Autor: Frank Hahn (Seite 33 von 120)

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.

Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Die Fällungen von Pappeln entlang der Reideburger Straße zeugen davon, dass man sich über die vielfältigen Bedenken hinwegsetzen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.

Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.

Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholtenmale verletzt.

Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.

Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die ExkursionsteilnehmerInnen sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die ExkursionsteilnehmerInnen den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.

Im Dieskauer Park diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugs-raum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.

Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt. Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.

Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern. Selbstverständlich stand auch das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben.

Die ExkursionsteilnehmerInnen nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sach-sen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen. Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasser-baulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren. Die ExkursionsteilnehmerInnen schlagen alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.

Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.

Ebenso legte der AHA gegenüber den ExkursionsteilnehmerInnen auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Radexkursion entlang der Saale von Bernburg nach Könnern durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) veranstaltet am Samstag, den 16.05.2015 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Saale von Bernburg nach Könnern. Der Weg führt dabei zum Dröbelschen Busch, vorbei an dem Mündungsbereich der Wipper, durch das Naturschutzgebiet „Auwald bei Plötzkau“ und zum Severin bei Gnölbzig. Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung dieses wichtigen Teils der Saaleaue darzulegen und auf die umfassende arten- und strukturreiche Landschaft, ihre Schutzwürdigkeit, Gefahrenpotenziale sowie auf Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt hinzuweisen. Besondere Augenmerke sollen dabei u.a. auf die Gefahren eines Saaleausbaus, der Errichtung und Inbetriebnahme der gigantischen Müllverbrennungsanlage auf dem Werksgelände von Solvay, des Baus der B 6n sowie Abholzungen in Auenwaldgebieten gerichtet sein. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine eigenen umfassenden Schutz- und Entwicklungsvorschläge, zum Beispiel für den Dröbelschen Busch, das Wippermündungsgebiet, das Naturschutzgebiet „Auwald bei Plötzkau“ und zum Severin bei Gnölbzig, vorstellen. Ferner beabsichtigt der AHA das diesbezügliche Wirken seiner Regionalgruppe Wettin – Könnern – Bernburg und Möglichkeiten einer Mitarbeit zu erläutern.

Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Bernburg. Die Fahrradexkursion endet am Bahnhof Könnern.

Wer noch mehr über Vorstellungen und Aktivitäten des AHA erfahren bzw. gar im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen- und Flusslandschaften mitwirken möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435; Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif
E-Mail: aha_halle@yahoo.de;

AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz weiterhin und verstärkt für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält weiterhin einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.

Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt. Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hoch-seilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf. Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört. Nunmehr unterstützt der AHA eine von der Bevölkerung vor Ort mit einer Unterschriftensammlung verbundene „Aufforderung an den Landkreis Saalekreis, den Stadtrat der Stadt Landsberg und den Ortschaftsrat von Schwerz/Dammendorf zur Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf zu schweren ökologischen Schäden geführt haben“. Der AHA ruft daher zur Unterstützung der Aufforderung und der damit verbundenen Beteiligung an der Unterschriftenaktion auf:

Download(PDF): Unterschriftenliste Parkanlagen Dammendorf

Die ausgefüllten Unterschriftsammlungsbögen bitte an folgende Anschrift senden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält eine beantragte Änderungsgenehmigung für den Flughafen Leipzig/Halle nicht akzeptabel

Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer – Titel: Fluglärm auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.

http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/aerztetage-ab-2006/115-deutscher-aerztetag-2012/beschlussprotokoll/top-vi-taetigkeitsbericht-der-bundesaerztekammer/weitere-themen/vi-81-fluglaerm/

Seitdem sind fast drei Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend auf die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm hinweist.

http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm

Zu dem Nachtflugverkehr beabsichtigt man nun eine zusätzliche Belastung mit Triebwerksprobeläufen im Freien sowie mit aufgeweichten Regelungen die lärmschutzfachlichen und ohnehin schon sehr weitgefassten Genehmigungen noch weiter zu lockern.
Abgesehen davon, dass hier dann nicht mehr der Ausnahme- sondern eher der Regelzustand vorliegt. Aus dem Grund gilt es nach Auffassung des AHA unbedingt dem Anliegen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH eine geänderte luftrechtliche Genehmigung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle zu verwehren. Darüber hinaus bleiben die Forderungen nach sofortigem Nachtflugverbot und Beendigung der militärischen Nutzung des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle weiter aktuelle und dringende Forderungen.

Update 06.05.2015 11:55 Uhr: Links zu den Unterlagen eingefügt

AHA fordert mehr Schutz für Klausberge

Eingebettet in die Saaleaue und unweit vom Naturschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie Forstwerder in Halle-Trotha entfernt befindet sich das flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge.
Diese ca. 4,9 ha große, zwischen 15 bis 20 m über dem Niveau der Saale liegende und vom Oberen Halleschen Porphyr geprägten Klausberge, gehören zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale). Das einst von Einsiedlern, den Klausnern, besiedelte Gebiet, welche hier ein kleines Kloster betrieben, zeichnet sich durch Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, durch sukzessiv entstandene Wald- und Gehölzstrukturen sowie einst vom Halleschen Verschönerungsverein Anfang des 20. Jahrhunderts gepflanzte Fliederbestände aus. Sie dienen somit zum einem als sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zum anderen als Erholungsraum für die Bevölkerung. Bereits der große Lyriker Joseph Karl Benedikt Freiherr von Eichendorff, welcher sich in den Jahren 1805, 1840/41 und 1855 in Halle aufhielt, liebte diesen Ort. Seine Empfindungen sind in einem 1897 an der heutigen Eichendorffbank errichtetem Obelisk festgehalten.

Im Zusammenhang mit der ökologischen, landschaftlichen, historischen und lyrischen Bedeutung der Klausberge seien zudem die durch Verwitterungsprozesse und Sickerwasserwirkung entlang von Gesteinsklüften entstandene Jahnhöhle erwähnt, wo sich der Turnvater Friedrich Ludwig Jahn in den Jahren 1796 bis 1799 vor dem Zorn einiger konservativer Studentenverbindungen versteckt hielt. Ferner sind am Fuße der Klausberge noch die Reste des Weges der Treidler erkennbar, welche noch bis zur vorletzten Jahrhundertwende Lastkähne flussaufwärts zogen.
Alles im allem schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, den immer wieder formulierten Auffassungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ an, dass das im Jahre 1995 zum flächenhaften Naturdenkmal erklärte Felsengebiet, ganz dringend eines besonderen Schutzes bedarf. Das bedeutet nach Meinung beider Organisationen, u.a. die Umsetzung einer ordnungsgemäßen Ausschilderung, Verhinderung des Betretens der Felsenhänge sowie ganz besonders die Unterbindung des Missbrauches des Plateaus im Nordteil des Felsenmassivs für Spontanpartys und für größere und kleinere Feuerstellen. Hierzu sind zudem entsprechende Kontrollen dringend nötig. Ebenso beinhalten die Überlegungen von AHA und Initiative „Pro Baum“ einen Naturerkenntnispfad einzurichten, welcher sich in einem wiederzubelebenden Saalenaturerkenntnispfad, einfügen ließe.

Mit großer Sorge sind ferner die gegenwärtigen massiven Abholzungen im Süden und entlang des Weges im Westteil des flächenhaften Naturdenkmals Klausberge zu sehen. Weitgehend wahllos fielen umfassende Teile von entwickelten Hang- und Auenwaldbereichen sowie dazugehöriger Übergangsbereiche der Säge zum Opfer. Dabei verschonte man weder Nistbäume, Überwinterungs- und Schlafplätze von Vögeln, Kleinsäugern, Insekten und Spinnen. Auf, von der Stadt Halle (Saale) aufgestellten Tafeln, rechtfertigte man diese massiven Eingriffe mit dem Erhalt und Schutz von Halb- und Trockenrasengesellschaften sowie der Schaffung von Sichtachsen u.a. zur Burg Giebichenstein, zur Petruskirche und zum Ochsenberg.

Nur haben sich offenbar diese Planer nicht eindeutig und gründlich mit der Entwicklung und Zusammensetzung der Landschaft und Natur sowie mit den generellen Standortbedingungen auseinandergesetzt. Der Großteil der abgeholzten Flächen ist durch massive Bodenaufträge gekennzeichnet, welche sich über die Jahrzehnte entwickelt haben, im Überflutungsbereich der Saale mit Auenlehm versetzt haben und somit sich sehr nährstoffreich darstellen. Darüber hinaus haben die humosen, teilweise auenlehmhaften Böden ein umfassendes Wasserspeichervermögen. Somit bieten sie die ideale Basis für verschiedene, arten- und strukturreiche Waldgesellschaften, aber keinesfalls für Halbtrocken- und Trockenrasengesellschaften. Diese gedeihen eher auf blanken Felsen mit geringen, nährstoffärmeren Bodengesellschaften, welche auch in den Klausbergen weiter oben vorkommen und nicht in den erst einmal abgeholzten Wald- bzw. Gehölzflächen. Darüber hinaus dienen diese Hang- und Schluchtwälder als Puffer für herabstürzende größere und kleinere Steine, welche sich in Folge von Verwitterung vom Felsen lösen.
Ebenfalls hält die Begründung, Schaffung von Sichtachsen u.a. zur Burg Giebichenstein, zur Petruskirche und zum Ochsenberg einer näheren Betrachtung nicht Stand, da diese auch vorher ausreichend bestanden hat.

Während man im gewissen Umfang Verbesserungen an den Absperrungen bzw. Geländern sowie Ausbesserungen an Wegen und Treppen noch nachvollziehen kann, rufen die massiven Ab- und Ausholzungen kein bzw. kaum Verständnis hervor. Wer Eschen und Ahorn, neben der seit dem 17. Jahrhundert in Europa angepflanzten und aus dem atlantischen Nordamerika stammenden Robinie, als nicht heimisch bezeichnet, lässt mangelnde Fach- und Sachkompetenz erkennen und Schlimmes für den stabilen und sehr vielfältigen Gehölzbestand erahnen. Zudem vernichteten die Abholzungen standortgerechte Bestände z.B. von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn und Weichselkirsche. Gegenwärtig kann man erkennen, dass sich die Waldbestände dort sukzessiv oder als Stockausschläge wiederherstellen möchten, wo die Erde noch verblieben ist.
Somit sollten maximal zum Schutz und Erhalt der Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften konzipierte Maßnahmen Umsetzung finden. Dazu zählen stark begrenzte Ausholzungs- und Mahdarbeiten genauso, wie das Unterbinden des Betretens der Hänge.
Ansonsten sind jegliche Ab- und Ausholzungsarbeiten an den Gehölzbeständen sowie Abtragungen von jahrzehntelangen gewachsenen Bodens am Fuße der Klausberge sofort zu stoppen.

Im Ergebnis derartiger Betrachtungen erscheint es immer wichtiger und notwendiger festzustellen, dass das FND Klausberge ebenso wie das unweit nach Nordosten sich anschließende NSG und FFH-Gebiet Forstwerder dringend eines besseren Schutzes bedürfen, was auch u.a. auf die anderen Teile der halleschen Saaleaue zutrifft. Von daher fordern AHA und Initiative „Pro Baum“ die zuständigen Behörden auf, endlich und unverzüglich zu handeln und somit dem Schutz, Erhalt und darauf abgestimmten Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft auf wissenschaftlich – fachlicher Basis mehr Augenmerk und Sorgfalt zu widmen sowie damit ihrem gesellschaftlichen und rechtlichen Auftrag nachzukommen. Zudem ergeht der Aufruf von AHA und Initiative „Pro Baum“ an die interessierte Bevölkerung, sich ebenfalls für den Schutz und Erhalt der Klausberge und dem Forstwerder einzusetzen.

Wer Interesse hat ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von AHA und Initiative „Pro Baum“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Fotos Andreas Liste

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »