Autor: Frank Hahn (Seite 7 von 120)

AHA hält eine umfassende Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken. In dem Zusammenhang hat daher der AHA mit großem Interesse aufgenommen den Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig gelegen zwangszuversteigern. Dabei geht man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich weitgehend in einem guten Zustand befinden. Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz. Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.

Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen. Somit bestehen wieder die dringenden Möglichkeiten alle Natur- und Landschaftsbestandteile der Aue der gesamten Wasserdynamik des Fluss- und Grundwassersystems wieder anzuschließen. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche der Stadt Leipzig mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.

Nunmehr liegen zum Einem die Forderung des Umweltbundes Ökolöwe Leipzig e.V. auf dem Tisch, dass die Stadt Leipzig die Fläche erwirbt, alle Bauten beräumt und somit eine sukzessive Entwicklung der Aue, einhergehend mit einer Ausweitung des Hochwasserraumes ermöglicht. Diese Variante findet offenbar Zustimmung bei der Stadt Leipzig. Zum anderen hat der Naturschutz und Kunst Auwald Leipzig e.V. (NuKLA) das Interesse die Fläche zu erwerben, um eine Stätte nachhaltiger Umweltbildung in der Elster-Luppe-Aue zu schaffen, um den Menschen Natur und Landschaft als notwenigen Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen nahezubringen sowie als Ort der sanften Erholung zu nutzen.

Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Ferner sieht der AHA in einer Flächenübernahme durch NuKLA eine garantierte vielseitige, gemeinnützige Berücksichtigung der Interessen von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Umweltbildung und eines sanften Tourismus.
Auf Grund der nicht vorgesehene kommerziellen Nutzung sowie der stärkeren Einbeziehung in das Hochwasserregime von Weißer Elster und Luppe sowie der obengenannten gemeinnützigen Zielstellungen sieht der AHA den Verkehrswert im Umfang von ca. einer Millionen Euro für viel zu hoch angesetzt und plädiert für eine Übergabe im Umfang der symbolischen ein Euro. Insbesondere auch aus dem Blickwinkel umfassender Sanierungs- und Entwicklungskosten betrachtet, erscheint dieser Betrag für angemessen.

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten

Bekanntlich ist das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großem Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden 16 ha großem Naturschutzgebiet Lintbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.

Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Der AHA hält daher weiterhin die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben beispielsweise Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit ( Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.

Darüber hinaus stellten AHA-Mitglieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutz- und FFH-Gebiet Lintbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.

Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlichwis-senschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.

Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens gilt es unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

In den letzten 10 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.

Der AHA befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.

Der AHA ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide einzubringen und in der vom AHA gebildeten Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Werner Zabel

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 20.02.2016 eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch. Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierund Pflanzenarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt. Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des AHA darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktionen ist Bestandteil der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kfz., asphaltierte Radwege an und in der Aue sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern.

In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben. Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt

AHA und Initiative „Pro Baum“ verurteilen Massenfällungen am halleschen Steintor

Wie bereits seit Langem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ befürchtet, haben die Massenfällungen am halleschen Steintor fast zur Komplettzerstörung des Parks am Steintor geführt. Die sehr große Besorgnis beider Organisationen in Sachen Schutz und Erhalt des umfassenden und bedeutsamen Gehölzbestandes in dem Bereich haben sich somit leider bestätigt.
Nach den gegenwärtigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

1a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südosten Zukreuzung Magdeburger Straße & Krausenstraße & Am Steintor  (1)

1a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südosten Zukreuzung Magdeburger Straße & Krausenstraße & Am Steintor (1)

Die bisher durchgeführten und ggf. noch zu befürchtenden Fällungen zielen nunmehr offenkundig auf eine komplette Vernichtung des Parks ab. Nach Auffassung von AHA und Initiative „Pro Baum“ ist das ein weiterer Ausdruck einer arroganten, ignoranten und fachlich inkompetenten Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), welche sich einreiht in die Massenabholzungen in Delitzscher Straße, Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Beesener Straße, in der Paracelsusstraße und am Gimritzer Damm. Der Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur spielt bei den Planungen weder bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) unter Leitung des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, noch bei einer Mehrheit des halleschen Stadtrates eine erkennbare Rolle. Immer wieder verdeutlicht sich dabei, dass bei der halleschen Stadtplanung Gehölze nur als Störfaktoren gelten und so behandelt werden.

3a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südwesten Zukreuzung Am Steintor & Große Steinstraße  (1)

3a-Halle Blick Von Großer Steinstraße Nach Südwesten Zukreuzung Am Steintor & Große Steinstraße (1)

Beide Organisationen forderten immer wieder den vollständigen Erhalt des Steintorparks und appellierten daher dringend an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf die Planungen entsprechend anzupassen. Ebenso mahnten AHA und Initiative „Pro Baum“ immer wieder an, noch einmal genau zu überprüfen, wie es tatsächlich mit der Gesundheit und Standfestigkeit der Bäume bestellt ist. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ legten dazu am 10.04.2013 und in Folge der Exkursion am 24.09.2013 dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und dem halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gemeinsame Stellungnahmen zum Umbau des Steintors in der Stadt Halle (Saale) vor. Dazu zählte neben technischen Vorschlägen zur Umverlegung der Gleise, von Straßenabschnitten und Wegen, der Vorschlag einer Verkehrsberuhigung des Areals „Am Steintor“. Die Verkehrsströme müssen nicht über den Platz verlaufen. Ferner können die Bahngleise fahrbahnunabhängig verlaufen. Eine Aufwertung des Platzes ist ebenso zu erwarten, da bestehende bzw. sich entwickelnde Gastronomie Teile des Bereiches mitnutzen können.
Die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nahmen offenbar keine Notiz von den Vorschlägen und Überlegungen.

Wer Interesse an der ebengenannten Stellungnahme hat, kann diese in der AHA-Homepage http://www.aha-halle.de lesen. Hier der Link zum Artikel mit der Stellungnahme.
Nunmehr fordern AHA und die Initiative „Pro Baum“ endlich die alternativen Vorstellungen zur Gestaltung und Entwicklung des Schlüsselbereiches in der Stadt Halle (Saale) ernst zu nehmen, alle weiteren Fällungen sofort zu stoppen und den Park mit umfassenden Gehölzneupflanzungen wieder zu beleben!

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert die sofortige Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“, der wasserbaulichen Arbeiten an den Uferböschungen entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ und den nachhaltigen Schutz des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Geschehnisse im Salegster Forst. Im Rahmen der AHA-Veranstaltung vom 30.01.2016 stellten die Exkursionsteilnehmer im Bereich des Fließgewässers „Schlangengraben“ sowie schwerpunktmäßig in dem sich in Richtung der Ortschaft Jeßnitz erstreckenden Waldareal des Salegaster Forstes unhaltbare Zustände fest. Entlang der Waldwege lagerten zahlreiche Holzstapel, die von früheren Durchforstungsaktionen zeugten. An vielen Stellen – auf den unbefestigten Waldwegen und in der Fläche auf dem Waldboden – lassen umfangreiche Schäden auf dem weichen Untergrund (durch Befahren mit Kraftfahrzeugen) darauf schließen, dass die Belange des Bodenschutzes im Rahmen der bisherigen forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ nicht einmal ansatzweise Berücksichtigung fanden. Entlang der im Rahmen der AHA-Veranstaltung zurückgelegten Wegstrecke konnten sich die Exkursionsteilnehmer anhand solcher Hinterlassenschaften wie Baumstubben mit frischen Sägespuren und umfangreichen Schäden auf dem Waldboden (infolge des Befahrens der Waldbodenflächen mit Kraftfahrzeugen) davon überzeugen, dass hier mehrere Dutzend Bäume (Stieleichen, Eschen, Hainbuchen, verschiedene Ahornarten) unterschiedlichen Alters aus dem Bestand entnommen worden sind. Zahlreiche Farbmarkierungen an den Bäumen weisen darauf hin, dass die Holzerntearbeiten im Bereich des Salegaster Forstes noch längst nicht abgeschlossen sind. Während der AHA-Exkursion legten einige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr im Salegaster Forst bei den Exkursionsteilnehmern den Verdacht nahe, dass in verstärktem Maße auch illegal Bäume aus dem Gehölzbestand dieses Auenwaldes entnommen werden. Weiterhin nahmen die Teilnehmer der AHA-Exkursion mit großer Bestürzung zur Kenntnis, dass entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ stellenweise eine Umgestaltung der Uferböschung erfolgte, wobei als Material für die Ufergestaltung der Aushub der kurz zuvor ausgebaggerten Fließgewässerabschnitte Verwendung fand. Die Entnahme von Ufergehölzen und die Abrundung bzw. Abflachung der Uferböschungen geschah offenbar ungeachtet der Tatsache, dass das Fließgewässer „Schlangengraben“ mit seinen Steilufern große Bedeutung als Brutgebiet des Eisvogels hat. Abgesehen davon, dass diese wasserbaulichen Maßnahmen naturschutzfachlich völlig inakzeptabel sind, setzen derartige Gestaltungsmaßnahmen an Fließgewässern aus wasserrechtlicher Sicht normalerweise die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens voraus. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ergibt sich nun die Frage, ob ein solches Planfeststellungsverfahren im Vorfeld dieser wasserbaulichen Arbeiten eingeleitet wurde.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist nach Auffassung des AHA die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz dieser Vorgänge am Schlangengraben zwingend notwendig. Es drängt sich dem Beobachter dieser Ereignisse der Eindruck auf, dass hierzulande bei der Anwendung Naturschutz- und Wasserrechts mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits werden solche wasserbaulichen Vorhaben, wie z.B. der harte Uferverbau im Bereich der Katzenbrücke (am Schlangengraben) schnell und unbürokratisch durchgewunken, während andererseits ein Naturschutzverein – der auf der Gewässersohle eines Fließgewässers einige Störsteine zu platzieren beabsichtigt – sofort den Hinweis auf die zwingende Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens, als Voraussetzung für die Umsetzung dieser gewässerökologischen Maßnahme, erhält. Es stimmt die Mitglieder des AHA sehr nachdenklich, dass von behördlicher Seite zum einen vor den schädlichen Auswirkungen des Betretens der Waldbodenflächen gewarnt wird, wenn sich etwa Spaziergänger abseits der Wanderwege bewegen, während zum anderen die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung der sensiblen Auenwaldökosysteme und somit das Befahren der Waldböden mit Kraftfahrzeugen und schwerer Holzerntetechnik (z.B. Holzvollernter auch als Harvester bekannt) weitgehende Duldung erfährt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht in der fortgesetzten forstwirtschaftlichen Nutzung des Salegaster Forstes eine erhebliche Beeinträchtigung des Waldökosystems. Da die menschlichen Aktivitäten wie auch die Lärmentwicklung im Zusammenhang mit der Holzernte – insbesondere durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen der Holztransportfahrzeuge im Auenwald und aufgrund des verstärkten Einsatzes von Motorkettensägen – nicht unerheblich sind, legt dies beim AHA die Befürchtung nahe, dass gerade jene besonders störungsempfindlichen Tierarten (Brutvögel u.a.m.) schon sehr bald aus dem Salegaster Forst für immer verschwunden sein
werden. Darüber hinaus sieht der AHA mit großer Sorge, dass die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung dieses naturnahen Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ zu einer nachhaltigen Zerstörung der Auenwaldstruktur führt. Natürliche, urwaldartige Auenwaldstrukturen, die einen großen Artenreichtum an Tieren und Pflanzen aufweisen, können sich aufgrund der permanenten anthropogenen Einflussnahme kaum ausbilden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage: Hartholzauenwälder sind in der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands mit der Gefährdungsklasse 1 (von vollständiger Vernichtung bedroht) eingestuft. Hartholzauenwälder sind nach FFHRichtlinie, Anhang I, „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. In Deutschland sind sie nach § 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“. In den gesetzlich geschützten Biotopen gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot. So sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, verboten. Und hier gelten per se die Auenwälder generell als geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops stellt sogar nach § 69 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Schutzgebiete des ökologischen Netzes Natura 2000 dienen im Wesentlichen dem Schutz der in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung, sowie der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten. Zudem sind die Tier- und Pflanzenarten gemeinschaftlichen Interesses des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng zu schützen. Sie sind aufgrund ihrer europaweiten Gefährdung und Verbreitung als Arten und Lebensräume gemeinschaftlicher Bedeutung in die Anhänge aufgenommen worden. Der § 19 BNatSchG besagt außerdem, dass bei einer Schädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes der oben genannten Arten oder Lebensräume die verantwortliche Person die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen hat (Wiederherstellungspflicht).

Der § 2 BNatSchG unterstreicht die Unterstützung der Behörden zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden (Vorbildfunktion).“
Das Befahren der Auenwaldböden mit Kraftfahrzeugen oder sogar mit dem Holzvollernter (Harvester) ist aus bodenschutzfachlicher Sicht gänzlich abzulehnen, denn langfristige Schäden auf einem beachtlichen Teil der befahrenen Waldbodenflächen wären die Folge. Es kommt hierbei zu ungünstigen Veränderungen des Bodengefüges, die mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasser-, Luft-, Wärme- und Nährstoffhaushaltes sowie der Durchwurzelbarkeit der von der Bodenverdichtung betroffenen Standorte einhergehen. Ergänzend zu den eingangs genannten Forderungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Umsetzung folgender Maßnahmen im Interesse eines nachhaltigen Schutzes des Auenwaldökosystems „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) für dringend geboten:

  • Unterbindung des unkontrollierten Fahrzeugverkehrs im Salegaster Forst durch geeignete bauliche Maßnahmen (verschließbare und vandalismusbeständige Absperreinrichtungen) an den Zufahrtswegen zum Salegaster Forst
  • Ausweisung des Salegaster Forstes als Naturschutzgebiet bzw. Angliederung des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ an das bereits bestehende Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ – falls dies noch immer nicht erfolgt sein sollte – und konsequente Durchsetzung des Veränderungsverbotes (gemäß § 31 Abs. 2 NatSchGLSA und § 23 Abs. 2 BNatSchG)
  • Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im näheren Umfeld des Salegaster Forstes sowie in der Muldeaue insgesamt
  • Schutz der störungsempfindlichen Biozönose des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ beispielsweise auch dadurch, dass für diesen Bereich nur stille, natur- und landschaftsschutzkonforme Erholungsmöglichkeiten akzeptiert werden (Wanderungen im Salegaster Forst sollten Erholungsuchenden nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt sein.)
  • Naturwacht – Einsatz von „Rangern“ zur konsequenten Überwachung des zu schützenden Waldgebietes „Salegaster Forst“
  • Abwendung der Schadfaktoren, Rückgängigmachung eingetretener Fehlentwicklungen: Alle stehenden und fließenden Gewässer im Salegaster Forst sind in ihrem natürlichen Zustand zu belassen bzw. ist der natürliche Zustand wiederherzustellen. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Salegaster Forstes sollte sofort eingestellt werden.
  • Verstärkter Grundwasserschutz, z.B.: Es darf keine Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich der Muldeaue erfolgen.
  • Herstellung eines Biotopverbundes mit dem ca. 20 ha umfassenden Hartholzauenwald „Wolfener Busch“ (z.B. mittels einer Grünbrücke), mit dem Muldensteiner Berg und seinen dicht bewaldeten Hängen sowie mit der Fuhneniederung

PDF mit Bildern der Abholzung: Dokumentation Abholzung Salegaster Forst

Wer sich für den nachhaltigen Schutz und Erhalt des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) sowie für eine naturnahe Entwicklung der Auenlandschaften von Mulde, Elbe, Spittelwasser, Fuhne und Zörbiger Strengbach engagieren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktadressen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax: 01805 – 684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Sprechzeit: Nach telefonischer Vereinbarung über das Evangelische Kirchspiel Wolfen zu erreichen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Sprechzeit: Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
in der Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340 – 66158320
Fax: 0180 – 537 737 6961
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Der Mündungsbereich der Weißen Elster und Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.

Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.

59a-Halle Blick Aus Richtung Röpziger Brücke Saaleabwärts Nach Nordwesten

Halle Blick Aus Richtung Röpziger Brücke Saaleabwärts Nach Nordwesten

Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und –vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.

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