Autor: Frank Hahn (Seite 30 von 120)

Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz und Erhalt der Parkanlage in der Schopenhauerstraße

Bereits mit großer Abscheu und Ablehnung hat die Initiative „Pro Baum“ die massenhaften Abholzungen von Bäumen und Sträuchern im einstigen Pauluspark durch die aus der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) und der Günter Papenburg AG bestehenden Halleschen Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung (HGWS) aufgenommen. Das Vorgehen der HGWS, welches trotz massiver Proteste der Bevölkerung das Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für eine Tiefgarage und weitere Wohnbebauung bebauen möchte, hat somit zu umfassenden Verlusten an gewachsenem Grün im Paulusviertel beigetragen. Ferner führen diese Abholzungen nicht nur zu massiven Verlusten von Brutgehölzen, sondern zur Störung von Brutmöglichkeiten im näheren Umfeld. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ stellen diese Änderungen das falsche Signal in Sachen Schutz von Umwelt und Natur sowie Sicherung von gesunden Lebens- und Wohnqualitäten dar.
Eine Bebauung der Parkanlage in der Schopenhauerstraße in Angrenzung an den Gebäudekomplex des halleschen Jugendamtes ist eine Fortsetzung der Politik der Vernichtung von Grün im halleschen Paulusviertel und somit auch in der gesamten Stadt Halle (Saale). Offenbar ist bei der HWG noch immer nicht angekommen, dass nicht Zerstörung, sondern Schutz, Erhalt und Mehrung von öffentlichem Grün mit seinen Gehölz- und Wiesenbeständen die Zeichen der Zeit darstellen. Die Initiative „Pro Baum“ fordert nunmehr die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) in ihrer Eigenschaft als zuständige untere Naturschutzbehörde auf, sich für den Schutz und Erhalt dieser sehr wertvollen Grünanlage als öffentlichen Park sowie Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, Ort der grünen Aufwertung des Paulusviertels und Teils eines offensiven Schutzes von Umwelt und Natur einzusetzen. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ sollte sich die HWG verstärkt für die Sanierung bestehender Bausubstanz ins Zeug legen und an die diesbezüglichen positiven Ansätze im Medizinerviertel anknüpfen.

Initiative „Pro Baum“ und AHA begrüßen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt zur Bestätigung des vom Verwaltungsgericht Halle verfügten vorläufigen Stopps der Bauarbeiten für den angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife

Mit Genugtuung haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bestätigung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zum Eilantrag auf Baustopp des vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten Baus eines gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife aufgenommen. Diese Entscheidung stoppt erst einmal weiterhin die skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m. Somit haben nach dem Verwaltungsgericht Halle, nun auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg, den vom Land Sachsen-Anhalt nachträglich legitimierten illegal und widerrechtlich vom halleschen Oberbürgermeister einst am 12.07.2013 begonnenen, steuerfinanzierten Bau eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale vorläufig ausgesetzt. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und AHA beruhen die nunmehr vorerst gestoppten Bauarbeiten für den skandalösen Deich, auf Grundlage falscher Messungen, Berechnungen und Planungsunterlagen. Wie Initiative „Pro Baum“ und AHA bereits mehrfach betont haben, bedarf der angedachte Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Halle, in seiner Bestätigung der Stattgabe zu dem Eilantrag, nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gefolgt.

Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt. Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Darüber hinaus ist das Hineindrängen von Qualmwasser aus der dann eingedeichten Saaleaue nach Halle-Neustadt überhaupt nicht ausgeschlossen. Die Höhe des Qualmwassers richtet sich u.a. nach Höhe und Dauer des Hochwassers. Selbst nach Abzug des Hochwassers in der Saale ist mit weiterem Verharren des Qualmwassers hinter dem Deich zu rechnen, da dieser den freien Abfluss behindert und die Flächen weitgehend versiegelt sind. Ferner ist in Folge des angedachten Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich der Deiche, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung des Deichbauprojektes betroffen.

Abgesehen davon hat das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen. Stattdessen verbaut das Land Sachsen-Anhalt Steuergelder aus Bund und Land im bisher angegebenen Umfang von 4,9 Millionen Euro für einen unverantwortlichen Umwelt- und Naturfrevel. Es ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA endgültig der Zeitpunkt erreicht, dass sich nunmehr der Deutsche Bundestag, der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt, der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle der Verschwendung von Steuergeldern annehmen und dafür Sorge tragen, dass das Bauvorhaben endlich seinen endgültigen Stopp und Ende erfährt. Die gegenwärtige Landesregierung Sachsen-Anhalts und das nachgeordnete Landesverwaltungsamt sind offenkundig von sich aus dazu nicht in der Lage.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg bietet dazu eine weitere, sehr wichtige Basis.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion am 23.05.2015 im Rahmen von AHA-Erkundungen, welche von Köthen nach Bernburg führte. Die erste Station bildete der ca. 37,5 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Der erste Anblick beim Abzweig von der Akazienstraße nach Osten zum Südrand des Ziethebusches war eine massive Ablagerung von Müll und Unrat. Diesen gilt es unverzüglich zu entfernen sowie ggf. den Verursacher zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Ansonsten entwickelt sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.

Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald –wie der Ziethebusch- eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder –steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.

Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 12,5 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken. Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen.
Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen. Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 185 auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben. Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden.

Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. Die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum, Ein Beispiel bildete die Beobachtung eines Weißstorches bei Baalberge in Richtung Bernburg. Nach Auffassung des AHA verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6-7 Anbaukulturen übrig geblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.

Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer –wie z.B. Ziethe und Rieda- eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.

Der AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie die Bildung einer Ortsgruppe Köthen gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

Fotos Andreas Liste

Ackergifte zerstören Artenvielfalt

Die Kampagne »Ackergifte? Nein danke!« setzt am Tag der biologischen Vielfalt ein Zeichen gegen Ackergifte Anlässlich des »Internationalen Tages der biologischen Vielfalt«, der heute an das drohende Schwinden der Artenvielfalt erinnert, veröffentlicht die Kampagne »Ackergifte? Nein danke!« ein Video, das die gravierenden Folgen des Ackergifte-Einsatzes für die Biodiversität aufzeigt. In dem zweiminütigen, handgezeichneten Clip wird dargestellt, wie Ackergifte neben den beabsichtigten »Zielorganismen« noch eine Unmenge weiterer Pflanzen, Insekten, Vögel, Pilze und Mikroorganismen töten.

Hier können Sie das Video sehen: http://kurzlink.de/Ackergifte
Die Kampagne »Ackergifte? Nein danke!« fordert, dass der Einsatz sämtlicher synthetischer Ackergifte verboten wird. Sie enthalten teils hochgiftige Wirkstoffe, die nicht nur Bienen, viele andere Insekten und Wassertiere schädigen, sondern auch Trinkwasser, Böden und die darauf angebauten Lebensmittel belasten. Menschen fügen sie ebenfalls schwere gesundheitliche Schäden zu. Durch Verfrachtung können Pestizide mitunter Kilometer entfernt von der Ausbringungsstelle noch wirksam sein. Diese Gefahr betrifft nicht nur den ländlichen Raum: Auch in Stadtparks und Vorgärten, auf Schulhöfen und Bahngleisen wird mit Pestiziden gespritzt. Der Einsatz von Ackergiften in der Agrarindustrie hat unter anderem dazu geführt,

  • dass jeder zweite Feldvogel ausgestorben ist,
  • dass die Hälfte der Arten in den Ackergewässern verlorengegangen ist,
  • dass auf vielen Ackerflächen kein Humus mehr entsteht,
  • dass durch Wasser- und Winderosion kostbarer Boden verlorengeht.

»Das von der Agrarindustrie im Verein mit der Biotechnologie-, Chemie- und Pharmaindustrie aufgefahrene Vernichtungspotenzial ist inzwischen so gewaltig geworden, dass gute Chancen bestehen, unsere natürliche Mitwelt bis auf wenige, ständig weiter schrumpfende Nischen zu vernichten«,

warnt Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald von der Schweisfurth Stiftung, einer der prominenten Unterstützerinnen und Unterstützer der Kampagne. Das Video stellt den Auftakt zu bundesweiten Aktionen im Sommer dar, mit denen die Kampagne die Ackergifte-Problematik ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen wird. Fühlen Sie sich von der Kampagne angesprochen, so helfen Sie uns bitte, das Video zu verbreiten, indem Sie es auf Ihrer Website einbetten, und fordern Sie mit uns ein Verbot aller synthetischen Ackergifte.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Presse-Kontakt:
Leonie Sontheimer presse@landwende.de
Silke Hoffmann Tel 038374-752-35
www.ackergifte-nein-danke.de

Bürgerinitiative Landwende
Am See 1 • 17440 Klein Jasedow
Silke Hoffmann
Tel: 038374-75235 • Fax: 038374-75223

Luchs und Wolf gehören zur Fauna in Deutschland dazu

Mit einer Mischung aus Verwunderung und Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den fortgesetzten Aufschrei aus Teilen der Jägerschaft aufgenommen, welcher verdeckt oder offen Maßnahmen gegen die fortschreitende Ansiedlung von Wolf und Luchs anmahnt. Dabei gehörte im Harz der Luchs bis zum Abschuss des offenkundig letzten Tieres am 17.03.1818 und in Deutschland bis zur vermutlich vollständigen Ausrottung im Ersten Weltkrieg zum ansässigen Tier. Ähnlich erging es dem Wolf. In Folge intensiver Jagd war das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte. Beide Tiere, welche klar als Nahrungskonkurrenten gelten, nehmen so wieder den obersten Teil der Nahrungspyramide ein. Einen Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Nach Auffassung des AHA hat diese jägerliche Unruhe eher damit zu tun, dass es um Verluste beim Gewinn bei der Vermarktung des Wildbrets geht. Nur vergessen diese Jäger allzu schnell, dass Jäger keinen Anspruch auf das herrenlose Wild erheben können. Die schrittweise Wiedereinstellung einer naturnaheren bis natürlichen Nahrungspyramide entspricht eher dem Ansinnen eines nachhaltigen Naturschutzes, als eine „Regulierung“ von Wild in die ausschließliche Hand des Menschen zu legen bzw. zu belassen.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.

Nach Ansicht des AHA müssen ungehemmter Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert, dass nicht gut gefüllte private Geldbörsen über Über-schwemmungsgebiete entscheiden dürfen

Im Ergebnis des Hochwassers 2013 übertrumpften sich politische Entscheidungsträger im Bund, in den Ländern und den Kommunen mit Erklärungen, dass man Lehren aus dem Hochwasser ziehen muss. Das geschah schon reflexartig im Ergebnis der Hochwasser in den Jahren 1994, 2002, 2012/2003, 2006 und 2011. Man wollte den Nerv der Bevölkerung wirkungsvoll mit Ankündigungen zur akribischen Suche der Ursachen der Hochwasser sowie von Maßnahmen für nachhaltigen Hochwasserschutz –z.B. durch Ausweitung von Überflutungsräumen durch Deichrückverlegungen- treffen. Wie auch in den Folgezeiten der vergangenen mehr oder minder starken Hochwasser blieben im Ergebnis des Hochwassers im Juni 2013 alle Bekundungen in den meisten Fällen nur öffentlichkeitswirksame Lippenbekenntnisse. Nur geschehen ist eben verhältnismäßig wenig. Gegenwärtig reduziert man wieder sogenannten Hochwasserschutz auf neue, höhere, breitere und stabilere Hochwasserdeiche, Hochwasserrückhaltebecken und neue Polderflächen. Von einer fortschreitenden und verstärkten Wiederanbindung von Altauen an das Überflutungsregime der Fließgewässer hört die Öffentlichkeit dagegen von mal zu mal immer weniger. Ein Lernen aus Fehlern der Vergangenheit stellt sich wieder einmal als riesige und übersehbare Fehlanzeige heraus. Nun scheint sich in der Stadt Merseburg, das Land Sachsen-Anhalt vereint mit Oberbürgermeister Jens Bühligen eine neue, aber recht abenteuerliche Variante des Hochwasserschutzes ersonnen zu haben. Betuchte Bewohner von Überschwemmungsgebieten können sich für viel Geld einen Hochwasserdeich oder Hochwasserwand um ihr Anwesen errichten lassen. Die womöglich, aber nicht sichere Hochwasserfreiheit lässt sich das Land Sachsen-Anhalt so bestens bezahlen. Das ist offenbar nicht nur einmalig im Land Sachsen-Anhalt, sondern garantiert auch im gesamten Deutschland.

Nur könnte das nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unerfreulicherweise bundesweit schnell viele, sehr viele Nachahmer finden. Nun hat man scheinbar die Lösung gefunden, wie man Auen, also Überschwemmungsgebiete, ohne lästiges Hochwasser zu Bauland für Wohn-, Gewerbe-, Hotel- und Tourismusbauten umfunktionieren kann. Na ja und wenn doch mal Wasser eindringt, dann gibt es ja steuer- und spendenfinanzierte Flutgelder sowie Bundeswehr, Technisches Hilfswerk, Feuerwehren und eine ehrlich ernsthaft solidaritätsbewusste Bevölkerung, welche Sandsäcke füllt und die privatfinanzierten Deiche vor den anströmenden und steigenden Fluten verteidigen und somit sichern. Zu guter Letzt findet sich bestimmt dann noch ein Weg das Ganze über Steuerabsetzbarkeit doch noch vom Steuerzahler finanziell ersetzt zu bekommen.

Nach Auffassung des AHA blenden die Blender und Befürworter der Qualität und Quantität des Hochwasserschutzes nach der Größe des Geldbeutels fehlerhaft aus, dass diese Herangehensweise unverantwortlicherweise zu weiteren räumlichen Einschränkungen von Überschwemmungsgebieten führen, was wiederum unweigerlich zur Verschärfung von Hochwassersituationen durch höhere Hochwasserwellen beiträgt und darüber hinaus diese Probleme u.a. einfach zum nicht finanzkräftigen Nachbarn bzw. immer weiter flussabwärts weiter reicht. Sieht so nun zwischenmenschliche Solidarität aus ? Des Weiteren vernachlässigt dieses Handeln, dass trotz höherer und breiterer Deiche, auch wenn Spundwände in den Boden getrieben sind, die bisherigen Überschwemmungsgebiete durch Qualm- bzw. Druckwasser weiterhin indirekt von Hochwasser beeinflusst bleiben. Beispielsweise die Bewohner der Ortschaft Tornitz unweit der Mündung der Saale in die Elbe haben beim Hochwasser 2013 erleben müssen, dass Qualm- bzw. Druckwasser die gleiche verheerende Wirkung entfalten kann wie hochgestautes Hochwasser. Dabei sollte man noch wissen, dass das Hochwasser einen zeitversetzten, oft dann schnellen Anstieg des Qualm- bzw. Druckwassers zur Folge hat. Nur kann im Unterschied zum Hochwasser, Qualm- bzw. Druckwasser nicht frei zum Fließgewässer abfließen, da die Hochwasserdeiche den ungehinderten Abfluss versperren. Das kann dazu führen, dass die vom Qualm- bzw. Druckwasser überfluteten Flächen noch Monate nach Abfluss des Hochwassers Landunter stehen. So beispielsweise im Ergebnis des Winterhochwassers 2002/2003 im Oberluch in Rosslau vor der Deichrückverlegung geschehen.

Nach Auffassung des AHA benötigt die Bundesrepublik Deutschland eine länderübergreifende, nach Flusssystemen geordnete Einrichtung. Eine derartige Einrichtung, welche sich von der Aufstellung her an die zuletzt 5 Wasserwirtschaftsdirektionen in der DDR orientieren sollte, könnte so ein länderübergreifendes, nach Flussystemen orientierte Konzeption u.a. zum Umgang mit Hochwasser erstellen.
Im konkreten Fall fordert der AHA daher das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautsstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben.

Eng damit gekoppelt hält es der AHA für dringend geboten weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals beinhaltet ein, von einer damaligen Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg im Jahre 2008 erstelltes „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt. Genau dafür setzt sich der heutige AHA seit über drei Jahrzehnten ein.

Wer Interesse hat an den Zielen des AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg/ Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

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