!!! Bitte beachten: Änderung des Veranstaltungsort !!!
Freitag, den 08.11.2024, um 18.00 Uhr
Steinbruch stoppen
Bürgerversammlung Niemberg
Veranstaltungsort: Feuerwehrhaus, An den Teichen 8, Niemberg

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Ein- und angebunden dazu ist das länderübergreifende, arten- und strukturreiche, vielfältige Waldgebiet Zeitzer Forst zu sehen. Den Schutzcharakter unterstreichen im Freistaat Thüringen das Europäische Vogelschutzgebiet SPA-Gebiet DE 5038-304 mit der Landesnummer 43 „Zeitzer Forst“ mit einer Fläche von 401,05 ha, einem Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Gebiet 133
„Zeitzer Forst“ (DE 5038-304) mit einer Fläche von 421,00 ha und das 327,40 ha große Naturschutzgebiet „Zeitzer Forst“.
https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh133-map
https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-341-zeitzer-forst
Im Land Sachsen-Anhalt sind folgende Schutzgebiete zu nennen:
Das ca. 1.712,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Zeitzer Forst“ (EU-Code: DE 5038-301, Landescode: F156/S31: TEIL SPA), das ebenso ca. 1.712,00 ha große FFH-Gebiet “Zeitzer Forst“ (EU-Code: DE 5038-301, Landescode: F156/S31: TEIL FFH) sowie das ca. 5.100,00 ha große Landschaftsschutzgebietes „Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst“ mit der Codierung: LSG0043BLK
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=931&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/F156S31_SPA.pdf
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=68&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/F156S31_FFH.pdf
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/zeitzer-forst
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/zeitzer-forst-0
In der Gebietsbeschreibung zum FFH-Gebiet “Zeitzer Forst“ ist zu dem Waldgebiet folgendes aufgeführt, Zitat:
„Das großflächige Waldgebiet des Zeitzer Forstes im „Zeitzer Buntsandsteinplateau“ liegt südwestlich von Zeitz und östlich der Weißen Elster. Im hügeligen Gebiet wird der geologische Untergrund von Mittlerem Buntsandstein gebildet, der östlich davon von Unterem Buntsandstein abgelöst wird. Das Gestein wird flächig von Löss überdeckt. Große Teile dieses FFH-Gebietes gehören zum militärischen Standortübungsplatz Zeitz.“, Zitat Ende
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=68&idcat=33&lang=1
In der Gebietsbeschreibung zum Zeitzer Forst (SPA0031) ist weiterhin und umfassender folgendes vermerkt, Zitat:
„Das EU SPA wurde im Jahr 2003 per Kabinettsbeschluss als Vogelschutzgebiet gemeldet, flächengleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet. Es liegt vollständig innerhalb des LSG „Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst“ und, bis auf den aktiven Truppenübungsplatz, auch innerhalb des Naturparkes Saale-Unstrut-Triasland. Südlich der Landesgrenze schließt sich in Thüringen das EU SPA Zeitzer Forst (DE 5038 420) mit einer Größe von 397 ha an.
Naturräumlich gehört das Gebiet überwiegend zur Saale-Elster-Sandsteinplatte, im Osten erfolgt der Übergang zum Altenburg-Zeitzer Lössgebiet. Es ist der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau zugeordnet und befindet sich am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Mit einem jährlichen Niederschlag von 575 mm ist die Region relativ niederschlagsarm.
Der Zeitzer Forst ist das größte zusammenhängende Waldgebiet im südlichen Burgenlandkreis. Es wird durch das Rauschebachtal, den Kupferborn und den Forstgraben morphologisch gegliedert. Bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts war der „Zeitzer Forst“ von Buchenwäldern bedeckt, in denen die Weißtanne eine vorherrschende Baumart war. Ab 1800 wurden die artenreichen Bestände durch wirtschaftlichere Nadelhölzer ersetzt. Um 1900 lag der Nadelholzanteil bei ca. 80 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}, das früher abwechslungsreiche Waldbild bot einen uniformen und düsteren Anblick (UNRUH 2010a). Die militärische Nutzung des Gebietes lässt sich bis ins Jahr 1939 zurückverfolgen. Von 1950 bis 1989 wurde der Zeitzer Forst durch die Sowjetarmee als militärischer Schieß- und Übungsplatz für Panzer, Artillerie, Pioniere und später auch für die Flugabwehr genutzt (UNRUH 2010b). Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen übernahm die Bundeswehr das Gelände, das auf verringerter Fläche als Standortübungsplatz v. a. durch das in Gera stationierte Panzerpionierbataillon genutzt wird. Der als Militärischer Sicherheitsbereich abgegrenzte Übungsplatz der Bundeswehr darf wegen des Übungsbetriebes und noch vorhandener Munitionsbelastung nicht betreten werden.
Das Gebiet ist überwiegend bewaldet. Die Wälder befinden sich größtenteils unter Bundesforstverwaltung. Neben Nadel- und Mischwaldkomplexen dominieren im Nordwesten Hainsimsen-Rotbuchenwälder und im Südwesten Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwälder. Auf den staunassen Plateaustandorten kommen pfeifengrasreiche Honiggras-Eichenwälder vor. Entlang von Bachtälern finden sich kleinflächige Winkelseggen-Eschenwälder. An einigen Flachmoorbereichen vereinzelter Weiher stehen verarmte Walzenseggen-Erlenbrüche (PSCHORN 2008b). Größere Offenlandflächen gibt es nur im Bereich des militärischen Übungsgeländes, das durch Landreitgras-Gesellschaften und kleinflächige Ginster-Heidekraut-Heiden charakterisiert ist. Durch fortschreitende Sukzession kommt es jedoch zunehmend zu Birkenaufwuchs, der die Offenlandgesellschaften verdrängt. Westlich und nordwestlich des Waldgebietes befinden sich entlang der Weißen Elster auch größere Grünlandflächen mit Baumreihen und kleineren Wäldchen. Im Norden und Osten sind auch kleinere Acker- und Wiesenflächen sowie Streuobstwiesen in das EU SPA integriert, die direkt an den Wald angrenzen.
Im Zuge der langjährigen Nutzung als militärischer Übungsplatz, aber auch durch großflächige und tiefgehende Munitionsräumungen nach 1994, entstanden ökologisch wertvolle Nischen für Fauna und Flora (UNRUH 2010b). Typische Arten für diese Offenlandbereiche sind z. B. Landreitgras, Ginster und verschiedene Heidearten. Durch eine fortlaufende militärische Nutzung werden einige dieser Bereiche auch weiterhin offen gehalten. Im Mittelteil des EU SPA gibt es daher auch noch offene Sandbodenflächen. Im Südosten des Gebietes befinden sich kleine angestaute Teiche. Daneben finden sich v. a. im militärisch genutzten Offenland, aber teils auch, im Norden des Gebietes, Tümpel, Weiher und Staunässebereiche (PSCHORN 2008b). Im Südwesten gibt es außerdem Reste eines kleinen Niedermoores, welches sich durch das Vorkommen von Grauseggen und Hundsstraußgras auszeichnet. In der Elsteraue sind noch Elemente der ursprünglichen Weichholzaue zu finden, vor allem Pappeln und Weiden.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht trotz der positiven Darstellung von ökologischen Entwicklungen in Folge der jahrzehntelangen militärischen Nutzung, welche mit der „Vereinbarung über den Schutz von Natur und Landschaft auf den militärisch genutzten Flächen des Bundes“, (Vereinbarungsgebiete), Bek. des MLU vom 3.11.2011 – 44.322404, MBl. LSA Nr. 38/2011 vom 28.11.2011, S. 508 einen rechtlichen Rahmen besitzt, ein Ende dieser Form der Beanspruchung des vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes als dringend geboten an.
Eine militärische Nutzung gehört nicht in einen Raum, wo eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts und im Freistaat Thüringen möglich sein kann. Neben der bedrohlich und besorgniserregend zunehmenden Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik sind als Ausschlussgründe die Belastungen durch Lärm, Abgase, Kampfmittel und Chemikalien zu sehen.
Die durch die bisherige militärische Nutzung entstandenen und offengehaltenen Bereiche gilt es weiter zivil zu schützen und zu betreuen. Eine Rechtfertigung für eine fortgesetzte militärische Nutzung lässt sich daraus keinesfalls ableiten.
Um Alternativen auszuloten gilt es zum Beispiel Projekte und Vorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Bundesamtes für Naturschutz wissenschaftlich fundiert zusammenzutragen, auszuwerten und die Anwendbarkeit auf den Zeitzer Forst zu prüfen.
https://www.bundesimmobilien.de/das-offenland-im-wandel-5b4d43b7cd0f3c62
https://www.bundesimmobilien.de/schaedlich-im-wald-nuetzlich-im-offenland-b35adb06e2ab89af
https://www.bfn.de/pflege-und-verbund
Eine weitere, entwicklungsfähige waldbezogene Alternative zeigt sich im Freistaat Thüringen mit der Sicherung von 191,00 ha unter dem Begriff „Nationales Naturerbe“ (NNE).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) führt dazu folgendes aus, Zitat:
„Zeitzer Forst | Fläche: 191 Hektar
Kreisfreie Stadt / Landkreis: Gera
Der in Thüringen liegende Bereich der Naturerbefläche bildet zusammen mit dem nördlich in Sachsen-Anhalt angrenzenden Teil einen zusammenhängenden Laubwaldkomplex am östlichen Rand der Saale-Sandsteinplatte, mit hohem Alt- und Totholzanteil, naturnahen Bachläufen und Standgewässern. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den rechtsseitigen, lebhaft reliefierten Talhang der Weißen Elster, der von mehreren Seitentälchen zerschnitten wird. Darüber hinaus finden sich in größeren Bereichen auch Fichten- und Kiefernforste sowie Birken-Pionierwälder. Prägend im thüringischen Teil der Naturerbefläche sind sehr heterogene Strukturen. Auf der Hälfte der Fläche dominieren Nadelbaumarten. Als naturschutzfachlich wertvoll gelten die vorhandenen Eichenmischwälder. Von besonderer Bedeutung für das Gebiet sind unter anderem die Brutnachweise aller in Thüringen vorkommenden Spechtarten. Die Naturerbefläche ist Bestandteil des Naturschutzgebiets, Fauna-Flora-Habitat-Gebietes und Vogelschutzgebiets „Zeitzer Forst„.“, Zitat Ende
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) führt dazu aus, Zitat:
„Hier handelt es sich um eine vom Bund in einer ersten Tranche für Naturschutzzwecke bereitgestellte, ehemals militärisch genutzte Fläche des Nationalen Naturerbes. Sie ist vollständig Bestandteil des NSG Zeitzer Forst und des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 und liegt zum größten Teil im Naturraum Saale-Sandsteinplatte, im Osten auch mit einem kleineren Anteil im Altenburger Lössgebiet. Das Gebiet umfasst stark reliefierte Hänge und Plateaubereiche zwischen dem Forstgraben im Norden an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Lichten Au im Süden, beides rechtsseitige Seitentäler der Weißen Elster, innerhalb eines großen unzerschnittenen Laubwaldkomplexes mit hohem Alt- und Totholzanteil. Z. T. prägen Rotbuchen, Trauben- und Stieleichen den Wald, auf größere Flächen sind aber auch Fichten- und Kiefernforste sowie Birken-Pionierwälder enthalten. Erst der Naturerbe-Entwicklungsplan wird festlegen, welche Waldbestände wann aus der forstlichen Nutzung genommen werden.“, Zitat Ende
Die beteiligte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt allgemein zu dem Gesamtprojekt aus, Zitat:
„Das Nationale Naturerbe ist eine herausragende Initiative des Bundes. Im Jahr 2005 wurde die Sicherung naturschutzfachlich wertvoller Bundesflächen unter dem Begriff „Nationales Naturerbe“ (NNE) erstmals in die Koalitionsvereinbarung der regierenden Parteien aufgenommen und in den nachfolgenden zwei Legislaturperioden mit einer 2. und 3. Tranche fortgesetzt. Der Bund verzichtet auf den Verkauf wertvoller Naturflächen im Bundeseigentum und gibt sie stattdessen in die Hände des Naturschutzes. Rund 156.000 Hektar Naturschutzflächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau Verwaltungsgesellschaft (LMBV) und mit dem größten Flächenanteil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurden ausgewählt.
Der Bund überträgt das Nationale Naturerbe unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt sowie Naturschutzverbände und -stiftungen, die künftig für die Pflege und Entwicklung der Flächen zum Schutze der Natur verantwortlich sind. Ein Teil des Naturerbes verbleibt im Besitz der Bundesanstalt. Für diese sogenannte Bundeslösung übernimmt der Bund selbst die Naturschutzaufgaben.
Die Wälder des Nationalen Naturerbes sollen mittel- bis langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Viele Lebensgemeinschaften von geschützten Arten im Offenland oder in Feuchtgebieten sollen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft erhalten werden.“, Zitat Ende
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es das Vorhaben ebenfalls im Land Sachsen-Anhalt umzusetzen, um für die bisher militärisch genutzten Flächen im Zeitzer Forst zukunftsfähige, nachhaltige und ökologische Alternativen bieten zu können.
Insofern kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in keiner Weise nachvollziehen, warum der Landkreis Burgenlandkreis eine Aufnahme des militärisch genutzten Teils des Zeitzer Forstes im mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 verabschiedeten Ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt als Teil der „Vorranggebiete für militärische Nutzung“ wünscht. Unter dem besagten Punkt Z 7.1.5, auf Seite 220 sind bisher vier Vorranggebiete für militärische Nutzung ausgewiesen. Der Zeitzer Forst gehört richtigerweise nicht zu und eröffnet somit die dringende und schon längst überfällige Möglichkeit die militärische Nutzung dort für immer zu beenden.
Auf Grund der länderübergreifenden Schutzwürdigkeit sowie der damit verbundenen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze, als arten- und strukturreicher Landschafts- und Naturraum, als Erholungsraum, als Entstehungsgebiet für Kalt- und Frischluft, als Sauerstoffproduzent, Kohlendioxid- und Methanspeicher sowie Teil eines umfassenden und ebenso bedeutsamen Biotop- und Grünverbundes gehört der Zeitzer Forst nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt nicht nur zum auf der Seite 230 aufgeführten Punkt „G 7.2.2-5 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems“, sondern auch zu den auf den Seiten 228/229 aufgeführten Punkt „Z 7.2.2-2 Vorranggebiete für Natur und Landschaft“.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. Gleiches gilt für den länderübergreifenden Zeitzer Forstes In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 01.11.2024
Im Ergebnis der Begehung vor Ort am 31.10.2024 und der damit verbundenen Beobachtungen und Feststellungen sowie weiterer Kenntnisse zu den Bedingungen am Standort erfolgt folgende Stellungnahme:
I. Zu Verordnungstext
Zu §§ 1 und 2:
Die Veränderungen der Flächen findet durchaus Zustimmung. Besonders begrüßenswert sind die Flächenausweitungen. Jedoch gilt es insbesondere im Zusammenhang mit dem Parkplatz im Nordwestbereich des Goldberggebietes ein Parkverbot in der Goldbergstraße zwischen Verlängerter Landrain und Frohe Zukunft einzurichten. Der Parkplatz hat ausreichend Fläche und war am 31.10.2024 nur sehr gering ausgelastet. Dafür standen zahlreiche Autos beidseitig der Goldbergstraße bis in die künftigen Flächen des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“ hinein.
Zu § 3
Das Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Goldberg“ hat zudem eine sehr große Bedeutung als Bestandteil eines zu schützenden und zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraumes. Dabei seien insbesondere das großräumige Gebiet im Umfeld der Posthornteiche sowie die Biotope im Bereich Goldbergweg, Mühlrain, Zöberitzer Straße, Posthornweg und Dessauer Straße zu betrachten. Ferner gilt es ebenfalls u.a.im Bezug auf den Verlauf des Zöberitzer Grabens und angrenzender Landschafts- und Naturbestandteile.
Daher erscheint es sinnvoll zu sein als weiteren Schutzzweck zu formulieren:
„6. Bestandteil eines zu schützenden und zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundes zum Beispiel zur großräumigen Bergfolgelandschaft im weitläufigen Umfeld der Posthornteiche sowie zum Verlauf des Zöberitzer Grabens und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile“
Zu § 4:
Unter Absatz 2, Nummern 2 und 7 gilt es Pilze gesondert mit aufzunehmen, da diese Organismen auf Grund ihrer Lebensweise nicht zu Tieren und Pflanzen gehören, aber sehr wichtig für die Entwicklung von arten- und strukturreichen Naturräumen sind.
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.
https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz
https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze
Dabei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.
In den Schutzgebieten, so auch im konkreten Fall, ist das entnehmen von Pilzen durchaus zudem mit dem Verlassen der Weg verbunden.
II. Schlussbemerkungen
Nach Vornahme und Umsetzung der Neuverordnung des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“ gilt es eine entsprechende umfassende Beschilderung vorzunehmen. Dazu gehört eine eng damit gekoppelte Öffentlichkeitsarbeit.
In dem Zusammenhang sind gezielte und bessere Absperrungen von Trampelpfaden dringend erforderlich. Dazu lässt insbesondere Altholz gut verwenden. Dies kann zudem als Unterschlupf dienen und die Sukzession am jeweiligen Standort befördern. Nach einer vollständigen Müll- und Unratberäumung ist dringend dafür Sorge zu tragen, dass keine Neuansammlung stattfindet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung des Geschützten Landschaftsbestandteils (GLB) „Goldberg“ mitzuwirken.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 31.10.2024
Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.
Daher unterstützen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Aufruf der vom gemeinnützigen Trägerverein Vertrauensgesellschaft e.V. getragenen Initiative BaumEntscheid zur Unterschrift für den „VOLKSENTSCHEID BAUM (BaumEntscheid) für das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Für ein wetterfestes und hitzesicheres Berlin“. Dazu müssen bis zum 9. November 2024 mindestens 20.000 Unterschriften für den BaumEntscheid gesammelt sein.
In dem Zusammenhang rufen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle „Personen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sind, d. h. alle Deutschen, die mindestens 16 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind“ auf den Volksentscheid zu unterschreiben.
https://www.baumentscheid.de/klimaanpassungsgesetz
https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_1b0ff279b0b34843953a70ef9e6f9f3f.pdf
https://www.baumentscheid.de/unterschreiben
https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_6b7274e3a68642ff9d38332b6b685a07.pdf
Darüber hinaus bieten sich Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform an, sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einzubringen.
Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Landesgruppe Berlin an.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 30.10.2024
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg
Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.
https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 in die öffentliche Runde gegebene „Erste Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt“ auf Seite 214 folgende Zielstellung enthält, Zitat:
„Zu VI.: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen. In den laufenden Genehmigungsplanungen wurden bereits Kompromisse aufgrund der naturschutzfachlichen Restriktionen eingegangen.“, Zitat Ende
Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 107 und 209 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.
Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.
https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!
Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:
„Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024
Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.
Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.
Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.
Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.
Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 ist die Erhebung der Einwendungen möglich.
Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:
„Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.
Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende
https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt
Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.
Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.
Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen des „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ seine Einwendungen gegen diese Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend zu machen.
In dem Zusammenhang rufen der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen auf, ebenfalls Einwendungen zu schreiben und an folgende Anschrift zu richten:
Landesamt für
Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Weitere Möglichkeiten der Erhebung der Einwendungen sind unter folgendem Link aufgezeigt:
In dem Zusammenhang laden nunmehr der Burgstettenverein e.V. sowie die Ortschaften der Stadt Landsberg Niemberg, Oppin und Braschwitz sowie die Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg zu Bürgerversammlungen am Freitag, den 08.11.2024 in Niemberg sowie am Donnerstag, den 21.11.2024 in Brachstedt ein.
Ferner gilt es in dem Zusammenhang nun verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 30.10.2024
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiterhin die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. In Ihrer Medieninformation vom 16.09.2024 teilte die Landesdirektion Sachsen jedoch u.a. folgendes mit, Zitat:
„Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle genehmigt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung und Umgestaltung des Vorfelds 4 im Südosten der bestehenden Flughafenanlage.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „Details des Ausbauvorhabens“ ist dazu weiter ausgeführt, Zitat:
„Das Vorfeld 4 umfasst aktuell rund 58 Hektar. Im Rahmen des Projekts soll dieser Vorfeldbereich um 39 Hektar innerhalb des Flughafenareals erweitert werden, um bestehende Engpässe zu beseitigen und die Abfertigungskapazitäten an das prognostizierte Sendungsaufkommen bis 2032 anzupassen. Geplant sind neue Enteisungspositionen, eine Schneedeponie und moderne Entwässerungsanlagen. In der Nähe der Frachtterminals sollen weitere Standplätze für Flugzeuge entstehen. Darüber hinaus werden über neue Rollwege Anschlüsse an das bestehende Start- und Landebahnsystem sowie Hochbauflächen geschaffen. Das Vorhaben umfasst zudem temporär genutzte Flächen für Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerungen.“, Zitat Ende
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1079766
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1079766
Der Planfeststellungsbeschluss ignoriert alle besonders relevanten Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und somit der Lebensqualität von Mensch, Fauna, Flora und auch Pilzwelt.
In dem Zusammenhang sei auf die skandalöse Entscheidung und Begründung der öffentlich finanzierten und dem Wohl der Menschen, Umwelt, Natur und Landschaften verpflichteten Planfeststellungsbehörde Landesdirektion Sachsen verwiesen, Zitat:
„Die für Nachtflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle sprechenden Belange haben daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ein solches Gewicht, dass die Interessen der betroffenen Anwohner auf Neuregelung der Betriebszeiten und damit zur Beschränkung des nächtlichen Flugbetriebs hinter die für Nachtflüge sprechenden Belange zurückgestellt werden können.
Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gestellten Anträge auf Festsetzung eines absoluten Nachtflugverbots für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle werden somit zurückgewiesen. Das gleiche gilt für Forderungen nach einem Nachtflugverbot in der Kernruhezeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr sowie für Forderungen nach einer Kontingentierung oder sonstigen zahlenmäßigen Beschränkung von Flugbewegungen in der Nacht.“, Zitat Ende
Hinsichtlich der enormen Flächenversiegelung sei beispielhaft auf folgendes Zitat aus Punkt 11.7.3 Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf Seite 755 von 1110 verwiesen:
„Die insoweit mit dem gegenständlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassene Flächenerweiterung beträgt allerdings lediglich insgesamt ca. 67,7 ha. Dies erklärt sich daraus, dass die Antragstellerin ihrer Planung auch Flächen zugrunde gelegt hat, die in vorauslaufenden Zulassungsentscheidungen bereits als zu versiegelnde Fläche in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. dazu im Einzelnen C III 13.2.4). Auswirkungsseitig liegt insoweit eine Überschätzung und damit eine worst-case-Betrachtung vor.“, Zitat Ende
Als ein weiteres Beispiel seien folgende Ausführungen auf Seite 825 von 1110 zitiert:
„12.3.3.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Vorhabenbedingt kommt es zu einer Zunahme der Frachtflüge um 8.107 Flugbewegungen im Prognosejahr 2032. Das durch das Vorhaben bedingte zusätzliche Flugverkehrsaufkommen fällt im Wesentlichen in die Nachtzeit. Das Gros der prognostizierten Steigerungen bezieht sich auf den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr, mit Kernzeit 0:30 bis 3:30 Uhr). Den Zeitraum zwischen 5:00 und 8:00 Uhr beanspruchen weniger als 20 Transkontinentalverbindungen (vgl. INTRAPLAN 2020, S. 44 f.).
Vögel und Fledermäuse können mit den Luftfahrzeugen kollidieren. Zwischen 2003 und 2016 wurden auf dem Flughafen durchschnittlich 21,8 Vogelschläge/Jahr registriert, davon 13,3 Vogelschläge/Jahr auf dem Flughafengelände (DAVVL 2018). Es handelt sich insoweit um Einzelfälle. Anteilig waren vor allem Turmfalke (42,9 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}), Mäusebussard und Lachmöwe (je 10,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}) betroffen.“, Zitat Ende
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21918&art_param=612
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davongejagt hat.
Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach.
Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten.
Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.
Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
„Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (03.00 – 05.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende
https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3153.pdf
Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
https://www.baw-fluglaerm.de/files/PDFs/Deutscher_Aerztetag2012_Entschliessung.pdf
Seitdem sind über acht Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/515/publikationen/umid0207.pdf
Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein.
In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3775.pdf
Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18. 10. 2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/110/1711081.pdf
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören zu den konkreteren Bedrohungen für Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen des Klimas mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:
„Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:
Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.
Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen#textpart-1
Im Rahmen seiner „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ – 15. Planänderung“ vom 14.02.2021 verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassend auf die bereits bestehenden und zusätzlich drohenden Gefahren, Schäden und Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Gesundheit der hier lebenden Menschen durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastung hin.
Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.
Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können.
Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Neben den zahlreichen Wohngebebieten in Sachsen-Anhalt und Sachsen sind zudem auf sächsischer Seite die Naturschutzgebiete „Werbeliner See“, „Luppeaue“ und „Burgaue“, welche teilweise bzw. vollständig Bestandteile des etwa 2.525,00 ha großen Gebietes nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Leipziger Auensystem“ sowie des ca. 4.952,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ sind betroffen. Im Land Sachsen-Anhalt sind insbesondere die Naturschutzgebiete „Saale-Elster-Aue bei Halle“ und „Elsteraue bei Ermlitz“ zu benennen.
Alle Wohnstandorte im Ballungsraum Halle-Leipzig sowie die ebengenannten Schutzgebiete sind von massiven Verstärkungen der ohnehin unerträglichen Belastungen durch Lärm, Feinstaub, Verwirbelungen und Ablassen von Kerosin bedroht.
Diese Tatsachen gilt es endlich von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ernstzunehmend und zu berücksichtigen.
Alle Einwendungen prallen bisher nicht nur bei der DHL und bei der Mitteldeutschen Flughafen AG ab, sondern ganz besonders auch bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dabei weist insbesondere der nunmehrige AHA-Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. seit Beginn der Verkündung der Deutschen Post World Net vom 09.11.2004 am Flughafen Leipzig/Halle ein DHL-Luftfrachtdrehkreuz fachlich fundiert auf die Gefahren bzw. Gefährdungen für Umwelt, Landschaft und Natur durch Lärm, Flächenversiegelungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen. Dazu bedient man sich umfassender Stellungnahmen, Unterschriftaktionen, Protestveranstaltungen und der Teilnahme an öffentlichen Bürgerversammlungen, aber auch Klagen vor den Obersten Gerichten der BRD.
Die obengenannten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft antworteten bisher mit Ignoranz, Arroganz und unqualifizierten Äußerungen.
Dabei hat der Eid gemäß Artikel 56 Grundgesetz folgenden Inhalt, Zitat:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“, Zitat Ende
Die Eidesformeln im Land Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen haben sehr ähnlichen Inhalt.
Nach Ansicht Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstoßen jedoch die Verantwortlichen in der Politik des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gegen den nunmehr seit 2004 mehrfach geleisteten Eid.
Nun haben die Proteste für den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der Region verständlicherweise eine neue Qualität erreicht. Das hatte die friedliche Blockade einer Einfahrt des DHL-Frachtzentrums durch 54 Klimaaktivisten am 09.07.2021 eindrucksvoll gezeigt.
Offensichtlich hat diese Aktion schmerzhaft nicht nur DHL, sondern auch der Staatsregierung Sachsens aufgezeigt, dass ihr Verhalten und ihr Umgang mit den berechtigten Sorgen und Nöten der in der Region lebenden Menschen immer mehr Widerstand erzeugt. Dies zeigen die unqualifizierten und bösartigen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie seines Stellvertreters, dem Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Vorsitzenden der SPD Sachsen Martin Dulig getätigten Äußerungen zu der Protestaktion.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält eine Ausweitung der Vielfalt und Häufigkeit friedlicher Protestaktionen für dringend geboten und fordert in dem Zusammenhang die sofortige und vollständige Einstellung aller rechtlichen und anderen Aktivitäten gegen die 54 Klimaaktivisten wegen Nötigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der gemäß Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) Artikel 5 Absatz 3 völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen.
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/243468/4bffed30ebad7b53000579f5aa3dccc6/statusliste-de-data.pdf
Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen, Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Verwirbelungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensqualität sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Ein Unterlassen der militärischen Nutzung gehört auch des im Artikel 2 der im Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) getroffenen Regelung, „daß vom deutschen Boden nur Frieden ausgeht wird“.
Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden, welcher sich aus Artikel 56 des Grundgesetzes, Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen und Artikel 66 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ableitet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_56.html
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-VerfSTrahmen
An den obengenannten Problemen kann auch die Einführung eines Entgeltes nach Lärmklassen seit dem 01.04.2023 durch den Flughafen Leipzig/Halle nichts ändern, weil davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit des Freikaufens besteht. Die neue Entgeltordnung von Lärm- und Nachtzuschlägen tritt nicht nur vollkommen intransparent in Erscheinung, sondern stellt eine reine Augenwischerei dar, weil sich am Problem der Nachtflüge nichts ändert.
Daher ruft der AHA die Bevölkerung dringend auf, verstärkt Widerstand gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu leisten und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen und so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Nähere und mehr Informationen sind unter folgendem Link einholbar:
https://www.nachtflugverbot-leipzig.de
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich ferner als zentralen diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für seinen kooperativen Mitgliedsverein Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V.
Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 24.10.2024
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