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Initiative „Pro Baum“ und AHA führen gemeinsame Fahrradrundexkursion in Halles zentraler Saaleaue durch

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Dabei gilt es ebenfalls zu betrachten, dass Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Die am 11.05.2005 gegründete Initiative „Pro Baum“ hat sich zum Ziel gestellt nicht nur den Gehölzbestand zu erhalten und zu schützen, sondern sich ebenfalls für vielfältige Formen der Ausweitung bzw. Wiederausweitung von Bäumen und Sträuchern einzusetzen.
Auf Grund der Tatsache, dass Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, möchten beide Organisationen am Mittwoch, den 31.07.2024 eine gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue durchführen. Dabei ist folgende Route vorgesehen:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17:00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Hinweise: Die Fahrradrundexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Die Teilnahme an der Fahrradrundexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradrundexursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zu der Fahrradrundexkursion am Mittwoch, dem 31.07.2024, sowie zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.07.2024

AHA hält Schutz der Auenlandschaft im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und von der 124,00 km langen Vereinten Mulde sowie ihre Auen und Nebenflüsse – wie die zum Beispiel die ca. 25,00 km lange Rossel – geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es immer wieder sehr wichtig die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.
Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe zählt unweigerlich dazu. Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachtet es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Einen sehr wichtigen Teil der Elbe-Mulde-Aue bildet das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet und zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ gehört. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein.
Der große Raum der Auen von Elbe, Mulde und Rossel bietet u.a. auch Biber, Seeadler, Fischadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch bedeutsamen Lebens- und Nahrungsraum.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeigt sich immer wieder, dass Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde zählen. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altverläufen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Der AHA legte dazu einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau) (2007), Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitüde (2008), Grundlegende konzeptionelle Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus (2008) sowie einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau (2009) vor.
Im Übergangsbereich des Parkbereiches des Beckerbruches und der aktiven Aue der Elbe lassen sich immer wieder interessante Eindrücke zur Gestaltung und Entwicklung des Einzugsgebietes der Elbe verschaffen. Beide Bereiche der Elbaue fungieren als sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie sind als klare internationale Weltkulturerben zu betrachten sind.
Zum Unterluch sei seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Aspekte hingewiesen:
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Roßlau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Roßlau-Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und im 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnahes entwickelndes Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Roßlau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
Ferner gehört das Unterluch Roßlau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe.
Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer Gehölz offenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Ufer-bereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauen-waldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Unterluches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Unterluches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel, Purpurtaubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Unterluches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Roßlau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Roßlau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ vor.
Im Anschluss daran führte die Fahrradexkursion in das das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.:

Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.

Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen der zahlreichen Aufenthalte im Naturschutzgebiet „Saalberghau“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können.
Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen.
Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.
Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.
Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe und Mulde ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind.
Im Bereich Oberbruch/Eichenwiesen war im Rahmen der Fahrradexkursion am 06.04.2024 festzustellen, dass ein großer Teil aus einer rund ausgeprägten Birne herausgebrochen war. Hier empfiehlt der AHA die große Bruchstelle glatt nachzuschneiden und die Schnittstelle mit Baumwachs zu verschließen. Somit verringert sich die Infektionsgefahr und verbessert sich die Wundheilung. Den abgebrochenen Baumteil gilt es als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze vor Ort zu belassen.
Mit großem und fortgesetztem Interesse verfolgt der AHA die Entwicklung nach der Beräumung der Kleingartenanlagen zwischen Braunscher Lache und Mulde aufgenommen, welche bisher in einem umfassenden Überflutungsraum lagen.
Jedoch ist noch immer keine ordnungsgemäße und komplette Beräumung des Gebietes erfolgt. So befinden sich z.B. noch immer Schuttberge, Asbestreste, Versorgungsleitungen, Müll und Unrat in dem Gebiet. Nicht nur, dass eine akute Bedrohung für Umwelt, Natur, Mensch und Tier existiert, besteht die Gefahr der flächendeckenden Verteilung bei Hochwassersituation. Hier ist eine unverzügliche und vollumfängliche Beräumung der Gebiete sehr dringend geboten. Der AHA sieht trotz zunehmender Übernahme durch die Natur die dringende Notwendigkeit der Beräumung des Bauschuttes und der Schadstoffe.
Ebenfalls sieht der AHA die Notwendigkeit wissenschaftlich-konzeptionelle Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der einstigen Kleingärten zu entwickeln. Der AHA könnte sich vorstellen die Flächen mit konzentrierten Obstgehölzbeständen zu Streuobstwiesen zu entwickeln, Wiesenbereiche zu extensiven Wiesen zu gestalten sowie in den Randbereichen und anderen größeren Flächen die sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Zusammenhang der Fahrradexkursion am 06.05.2024 erfolgte eine Besichtigung der Streuobstwiese im direkten östlichen Anschluss zur Braunschen Lache, welche der AHA beabsichtigt in die Betreuung zu übernehmen. Hier sind jedoch noch klare Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Dessau-Roßlau als Flächeneigentümern und zuständige untere Naturschutzbehörde erforderlich. Zwar haben sich die Neuanpflanzungen gut entwickelt, aber der Verlust mehrerer größerer Brombeerbestände als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tierarten ist noch deutlich erkennbar. Ferner dienen auch Brombeerbestände während ihrer Blütephase als wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Früchte bieten Nahrungsgrundlage zum Beispiel für Säugetiere und Vögel. Daher ist eine derartige Entwicklung wieder zuzulassen.
Ebenfalls erfolgte eine Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses.
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf eine Pflege und Nutzung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR – anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung ab 01.01.2016 verständigt. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank Zuschüsse der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit den Förderungen durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Seit dem 14.01.2017 finden umfassende Schnittarbeiten an den Apfelbäumen und seit dem Sommer 2017 umfassende Mahdarbeiten statt. Ferner erfolgte bereits eine Sortenbestimmung fast aller insgesamt momentan 43 Apfelbäumen.

Der AHA hält es weiterhin bzw. verstärkt für dringend erforderlich einen vollständigen Rückbau des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese vorzunehmen, welcher vorrangig Gästen des Landhauses nutzen. Die Beräumung des Parkplatzes dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Am Tag der Fahrradexkursion hatte die Exkursionsgruppe festgestellt, dass zum einen massive Spuren des Befahrens der Streuobstwiese mit Kraftfahrzeugen sowie umfassende Abholzungen am Südostrand des Parkplatzes erfolgte. Dem abgestellten Container zur Folge, haben Beschäftigte des Eigenbetriebes Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau diese zerstörerischen Aktivitäten durchgeführt. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich zu erreichen, dass der Parkplatz eine Komplettberäumung erfährt sowie hier eine Neupflanzung von etwa 5 Obstbäumen erfolgen kann.
Der AHA bedauert zudem, dass die am 01.04.2019 in der Streuobstwiese Am Landhaus vorgenommenen Pflanzungen von zwei Apfelbäumen durch interessierte Schülerinnen und Schüler vom Anhaltischen Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zu keinem dauerhaften Engagement für die Streuobstwiese geführt hat. Daher bekräftigt der AHA seinen dringenden Wunsch einer dauerhaften Partnerschaft mit der Schüler- und Lehrerschaft des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und zur Entwicklung der Streuobstwiesen Am Landhaus und an der Braunschen Lache. Auf dieser Basis lassen sich gemeinsam Arbeitseinsätze, Exkursionen und Erfassungen planen, organisieren und umsetzen.

Der AHA teilt ferner mit, dass an den Samstagen am 20.07.2024, 24.08.2024 und 14.09.2024 Arbeitseinsätze zur Mahd auf der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses geplant sind. Treff: jeweils 10:00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01. Alle Interessenten sind recht herzlich willkommen.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass die Arbeitseinsätze grundsätzlich bei jedem Wetter stattfinden. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Beide Streuobstwiesen befinden sich entweder im oder am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“, was einen sensiblen Umgang mit ihnen sowie mit der angrenzenden Natur und Landschaft erfordert.
Ferner beunruhigt den AHA das in beiden ebengenannten Streuobstwiesen weiterhin Hochstände existieren. In dem Zusammenhang gilt es darauf hingewiesen, dass sich diese Jagdeinrichtungen in einem Naturschutzgebiet sowie FFH- und Vogelschutzgebieten befinden. Der AHA fordert daher wiederholt und mit Nachdruck, dass eine flächendeckende Beräumung der Jagdhochstände erfolgt, von denen einige – zum Beispiel in einer Silberweide in den Großen Mückenbergen – direkt fest in Bäumen eingebaut sind. Diesen sensiblen Umgang mit Natur und Landschaft kann der AHA streckenweise in dem Auenwaldgebiet im Dreieck von Mulde, Luisium und Fließgraben nicht erkennen. Hier erfolgten in der jüngsten Vergangenheit massive Fällungen u.a. von Stieleichen und Gemeiner Esche. Beide Baumarten bilden jedoch das Grundgerüst für die Hartholzauenwälder zwischen Elbe und Mulde.
Im Rahmen der nunmehrigen Fahrradexkursion waren in dem Waldgebiet die Fällungen von Hybrid- und Balsampappel und Stieleiche abgeschlossen. Es sind nunmehr Aufforstungen von Stieleiche und Winterlinde erkennbar. Dabei hat man wieder große Teile des Auenwaldes durch die Abholzungen und Befahren mit schwerer Technik erneut bzw. fortgesetzt massiv geschädigt. In dem Zusammenhang dienen bekanntlich auch Totholz als Lebens- und Nahrungsraum von Vogel-, Insekten- und Spinnenarten eine sehr wichtige Funktion. Zudem zerstörte man die sukzessive Entwicklung von naturnahen Auenwäldern.
Im gleichen Blickwinkel sind die massiven Abholzungen von Pappeln und Roteschen zu sehen, welche vor mehreren Jahren im östlichen Teil des Auenwaldes und südöstlich der Großen Mückenberge stattfanden. Dabei störte bzw. zerstörte man unverständlicherweise den auentypischen, sukzessiven Aufwuchs von auentypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldahorn, Feld- und Flatterulme, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder. Ebenfalls erfolgten eine massive Zerstörung und Verdichtung des Waldbodens mit schwerer Technik. Daher ergeht die dringende Aufforderung an den Flächeneigentümer und die zuständigen Behörden derartige Eingriffe unverzüglich einzustellen und künftig nur auf die Beseitigung von akuten Gefahren für die Menschen auf den Wegen zu beschränken. Ferner gilt es nun das gesamte Auengebiet wieder der sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entwicklung eines standortgerechten, arten- und strukturreichen Auenwaldes zu ermöglichen.
Mit großer Sorge war auch wieder im Rahmen der Fahrradexkursion zu beobachten, dass Hundebesitzer im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ mitten in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde unangeleint durch die gesamte Aue laufen ließen. Diesen Störungen und Beeinträchtigungen gilt es unbedingt durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen zu begegnen.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es jedoch u.a. auch einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll das im Jahre 2008 vorgelegte Konzept für einen „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ beitragen.
Das Vorhaben zielt darauf ab, zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.
Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.
Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte.
Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.
Das der Fortschritt des Vorhabens scheitert bisher an der gegenwärtigen unverständlichen Blockade- und Verweigerungshaltung der zumeist öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich mit der Amtseinführung der damaligen Direktorin und einstigen Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde erhofft. Diese Hoffnung ist nach Auffassung des AHA vollkommen unbegründet. Die Gespräche zwischen der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang und führenden Mitarbeitern ihrer Einrichtung sowie Vertretern des AHA am 12.07.2017 führten zu keiner Annährung der sehr kontroversen Ansichten und Positionen. Nach Ansicht des AHA war noch nicht einmal ein ordentlicher Austausch der vollkommen unterschiedlichen fachlich-inhaltlichen Standpunkte möglich. Selbst auf die vereinbarte Zusendung von AHA-Vorstellungen zu Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017 erfolgte seitens der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang weder eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine fachlich-inhaltliche Reaktion. Dabei hatte der AHA mit diesen Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017, „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude“ vom 05.05.2008 und den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ vom 02.08.2010 mitgesandt.
Nach Auffassung des AHA sind nun das Land Sachsen-Anhalt und auch die Stadt Dessau-Roßlau gefordert, der Führung der durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Grundsätze von Demokratie und Formen des ordentlichen Umgangs mit der Bevölkerung und ihrer Initiativen und Vereine zu vermitteln. Ferner erwartet der AHA endlich eine Reaktion auf seine formulierten „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ vom 19.07.2017 zu erhalten.

Nunmehr hat sich die Stadt Dessau-Roßlau um die Bundesgartenschau beworben. Unter der Überschrift „Eine Stadt wird BUGA!“ ist dazu auf der entsprechenden Homepage vermerkt, Zitat:

Am 15. Juli 2023 hat die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) in ihrer Verwaltungsratssitzung entschieden, die Bewerbung Dessau-Roßlaus als Austragungsort der Bundesgartenschau 2035 anzunehmen. Das Ergebnis fiel einstimmig aus.“, Zitat

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/eine-stadt-wird-buga.html

Grundsätzlich kann sich eine Bundesgartenschau dazu beitragen, eine massive Durchgrünung von Ortslagen zu bewirken, Biotop- und Grünverbünde zu schaffen bzw. zu erhalten und zu schützen, Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore zu schützen und zu erhalten bzw. auszuweiten, das Ortsbild zu verbessern sowie zur Umweltbildung beitragen.
In der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“ sind dazu durchaus gute Ansätze von Vorhaben enthalten, wozu auf den Seiten 40/41 „Waggonhalle“ sowie auf den Seiten 48 bis 52 „Schade-Brauerei“ gehören.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Hinsichtlich der Parkanlagen, hier seien insbesondere der Georggarten, das Areal der Wallwitzburg, der Schillerpark, der Friedrichsgarten und der Stadtpark genannt, gilt es deren Bedeutung für den Umwelt, Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Der Stadtpark hat übrigens mit dem Neubau des Bauhausmuseums umfassend Fläche verloren, worauf der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Jahren 2013 bis 2017 in zahlreichen Presserklärungen hingewiesen hat.
Sehr bedenklich sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Vorhaben zum Areal Wallwitzhafen, welches zum Teil der WSC-Wassersportclub Wallwitzhafen e.V. als Vereinshafen nutzt.

https://www.wallwitzhafen.de

Unter Berücksichtigung der Aspekte des ordnungsgemäßen Umgangs von Umwelt, Natur und Landschaft und hier mit der Elbe und ihre Aue gilt es das angedachte Vorhaben einer verstärkten Nutzung unter Einbeziehung des Flusses und seines Ufers als sehr bedenklich zu betrachten. Die Elbe und ihre Auen sind bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume von Tieren, Pflanzen sowie Pilzen geprägt und von dynamischen Wasserschwankungen gekennzeichnet, was die Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturräumen in den gemäßigten Zonen entwickeln lässt.
Daher erscheint es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr wichtig zu sein u.a. unter den Aspekten Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Pilzwelt sowie des Denkmalschutzes, eher ein Rückbau von ungenutzten Hafenanlagen zu prüfen und zu thematisieren.
Vollkommen inakzeptabel ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die auf den Seiten 28 und 31 – 40 aufgezeigte Überlegung zur Errichtung des Bauwerkes „Neue hochwassersichere Verbindung Georggarten und Wallwitzhafen“. Hier besteht die Gefahr eines massiven baulichen Eingriff in einen vielfältig geschützten Landschafts-, Natur- und Hochwasserraum. Zudem besteht die Gefahr einer Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes.
Ähnlich zu sehen ist das mit dem auf den Seiten 31 bis 35 geschilderten „Elbbalkon“. Hier sind Eingriffe in die mit Gehölzen und Stauden bewachsenen Hanglagen und das sich naturnaher entwickelte Mündungsgebiet der Rossel in die Elbe mit dazugehöriger Auenlandschaft zu befürchten. Ebenfalls ist eine Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes zu erwarten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine dringende Überarbeitung der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, eine rechtzeitige und vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiativen sowie eine Berücksichtigung des „Positionspapiers der DBG für das Weißbuch des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“, welche durchaus positive Aspekte einer ökologischen Entwicklung durch eine Bundesgartenschau enthält.
Unter diesem Aspekt hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Prüfung folgender Themenschwerpunkte für sinnvoll:

► Umgang mit Kleingärten im Blickfeld der Verringerung der Gartennutzungen
► Schaffung und Erhalt von Biotop- und Grünverbundachsen innerhalb des bebauten Stadtgebietes und ins Umland unter Nutzung von Parks, Grünanlagen, Baumalleen sowie Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde
► Rückbau von Bodenversiegelungen und Eröffnung der Schaffung bzw. der sukzessiven Entwicklung von Gehölz-, Kraut- und Staudenflächen
► Dauerhafte Umwandlung von öffentlichen Mahdrasen in unregelmäßig und partiell gemähte standortgerechte, arten und strukturreiche Wiesen
► Schutz, Entwicklung und ggf. Neuanlagen von Streuobstwiesen
► Entstehung von Naturerkenntnispfaden

Im Rahmen folgender Exkursionen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft und darin eingebetteten Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde hinweisen sowie Möglichkeiten zu deren Schutz, Erhalt und Entwicklungen aufzeigen.

Samstag, den 05.10.2024, um 10.00 Uhr
Exkursion in Dessau-Roßlau
teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“
Treffpunkt: Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 26.10.2024, um 10.00 Uhr
Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau
mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe
Treffpunkt: Bahnhof Roßlau
Dauer: ca. 5 Stunden

Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG – im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Planung und Vorbereitung einer ökologisch, sozial und kulturell geprägten Bundesgartenschau im Jahr 2035 in Dessau-Roßlau mitzuwirken. In dem Zusammenhang bietet er sich auch als Mitwirkungsplattform für Interessenten an.
Er wirbt dazu weiter für eine ehrenamtliche Mitwirkung in seiner Ortsgruppe Dessau-Roßlau, um sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Rossel sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können. Ferner möchte er seine Aktivitäten zur Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verstärken, auf die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ausweiten sowie die Umsetzung seines Konzeptes zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ vom 09.11.2008 und seiner grundlegenden konzeptionellen Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus vom 05.05.2008 vorantreiben.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.07.2024

Mähen auf der Streuobstwiese

Am 15.6.2024 war es wieder soweit. Mitglieder des AHA trafen sich auf der Streuobstwiese, Am Landhaus 1 in Dessau , um dem fast mannshoch gewachsenen Gräsern zu Leibe zu rücken.
Diesmal galt es aber, entgegen der Mahden in den Vorjahren, lediglich einen Saum von ca. 1 m um die Wiese herum zu mähen. Dieser Saum ist zum Aufstellen eines Elektrozaunes gedacht.
Grund dafür ist die geplante Beweidung durch eine kleine Gruppe von Schafen.
Der AHA freut sich sehr über das Angebot eines Schäfers aus der Region, da diese Art der „Mahd“ wesentlich schonender für Insekten ist, die sich in der Wiese aufhalten. Gleichzeit erfolgt auch eine Düngung der derselben.

Der nächste Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 20.07.2024, statt.
Treffpunkt ist am Landhaus 1 in Dessau um 10.00 Uhr.

Fotos: Esther van Zalm

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024

Hinweise:

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung –Essen und Trinken- mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22:00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Magdeburg und Umland ein

Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!

Der vom Komponisten Johann Friedrich Reichardt im Jahr 1794 als Privatgarten angelegte ca. 3,00 ha große „Englische Garten“, erlangte im Jahr 1902 einen öffentlichen Charakter als Bürgerpark. Die alteingesessenen Giebichensteiner bezeichneten den Bürgerpark daher auch gerne und liebevoll „Bürli“. Direkt eingebettet zwischen Seebener Straße, Wittekindstraße und Friedenstraße existieren weitläufige, aber baubedingt stark unterbrochene Verbindungen zum Amtsgarten, zur Saaleaue, zu den Klausbergen, zum Wittekindpark und zum Reilsberg sowie zu den früheren Friedhofsanlagen zwischen Großer Brunnenstraße und Friedenstraße. Direkte Verbindungen gibt es zu der früheren Friedhofsanlage zwischen Friedenstraße, Große Brunnenstraße und zum Gelände der Bartholomäuskirche mit nördlich angrenzendem gehölzbestandenen und sehr prägendem Grünzug, welcher einen Verbindungspfad zwischen Reichardts Garten und Bartholomäusberg beherbergt und von alten Giebichensteinern den Namen „Anna“ bekam.

https://gartentraeume-sachsen-anhalt.de/de/gartentraeume-parks/reichardts-garten-halle.html

https://www.halle-entdecken.de/sehenswertes/gaerten-und-parks/reichardts-garten-halle-saale.html

https://haendelstadt-halle.de/kultur/schone-orte/reichardts-garten-reich-baeumen

Die in Folge von massiven und vielfältigen menschlich verursachten Schädigungen an Umwelt, Natur und Landschaften haben umfassend und signifikant zu dem rasant voranschreitenden globalen Klimawandel beigetragen. Insbesondere die von besonderer Niederschlagsarmut und Sommerhitzen geprägten Jahre 2018 bis 2023 haben auch ihre Spuren im ökologisch, geologisch und historisch sehr wertvollen Reichardts-Garten geführt.
Insbesondere die besorgniserregende voranschreitende Schädigung des Altbaumbestandes sind Zeugnis der Entwicklung. Jedoch hat die Natur bereits mit umfassender Naturverjüngung reagiert. So sind deutliche und nunmehr standortprägende Naturverjüngungen mit Gehölzen wie zum Beispiel Spitz- und Feldahorn, Gemeiner Esche, Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Mirabelle, Gemeiner Hasel, Blutrotem Hartriegel und Falschem Jasmin erkennbar. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderungen mit einhergehender mehr oder minder ausgeprägter Niederschlagsarmut und ebenso zu erwartenden Sommerhitzeereignissen ist davon auszugehen, dass die Natur nur eine derartige Gehölzentwicklung in den Hangbereichen zulässt. Dabei gilt es im Blick zu nehmen, dass hier die geologische Entwicklung aus dem Rotliegendem – die erste Formation des Perms vor ca. 285 – 258 Mio. Jahren -, der Zeit der vulkanischen Entstehung der Porphyre – im Reichardts Garten Unterer Hallescher Porphyr – und der „Verkittungen“ von Sand- und Tonsteine – dem sogenannten “Giebichensteiner Marmor“ – prägend sind.
Die im Verlauf des Oberkarbons in der Zeit von 325 bis 280 Millionen Jahren im Raum zwischen den Gebietes des heutigen Unterharzes und des heutigen Leipzigs davon abgelagerten groben und feinen Abtragungsmaterialien, welche auch die Bezeichnung Saaletrog des varistischen Gebirges bekamen, reichten mit ihren über 1.000,00 mächtigen Sedimentschichten in den Nordteil des heutigen Reichardts-Garten hinein. Die Sedimente bestehen vorrangig aus roten Sandsteinen und Konglomeraten und sind in Grillenberger, Mansfelder und Wettiner Schichten gegliedert. Nur die Wettiner Schichten sind zugänglich. Während der Zeit der Entstehung Wettiner Schichten im Oberkarbon vor 325 bis 280 Millionen Jahren herrschten günstige Bedingungen zur Entwicklung von Flora. Diese Flora bildete wiederum die Basis für die Steinkohlenbildung, welche u.a. auch zu dem nicht ergiebigen Abbau von Steinkohle im heutigen Reichardts-Garten führte.
Dieser geologischen Geschichte und der gegenwärtigen hydrologischen, ökologischen und klimatischen Entwicklung geschuldet, gilt es im Zusammenhang mit der historischen und öffentlichen Bedeutung des Parkes eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten und nach Vollendung einer öffentlichen Diskussion zu stellen. Dabei sind die Schutzwürdigkeit und -bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie als Ort der Geologie, Geschichte und Naherholung zu beachten.
Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Unter der Überschrift „Stadt passt „Reichardts Garten“ an Klimaerhitzung an / Bund fördert mit 1,2 Millionen Euro“ ging der Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) am 05.06.2024 mit folgender Einleitung an die Öffentlichkeit, Zitat:

Die Stadt Halle (Saale) passt „Reichardts Garten“ an die Herausforderungen des Klimawandels an. Möglich macht dies eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Die Förderung der Maßnahmen im denkmalgeschützten Bürgerpark „Reichardts Garten“ im Stadtteil Giebichenstein hat heute der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen.“, Zitat Ende.
Dabei führt man u.a. folgende Aktivitäten an, Zitat:

Die geplanten Maßnahmen:

  • Klimaangepasster Umbau der Gehölzbestände: Nachpflanzungen von neuen und Aufwertungen von bestehenden Bäumen und Sträuchern.
  • Neuanlage historischer Staudenflächen: Überarbeitung und Ergänzung von Stauden und Blütenflächen im Talgarten.
  • Regenwassernutzung: Einbindung von Straßenentwässerung in den Garten, Auffangen des Regenwassers mit Drainagen und Rigolen, Prüfung von Regenwasserleitungen umliegender Gebäude in den Park.
  • Barrierefreiheit: Überarbeitung des Osteingangs sowie von Wegen, Kreuzungen und der Sitzbereiche.
  • Spielplatz Elfengarten: Anschaffung neuer Spielgeräte.
  • Orientierungs- und Informationstafeln: Reinigung, Sanierung und Erneuerung von Hinweistafeln über die Geschichte des Parks.“, Zitat Ende

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/stadt-passt-reichardts-garten-an-klimaerhitzung-an-bund-foerdert-mit-12-millionen-euro

Grundsätzlich sind Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Reichardts-Garten zu begrüßen. Nur dürfen sie sich nicht nur nach der Bereitstellung von Steuermitteln orientieren, sondern bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten, konzeptionellen Betrachtung, wozu eine aktuelle Erfassung von Fauna, Flora und Pilzwelt, zur Beschaffenheit und Mächtigkeit an Boden, Wasserkapazität und Niederschlagsmengen, den Umfang der Entstehung und Verteilung von Kalt- und Frischluft, der Qualität und Quantität der Nutzung durch die Bevölkerung sowie Bestand und Potenzial von Biotop- und Grünverbindungen gehören müssen.
Ebenso gibt die Initiative „Pro Baum“ zu bedenken, dass die geringen Bodenmächtigkeiten in den Hanglagen keine zusätzlich herangeführten Wassermengen aufnehmen können. Neben der Gefahr von umweltschädlichen Einträgen von Straßenregenwasser durch Einträge von Reifen- und Bremsabriebresten, Kraftstoff- und Schmiermittelresten, Bruchglas, Plasteartikeln etc., besteht die Befürchtung, dass mit Zunahme der Starkniederschlägen ganze Hanglage erodieren.
Die bereits erwähnte geringe Bodenmächtigkeit ermöglicht ebenfalls keine Neupflanzung von Gehölzen, welche neben der geringen Wasserspeicher- und Aufnahmemöglichkeiten, früher oder später zu Standfestigkeitsproblemen führen können. Die voranschreitende, mehrjährige Naturverjüngung stellt weit überwiegend eine standortgerechte Naturauswahl dar und lässt eine ungestörte Wurzelentwicklung in den weitgehend steinigen bzw. felsigen Untergrund zu.
Im nördlichen und nordöstlichen Bereich des Reichardts-Garten hin, stehen gleiche umweltfachliche Nutzungen des Regenwassers der Wittekindstraße. Zudem gilt es Eingriffe in die entwickelte Gehölz- und Krautflora zu unterlassen, welche sich standortgerecht gestaltet und den Tieren vor Ort als Nahrung und Unterschlupf dient.
Inwieweit auf angrenzenden potentiellen Wiesenflächen Neuanpflanzungen wie zum Beispiel von Immergrünen Eichen etc. sinnvoll und möglich erscheint, gilt es mit historischen Ansätzen und angedachten Nutzungen, Schutzmaßnahmen und Entwicklungen abzugleichen.
Im Interesse einer Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt, der Verbesserung des Erscheinungsbildes des Parks, der Verbesserung des Wasserhaltevermögens sowie der Verringerung der Verdunstung regt die Initiative „Pro Baum“ das Ende der dauerhaften und ständigen Flächenmahd und Hinwendung zur unregelmäßigen, partiellen Mahd an. Dabei gilt es u.a. Blüh- und Saatgutreifephasen zu beachten.
Ferner erscheint es sinnvoll zu sein den Park entweder als flächenhaftes Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen.
Baumaßnahmen, welche zu weiteren Bodenversiegelungen sowie Störungen an Fauna, Flora und Pilzwelt führen, lehnt die Initiative „Pro Baum“ strikt ab. Stattdessen regt die Initiative „Pro Baum“ Maßnahmen zur Entsiegelung von Boden zu prüfen.
Darüber hinaus empfiehlt die Initiative „Pro Baum“ die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der früheren Patenschaft der einstigen Erweiterten Oberschule „Thomas Müntzer“ abzuwägen, um mehr umweltbildende Praxis in den Schulalltag einzubetten und das Verständnis für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie für Geologie und Geschichte zu verbessern.
In dem Blickwinkel betrachtet, kann sich die Initiative „Pro Baum“ auch eine Erarbeitung von Vorschlägen für einen Erkenntnispfad zu Geologie, Geschichte und Ökologie durch den Reichardts-Garten vorstellen.

Auf jeden Fall betrachtet es die Initiative „Pro Baum“ für dringend erforderlich rechtzeitig und vollumfänglich die Bevölkerung, ihre Initiativen und Vereine mit einzubeziehen.

In dem Zusammenhang erwägt die Initiative „Pro Baum“ im Rahmen einer öffentlichen Exkursion ihre Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung des Reichardts-Garten darzulegen und mit den Anwesenden zu diskutieren.
Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung auf.

Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 121. Treffens am Montag, den 29.07.2024 aufgreifen.
Das siebente Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 29.07.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 27.06.2024

Fotos: Andreas Liste

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