► Feststellung und Sicherung von Retentionsflächen
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
► Vollständige Beräumung und Entsorgung von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art mit ordnungsgemäßer Entsorgung je nach Material und Zustand
► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
► Darüber hinaus kein Eintrag standortfremder Materialien
► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch-alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
► Keine Pflanzung von Gehölzen, da die Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine entsprechende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung der Lossa sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

EMail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.01.2026

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen!

Der 11,00 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 11,60 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“ das ca. 23,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue.

Ferner gehören die obengenannten schützenswerten und geschützten Bestandteile der halleschen Saaleauenlandschaften zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“.

Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.
Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.
Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, dem 17.01.2026, teilzunehmen.
Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.01.2026

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