Autor: Frank Hahn (Seite 63 von 120)

AHA sieht Pläne des Landestalsperrenbetriebes zur Flutung der Elster-Luppe-Aue in Leipzig und Schkeuditz mit großer Skepsis

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört zu den zahlreichen Organisationen, welche seit vielen Jahren fordert, dass ein ökologisch-nachhaltiges und wissenschaftlich fundiertes Hochwasser- und Entwicklungskonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen gilt. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Eng damit gekoppelt gilt es nun intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung des AHA könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.

Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.

Der AHA schlägt hier alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.

Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Die nunmehrigen Pläne der Landestalsperrenverwaltung zeigen durchaus Ansätze eines Weges in die Richtung, welche aber noch weit am Anfang stehen und noch massiver Veränderungen bedürfen. Es reicht nicht aus teilweise Altarme der Weißen Elster einzubeziehen, aber an den Standorten der Hochwasserdeiche und an dem Vorhaben u.a. das Naturschutzgebiet und Gebiet nach der europäischen Flora-Habitat-Richtlinie Burgaue zum Hochwasserpolder zu degradieren, festhalten zu wollen. Dabei ist allgemein bekannt, dass nur ausgedehnte Retentionsflächen und die Wiederbelebung alter Fließgewässersysteme dafür Sorge tragen, dass sich keine großen Hochwasserwellen entwickeln können und gleichfalls einst durch Deiche abgetrennte Auenwälder und Auenwiesen wieder an das Überflutungsregime der Fließgewässer angebunden sind. Nur so lassen sich nachhaltiger Umgang mit Hochwasser sowie der Schutz, der Erhalt und ein Begegnen der zunehmenden Austrocknung von Auenwäldern und Auenwiesen sinnvoll miteinander verknüpfen. Der AHA vertritt in dem Zusammenhang die Auffassung, dass ein absolutes Primat einer sukzessiven Entwicklung der Auenlandschaften mit der Kraft der Natur gegenüber einem Regulieren mit Säge und Harvester bestehen muss.

Ferner bekräftigt der AHA, wie eingangs erwähnt, ohne eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientiertes Hochwasserkonzept kann dem Vorhaben kein Erfolg beschieden sein.

Von daher hält der AHA einen Runden Tisch zum Start der Erstellung eines Hochwasser- und Entwicklungskonzeptes Weiße Elster für dringend geboten, um im 25. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der AHA eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten.

Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

Update 06.06.2014

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Festhalten am angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife und am bisherigen Standort der Eissporthalle für unverantwortlich!

Mit großer Sorge und Unverständnis haben Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand weiter am bisherigen Standort der Eissporthalle und somit im Bündnis mit dem Dr. Werner Uhlmann vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, an dem Vorhaben auf Kosten des Steuerzahlers an der Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale festhalten möchte.

Anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass eine weitere Einschränkung des Hochwasserraumes der Saale um weitere 7,84 ha, künftige Hochwassersituationen eher verschärfen, als entspannen. Zudem die Gefahr besteht, dass aller Voraussicht nach davon auszugehen ist, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten.

Ebenfalls fand nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA keine ausreichende Beachtung, dass mit umfassenden Qualm- bzw. Druckwasser zu rechnen ist, welches dann auf Grund des davor stehenden Deiches nicht von selbst abfließen kann und somit ggf. über den Deich zu pumpen wäre. Dies ist aber mit weiterem unkalkulierbaren technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Das lässt sich auch nicht durch Spundwände verhindern. Zudem hätte das zur Folge, dass man auch künftig in Halle-Neustadt und ein möglicher Neubau der Eissporthalle mit Wasserständen rechnen muss, welche je nach Heftigkeit und Dauer des Hochwassers analoge Wasserhöhen erreichen können.

Die finanziellen Berechnungen des halleschen Oberbürgermeisters gehen zudem von einem falschen Ansatz aus. Bei allen diesen Überlegungen sind auch die Errichtung und Wartung des angedachten längeren, breiteren und höheren Deiches zu berücksichtigen. Ebenso dürfen die bereits entstandenen Schäden, welche auf den eigenmächtigen Abholzungen und Baumaßnahmen ab dem 12.07.2014 basieren, keinesfalls unberücksichtigt bleiben.

Zudem erscheint es unlogisch zu sein, dass das Finanzamt richtigerweise aus Gründen des Hoch- und Qualmwassers seinen Standort in Halle-Neustadt räumen soll, während man eine Eissporthalle an einem Standort neu errichten möchte, welcher sich noch eindeutiger im Hochwasserraum befindet. Somit verdichtet sich immer mehr die Befürchtung, dass dieser Deich hauptsächlich der Beibehaltung des Standortes der Eissporthalle am gleichen Standort dienen soll.

Abgesehen davon, dass bei Festhalten an diesen katastrophalen Plänen einem von der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt in Halle (Saale) und vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand begrüßten Hochwasserrat bereits eine sehr entscheidende Handlungsbasis entzogen ist, bevor er sich überhaupt gründen konnte. Von daher appellieren die Initiative „Pro Baum“ und der AHA an den am 25.04.2014 neugewählten halleschen Stadtrat, aber auch an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt, diese Pläne endlich zu stoppen, sich stattdessen für ein länderübergreifendes Hochwasserkonzept und in dem Atemzug für einen akzeptablen Alternativstandort für die Eissporthalle stark zu machen. Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Die MZ berichtet über Exkursionen des AHA

Die MZ berichtet über die Exkursion vom 31.05.2014 über die gemeinsame Exkursion mit der Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld zum Ziethebusch, zur Ziethe und zum Zehringer Busch:

Link: Kritischer-Spaziergang-durch-den-Ziethebusch

Weiterhin hat die MZ über die Exkursionen zum Weltumwelttag berichtet und zur ehrenamtlichen Mitwirkung angeregt.

Link: Exkursionen-am-Weltumwelttag-mit-dem-AHA-in-die-Natur

Wer Interesse hat auch beim AHA mitzuwirken kann Informationen über die Arbeit des AHA auf dieser Website finden. Oder an einer Exkursion teilnehmen. Alle Exkursionen für das Jahr 2014 findet Ihr unter Link: Veranstaltungen des AHA für 2014

Weiterhin könnt Ihr Kontakt zum AHA aufnehmen über das Kontaktformular: Zum Kontaktformular

Oder schreibt eine E-Mail an: aha_halle@yahoo.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

AHA hält verstärkten Schutz der Fluss- und Auenlandschaften zwischen Stassfurt, Nienburg und Bernburg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den Auenlandschaften zwischen den Städten Stassfurt, Nienburg und Bernburg einen sehr arten- und strukturreichen sowie damit verbunden einen besonders schützwürdigen und entwicklungsfähigen Natur- und Landschaftsraum.

Im Rahmen einer vom AHA organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion nahmen mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer diesen Raum in Augenschein.

In der Stadt Stassfurt, wo die Fahrradexkursion startete, waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion schnell einig, dass ein weiterer Verbau der Bode nicht erfolgen darf, um dem Fluss, welcher insbesondere den Norden des Harzes und das angrenzende Harzvorland entwässert, nicht weiter einzuschränken. Im Rahmen der möglichen Hochwasser gilt es zudem zu prüfen, inwieweit die Bode verbaute, einstige Auen zurück erhalten kann.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion war schnell klar, dass der Flussabschnitt zwischen Stassfurt und des Ortsteils Hohenerxleben einen sehr vielfältigen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsraum darstellt. Die Aue, welche sich durch Feuchtgebiete, Wiesen und vereinzelte Gehölzflächen darstellt, gilt es unbedingt flächendeckend zu schützen und die Möglichkeit einer weiteren naturnahen Entwicklung be- bzw. erhalten. So erscheint es nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion dringend geboten, die Wiesen nur partiell und nicht flächendeckend zu mähen, um a) die Brut von Wiesenbrütern -wie den Wachtelkönig- nicht zu stören sowie b) die Blüte der Pflanzen zu zulassen. Letzteres hat zur Folge, dass Insekten genügend Blüten vorfinden können und später eine Aussaat erfolgen kann, was zu einer Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese beitragen kann. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, den Gehölzbestand sukzessiv erweitern zu lassen. Die so wiederentstehenden Auenwälder bieten weiteren Tier- und Pflanzen wieder verstärkt Lebens- und Rückzugsraum. Ferner ist unverständlich, welche Aufgaben die vorhandenen Deiche erfüllen sollen. Dabei besteht in dem Gebiet beidseitig der Bode die Möglichkeit die Aue wieder vollständig dem Überflutungsregime anzuschließen, da sich menschliche Siedlung in höheren Lagen befinden.

Die Bodeaue zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben ist erfreulicherweise von einem Mischbestand aus Gehölzen und Wiesen geprägt. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion ist es wichtig, dass die Gehölzbestände sich immer mehr sukzessiv zu Hart- und Weichholzauenwäldern weiterentwickeln. Flächendeckend und fortgeschritten sind dahingehend schon zahlreiche Entwicklungstendenzen erkennbar. Wie bisher sollte zudem nur Fußgängern und Fahrradfahrern der Raum touristisch erschließbar sein. Leider befahren noch immer Autos den Bereich, was es durch entsprechende Beschilderung und Absperrungen sowie punktueller Kontrollen durch Ordnungsämter des Landkreises Salzlandkreis und der Städte sowie durch die Polizei künftig auszuschließen ist. Nur so lässt sich der Biotopverbund zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben beidseitig der Bode erfolgreich ausweiten und weiter festigen. Die Zerschneidung und Verlärmung, verbunden mit entsprechenden Belastungen aus Abgasen sorgen schon über Gebühr für umfassende Belastungen dieses Teils der Bodeaue und der Agrarlandschaft.

Wenn der Park in Neugattersleben, welcher im Wechsel von Gehölzbestand, Wiesen und Flusssystemen erhalten und gesichert bleibt, dann kann er nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion seine Aufgabe als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Ort der Naherholung erfüllen. Dazu ist es jedoch wichtig, dass das Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fällungen von Gehölzen sowie Veranstaltungen mit viel Lärm ausgeschlossen ist. Hinsichtlich der möglichen Nutzung der derzeit zur Versteigerung am 27.06.2014 ausgeschriebenen Wassermühle zur Gewinnung von elektrischen Strom aus Wasserkraft, halten es die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion für dringend geboten, diese so zu planen und ggf. umzubauen, dass ein Rückstau von Wasser nicht erforderlich ist. Ein Rückstau hätte womöglich einen überdimensionierten Anstieg und verlangsamten Abfluss des Wassers zur Folge. Während der überdimensionierte Anstieg den Altbaumbestand schädigen könnte, besteht beim verlangsamten Abfluss die Gefahr, dass in das nährstoffbelastete Wasser nicht genügend Eintrag von Sauerstoff erfolgt und das zu einem Absterben der Wasserorganismen –z.B. der Fische- führt.

Die Landschaft zwischen Neugattersleben und Nienburg ist von einer großen Vielfalt geprägt und weist einen sehr großen Widerspruch auf, zwischen einerseits den arten- und strukturreichen Auen –bestehend aus Gehölzen, Wiesen, Feuchtgebieten und nitrophilen Hochstaudenflächen-, den Hangbereichen mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen sowie vereinzelten Ansätzen von Streuobstwiesen und andrerseits einer von Monokulturen geprägten, ausgeräumten Agrarlandschaft. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion gilt es diese ausgeräumte Agrarlandschaft mit Gehölzstreifen und –inseln zu durchziehen, welche ihre Anknüpfung an die vorhandenen Biotope haben muss und nicht unter 5 m breit sein sollte. Zudem erscheint es nach Meinung sinnvoll zu sein, dass diese so entstandenen Schlageinheiten eine viel größere Vielfalt an Ackerkulturen aufweist, im Rahmen der Fruchtfolge wechselt und dabei u.a. Luzerne, Klee-Gras-Gemische, Hülsenfrüchte und Phacelia (Bienenfreund) zum Einsatz kommen. So kann sich eine größere Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten entwickeln, wozu Greifvögel, Rebhühner, Wachteln, Wachtelkönig und Hasen gehören, die Struktur durch Zunahme an Humus und luft- und Wasserdurchlässigkeit durch Auflockerung des Bodens in Folge der Durchwurzelung und damit gekoppelten Belebung des Edaphons (Bodenlebewesen) erfährt und somit ein Stopp der Erosion durch Wind und Wasser verbunden ist. Des weiteren griffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion einen Vorschlag des AHA auf, dass an dem ca. 2.450 m langen Nordrand des Weges die Pflanzung einer Allee von verschiedenen Obstgehölzen im Abstand von 10 m erfolgen könnte. Die so errechneten 245 Obstgehölze könnten z.B. verschiedene alte und neue Sorten von Äpfeln, Süßkirschen, Birnen, Pflaumen und Walnüssen sein, welche im Rahmen von Arbeitseinsätzen mit der Bevölkerung gepflanzt, gepflegt und beerntet werden könnten. Der AHA wäre bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit das Vorhaben zu begleiten und zu betreuen. Ferner ruft er den Landkreis, die Gemeinden, die Flächeneigentümer, die Landwirte und die Bevölkerung auf, dass Vorhaben zu tragen.

Das Mündungsgebiet der Bode in die Saale im Stadtgebiet von Nienburg ist u.a. vom Naturschutzgebiet Sprohne geprägt, welches ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt ist und somit das nördliche Ende des FFH-Gebietes „Nienburger Auenwald-Mosaik“ darstellt. Die Sprohne ist potenziell ein Hartholzauenwald z.B. mit Stieleichen, Eschen und Ulmen in der Baumzone. Teilweise befinden sich Restbestände von Obstgehölzen in dem Auengebiet. Jedoch ist das Gebiet von einem Hochwasserdeich beeinträchtigt, welcher über die Hälfte des Auenwaldes vom Hochwasserregime der Saale sowie dem gerade eingemündeten Wasser der Bode abtrennt und somit Retentionsfläche verkleinert und dem Auenwald das notwendige Hochwasser vorenthält. Eine Deichumverlegung nach Westen an die K 2101 sowie die Ortslagen von Wedlitz und Wispitz heran gilt es daher dringend zu prüfen. Ebenso sind alle Abholzungsarbeiten in der Sprohne unverzüglich einzustellen und zudem erfordert der Auenwald eine naturnahe und sukzessive Entwicklung. Von daher verbieten sich Aufforstungen aller Art. In dem Zusammenhang halten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Sprohne für dringend geboten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion sehen im Altauengebiet Lippoldiswerder und dem ihm umgebenden Saalealtarm ein sehr wertvolles Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als sehr wichtige Retentionsfläche und Wiederentstehungsgebiet eines Hartholzauenwaldes. Dazu ist es jedoch erforderlich schrittweise alle standorttypischen Nutzungen zu beenden. Für die Kleingartenanlage schlagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion vor, dass leerstehende Kleingärten unbelegt bleiben sollten, um so die Kleingartenanlage Schritt für Schritt beräumen zu können und einer Auenwaldsukzession zu überlassen. Ebenfalls auf den Prüfstand gehören die Bauten der Angler. Der Rundweg kann in der Dimension und unverbaut als Wander- und Beobachtungspfad erhalten bleiben. Zudem regen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion an zu prüfen, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarms an die Saale ökologisch und hydrologisch sinnvoll und möglich erscheint. Zudem regen sie die wissenschaftliche Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Lippoldiswerder und dem ihm umgebenen Saalealtarm an.

In Blickfeld einer ungehinderten Entwicklung der Auenlandschaften betrachtet ist es nach Meinung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion absolut unverständlich, dass trotz umfassender Einsprüche, Hinweise und Mahnungen, der Bau der B6n stattfindet. Nicht nur, dass massive Rückstausituationen von Hochwasser und Einschränkungen von Retentionsflächen stattfindet, erfolgt eine Totalzerschneidung des nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Nienburger Auwald-Mosaik, wozu u.a. das Naturschutzgebiet Sprohne im Mündungsgebiet der Bode in die Saale bei Nienburg und der Dröbelsche Busch gehören. Ein Ziel des FFH-Gebietes ist nämlich den Biotopverbund, den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der einzelnen und zusammenhängenden Auenlandschaften und –biotope sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Erweiterung der Retentionsflächen.

Mit Unverständnis nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion zur Kenntnis, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließen. Hier vertreten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.
Darüber hinaus ist es unverständlich, dass in angrenzenden Bereichen immer wieder Angler mit ihren Autos direkt an das Saaleufer fahren. Dies führt zur massiven Beeinträchtigung der Vegetation und des Landschaftsbildes sowie nicht zuletzt zu Lärm- und Abgasbelastungen bei An- und Abfahrt.

Die letzte Station bildete in Bernburg der Bereich der Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße bis hinauf zur Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der obere Teil dieses Fuhneabschnitts und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen.

Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbinden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefe und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA sieht auf jeden Fall die Notwendigkeit in dem Gesamtraum sich verstärkt für einen intensiven und nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung einzusetzen. Interessenten können sich unter folgender Anschrift melden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435;
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Bilder der Exkursion von Andreas Liste:

AHA beklagt Fällungen im Forst Salegast in Landkreis Anhalt-Bitterfeld

An:
Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt
Präsident
Herrn Thomas Pleye
Ernst-Kamieth-Straße 02
06112 Halle (Saale)

Halle (Saale), den 27.05.2014

Anzeige eines Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes im Forst Salegast, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Sehr geehrter Herr Pleye,

als ehrenamtlich tätiger und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher sich insbesondere dem Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften widmet, führen wir regelmäßig Begehungen in Schutzgebieten und schützenswerten Gebieten durch. Im Rahmen einer solchen, unlängst erst durchgeführten Begehung im Forst Salegast, ist uns aufgefallen, dass unmittelbar am Waldweg – an der Wegstrecke zwischen der defekten Brücke und der Wegkreuzung „Invalidendreieck“ – mehrere Bäume gefällt worden sind.
. Darunter befanden sich u. a. auch 3 Exemplare der Baumart Feldahorn. Die Baumstämme wurden offenbar rasch in transportable Stücke zerteilt und weggebracht, während Äste und Zweige am Wegrand aufgeschichtet worden sind. Aus unserer Sicht ist die Rechtslage eindeutig: Gemäß § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten. Für uns ist somit weder rechtlich, noch naturschutzfachlich akzeptabel, dass es immer wieder zu mehr oder minder umfänglichen Fällungen in diesem sehr wichtigen und schützenswerten Teil der Auenlandschaft der Mulde kommt. Als einen Beleg senden wir Ihnen anbei 4 diesbezügliche Bilder zu.
Von daher bitten wir darum, dass Sie als zuständige obere Naturschutzbehörde unverzüglich die Angelegenheit untersuchen, die Verantwortlichen ermitteln und die strafrechtliche Relevanz prüfen. Ferner gibt uns die fortgesetzten Fällaktivitäten den Anlass verstärkt Begehungen im Forst Salegast durchzuführen. Darüber hinaus bitten wir Sie zu prüfen, ob der Einsatz von Parkrangern erfolgen kann, um somit einen allumfassenden Schutz des Naturschutzgebietes gewährleisten zu können.
Für eine alsbaldige Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liste
Vorsitzender

Anhang Bilder:

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04

AHA fordert weiterhin und verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaft in den Städten Leipzig und Markkleeberg

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat der Beschluss des Sächsischen Landtages zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen. Diese Entscheidung des Landtages zeugt von einer ökologischen Instinktlosigkeit der gegenwärtig in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Darüber hinaus zeugt dies von Ignoranz gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten, von einem latent vorhandenen falschen Demokratieverständnis und einer damit eng verbundenen Missachtung des Willens von sehr zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern. Einen derartig unmöglichen Umgang mit der Demokratie bewies Ministerpräsident Tillich u.a. mit seiner Presseerklärung vom 06.06.2013 mit dem Wunsch zur weiteren Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Hochwasserschutz, ohne auf die eigentlichen Ursachen solcher Hochwasser einzugehen.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbände erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue. Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen. Es ist eher vorgesehen auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ bestehen. Desweiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.
Neben einem generellen Engagement für die Sache des Schutzes von Natur, Landschaft und Umwelt sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus, ruft der AHA die wahlberechtigte Bevölkerung in Sachsen auf, entsprechend am 31.08.2014 für den Sächsischen Landtag ihre Stimme abzugeben!

Wer sich somit generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

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