Autor: Frank Hahn (Seite 42 von 120)

AHA hält Schutz und Entwicklung der Saaleauenlandschaft auf der Peißnitz für dringend geboten

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Dafür zu sorgen, dass ausreichender Schutz zum Erhalt und Bestand der besonderen Natur- und Landschaftsbestandteile besteht und Tourismus bzw. Naherholung sich der Tatsache unterordnet, war das Anliegen von 3 jungen Ornithologen, welche sich im Mai 1980 zusammenfanden. In den ersten Jahren erfassten sie insbesondere die Vogel- und Pflanzenwelt im Restauenwald Peißnitznordspitze, welcher damals den Schutzstatus eines Geschützten Gehölzes genoss. Die am 29.05.1983 gegründete Peißnitzgruppe des Arbeitskreises Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund (KB) der DDR dehnte schrittweise ihren Wirkungskreis auf die gesamte Insel aus. Neben Arbeitseinsätzen und Kartierungen, suchten die bis zu 12 Mitglieder die Öffentlichkeit und begannen mit Umweltbildungsarbeit. Dies führte schließlich am 01.09.1983 zur Gründung einer Arbeitsgruppe „Sozialistische Landeskultur“ am damaligen Pionierhaus. Die Kartierungen bildeten u.a. die Grundlage für 2 Anträge auf Unterschutzstellung als NSG beim Rat des Bezirkes Halle im Jahre 1983. Der im Jahre 1990 bei der Bezirksverwaltungsbehörde Halle gestellte NSG-Antrag führte letztendlich zum Erfolg.

Im Frühjahr 1984 begann die Gruppe mit ersten Überlegungen zur Wiederherstellung eines Feuchtgebietes im Bereich einer im Jahre 1975 entstandenen Aufschüttungsfläche südlich des Restauenwaldes Peißnitznordspitze. Ab Frühjahr des Jahres 1987 begann schließlich die konzeptionelle Phase, welche im Jahre 1989 in eine entsprechende Konzeption mündete. Nach einem Beschluss des gesamten AKUS erfolgte die Vorlage beim Rat der Stadt Halle (Saale).

Während der Erstellungsphase der Konzeption fanden nicht nur Beratungen, Begehungen, Vermessungen, Kartierungen und Schurfgrabungen im Rahmen des AKUS statt. Die Peißnitzgruppe des AKUS bezog ebenfalls die GNU-Fachgruppen Ornithologie, Botanik, Entomologie und Feldherpetologie in Form von Begehungen, Beratungen und Stellungnahmen ein. Ebenfalls wendeten sich die Mitglieder der Peißnitzgruppe des AKUS an die Bundes-, Bezirks- und Stadtleitung in Halle des KB, die Zentral-, Bezirks- und Stadtvorstände Halle und Halle-Neustadt der GNU sowie an den Rat der Stadt, die Volkseigenen Betriebe Garten- und Landschaftsgestaltung (GALA) und Naherholung. Konsultationen mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, dem Institut für Landesforschung und Naturschutz (ILN) der Akademie für Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR, der Pädagogischen Hochschule (PH) HalleKöthen sowie der Oberflussmeisterei Halle in der Wasserwirtschaftsdirektion SaaleWerra brachten weitere Erkenntnisse ein.

Somit war eine fachlich-inhaltliche, aber auch kritische Betrachtung möglich, was letztendlich zu einer fundierten Konzipierung beitrug und führte. Im Jahre 1990 eröffneten sich Möglichkeiten der Umsetzung des Vorhabens. Mitglieder des in Folge der AKUS-Auflösung im Januar 1990 am 24.03.1990 gegründeten Arbeitskreises Auenwald Peißnitz im Kulturbund Halle e.V. suchten den Kontakt zu den Befehlshabern der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Halle. Dies führte dazu, dass in Abstimmung mit dem nunmehrigen Magistrat der Stadt Halle (Saale), im Zeitraum vom 26.-30.09.1990 die sowjetische Armee mit einem Pionierpanzer den Grobaushub vornahm. Zuerst führte die Firma „Pro Natur“ und dann das nunmehrige hallesche Grünflächenamt in den Jahren 1990/91 die groben Erdarbeiten aus. Parallel dazu organisierte der Arbeitskreises Auenwald Peißnitz im Kulturbund Halle e.V. und der dann am 23.02.1991 gegründete AHA zahlreiche Arbeitseinsätze. Dabei pflanzte man u.a. von der halleschen Baumschule Wilsch bereitgestellte auentypische Gehölze wie Stieleiche, Gemeine Esche, Feldahorn, Feldulme, Weißdorn, Gemeiner Schneeball, Blutroter Hartriegel und Europäisches Pfaffenhütchen. Ferner entstanden Absperrungen aus Totholz, welches das Amphibienlaichgewässer und das angrenzende Gelände vor Betreten schützen sollte. Dies diente dem Schutz der bereits erstmalig im Frühjahr 1991 laichenden Amphibien wie Wechsel- und Erdkröte und Grünfrosch, der sich ansiedelnden Insektenfauna sowie der sich sukzessiv entwickelnden Vegetation im Ufer- und Randbereich und Umfeld des Amphibienlaichgewässers. Es fanden sich zudem Nahrungsgäste wie z.B. Weißstorch, Graugans, Eisvogel und Graureiher ein. Mit der Zeit entwickelte sich eine gehölzentwickelte Beschattung, was zu den am 30.08.2014 vom Teamleiter der unteren Naturschutzbehörde im halleschen Fachbereich Umwelt Detlef Wagner erstmals angeregten Debatte, dass Veränderungen im Bereich des Amphibienlaichgewässer erforderlich sind führte. Er regte dabei grob Ausholzungen im Uferbereich an, was grundsätzlich die Zustimmung des AHA fand. Im Rahmen einer Beratung am 13.10.2014 bekräftigte die Leiterin des halleschen Fachbereiches Umwelt Kerstin Ruhl-Herpertz diese Vorschläge. Die anwesenden AHAMitglieder bekräftigten die grundsätzliche Zustimmung des AHA. Man vereinbarte aber zudem sich über konkretere Schritte noch zu verständigen.

Auf der Basis von Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern begab sich am 24.02.2015 der AHA-Vorsitzende vor Ort. Entgegen der Absprachen erfolgte nicht nur eine Aus- und Abholzung im Uferbereich, sondern eine Rodung mit schwerer Technik, dem Eschenahorn und eine gut ausgebildete Weide zum Opfer fielen. Ferner zerstörte man mit der Rückegasse die Anpflanzungen aus den neunziger Jahren und die sich entwickelnde Sukzession unter den im Jahre 1975 gepflanzten Bäumen. Der sich am Ort einfindende Sachbearbeiter Arten- und Biotopschutz der halleschen unteren Naturschutzbehörde Herr Hahn rechtfertigte wortreich das unabgestimmte und unangemessene Vorgehen bei den Abholzungen und Rodungen. Insbesondere die mit schwerer Technik durchgeführten Rodungen waren nicht Beratungsgegenstand am 30.08.2014 und 13.10.2014. Somit hat der dafür verantwortliche Fachbereich Umwelt in der Stadt Halle (Saale) eine ursprünglich durchaus begrüßenswerte Aktion zur Erweiterung der Belichtung des Amphibienlaichgewässers, zu einem unverantwortlichen Eingriff in Landschaft, Natur und Umwelt ausarten und somit an fachlich-inhaltlicher Verhältnismäßigkeit missen lassen. Der AHA betrachtet daher diese überzogenen Abholzungen und nicht besprochenen Rodungen mit Einsatz von schwerer Technik, als Fortsetzung der am 22.09.2013 festgestellten massiven Ausholzungen im Nordteil der Peißnitzinsel in unmittelbarer Angrenzung zum Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Restauenwald Peißnitznordspitze.

Daher fordert der AHA die sofortige Einstellung aller Rodungen und Abholzungen im Nordteil der Peißnitz. Außerdem hält der AHA eine umfassende Prüfung des Vorgangs und eng damit verbundener Konsequenzen für die Verantwortlichen dringend geboten.

In dem Zusammenhang ruft der AHA zur Mitarbeit in seiner seit dem 29.05.1983 bestehenden ehrenamtlichen Peißnitzgruppe auf, um sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt auf der Peißnitzinsel einsetzen zu können. Wer Interesse hat in der Gruppe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 21.02.2015, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Holzplatz, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.

Dabei stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende –insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden- massive Abholzungen fest. Diese Abholzungen haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. Daher halten sie die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet.

Im Bereich des Holzplatzes kamen die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.

Mit Sorge nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die beiden sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch. Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt. Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern bzw. im Jahr zirka der Fläche der Stadt München entspricht.

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben. Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen. Darüber hinaus unterstützten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg als Asphaltstrecke in der Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen auszubauen. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.

Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die ExkursionsteilnehmerInnen für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor. Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die ExkursionsteilnehmerInnen erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die ExkursionsteilnehmerInnen, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).

Mit Genugtuung nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der ExkursionsteilnehmerInnen der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.

Im Bereich der Wiese im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch erfüllt die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Sorge, dass es offenbar Pläne gibt den Rundweg mit neuen Porphyrsplitt auszubauen sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.

Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die ExkursionsteilnehmerInnen den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die ExkursionsteilnehmerInnen an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. Auffällig war, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.

Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.

Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Christine Fröhlich

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Bereits die Ausbaumaßnahmen in den 50er und 60er Jahren des 19. Jahrhundert haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich der Schwarzen Elster beigetragen.

Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen. Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt. Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.

Das nunmehrige Bestreben der Landesregierung Brandenburgs die Überschwemmungsgebiete neuzuordnen finden die grundsätzliche Unterstützung des AHA. Diese Maßnahme ist ein erster Ansatz, um der stark begradigten und eng eingedeichten Schwarzen Elster wieder Überschwemmungsgebiete zurückzugeben. Jedoch ist es aus der Sicht des AHA erforderlich ein entsprechendes Konzept zum Umgang mit dem Hochwasser länderübergreifend und nach Fließgewässersystem zu ordnen. Als Beispiel könnten die einstigen 5 Wasserwirtschaftsdirektion in der DDR-Zeit dienen. Nur mit dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmte Konzeptionen können zu nachhaltigen Erfolgen führen. Ebenfalls ist es nach Auffassung des AHA dringend geboten, dem Fluss seine landschaftliche und strukturelle Vielfalt zurückzugeben. Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. Im Rahmen von mehreren Fahrradexkursionen im Jahre 2013 und 2014 stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass gegenwärtig beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar sind, wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legte bereits zu Beginn der Exkursionen seine dringende Absicht dar, sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen. Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen. Nach Auffassung des AHA gilt es länderübergreifend massiv zu untersuchen, wo die Wiedereinbindung der baulich abgetrennten Altmäander ökologisch und räumlich möglich und sinnvoll erscheint. Ferner gilt es dringend im Rahmen eines ebenfalls länderübergreifenden, ökologisch nachhaltigen Hochwasserkonzeptes zu prüfen, wo umfassende Deichrückverlegungen möglich sind. Dem Anliegen stimmten die anwesenden ExkursionsteilnehmerInnen zu. Insbesondere bei dem Anblick der Struktur des Flusses, der Errichtung neuer Bauten –wie z.B. des Elsterparks in Herzberg- in der Altaue und Hochwassereinzugsgebietes der Schwarzen Elster sowie der massiven Deichneubauten in Sachsen-Anhalt. Dabei bleiben nach Meinung der ExkursionsteilnehmerInnen solche Ereignisse, wie der Deichbruch im Bereich eines Altarms bei Gorsdorf-Hemsendorf, wo der Fluss wieder in sein altes Bett strebte und dem der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt einen noch massiveren Deich entgegensetzen möchte, nicht ausreichend ausgewertet und berücksichtigt. Zudem zeugen sie am Festhalten alter, längst überholter rein wasserbaulicher Lösungen des Umganges mit dem Fluss. Die ExkursionsteilnehmerInnen fordern hier ein massives Umdenken in Richtung lebendiger Fluss- und Auenlandschaft. Dies ist nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen auch im Hinblick auf eine notwendige naturnahere Entwicklung der Elbe und eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser dringend geboten. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Schwarzen Elster, auch im Blick auf die Elbe, zu intensivieren.

Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung aller Altarme und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. Im Rahmen einer ca. achtstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 01.08.2015 entlang der Schwarzen Elster und der Elbe zwischen der Stadt Uebigau-Wahrenbrücke, Ortsteil München und der Lutherstadt Wittenberg beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen vor Ort darzulegen.

Die Fahrradexkursion beginnt um 10.00 Uhr in Falkenberg (Elster), Ecke Friedrich-Engels-Straße/Bahnhofstraße, unweit des Bahnhofs und endet am Bahnhof der Lutherstadt Wittenberg. In dem Zusammenhang möchte der AHA ferner ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.: 0340 – 66158320

Fotos: Andreas Liste

1-Uebigau-Wahrenbrück München Blick Schwarze Elster Abwärts  (2)

1-Uebigau-Wahrenbrück München Blick Schwarze Elster Abwärts (2)

6-Schwarze Elster Nördlich Kleinrössen Altverlauf (2)

6-Schwarze Elster Nördlich Kleinrössen Altverlauf (2)

16-Deichneubau Schwarze Elster Bei Waltersdorf & Löben  (1)

16-Deichneubau Schwarze Elster Bei Waltersdorf & Löben (1)

24-Schwarze Elster Altlauf Blick Zu Wasserschloss Gorsdorf Hemsendorf  (1)

24-Schwarze Elster Altlauf Blick Zu Wasserschloss Gorsdorf Hemsendorf (1)

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 23.02.2015 findet mit dem 119., das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt die Vorbereitung der für die am Karfreitag, den 03.04.2015 gemeinsam von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ geplante Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“, welche auch Unterstützung durch die Tilia GmbH findet.

Weiterhin ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, nun vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. Ein neues, sehr wichtiges Thema ist mit der angedachten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen soll, entstanden. Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.

Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Planungen und begonnenen Abholzungen zum Steintor und die angedachten Bau- und bereits erfolgten Fällmaßnahmen Paracelsusstraße / Ecke Wielandstraße, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA fordert Stopp der weiteren Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFHRichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  • Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  • Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  • Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „ Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen .“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  • Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  • Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  • Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  • Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  • Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden. Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.
Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.

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