Kategorie: Allgemein (Seite 1 von 320)

Arbeitseinsatz auf dem Forstwerder

Am Samstag, dem 18.01.2025, trafen sich AHA-Mitglieder und andere Freiwillige auf dem Forstwerder zu einem Arbeitseinsatz, bei dem es darum ging, die Absperrungen zum Vogelschutzgebiet zu erneuern bzw. zu erweitern.
Leider ist es so, dass Spaziergänger diese Absperrungen immer wieder ignorieren und überqueren, um in das abgesperrte Gebiet zu gelangen.
Aus diesem Grund ist es seit Jahren nötig, diese ehrenamtlichen Arbeiten zu verrichten, die als Hinweis verstanden werden sollen, sich nur auf den ausgewiesenen Wegen zu bewegen. Entsprechende Hinweisschilder sind für alle sichtbar angebracht.
Der nächste Arbeitseinsatz findet, wegen der, im März beginnenden Setz- und Brutzeit, am Samstag, dem 06.12.2025, statt.

Treffpunkt: 10.00 Uhr an der Bogenbrücke
Helfer sind immer herzlich willkommen.

Fotos: Dietmar Hörner

Parallel zum Arbeitseinsatz auf dem Forstwerder traf sich die OG Dessau-Roßlau zu einem zusätzlichen Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“.
Ziel dieses Arbeitseinsatzes war die Fortsetzung der Schnittarbeiten an den Apfelbäumen. Bei den geplanten Arbeitseinsatz am 07.12.2024 konnten diese auf Grund einer Drückjagd nicht durchgeführt werden.
Auf Grund von Verbissen wurden Pflegemaßnahmen an einem Teil der Apfelbäume vorgenommen.
Um eine gute Ernte in diesem vorzubereiten finden weitere Arbeitseinsätze in den kommenden Monaten. Dazu werden zahlreiche helfende Hände benötigt.
Der nächste reguläre Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 15.02.2025, statt. Beginn ist 10.00 Uhr.

Fotos: Esther v. Zalm

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Montag, den 27.01., um 19.00 Uhr
Versammlung der Initiative “Pro Baum”
Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11

Am Montag, dem 27.01.2025, findet mit dem 127., das erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die im Jahr 2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Die Initiative Pro Baum möchte daher mit zahlreichen Veranstaltungen auch im Jahr 2025 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem

27.01.2025; 24.02.2025; 31.03.2025; 28.04.2025; 26.05.2025; 30.06.2025;
28.07.2025; 25.08.2025; 29.09.2025; 27.10.2025; 24.11.2025; 15.12.2025

II. Aktion

Karfreitag, den 18.04.2025, um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen am Karfreitag“
Eine gemeinsame Aktion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Treffpunkt: Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale)

III. Exkursion

Tag des Baumes:

Donnerstag, den 24.04.2025, um 17.00 Uhr
Exkursion im Vorfeld des Tages des Baumes
am 25.04.2024 zum Steintor und zum Rossplatz
Eine gemeinsame Exkursion mit Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Treffpunkt: Eingang Steintor-Varieté, Am Steintor 10, 06112 Halle (Saale)
Dauer: ca. 3 Stunden

IV. Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Das erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 am 27.01.2025 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an unsere Kontaktanschrift wenden.

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 21.01.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten eine alternative und demokratisch entstandene Konzeption für Halles Entwicklung für dringend geboten

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen massive Defizite in der Entwicklung der Stadt Halle (Saale), welche seit dem Jahr 1990 immer von Immobilienfirmen – wie zum Beispiel Stadtbau AG, AM Group, AOC und Norsk AG -, Banken und nun verstärkt von der Saalesparkasse geprägt ist. Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass die Stadtentwicklung hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der Maximalprofite obengenannter Firmen und Institutionen ausgerichtet ist.
Dabei finden die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz kaum oder gar nicht Berücksichtigung. Zumeist folgen die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht der ökologischen und einer neu zu orientierten, modernen Stadtgestaltung, sondern den Interessen der obengenannten Profiteure von vermehrter Flächenversiegelung, Beton, Glas und Stahl.
Dabei orientiert sich moderne, zeitgerechte Stadtplanung auf mehr und nicht auf weniger Grün, weil sich gezwungenermaßen der Gedanke durchsetzt, dass urbane Räume nur noch lebenswert in Erscheinung treten, wenn mehr Flächenentsiegelungen stattfinden, mehr und nicht weniger Stadtgrün Planung und Realität prägen. Im zunehmenden Maße, aber noch viel zu langsam, setzt sich die Erkenntnis und Herangehensweise durch, dass Stadtgrün mit Gewässern, Gehölzen, Wiesen- und Blumenflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünung wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga darstellen, als Speicher für Kohlendioxid und Wasser, der Produktion von Sauerstoff, Frisch- und Kaltluft, der Reduzierung von Temperaturen und dem Wohlbefinden der in der Stadt lebenden Menschen dienen sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen fungieren können.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/stadtentwicklung/gruene-stadt/gruene-stadt-node.html

https://www.gruen-in-der-stadt.de

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/gruenbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/gruen-in-der-stadt/gruen-in-der-stadt-node.html

https://gruen-in-der-stadt.de/integrierte-planung-foerdern/stadentwicklung

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-503-gruene-infrastruktur-im-urbanen-raum-grundlagen

https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript503.pdf

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Nunmehr berichtete die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 20.01.2025 auf Seiter 12 unter der Überschrift „Immobilienkrise trifft Halle“, dass sich Immobilienunternehmen wie AOC und die Norsk AG in Insolvenz befinden und somit Bebauungen hinter dem Maritim und in der Mansfelder Straße auf der Kippe stünden. So präsentiert sich der Vorsitzende des Vorstandes der Saalesparkasse Dr. Jürgen Fox als großer Retter der Stunde, indem er kräftig prüft, inwieweit sein öffentlich verwaltetes Kreditinstitut einsteigen könnte.
Dabei geben weder die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), noch der Vorstand der Saalesparkasse ein gutes Bild bei geplanten bzw. bereits in Umsetzung befindlichen Bebauungsvorhaben wie zum Beispiel am Wildentenweg, am Sandbirkenweg, im Ex-GRAVO-Druck-Gelände und nicht zuletzt im Bereich Unterberg und Kapellengasse. Die Grundsteinlegung im Bereich Unterberg und Kapellenberg am Donnerstag, den 12.12.2024, wo 27 Bäume einem vollkommen sinnlosen Hotelprojekt zum Opfer fielen, war zudem ein Ort der vollkommenen verbalen Entgleisungen des Bürgermeisters Halles Egbert Geier und eben eines Vorsitzenden des Vorstandes der Saalesparkasse Dr. Jürgen Fox, welche die vollkommen berechtigten Proteste und den wahren Ausdruck von Demokratie als undemokratisch beschimpften. Das ausgerechnet der Vorsitzenden des Vorstandes der Saalesparkasse Dr. Jürgen Fox dann noch von „Partikularinteressen“ sprach, ist angesichts der im absoluten vorrangigen Interesse von wohlhabenden Personen und der Baulobby stehenden, grünzerstörenden Vorhaben dieses Mannes im Stadtgebiet von Halle (Saale) vollkommen geschmacklos.

https://www.mz.de/lokal/halle-saale/mit-110-zimmern-grundsteinlegung-fur-hotel-am-altstadtring-in-halle-3965397

Derartiges widerliches Bonzengehabe ist ein Teil des anhaltenden und fortgesetzten Ausdruckes des fehlenden Respektes gegenüber andersdenkenden Personen und Organisationen sowie der bisher vollkommen fehlgeleiteten halleschen Stadtentwicklungspolitik.
Hinzu kommen noch solche Bauvorhaben wie an der Ecke Große/Kleine Brauhausstraße, am Saalehang in Halle-Böllberg und im Charlottenviertel.

Dabei bestehen noch nicht einmal der Bedarf und das Erfordernis für derartige Bauvorhaben, welche ohnehin eher vermögende Personen ansprechen sollen.

Laut Wohnungsmarktbericht 2020 vom November 2020, Seite 64 besteht noch immer massiver Wohnungsleerstand, Zitat:

6.3.2 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist durch die Abrisse im Programm Stadtumbau Ost insbesondere zu Beginn der 2000er Jahre sowie die günstige Einwohnerentwicklung in vielen Stadtbereichen weiter gesunken. In den Großwohnsiedlungen ist der Leerstand von 13.889 Wohnungen um 7.539 auf 6.350 leerstehende WE gesunken. In den innerstädtischen Quartieren ist der Rückgang noch deutlicher, hier ist er von 12.294 leerstehenden WE im Jahr 2002 (um 8.332 WE) auf 3.962 leerstehende WE gesunken.“, Zitat Ende

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Stadtentwicklung/Wohnungsmarktberichte/Wohnungsmarktbericht_2020.pdf

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen in dieser von der Mitteldeutschen Zeitung am 20.01.2025 bezeichneten „Immobilienkrise“ in der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit endlich in Richtung einer ökologisch, sozial, kulturell und demokratisch orientierten Stadtentwicklung umzusteuern.
Das Handlungsspektrum reicht vom Erhalt und Schutz von bestehenden Grün- und Gehölzflächen, Biotop- und Grünverbindungen über die Entwicklung neuer und weiterer derartiger Standorte und Räume bis hin zur Förderung und Unterstützung zur inhaltlichen und baulichen Beseitigung von Gebäudeleerständen, welche mit umweltfreundlichen Umbaumaßnahmen, Einräumung von Möglichkeiten der Nutzung von Sonnen- und Windenergie in Dach- und Fassadenbereichen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen und nicht zuletzt mit bezahlbaren Wohn- und Gewerberäumen einhergehen muss. Dazu gehört auch ein entsprechender konzeptioneller Umgang mit Industrie- und Gewerbebrachen wie der frühere Schlachthof in Halles Osten.
Eine derartige neue Konzeption der Stadtentwicklung erfordert ebenfalls eine Stärkung des Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehrs und Brechung der massiv herrschenden Allmacht des fahrende und ruhende Kraftfahrzeugverkehr, welche noch immer praktisch das städteplanerische, verkehrliche und räumliche Primat zum Ausdruck bringt.
Stattdessen gilt es den Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehr so einzurichten und attraktiv zu gestalten, dass dieser für alle Menschen eine annehmbare, aber auch durchsetzbare Alternative darstellt. Dazu gehören Taktdichten und räumliche Anknüpfungen in das ländliche Umland, welche mindestens das Niveau aus DDR-Zeiten haben muss. „Seit Januar 2013 ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Einwohner der estnischen Hauptstadt Tallinn nicht mehr mit dem Kauf eines Fahrscheins verbunden.“ – So beginnt der Beitrag von Martin Randelhoff zu dem Thema.

https://www.zukunft-mobilitaet.net/45387/analyse/tallinn-nulltarif-fahrscheinloser-oepnv-studie-nachfragesteigerung

Hier halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umfassende Prüfung der Umsetzung dieses ebengenannten Verkehrskonzeptes im Bereich des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) für dringend erforderlich.

Auf Grund der Bedeutung und der Wichtigkeit einer wissenschaftlich fundierten ökologisch, sozial, kulturell und demokratisch orientierten Stadtentwicklung Halles, halten es die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, rechtzeitig Transparenz zu zeigen und dazu die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen einzubeziehen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Ferner rufen beide Organisationen die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes und damit auch an einer alternativen und nachhaltigen Stadtplanung in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“ und
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA –

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.01.2025

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna, Flora und Funga, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK- Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im einstigen Unterstützerverein für Halles nunmehr zurückgetretenen Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zurückzunehmen und zu beräumen, die Aufschüttungen sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Nun möchte der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf, mit Zustimmung des halleschen Bürgermeisters und Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) Egbert Geier, mit dem Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung den halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 29.01.2025 dazu zu bewegen, zusammengefasst folgendes zu bestätigen, Zitat aus der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans, Punkt „1 Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)“:

Planungsziele
Zusammengefasst sollen folgende Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses umgesetzt werden:

  • 3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SOGolf
  • TG 1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern;
  • 3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen;
  • 3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SOFreizeit TG 4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/Slipanlage für Boote;
  • 3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie;
  • 3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee; sowie zusätzlich – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – laut Antragstellung vom 7. Mai 2019:
  • Errichtung eines Kletterturms verbunden mit einer Zip-Line im Nordwesten des Sees;
  • Zulässigkeit von Ferienhäusern und von Caravanstellplätzen auch nördlich des Krienitzweges in dem Bereich, der sich zwischen den Erholungsgärten und dem Rundweg um den See befindet.“, Zitat Ende

Weiter führt man unter Punkt „2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet“ aus Zitat:

Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) in der Flur 7 der Gemarkung Halle, in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Büschdorf sowie den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Kanena. Es hat eine Größe von ca. 256 Hektar.
Das Plangebiet wird dabei im Norden durch die Straßen Maikäferweg und Auenblick, im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße und die Wallendorfer Straße, im Süden die Straßen Alte Schmiede und Zum Planetarium sowie im Westen durch die Europachaussee (HES1) begrenzt.
Die im Rahmen der 1. Änderung anzupassenden Flächen befinden sich:

  • mittig am Ufer der westlichen Seeseite und daran angrenzend auf der Wasserfläche gen Süden in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche
  • am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996. Dazugekommen ist die Fläche für den Kletterturm nördlich des Krienitzweges:
  • Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstück 994 Teilfläche

Die Fläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 158 (Parkplatz „P4“), die im Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung als Änderungsfläche vorgesehen war, entfällt.
Die in die Änderung einbezogene Wasserfläche, die als Sportfläche für die Wakeboardanlage vorgesehen ist, wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Ebenso wurde der Geltungsbereich der Änderung im Nordwesten des Sees um die Fläche für den Kletterturm mit Zip-Line vergrößert.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 hat eine Größe von ca. 7,21 ha.“, Zitat Ende

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21358

http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29671&voselect=21358

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.

Die nunmehrigen Pläne am Nordwest und Westufer Ferienhäuser, einen Camping- und Caravanstandort sowie Erweiterungsbereiche für Golf- und Wassersportanlagen zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte auf am 29.01.2025 der „Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ vollumfänglich und unwiderruflich die Zustimmung zu verweigern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/RahmenplanKonzeptionHufeisensee.pdf

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.
Im Rahmen folgender Fahrradexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. auch auf das Thema Schutz und Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes Hufeisensee und Reide eingehen:

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.01.2025

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt 2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt 4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

Baubedingte Wirkfaktoren:

  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung- (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Flucht- distanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nachffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und unserer aller Wachsamkeit massiv verstärken, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) auf, den der Firma KNAUF zeitnah offiziell zuzustellenden Bescheid, zu veröffentlichen.

Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Auf Grund der verheerenden Entwicklungen, müssen wir noch deutlicher und umfassender unsere Stimmen erheben!
Dazu führten am Samstag, den 21.12.2024 der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode

Die Exkursion diente der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes.

Nunmehr ist vorgesehen mit einer Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, den 25.01.2025 durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch den Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau aufzuzeigen.
Dazu dient die Inaugenscheinnahme eines Gipssteinbruches, um sich einen Eindruck zu verschaffen, was so ein Abbaubereich mit Umwelt, Natur und Landschaft anrichtet. Ferner gilt es dabei im Blick zu haben, dass Zitat, „Die Fa. KNAUF Deutsche Gipswerke KG …“2018 beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben „Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode“ im Bergwerkseigentum „Rottleberode/Alter Stolberg“ nebst einer Flächenerweiterung nach BImSchG“ beantragte. …Die Antragstellerin beabsichtigt, teilweise auf bereits verritzten Flächen, über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren, die bergbauliche Gewinnung von Anhydrit und Gips für ihr Aufbereitungswerk im benachbarten Rottleberode (Sachsen-Anhalt). Das Vorhaben ist, aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 25 ha, gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b), Doppelbuchstaben aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Deshalb ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen.“, Zitat Ende

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige;jsessionid=8988D42A967F18B8C883B20AC01A8029?docuuid=DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02

Dabei ist vorgesehen ein Gesamtbergwerksfeld von 315,5 ha zu schaffen, worin u.a. ein abgebauter Bereich von ca. 56,00 ha eingebunden ist. Die Flächenzahl entspricht in etwa dem am 24.09.1990 der Treuhandanstalt gemäß der „Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum“ für die Bodenschätze Gips und Anhydrit übertragenen ca. 315,00 ha großen Bergwerkseigentum Rottleberode/Alter Stolberg.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/122/1712229.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/2022.03.10%20Erg%C3%A4nzungsunterlage%20RBP%20Knauf.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/01_RBP_Rottleberode.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/Anlage%20A1.2_Antragsfl%E2%80%9Echen.pdf

https://knauf.com/de-DE/weitere-knauf-unternehmen/knauf-integral/knauf-integral-kontakt/werke

Dabei sind unmittelbar mehr oder minder direkt im Freistaat Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt folgende Schutzgebiete betroffen.

A. Freistaat Thüringen

  • Naturpark Südharz – 267,00 km²
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 623,30 ha
  • FFH-Gebiet Nr. 8 „NSG Alter Stolberg“ – 633,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA001 „Südharz – 2.409,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA 02 „Südharzer Gipskarst“ – 2.872,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Südharz“ – 11.486 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 4.323,00 ha

https://naturpark-suedharz.de

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-S%C3%BCdharzNatPVTHrahmen

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-003-alter-stolberg

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_003_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Alter_Stolberg.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nsg-alter-stolberg

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh8-map

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/spa-nr-01-suedharz

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_01_AB_RANA_MonitBericht_20180831_angepasst_chr.pdf

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-02-suedharzer-gipskarst

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_005_spa_02_MaP_AB.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

B. Land Sachsen-Anhalt

  • Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – 30.034,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Heimkehle“ – ca. 66,00 ha
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“ – ca. 28,00 ha
  • FFH-Gebiet “Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz “ (EU-Code: DE 4431-302, Landescode: FFH0100) – ca. 85,00 ha
  • FFH-Gebiet “Thyra im Südharz“ (EU-Code: DE 4431-304, Landescode: FFH0121) – „Das Gebiet besteht aus linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km.“
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/gipskarstlandschaft-heimkehle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/naturschutzgebiet-alter-stolberg-sachsen-anhalt-und-grasburger-wiesen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/alter-stolberg-und-heimkehle-im-suedharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/thyra-im-suedharz-.html

Somit verdeutlicht sich die vielfältige Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit, welche durch den bereits erfolgten Gipsabbau schon massiv Schaden genommen hat. Eine massive Ausdehnung verstärkt und erweitert die Zerstörung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes.
Der Verlauf der betroffenen ca. 20,00 km langen Thyra und ihres Nebengewässers des etwa 16,00 km langen Krebsbaches verdeutlichen zudem den Biotop- und Grünverbund zur Helme und ihrer Aue sowie letztendlich zu Unstrut und Saale.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/Saale_gesamt_web.pdf

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL11_gesamt_web.pdf

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 15,5 km lange Leine, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

Im Blickfeld der Bedeutung des Gesamtgebietes und der Bedrohung durch bergbauliche Aktivitäten besteht die Möglichkeit die Petition „Kein Abbaggern unserer Naturschutzgebiete! GRIPS STATT GIPS!“ zu unterstützen.

https://innn.it/stoppt-den-geplanten-gipsabbau-rettet-die-sudharzer-karstlandschaft

Um den großräumigen Überblick, die Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit sowie die umfassende und massive Bedrohung des länderübergreifenden Gesamtraumes darzustellen dient folgende Veranstaltung:

Samstag, den 25.01.2025, um 09.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung von
Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V., der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbauund Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der kombinierten gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 25.01.2025 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.01.2025

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen !

Der 11,00 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 11,60 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“ das ca. 23,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=1364&idcat=58&lang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

Ferner gehören die obengenannten schützenswerten und geschützten halleschen Saaleauenlandschaften zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.
Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.
Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der AHA ruft somit Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, dem 18.01.2025, teilzunehmen.
Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.
Der AHA bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2025

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