Autor: Frank Hahn (Seite 48 von 120)

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002:

„Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier – und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umf eldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“

Zitat Ende, hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum fünften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 10.01.2015 ab Heteborn einzuladen.

Eingebettet zwischen den Orkantiefs „Elon“ und „Felix“, verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der Exkursion mit ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.

Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.

Das anwesende Mitglied des Europäischen Parlaments Sven Schulze (CDU) verwies in seinen anschließenden Ausführungen, dass auch ihm der Schutz des Hakels sehr am Herzen liegt. Jedoch bezweifelt er, dass eine vollständige Aufgabe der forstwirtschaftlichen Nutzung notwendig und überhaupt politisch durchsetzbar ist. Er möchte sich im Rahmen der Exkursion aber mit den Vorstellungen des AHA auseinandersetzen, um politischen Verantwortlichen im Land und auf kommunaler Ebene die Situation darzulegen und deren Vorstellungen zu hinterfragen. Letztendlich muss es nach seiner Ansicht dazu führen, dass alle Verantwortlichen und Interessenten an einen Tisch kommen, um machbare Kompromisse zu suchen. Hinsichtlich des Flugplatzes Cochstedt erklärte der CDU-Abgeordnete, dass er nicht verstehe, warum zu Zeiten der Nutzung durch die Sowjetarmee dies kein Problem für die Vogelwelt sei und jetzt auf einmal doch.

Der AHA-Vorsitzende drückte die Freude aus, dass es Herr Schulze einrichten konnte, an der Exkursion teilzunehmen und man so hofft nun endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen. Hinsichtlich der Anmerkungen des Abgeordneten zum Flugplatz Cochstedt, gab der AHA-Vorsitzende zu bedenken, dass die Vielfachbelastung für die Avifauna zugenommen hat. Dazu zählen die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen. Während des Beginns der Exkursion in den Hakel, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft e.G. Hedersleben Lutz Trautmann, dass aber eine andere Landwirtschaft aus ökonomischen Gründen nicht möglich sei. Zudem muss man bedenken, dass die Landwirtschaft eine Aufgabe zur Ernährung und zur Produktion nachwachsender Rohstoffe habe. Es könne nicht sein, dass der Nahrungsmittelbedarf im zunehmenden Maße auf Kosten der Dritten Welt erfolge. Ferner müsse man ihm erklären, wie die Deckung des Holzbedarfes erfolgen soll, wenn u.a. im Hakel keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden könnte.

Dem entgegneten AHA-Mitglieder, dass die gegenwärtige Anbaustruktur wenig mit der Absicherung der Ernährung der Bevölkerung zu tun habe. Ferner hat in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten. Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen.

Hinsichtlich der Dritten Welt gilt es faire Weltmarktpreise zu zahlen, um den dortigen Menschen helfen zu können. Herr Trautmann hat nach Auffassung der AHA-Mitglieder somit auch die globale Komponente eingebracht. Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe.

Einig waren sich der Vorstandsvorsitzende, die überwiegende Zahl der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie die AHA-Mitglieder, dass die tagtägliche Neuversiegelung von 81 ha, was ca. 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München entspricht, eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft darstellt. In Fortsetzung der Exkursion und Feststellung massiv zerfahrener Rückegassen, erkundigte sich der Europaabgeordnete Sven Schulze, was die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu aussagen. Einige Exkursionsteilnehmer und AHA-Mitglieder erläuterten, dass die gegenwärtige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) darauf abzielt, wie eingangs erwähnt, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSGVO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden. Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.

Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor. Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn. In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
  • nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf

Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen. Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Pünktlich zum Eintreffen des Orkantiefs „Felix“ fand die Exkursion mit dem Hinweis auf folgende Fahrradexkursion des AHA ihr Ende:
Samstag, den 18.07.2015, Beginn: um 10.00 Uhr Fahrradexkursion mit folgender Route:
Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben -> Naturschutzgebiet Hakel -> Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch -> Bahnhof Stassfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Stassfurt

Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Foto: Andreas Liste

Neujahrsexkursion Im Hakel

Neujahrsexkursion Im Hakel

AHA hat neuen Vorstand gewählt

Nach Ablauf von 2 Jahren haben die Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 12.01.2015 turnusgemäß einen neuen Vorstand an ihre Spitze gewählt. Dabei erfolgte auch die Wiederwahl des Vorsitzenden Andreas Liste und der beiden Stellvertreter Dietmar Hörner und Detlef Eisewicht. Die Mitglieder des AHA und ihr gewählter Vorstand bekräftigten ihr Bestreben, den Einsatz für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft noch weiter zu verstärken. Dies ist nach Auffassung der Mitglieder dringend geboten, da man immer mehr störende und zerstörerische Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft feststellen muss. Andrerseits nehmen naturnahe und naturnahere Landschaften immer mehr ab. Von daher hat sich der AHA vorgenommen, sich noch intensiver dafür einzusetzen, dass unsere Umwelt, Natur und Landschaft sich naturnah weiterentwickeln kann.

AHA fordert sofortiges Ende der großflächigen Fällungen von Gehölzen im Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“

Seit dem Jahre 2003 beobachtete der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) massive Fällungen im 252,5 ha großen Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ im nunmehrigen Landkreis Salzlandkreis. In dem Zusammenhang schrieb der AHA bereits am 16.06.2003 eine Anzeige an die obere Naturschutzbehörde. Mit Schreiben vom 09.08.2003 an die obere Naturschutzbehörde bekräftigte der AHA seine Ablehnung der massiven Fällungen. Auf dieses und ein Schreiben an den damaligen Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach vom 25.04.2004 erhielt der AHA leider keine Antwort mehr.

Stattdessen muss der AHA feststellen, dass die Abholzungen im Naturschutzgebiet „Auewald bei Plötzkau“ unvermindert ihre Fortsetzung finden. Bereits in einem Schreiben vom 13.05.2005 an die Mitglieder des Landtages und den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Professor Wolfgang Böhmer, wies der AHA, in dem Dokument beiliegenden Auszählungen nach, dass bereits damals vereinzelte Fällungen bis 36,8 % des ursprünglichen Gehölzbestandes vorangeschritten waren. Das übertraf bereits zu dem Zeitpunkt widerrechtlich die in den Behandlungsgrundsätzen festgelegten Ausnahmeregelungen, welche im forstwirtschaftlichen Teil besagt, Zitat: „Pflegehiebe sind nur bis zu 10 % des Vorrates im Jahrzehnt zulässig. Die Eichen sind zu begünstigen.“ Es ist also zu betonen, dass selbst diese Festlegungen eine Ausnahmeregelung darstellt. Ein derartiges Vorgehen widerspricht ferner eindeutig den beiden folgenden hauptsächlichen Schutzzielen in den vollen Umfang:

  • Erhaltung eines naturnahen Auwaldkomplexes im Bereich der Saaleniederung
  • Erhaltung einer Graureiher-Kolonie in der waldarmen Agrarlandschaft sowie von Brutplätzen für verschiedene Greifvogelarten

Beide Schutzziele lassen sich nicht voneinander trennen und bedingen einander. Bereits beobachten Ornithologen mit großer Sorge einen auffälligen Rückgang der Brutpaare des Rotmilans. Dabei ist das Naturschutzgebiet (NSG) immerhin als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen, um eben die Bedeutung des Auenwaldes in dieser Hinsicht zu bestätigen. Darüber hinaus erfolgte die Meldung dieser Saaleauenwälder bis Calbe als FFH-Gebiete an die Europäische Union (EU). Dazu gehören als besondere Schutzgebiete Nr. 164 – „Auenwälder bei Plötzkau“ und Nr. 103 – „Nienburger Auenwald Mosaik sowie das NSG „Sprohne“. Somit sind diese Flächen Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 und unterliegen einem Verschlechterungsverbot und es ist ein günstiger Erhaltungszustand zu gewährleisten.

Die bisher vorgenommenen Holzungsarbeiten widersprechen somit auch eindeutig europäischem Recht. Zudem scheinen diese Arbeiten eigenmächtig zu erfolgen, sonst würden obere und untere Naturschutzbehörde seit März 2004 nicht selbst von formeller Ordnungswidrigkeit sprechen, da zuvor keine Befreiung von Verboten im NSG bei der zuständigen oberen Naturschutzbehörde beantragt wurde. Der AHA hält bereits die getätigten Holzungsarbeiten für massiv strukturgefährdend und sieht in einer Fortsetzung eines derartigen Vorgehens eine Gefahr für den Gesamtbestand des Auenwaldes mit seiner reichhaltigen Fauna, Flora und Struktur. Das ist nicht nur naturschutzfachlich verwerflich, sondern verstößt auch eindeutig gegen das Naturschutzrecht des Landes Sachsen-Anhalt und der EU. Daher fordert der AHA erneut die Mitglieder des Landtages, die Landesregierung, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Salzlandkreis ganz dringend auf, diese langjährigen, fortgesetzten zerstörerischen Eingriffen im NSG „Auewald bei Plötzkau“ sofort und unverzüglich Einhalt zu gebieten und dafür Sorge zu tragen, dass diese Holzungsarbeiten keine Fortsetzung finden. Der AHA weist darauf hin, dass bei Fortsetzung dieser unhaltbaren Zustände eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu erwägen ist.

Der AHA ruft zudem die interessierte Bevölkerung auf in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Bernburg-Könnern-Wettin mitzuwirken, um sich verstärkt für den Schutz dieser sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft einsetzen zu können. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA:aha_halle@yahoo.de

Fotos: Thomas Kneisel

Tiere sind keine Feinde der Menschen Update 07.01.2015

In den letzten Jahren beschäftigt sich die Öffentlichkeit im verstärkten Maße mit der Verbreitung und dem Verhalten von Tieren. Mal sind es Schwarz-, Rot- und Rehwild, denen man unterstellt ganze Wälder leer zu fressen, dann sind des Wölfe und Füchse, die nichts Besseres zu tun haben als Menschen zu bedrohen und in ihrer gnadenlosen Bösartigkeit Schafe und Ziegen reißen. Nun hat die „Mitteldeutsche Zeitung“ einen weiteren Vertreter der unbelehrbar, bösen Tierwelt entdeckt. In Ihrer Ausgabe vom 05.01.2015 schildert Ralf Böhme großflächig auf Seite 3 die „Angriffe aus der Luft“, welche Rabenvögel verüben.

Die dort dargelegten Schilderungen legen nur eins nah, wir müssen diese Bestien unbedingt beseitigen. Zudem maßen sich die Rabenvögel nämlich an Futter zu besorgen, zu nisten und sich auch noch zu vermehren. Das tun diese Untiere einfach so und zwar ohne den Menschen um Erlaubnis zu fragen. Da ist es nur folgerichtig diese Tiere zu schießen, Feuerwehren ausrücken zu lassen, um ihre Nester von den Bäumen herunter zu holen. Dann gibt es noch die ganz Pfiffigen, welche gleich die Bäume mit fällen wollen, damit diese Satansgeschöpfe den Menschen nicht weiter zu nahe rücken und bedrohen können. Als Nachweise dienen ausgeräumte Kekstüten, ein attackierter Fahrrad fahrender Angler, angehackte Äpfel an Bäumen und ein auf dem Balkon abgelegter Weihnachtsbraten. Natürlich gehören die geschilderten Ereignisse nicht zu der Kategorie angenehmes Erlebnis. Nur tun das die Tiere, weil sie den Mensch als Feind betrachten und ihn schaden möchten ?

Alleine die im Artikel geschilderten Ereignisse lassen übereinstimmend deutlich erkennen, dass es den Vögeln lediglich darum ging schnell und einfach an Nahrung zu gelangen. Es ist erstaunlich, dass das man derartig mit Verwunderung bis Hass auf das vollkommen natürliche Verhalten der Tiere quittiert. Dabei ist seit Jahrhunderten bekannt, dass Rabenvögel zu den sehr gelehrigen Tieren gehört und dementsprechend handeln. Zu allererst sollten sich die Menschen darüber Gedanken machen, dass sie seit Jahrhunderten immer mehr den Lebensraum von Tieren und Pflanzen einschränken und dadurch sowie einer damit eng verbundenen massiven Bejagung der Tierwelt massiven Schaden zugefügt haben. Alleine in der Bundesrepublik Deutschland umfasst die tagtägliche bundesweite Flächenneuversiegelung laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt etwa 81 ha, was in etwa 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München entspricht.

Ferner reduziert die zunehmende strukturelle Verarmung der Landschaften Nahrungs- und Lebensraum von Fauna und Flora. Während ein Teil unserer Tierwelt unbemerkt von dem Großteil der Bevölkerung immer mehr aus Natur und Landschaft verschwinden, versucht der andere Teil durch teilweise oder vollständige Kulturfolge zu überleben. Zu Letzterem zählen unweigerlich die gelehrigen und zumeist sehr anpassungsfähigen Rabenvögel.

Nun bietet der menschliche Lebensraum viel mehr Möglichkeiten zur Nahrungssuche, als die immer mehr verarmende und räumlich eingeschränkte Natur und Landschaft. Dazu zählen Müllkippen, im mangelnden Ordnungssinn begründet, unachtsam öffentlich weggeworfene Essenreste, aber auch Handlungsweisen, welche Tiere regelrecht einladen. Die in dem Artikel geschilderten Erlebnisse gehören eindeutig dazu. Der Spruch Gelegenheit macht Diebe trifft nicht nur auf den Menschen, sondern zweifelsohne auch auf Tiere zu. Anstatt sich Gedanken zu erarbeiten, wie die massive Einschränkung von Lebens- und Nahrungsraum nicht nur durch die Einschränkung bis Beendigung der rasant voranschreitenden Flächenneuversiegelung und –neuzerschneidungen zu stoppen ist, so ein Rückbau von Bodenversiegelungen und Zerschneidungen der Landschaft erfolgen kann, eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft möglich erscheint sowie Schutzgebiete auch als Schutzräume für die Natur zu begreifen und zu akzeptieren, versuchen sich Behörden zu rechtfertigen, warum sie „nur“ begrenzt Eingriffen in den Lebensraum zugestimmt haben.

Eine derartige Entwicklung ist besorgniserregend und verdeutlicht die Ergebnisse zunehmender Missachtung einfachster Verhaltens- und Handlungsweisen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz. Dazu trägt die zunehmend in trauter Einigkeit von öffentlichen Einrichtungen und Behörden sowie „Investoren“ verbreitete unwissenschaftliche Ansicht, dass der ordnungsgemäße Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft einem Wirtschaftswachstum entgegensteht. Nur wer für kurz- oder langfristiges Profitstreben Natur und Landschaft opfert, vergisst dabei, dass somit die Lebensgrundlagen alles Lebens zur Disposition steht. Modernes Wirtschaften weiß das einzuordnen. Ferner verdeutlicht der Artikel, dass die vollkommen vernachlässigte Umweltbildung in allen Bereichen des Lebens ihre ersten bitteren Früchte trägt. Momentan versuchen zumeist ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereine –so auch der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – mit mehr oder minder Erfolg die Defizite auszugleichen. Dabei gehört der Schutz, Erhalt. Achtung und Wertschätzung von Umwelt, Natur und Landschaft zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Aufgaben, welche ohne umfassende Umweltbildung und damit verstärkte öffentliche Bewusstseinsschärfung nicht zu bewältigen ist. Eine der ersten Lektionen dabei ist auf jeden Fall die grundsätzliche Erkenntnis, dass Tiere bestimmt nicht als Feinde des Menschen zu sehen sind. Das dies umgekehrt bei Weitem noch lange nicht funktioniert und noch sehr viel Bildungsarbeit sowie entsprechendes politisches und administratives Handeln notwendig erscheint, hat besagter Artikel klar und unmissverständlich verdeutlicht.

Nachtrag vom 07.01.2015:

Der Artikel der im Beitrag genannt wird: Angriffe aus der Luft: Immer mehr Raben in Sachsen-Anhalt

Funktion von Auen nicht verstanden

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Pressemitteilung im „Neuen Deutschland“ vom 20./21.12.2014 aufgenommen, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Ursache des Hochwassers 2013 im zunehmenden Bewuchs im Vorland der Deiche sieht. Die daraus resultierenden Maßnahmen wie das flächendeckende Abholzen in einem 5,6 ha großen Gebiet im „Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe“ im Bereich der Mündung der 85 km langen Sude in die Elbe, zeugt von falscher Ursachenermittlung und –feststellung und lässt Zweifel an fachlichen Kompetenzen aufkommen.

Mit über 3.400 Quadratkilometer gehört das 1997 durch die Weltorganisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) als internationales UNESCOBiosphärenreservat anerkannte Elbegebiet zu den größten Schutzgebieten im deutschen Binnenland und zu den größten Biosphärenreservaten in Europa. Der mecklenburgische Teil des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats umfasst 397 Quadratkilometer und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 65 km entlang der niedersächsischen Grenze zwischen Boizenburg und Dömitz. Die Sudeaue gehört mit den zwei Schutzgebieten „Sude mit Zuflüssen“ und „Elbtallandschaft und Sudeniederung bei Boizenburg“ zu insgesamt acht Gebieten nach der europäischen FaunaFlora-Habitat-Richtlinie (FFH) im „Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe – Mecklenburg-Vorpommern“. Somit verdeutlicht sich der besondere Schutzcharakter als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-und Pflanzenarten, als Biotopverbundraum sowie auch als natürlicher Überflutungsraum. Zu den Schutzzielen gehört u.a. der Erhalt der Wald-Lebensraumtypen Auenwälder. Dazu muss aber aus Gründen eines nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutzes der sukzessive Aufwuchs dieses Wald-Lebensraumtypen gehören. Die geplanten Abholzungsmaßnahmen stören bzw. zerstören gar diesen sehr wichtigen Prozess. Bekanntlich gehören Auenwälder zu den arten- und strukturreichsten Landschaftsstypen in den gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-und Pflanzenarten, regulieren den Wasserhaushalt sowie verringern die Fließgeschwindigkeit des Hochwassers. Eine Verringerung der Fließgeschwindigkeit führt zur Reduzierung der zerstörerischen Kraft des Hochwassers. Dabei tragen die Auenlandschaften zudem zur Reinigung des Hochwassers von Schlick, Schwebteilen sowie von mittransportierten Schwemmgut – wie z.B. Holz aller Arten und Größen- bei. Darüber hinaus halten Auen das Wasser in der Fläche und geben es schrittweise an den Fluss zurück. So versorgt sich die Aue mit Wasser sowie Nährstoffen und schränkt so die Hochwasserkatastrophengefahr erheblich ein. Diese Funktion der Aue verstärkt sich je größer der Gehölzbestand in Form von Auenwäldern und einzelnen Gehölzen ungehindert entwickeln und ausbreiten können. Die angedachten Abholzungen führen also somit noch zur Mehrung von Hochwasserkatastrophengefahren.

Was die Ursachen von Hochwasser angeht liegen diese bereits in den Ursprungsgebieten der Fließgewässer begründet und setzen sich bis zur Mündung fort. Als konkrete Ursachen seien z.B. Kahlschlagungen in bzw. von Wäldern, Anbau von landwirtschaftlichen Monokulturen mit Verdichtungen der Böden sowie die zunehmende Flächenversiegelung genannt. Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt umfasst die tägliche Neuversiegelung in Deutschland einen Umfang von 81 ha, was einer Fläche von etwa 116 Fußballfeldern entspricht. Die Anlage und das Betreiben von Deichen zu nah an den Fließgewässern verschärft den Prozess, da keine ungehinderte Verbindung zwischen Flüssen und Bächen zu den Auen mehr bestehen und somit die so abgetrennten Flächen kein Hochwasser mehr aufnehmen können. Somit erhöhen sich die Scheitelpunkte des Hochwassers, was letztendlich zu Hochwasser in der Dimension des Jahres 2013 führen kann.

Wenn das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern das wider besseren Wissens nicht erkennt, führt das zu solchem Aktionismus wie das sinnfreie Abholzen von Gehölzen in der Aue. Ein derartiges Herangehen ruft beim AHA große Sorge hervor. Daher fordert der AHA ein sofortiges Umdenken und ein damit verbundenen Stopp jeglicher Abholzungen. Stattdessen gilt es über Beseitigung von Versiegelungen, Deichrückverlegungen und Schaffen eines Rahmens zu naturnahen Entwicklungen in der Aue nachzudenken und letztendlich auch zuzulassen. Bekanntlich hat der Mensch Hochwasser zur Katastrophe gemacht. Das muss ja nicht immer so bleiben.

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