Autor: Frank Hahn (Seite 32 von 120)

AHA hält Schutz und Entwicklung der Saaleauenlandschaft zwischen Unterer Aue und Peißnitz für dringend geboten

Die Stadt Halle (Saale) ist u.a. stark von der insgesamt 413 km langen Saale und ihrer Aue geprägt. Besonders nennenswert sind dabei die Saale-Elster-Luppe-Aue, die Naturschutzgebiete Pfingstanger, Saaleauenschaft bei Böllberg und Rabeninsel, Peißnitznordspitze sowie Forstwerder in Trotha. Ebenso erwähnenswert sind aber u.a. auch die Pulverweiden, der Holzplatz, die Salinehalbinsel, der Sandanger, der Amselgrund, der Saalwerder und das Mündungsgebiet der Götsche. Einen besonderen Abschnitt bildet die Saaleaue zwischen der Altstadt Halle und Halle-Neustadt bzw. zwischen der Unteren Aue über Pulverweiden/Holzplatz bis zur Peißnitzinsel.

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Der Gutspark Gimritz im Süden war schon zu slawischer Zeit Siedlungsgebiet. Die Bewohner des Dorfes gingen dem Fischfang und der Viehhaltung nach. Aus Letzterem leitet sich auch die älteste Namensform „Gumnisti“ ab, was übersetzt „Platz, wo die Rinder Getreide treten“ lautet. Der Amtsrat und Großgrundbesitzer Bartels, welcher die Peißnitzinsel 1821 für 22.530 Taler von der Stadt Halle (Saale) kaufte, gestaltete große Teile der Insel um. So auch den Südteil der Insel, wo nun ein Gutspark mit dendrologischen Besonderheiten entstand. Die Peißnitzinsel ist südöstlich von der Elisabethsaale, in Fortsetzung nordöstlich von der Stromsaale sowie südlich, südwestlich, westlich und nordwestlich von der Wilden Saale umströmt. Seit dem endgültigen Aus der wassertouristischen Nutzung Anfang/Mitte der achtziger Jahre konnte sich der Teil der Saale auf großen Strecken naturnaher entwickeln. Somit dient die Wilde Saale u.a. zahlreichen Vogelarten als Lebens- und Nahrungsraum. Dazu zählen neben Wasservögeln auch der Eisvogel und vereinzelt die Beutelmeise.

An der Schnittstelle zwischen der Peißnitzinsel und Sandanger am Südteil des Gimritzer Gutspark haben sich sogar Inseln aus Schotter, Kies und Auenlehm gebildet. Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass eine Wiederherstellung der wassertouristischen Nutzung der Wilden Saale zur Störung bzw. Beendigung der naturnaheren Entwicklung führen könnte. Im gegenüber dem südlichen Bereich der Peißnitzinsel angrenzenden Nordostteil des Sandangers ist deutlich der in den Jahren 1968 bis 1978 verschüttete Verbindungsarm zwischen Elisabethsaale und Wilder Saale erkennbar. Im Jahre 1987 verkippte man im dem Bereich massiv Schotter, umso diesen Prozess zu verstetigen. Der Saalealtarm durchfloss einst den Sandanger und bildete auch einen Bogen im Westteil des Holzplatzes. Dieser Saalebogen fand ebenfalls in den Jahren 1968 bis 1978 sein verschüttetes Ende. Im Bereich des Anglerheims in der Mansfelder Straße ist der Verlauf des Teils der Saale noch am deutlichsten erkennbar. Als Grund fungierte der Schnellstraßen- und Brückenneubau zwischen den einst in den Jahren 1967 bis 1990 eigenständigen Städten Halle (Saale) und Halle-Neustadt. Zusammen mit der massiven Verschmutzung der Saale bildeten diese Bauarbeiten den massivsten Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft in dem Teil der halleschen Saaleaue. Trotzdem war es möglich, dass große Teile des Saaleabschnitts zwischen Unterer Aue und Peißnitzinsel nicht nur erhalten blieben, sondern sich naturnaher weiter entwickeln konnten. Dazu zählen auch die ausgedehnten Auenwaldreste beidseitig der Elisabethsaale westlich zwischen Unterer Aue und Mündungsgebiet des 8,2 km langen Roßgraben/Zscherbener Bachs sowie östlich zwischen Pulverweiden und Sophienhafen. Diese sich sukzessiv entwickelten und entwickelnden Auenwaldreste bedürfen eines massiven Schutzes. Gegenwärtig hat am östlichen Ufer mit dem Massivbau eines ca. 2,5 m breiten asphaltierten Radwanderweges zwischen Holzplatz und Sophienhafen ein verheerender Eingriff in ein sukzessives Auenwaldentstehungsgebiet stattgefunden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder ganz deutlich und eindringlich auf diesen Umstand hingewiesen und somit vor Eingrif-fen in dem Teil der Saaleaue gewarnt. Zudem der Teil der Saaleaue eindeutig zum Hochwassereinzugsgebiet gehört, was erst das Winterhochwasser im Jahr 2011 und das Sommerhochwasser im Jahr 2013 ganz deutlich aufgezeigt hatten. Der AHA ver-wies ferner darauf, dass mit dem Holzplatz und der Hafenstraße angemessene Alter-nativen bestanden. Somit fanden ohne ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprü-fung und unter offensichtlich massiven Einsatz öffentlicher Mittel umfassende und sinnlose Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt in dem Teil der Saaleaue statt. Nunmehr besteht darüber hinaus die Gefahr, dass diese Asphaltstraße bald auch als Rennstrecke für Quads, Motorräder und Mopeds dient.

Diese Baumaßnahmen ordnen sich verheerender Weise in den Neubau des riesigen, im Jahre 2010 eröffneten Sportboothafens am Südostufer der Elisabethsaale und nordwestlich des in den Jahren 1857 bis 1926 betriebenen Sophienhafens ein. Bereits die Errichtung des Sportboothafens führte zu massiven Eingriffen in das Landschafts-bild und Hochwassereinzugsgebiet der Saale. Eine Verschärfung der Situation tritt mit der Umsetzung des im Jahre 2010 vom halleschen Stadtrat beschlossenen Bebau-ungsplans Nr. 151 „Wohngebiet am Sophienhafen, Nord- und Westseite“, welcher ein Gebiet mit einer Fläche von 4,7 Hektar umfasst. Nach Auffassung des AHA sind das Entwicklungen in dem Teil der halleschen Saa-leaue, welche klar und deutlich im Widerspruch zu einem nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Umwelt und Landschaft steht sowie zeitgemäßen Um-gang mit Hochwasser und seinen Einzugsgebieten steht. Wider besseren Wissens ha-ben nach Auffassung des AHA haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nunmehr vollendete Tatsachen zu Lasten von Umwelt, Natur und Landschaft geschaf-fen.

Der AHA hat mit Konzeption aus dem Jahre 1996 die Wiederherstellung der Saale-schleifen im Holzplatzgebiet und auf dem Sandanger vorgeschlagen. Das Vorhaben trägt im Falle seiner Umsetzung nicht nur zur Verbesserung für Umwelt, Natur und Landschaft bei, sondern gehört unweigerlich zum ordnungsgemäßen Umgang mit Hochwasser dazu. Der vom halleschen Oberbürgermeister im Jahre 2013 widerrecht-lich begonnene, zwischenzeitlich vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geneh-migte und vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppte Deichneubau gehört auf keinem Fall dazu.

Ferner regt der AHA an den im Teutschenthaler Ortsteil Zscherben entspringenden Roßgraben Möglichkeiten für eine naturnahere Entwicklung einzuräumen sowie zu prüfen, inwieweit eine Aufhebung der ca. 180 m langen Verrohrungen im Bereich des Gewerbegebietes Halle-Neustadt und im Gebiet des Südparks umsetzbar ist. Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahre 2000 schlägt der AHA daher die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungs-konzeption vor. Als wissenschaftliche Partner könnten die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie die Hochschule Anhalt in Bernburg dienen. Darüber hinaus hält der AHA eine Regelung der Angelstandorte sowie der Art und Weise des Angelns für dringend geboten. Gegenwärtig beanspruchen Angler immer mehr Uferabschnitte an den Fließgewässern. Die Folgen sind heruntergetretene Ufer, Störung, Vergrämung und Beeinträchtigungen der Tierwelt –insbesondere von Brut-vögeln- im Uferbereich sowie häufig Vermüllung. Hier sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf.

In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt einzusetzen sowie ggf. aktiv mitzuwirken. Wer Interesse hat in einer ehrenamtlichen AHA-Gruppe mitzu-wirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Elbe bis zum Wulfener Bruch durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 30.05.2015 eine ca. achtstündige Fahrradexkursion mit folgender Fahrtroute durch:

Hauptbahnhof Dessau, Park Beckerbruch, Kornhaus, NSG „Saalberghau“, Anlegestelle Brambach, Aken (Fährhaus / Gaststätte am Elbufer), von Aken weiter über Köthener Chaussee / B 187a, K 2093, Mennewitzer Weg, Naherholungsgebiet Akazienteich zum Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg, Rückfahrt über Aken, Dessauer Landstraße / L63, Kühnauer Straße, Ziebigker Straße, Hardenbergstraße, Puschkinallee, Kleiststraße, Schwabestraße, Heinrich-Deist-Straße / B 184, Hauptbahnhof Dessau
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die vielfältige Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Gesamtgebiete sowie eines jeden einzelnen Gebietes darzulegen. Jedoch ist auch vorgesehen die Bedrohungen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung für diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturräume zu erläutern und mit den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern zu diskutieren.

Der AHA sieht im Rahmen der Fahrradexkursion ferner die Notwendigkeit der naturnahen Entwicklung von Natur und Landschaft aufzuzeigen, wozu die Rückgabe von Altauen durch Deichrückverlegungen an die Elbe sowie die Unterlassung jeglicher Bebauungen und Ausbaumaßnahmen gehören.
Ferner möchte der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie jeder zum Schutz und Erhalt dieser wertvollen Gebiete beitragen kann. Dabei gedenkt der AHA auch für eine Mitwirkung in seinen ehrenamtlichen Ortsgruppen in Bitterfeld-Wolfen, in Dessau Rosslau sowie für die geplante Regionalgruppe Calbe (Saale)-Barby (Elbe) zu werben.

Treff ist 10.00 Uhr am Hauptbahnhof Dessau, welche auch dort enden wird.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

AHA führt Radexkursion entlang der Bode, Saale und Fuhne durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 30.05.2015 eine ca. fünfstündige Radexkursion entlang der Bode bis zum Mündungsbereich in die Saale in Nienburg (Saale) und zum Naturschutzgebiet „Sprohne“ sowie zum Mündungsbereich der Fuhne in die Saale in Bernburg durch. Im Rahmen der Radexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Vorschläge zum Schutz und Erhalt der Bode und ihrer Aue zu erläutern, wozu auch der Park in Neugattersleben gehört. Dabei spielen auch die Gefahren eine Rolle, welche zum Beispiel in Folge einer Salzwassereinleitung im Falle der Erschließung eines Braunkohlentagebaus Egelner Südmulde auftreten können.

Darüber hinaus ist Ziel der Radexkursion den Biotopverbund entlang der Saale mit seinen Altarmen und dem 15,34 ha großen Naturschutzgebiet Sprohne zwischen den Mündungsbereichen von Bode und Fuhne zu würdigen, welches zu den bedeutsamen Bestandteilen des europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Nienburger Auwald-Mosaik“ zählt. Ebenso ist vorgesehen, die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Fuhne darzulegen. Außerdem hält es der AHA für dringend geboten im Rahmen der Radexkursionen auf die Bedrohungen durch die bereits im Betrieb befindliche EBS-Mitverbrennungsanlage im Schwenk-Zementwerk und die von Solvay und Tönsmeier betriebene Müllverbrennungsanlage in Bernburg sowie die Zerschneidung durch die B 6n hinzuweisen.

Ebenso ist vorgesehen, dass der AHA seine am 07.07.2014 beschlossenen sowie am gleichen Tag dem damaligen Landrat des Landkreises Salzlandkreis Ulrich Gerstner und seinem nunmehrigen Nachfolger, dem damaligen Bürgermeister der Stadt Nienburg Markus Bauer zugeleiteten Konzeptionellen Vorschlägen zur Entwicklung einer einreihigen Obstgehölzallee nordöstlich bzw. nördlich des befestigten Feld- und Wanderweges parallel zur Bode zwischen Neugattersleben und Nienburg (Saale), Stadt Nienburg (Saale), Landkreis Salzlandkreis vorstellt und erläutert. Ferner möchte der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie jeder zum Schutz und Erhalt dieser wertvollen Gebiete beitragen kann. Dabei gedenkt der AHA auch für eine Mitwirkung in möglichen ehrenamtlichen Arbeitsgruppen an der Bode, die Interessengemeinschaft Fuhne sowie für die Regionalgruppen Wettin-Können-Bernburg und Calbe (Saale)-Barby (Elbe) zu werben.

Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Staßfurt, welche am Bahnhof Bernburg enden wird.

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 18.05.2015 findet mit dem 122., das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Verwaltungsgericht Halle gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten.

Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. Ein neues, sehr wichtiges Thema ist mit der angedachten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen soll, entstanden. Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Planungen und begonnenen Abholzungen zum Steintor, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Witte-kind, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Stellungnahme zur 1. Änderung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Verkehrsknotens Am Steintor, Az.: II/61.6/01-2014-1

Die gegenwärtigen Planungen beruhen auf zwei grundsätzlichen Fehlern, welche vorrangig in der verfehlten Umwelt- Bau- und Verkehrspolitik von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) begründet liegt:

  1. Bau- und Verkehrsplanungen ordnen immer grundsätzlich die Belange von Umwelt- und Naturschutz denen von Bau bzw. Verkehr unter. Alternativen finden keine ernsthafte Prüfung, erfahren ein permanentes Aussetzen bzw. weist man mit fadenscheinigen Begründungen zurück. Beispielsweise liegen den Einwendern noch immer keine ordnungsgemäßen Reaktionen auf seine Stellungnahmen und Erklärungen vom 10.04.2013 und in Folge der Exkursion vom 24.09.2013 vor.
  2. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 21.12.2011 trat eine Neuverordnung der Baumschutzsatzung in der Stadt Halle (Saale) in Kraft, welche beispielsweise folgende Regelung beinhaltet, Zitat:
    㤠3 Schutzgegenstand
    Gegenstände dieser Satzung sind:

    1. Laubbäume, Ginkgo und Eiben, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 50 cm aufweisen. Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 100 cm Höhe und bei Bäumen mit tieferem Kronenansatz das Maß unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes maßgeblich,
    2. Straßenbäume unabhängig vom Stammumfang,
    3. alle Bäume der Baum-Ersatzpflanzungen i. S. d. § 9 dieser Satzung und Bäume sonstiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere i. S. d. § 15 Bundesnaturschutzgesetz, unabhängig vom Stammumfang. Sie werden nachfolgend als „Bäume“ bezeichnet.
    4. Vom Schutz ausgenommen sind Bäume der Arten bzw. Hybriden und Zuchtformen: Eschenahorn (Acer negundo), Götterbaum (Ailanthus altissima), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Pappel, außer Schwarzpappel (Populus nigra) und Zitterpappel (Populus tremula).“, Zitat Ende

    Gerade die unter Punkt 4 genannten, fachlich nicht nachvollziehbaren Schutzausnahmen zeugen davon, dass man einen ordnungsgemäßen Schutz von Bäumen und Sträuchern zugunsten verfehlter Bau- und Verkehrspolitik geopfert hat. Diesen Punkt 4 gilt es zu streichen, da er auf keiner fachlich soliden und somit logischen Grundlage beruht. Dadurch erfährt der Schutz von Gehölzen eher eine ungerechtfertigte Einschränkung. Dies sei somit als Antrag zu verstehen.
    An der Stelle sei ferner darauf hingewiesen, dass die Initiative „Pro Baum“ mit Schreiben vom 25.11.2007 einen „Antrag vom 29.10.2007 auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001“ vorgelegt, welcher seitens der Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) bisher keine Reaktion erfuhr.

Wie bereits in der Stellungnahme vom 10.04.2013 festgestellt, ist folgende Einschätzung schon zum gegenwärtigen Restgehölzbestand des einst umfassenden Gehölzbestandes im Park am Steintor zu treffen:

Nach den bisherigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

Die gegenwärtigen Planungen beinhalten keine Angaben zu der angedachten pauschalen Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Eine Fällung von mindestens 6 und „im Bedarfsfall“ weiteren 5 Bäumen hätte die Abholzung von maximal weiteren 11 Bäumen zur Folge. Angenommen die 28 Pauschalfällungen kämen so nicht zum Tragen, dann wären 30 Bäume – 11 Bäumen = 19 Bäume übrig, was praktisch fast einer Totalvernichtung des Parks gleichkommt.

Von daher sind alle Baumaßnahmen so zu planen und durchzuführen, dass die Bäume im Kronen- und Wurzelbereich ausreichend Schutz erfahren.

Ansonsten sei auf die Stellungnahmen und Erklärungen vom 10.04.2013 und in Folge der Exkursion vom 24.09.2013 verwiesen, welche ausführlich auf Alternativplanungen und Schutzmaßnahmen für den Gehölzbestand hinweisen. Von daher ist Bestandteil dieser Stellungnahme die ebengenannten Stellungnahmen und Erklärungen vollumfänglich hinzuziehen

AHA hält umweltgerechte Nutzung der halleschen Ziegelwiese für dringend geboten

Bekanntlich gehört die hallesche Ziegelwiese, mit seinem künstlich angelegten See mit Fontänenanlage mit bis zu 40 m hohem Wasserstrahl und ausgedehnten Wiesen- und Rasenanlagen zu den meistbesuchtesten Naherholungsgebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Die Geschichte der Ziegelwiese reicht weit zurück. Bereits im Stiftungsprivileg vom 05.07.1121 sprach der Erzbischof Rüdiger von Magdeburg die Ziegelwiese dem Kloster Neuwerk zu, welches einst auf der Höhe des heutigen Botanischen Gartens lag. Das Kloster nutzte die Insel als Grasweide für das Klostervieh. Damals führte das Weideland auch den Namen „Großer Weide“. Im Jahre 1530 löste Kardinal Albrecht das einflussreiche Kloster auf und ließ Kirche und andere Bauten abreißen. Der umfangreiche Landbesitz, wozu der „Große Werder“ gehörte, fiel nun unter die Verwaltung des Neuen Stifts. Bereits ab dem Jahre 1532 beanspruchte Kardinal Albrecht das reizvolle Saalegelände bis zur Moritzburg wieder für seine Zwecke. Nach der Reformation, welche mit dem Abzug des Kardinals Albrecht begann, kam der Werder schließlich zum Amt Giebichenstein.
Im 17. Jahrhundert nutzten die Administratoren des Erzstiftes Magdeburg die Wiese als Festplatz. Insbesondere der prunkliebende Herzog August von Sachsen veranstaltete hier manches Schauspiel. So ist in der halleschen Stadtchronik von Olearius „Halygraphia“ unter dem Tag 04.07.1667 zu lesen: „Abends um 10 Uhr/sind wegen der Fürstlichen Gemahlin Geburts Tages/Aufzuege: Ballett und Feuerwerk im Werder bey der Stein Mühlen praesentiert worden.“

Nach dem Jahre 1680, in brandenburgisch-preußischer Zeit, setzte wieder eine intensive wirtschaftliche Nutzung ein. Das Amt Giebichenstein errichtete in der Nähe des Kirchtores eine große Ziegelei, welche den von ihr benötigten Lehm von dem Werder holte. Von daher rührt auch der spätere Name „Ziegelwiese“. Ein Zugang zur Ziegelwiese seitens der Stadt bestand so gut wie gar nicht. Wer von der Würfelwiese an der Moritzburg über die Brücke zur Ziegelwiese wollte, musste bis zum Jahre 1868 dem Schleusenmeister einen „Dreier“ entrichten. Daraufhin erhielt der kleine Übergang den Namen „Dreierbrücke“.Ende des 19. Jahrhunderts nahm sich der hallesche Verschönerungsverein der Ziegelwiese und veranlasste an den Wegrändern Baumpflanzungen. Nach zahlreichen gärtnerischen Bemühungen um die Ziegelwiese, erwarb im Jahre 1911 die Stadt Halle (Saale) den Werder inmitten mehrerer Saalearme. Die Ziegelwiese war da schon in sportlicher Nutzung. Im Spätherbst setzte man die Nordhälfte der Ziegelwiese unter Wasser, um sie im Winter als Eisbahn verwenden zu können. Generationen von Hallensern haben hier das Schlittschuhfahren gelernt. Zu den bekanntesten Personen gehörte der berühmte Schauspieler und Schriftsteller Curt Goetz, welcher bis 1906 das Stadtgymnasium besuchte.

Diese Wiedervernässungsphase führte nach Auskunft zahlreicher Naturinteressierter zu teilweiser arten- und strukturreichen Entwicklungen dieses Bestandteils der Saaleaue. So berichtete man auch von Orchideenvorkommen. Im Vorfeld zu den 10. Arbeiterfestspielen im Zeitraum vom 14. 06.1968 bis 16.06.1968 legte man das Gelände mit Erd- und Bauaufschüttungen trocken und erbaute dabei den bereits erwähnten künstlichen See mit Fontänenanlage. Im Zuge dieser Arbeitsfestspiele nahm man u.a. die Fontänenanlage in Betrieb. In Nacharbeit der vom Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR (KB) bereits im Jahre 1985 aufgeworfenen ersten Diskussionen zur Umgestaltung der Ziegelwiese, legte einer seiner Nachfolger, der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Jahre 1994 Konzeptionelle Vorschläge für das Gebiet vor. Die Schwerpunkte der Konzeption liegen in der Entwicklung naturnaherer Wiesen mit partieller und unregelmäßiger Mahd sowie in der Wiederherstellung einer Feuchtwiese im Nordteil der Ziegelwiese. Neben einer kurzen nichtssagenden schriftlichen Antwort, widmete die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kurze Zeit später das Gebiet zur Hundewiese um. Das geschah wieder einmal ohne öffentliche Diskussion und Einholung von Stellungnahmen. Ein Musterbeispiel also dafür, wie eine echte Demokratie garantiert nicht funktionieren kann.

Nunmehr sorgt sich der AHA, dass die Ziegelwiese, offenbar von Politik und Verwaltung gezielt toleriert, zu einer Party- und Saufmeile verkommt. Das nennt man dann Teil eines gewässertouristischen Konzeptes. Bereits jetzt dient die gesamte Ziegelwiese als Grillplatz, Partymeile mit teilweise lauter Musik sowie Ersatzort für Kneipe und öffentlicher Bier- und Schnapswiese. Als Stätten der Verrichtung der Notdurft fungieren die Gehölzflächen auf und an der Wiese. Die Folgen sind Vermüllung, Beschädigung von Gehölzen –Äste und Zweige finden Verwendung für Feuerstellen-, heruntergetretene Rasen-, Wiesen- und Uferzonen sowie zunehmende Unhygiene. Hinzu kommt, dass vor, während und im Anschluss an das weitgehend ungehemmte Partygeschehen die gesamte Ziegelwiese als eine unbegrenzte Hundewiese dient. Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sind selten feststellbar und wenn, dann meistens außerhalb der Partyzeit.

Der jüngste Höhepunkt der skandalösen Missnutzung der Ziegelwiese bildete die Abifete am Freitag, den 24.04.2015, wo laut Hallescher Wasser und Stadtwirtschaft GmbH allein 860 kg Müll angefallen ist. Neben der Tatsache, dass man der Umwelt massiven Schaden und einem begehrtem Naherholungsgebiet starke Beeinträchtigung zufügte, scheinen zudem die Folgekosten des unverantwortlichen Vergnügens Einzelner die Müllgebührenzahler der gesamten der Stadt Halle (Saale) mittragen zu dürfen.
Das Beispiel Ziegelwiese, welches sich u.a. getrost auf die Würfelwiese, das Saaleufer südwestlich der Klausberge, die Klausberge selbst und den Heinrich-Heine-Park ausweiten lässt, zeugt von dem Unvermögen der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) hier ausreichend den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaft und somit die Sicherung der Naherholung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten und umzusetzen. Für den AHA ist es inakzeptabel, dass die Parks und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) zu „Ersatzkneipen“ und Orten des Vandalismus verkommen. Leider scheinen Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eher die Zustände legalisieren zu wollen. Dazu soll nach Auffassung des AHA insbesondere das geplante gewässertouristische Konzept für Halle dienen.
Der AHA ruft daher die interessierte Bevölkerung auf, an einem Veranstaltungs- und Tourismuskonzept für die Stadt Halle (Saale) mitzuwirken, welches das Primat der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des sanften Tourismus sowie der Wahrung der Lebens- und Wohnqualität der halleschen Einwohnerinnen und Einwohner beachtet und berücksichtigt.

Wer Interesse hat dazu mit dem AHA in Kontakt zu treten, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

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