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AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzte bzw. nutzt seit Jahrzehnten immer wieder verschiedene Exkursionen, aber auch u.a. mit der Erstellung von Konzeptionen und Stellungnahmen, mit der Arbeit der Umweltbibliothek „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie mit der Teilnahme an den jährlichen Schlossfesten die Möglichkeiten zur Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Dabei erläutert der Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue sowie seine Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser.
Der überwiegende Teil der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna befindet sich in folgenden europäischen Schutzgebieten:

BezeichnungGröße
Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)ca. 1.758,00 ha und im linienhaften Teil Gesamtlänge von ca. 9,00 km.
Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)ca. 4.762,00 ha.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html?page=1&keyword=

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://lvwa.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=natura2000bestand&ZOOMTOTABLE=Natura,CO,FFH0141

Dabei spielt die Rischmühleninsel im Stadtgebiet der Saalestadt Merseburg eine sehr wichtige und sehr bedeutsame Rolle.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des AHA gilt es angesichts der Lage am Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:

Rechtskräftige Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Insbesondere das Hochwasser im Sommer 2013 hat aufgezeigt, dass mehr Fläche der Saaleaue im Bereich der Rischmühleninsel unter Wasser stehen können und bei der weiteren Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften durch Verbrauch von Boden, arten- und strukturarme Agrarnutzungen, bei nicht nachhaltigem Umgang mit Waldgebieten und dann das Beibehalten bzw. Voranschreiten der Umwandlung von Wäldern in Holzplantagen, was ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Ursachen des Klimawandels mit langen Trockenphasen und Starkniederschlägen bildet, mit vermehrten, schneller und höher ansteigendem Hochwasser zu rechnen ist.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Dieser Ausgangssituation widerspricht der von der Stadtverwaltung von Merseburg vom 30.07.2024 erstellte „Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel„, welcher folgende „Beratungsfolge“ durchlaufen soll, Zitat:

Zitat Ende

Weiter sei aus der Vorlage zitiert:

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums, südlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 25.000 m². Der Geltungsbereich umfasst die östlich und nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen geschotterten Flächen und Parkflächen und die weiter östlich gelegene Grünfläche einschließlich der asphaltierten Umfahrung dieser Flächen auf der Rischmühleninsel. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Camping-, Caravan- und Wohnmobilstellplätzen einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und für die Nutzung von Teilflächen für kulturelle Veranstaltungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.“, Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

Mit dieser Vorlage bringt der Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und seine Verwaltung klar zum Ausdruck, was er/sie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften in der Kommune halten. Wie bereits dargelegt, bildet die Rischmühleninsel in vielfältiger Form einen sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue im Stadtgebiet von Merseburg. Dazu zählen insbesondere das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“, die angrenzenden potentiellen Wiesen- und Gehölzflächen und das die nunmehrige Saalehalbinsel Teil des Hochwassereinzugsgebietes der Saale darstellt.
Im Falle der Umsetzung dieser katastrophalen Planungen ist mit vermehrtem Kraftfahrzeugverkehr, Zerstörung einer potentiell weiter entwickelten Wiese bzw. eines temporären Feuchtgebietes, Verlust als Standort der nachhaltigen ruhigeren Naherholung und Umweltbildung sowie nicht zuletzt mit verstärkt störenden bis zerstörerischem Druck und Beeinflussung auf das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ zu rechnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Eindruck, dass sich auch der nunmehrige Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und ein Großteil seiner Verwaltung der ökologischen, historischen und touristischen Bedeutung der Rischmühleninsel im örtlichen und regionalen Kontext verschließt und stattdessen auf umwelt- und naturzerstörenden Tourismus und vermehrten Kraftfahrzeugverkehr setzt.
Wer solche Planungen in die Beschlussrunde gibt, handelt hochgradig unverantwortlich und hat die Zeichen der Zeit im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht in dem Umfang erkannt. Dazu gehört die offensichtliche Unterordnung des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser unter die Belange eines zerstörerischen und umweltfeindlichen Tourismus.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben „Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zu beenden.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis in der Verantwortung diese unverantwortlichen Planungen in der Stadt Merseburg zu stoppen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte im Rahmen seiner nachfolgend genannten Exkursion u.a. auf die Schutzwürdigkeit der Rischmühleninsel hinweisen und eigene Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen, Überflutungsraum der Saale sowie als Ort der sanften Erholung und Umweltbildung unterbreiten:

Samstag, den 23.11.2024, um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna
mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Route: Vom Gotthardteich geht es zur Rischmühleninsel über die Saale und entlang der Alten Saale nach Leuna zum Waldbad. Von dort gelangen wir zurück auf der rechten Saaleseite. Dabei erleben wir die spätherbstliche Kulturlandschaft der ehemaligen Saaleaue mit den noch erkennbaren Relikten der Altarme. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treff: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer generell Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Sprechzeit: Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.08.2024

AHA gab Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee ab

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mit Datum vom 26.09.2022 eine Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee abgegeben, welche auszugsweise folgenden Inhalt hat, Zitat:

„I. Grundsätzliches
I.1. AHA warnt weiterhin und mit Nachdruck vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Hinsichtlich des kostenlosen Transportes von Fahrrädern z.B. in Zügen der Deutschen Bahn hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle. Dagegen verlangt die HAVAG seit dem Jahr 2009 Geld für den Transport von Fahrrädern in Straßenbahnen. Hier gilt es schnellstens positive Veränderungen zu schaffen.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich…..

I.2. AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus…..

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und des Gebietes des Klyegrabens sowie eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern…….

II. zu den Planungsunterlagen
II.1. Gesamtkonzept

Im Gesamtkonzept ist vorgesehen, 2 unterschiedliche Strategien/Radwegekonzepte zu lösen. Einerseits eine sichere und schnelle Fahrradverbindung zum Hochschulcampus Merseburg (südwestlich) an der Geusaer Straße bzw. umgekehrt und andererseits ein Radfernweg zum Geiseltalsee. Ersteres betrifft jedoch den Berufsverkehr (Anreise der Studierenden und Mitarbeiter*innen/Beschäftigten) zur Hochschule. Auch ein sicheres Erreichen von Merseburg-Süd zur Innenstadt bzw. umgekehrt wird damit unterstützt. Zweitens findet der Radfernverkehr zum Geiseltal für die touristische Naherholung bzw. die überregionale Erholung zu ganz anderen Zeiten (je Tag, Woche und Monat) statt und haben andere Konfliktpotenziale. Für den innerstädtischen Berufsverkehr sollte darüber hinaus die An- und Abfahrt zum Gericht und dem Arbeitsamt/Jobcenter sowie zu anderen Einrichtungen in Verbindung mit dem ÖPNV(Busverkehr) betrachtet werden. Deshalb ist die einseitige Betrachtung der Teichstraße (Ende König-Heinrich-Straße, Kreisel und Einfahrt in die Teichstraße) in Frage zu stellen. Ausgangspunkt für die Hochschule und den Radfernweg sollte auch der Hauptbahnhof Merseburg, Ausgang Rosa Luxemburg Straße sein. Für die Fahrt zur Hochschule wäre die Verbindung Eisenbahnstraße, Klobikauer Straße in die Geusaer Straße zu untersuchen. Für die Radfernverbindung zum Geiseltalsee bietet sich der Weg von der Rosa Luxemburg Straße, Lauchstädter Straße, Thielmarstraße bis zur Unterführung der B 91 und weiter zur Klobikauer Straße an. In Verlängerung der Klobikauer Straße beginnt bereits ein Radfernweg zum Geiseltalsee. Die Teichstraße bleibt jedoch für den innerstädtischen Radverkehr bedeutsam. So z.B. für Fahrten zum Kino oder Saalesparkasse sowie in das Zentrum Gotthardstr. usw. für Fahrradfahrer*innen aus Merseburg Süd und West.

II.2. Abschnitt Teichstraße/Klobikauer Straße/Geusaer Straße bis Querung der B 91

Das Anlegen eines Radschnellweges in den Grünanlagen hinterer Gotthardteich (parallel zur Geusaer Straße) ist grundsätzlich abzulehnen. Dieser Bereich wird intensiv durch Fußgänger*innen/Spaziergänger*innen genutzt. Damit entstehen unweigerlich Konflikte.
Eine weitere Begrenzung der Grünanlagen durch einen ausgebauten Radweg widerspricht dem eigentlichen Anliegen einer konfliktlosen naturnahen Nutzung. Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, wer außer Anlieger, Busverkehr und Kunden des Einkaufzentrums/der Autoreparaturwerkstatt/Gastronomie diese Straße eigentlich im Durchgangsverkehr nutzt? Autofahrer*innen haben ausreichend andere Möglichkeiten die Innenstadt oder den Bahnhof zu erreichen bzw. aus der Innenstadt herauszufahren. Um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, kann diese Straße zur Fahrradstraße erklärt werden (durch Busse und Anlieger nutzbar bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrt). Möglich wäre, in Höhe Gartenstraße (stadtauswärts, Richtung B 91) den Radweg auf den Weg hinterer Gotthardteich, Richtung Querung B 91 zum Ulmenweg zu führen.

II.3. Ab Knoten E, Abschnitte5, 6 und 7, Weg am Hochschulgelände, Ulmenweg bis westliche Grenze Hochschulgelände sowie Abschnitt 8, Klia-Aue, Jakobspilgerweg

Die geplanten Wegeabschnitte befinden sich im ca. 164,56 ha großen Landschaftsschutzgebiet Geiselaue, im ca. 59 ha großen FFH-GEBIET “GEISELNIEDERUNG WESTLICH MERSEBURG“ (EU-CODE: DE 4637-301, LANDESCODE: FFH0144) und im 52,00 ha großen Naturschutzgebiet Untere Geiselniederung bei Merseburg. Dieser Schutzstatus dient dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auen- und Bruchlandschaft im Bereich von Geisel und Klyegraben.
Der Bau von asphaltierten und bis zu 4,00 m und gesamt 1.071,00 m, wovon 868,00 m unversiegelt sind, führen in den obengenannten Schutzgebieten zu 3.472,00 m² Neuversiegelung. Derartige Wege bilden Barrieren für Klein- und Kleinsttieren und heizen sich in sonnengefluteten Sommertagen stark auf, welche die Barrierewirkung noch verstärken. Bereits eine Bauphase führt zu massiven Eingriffen in Boden, Fauna und Flora, verursachen Lärm und bedrohen die Gebiete mit Kraft- und Schmierstoffen. Die momentan in die Natur und Landschaft eingepassten Wege dienen Tieren als Aufenthalts- und Nahrungsraum sowie bei Erfordernis als Fluchttrasse. Abgesehen davon, dass es Ziel sein muss Flächenversiegelungen zu verringern, statt zu mehren.
Ferner ist es vollkommen unverständlich, dass der Radfernweg vom Ulmenweg durch einen neu anzulegenden Radweg durch natürliches Gelände anstelle durch die Nutzung der vorhandenen Straßen geführt werden soll. Einerseits soll die Hochschule durch Fahrradfahrende schnell erreichbar sein und andererseits sollen Autofahrende nach wie vor die Straßen als Parkplatz benutzen dürfen, obwohl bereits umfangreiche Parkflächen geschaffen wurden bzw. vorhanden sind. Weiterhin wird durch die Streckenführung für Fahrradfahrer*innen die An- und Abfahrt zum Amtsgericht und anderen Einrichtungen in der Geusaer Straße erschwert bzw. verlängert. Die vorhandenen Straßen, so z.B. die Rudolf-Bahro-Straße, können zur Fahrradstraßen erklärt werden. Das erleichtert/unterstützt auch den Fuß- und Fahrradverkehr von bzw. nach Merseburg-Süd.
Von Merseburg-Süd kann durch eine entsprechende Gestaltung ein weiterer Zugang über Zscherben zum Radfernweg verbessert werden.

III. Abschlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Bei richtiger Umsetzung des Anliegens besteht die Möglichkeit der besseren Förderung des Schutzes, des Erhaltes und einer nachhaltigen Förderung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie von Gesundheit und Kondition.
Jedoch hat dies so zu geschehen, dass Umwelt, Natur und Landschaften keine Schäden durch Baumaßnahmen und Flächenverbrauch bzw. -versiegelung erfahren.
Ferner gilt es verkehrsplanerisch komplett umzudenken und dabei gründlich zu prüfen, inwieweit ganze Straßenzüge eine Umwidmung zu Fahrradstraßen erfahren können. Ferner sind ausgezeichnetes Kartenmaterial sowie eine qualitativ und quantitativ hervorragende Ausschilderung dringend erforderlich.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit an entsprechenden Planungen mitzuwirken und dabei seine Erfahrungen und sein Fachwissen einzubringen.
Der Umwelt- und Naturschutzverein ist unter folgenden Kontakt erreichbar:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Internet: https://www.web-conzept-mn.de/“, Zitat Ende

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA Kenntnis von der am 23.07.2024 erstellten Beschlussvorlage „Maßnahmenkonzept Radschnellverbindung (RSV) Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee einschließlich Beschilderungs- und Maßnahmenkonzept“ erhalten, welche folgende „Beratungsfolge“ durchläuft bzw. durchlaufen soll, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9002307100074

Der dabei mit vorgelegte Entwurf Abwägung zu den Abschnitten des Radschnellweges Merseburg-Geiseltalsee – Abwägung nach Abschnitten bringt zum Ausdruck mit welcher fachlich-inhaltlichen Ernsthaftigkeit die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen erfolgte.
So führt man als Reaktion zum Punkt II.2. Abschnitt Teichstraße/Klobikauer Straße/Geusaer Straße bis Querung der B 91 der Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 26.09.2022 folgendes aus, Zitat:

Abschnitt 3:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder und mehrere Bürger befürchten eine Gefährdung der Fußgänger im Rosengarten, durch eine gesteigerte Nutzung der Parkanlage durch Radfahrer.
Da der Park über mehrere parallel verlaufenden Wege verfügt, bleibt eine Nutzung und Durchquerung für Spaziergänger und andere Fußgänger sicher möglich. Die Kreuzungspunkte zwischen Fuß- und Radweg werden entsprechend des Beschilderungskonzeptes deutlich gekennzeichnet werden, um auf diesen möglichen Gefahrenstellen hinzuweisen.”, Zitat Ende

Wer so etwas schreibt hat keinen Kenntnisstand von der aktuellen Art und Weise des Fahrradverkehrs. So hat die gegenwärtige Qualität der Fahrräder zu höheren Geschwindigkeiten geführt. Insbesondere Rennräder und E-Bikes tragen dazu bei. Bei E-Bikes erhöht die höhere Masse zusätzlich die Kollisions- und Unfallgefahr. Im konkreten Fall sind die Fußgängerinnen und Fußgänger die schwächeren und gefährdeteren Verkehrsteilnehmenden. So besteht womöglich die unerwünschte Reaktion bzw. Situation, dass Fußgängerinnen und Fußgänger das Areal meiden. Ausschilderungen beruhigen vielleicht das Gewissen und das Rechtsempfinden, tragen aber nur bedingt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, besonders wenn man den angedachten Ausbauzustand berücksichtigt. Auf die Feststellung in der Stellungnahme, Zitat: “Eine weitere Begrenzung der Grünanlagen durch einen ausgebauten Radweg widerspricht dem eigentlichen Anliegen einer konfliktlosen naturnahen Nutzung.”, Zitat Ende, ist man erst gar nicht eingegangen.
Ferner sei noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass mit befestigten Wegen neue Barrieren für Klein- und Kleinsttiere, neue Hitzequellen sowie neue Zerschneidungen in der Landschaft entstehen. In der offenen Landschaft gehen zudem mit fehlenden Pfützen noch Tränken für verschiedene Tierarten sowie Quellen für Baumaterial für Nist- und Brutstätten für Tierarten wie zum Beispiel Mehl- und Rauchschwalben, Mauerseglern sowie Insekten verloren.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das man diese Problematik offensichtlich überhaupt nicht begriffen hat und somit nicht fach- und sachgerecht damit umgehen möchte, zeigen folgende Abwägungen auf, Zitat:

Abschnitt 5:
Der Arbeitskreis Hallescher Auenwälder spricht sich gegen eine massive Flächenneuversiegelung aus und fordert stattdessen eine Wegführung an der Geusaer Straße, welche auch eine Anbindung weitere Behörden an den Radweg mit sich bringen würde.
Die Wegführung entlang des Sportplatzes am Ulmenweg folgt einem historischen Weg, welcher lediglich baulich aufgebessert werden wird. Eine Führung durch die Geusaer Straße wiederspräche dem Leitbild der Trennung von Kraft- und Fahrradverkehr und wäre auch für Touristische Nutzung die optisch weniger Ansprechende Streckenführung.

Abschnitt 7:
Der Arbeitskreis Hallescher Auerwälder spricht sich gegen weitere Versiegelung entlang des Streckenabschnitts aus, da er durch ein LSG geht.
Der Abschnitt ist bereits mit Betonplatten teilversiegelt. Eine weitere Versiegelung durch den Ausbau zum Asphaltweg stellt somit nur eine geringe Mehrbelastung da.”, Zitat Ende
Auf folgenden Einwand in der Stellungnahme, Zitat: “Die geplanten Wegeabschnitte befinden sich im ca. 164,56 ha großen Landschaftsschutzgebiet Geiselaue, im ca. 59 ha großen FFH-GEBIET “GEISELNIEDERUNG WESTLICH MERSEBURG“ (EU-CODE: DE 4637-301, LANDESCODE: FFH0144) und im 52,00 ha großen Naturschutzgebiet Untere Geiselniederung bei Merseburg. Dieser Schutzstatus dient dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auen- und Bruchlandschaft im Bereich von Geisel und Klyegraben.”, Zitat Ende, erfolgte erfreulicherweise folgende Reaktion, Zitat:

Beschwerde AHA und Landkreis: Neuversieglung im LSG und FFH-Gebiet Beschwerde Pilgerverband: Nutzungskonflikt mit Pilgern auf dem Jakobsweg Problem: Abschnitt führt an flachwurzelnden Erlen vorbei → Rodung von 3 m Streifen neben dem Weg um Zerstörung der Oberfläche durch Wurzeln zu verhindern → 10 m Trasse im Naturschutzgebiet!
Abwägung: Umverlegung der Trasse außerhalb des NSG.”, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt immer wieder Aktivitäten zur Stärkung und Verbesserung des Fahrradverkehrs. Ganz besonders, wenn immer mehr Kraftfahrzeugstraßen eine Umwandlung in Fahrradstraßen erfahren, der Missbrauch von mehr durchgängigen Fahrradwegen als Abstellraum, Park- und Haltefläche endet sowie eine gute und deutliche Fahrbahnmarkierung und Beschilderung erfolgt.
Die bisher und nunmehr vorgelegte “Beschlussvorlage „Maßnahmenkonzept Radschnellverbindung (RSV) Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee einschließlich Beschilderungs- und Maßnahmenkonzept“ erfüllt bei weitem nicht die Kriterien einer nachhaltigen, sozial-ökologischen Verkehrsentwicklung. Eine Beachtung der in der Stellungnahme Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee vom 26.09.2022 ist ein Beitrag dazu den Weg dahingehend einzuschlagen.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung von Interessenten an. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Sprechzeit: Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.08.2024

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese

Zum 47. Mal trafen sich am Samstag, dem 24.08.2024, AHA-Mitglieder und weitere fleißige Helferinnen und Helfer zum Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese Am Landhaus 1 in Dessau.
Bei hochsommerlichen Temperaturen wurden die Mahdarbeiten fortgesetzt, wobei darauf geachtet wurde, nur einen Teil der Wiese zu mähen. So bleiben genügend Unterschlupfmöglichkeiten und Samen für Insekten und Kleinlebewesen.
Mit der Apfelernte konnte begonnen werden, wobei die Ernte insgesamt in diesem Jahr wieder sehr schlecht ausfallen wird. Der Frost im Frühjahr hat leider einen Großteil der Baumblüte zerstört. So gibt es einen Totalausfall beim beliebten August-oder Klarapfel.

Erstaunlicherweise konnte der Gloster schon abgenommen werden, obwohl diese Sorte sonst erst ab Oktober/ November reif ist.
Nach getaner Arbeit ließ man das Ganze unter Schatten spendendenden Bäumen gemeinsam ausklingen.
Der nächtse Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 14.9.2024, statt, wobei jede helfende Hand willkommen ist.
Treffpunkt: Am Landhaus 1 in Dessau um 10.00 Uhr

Fotos: Esther van Zalm

Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert weiterhin und verstärkt Unterschutzstellung des Steinbruches Holzberg als Schutzgebiet!

I. Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. eine aktuelle Exkursion durchgeführt am 21.08.2024.

  • Entlassung des Steinbruches Holzberg aus dem Bergrecht
  • Ausweisung der Altsteinbrüche Holzberg und Köppelscher Berg als Schutzgebiet und damit verbunden Aufnahme in das Schutzgebietskonzept 2022 – 2030 des Landkreises Leipzig
  • Aufnahme der Altsteinbrüche Holzberg und Köppelscher Berg in das Biotop- und Grünverbundnetz mit den Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Mulde
  • Veröffentlichung der Erfassungsstudie „Faunistische Sonderuntersuchungen Steinbruch Holzberg`“ vom 26.10.2018
II. Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt fortgesetzt mit großem Unverständnis die fortbestehende Weigerung den einstigen Steinbruch Holzberg in Böhlitz, Gemeinde Thallwitz sofort, vollumfänglich und unwiderruflich aus dem Bergrecht zu entlassen und so der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Leipzig die Möglichkeit zu eröffnen, das Gebiet unter Schutz zu stellen. Dabei hat der damalige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen Thomas Schmidt bereits mit Antwortschreiben vom 11.06.2019 an den Präsidenten des Landtages Dr. Matthias Rößler auf die „Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (Bündnis 90/DlE GRUNEN), Drs.-Nr.: 6117618, Thema: Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz im Steinbruch Holzberg, Thallwitz OT Böhlitz, Landkreis Leipzig“ mit der beigefügten von Dr. Martin Seils-Büro für Landschaftsplanung, Boden- und Umweltforschung erstellten Erfassungsstudie ‚Faunistische Sonderuntersuchungen Steinbruch Holzberg’“ vom 26.10.2018 eine hervorragende Basis für die Darstellung der Schutzwürdigkeit des Gebietes vorgelegt. Im Fazit der Studie ist sehr verständlich dargestellt u.a. folgendes festgehalten, Zitat:
Der Steinbruch Holzberg bietet mit seiner Strukturvielfalt und seinem vielfältigen Mosaik unterschiedlichster Biotope auf kleinem Raum für viele Artengruppen einen Hotspot in der Region. Im Rahmen der Sonderuntersuchung wurden 10 Fledermausarten, je 5 Amphibien- und Reptilienarten, 47 Vogelarten und 21 Tagfalterarten nachgewiesen.
Für die Artengruppe der Fledermäuse ist der Standort vor allem als wichtiges Jagdhabitat sowie als Schwärm- und Quartierstandort hervorzuheben. Der benachbarte Steinbruch kann diese Funktion aufgrund des Fehlens von Feuchtgrünland und dem damit verbundenen Nahrungsangebot sowie des geringeren Quartierpotentials nicht für alle nachgewiesenen Arten übernehmen. Auch das wahrscheinliche Vorkommen des sachsen- als auch bundesweit stark gefährdeten Grauen Langohres weist dem Standort eine besondere Bedeutung zu. Aus diesen Gründen ist der Steinbruch von überregionaler Bedeutung für Fledermäuse zu werten.
Bezüglich der Avifauna bietet der Steinbruch nicht nur für durchziehende Wasservögel gute Rastplatzbedingungen und für Greife und Eulen Jagdmöglichkeiten. Aufgrund seiner in der weiteren Umgebung einzigartigen, kleinräumig mosaikartigen Habitatstruktur aus Röhrichtzonen und Wasserflächen besitzt er insbesondere für röhrichtgebundene Arten eine wesentliche Bedeutung als Bruthabitat.
Neben zwei weiteren streng geschützten Reptilienarten, stellt insbesondere das Vorkommen der in Sachsen stark gefährdeten Schlingnatter einen wichtigen Trittstein der Verbreitung dieser Art in der agrargeprägten Landschaft um Böhlitz dar.
Hinsichtlich der Artengruppe der Amphibien ist besonders das individuenstarke Vorkommen der Knoblauchkröte hervorzuheben.“, Zitat Ende
Alleine die vorliegenden faunistischen Erfassungen bestätigt die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes. Korrekterweise hat das die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in ihren Antrag vom 24. Juni 2022 zum „Thema: Holzberg bei Böhlitz als Hotspot der Natur- und Artenvielfalt vor der Zerstörung bewahren und schnellstens rechtlich schützen!“ in ihrer Begründung Zu II.1. den aktuelleren Stand folgendermaßen zusammengefasst, Zitat:
Der Holzberg gehört nach Gutachtenlage zu den artenreichsten Lebensräumen Sachsens.
Seine außergewöhnliche Strukturvielfalt bildet ein vielfältiges Mosaik unterschiedlichster Biotope auf kleinem Raum, der für viele Artengruppen einen Hotspot in der Region darstellt.
Seine zwingende Unterschutzstellung ist daher konsequentes Bekenntnis zur Nationalen Strategie der Bundesregierung zum Erhalt der Biologischen Vielfalt. Das Ökosystem der Holzbergregion beherbergt mehr als 300 wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Die Beobachtungen erstrecken sich inzwischen auf über 100 Vogelarten, 10 Fledermausarten, 6 Amphibienarten, 5 Reptilienarten und 27 Tagfalterarten, sowie zahlreiche Insektenspezies, die hier wertvollen Lebensraum finden.“, Zitat Ende.

https://www.linksfraktionsachsen.de/fileadmin/lfsachsen/upload/Antrag_Linksfraktion_Holzberg.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergibt sich neben der Standortbedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten die Bedeutung als Bestandteil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundraumes zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Mulde mit eingebetteter Dahlener Heide und angrenzender Dübener Heide, weiterer Wald- und Feldgebiete sowie anderer Alttagebau- und Altsteinbruchstandorte. Hier gilt es ohnehin über ein zusammenhängendes Schutzgebiet nachzudenken.
Somit besteht bereits jetzt die Möglichkeit und auch die Pflicht das Schutzverfahren nach nationalem und europäischem Recht einzuleiten. Zudem muss das Oberbergamt die KAFRIL Unternehmensgruppe auffordern, einen Betriebsabschlussplan zu erstellen und vorzulegen. Dabei können durchaus beide Verfahren sinnvoll ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es zudem für dringend geboten, dass von der KAFRIL Unternehmensgruppe in Auftrag gegebene und von Dr. Martin Seils-Büro für Landschaftsplanung, Boden- und Umweltforschung erstellte Erfassungsstudie „Faunistische Sonderuntersuchungen Steinbruch Holzberg“ vom 26.10.2018 der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

https://lbu-planung.de/#buero

Umweltdaten dürfen nicht mehr der Geheimhaltung unterliegen! Abgesehen davon gilt es derartige Erfassungen immer wieder auf aktuellen Stand zu bringen, um der Entwicklung des Gesamtgebietes Rechnung tragen zu können.
Nunmehr hat der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages die mit 37.236 Unterstützenden versehende, am 20. September 2023 im Sächsischen Landtag übergebene Petition „Holzberg Biotop-Rettung jetzt!“ zurückgewiesen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das eine unverantwortliche Entscheidung, welche sich im Allgemeinen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie im Speziellen gegen den Schutz und Erhalt des Gebietes des Steinbruches Holzberg richtet. Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages ist gebeten schnellstmöglich öffentlich eine schriftliche Begründung zu seiner Entscheidung abzugeben.
Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung am 21.08.2024 nahmen Mitglieder der Bürgerinitiative Böhlitz und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Standorte der in der Gemeinde Thallwitz, Ortsteil Böhlitz gelegenen Altsteinbrüche Holzberg und Köppelscher Berg persönlich in Augenschein. Dabei sind schon die schützenswerten Randwälder sehr auffällig. Am Tag der Exkursion fielen zum Beispiel Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche, Bergahorn, Besenginster, Gewöhnlicher Tüpfelfarn, Maiglöckchen, Waldveilchen und Sternmiere auf. Die Beobachtung eines Braunen Bären rundete das Bild an dem Standort am Holzberg ab. In den Kies- und Schotterbereichen war u.a. die Beobachtung von Blauflügligen und Rotflügligen Ödlandschrecken möglich.
Alleine auf die von Feuchtgebieten, Wasser- und Schilfflächen, Fels-, Schotter- und Kiesbereichen geprägte Natur und Landschaft des früheren Steinbruches Holzberg in Böhlitz lässt schon die Schutzwürdigkeit erkennen. Eingriffe jeglicher Art, welche zu einer Zerstörung und Vernichtung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteiles und Geotops führen kann, sind daher vollkommen auszuschließen.
Daher gilt es eine sofortige und unwiderrufliche Aufhebung des Bergrechtes umzusetzen.
Ferner ist der zuständige Landkreis Leipzig verstärkt gefordert die Unterschutzstellung des Gebietes anzugehen und dies mit einer Schutzausweisung mit dem südöstlich angrenzenden 70,00 m tiefen, in den Jahren 1964 bis 1991 betriebenen Altsteinbruch Köppelschen Berg zu verbinden. So lassen sich diese besonders schützenswerten Altsteinbrüche ebenfalls in das Biotop- und Grünverbundnetz mit den Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Mulde mit eingebetteter Dahlener Heide und angrenzender Dübener Heide, weiterer Wald- und Feldgebiete sowie anderer Alttagebau- und Altsteinbruchstandorte einbinden.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereits jetzt eine Aufnahme der Unterschutzstellung von Holzberg und Köppelschen Berg in das Schutzgebietskonzept (2022 – 2030) des Landkreises Leipzig möglich.

https://www.landkreisleipzig.de/f-Download-d-file.html?id=16799

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.08.2024

Fotos & Videos: Andreas Liste

AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

AHA sieht sehr großen Schutzbedarf für Nutheaue zwischen Elbe und Fläming!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der ca. 34,00 bzw. 34,00 km langen Nuthe mit ihren drei Hauptquellflüssen, ihren Nebengewässern, Auen und angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen einen schützenswerten und schutzbedürftigen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft in den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt), welche zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehören.
Zudem bildet die gesamte Nutheaue einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Elbe und ihrer Aue sowie dem Hohen Fläming.
Ein besonders schützenswerten Teil des Gesamtgebietes, welches von Neuen Graben und Boner Nuthe durchflossen ist, bildet der zu den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt) sowie zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehörige Rathsbruch. Kernstück bildet das bereits am 30.03.1961 angeordnete, 11,69 ha große Naturschutzgebiet „Rathsbruch“

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rathsbruch

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/verordnung61.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/rathsbruch.pdf

Das Naturschutzgebiet „Rathsbruch“ ist eingebettet in das „mit einer Gesamtgröße von ca. 820 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 44 km“ nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) ausgewiesene Schutzgebiet Obere Nuthe-Läufe (FFH0059) sowie des 9.816,4534 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Westfläming“ und des 5.228,73 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Zerbster Nuthetäler“

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=129&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0059.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/obere-nuthe-laeufe

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg68

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg68.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg77

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg77.pdf

Einen der bedeutsamsten Teile dieses Gebietes der Nutheaue bildet der hauptsächlich von Fließ- und Standgewässern, Auen- und Bruchwäldern, Wiesen und Moorlandschaften geprägte Rathsbruch.

Mit dem Hintergrund des Gedankenaustausches zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung dieses Schutzgebietes führten Mitglieder von Zerbst blüht auf e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 22.08.2024, eine Fahrrad- und Wanderexkursion in die Auen-, Bruch- und Moorlandschaft Rathsbruch durch.
Im Rahmen dieser Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmenden einen Überblick zum gegenwärtigen Zustand des arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteiles. Dabei beobachteten sie u.a. einen Eisvogel und Tagpfauenaugen bei der Bestäubung von Wasserdost. Zudem nahmen sie einen von Bibern angelegten Altdamm in der Boner Nuthe in Augenschein. Erfreulich festzustellen waren ferner u.a. die im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindlichen Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen.
Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation im Jahr 2024 gut mit Wasser gefüllt sind.
Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann.
Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen.
Die Exkursionsteilnehmer waren sich grundsätzlich einig, dass der Zerbst blüht auf e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Zusammenarbeit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten aufbauen und vertiefen sollten, um eben ein nachhaltiges Engagement zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Nutheaue im Allgemeinen und des Rathsbruches im Speziellen entwickeln und entfalten zu können.

Die gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es in dem Zusammenhang auch sehr sinnvoll das bisherige erfreuliche wissenschaftliche Engagement in dem Gebiet des Rathsbruches nicht nur beizubehalten, sondern eher und besser weiter zu entwickeln bzw. zu vertiefen.
Wer Interesse hat ehrenamtlich beim Schutz und Erhalt der Nuthe, ihrer Aue sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.08.2024

Fotos: Andreas Liste

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