Autor: Frank Hahn (Seite 56 von 120)

AHA möchte Aktivitäten in der Region Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg verstärken

Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) hat nunmehr ihren festen Platz am Standort der nunmehr im Aufbau befindlichen Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), Weiße Mauer 33 gefunden. Seitdem sind beide Teile des AHA eng miteinander verbunden. Während die Auf- und Einarbeitung der umfassenden Bestände der UBM ihre Fortsetzung findet, hat der AHA mit der Ausweitung des Aktionsradius u.a. auf die Stadt Leuna und die Kerngemeinde Schkopau sowie im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Aktivitäten in Bad Dürrenberg, die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg beschlossen. Die besonderen Schwerpunkte der Aktivitäten der nunmehrigen AHA Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg umfassen die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Rischmühleninsel und für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, die weitere Forcierung der konzeptionellen Bearbeitung der Klia und ihres näheren Umfeldes, der auen und standorttypischen Sanierung des Geländes der früheren Papierfabrik, die Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie, die wiederholte Unterbreitung von Vorschlägen zur naturnahen Entwicklung des Göhlitzscher (Kreypauer) Holzes, des Hohndorfer Holzes unweit von Meuschau, der Saale-Elster-Luppe-Aue und des Naturschutzgebietes Untere Geiselaue einschließlich des Klyegrabens sowie des Lauchagebietes. Dabei kommt den Mitgliedern der AHA-Ortsgruppe der umfassende Bestand an Literatur und Datenträger der UBM zu Gute.

Ferner möchte der AHA sein Engagement bei der Erfassung und Betreuung des Ellerbaches in Bad Dürrenberg und Umgebung zusammen mit interessierten Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern der Borlachschule verstärken und ausweiten. Das im Jahre 2000 gemeinsam mit dem einstigen, im Sommer 2007 geschlossenen Novalis Gymnasium gestartete und von der heutigen Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen – Anhalt unterstützte Projekt, ist heutzutage ein sehr bedeutsames Vorhaben in Sachen Umweltbildung und Kinder- und Jugendarbeit. Der AHA möchte auf jeden Fall weitere Interessenten einladen, an der Entwicklung und Betreuung der UBM sowie an der konzeptionellen und der darauf aufbauenden bzw. damit eng verbundenen Tätigkeit der Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg mitzuwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Beruf, Qualifikation und Nationalität keine Rolle. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg & Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung

Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Zu Begründung

Zu 1.4. Geländeverhältnisse im Gelände, Seite 8

Die Einschätzung der LMBV ist hier nicht dokumentiert und ist mit großer Skepsis zu betrachten, da durch die Bergbautätigkeit eine umfassende Zerstörung der Grund- und Schichtwasserleiter erfolgte. Mit dem Neuanstieg der Alttagebaue ist mit umfassenden Veränderungen im Fließverhalten des Wassers zu rechnen, da damit zu rechnen ist, dass es sich neue Abflussleiter sucht.

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthers- dorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerb- liche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Auto- verkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastun- gen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belas- tungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher ver- baute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäl- dern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hoch- staudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Bi- otopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ kei- nesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflus- sung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bo- denversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit hö- heren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rech- nen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tage- baue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluf- tentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Ver- bauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entspre- chenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH- Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Ver- schlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Verän- derung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehe- maligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 16 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinläng- lich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und be- darf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht. Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 17 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädti- schen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Um- setzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu be- trachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Be- bauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Beste- hende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 19 bis 21

Alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche ange- geben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versie- gelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flä- chen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3.1. Sicherung des Einzelhandelsstandortes, Seiten 23 und 24

Wie bereits unter 2.5. erwähnt erfolgt bei einer Erweiterung der vorhandenen Verkaufs- flächen im Umfang von 27.740 m² = 2,77 ha um 17.260 m² = 1,73 ha auf 45.000 m² = 4,5 ha eine weitere Verschärfung des Versiegelungsgrades mit seinen negativen öko- logischen Folgen, wie vermehrte Erhitzung, Ausbleiben des Versickerns von Wasser im Boden und oberflächiger Abfluss sowie Vernichtung von Acker-, Grün- und Gehölzflä- chen. Dies auf einer Fläche, welche einen Umfang von etwa 4,167 Fußballfeldern ent- spricht und etwa die Hälfte der versiegelten Fläche pro in tag in Deutschland ausmacht. Nicht erkennbar ist die Anzahl der angedachten Flächen für Parkplätze und Aufenthalts- bereichen außerhalb der Verkaufsflächen.

Zu 3.2. Entwicklung des Gewerbegebietes, Seiten 24 bis 26

Die hier getroffenen Aussagen lassen ebenfalls keine Angaben zur Notwendigkeit des Vorhabens erkennen. Es handelt sich hier offenbar nur um Privatinteressen derjenigen, welche ihre Handelsflächen auf Kosten der Umwelt, Natur und der Landschaft erweitern möchten. Die bereits in den 90er Jahren begangenen Fehler gilt es daher planerisch und räumlich nicht noch auszuweiten. Von daher ist eine Umwandlung von Wald- und Ackerland in Bauland die Zustimmung zu verweigern, da dafür das öffentliche Interesse fehlt. Alle diese Aspekte begründen das Erfordernis auf eine Bebauung aus überwiegendem Interesse der Öffentlichkeit zu verzichten.

Zu 3.3. Privatstraßen und Wege, Seiten 27 und 28

Die Angaben sind nicht überzeugend. Eine Ausgliederung aus der Bebauungsplanung kann daher nur bedeuten, dass man sich eine weitere Erweiterung von Stellflächen of- fenhalten möchte, ohne dafür Anhörungsverfahren durchführen zu wollen. Abgesehen davon, dass das Konzept der Verkaufsanlage sehr stark auf MIV orientiert ist.

Zu 4.1. Erfordernis der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB), Seiten 28 bis 30

Die Begründung des fachlichen Erfordernisses ist in keiner Weise erkennbar. Wenn die Attraktivität des Standortes sinkt ist es schon aus dem Grund schwer nachvollziehbar noch weitere 1,73 ha zu versiegeln. Das Vorhaben in Günthersdorf war von Anfang an sehr umstritten und ein Zeugnis einer verheerenden Raumordnungspolitik, welche zu Spitzenversiegelungen bis zu 130 ha pro Tag beitrugen. Dabei sind die Folgen von sol- chen großflächigen Versiegelungen hinlänglich bekannt.

Zu 4.2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB), Seiten 31 bis 40

Insbesondere die Behauptung unter b), dass neue Arbeitsplätze entstehen sollen ist we- der in Qualität und Quantität unterlegt und bewiesen. Auf Grund der unter 4.1. geschil- derten momentanen unternehmerischen Problemen ist daher keinesfalls mit der Schaf- fung neuer Arbeitsplätze zu rechnen. Auch spätere Äußerungen zur Definition des Standortes, um daraus Vorteile versor- gungs- und verkehrstechnisch abzuleiten sind von längst vergangen geglaubten Gedan- kengut behaftet und erscheinen fachlich nicht nachvollziehbar. Wie bereits mehrfach vorhergehend dargelegt stellen derartige Gewerbeanlagen ökologisch gesehen in Folge von Versiegelungen und Beförderung des MIV sowie ökonomisch gesehen einen mas- siven Abzug von Kaufkraft aus den Städten Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg dar. Diesen Zusammenhang haben die Planer in keiner Weise ordnungsgemäß untersucht. Somit kann man davon ausgehen, dass örtliche und regionale Auswirkungen nicht aus- reichend untersucht worden sind.

Zu 7.2. Auswirkungen auf vorhandene Einzelstandorte und zentrale Versorgungs- bereiche in der Stadt Leuna und den Nachbargemeinden, Seiten 75 bis 78

Die Darstellungen können nicht überzeugen. Eine Basis und der Umfang der Untersu- chungen sind nicht erkennbar. Dabei ließe sich analysieren, wie sich die Entwicklung seit der Entstehung der Verkaufseinrichtungen in Günthersdorf Anfang der neunziger Jahre sowie deren Auswirkungen auf die Region bestens analysieren und darstellen. Mit der Erweiterung der Verkaufsflächen ist womöglich eher mit einem weiteren Abzug von Kaufkraft aus den umliegenden Ober- und Mittelzentren zu erwarten. Das begründet sich schon damit, dass man offenbar mit erhöhten Kundenströmen und Gewinnen rech- net. Im Übrigen fehlen bei allen Gewinnberechnungen eigentlich mögliche Verantwortungen für den Verlust an unversiegelten Boden sowie Acker-, Grün- und Waldflächen. Deren Auswirkungen überträgt man wie selbstverständlich auf die Öffentlichkeit, während man beabsichtigt sich die Gewinne aus der Handelstätigkeit einzustreichen. Eine ordnungs- gemäße Berechnung der dauerhaften ökologischen Auswirkungen wäre den beabsich- tigten Gewinnen entgegenzurechnen.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 83 bis

Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 1.180 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 177.000 g = 177 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 23.600 m² = ca. 2,4 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme

Zu 7.4. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 80 und 81

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 1,73 ha und einer jährli- chen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 7.767 m³ pro Jahr = 7.767.000 l pro Jahr, was in etwa 21.279,45 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 82 bis

Entgegen der durchaus nachvollziehbaren Darstellung der gegenwärtigen Situation des Gebietes, erscheinen die Schlussfolgerungen unlogisch. So geht der Bericht auf Seite 104 davon aus, dass bei der Durchführung der Planung keine erhebliche Beeinträchti- gung der biologischen Vielfalt zu erwarten ist. Das ist angesichts der vorangegangenen Schilderungen zum gegenwärtigen Zustand fachlich inkorrekt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 1,73 ha großen Neu- versiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Acker- flächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flä- chenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich ent- wickelt haben können.

Ergebnis

Die Angaben zu den Ursprungsplanungsunterlagen weichen nicht nachvollziehbar ab. Eine zusätzliche Versiegelung von angeblich 1,73 ha kann angesichts der Größe des Vorhabens nicht stimmen. In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neu- versiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 18,70 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 84.150 m³ pro Jahr = 84.150.000 l pro Jahr, was in etwa 230.547,94 Liter = 230,55 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwas- sersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 18,70 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 18,70 ha, was einer Größe von rund 17,31 Fußballfeldern -18,70 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 17,31 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbun- den ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetter- bedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer vo- ranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzu- richten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehnte- langer Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen. Gegenwärtig finden immer wieder Gedenkveranstaltungen zum Herbst 1989 statt. Ge- nau aber da bildete der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine ent- scheidende Rolle. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortst eile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

AHA führt Rundexkursion in das Unterluch Rosslau durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 11.10.2014 eine ca. 4,5 stündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Rosslau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.

Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung des ca. 270 ha großen Unterluchs Rosslau sowie der Elbe, seines Nebenflusses Rossel und des ca. 316 ha großen Naturschutzgebietes „Saalberghau“ zu erläutern, das zu den bedeutsamsten Bestandteilen der Auenlandschaft der Stadt Dessau-Rosslau, welches fast vollständig von der Elbe umströmt ist sowie sich in der Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt im Überschwemmungsgebiet der Elbe befindet.

In dem Zusammenhang ist vorgesehen eigene Überlegungen Schutz, Erhalt und Entwicklung dieses sehe bedeutsamen Auengebietes darzulegen. Darüber hinaus möchte der AHA seine eng damit verbundenen Aktivitäten seiner ehrenamtlichen Ortsgruppe Dessau-Rosslau vorstellen und zur Mitarbeit aufrufen.

Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Rosslau

AHA fordert Ende der militärischen Nutzung des Flughafens Leipzig – Halle

Mit großem Unverständnis verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die fortgesetzte Intensivierung der Militarisierung des Flughafens Leipzig-Halle, welche sich nicht nur in der Stationierung und Nutzung der Frachtmaschinen vom Typ Antonow 124-100, sondern auch in der angedachten künftigen Wartung vor Ort sowie in fortgesetzten Waffentransporten in den Nahen und Mittleren Osten dokumentiert.
Dabei hat der AHA bereits mit großer Sorge Berichte und eigene Beobachtungen seit Pfingsten 2006 aufgenommen, dass der Flughafen Leipzig – Halle zur Verlegung von USA-Truppen in von bzw. nach Irak und Afghanistan genutzt wird. Nach allgemeinem Kenntnisstand haben am 12.09.1990 die Außenminister der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs sowie der BRD und der DDR den „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2 + 4 Vertrag) unterzeichnet, welcher im Artikel 2 besagt (Zitat): „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar“ (Zitat Ende). Ferner enthält der 2 + 4 Vertrag Artikel 5, Absatz 3 u.a. nachfolgende Festlegung (Zitat): „Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“ (Zitat Ende). Für den AHA ergibt sich in dieser ernstzunehmenden Lage, welche klar gegen die genannten Teile des 2 + 4 Vertrages sowie gegen die Erklärung des damaligen Bundeskanzlers Schröder aus dem Jahre 2002 nicht am völkerrechtswidrigem Krieg im Irak teilzunehmen verstoßen, die klare Forderung unbedingt und sofortig alle militärischen Aktivitäten auf dem Flughafen Leipzig – Halle einzustellen. Dazu gehören auch alle baulichen Aktivitäten an der dazugehörigen Infrastruktur. Der AHA fordert in dem Zusammenhang die Bevölkerung auf schriftlich beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat, bei der Bundesregierung, bei den Landtagen und Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Sachsen, bei den Kreistagen und Landräten der Landkreise Saalekreis und Nordsachsen sowie bei den Stadträten und Oberbürgermeistern der Städte Halle (Saale), Leipzig und Schkeuditz für ein Ende der militärischen Nutzung des Flughafens zu protestieren. Der AHA erwägt zudem eine erneute Unterschriftenkampagne für eine ausschließlich nichtmilitärische bzw. friedliche Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle zu starten.

Wer sich ebenfalls für eine ausschließlich nichtmilitärische bzw. friedliche Nutzung des Flughafens Leipzig-Halle einsetzen möchte kann sich an folgende Anschriften des AHA wenden:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet:http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Leipzig und Umland
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Festhalten am angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife für unverantwortlich!

Mit großer Sorge und Unverständnis haben Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass mit Bescheid vom 26.09.2014 das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt den vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt auf 400 m genehmigt hat. Somit beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt das einst am 12.07.2013 vom halleschen Oberbürgermeister widerrechtlich, auf Kosten des Steuerzahlers baulich begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale rechtlich zu legitimieren. Aller Voraussicht nach ist davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Ebenfalls fand nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA keine ausreichende Beachtung, dass mit umfassenden Qualm- bzw. Druckwasser zu rechnen ist, welche dann auf Grund des davor stehenden Deiches nicht von selbst abfließen können und somit ggf. über den Deich zu pumpen wären. Dies wäre mit weiterem unkalkulierbarem technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Das lässt sich auch nicht durch Spundwände verhindern. Ferner berücksichtigen die bisher getätigten Berechnungen nicht, die Höhe und Schnelligkeit des heranströmenden Hochwassers sowie die Dauer des zu erwartenden Hochwassers. Ebenfalls ist es möglich, dass die besagten Spundwände das von Westen zur Saale heranströmende Grund- und Schichtwasser am Abfluss behindern und somit einen Rückstau in Richtung Halle Neustadt mit Entstehung von punktuellen oder flächendeckenden Vernässungsgebieten zur Folge hat. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen- Anhalt versucht auf zweifelhafter Art und Weise in Sachen Hochwasser die Bedenken der Menschen auf der Peißnitz, in der halleschen Altstadt, in Giebichenstein und Kröllwitz zu zerstreuen. Dabei weiß jeder, dass bei einem Gebiet, wo zahlreiche Bauten wie Brücken, Gebäude und auch Gehölze existieren, es eines dreidimensionalen Strömungsmodells bedarf. Die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführte zweidimensionale Messung ermöglicht dagegen nur eine Messung in der Hauptfließrichtung und quer dazu. Dagegen ermöglicht die dreidimensionale Berechnung auch die Berücksichtigung vertikaler Komponenten, wie eben kompliziertere Bauwerke und Gegebenheiten. Insofern erscheinen die angeblich nur zentimeterhohen Aufstauungen im Zuge der angedachten Deichneuverlegung im zweifelhaften Licht. Von daher gilt es auch zu prüfen, inwieweit der steuerfinanzierte Landesbetrieb vorsätzlich falsche Berechnungen vornehmen ließ.

Der angedachte Deich soll Hochwasserhöhen bis 8,60 m abhalten. Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellen sich, ausgehend von Hochwasser 2013 mit einer Höhe von 8,10 m Unterpegel Halle-Trotha, da die Frage, was geschieht, wenn wir Hochwassersituationen mit 8,70 m und aufwärts haben? Verspricht man da nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern Halle – Neustadts einen 100%igen Hochwasserschutz den man so nicht absichern kann?

Anstatt endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass eine weitere Einschränkung des Hochwasserraumes der Saale um weitere 7,84 ha, künftige Hochwassersituationen eher verschärfen, als entspannen. Zudem die Gefahr besteht, dass aller Voraussicht nach davon auszugehen ist, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten.

Die finanziellen Berechnungen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) halleschen Oberbürgermeisters gehen zudem von einem falschen Ansatz aus. Bei allen diesen Überlegungen sind auch die Errichtung und Wartung des angedachten längeren, breiteren und höheren Deiches zu berücksichtigen. Ebenso dürfen die bereits entstandenen Schäden, welche auf den eigenmächtigen Abholzungen und Baumaßnahmen ab dem 12.07.2013 basieren, keinesfalls unberücksichtigt bleiben. Zudem erscheint es unlogisch zu sein, dass das Finanzamt richtigerweise aus Gründen des Hoch- und Qualmwassers seinen Standort in Halle-Neustadt räumen soll, während man bisher eine Eissporthalle an einem Standort neu errichten möchte, welcher sich noch eindeutiger im Hochwasserraum befindet.
Offenbar haben die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sich immer noch nicht ernsthaft mit den Hochwassersituationen seit 1994 auseinandergesetzt. Dabei hätte man feststellen können, dass das die gegenwärtige Struktur des Terrains der Eissporthalle und des angrenzenden Teils des früheren Kulturparks zum Rückstau und teilweisen Strömungsverstärkung auf den Gimritzer Damm beiträgt. Ein Neubau der Eissporthalle mit Neuverlegung des Deiches an der Halle-Saale- Schleife würde womöglich durch Rückstau, zu einer Strömungsverstärkung auf den Passendorfer Deich führen und zudem den Abfluss des Hochwassers massiv behindern. Aus dem Grund sind Überlegungen zu einer weiteren Einschränkung des Hochwasserraumes von vornherein auszuschließen.
Darüber hinaus gilt es alle Aufschüttungen, welche im Zusammenhang mit der Errichtung der Halle-Saale-Schleife, der Eissporthalle und des einstigen Kulturparkes mit IL-14-Cafe entstanden sind, komplett und ersatzlos zu entfernen, um auch dadurch entstandene Rückstausituationen und Abflusshindernisse zu beseitigen.
Hinsichtlich des Gimritzer Dammes verweisen Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf, dass bereits bei den vorangegangenen Hochwassersituationen der Gehölzbestand zum Bestand des Bauwerkes beigetragen hatte. Schwachpunkte bilden stattdessen die teilweise recht stark ausgeprägten Trampelpfade und die Flächen, wo Abholzungen stattfanden. Abgesehen davon, dass immer wieder das über die Grund- und Schichtwasser herangeführte und unter dem Damm hindurchfließende Qualm- oder Druckwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können. Daher schlagen Initiative „Pro Baum“ und AHA vor, dass nach der Errichtung des neuen Finanzamtgebäudes und des Abrisses des alten Gebäudes der Staatsicherheit komplett von jeglicher Bebauung freizuräumen und freizuhalten ist. Aus dem Grund regt der AHA zudem einen Umzug der Stasiunterlagenbehörde an. Die mit der Beseitigung der Unterbauten der Gebäude entstandenen Mulden gilt es zu erhalten, um so im Übergangsbereich der Auen von Saale und Saugraben die ursprünglichen Vernässungsräume wiederherstellen zu können. Perspektivisch sollte eine Fortsetzung der baulichen Beräumung in dem gesamten bisher bebauten Raum in Richtung Passendorf ihre Fortsetzung finden. Somit wäre ein weiteres Stück der Saaleaue wieder von Bebauung beräumt und ein Durchströmen von Hochwasser bzw. Abfluss von Qualm- oder Druckwasser möglich. Ferner hat der AHA immer wieder vorgeschlagen die einstigen Bögen der Elisabethsaale und der Wilden Saale, welche einst durch das Gebiet des Holzplatzes und des Sandangers flossen und in der Zeit von 1968 bis 1978 verfüllt worden sind, wieder zu beleben, um einen Abfluss der Hochwasser besser vorantreiben zu können. Darüber hinaus sind schrittweise alle Bauten aus dem Sandangergebiet zu entfernen, um ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser zu ermöglichen.
Darüber hinaus schlagen Initiative „Pro Baum“ und AHA vor im Bereich der wiederentstandenen Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger einer sukzessiven Entwicklung eines Auenwaldes zu überlassen, was nicht nur ökologisch sowie stadt- und landschaftsgestalterisch aufwertenden Charakter besitzt. Bekanntlich brechen Auenwälder Hochwasserwellen, nehmen ihnen die Wucht, dienen als Hochwasserspeicher und tragen zudem zum „Auskämmen“ von Schwemmgut bei. Das Hochwasser könnte dann „geordnet“ über den wiederhergestellten Lauf der Wilden Saale abfließen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) halten es daher für dringend geboten für die Stadt Halle (Saale) eine aktuelle und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist. Hier gilt es Maßnahmen zu erarbeiten und zu ergreifen, welche zum einem eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen beinhaltet und somit zur Entschärfung von Hochwassersituationen beiträgt sowie zum anderen dafür Sorge trägt einer Verschärfung von Hochwasserereignissen entgegenzuwirken. Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass etwa ein Drittel von Halle – Neustadt und weitläufig betrachtet fast dreiviertel des Stadtteiles zur Saaleaue und somit zum Überschwemmungsgebietes des Flusses gehört. Somit halten beide Organisationen es im Falle weiterer Rückbaumaßnahmen in Halle- Neustadt vorrangig den Bereich der östlichen Neustadt und da ganz besonders das Gebiet Passendorf und den östlichen Bereich dafür einzubeziehen.

Der AHA hat bereits seit dem Aprilhochwasser im Jahre 1994 immer wieder ein nachhaltiges, umfassendes und zukunftsfähiges Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Halle (Saale) eingefordert. Das nun der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister in einem Eilverfahren diesen zugegeben 4,9 Millionen Euro teuren Umwelt- und Naturfrevel mit absolut fragwürdigen Nutzen durchziehen möchte, zeugt daher von vorgeschobenen Gründen, um eine umfassende sinn- und zielführende Erstellung obengenannter Hochwasserschutzkonzeption zu umgehen. Stattdessen versucht der Oberbürgermeister Halles mit undemokratischen Mitteln die Meinungen, Vorschläge, Bedenken und Anregungen der halleschen Bevölkerung ihrer Vereine, Initiativen und Verbände sowie aber auch des Stadtrates auszuklammern.

Dass nunmehr das Land Sachsen – Anhalt die Verantwortung für die Planung eines neuen Hochwasserdeiches östlich von Halle – Neustadt und westlich der Peißnitzinsel im Bereich der Halle-Saale-Schleife übernommen hat, verbessert diese fachlich und inhaltlich unverantwortliche und kurzsichtige Herangehensweise in keiner Weise.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Hochwasserschutzkonzeption ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollten und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt.

Mit dem nunmehr nicht mehr bestehenden Einspruch des halleschen Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des halleschen Stadtrates die Eissporthalle zu verlegen ist eigentlich der richtige Ansatz gelegt, die Flächen ab Südkürve der Halle-Saale-Schleife so abzusenken, dass noch besserer Durchfluss des Hochwassers möglich ist. Somit ist von einer umfassenden räumlichen Entlastung des Gimritzer Damm sowie des Sandangers und des Südteils der Peißnitzinsel auszugehen. Abgesehen davon, dass bei Festhalten an diesen katastrophalen Plänen einem von der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt in Halle (Saale) und vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand begrüßten Hochwasserrat bereits eine sehr entscheidende Handlungsbasis entzogen ist, bevor er sich überhaupt gründen konnte. Von daher appellieren die Initiative „Pro Baum“ und der AHA an den am 25.04.2014 neugewählten halleschen Stadtrat, aber auch an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt, diese Pläne endlich zu stoppen, sich stattdessen für ein länderübergreifendes Hochwasserkonzept und in dem Atemzug für einen akzeptablen Alternativstandort für die Eissporthalle stark zu machen. Ferner fordern Initiative „Pro Baum“ und AHA den Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zum vorzeitigen Baubeginn vom 26.09.2014 öffentliche zuzustellen, um Jedem die Möglichkeit des Einreichens eines ordnungsgemäßen Widerspruchs zu ermöglichen. Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de;
Tel.:: 0345 – 2002746

Für AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten.

Bekanntlich gehört die insgesamt ca. 48 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Beispielsweise der Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußnitz weist umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen erforderlich. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen.
In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Artenund Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei.
Hinsichtlich der Parthe im unmittelbaren Stadtgebiet von Leipzig könnte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zudem vorstellen, eine Prüfung vorzunehmen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Volbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Die Gartenanlagen könnten beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten reduziert werden, bis sie letztendlich komplett beräumt sind und eine Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe möglich ist.
Hier bekräftigt der AHA, dass im Rahmen eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientiertem Hochwasserkonzeptes für die Weiße Elster, Möglichkeiten des Rückbaus von Deichen und die Wiederanbindung von Altauen möglich ist. Eng damit verbunden ist ebenfalls länderübergreifend ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für die Wiederanbindung der Altarme der Weißen Elster zu erstellen. Eine derartige Verbesserung der hydrologischen Situation haben im Blickwinkel des Anstiegs von Grundwasser sowie der klimabedingten Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen zu erfolgen. Eine Wiederanbindung der Altauen an das direkte Wasserregime von Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie die Wiederanbindung von wasserbaulich abgetrennten Altarmen tragen ferner zur Erweiterung der Hochwasserräume und der eng damit verbundenen Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt bei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der verbesserte Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland der Fluss- und Auenlandschaft, wozu ganz besonders die Wohngebiete der Stadt Leipzig gehören.
Mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks beabsichtigen offenbar der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig nicht vom verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umgangs mit Hochwasser abzuweichen. Dieser vorrangig durch Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks geprägte Weg, scheint weiterhin die Handlungsrichtlinien des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig zu dominieren. Von daher hält der AHA einen Runden Tisch zum Start der Erstellung eines Hochwasser- und Entwicklungskonzeptes Weiße Elster für dringend geboten, um noch im 25. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der AHA eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten. Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14 04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Bilder Andreas Liste

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